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ID1200905100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/9 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Inhalt: Verzicht der Abg. Dr. Worms und Dr. Geisler (Radeberg) auf die Nlitqliedschaft im Deutschen Bundestag 339 A, B Eintritt des Abg. Hüppe und der Abg. Frau Michalk in den Deutschen Bundestag . . 339 A, B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 339 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Vogel 345 A Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Finanzpolitik im vereinten Deutschland Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . , 340 A Thierse SPD 345 A Borchert CDU/CSU 348 B Dr. Briefs PDS/Linke Liste 350 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 352 A Reuschenbach SPD 354 C Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE . . 356 A Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . 358 A, 362 A Wagner, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 358 C Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 361 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 365 C Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 367 B Esters SPD 368 B Dr. Rose CDU/CSU 370 B Bernrath SPD 373 A de Maizière CDU/CSU 374 D Frau Marx SPD 376 C Dr. Thalheim SPD (Erklärung nach § 30 GO) 377 B Präsidentin Dr. Süssmuth 355 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen (Drucksache 12/103) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen (Drucksache 12/105) Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 378 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 379 D Helmrich CDU/CSU 383 D Dr. Heuer PDS/Linke Liste 385 C Frau Leutheusser-Schnarrenberger FDP . 386 D Dr. Ullmann Bündnis 90/GRÜNE . . . . 388 A Dr. Freiherr von Stetten CDU/CSU . . . 389 B Türk FDP 391 C Nitsch CDU/CSU 392 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Altestenrates: Rechtsstellung von Bündnis 90/GRÜNE im 12. Deutschen Bundestag (Drucksache 12/149) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Altestenrates: Rechtsstellung der PDS/Linke Liste im 12. Deutschen Bundestag (Drucksache 12/150) Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten der PDS/Linke Liste: Fraktionsstatus gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/86) Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE Erteilung eines Grundmandats für die Besetzung der Gremien — Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission — Mitglieder des Vertrauensgremiums gem. § 10a Abs. 2 BHO — Mitglieder des Gremiums gem. § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz) (Drucksache 12/109) Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Gysi und der Abgeordneten von PDS/ Linke Liste: Berücksichtigung aller Gruppen und Fraktionen des Bundestages bei der Besetzung der Ausschüsse und sonstigen vom Bundestag zu bestimmenden Besetzungen (Drucksache 12/115) Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE: Änderung der Geschäftsordnung für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksache 12/110) Dr. Riege PDS/Linke Liste 393 D Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE 394 D Bohl CDU/CSU 395 C Dr. Struck SPD 396 B Dr. Gysi PDS/Linke Liste 396 D Lühr FDP 397 B Tagesordnungspunkt 3: Einsetzung von Gremien und Wahlen a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Einsetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksache 12/108) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 12/106) c) Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Drucksachen 12/88, 12/112, 12/137) Ergebnis 431 A d) Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/89, 12/113, 12/138) Ergebnis 431 B e) Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksachen 12/90, 12/114, 12/139) Ergebnis 407 B f) Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) (Drucksache 12/91 [neu]) Ergebnis 431 B g) Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) (Drucksache 12/92 [neu]) Ergebnis 431 C h) Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes (Drucksache 12/93) i) Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Drucksachen 12/94, 12/111, 12/141) j) Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 3 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz (Drucksachen 12/95, 12/142) k) Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und § 2 der Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung (Drucksachen 12/96, 12/144) 1) Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt gemäß § 313 Abs. 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 12/97, 12/145) m) Wahl der vom Deutschen Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Infrastrukturrats beim Bundesminister für Post und Telekommunikation gemäß § 32 des Poststrukturgesetzes (Drucksachen 12/98, 12/146) n) Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Programmbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats zur Bestimmung der Anlässe für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag der Deutschen Bundespost (Programmbeirat) (Drucksachen 12/99, 12/147) o) Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirats der Deutschen Bundespost gemäß §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung des Beirats für die graphische Gestaltung der Postwertzeichen der Deutschen Bundespost (Drucksachen 12/102, 12/148) 399 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Wahlvorschlag für die Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung (Drucksache 12/87) 399 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/107) Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/118) Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten von Bündnis 90/GRÜNE: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/134) Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten von PDS/Linke Liste: Entsendung von Beobachtern in das Europäische Parlament (Drucksache 12/135) Dr. Rüttgers CDU/CSU 401 D Dr. Struck SPD 402 C Dr. Hoyer FDP 402 D Dr. Riege PDS/Linke Liste 403 B Poppe Bündnis 90/GRÜNE 403 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Situation in Jugoslawien Irmer FDP 404 B Dr. Glotz SPD 405 B Vogel (Ennepetal) SPD 405 D Dr. Modrow PDS/Linke Liste 406 C Poppe Bündnis 90/GRÜNE 407 C Frau Dr. von Teichmann und Logischen FDP 408 C Verheugen SPD 409 C Schäfer, Staatsminister AA 410 C Dr. Stercken CDU/CSU 411 D Dr. Soell SPD 412 B Reddemann CDU/CSU 413 B Koschnick SPD 414 A Dr. Müller CDU/CSU 415 A Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 415 D Vizepräsidentin Schmidt 416 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksache 12/104) Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksache 12/120) Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksache 12/119) Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lederer und der Abgeordneten von PDS/ Linke Liste: Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz — Stopp der Rüstungsproduktion (Drucksache 12/116) Kittelmann CDU/CSU 416 D Bachmaier SPD 418 C Kittelmann CDU/CSU 419 D Eylmann CDU/CSU 421 C Dr. Gysi PDS/Linke Liste 423 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Dr. Kolb FDP 424 A Frau Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 425 C Möllemann, Bundesminister BMWi . . 426 D Eylmann CDU/CSU 428 D Dr. Ullmann Bündnis 90/GRÜNE . . . 429 B Poppe Bündnis 90/GRÜNE 430 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags des Abgeordneten Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksache 12/13) Dr. Thalheim SPD 431 D Dr. Krause (Bonese) CDU/CSU 434 A Oostergetelo SPD . . . . 436 A, 438 C, 442 A Dr. Thalheim SPD . . . . 436 B, 441 A, 442 B Kalb CDU/CSU 436 C Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 436 D Türk FDP 438 A Dr. Feige Bündnis 90/GRÜNE 439 C Gallus, Parl. Staatssekretär BML 440 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/22) 443 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (Drucksache 12/42) Dr. Kinkel, Bundesminister BMJ 443 D Dr. Pick SPD 445 B Seesing CDU/CSU 445 D Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste 447 A Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . . . 448 A Frau Leutheusser-Schnarrenberger FDP . 448 B Schmidt (Salzgitter) SPD 449 A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Köppe, Dr. Feige, Poppe, Frau Schenk, Schulz (Berlin), Dr. Ullmann, Weiß (Berlin) und Frau Wollenberger (Bündnis 90/GRÜNE) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befreiung von Militärsteuern (Drucksache 12/74) Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE 450 B Rind FDP 451 A von Larcher SPD 451 C Eimer (Fürth) FDP 452 C Frau Braband PDS/Linke Liste 452 D Conradi SPD 453 C, 455 B Jäger CDU/CSU 454 D Hansen FDP 455 A Dr. Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 455 D Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Finanzierung der Schiffsentsorgung in deutschen Seehäfen nach MARPOL — Anlage I und II (Drucksache 12/117) 456 C Nächste Sitzung 456 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 457* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der — Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes — Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung — Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) — Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) — Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) teilgenommen haben 457* A Anlage 3 Gewählte Wahlmänner nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 459* C Anlage 4 Gewählte Mitglieder des Richterwahlausschusses nach § 5 des Richterwahlgesetzes 459* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 339 9. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 457* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. FDP 21. 02. 91 Adam-Schwaetzer Antretter SPD 21.02.91 Frau Blunck SPD 21. 02. 91 Dehnel CDU/CSU 21.02.91 Frau Eymer CDU/CSU 21. 02. 91 Frau Fuchs (Verl) SPD 21. 02. 91 Dr. Gautier SPD 21. 02. 91 Genscher FDP 21.02.91 Hilsberg SPD 21.02.91 Opel SPD 21.02.91 Dr. Ortleb FDP 21.02.91 Frau Schulte (Hameln) SPD 21. 02. 91 * * Dr. Soell SPD 21. 02. 91* Spilker CDU/CSU 21.02.91 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 21. 02. 91 Frau Wieczorek-Zeul SPD 21. 02. 91 Frau Würfel FDP 21. 02. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der — Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 4 und 5 Abs. 4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes — Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung — Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) — Wahl der Wahlmänner für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Wahlmännerausschuß) — Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuß) teilgenommen haben: Fraktion der CDU/CSU Adam Dr. Altherr Frau Augustin Augustinowitz Austermann Bargfrede Dr. Bauer Frau Baumeister Bayha Belle Frau Dr. Bergmann-Pohl Bierling Dr. Blank Frau Blank Dr. Blens Bleser Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Anlagen zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Böhmer Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brähmig Breuer Frau Brudlewsky Brunnhuber Bühler (Bruchsal) Büttner (Schönebeck) Buwitt Carstensen (Nordstrand) Clemens Frau Dempwolf Deres Deß Frau Diemers Dörflinger Doppmeier Doss Dr. Dregger Echternach Ehlers Ehrbar Frau Eichhorn Engelmann Eppelmann Eylmann Frau Falk Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fischer (Hamburg) Frau Fischer (Unna) Francke (Hamburg) Frankenhauser Dr. Friedrich Fritz Fuchtel Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Gerster (Mainz) Gibtner Glos Dr. Göhner Göttsching Götz Dr. Götzer Gres Frau Grochtmann Gröbl Grotz Dr. Grünewald Günther (Duisburg) Freiherr von Hammerstein Hames Haschke (Großhennersdorf) Haschke (Jena-Ost) Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Rednitzhembach) Hedrich Heise Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Dr. h. c. Herkenrath Hinsken Hintze Hörsken Hörster Dr. Hoffacker Hollerith Dr. Hornhues Hornung Hüppe Jäger Frau Jaffke Jagoda Dr. Jahn (Münster) Janovsky Frau Jeltsch Dr. Jobst Dr.-Ing. Jork Dr. Jüttner Jung (Limburg) Junghanns Dr. Kahl Kalb Kampeter Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Kauder Keller Kiechle Kittelmann Klein (Bremen) Klein (München) Klinkert Köhler (Hainspitz) Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolbe Frau Kors Koschyk Kossendey Kraus Dr. Krause (Börgerende) Dr. Krause (Bonese) Krause (Dessau) Krey Kriedner Kronberg Dr.-Ing. Krüger Krziskewitz Lamers Dr. Lammert Lamp Lattmann Dr. Laufs Laumann Frau Dr. Lehr Lenzer Dr. Lieberoth Frau Limbach Link (Diepholz) Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Dr. sc. Lischewski Lohmann (Lüdenscheid) Louven Lowack Lummer Dr. Luther Maaß (Wilhelmshaven) Frau Männle Magin Dr. Mahlo de Maizière Frau Marienfeld Marschewski Marten Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Meckelburg Meinl Frau Dr. Merkel Frau Dr. Meseke Dr. Meyer zu Bentrup Frau Michalk Michels Dr. Mildner Dr. Möller 458* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 Molnar Dr. Müller Müller (Kirchheim) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Nitsch Frau Nolte Dr. Olderog Ost Oswald Otto (Erfurt) Dr. Päselt Dr. Paziorek Pesch Petzold Pfeffermann Pfeifer Frau Pfeiffer Dr. Pfennig Dr. Pflüger Dr. Pinger Pofalla Dr. Pohler Frau Priebus Dr. Probst Dr. Protzner Pützhofen Raidel Dr. Ramsauer Rau Rauen Rawe Reddemann Regenspurger Reichenbach Dr. Reinartz Frau Reinhardt Repnik Dr. Rieder Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Romer Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rother Dr. Ruck Rühe Dr. Rüttgers Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Scharrenbroich Frau Schätzle Schartz (Trier) Schemken Scheu Schmalz Schmidbauer Schmidt (Fürth) Dr. Schmidt (Halsbrücke) Schmidt (Mühlheim) Frau Schmidt (Spiesen) Schmitz (Baesweiler) von Schmude Dr. Schockenhoff Graf von Schönburg-Glauchau Dr. Scholz Freiherr von Schorlemer Dr. Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulz (Leipzig) Schwalbe Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seibel Seiters Skowron Dr. Sopart Frau Sothmann Spranger Dr. Sprung Dr. Stavenhagen Frau Steinbach-Hermann Dr. Stercken Stockhausen Dr. Stoltenberg Strube Stübgen Frau Dr. Süssmuth Susset Tillmann Dr. Töpfer Dr. Uelhoff Uldall Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Vondran Dr. Waffenschmidt Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Werner (Ulm) Wetzel Frau Wiechatzek Dr. Wieczorek (Auerbach) Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Wonneberger Frau Wülfing Würzbach Frau Yzer Zeitlmann Zierer Zöller Fraktion der SPD Frau Adler Andres Frau Barbe Bartsch Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Bernrath Beucher Bindig Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt Frau Brandt-Elsweier Dr. Brecht Büchler (Hof) Dr. von Billow Büttner (Ingolstadt) Frau Bulmahn Frau Burchardt Bury Frau Caspers-Merk Catenhusen Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser Dr. Diederich (Berlin) Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Ebert Dr. Eckardt Dr. Ehmke (Bonn) Eich Dr. Elmer Erler Esters Ewen Frau Ferner Frau Fischer (Gräfenhainichen) Fischer (Homburg) Formanski Frau Fuchs (Köln) Fuhrmann Frau Ganseforth Gansel Gerster (Worms) Gilges Frau Gleicke Dr. Glotz Frau Dr. Götte Graf Großmann Habermann Hacker Frau Hämmerle Hampel Frau Hanewinckel Frau Dr. Hartenstein Hasenfratz Heistermann Heyenn Hiller (Lübeck) Dr. Holtz Horn Huonker Ibrügger Frau Iwersen Frau Jäger Frau Janz Dr. Janzen Jaunich Dr. Jens Jung (Düsseldorf) Jungmann (Wittmoldt) Frau Kastner Kastning Kirschner Frau Klappert Frau Klemmer Klose Dr. sc. Knaape Körper Frau Kolbe Kolbow Koltzsch Koschnick Kubatschka Dr. Kübler Kuessner Dr. Küster Kuhlwein Lambinus Frau Lange von Larcher Leidinger Lennartz Frau Dr. Leonhard-Schmid Lohmann (Witten) Frau Dr. Lucyga Maaß (Herne) Frau Marx Frau Mascher Matschie Dr. Matterne Frau Matthäus-Maier Meckel Frau Mehl Meißner Dr. Meyer (Ulm) Mosdorf Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Frau Müller (Völklingen) Müller (Zittau) Müntefering Neumann (Bramsche) Neumann (Gotha) Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Ostertag Frau Dr. Otto Paterna Dr. Penner Peter (Kassel) Dr. Pfaff Pfuhl Dr. Pick Poß Purps Reimann Rempe Frau von Renesse Frau Rennebach Reschke Reuschenbach Reuter Rixe Roth Schäfer (Offenburg) Frau Schaich-Walch Dr. Scheer Scheffler Schily Schloten Schluckebier Schmidbauer (Nürnberg) Frau Schmidt (Aachen) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Frau Schmidt-Zadel Dr. Schmude Dr. Schnell Dr. Schöfberger Frau Schröter Schröter Schütz Dr. Schuster Schwanhold Schwanitz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Frau Simm Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Frau Dr. Sonntag-Wolgast Sorge Dr. Sperling Frau Steen Steiner Stiegler Dr. Struck Tappe Frau Terborg Dr. Thalheim Thierse Tietjen Frau Titze Toetemeyer Urbaniak Vergin Verheugen Dr. Vogel Voigt (Frankfurt) Vosen Wagner Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Februar 1991 459' Wallow Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Dr. Wernitz Weis (Stendal) Weißgerber Welt Frau Weyel Frau Wester Frau Westrich Frau Wettig-Danielmeier Frau Dr. Wetzel Dr. Wieczorek Wieczorek (Duisburg) Wiefelspütz Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Frau Wohlleben Frau Wolf Frau Zapf Dr. Zöpel Zumkley Fraktion der FDP Frau Albowitz Frau Dr. Babel Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard van Essen Dr. Feldmann Friedhoff Friedrich Funke Frau Dr. Funke-Schmitt-Rink Gallus Ganschow Gattermann Gries Grüner Günther (Plauen) Dr. Guttmacher Hackel Hansen Dr. Haussmann Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Frau Homburger Frau Dr. Hoth Dr. Hoyer Hübner Irmer Kleinert (Hannover) Kohn Dr. Kolb Koppelin Kubicki Dr.-Ing. Laermann Frau Leutheusser-Schnarrenberger Lüder Lühr Dr. Menzel Möllemann Nolting Otto (Frankfurt) Paintner Frau Peters Frau Dr. Pohl Richter (Bremerhaven) Rind Dr. Röhl Schäfer (Mainz) Frau Schmalz-Jacobsen Schmidt (Dresden) Dr. Schmieder Schüßler Schuster Frau Sehn Frau Seiler-Albring Frau Dr. Semper Dr. Solms Dr. Starnick Frau Dr. von Teichman und Logischen Thiele Dr. Thomae Timm Türk Frau Walz Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zurheide Zywietz Gruppe PDS/Linke Liste Frau Bläss Frau Braband Dr. Briefs Frau Dr. Enkelmann Dr. Gysi Dr. Heuer Frau Dr. Höll Frau Jelpke Dr. Keller Dr. Modrow Dr. Riege Dr. Schumann (Kroppenstedt) Dr. Seifert Frau Stachowa Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Dr. Feige Frau Köppe Poppe Frau Schenk Schulz (Berlin) Dr. Ullmann Frau Wollenberger Anlage 3 Gewählte Wahlmänner nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht von der Fraktion der CDU/CSU: Abg. Dr. Bötsch Abg. Helmrich Abg. Marschewki Abg. Dr. Olderog Abg. Dr. Scholz Abg. Dr. Göhner von der Fraktion der SPD: Abg. Dr. Vogel Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin Abg. Thierse Abg. Dr. de With Abg. Dr. Schmude von der Fraktion der FDP: Abg. Kleinert (Hannover) Ersatzwahlmänner: Abg. Dr. Blens Abg. Dr. Möller Abg. Molnar Abg. Kolbe Abg. Frau Rahardt-Vahldieck Abg. Geis Ersatzwahlmänner: Abg. Frau Fuchs (Köln) Abg. Rappe (Hildesheim) Abg. Stiegler Abg. Hacker Ersatzwahlmänner: Abg. Frau LeutheusserSchnarrenberger Abg. Gattermann Anlage 4 Gewählte Mitglieder des Richterwahlausschusses nach § 5 des Richterwahlgesetzes von der Fraktion der CDU/CSU: Benno Erhard (Bad Schwalbach) Abg. Marschewski Abg. Helmrich Abg. Dr. Schroeder (Freiburg) Abg. Dr. Geißler Abg. de Maizière Abg. Dr. Göhner Abg. Dr. Götzer Abg. Dr. Blank von der Fraktion der SPD: Abg. Frau Dr. DäublerGmelin Abg. Dr. de With Abg. Stiegler Abg. Dr. Pick Abg. Hacker Abg. Singer von der Fraktion der FDP: Abg. Kleinert (Hannover) Stellvertreter: Abg. Dr. Blens Abg. Jagoda Abg. Dr. Möller Abg. Hörster Abg. Eylmann Abg. Dr. Freiherr von Stetten Lothar Barthel (Gera) Abg. Dr. Bötsch Stellvertreter: Abg. Frau Matthäus-Maier Abg. Lambinus Abg. Bachmaier Abg. Wiefelspütz Abg. Schwanitz Abg, Kirschner Stellvertreter: Abg. Irmer
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Dank gilt zunächst den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP dafür, daß sie die von der Bundesregierung am 6. Februar 1991 beschlossenen und dem Bundesrat zugeleiteten Entwürfe übernommen und heute hier im Deutschen Bundestag eingebracht haben. Ich bitte das Hohe Haus und den Bundesrat um Verständnis für dieses Vorgehen im Interesse der neuen Bundesländer und der betroffenen Menschen.
    Ich bitte auch um Verständnis dafür, daß ich als Regierungsmitglied aus den genannten Gründen bei einem von den Fraktionen eingebrachten Entwurf sozusagen protokollwidrig als erster spreche. Ich bin für das Entgegenkommen, daß man mir hier entgegengebracht hat, sehr dankbar.
    Die beiden Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe sind eine Folge dessen, was das SED-Unrechtsregime uns an katastrophalen Verhältnissen im Bereich des Eigentums hinterlassen hat. Am Eigentum der Bürger hat sich die DDR wahrhaft schamlos vergangen.
    Die Geschichte dieses Staates war eine einzige Kette von Unrecht und Enteignungen. 1945 bis 1949 wurden zahllose Landeigentümer um 3,3 Millionen ha land- und forstwirtschaftlichen Besitz und rund 7 000 Unternehmer und Mittelständler um ihr Eigentum gebracht. Ihnen wurde allein zum Verhängnis, daß sie einer Gesellschaftsschicht angehörten, der die kommunistische Ideologie ein Existenzrecht absprach.
    1952 wurden alle diejenigen pauschal enteignet, die aus der DDR geflohen waren. Gleichzeitig wurde alter Westbesitz unter staatliche Verwaltung gestellt, allein Zehntausende von Grundstücken. 1958 wurde für die Zukunft, aber eben auch rückwirkend, das Flüchtlingsvermögen unter treuhänderische Verwaltung gestellt. 1972 schließlich wurden die letzten zehntausend mittelständischen Unternehmer gezwungen, sich aus ihren Unternehmen ganz zurückzuziehen und sie dem Staat zu überlassen, nachdem die Mehrzahl von ihnen schon früher gezwungen worden war, den Staat als Teilhaber aufzunehmen. Dieses Schicksal teilten damals immerhin rund 1 700 Handwerkegenossenschaften.
    Ich finde, diese Zahlen allein sind erschreckend genug, aber sie geben nicht das ganze Ausmaß des Unrechts wieder. Wenn man „treuhänderische Verwaltung" hört, klingt das fast legal. Es war aber nichts anderes als eine besonders perfide Enteignung: Die Grundstücke wurden so mit Abgaben und angeblichen Reparaturkosten belastet, daß die Kosten die niedrig gehaltenen Mieten überstiegen und das Eigentum wegen Überschuldung an den Staat fiel. Häufig bekamen dann noch SED-Günstlinge das ehemalige Westeigentum zur Nutzung zugewiesen.
    Die Folge dieser kriminellen Machenschaften — ich nenne es so deutlich — war, daß nach der Revolution ca. 50 % des Grund und Bodens in der DDR sozialistisches Eigentum waren. Alle Unternehmen waren in
    der Hand des Staates; denn Privateigentum an Produktionsmitteln war grundsätzlich untersagt.
    Es ist klar, daß diese gewaltige Vermögensmasse jetzt wieder soweit wie irgend möglich in private Hände zurückgeführt werden muß. Leider können wir — ich betone das: leider! — die Enteignungen der Jahre 1945 bis 1949 unter sowjetischer Oberhoheit aus den bekannten Gründen nicht rückgängig machen. Hier muß es aber, wie im Einigungsvertrag angesprochen, aus meiner Sicht jedenfalls zu raschen Ausgleichsleistungen kommen.
    Im Einigungsvertrag haben wir uns nach sehr langen tatsächlichen und rechtlichen Diskussionen bei den Enteignungen für die Zeit nach 1949 für das Restitutionsprinzip entschieden: Die enteigneten Eigentümer bekommen ihre Grundstücke und Betriebe zurück; ist das nicht möglich, wird eine Entschädigung gezahlt. Dies war meines Erachtens nicht nur eine rechtlich zu entscheidende Frage, sondern durchaus auch eine Frage der Moral, übrigens auch eine Sache der wirtschaftlichen Vernunft.
    Ich höre jetzt immer wieder von der SPD, der Grundsatz „Restitution vor Entschädigung" müsse umgedreht werden. Ich will einmal ganz deutlich fragen: Sollte dies grundsätzlich gemeint sein, dann würde mich schon interessieren — insbesondere auch nach den Verhandlungen bis zum Schluß des Einigungsvertrages — , wie dies rechtlich und tatsächlich gerechtfertigt werden soll. Sollte es einzelfallbezogen gemeint sein, würde ich gern darauf hinweisen, daß wir schon durch unser Investitionsgesetz mit den vier Paragraphen im Einigungsvertrag, vor allem aber auch durch das, was in dem heute anstehenden Artikelgesetz steht, wahrscheinlich zu über 50 % von dem Grundsatz „Restitution vor Entschädigung" weg sind. Das heißt: Wir sind bereits jetzt bei mehr Entschädigung als Restitution.
    Ich räume ein: Die praktischen Probleme bei der Rückabwicklung sind gewaltig. Über 1 Million Rückgabeanträge liegen bei den 213 Landratsämtern und den 34 kreisfreien Städten in den neuen Bundesländern. Ca. 10 000 Anträge betreffen allein die Rückgabe von mittleren und kleineren Unternehmen.
    Eine zentrale Stellung bei der Rückabwicklung nimmt die noch von der Volkskammer errichtete Treuhandanstalt ein. Sie hat den Auftrag, das ihr übertragene Vermögen zu privatisieren. Mit der Verantwortlichkeit für über 8 000 Betriebe — das ist heute morgen schon einmal angesprochen worden — handelt es sich um die mit Abstand größte Industrieholding der Welt. Daneben ist die Treuhand auch noch eine gigantische Liegenschaftsverwaltung.
    Im Interesse der Menschen und im Interesse des Rechtsstaats müssen wir die Flut der Rückgabeanträge und die ungeheure Privatisierungsverpflichtung meistern; es bleibt uns gar nichts anderes übrig.
    Das Regelungssystem für die Zeit nach 1949 sieht wie folgt aus: Der Einigungsvertrag enthält das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. In diesem Gesetz ist, wie vorher betont, der Grundsatz „Restitution vor Entschädigung" festgeschrieben. Teil des Einigungsvertrages ist das auch erwähnte Investitionsgesetz. Sein Ziel ist, durch eine Vorfahrtsrege-



    Bundesminister Dr. Kinkel
    lung die investitionshemmenden Wirkungen des Restitutionsprinzips an Grundstücken aufzufangen.
    Ich räume auch ein, was wir von Anfang an gewußt haben: daß der Grundsatz „Restitution vor Entschädigung " zwangsläufig einen Zielkonflikt zwischen einerseits der grundsätzlichen Rückgabeverpflichtung und andererseits der Zielvorstellung bedeutet, ja, bedeuten muß, möglichst schnell zu möglichst viel Investitionen zu kommen. Denn diese Investitionen setzen geklärte Eigentumsverhältnisse voraus, und das ist leider Gottes, wie geschildert, nicht der Fall.
    Dazu kommt, daß sich die Verwaltungen in den fünf neuen Ländern erst im Aufbau befinden, daß teilweise alte Seilschaften die Verfahrensabläufe behindern, die unter der SED entstandene Bürokratie selbständiges Handeln leider nicht gewöhnt ist und eine schreckliche Angst vor Haftungsregelungen und Regreßansprüchen hat.
    Es hat sich aber auch gezeigt, daß die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen. Sie müssen ausgebaut und verbessert werden. Das geschieht heute durch die beiden Ihnen vorliegenden Entwürfe des Artikelgesetzes und des Spaltungsgesetzes.
    Wir hatten — ich habe das schon mehrfach an anderer Stelle betont — eben nicht die Zeit, die Wiedervereinigung zu proben. Wir hatten auch nicht die Zeit, dies im rechtlichen Bereich zu tun.
    Ich möchte mit Nachdruck sagen, daß die vorliegenden Gesetzentwürfe in engster Zusammenarbeit mit den neuen Bundesländern — was ich für selbstverständlich halte — , mit der Treuhandanstalt und auch den Wirtschaftsverbänden abgestimmt und erarbeitet worden sind. Worum geht es schwerpunktmäßig?
    Die Rückgabe von Unternehmen wirft häufig schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen auf. Oft muß die endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse abgewartet werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, haben wir das Instrument der vorläufigen Einweisung erarbeitet. Künftig kann sich der Antragsteller in das von ihm beanspruchte Unternehmen vorläufig einweisen lassen und dann sofort mit den Investitionen beginnen. Faktisch kann er sich wie ein Eigentümer verhalten. Fremde Investoren erhalten die Möglichkeit, ein Unternehmen zu erwerben, wenn der rückgabeberechtigte Eigentümer den Betrieb selbst nicht führen kann oder will. Diese Fälle sind nicht selten: Der Eigentümer ist alt, lebt im Ausland oder ist aus anderen Gründen nicht mehr daran interessiert, sich selbst unternehmerisch zu betätigen. Selbstverständlich wird der Eigentümer in diesen Fällen entschädigt.
    Es wollen auch nicht alle neuen Investoren sofort ein Unternehmen kaufen. Viele sind nur daran interessiert, Unternehmen zu pachten oder Gebäude zu mieten. Auch ist der gegenwärtige Verfügungsberechtigte nicht selten an Eigeninvestitionen interessiert. Dies wird durch das neue Gesetz ermöglicht.
    Es werden privat vereinbarte Schiedsgerichte zur Erledigung von Streitfällen ermöglicht, die sonst durch die Behörden erledigt werden müßten. Es werden Entflechtungen zur Wiederherstellung vor allem mittelständischer Unternehmen ermöglicht, was ich für besonders wichtig halte.

    (Beifall des Abg. Dr. Schwörer [CDU/CSU])

    Ein neues Gesetz wird die exakte Zuordnung des ehemals volkseigenen Vermögens erlauben. Die pauschale Zuweisung von ehemals volkseigenem Vermögen an Bund, Länder und Gemeinden und die Treuhandanstalt genügt nicht, vor allem nicht den grundbuchrechtlichen Anforderungen, wo wir sowieso die Hauptprobleme haben. Zahlreiche Schwierigkeiten sind die Folge.
    Ganz wichtig schließlich noch das Spaltungsgesetz. Die alten Kombinate und Volkseigenen Betriebe der DDR waren betriebswirtschaftlich völlig unsinnig aufgebaut und zusammengesetzt. Sie waren ein typisches Produkt der sozialistischen Plan- und Kommandowirtschaft, die im totalen wirtschaftlichen Ruin endete. Wir können an diesen monströsen Gebilden nicht interessiert sein. Um sie zu privatisieren, müssen kleinere Einheiten geschaffen werden können. Das wird jetzt durch das Gesetz möglich.
    Dazu kommen weitere, aufgetauchte Hemmnisse beseitigende Vorschriften, auf die ich jetzt im einzelnen nicht eingehen kann und will.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß: Investitionen sind mit das zentrale Problem in den neuen Bundesländern. Wir müssen alles nur Menschenmögliche tun, um zu diesen Investitionen zu kommen, um sie anzukurbeln. Nur so schaffen wir die dringend benötigten Arbeitsplätze, steigern die Steuerkraft der Länder und Kommunen, verhindern ein Ausbluten der neuen Länder, schaffen auch ein gewisses Klima von Hoffnung und Zuversicht, das die Menschen im Lande hält und sie ihre Geschicke tatkräftig in die eigenen Hände nehmen läßt. Darauf muß es uns ankommen, darauf kommt es in der Praxis hauptsächlich an.

    (Beifall des Abg. Dr. Schwörer [CDU/CSU])

    Hier schließt sich auch der Kreis zum Aufbau des Rechtsstaates, der mir als Justizminister so wichtig ist; ich durfte hier im Parlament ja auch schon dazu vortragen. Er verlangt eben eine demokratische Justiz, eine funktionierende Verwaltung. Beides kostet Geld. Die Probleme mit den fehlenden Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern, Beamten usw. sind mir gerade auch bei meiner Reise durch die fünf neuen Länder mehr als deutlich vor Augen geführt worden.
    Mit dem vorgelegten Gesetzespaket leistet der Gesetzgeber seinen Beitrag zur Förderung der Investitionen in den neuen Bundesländern. Dieses Gesetz sollte so schnell wie möglich verabschiedet und in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Darum bitte ich Sie alle sehr herzlich. Ich möchte mit Nachdruck betonen, daß besseren Lösungen im Laufe der Beratungen selbstverständlich nichts im Wege steht.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin, SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, es wird Zeit, daß



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    sich der Deutsche Bundestag mit den wachsenden Problemen der Menschen in den Städten und Gemeinden der fünf neuen Länder gründlich befaßt und nach Lösungsmöglichkeiten sucht. Heute morgen haben wir viel darüber geredet, daß mehr Engagement, Solidarität und Geld nötig sind, um die Lebensbedingungen zu verbessern und um in ganz Deutschland einheitliche Lebensbedingungen zu schaffen.
    Wir Sozialdemokraten haben betont — und wir bleiben dabei — , daß die Menschen, die Gemeinden, aber auch die Länder in Ostdeutschland nicht mehr länger in die unwürdige Rolle von Bittstellern gedrängt werden dürfen, die sich dann auch noch in möglichst demütiger Haltung Bonn nähern. Sie alle haben nämlich den verfassungsrechtlichen Anspruch auf die gleichen Lebens- und Entwicklungsbedingungen, d. h. auch auf die gleiche Ausstattung ihrer Städte, wie wir sie hier im Westen gewohnt sind.
    Das gilt nicht nur, wenn es um Geld geht oder um den Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung oder Justiz — Sie wissen, daß wir darin übereinstimmen, Herr Bundesjustizminister —, sondern das gilt auch für Gesetze oder gesetzliche Regelungen, die helfen sollen, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, die helfen sollen, Betriebe anzusiedeln, und die ihren Teil dazu beitragen sollen, die wunderschönen alten Städte in den fünf neuen Ländern zu erhalten und sie wieder so schön zu machen, wie sie früher einmal gewesen sein müssen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Reparaturgesetze zur Klärung der verworrenen Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden und an Unternehmen, die Sie, Herr Justizminister, vorgelegt haben, sind genau solche Gesetze. Wir alle wissen ja, wie verheerend sich die Probleme mit den ungeklärten Eigentumsverhältnissen zur Zeit auswirken. Bei den Behörden liegen über 1 Million Anträge auf Rückgabe von Grundstücken an alte — also früher einmal enteignete — Eigentümer. Die Treuhand muß über das Schicksal von mehr als 9 000 Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze entscheiden.
    Als ich diese Zahlen gelesen haben, ging es mir wahrscheinlich so wie Ihnen: Wir stutzen angesichts solcher Zahlen, weil wir ganz genau wissen, daß 1 Million Anträge über 1 Million Verwaltungsvorgänge bedeuten. Das hat Hunderttausende von Streitfällen zur Folge, die zunächst von den Verwaltungsbehörden entschieden werden müssen und dann womöglich auch noch vor Gericht gehen. Das ist schon eine schwerwiegende Sache, wenn wir wissen, daß die Verwaltungen — trotz bewunderungswürdig engagierter und motivierter Kommunalpolitiker — in vielen Gemeinden und Städten in den fünf neuen Ländern überhaupt nicht darauf vorbereitet sind, damit gar nicht fertigwerden können, die Gerichte im übrigen auch nicht.
    Was das bedeutet, ist klar. Das bedeutet das Ende der Verfügbarkeit von Grund und Boden. Das bedeutet die totale Blockade der Investitionen. Auf deutsch heißt das: Nichts läuft, alles bricht zusammen. In einer solchen Situation befinden sich nun die Menschen in den fünf neuen Ländern.
    Einige Kollegen und ich waren in der letzten Woche in Wismar, in Schwerin und Rostock. Diese Städte liegen in einer wunderschönen Gegend, Süddeutschen wie mir einigermaßen fremd. Dort oben an der Ostseeküste gibt es traditionell sehr wenig Industrie. Dort gibt es Ferienbetriebe, Landwirtschaft und Werften, aber das ist auch alles. In diesen Gebieten schlagen die Probleme über den Köpfen der Menschen zusammen. Ich nenne die Umstellungsschwierigkeiten auf der einen Seite und die Strukturkrise in der Landwirtschaft sowie die Strukturkrise bei den Werften auf der anderen Seite. Da bricht wirklich alles zusammen, und die Arbeitslosenzahlen schnellen hoch.
    Dann, Herr Justizminister, lesen die Menschen in der Zeitung, daß z. B. die FDGB-Heime im Ostseebad Kühlungsborn, die sich ganz hervorragend als Hotels oder Familienheimstätten eignen würden, immer noch geschlossen sind, obwohl die Saison mit Sicherheit kommt und die Arbeitslosigkeit dort 80 % übersteigt. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, hätten Sie denn Verständnis dafür, daß, wenn Sie arbeitslos wären, unklare Gesetze, ungeklärte Verwaltungszuständigkeiten und Streitereien mit der Treuhand dazu führen, daß ganze Landstriche zu veröden drohen? Ich nicht, und ich nehme an, Sie auch nicht. Ich hätte auch kein Verständnis dafür, was einige Kilometer weiter passiert, in Schwerin, der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Sie muß um ihr Stadtbad kämpfen, das sie zur Stadtentwicklung dringend braucht und das seit über 100 Jahren in ihrem Besitz war. Warum? Weil es als Folge von falschen Entscheidungen in den letzten Jahren über die Treuhand an westliche Investoren verkauft wurde. Es darf doch wohl nicht wahr sein, meine Damen und Herren, daß Gesetze, die wir hier machen, solche Entwicklungen zulassen oder sogar noch vorschreiben. Die Verantwortlichen in Schwerin haben wirklich et- was Wichtigeres zu tun, als sich jetzt mit der Treuhand auch noch monatelang darüber zu streiten.
    Nehmen wir einen kleinen anderen Ort mit 605 Seelen. Dort muß der Bürgermeister, der um die Ansiedlung von Betrieben bemüht ist und dazu kommunale Grundstücke braucht, den Interessenten sagen: Es tut mir leid, es läuft überhaupt nichts. Zuerst muß ich von der Treuhand meine eigenen kommunalen Grundstücke bekommen.
    Was muß er dafür tun? Dafür muß er, im letzten Jahr zum dritten Mal, Formulare ausfüllen und der Treuhand übersenden. 253 Formulare allein in diesem kleinen Ort — wir haben sie uns zeigen lassen — , und jedes Formular hat vier Seiten! Dies muß für jedes Grundstück geschehen.
    Wissen Sie, was er da nachweisen muß? Er muß u. a. nachweisen, daß ein Grundstück, das er jetzt wiederhaben will, schon vor 1933 in kommunalem Besitz war. Dies gilt sogar für das Rathaus in dem er amtiert. In offensichtlichen Fällen ist es leicht, da kann er das. In solchen Fällen ist das Verfahren nur unsinnig und ärgerlich, weil er für die Menschen in dieser Situation eigentlich etwas anderes tun müßte. In anderen Fällen aber hat er es wirklich verdammt schwer, weil, wie wir alle wissen, die Grundbücher in einem jammervollen Zustand sind. Die Urkunden, die er jetzt bräuchte, lie-



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    gen zwar irgendwo — in Barby oder an anderen Orten —, er kommt aber nicht dorthin.
    Was soll er eigentlich machen? Soll er eidesstattliche Erklärungen mit all den persönlichen Risiken abgeben, obwohl er erst 45 Jahre alt ist? Ich sage das nur deswegen, weil Sie, Herr Bundesjustizminister, gerade davon gesprochen haben, Ihnen sei nicht ganz verständlich, daß man in den fünf neuen Ländern Sorge vor Haftungen habe. Mir ist das angesichts solcher Zustände und solcher Anforderungen durchaus nicht unverständlich. Ich verstehe jedenfalls gut, daß er sich die Haare rauft, wenn er sich mit solch läppischem Zeug herumschlagen muß und um ihn herum alles verfällt.
    Übrigens, das Zerfallen der Häuser ist mein nächstes Stichwort: Dieses Problem besteht in vielen der alten Städte, gerade im Innenbereich. Da fallen die Häuser tatsächlich zusammen. Daß schnelle Hilfe, Sanierung notwendig wäre, weiß jeder von uns. Übrigens brächte dies auch den Handwerkern Aufträge, den Arbeitnehmern Lohn und Brot, und die Menschen bekämen die dringend benötigten Wohnungen. Geschehen tut aber viel zuwenig, nahezu nichts. Geschehen kann auch nur viel zuwenig, nahezu nichts, weil der Streit um das Eigentum an Immobilien oder Grund und Boden, der Streit auch über die Höhe der Entschädigung alles weitere stoppt. Wenn wir nicht schnell Wirksames tun, dann wird es in den nächsten Jahren so weitergehen. Daß es so nicht weitergehen darf, darüber sollten wir uns einig sein.
    Wir sollten uns auch noch darüber einig sein, daß wir uns nicht nur über die Gründe für diese Entwicklung unterhalten. Es ist natürlich richtig, daß die Umwandlung der SED-Wirtschaft in Soziale Marktwirtschaft unglaublich schwierig ist, viel schwieriger, als sich manche vorgestellt haben. Natürlich ist es so etwas wie die Quadratur des Kreises, ein Unternehmen zu verkaufen, um Arbeitsplätze zu sichern, wenn Grund und Boden als Voraussetzung für Investitionen von Volkseigentum in bürgerlich-rechtliches Eigentum zurückverwandelt werden soll und gleichzeitig Enteignungen, Besitzentziehungen, die mit Unrecht verbunden waren, korrigiert werden müssen — daran zweifelt niemand — und die Grundbücher und die Katasterämter in dem bekannt-beklagenswerten Zustand sind. Das alles wissen wir mittlerweile; es erklärt eine ganze Menge. Ich sage Ihnen aber: Dies wird nicht mehr lange entschuldigen, daß alles so weitergeht.
    Wir alle wissen — die von Ihnen vorgelegten Reparaturgesetze zeigen übrigens, daß auch Sie dies mittlerweile wissen — , daß auch die Entscheidungen dieses Hauses im letzten Jahr korrigiert werden müssen. Das gilt für die Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen, das gilt für das Vermögensgesetz im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag. Diese Korrekturnotwendigkeit, zumindest in Form einer Interpretation, gilt natürlich auch für die Artikel 20 und 21 des Einigungsvertrages. Die haben ja alle den gleichen Webfehler, nämlich den, daß es einfach falsch war, so einseitig, wie man das bei den Unternehmen getan hat, oder auch so stark — da ist es eine Frage der Quantität und nicht der Qualität —, wie es im Grundstücksbereich geschehen ist, auf die
    Rückgabe, also auf die Naturalrestitution, zu setzen. Wer wirklich wirtschaftliche Dynamik wollte, wer nicht nur nach rückwärts abwickeln wollte — was auch ehrenwert ist, das wird gar nicht bestritten —, sondern wer für die Zukunft planen und gestalten wollte, wer also die Voraussetzungen für Investitionen und Arbeitsplätze erleichtern, wenn nicht schaffen wollte, der mußte von Anfang an stärker, Herr Bundesjustizminister, auf Entschädigung — nicht allein auf Entschädigung, aber stärker auf Entschädigung —, also auf Ausgleich statt Rückgabe, setzen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich darf jetzt noch hinzufügen: Wir alle erinnern uns sehr wohl an den Satz von Manfred Stolpe, den er am 17. Juni des letzten Jahres schon gesagt und gerade uns zugerufen hatte: Das gehe alles so schnell, wir müßten bereit sein, in verantwortlicher Reparaturarbeit auch die Fehler, die wir gemacht hätten, zu korrigieren. Aber wir erinnern auch daran, gerade weil wir diesen Satz unterstreichen, daß wir Sie gewarnt hatten und daß wir auch in den Verhandlungen zum Einigungsvertrag immer wieder darauf bestanden haben, man solle die Gewichte ein gutes Stück in die andere — nämlich in die richtige — Richtung verschieben. Sie wissen das ganz gut, Herr Bundesjustizminister. Ich weiß aúf der anderen Seite auch, warum es nicht ging. Ich denke, es muß jetzt korrigiert werden, damit die Menschen in den fünf neuen Ländern nicht länger das Nachsehen haben.
    Wir haben Ihnen zugesagt, und dazu stehen wir, daß wir die von Ihnen vorgelegten Reparaturgesetze zügig mit Ihnen beraten werden. Das wollen wir tun, aber wir betonen auch — und ich bitte Sie, das jetzt genauso ernst zu nehmen, wie ich Ihr Kooperationsangebot sehr wohl gehört habe — , daß wir möglichst gemeinsam genau prüfen müssen, ob Ihre Vorschläge die Probleme wirklich lösen oder wenigstens erleichtern, ob sie also die Blockade der Investitionen überwinden, ob sie die Verfügbarkeit von Grund und Boden erhöhen, ob sie die Privatisierung von Unternehmen zum Zweck der Arbeitsplatzsicherung und der Arbeitsplatzbeschaffung tatsächlich vorantreiben können.
    Ich denke, wir sollten uns einig sein, daß wir die gleichen Fehler, die gemacht wurden, nicht — auch nicht graduell — nochmals machen oder gar festschreiben. Deswegen will ich jetzt einige Punkte zu den Gesetzentwürfen sagen. Wir kennen sie zwar erst seit einigen Tagen, aber es läßt sich beim ersten Druchlesen schon manches dazu sagen und auch einiges finden, was sehr vernünftig zu sein scheint.
    Ich hoffe z. B. — ich beziehe mich da auf den Bereich Zuordnungsgesetz —, daß insbesondere Bürgermeister sich in Zukunft nicht mehr so lange mit der Treuhand herumschlagen müssen. Voraussetzung allerdings ist, daß die Entscheidungsmöglichkeiten der Treuhand wirklich nachhaltig und schnell verbessert werden. Wir hoffen, daß das geschieht. Die brauchen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ob diese so schnell eingearbeitet werden können, werden wir sehen.
    Ärgerlich finden wir in diesem Zusammenhang, daß hinsichtlich des Kuddelmuddels mit den zuständi-



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    gen Entscheidungsstellen auch im Zuordnungsgesetz keine so klare Regelung getroffen worden ist, wie das hätte geschehen können. Ich finde insbesondere, daß die ersatzweise Zuständigkeit des Bundesfinanzministers zur Bestimmung der zuständigen Stelle im Zweifelsfall wirklich noch nicht das Gelbe vom Ei ist.
    Wir finden es gut — um jetzt noch etwas Positives herauszugreifen — , daß der Kreis der Instrumente zur Gewinnung von Investoren im sogenannten Vermögensgesetz erweitert wird. Die Möglichkeit der Erteilung von Investitionsbescheiden auf die Bestellung von Erbbaurechten, die Begründung von Teileigentum, die Möglichkeit der befristeten Vermietung und Verpachtung, die Bestellung von dinglichen Rechten bei Eigeninvestitionen durch die Verfügungsberechtigten können sicherlich den unterschiedlichen Anforderungen besser gerecht werden, als die heutigen rechtlichen Verhältnisse das zulassen.
    Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch eine Menge Zweifel, eine Menge Probleme. Über diese will ich jetzt noch reden, weil wir uns mit diesen Problemen in den wenigen Tagen, die wir zur Beratung dieses Gesetzes Zeit haben, beschäftigen müssen, weil wir diese beraten müssen und weil wir dann — ich nehme Sie da beim Wort — möglicherweise in einigen Punkten bessere Lösungen finden müssen.
    Erstens. Ich finde es ziemlich ärgerlich, wie die Bundesregierung mit den Rechten von Arbeitnehmern umgegangen ist, und zwar im Vermögensgesetz und im Spaltungsgesetz. Ich habe am 7. Februar in der „FAZ" Gesetzentwürfe gelesen, in denen alles in Ordnung zu sein schien. Man ist davon ausgegangen, daß der Rat und die Kenntnis von Arbeitnehmern gerade in solchen Fragen selbstverständlich nicht nur vernünftig, sondern auch sinnvoll sind. Denn wer soll noch mehr Kenntnisse haben als die, um die es in erster Linie wirklich geht?
    Dann hat es in den letzten Tagen eine Rolle rückwärts gegeben, eine Kehrtwendung. Wir konnten lesen, daß alles, was auch nur entfernt an Arbeitnehmerrechte erinnerte, aus dem Spaltungsgesetz und aus dem Vermögensgesetz offensichtlich herausgestrichen worden ist. Gestern wiederum haben wir gehört, es hätte schon wieder eine Kehrtwendung gegeben, diesmal eine Rolle vorwärts. Mir ist aber nicht klar — weil ich die entsprechenden Veränderungen der Gesetze noch nicht mitgeteilt bekommen habe —, ob das stimmt oder nicht. Ihren Worten, Herr Bundesjustizminister, habe ich das auch nicht entnehmen können. Deswegen sage ich — sei es, wie es wolle — : Wir wollen, daß die Rechte der Arbeitnehmer in vernünftiger und angemessener Weise berücksichtigt werden, und zwar in allen Reparaturgesetzen, auch im Spaltungsgesetz. Wir halten das für eine Selbstverständlichkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweitens, zum Spaltungsgesetz selbst: Ich stimme Ihnen hier zu. Auch wir begrüßen dieses Gesetz, weil es konkurrenzfähige Einheiten schaffen soll: durch Teilung der Riesendinosaurier aus den alten planwirtschaftlichen Zeiten, die wirklich nicht bewegungsfähig, schon gar nicht wirtschaftlich handlungsfähig waren. Diese Abspaltungen sollen an Investoren veräußert werden. Meist wird ein Rest zurückbleiben, der am Ende liquidiert wird. Funktionieren kann das alles nur, weil die Möglichkeit vorgesehen ist, die neuen, abgespaltenen Betriebe von den Altschulden zu befreien. So weit, so gut. Aber das bedeutet zugleich, daß die Altschulden beim Restbetrieb konzentriert werden. Was sich da aus dem Gesetz ergibt, ist nun wirklich ärgerlich. Es ist ärgerlich, daß Sie den Gläubigern des alten Mammutbetriebs eine durch nichts gerechtfertigte Übersicherung verschaffen wollen. Das alles geht auf Kosten der Allgemeinheit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt doch gar nicht!)

    Wir halten das weder für gerecht noch für vernünftig. — Ich habe eben gehört, das stimme gar nicht. Ich bitte Sie, gucken Sie in die §§ 10 und 11. Danach ist das so. Wenn wir das aber zweifelsfrei ausschließen können, wäre ich sehr damit einverstanden. Wir haben einige Fachleute befragt. Die sagen uns: Natürlich ist das so. Das ist wieder eine Durchspiegelung der Ideologie, daß man die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert. Das wollen wir nicht mitmachen.
    Der dritte Punkt ist mir ganz besonders wichtig: Die Reparaturgesetze, Herr Bundesjustizminister, sind ungemein kompliziert formuliert. Sie werden das feststellen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie es wirklich einmal wagen, diese Gesetze aufzuschlagen und von Anfang bis Ende durchzulesen. Wenn Sie das tun, werden Sie mir zustimmen, wenn ich sage: Auch in Stuttgart, in Bonn, in Hamburg oder in München würden diese Regelungen erst nach einer längeren Einarbeitungszeit funktionieren können. Warum? Einfach deshalb, weil sie so kompliziert sind. Das wäre so, obwohl wir dort ausgefuchste Spezialisten haben, Leute, die das seit Jahren machen und die ganz genau wissen, wie sie es machen müssen und wo sie fragen können, wenn sie etwas nicht wissen. Aber wie das in den Gemeinden, in den Kreisen oder Städten der fünf neuen Länder gehen soll, weiß ich wirklich nicht.
    Mich hat hellhörig gemacht, daß die Vertreter der neuen Länder gestern im Rechtsausschuß des Bundesrats gerade gegen diese Punkte erhebliche Einwände und Zweifel erhoben haben: auf insgesamt über 113 Seiten, wie uns im Rechtsausschuß des Bundestages der Vertreter des Bundesjustizministeriums gestern liebenswürdigerweise mitgeteilt hat. Ich sage Ihnen: Wir müssen diesen Zweifeln und diesen Problemen nachgehen. Sie wissen, wir Sozialdemokraten haben ein Anhörungsverfahren beantragt, auf das wir uns gestern im Rechtsausschuß geeinigt haben. Wir werden es am 5. März durchführen und darauf bestehen, daß in diesem Anhörungsverfahren Praktiker zu Wort kommen, und zwar solche aus den fünf neuen Ländern, die mit diesen Regelungen arbeiten müssen, und zwar nicht unter unseren Bedingungen, sondern unter den Bedingungen, die sie in den Verwaltungen ihrer Städte und Gemeinden heute vorfinden. Wenn die uns sagen: Das geht so nicht, wenn die uns sagen: Wir brauchen einfachere Regelungen, wenn die uns sagen: Wir brauchen andere, einfachere Verfahren, dann werden wir diese Reparaturgesetze in der gebo-



    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    tenen kurzen Zeit ändern müssen. Da rechne ich auf Ihre Kooperation.
    Ein vierter Punkt: Die Durchführung komplizierter Regelungen ist meistens nicht nur langwierig, sondern auch teuer. Zeit haben wir angesichts der täglich wachsenden Probleme nicht, und über die Kosten der Durchführung dieser Reparaturgesetze, Herr Bundesjustizminister, sagen die Entwürfe, die uns heute vorliegen, nichts. Ich glaube, daß wir uns auch damit beschäftigen müssen.
    Wir sagen: Die fünf neuen Länder, die Gemeinden, die Städte, die sich damit befassen müssen, dürfen aus diesem Grund nicht noch zusätzlich belastet werden. Ich weiß, daß das ein heikles Problem ist. Aber ich meine, das ist ernst, und wir werden hier nach Wegen suchen müssen.
    Fünfter Punkt: Ich habe die Sorge, daß Ihre Reparaturentwürfe zwar die eine oder andere Korrektur in die richtige Richtung anstreben, also durchaus nach vorne gestalten wollen, daß aber diese Schritte, diese Korrekturen und die vorgeschlagenen Entscheidungen in einigen Fällen zu klein und zu zaghaft sind. Ich befürchte, daß sie deshalb letztlich unwirksam bleiben müssen.
    Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Es geht ja — das ist der Obersatz, dem wir sicherlich alle zustimmen —, um die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Da gibt es nun ein Unternehmen, wie es tausendfach vorkommt, das in den 50er Jahren enteignet wurde. Oder nehmen wir ein Unternehmen aus den Enteignungswellen des Jahres 1972. Der frühere Eigentümer ist alt, aber er hat Erben, die sich für den Betrieb interessieren. Jetzt steht die Treuhand vor folgender Frage: Sie hat einen anderen Unternehmer als Investor an der Hand. Dieser wäre als Unternehmer sogar geeigneter, hat Erfahrung und könnte den Betrieb — jedenfalls zum größten Teil — erhalten und damit die Arbeitsplätze sichern. Aber da ist der Eigentümer, und da sind die Erben. „Rückgabe oder Entschädigung" ist da genau die Frage — übrigens auch nach Ihren Reparaturentwürfen, Herr Bundesjustizminister; denn da gilt ja im Prinzip der Vorrang der Rückgabe weiter. Jedesmal, wenn man an den Neuregelungen auch nur ein bißchen kratzt, kommt das ganz „frisch, fröhlich und frei" wieder zum Vorschein.
    Auch dann, wenn der Eigentümer oder die Erben als Unternehmer nicht so gut geeignet sind wie andere, können sie sich durchsetzen, entweder durch Zeitablauf oder durch neue Instrumente, die Sie ihnen an die Hand geben.
    Ich darf nur noch einmal sagen: Die Voraussetzungen für einen Verkauf oder für eine langfristige Verpachtung an dritte, besser geeignete Unternehmen sind in Ihrem Reparaturgesetz so eng gefaßt, daß sie praktisch kaum hilfreich sein dürften. Immer dann, wenn sie wirklich vorliegen, hat der frühere Eigentümer immer noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Das dauert erfahrungsgemäß meistens so lange, bis die Arbeitsplätze kaputt und die Menschen arbeitslos sind.
    Er hat — das ist neu, und man wird noch einmal überdenken müssen, ob das so geht — zusätzlich die
    Möglichkeit, einen Verkauf an einen Dritten durch seinen Antrag auf vorläufige Einweisung zu verhindern. Ist das wirklich sinnvoll? Kommt man so zu einer vernünftigen Erhaltung erhaltungsfähiger Betriebe oder Teilbetriebe? Wir meinen, daß das sehr zweifelhaft ist. Wir wollen dies in dem Anhörungsverfahren in zehn Tagen genau überprüfen lassen.
    Wir fanden es jedenfalls außerordentlich interessant, daß gestern der Vertreter der Treuhand im Rechtsausschuß genau auf diesen wunden Punkt hingewiesen hat. Er hat erklärt, hier würden Probleme nicht gelöst, sondern eher vergrößert. Er hat sich mit großem Engagement dafür eingesetzt, dieses Mal endlich — Sie sind Schwabe, Herr Bundesjustizminister; deshalb sage ich das einmal so — „einen Knopf ans Sacktuch" zu machen, das heißt Nägel mit Köpfen, also die Korrektur wirksam zu gestalten, eine Generalnorm zu schaffen, die das Prinzip der Restitution durch das Prinzip ersetzt, Unternehmen so schnell wie möglich an kompetente investitionswillige Unternehmer zu übergeben und dann — das ist wichtig — die Eigentümer oder ihre Erben angemessen zu entschädigen.
    Ich glaube nicht, daß Sie bereit sind — jedenfalls erschien mir das gestern im Rechtsausschuß so — , dieser weitgehenden, . aber wahrscheinlich richtigen Empfehlung zu folgen.

    (Vorsitz : Vizepräsident Klein)

    Ich hoffe, daß wir uns nicht in einem halben Jahr in diesem Haus wieder treffen müssen, um über das nächste Reparaturgesetz zu beraten. Es wäre tragisch, wenn die Menschen in den fünf neuen Ländern auch diesmal wieder die mangelnde Bereitschaft zu wirklichen Korrekturen tragen müßten.
    Ganz herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)