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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 12008

  • date_rangeDatum: 20. Februar 1991

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    Plenarprotokoll 12/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur wachsenden Wohnungsnot und zur Lage der Wohnungswirtschaft Großmann SPD 314 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 315 B Dr. Seifert PDS/Linke Liste 316 C Dr. Hitschler FDP 317 B Frau Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . . 318 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Bundesminister BMBau 319 A Dr. Janzen SPD 321 A Rau CDU/CSU 322 A Frau Schmalz-Jacobsen FDP 323 A Raidel CDU/CSU 324 A Frau Dr. Lucyga SPD 325 B Otto (Erfurt) CDU/CSU 326 B Reschke SPD 327 C Dörflinger CDU/CSU 328 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/83 vom 15. Februar 1991 Finanzierung der freien Träger der Jugendhilfe in der ehemaligen DDR MdlAnfr 5 — Drs 12/83 — Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste Antw PStSekr Hintze BMFJ 291 B ZusFr Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste . . 291 D Schaffung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ; Finanzierung der Kindertagesstätten MdlAnfr 6 — Drs 12/83 — Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste Antw PStSekr Hintze BMFJ 292 A ZusFr Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste . . 292 B ZusFr Bindig SPD 292 B ZusFr Reddemann CDU/CSU 292 C Soziale und berufliche Zukunft älterer Ärzte und Ärztinnen in ostdeutschen Polikliniken im Falle einer Kündigung wegen Unwirtschaftlichkeit der Klinik MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/83 — Frau Dr. Otto SPD Antw PStSekr Frau Dr. Bergmann-Pohl BMG 292 D, 294 A ZusFr Frau Dr. Otto SPD 293 A, 294 A ZusFr Opel SPD 293 B, 294 B ZusFr Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste 293 C ZusFr Frau Weyel SPD 293 D ZusFr Frau Fischer (Gräfenhainichen) SPD 294 C Anpassung der Einkommensgrenze für den Wohnungsberechtigungsschein an die gestiegenen Lebenshaltungskosten MdlAnfr 9 — Drs 12/83 — Reimann SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 294 D Soziale Verträglichkeit der Anhebung von Mieten in den neuen Bundesländern angesichts steigender Mietnebenkosten II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 MdlAnfr 10 — Drs 12/83 — Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 295 A ZusFr Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste 295 B Entwicklungshilfezusagen 1991 für die von der Golfkrise betroffenen asiatischen Länder MdlAnfr 11 — Drs 12/83 — Bindig SPD Antw PStSekr Repnik BMZ 295 C ZusFr Bindig SPD 295 D ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 296 B Widerrechtlicher Umtausch von Geldern durch die SED/PDS, die Blockparteien und die Massenorganisationen der ehemaligen DDR seit der Währungsunion im Juli 1990 MdlAnfr 12 — Drs 12/83 — Opel SPD Antw PStSekr Carstens BMF 296 C ZusFr Opel SPD 296 D ZusFr Dr. Hitschler FDP 297 A ZusFr Schwanhold SPD 297 A ZusFr Dr. Seifert PDS/Linke Liste . . . 297 A ZusFr Koppelin FDP 297 B Vorlage des Berichts der Bundesregierung über eine Härteregelung für die Opfer der Zwangsarbeit unter dem NS-Regime MdlAnfr 15 — Drs 12/83 — Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Carstens BMF 297 C ZusFr Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE . 297 D Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung der „Mitteldeutschen Zeitung/ Halle" und der „Freien Presse/Chemnitz" an westdeutsche Verlage; nachteilige Auswirkungen dieser Übertragungen auf die Rechte Dritter, insbesondere auf die Rechte der SPD MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/83 — Klose SPD Antw PStSekr Carstens BMF . . . 298 A, D ZusFr Klose SPD 298 A, D ZusFr Reddemann CDU/CSU 299 B Enteignungsentschädigung ehemaliger DDR-Bürger gemäß der Festschreibung im Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der DDR MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/83 — Dr. Modrow PDS/Linke Liste Antw PStSekr Carstens BMF 299 D ZusFr Dr. Modrow PDS/Linke Liste . . 300 A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 300 D Einbeziehung der ausländischen Tochterunternehmen deutscher Firmen in die Untersuchung illegaler Waffenexporte in den Irak MdlAnfr 21 — Drs 12/83 — Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste Antw PStSekr Carstens BMF 301 A ZusFr Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste 301 B ZusFr Frau Dr. Höll PDS/Linke Liste . . . 301 C Erhöhung des Anteils von Erdgas bei der Energieversorgung MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/83 — Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 301 D, 302 B ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 301 D, 302 C ZusFr Opel SPD 302 A ZusFr Frau Weyel SPD 303 B Kriterien für regionalpolitische Ausgleichsmaßnahmen bei Wegfall der Zonenrandförderung, bei verstärktem Truppenabbau und für im Zuge der deutschen Einheit negativ beeinflußte Regionen MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/83 — Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 303 B, 304 C ZusFr Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . 303 D ZusFr Opel SPD 304 A ZusFr Lowack CDU/CSU 304 B ZusFr Reddemann CDU/CSU 305 A Verbot von Boykottverpflichtungen gegenüber Israel in Verträgen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/83 — Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 305 B, D ZusFr Frau Bulmahn SPD 305 B, 306 A ZusFr Lowack CDU/CSU 305 D ZusFr Vergin SPD 306 B Reduzierung des Ölverbrauchs angesichts der Verknappung der Welt-Ölvorräte MdlAnfr 29 — Drs 12/83 — Frau Braband PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 306 C ZusFr Frau Braband PDS/Linke Liste . . 306 D Verantwortbarkeit einer weiteren Reduzierung der deutschen Steinkohleförderung MdlAnfr 30 — Drs 12/83 — Frau Braband PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 307 B ZusFr Frau Braband PDS/Linke Liste . . 307 B ZusFr Frau Dr. Enkelmann PDS/Linke Liste 307 C Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 III Rüstungsforschung an deutschen Universitäten und Hochschulen; Verhinderung des Mißbrauchs MdlAnfr 31 — Drs 12/83 — Dr. Keller PDS/Linke Liste Antw PStSekr Wimmer BMVg 307 D ZusFr Dr. Keller PDS/Linke Liste . . . 308 A ZusFr Vergin SPD 308 B Zurückholung der in die Türkei entsandten Bundeswehreinheiten im Falle einer türkischen Einmischung in den Golfkrieg; Interpretation eines irakischen Angriffs auf die Türkei als Spannungsfall MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/83 — Frau Lederer PDS/Linke Liste Antw PStSekr Wimmer BMVg . . . 308 C, 309 B ZusFr Frau Lederer PDS/Linke Liste 308 D, 309 B Personelle Umorganisation des Kreiswehrersatzamtes Schwelm; Information des Personalrates MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/83 — Ostertag SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg . . 309 C, 310 B ZusFr Ostertag SPD 309 D, 310 C Einschränkung der Einweggetränkeverpakkungen aus Kunststoff (sog. Tetra-Packs); Gesundheitsgefahren bei Verbrennung dieser Verpackungen MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/83 — Dr. Thalheim SPD Antw PStSekr Schmidbauer BMU . 310 D, 311 C ZusFr Dr. Thalheim SPD 311 A ZusFr Frau Dr. Wetzel SPD . . . . 311 B, 311 C Entziehung der Betriebsgenehmigung für die Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg MdlAnfr 38 — Drs 12/83 — Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Schmidbauer BMU . . . 311 D ZusFr Weis (Stendal) SPD 312 B Eintreibung der von der SED/PDS, den Blockparteien und den Massenorganisationen der ehemaligen DDR im Zuge der Währungsunion widerrechtlich in DM umgetauschten Beträge MdlAnfr 47 — Drs 12/83 — Opel SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . 312 C ZusFr Opel SPD 312 D Beschäftigung von Mitarbeitern des ehemaligen MfS/AfNS bei Bund, Ländern und Kommunen MdlAnfr 49 — Drs 12/83 — Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . . 313 A ZusFr Frau Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 313 B Maßnahmen der Bundesregierung bei Eintritt des Spannungsfalles im Zuge des Golfkrieges MdlAnfr 50 — Drs 12/83 — Frau Jelpke PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI . . 313 D ZusFr Frau Jelpke PDS/Linke Liste . . 314 A Nächste Sitzung 329 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 331* A Anlage 2 Erklärung nach § 30 GO des Abgeordneten Andres (SPD) zur Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit 331* A Anlage 3 Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung mit dem Ziel des Verbots im Grundwasser nachgewiesener Pflanzenschutzmittel; Reaktionen auf die geplante Genehmigung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Naturschutzgebieten MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/83 — Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 331* C Anlage 4 Unrechtmäßiges Verhalten von in Australien lebenden Deutschen in Rentenangelegenheiten; Fehlen eines deutsch-australischen Rentenabkommens MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/83 — Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Günther BMA . . . . 332* A Anlage 5 Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Wahrung des Bankgeheimnisses MdlAnfr 13 — Drs 12/83 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 332* D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 Anlage 6 Anhebung der steuerlichen Höchstbeträge für die Abschreibung der erhöhten Sozialversicherungsbeiträge MdlAnfr 14 — Drs 12/83 — Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 333* A Anlage 7 Strukturanalyse um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr zur Verhinderung des Arbeitsplatzabbaus MdlAnfr 24 — Drs 12/83 — Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 333* C Anlage 8 Haltung des Bundesministers des Auswärtigen beim EG-Gipfel in Rom zum Aufnahmeantrag Taiwans in das GATT MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/83 — Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 333 * D Anlage 9 Umstände der Entlassung einer Heimerzieherin der Deutschen Höheren Privatschule Windhoek MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/83 —Toetemeyer SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 334* A Anlage 10 Beurteilung des Volksbefragungsergebnisses in Litauen durch die Bundesregierung MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/83 — Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 334* C Anlage 11 Einschränkung der Befugnisse von Konsularbeamten mit Befähigung zum Richteramt oder besonderer rechtlicher Ausbildung durch das Auswärtige Amt MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/83 — Verheugen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 334* D Anlage 12 Beschleunigte Öffnung der Grenzübergänge zur CSFR, insbesondere der Übergänge Neualbenreuth, Bärnau und Waldheim MdlAnfr 48 — Drs 12/83 — Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 335* A Anlage 13 Verhinderung einer Abschiebung abgelehnter kurdischer Asylsuchender in die Türkei MdlAnfr 51 — Drs 12/83 — Frau Jelpke PDS/Linke Liste SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 335 * C Anlage 14 Anpassung des Entlassungsgeldes für ostdeutsche Wehrpflichtige MdlAnfr 52 — Drs 12/83 — Thierse SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 335* D Anlage 15 Reibungslose Grenzabfertigung westlicher Besucher an den deutsch-polnischen Grenzübergängen MdlAnfr 53 — Drs 12/83 — Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 336* A Anlage 16 Aufrechterhaltung der Aussage der Bundesregierung über die Nichterhöhung der Mieten in den neuen Bundesländern bis Ende 1991 MdlAnfr 54 — Drs 12/83 —Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Göhner BMJ . . . 336* C Anlage 17 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Amnestie ehemaliger Mitarbeiter des DDR-Geheimdienstes; Änderungen gegenüber dem Entwurf aus der 11. Legislaturperiode MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/83 — Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Göhner BMJ . . . 336* D Anlage 18 Technischer Stand des Radarleitsystems an den Bundeswasserstraßen angesichts der Kollision des Containerschiffs „Robert" auf der Unterweser Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 V MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/83 — Frau Dr. Wetzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 337* A Anlage 19 Funktionsfähigkeit des Radarleitsystems an den Bundeswasserstraßen angesichts der Kollision des Containerschiffs „Robert" auf der Unterweser; Verbesserung der Datenübertragung beim Transport gefährlicher Güter MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/83 — Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 337* B Anlage 20 Bau einer DB-Hochgeschwindigkeitsstrecke von München über Bamberg nach Berlin MdlAnfr 63, 64 — Drs 12/83 — Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 337* C Anlage 21 Beschaffung eigener Erkenntnisse über die ökologischen Auswirkungen des Golfkrieges MdlAnfr 66 — Drs 12/83 — Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 337* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 291 8. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Anlage 2 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 331* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dehnel CDU/CSU 20. 02. 91 Frau Eymer CDU/CSU 20. 02. 91 Hilsberg SPD 20. 02. 91 Lintner CDU/CSU 20. 02. 91 Frau Rennebach SPD 20. 02. 91 Dr. Schäuble CDU/CSU 20. 02. 91 Frau Schulte (Hameln) SPD 20. 02. 91* Spilker CDU/CSU 20. 02. 91 Frau Würfel FDP 20. 02. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 30 GO des Abgeordneten Andres (SPD) zur Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit Am Freitag, dem 1. Februar 1991, habe ich in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge gesprochen. Durch die Wahl eines Begriffs ist dabei ein inhaltlicher Zusammenhang entstanden, der von mir weder so vertreten wird, noch gewollt ist und den ich mit dieser Erklärung richtigstellen möchte. Laut Protokoll der 7. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 1. Februar 1991, Seite 278 A, habe ich ausgeführt: „Wer in Betrieben in den neuen Bundesländern unterwegs ist, wer damit befaßt ist, der sieht, daß die Beschäftigungslage in den neuen Bundesländern verheerend ist. Ich will hinzufügen: Auch bei uns in den alten Bundesländern ist es trotz Vollbeschäftigungssituation nicht so, daß wir über alle Fragen des Arbeitsmarktes glücklich sein können." Dazu möchte ich anmerken, daß ich nicht der Auffassung bin, daß wir in den alten Bundesländern von Vollbeschäftigung reden können. Ich wollte ausdrükken, daß es auch bei uns in den alten Bundesländern trotz steigender Beschäftigungszahlen nicht so ist, daß wir von Vollbeschäftigung reden können, oder daß Anlagen zum Stenographischen Bericht wir über alle Fragen des Arbeitsmarktes glücklich sein können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 1 und 2): Warum hat die Bundesregierung in der ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nur die Anwendung atrazinhaltiger Pflanzenschutzmittel wegen der Gefährdung des Grundwassers verboten, obwohl auch von mehreren anderen Pflanzenschutzmitteln vergleichbare Grundwassergefährdungen ausgehen, und wie beurteilt sie die Forderung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und der Umweltverbände wie z. B. Greenpeace, die Anwendung nachweislich im Grundwasser gefundener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zu verbieten? Wie hat das Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt zu den vorgesehenen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Stellung genommen, die eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Naturschutzgebieten in Zukunft ermöglichen sollen, und wie soll z. B. kontrolliert werden, daß „sichergestellt ist, daß Rückstände nicht versickern können"? Zu Frage 1: Die Bundesregierung mißt dem Schutz der Gewässer, insbesondere dem Grundwasser, eine zentrale Bedeutung zu. Für den Bereich der Pflanzenschutzmittel trägt das Pflanzenschutzgesetz dieser zentralen Bedeutung des Gewässerschutzes insbesondere mit den §§ 6, 7 und 15 Rechnung. Durch die Zulassungsbedürftigkeit der Pflanzenschutzmittel ist sichergestellt, daß die Zulassungen nur nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erteilt werden. Gleichermaßen werden Anwendungsverbote sowie Anwendungsbeschränkungen auf Grund von Befunden nur dann dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet, wenn diese valide und repräsentativ sind sowie abschließend geprüft wurden. Dies ist bei den Änderungsvorschlägen im vorliegenden Verordnungsentwurf der Fall. Für die von den Umweltverbänden und dem Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft zusätzlich genannten Wirkstoffe sind die bei der Zulassungsbehörde zur Zeit laufenden Überprüfungen noch nicht abgeschlossen. Aus Vorsorgegründen haben Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen eine Wasserschutzgebietsauflage erhalten, so daß ihre Anwendung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten verboten ist. Zu Frage 2: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gemäß Ermächtigungsvorschrift im Pflanzenschutzgesetz im Einvernehmen mit den Bundes- 332* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 ministern für Wirtschaft, für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — jetzt Bundesminister für Gesundheit — sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegt, Im Rahmen der Beratungen des Entwurfs in den Bundesressorts sind das Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt beteiligt gewesen. Die Vorschriften der vorgesehenen Ausnahmeregelungen richten sich an die zuständige Behörde in den Ländern. Da es sich hier um eine Einzelfallregelung handelt, geht die Bundesregierung davon aus, daß die zuständige Behörde sich auch in jedem Einzelfall vor Ort davon überzeugt, daß z. B. Rückstände nicht versickern können. Dies kann der Fall sein, wenn etwa Gewächshäuser in einer wasserdichten Betonwanne stehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Günther auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 3 und 4): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß ein Teil der in Australien lebenden deutschen Rentner seine deutsche Rentenleistung im Rahmen des australischen Einkommens bewußt nicht deklariert, um sich für nicht legales Verhalten einer Strafverfolgung entziehen zu können? Treffen Informationen zu, wonach das Nichtzustandekommen eines deutsch-australischen Rentenabkommens vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit dem Schutz dieses Personenkreises begründet wird, und ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß deshalb legal in Deutschland Eingereiste eine geschmälerte Rente erhalten, weil die Bundesregierung in Australien mit gefälschtem Lebenslauf Lebende unterstützt, die kein Interesse an einem geordneten Rentenverfahren haben? Die Bundesregierung unterstützt natürlich nicht illegales Verhalten von deutschen Rentnern in Australien. Sie hat jedoch Informationen darüber, daß nicht nur wenige, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach sogar der überwiegende Teil der über 8 000 Rentenbezieher ihren Rentenbezug weder den australischen Steuerbehörden noch den australischen Sozialbehörden gegenüber deklariert. Diese Rentner — zum Teil noch deutsche Staatsangehörige — befürchten bei Bekanntwerden ihres deutschen Rentenbezugs nicht nur für gegebenenfalls viele Jahre ihre australische Rente zurückzahlen und Steuern nachzahlen zu müssen, sondern auch strafrechtlich verfolgt zu werden. Sie vermuten, daß durch ein Abkommen die australischen Sozial- und Steuerbehörden an Informationen über ihren Rentenbezug kommen könnten, die sie zur Durchsetzung ihrer finanziellen Forderungen sowie für eine Strafverfolgung nutzen könnten. Diesem Verhalten der Bezieher deutscher Renten liegt zugrunde, daß der australische Staat die deutschen Renten — zur Zeit noch — nicht nur besteuert, sondern auch bis zu 50 % auf australische Renten anrechnet. Ziel deutsch-australischer Verhandlungen ist es deshalb, eine möglichst weitgehende Freistellung deutscher Renten vom australischen Einkommenstest zu erreichen. Andernfalls könnte es bei Abschluß eines Abkommens zu massiven Protesten seitens der Bezieher deutscher Renten kommen, die auch das deutsch-australische Verhältnis belasten könnten. Die Bundesregierung ist intensiv bemüht, zu einem deutsch-australischen Abkommen über Soziale Sicherheit zu gelangen. Das Abkommen würde dazu führen, daß deutsche Rückwanderer aus Australien eine australische Rente bekommen könnten; es würde darüber hinaus insgesamt auch zu einer Erhöhung der deutschen Renten für Berechtigte in Australien führen. Die Bundesregierung muß aber selbstverständlich bestrebt sein, daß die deutschen Renten einschließlich einer etwaigen Rentenerhöhung den Berechtigten und nicht dem australischen Fiskus zugute kommen. Eine gewiß zu begrüßende Nebenwirkung einer solchen Regelung wäre es, daß dann die Bezieher einer deutschen Rente keine Veranlassung mehr hätten, ihren deutschen Rentenbezug zu verheimlichen. In diesem Zusammenhang ist das Bemühen der Bundesregierung zu sehen, zu befriedigenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gelangen. Das Abkommen würde nämlich dazu beitragen, daß sich künftig die ganz überwiegende Mehrheit der Bezieher einer deutschen Rente legal gegenüber dem australischen Staat verhalten. Deshalb ist es Ziel der Bundesregierung, durch das angestrebte Abkommen legales Verhalten aller Rentenbezieher zu fördern, ohne daß es zu einer Vielzahl von Maßnahmen einschließlich Strafverfolgungen gegen Bezieher einer deutschen Rente in Australien kommt. Die Verhandlungen werden im Frühjahr wieder aufgenommen werden. Eine erste Begegnung war bereits für den Januar vorgesehen, wurde aber von australischer Seite mit Hinweis auf den Golf-Krieg abgesagt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Frage 13): Beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Wahrung des Bankgeheimnisses, falls dieses, wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, auf Grund eines Erlasses des Finanzministeriums des Saarlandes z. T. gefährdet ist, weil die Banken spätestens Ende 1991 eine Liste bereithalten müssen, aus der zu ersehen ist, über welche Konten oder Schließfächer ein Bevollmächtigter verfügen kann? Die Frage zielt auf die Bleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Juli 1990 (Bundessteuerblatt 1990 Teil I S. 303) zum Begriff des Verfügungsberechtigten im Sinne des § 154 der Abgabenordnung (AO). Nach § 154 Abs. 2 Abgabenordnung haben Kreditinstitute sicherzustellen, daß sie jederzeit Auskunft darüber geben können, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist. Diese Vorschrift ist durch § 30 a Abgabenordnung (Schutz von Bankkunden), der durch das Steuerreformgesetz 1990 in die Abgabenordnung eingefügt worden ist, unberührt geblieben. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 333* Nach den genannten Bleichlautenden Erlassen der Länder umfaßt der Begriff des Verfügungsberechtigten auch eine Person, die als gesetzlicher Vertreter oder kraft Kontovollmacht verfügungsberechtigt ist. Die Verbände der Kreditwirtschaft haben sich unter Berufung auf den früheren § 163 Reichsabgabenordnung und aus praktischen Erwägungen für eine engere Auslegung ausgesprochen, nach der der Begriff nur den Kontoinhaber umfaßt. Die Angelegenheit wird zur Zeit mit den Verbänden erörtert. Diese werden auch Gelegenheit haben, ihre Auffassung bei der nächsten turnusmäßigen Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu Fragen der Abgabenordnung zu vertreten. Eine Gesetzesinitiative ist nicht beabsichtigt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 12/83 Frage 14): Um welchen Betrag müßten die steuerlichen Höchstbeträge für die Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben erhöht werden, damit Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen die höheren SV-Beiträge durch die geplante Veränderung der Beitragssätze steuerlich geltend machen können? Die im Gesetzentwurf zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehenen Beitragsänderungen ab 1. April 1991 erhöhen die Arbeitnehmerbeiträge per Saldo um 0,75 Prozentpunkte. Im Monatsdurchschnitt des Jahres 1991 ergibt sich hieraus ein Anstieg der Beitragssätze zur Sozialversicherung in Höhe von gut 0,5 Prozentpunkten. Ab 1. Januar 1992 sinkt der Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,25 Prozentpunkte. Es verbleibt ein Anstieg der Arbeitnehmerbeiträge um 0,5 Prozentpunkte. Die jährlichen Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers mit einem durchschnittlichen Bruttolohn von 42 000 DM steigen danach (unter Zugrundelegung eines Krankenversicherungsbeitrages von 6,5 v. H.) von 7 560 DM um 210 DM auf 7 770 DM an. In welchem Umfang geleistete Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können und sich somit steuermindernd auswirken, hängt von individuellen Faktoren, insbesondere von der Höhe des Bruttoverdienstes, den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und von der Steuerklasse ab. Wenn keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen vorliegen, können von den auf 7 770 DM ansteigenden jährlichen Sozialversicherungsbeiträgen eines verheirateten Steuerpflichtigen mit Durchschnittseinkommen 2 960 DM im Vorwegabzug abgesetzt werden. Weitere 4 680 DM sind im Rahmen des Grundhöchstbetrages voll abzugsfähig. Die verbleibenden noch nicht abgedeckten Aufwendungen in Höhe von 130 DM können im Rahmen des hälftigen Abzugs angesetzt werden, so daß weitere 65 DM von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden können. Von diesem Arbeitnehmer können somit auch die angehobenen Sozialversicherungsbeiträge weiterhin im Rahmen der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wobei allerdings ein geringer Teil der Aufwendungen nur im hälftigen Abzug Berücksichtigung findet. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Frage 24): Ist die Bundesregierung bereit, eine Strukturanalyse um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr durchzuführen, um Maßnahmen zur Auflockerung der Monostruktur treffen und einem möglichen Arbeitsplatzabbau auf dem Übungsplatz entgegenwirken zu können? Es liegt nicht in der Verantwortung der Bundesregierung, Strukturanalysen für einzelne Regionen oder Truppenübungsplätze durchzuführen. Dies ist Aufgabe des Landes und der Gemeinde. Es gibt derzeit keine Anzeichen für eine Schließung des Truppenübungsplatzes und für Entlassungen von zivilen Arbeitnehmern. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Fragen 39 und 40): Trifft es zu, daß der Bundesminister des Auswärtigen beim EG-Gipfel in Rom gegen den Aufnahmeantrag Taiwans in das GATT Stellung bezogen hat, und wie läßt sich dies mit den Entschließungen des Deutschen Bundestages vom 13. März 1990 und 19. September 1990 in Einklang bringen, mit dem der Deutsche Bundestag ausdrücklich die Aufnahme von „Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu" in das GATT gefordert hat? Was spricht gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Aufnahme Taiwans in das GATT? Zu Frage 39: Dies trifft nicht zu. Der Aufnahmeantrag Taiwans ins GATT wurde beim Europäischen Rat in Rom nicht besprochen. Zu Frage 40: Es gibt keinen Anlaß einer Änderung der Haltung der Bundesregierung, wie sie der damalige Wirtschaftsminister Dr. Haussmann mit Schreiben vom 31. 8. 1990 zum Ausdruck gebracht hat. Der Beitrittsantrag Taiwans zum GATT fällt als außenhandelspo- 334* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 litische Frage in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. EG-Kommission und EG-Mitgliedstaaten sind sich der mit dem Beitrittsantrag Taiwans verbundenen schwierigen außenpolitischen und völkerrechtlichen Fragen im Verhältnis zur VR China bewußt. Bei der letzten Befassung des Ausschusses gemäß Art. 113 EWG-Vertrag am 8. 6. 1990 sah die EG-Kommission unter Bezug auf die Position anderer wichtiger GATT-Vertragsparteien kein Erfordernis, die Thematik im GATT weiter zu erörtern. Dieser Sachstandsbewertung durch die EG-Kommission hatten die EG-Mitgliedstaaten nicht widersprochen. Seither hat sich die Sachlage nicht geändert. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 41 und 42): Sind der Bundesregierung die näheren Umstände der Entlassung von Frau S. als Heimerzieherin der Deutschen Höheren Privatschule (DHPS) Windhuk bekannt, und hält sie diese Entlassung mit dem Erlaß des Auswärtigen Amtes vom 20. August 1990 für vereinbar? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen der schwarzen Heimschüler, wonach diese Entlassung das letzte Glied einer langen Kette täglicher Erfahrung von Rassismus an dieser Schule sei, in der sie als „Kaffer" sowie als dumm und stinkend bezeichnet wurden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem skandalösen Vorgang zu ziehen? Zu Frage 41: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Vorstand der DHPS Windhuk Frau S. als Heimerzieherin zum 31. Dezember 1990 entlassen hatte. Eine Begründung dafür wurde weder der Betroffenen noch unserer Botschaft Windhuk mitgeteilt. Diese Entlassung hat mit Recht zu überaus kritischen Reaktionen in Namibia geführt. Der aus Deutschland vermittelte Schulleiter war im übrigen an der Kündigung nicht beteiligt. Das Auswärtige Amt hat die Entlassung deutlich mißbilligt, weil sie einen schweren Rückschritt auf dem notwendigen Weg zur weiteren Öffnung der Schule für nichtweiße Schüler darstellt, wie ihn das Auswärtige Amt der Schule mit Schreiben vom 20. August 1990 noch einmal dringend nahegelegt hatte. Die Kündigung ist inzwischen zurückgenommen worden. Zu Frage 42: Die Bundesregierung nimmt die Aussagen der schwarzen Heimschüler, die dem Auswärtigen Amt schriftlich vorliegen, sehr ernst. Das Auswärtige Amt hat deshalb den Schulvorstand aufgefordert darzulegen, mit welchen konkreten Maßnahmen der Vorstand gedenkt, die in der Stellungsnahme der schwarzen Heimschüler zum Ausdruck gekommenen Mißstände zu beheben. Dem Schulvorstand ist noch einmal verdeutlicht worden, daß es für die Bundesregierung undenkbar ist, eine Institution zu fördern, die rassische Diskriminierung in ihrem Verantwortungsbereich duldet. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Fragen 43 und 44): Sieht die Bundesregierung im Ergebnis der Volksbefragung in Litauen, bei der sich über 90 % der abstimmungsberechtigten Bürger bei einer Beteiligung von über 84 % für die Unabhängigkeit des Landes ausgesprochen haben, einen Ausdruck des demokratischen Volkswillens zur Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker? Ist auch die Bundesregierung der Auffassung, daß es sich bei dem durch die Volksbefragung geäußerten Willen des litauischen Volkes angesichts der auch von der Bundesregierung niemals anerkannten gewaltsamen Annexion der baltischen Staaten durch die UdSSR auf Grund des Hitler-Stalin-Pakts nicht um den Willen zur Separation von der UdSSR, sondern um die Bekräftigung der völkerrechtlich legitimen Souveränität Litauens handelt, die auch von der Regierung in Moskau respektiert werden muß? Zu Frage 43: Das Ergebnis des Referendums hat die Meinung der Bürger in Litauen zu der gestellten Frage, ob sie damit einverstanden seien, daß der litauische Staat eine unabhängige, demokratische Republik sei, eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht. Die Außenminister der zwölf Mitgliedstaaten der EG haben am 4. 2. 1991 ihre Hoffnung geäußert, daß damit die Wiederaufnahme eines substantiellen, konstruktiven Dialogs zwischen der Zentralgewalt der Sowjetunion und den baltischen Ländern begünstigt wird. Zu Frage 44: Die Bundesregierung hat die Annexion der baltischen Staaten nie anerkannt. Sie ist aber — gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft — der Auffassung, daß die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts einen Dialog zwischen den Betroffenen über die zwischen ihnen strittigen Fragen voraussetzt, der zu einer politischen Lösung führt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Verheugen (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 45 und 46): Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat das Auswärtige Amt mit Runderlaß vom 29. November 1990 die in § 19 Abs. 1 Konsulargesetz geregelten Befugnisse der Konsularbeamten mit Befähigung zum Richteramt eingeschränkt? Warum hat das Auswärtige Amt mit Runderlaß vom 29. November 1990 die bisher geltende Regelung der Beauftragung nach § 18 Konsulargesetz und der allgemeinen Ermächtigung nach § 19 Abs. 2 Konsulargesetz für Angehörige des gehobenen Dienstes mit besonderer rechtlicher Ausbildung eingeschränkt bzw. aufgehoben? Zu Frage 45: Die Befugnisse nach § 19 Abs. 1 KG wurden durch den genannten Runderlaß nicht eingeschränkt. Es wird lediglich für Volljuristen ohne Laufbahnprüfung für den höheren Auswärtigen Dienst, die vor allem aus anderen Ministerien kommen und an einer Auslandsvertretung Dienst tun, eine ausdrückliche konsulari- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 335* sche Beauftragung gemäß § 18 Abs. 1 und 2 verlangt. Zu Frage 46: Mit dem Runderlaß hat das AA Konsularbeamte mit Laufbahnprüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst und solche mit besonderer rechtlicher Ausbildung (z. B. Rechtspfleger, Bezirksnotare) gleichgestellt. Beide erhalten erst nach einer beruflichen Einarbeitungszeit die konsularische Ermächtigung nach § 19 Abs. 2 KG. Eine Privilegierung für Rechtspfleger und Bezirksnotare bleibt insofern, als für sie der Nachweis einer pauschalen Einarbeitung ausreicht, während andere Konsularbeamte detaillierte Einzelnachweise vorlegen müssen. Mit dem ergänzenden Runderlaß vom 29. 1. 1991 wurde klargestellt, daß durch die Neuregelung bereits ermächtigte Rechtspfleger ihre Ermächtigung nicht verlieren. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Frage 48): Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine beschleunigte Öffnung der Grenzübergänge zur Tschechoslowakei, insbesondere der Übergänge bei Neualbenreuth und Bärnau (beide Landkreis Tirschenreuth) und bei Waldheim (Landkreis Neustadt/WN), für den regionalen Verkehr einzusetzen, und wann ist mit der Öffnung zu rechnen? Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Tschechoslowakei seit längerem in Verhandlungen über die Eröffnung neuer Übergänge an der gemeinsamen Grenze. Die Gespräche waren bisher sehr erfolgreich. Im Jahre 1990 konnten sieben zusätzliche Übergangsstellen errichtet werden, von denen fünf auch für den Pkw-Verkehr zur Verfügung stehen. Für die Jahre 1991 und 1992 ist die Inbetriebnahme von vier weiteren Übergängen im bayerischen Grenzabschnitt vereinbart. Bei Bärnau besteht bereits seit 1. Juli 1990 ein neuer Übergang, der allerdings nur für Fußgänger, Radfahrer und Mofafahrer zugelassen ist. Die von der Bundesregierung geforderte Freigabe auch für den PkwVerkehr stößt zur Zeit noch bei den tschechoslowakischen Stellen auf Widerstand, weil die dortige Zufahrt zu dem Übergang durch das Quellgebiet für die Trinkwasserversorgung des Kreises und der Stadt Tachau führt und Beeinträchtigungen der Wasserqualität nicht ausgeschlossen scheinen. Zur Klärung der Angelegenheit wird zur Zeit von der CSFR ein Gutachten gefertigt. Sofern die Studie nicht zu negativen Schlußfolgerungen kommt, soll der Ausbau des Oberganges wieder aufgegriffen werden. Dies hat die tschechoslowakische Regierung ausdrücklich zugesagt. Für die rasche Öffnung eines Übergangs bei Neualbenreuth, der in der deutschen Vorschlagsliste enthalten ist, sind die Aussichten weniger günstig. Die CSFR sieht hierfür kein dringendes Bedürfnis und sich offenbar auch nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel für den Bau der Anbindungsstraßen aufzubringen. Das Thema Neualbenreuth bleibt jedoch auf der Tagesordnung und soll später erneut geprüft werden. Für Waldheim (Landkreis Neustadt/WN) ergeben sich Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Verkehrs im Zuge der vorgesehenen Einrichtung von Touristenzonen entlang der deutsch-tschechoslowakischen Grenze. Ein Wandergebiet soll u. a. im Grenzabschnitt Bärnau—Flossenbürg—Georgenberg—Waldheim geschaffen werden. Der Bund Naturschutz in Bayern hat allerdings hiergegen erhebliche Bedenken geltend gemacht. Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte ihre Position in enger Abstimmung mit der bayerischen Staatsregierung zu gegebener Zeit festlegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage der Abgeordneten Frau Jelpke (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/83 Frage 51): Welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um zu verhindern, daß kurdische Asylsuchende, deren Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt worden sind, in die Türkei abgeschoben werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die es notwendig erscheinen lassen, den Ländern zu empfehlen, Kurden aus der Türkei nach unanfechtbarer Ablehnung ihres Asylantrages generell nicht in die Türkei abzuschieben. Nach der klaren ausländergesetzlichen Regelung darf kein Ausländer in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm politische Verfolgung droht. Ob diese Gefahr besteht, wird im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge jeweils für den Einzelfall von weisungsunabhängigen Entscheidern geprüft. Ihre Entscheidung unterliegt umfassenden verwaltungsgerichtlichen Kontrollen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Thierse (SPD) (Drucksache 12/83 Frage 52) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das unterschiedliche Entlassungsgeld für Wehrpflichtige aus den alten und den neuen Bundesländern eine unzumutbare Ungerechtigkeit darstellt, und hat sie die Absicht, das Entlassungsgeld für ostdeutsche Wehrpflichtige noch in diesem Jahr entsprechend anzupassen? Das Entlassungsgeld für die Grundwehrdienstleistenden in der ehemaligen NVA betrug 150, — DM. Es 336* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 wurde in der Wehrsold-Übergangsverordnung vom 10. Dezember 1990 auf 500, — DM angehoben. Ein höherer Betrag erscheint derzeit noch nicht gerechtfertigt, weil nach dem Einigungsvertrag auch hier die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse im Beitrittsgebiet zu berücksichtigen sind und weil Soldaten auf Zeit in diesem Gebiet zur Zeit nur rund 500, — DM an Übergangsgebührnissen erhalten. Eine Erhöhung des Entlassungsgeldes sollte nur im Zusammenhang mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Beitrittsgebiet erfolgen. Ob eine Erhöhung noch in diesem Jahr möglich sein wird, läßt sich derzeit noch nicht verbindlich zusagen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Frage 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Wartezeiten an den deutsch-polnischen Grenzübergängen sowie auf die ohnehin große Belastung für die Bevölkerung in den deutschen Grenzstädten an Oder und Neiße, die sich auf Grund der seit dem 1. Januar gängigen Praxis der polnischen Behörden ergibt, die bislang in Visaanträgen geforderten Angaben westlicher Besucher nun in einem 15 Punkte umfassenden Erhebungsbogen direkt bei der Grenzabfertigung abzufragen, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die polnische Seite zu einer reibungslosen, europäischen Standards entsprechenden Grenzabfertigung von westlichen Besuchern zu bewegen? Die beim Überschreiten der deutsch-polnischen Grenze entstehenden Wartezeiten sind u. a. darauf zurückzuführen, daß Polen nach der einseitigen Aufhebung der Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige ab 1. Januar 1991 beim Grenzübertritt die Ausfüllung einer Zählkarte verlangt. In der Karte müssen folgende Daten angegeben werden: 1. Name, 2. Vorname, 3. Geburtsdatum, -ort und -land 4. Staatsangehörigkeit 5. Wohnanschrift 6. Beruf, Stellung sowie Name und Anschrift der Arbeitsstelle 7. Zweck der Reise, Aufenthaltsort mit Anschrift 8. Verkehrsmittel, amtliches Kennzeichen, Typ 9. Paßnummer und Unterschrift 10. Angaben zur Ehefrau (nur auf einigen Vordrukken). Der Maßnahme haben sich grundsätzlich nur Deutsche aus den ,,Alt-Bundesländern" zu unterziehen. Deutsche Staatsangehörige aus dem Beitrittsgebiet und solche, deren Reiseziel im grenznahen Raum der Republik Polen liegt, sind nicht betroffen. Ausgabe und Ausfüllen der Zählkarte verursachen einen Zeitaufwand von 5-10 Minuten. Nachteilig wirkt sich dabei aus, daß die Formulare nur in englischer, französischer und polnischer Sprache verfaßt sind und in unterschiedlichen Vordrucken verwendet werden. Allein dadurch sind die Wartezeiten jedoch nicht bedingt. Ins Gewicht fallen vor allem die Verzögerungen infolge der Abfertigungsmodalitäten der polnischen Zollverwaltung. Die Bundesregierung hat die polnische Regierung wiederholt auf die Erschwernisse beim Grenzübertritt hingewiesen und um Verfahrenserleichterung gebeten. Dies wurde zugesagt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 12/83 Frage 54): Steht die Bundesregierung nach wie vor zu der Aussage in der Broschüre des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen „ 120 Antworten, Hinweise für den Alltag in den neuen Bundesländern", in der es heißt: Der Einigungsvertrag sieht vor, daß Mieten und Pachten, soweit sie sich auf Wohnraum beziehen, bis 31. Dezember 1991 nicht erhöht werden können? Die Bundesregierung hat die Aussage, auf die Ihre Frage sich bezieht, in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 60 am 26. Oktober 1990 bereits präzisiert und eingeschränkt. Ich darf die Auffassung der Bundesregierung nochmals zusammenfassen: Nach dem Einigungsvertrag gelten die für die Wohnungsmieten maßgebenden Preisvorschriften der früheren DDR bis zum 31. Dezember 1991 fort. Diese Fortgeltung hindert die Vermieter daran, einseitig oder einvernehmlich mit den Mietern die Wohnungsmieten anzuheben. Jedoch wird die Bundesregierung durch eine Ergänzung des Miethöhegesetzes im Einigungsvertrag ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats den höchstzulässigen Mietzins unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung schrittweise zu erhöhen. In der 2. Auflage der Broschüre ist ausdrücklich klargestellt, daß dies „bereits vorher", also vor dem 31. Dezember 1991, geschehen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Fragen 55 und 56): Wann wird die Bundesregierung eine Gesetzgebung zur Amnestie von ehemals hauptamtlichen Mitarbeitern der DDR-Geheimdienste einbringen? Welche wesentlichen Änderungen wird diese Gesetzesvorlage gegenüber der in der 11. Legislaturperiode eingebrachten beinhalten? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1991 337* Die Bundesregierung hat vor der Bundestagswahl versucht, eine Amnestieregelung für Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit in der früheren DDR zu schaffen. Dies war politisch nicht durchsetzbar. Die Gründe, die für eine solche Amnestieregelung sprechen, haben sich nicht verändert. Die Überlegungen, ob, wann und ggf. mit welchem Inhalt ein neuer Anlauf zur Einbringung eines Amnestie-Gesetz-Entwurfs genommen werden soll, sind in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wetzel (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 59 und 60): Entspricht der technische Standard des Radarleitsystems an allen Bundeswasserstraßen dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere hinsichtlich der Integration einzelner Radargeräte, und ist die optimale Kommunikation zwischen Land und Schiff jederzeit gewährleistet? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz Lotsen- und Radarleitungsführung des chinesischen Stückgutfrachters eine Kollision des Containerschiffes „Robert" auf der dichtbefahrenen Unterweser nicht vermieden werden konnte? Zu Frage 59: Die technischen Einrichtungen für die Beobachtung des Schiffsverkehrs entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Die Voraussetzungen für eine optimale Kommunikation zwischen Land und Schiff sind gegeben. Zu Frage 60: Radarberatung hat stattgefunden. Warum es zwischen den Motorschiffen „Robert" und „Yu Lin" zu einer Kollision kommen konnte, wird die seeamtliche Untersuchung ergeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/83 Fragen 61 und 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Radarleitsystems an den Bundeswasserstraßen angesichts der sich häufenden Kollisionen von Schiffen, zuletzt des Containerschiffes „Robert" auf der Unterweser mit einem chinesischen Stückgutfrachter? Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Datenübertragung und Datentransparenz beim Transport gefährlicher Güter angesichts der Ungewißheit, welche Güter auf dem kollidierten Containerschiff „Robert" transportiert wurden, für erforderlich? Zu Frage 61: Die technischen Einrichtungen für die Beobachtung des Schiffsverkehrs entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Die Voraussetzungen für eine optimale Kommunikation zwischen Land und Schiff sind gegeben. Warum es zwischen dem Containerschiff „Robert" und dem Frachter „Yu Lin" zu einer Kollision kommen konnte, wird die seeamtliche Untersuchung ergeben. Zu Frage 62: Ja. Die Bundesregierung hat jedoch bereits aus anderem Anlaß veranlaßt, den Datenverbund zwischen den Revierenzentralen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und den Seehäfen herzustellen. Dadurch soll die durch die Meldepflicht für Schiffe mit gefährlicher Ladung bereits erreichte Transparenz noch weiter erhöht werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 12/ 83 Fragen 63 und 64): Trifft es zu, daß Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn bei der EG-Kommission in Brüssel im Rahmen eines zu schaffenden europäischen Hochgeschwindigkeits-Streckennetzes eine Hochgeschwindigkeitstrasse München—Berlin über Oberfranken/Bamberg für den ICE- bzw. ECE-Verkehr angezeigt haben? Falls beabsichtigt wird, diese Bundesbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke für den Bundesverkehrswegeplan 1991 vorzuschlagen, wann wird die Fertigstellung dieser Bahnverbindung ins Auge gefaßt? Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat die EG-Kommission über die zur Zeit laufenden Arbeiten für den ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplan unterrichtet. Dabei wurde auch auf die Untersuchung des Korridors Berlin—Nürnberg—München als eine der möglichen zukünftigen Hauptachsen des Eisenbahnverkehrs hingewiesen. Zu Frage 64: Der erste gesamtdeutsche Verkehrswegeplan wird voraussichtlich Ende dieses Jahres fertiggestellt sein. Konkrete Aussagen über Inhalt und Realisierungszeiträume sind zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Weis (Stendal) (CDU/CSU) (Drucksache 12/83 Frage 66): Weshalb hat die Bundesregierung bisher nicht die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Möglichkeiten einer Beschaffung von Informationen durch Satellitenfernerkundung z. B. durch die DLR Oberpfaffenhofen oder andere genutzt, um sich eigene Erkenntnisse über die ökologischen Auswirkungen des Golfkrieges zu verschaffen? Die sofort nach Bekanntwerden der Ölverschmutzung vom Bundesminister für Verkehr zur Hilfeleistung in die Golfregion entsandten Experten arbeiten eng mit den dort zuständigen Behörden zusammen und erhalten die für ihre Hilfsmaßnahmen notwendigen Informationen zweckgemäß direkt vor Ort.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Staatssekretär.
    Hintze, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, Sie haben hier generelle Fragen angesprochen: die erste ist die generelle Frage der Finanzausstattung der Kommunen, die zweite ist die generelle Frage, ob die Regelungen nun von den zuständigen Ebenen auch wahrgenommen werden. Ich muß wiederholen, daß es Aufgabe der kommunalen Aufsichtsbehörde in den neuen Bundesländern ist, rasch auf die Einrichtung solcher Jugendhilfeausschüsse hinzuwirken.





Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Abgeordnete, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Das wäre dann die Frage Nr. 6.