Rede von
Dr.
Peter
Struck
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion stellt den Antrag, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unverändert zu übernehmen.
Wir hätten uns sehr gewünscht, daß die Abgeordneten des Bündnisses 90 nicht den jetzt vorliegenden Antrag gestellt hätten, den Fraktionsstatus schon bei
12 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 1. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Dezember 1990
Dr. Struck
sieben Mitgliedern zu erhalten, sondern einen Weg gewählt hätten, der diesen Abgeordneten ohne Änderung der Geschäftsordnung die Rechte einräumt, die jede Fraktion hat. Wir Sozialdemokraten sind verhandlungs- und gesprächsbereit, wenn von Ihnen ein Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung gestellt wird.
Aus politischen und rechtlichen Gründen sind wir dafür, daß eine Lösung gefunden wird, die der besonderen Situation der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gerecht wird. Die eigentlichen Träger der Revolution, zu denen die Gruppe Bündnis 90 ebenso gehört wie die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der ehemaligen DDR,
haben nach unserer Auffassung einen Anspruch darauf, in diesem Bundestag gebührend zu Wort zu kommen und das politische Leben in der Bundesrepublik Deutschland mitzugestalten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zwei getrennte Wahlgebiete für die Wahl zum Deutschen Bundestag zu bestimmen, muß nach unserer Auffassung auch Auswirkungen auf die Arbeit in dem so gewählten Deutschen Bundestag haben.
Wir sind uns darüber im klaren, daß Rechte, die wir für das Bündnis 90 verabreden, auch für eine andere Gruppierung aus dem Wahlgebiet der ehemaligen DDR gelten müssen.
Den in den Regierungsfraktionen offenbar für richtig gehaltenen Weg, einen Gruppenstatus zu bestimmen, halten wir für fragwürdig. Eine solche Festlegung würde einen Präzedenzfall auf möglicherweise unabsehbare Zeiten schaffen, den wir mit unserem Vorschlag vermeiden können.
Es sind komplizierte Fragen im Zusammenhang mit dem Status der Abgeordneten zu klären, die diese Anträge gestellt haben. Wir müssen uns ausreichend Zeit nehmen, um darüber im Ältestenrat und im Geschäftsordnungsausschuß ausführlich debattieren zu können. Deshalb stimmen wir der Überweisung dieser Anträge zu.
Im übrigen ist, Herr Kollege Ullmann, Ihrem Beitrag zu Art. 115 d des Grundgesetzes auch hinzuzufügen, daß wir, solange es Art. 115 d des Grundgesetzes gibt, natürlich auch eine Geschäftsordnung für das Verfahren nach dieser Vorschrift brauchen. Deshalb konnten wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Für die Beratungen im Geschäftsordnungsausschuß weise ich für meine Fraktion darauf hin, daß auch die Sprache der Geschäftsordnung dem Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter entsprechen muß,
so wie wir das auch schon in vielen Gesetzen getan haben.
Wir werden uns an die Arbeit machen. Vielen Dank.