Plenarprotokoll 11/232
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
232. Sitzung
Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990
Inhalt:
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 18431 A
Dr. Ehmke (Bonn) SPD (zur GO) 18432 B
Hüser GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18432 B
Dr. Riege Gruppe der PDS (zur GO) . . 18432 C
Tagesordnungspunkt 16:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrags des 1. Untersuchungsausschusses der 11. Wahlperiode (Drucksache 11/50) (Drucksachen 11/50, 11/6483, 11/8109, 11/8176)
Eylmann CDU/CSU 18433 A
Dr. Ehmke (Bonn) SPD (zur GO) 18435 A
Bohl CDU/CSU (zur GO) 18435 B
Hüser GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18436 A
Stobbe SPD 18436 C
Frau Seiler-Albring FDP 18439 D
Frau Eid GRÜNE/Bündnis 90 18443 C
Lowack CDU/CSU 18446 A
Frau Dr. Kaufmann Gruppe der PDS . . 18447 B
Frau Beer GRÜNE/Bündnis 90 18448 B
Bohl CDU/CSU . . . 18449A, 18454D, 18456 D
Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 18449 D
Gansel SPD 18451C, 18456 C
Eylmann CDU/CSU 18452 B
Austermann CDU/CSU 18456 D
Frau Eid GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18457 A Präsidentin Dr. Süssmuth . . . 18449A, 18456 B Tagesordnungspunkt 17:
a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Zweiten Bericht der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema Schutz der tropischen Wälder gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober und 27. November 1987 sowie vom 7. Dezember 1988 (Drucksachen 11/533, 11/787, 11/971, 11/1351, 11/3479,
11/7220, 11/8009)
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission
Die politischen Zielsetzungen der Gemeinschaft zum Treibhauseffekt (Drucksachen 11/7319 Nr. 2.20, 11/8007)
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klima- und Artenschutz durch Erhaltung der tropischen Regenwälder
zu dem Antrag der Abgeordneten Volmer, Dr. Knabe, Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für die Trocken- und Feuchtwälder in den Ländern der Dritten Welt
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990
zu dem Antrag des Abgeordneten Schanz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung der tropischen Regenwälder zum Schutz einheimischer Bevölkerungen, des Klimas und der genetischen Artenvielfalt durch entwicklungspolitische Maßnahmen
zu dem Antrag des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Verwendung tropischer Hölzer in bundeseigenen Einrichtungen (Drucksachen 11/2010, 11/2933, 11/3740, 11/1838, 11/8010)
Schmidbauer CDU/CSU 18458 C
Frau Dr. Hartenstein SPD 18460 D
Frau Dr. Segall FDP 18464 B
Dr. Knabe GRÜNE/Bündnis 90 18466D, 18478D
Frau Dr. Hartenstein SPD 18468 C
Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS . . . 18468 D
Steiner (Oelsnitz) CDU/CSU 18469 D
Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . . 18471A
Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE/Bündnis 90 18471 C
Dr. Kübler SPD 18472 C
Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 18474 A
Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS . . 18475 A
Dr. Heuer Gruppe der PDS 18475 B
Dr. Knabe GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18475 C
Dr. Heuer Gruppe der PDS 18476 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 18477A
Tagesordnungspunkt 18:
a) Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" (Drucksachen 11/1448, 11/7820)
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1987 (Drucksachen 11/1448, 11/5349, 11/7381)
Kuhlwein SPD 18480 A
Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 18481 D
Frau Hillerich GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18482 D
Neuhausen FDP 18484 A
Frau Stolfa Gruppe der PDS 18484 D
Wüppesahl fraktionslos 18485 D
Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 18486 D
Tagesordnungspunkt 19:
a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1989
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1990 (Drucksachen 11/4442, 11/6787, 11/7904)
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines 8. Förderungsschwerpunktes „Mädchen und Frauen" für Modellversuche der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) (Drucksachen 11/5713, 11/7918)
Oswald CDU/CSU 18488A
Dr. Elmer SPD 18489 B
Neuhausen FDP 18491 C
Dr. Weng (Gerlingen) FDP 18491 C
Frau Hillerich GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18493 A
Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 18494 B
Dr. Elmer SPD 18494 D
Nächste Sitzung 18495 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18497* A
Anlage 2
Nichterwähnung der Modelle „Mietermodernisierung" und „Erwerb von Belegungsbindungen" in der vom BPA herausgegebenen Kurzfassung des Gutachtens „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit"
MdlAnfr 16, 17 — Drs 11/8162 — Großmann SPD
SchrAntw BM Klein BK 18497* D
Anlage 3
Nichterwähnung des Vorschlags „Erleichterung von Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs" in der Broschüre des Bundespresseamtes über das Gutachten „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit"
MdlAnfr 22, 23 — Drs 11/8162 — Reschke SPD
SchrAntw BM Klein BK 18498* A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 III
Anlage 4
Inhalt eines dem Bundesnachrichtendienst vorliegenden Tonbandberichts Kirchners für den Stasi
MdlAnfr 25 — Drs 11/8162 —
Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90
SchrAntw StM Straßmeir BK 18498* B
Anlage 5
Grundlage für die Hinweise des innerdeutschen Ministeriums zur Aussetzung von Mieterhöhungen bis Dezember 1991 und zur Umlage von Instandsetzungskosten von Wohnraum auf die Jahresmiete im Einigungsvertrag
MdlAnfr 60, 61 — Drs 11/8162 —Müntefering SPD
SchrAntw PStS Dr. Hennig BMB . . . . 18498* C Anlage 6
Zusammenarbeit des Bundesministers de Maizière mit der Bundesregierung während seiner früheren Anwaltstätigkeit in Familienzusammenführungs- und politischen Strafverfahren
MdlAnfr 62 — Drs 11/8162 — Kirschner SPD
SchrAntw PStS Dr. Hennig BMB . . . 18499* A
Anlage 7
Amtliche Mitteilungen 18499* B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 18431
232. Sitzung
Bonn, den 26. Oktober 1990
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 26. 10. 90 *
Frau Barbe SPD 26. 10. 90
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Frau Becker-Inglau SPD 26. 10. 90
Beckmann FDP 26. 10.90
Dr. Biedenkopf CDU/CSU 26. 10. 90
Frau Birthler GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Dr. Briefs fraktionslos 26. 10. 90
Büchler (Hof) SPD 26. 10. 90
Dr. von Bülow SPD 26. 10. 90
Frau Bulmahn SPD 26. 10. 90
Catenhusen SPD 26. 10. 90
Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 26. 10. 90
Ehrbar CDU/CSU 26. 10.90
Dr. Ehrenberg SPD 26. 10. 90
Eich GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Frau Fuchs (Köln) SPD 26. 10. 90
Frau Fuchs (Verl) SPD 26. 10. 90
Dr. Gautier SPD 26. 10. 90
Dr. Geißler CDU/CSU 26. 10. 90
Glos CDU/CSU 26. 10. 90
Dr. Götz CDU/CSU 26. 10. 90
Graf SPD 26. 10. 90
Grünbeck FDP 26. 10. 90
Haack (Extertal) SPD 26. 10. 90
Dr. Häfele CDU/CSU 26. 10. 90
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 26. 10. 90
Hauser (Krefeld) CDU/CSU 26. 10. 90
Dr. Haussmann FDP 26. 10. 90
Heistermann SPD 26. 10.90
Hiller (Lübeck) SPD 26. 10. 90
Graf Huyn CDU/CSU 26. 10. 90
Ibrügger SPD 26. 10. 90
Jahn (Marburg) SPD 26. 10. 90
Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 26. 10. 90
Dr. Jens SPD 26. 10. 90
Jung (Düsseldorf) SPD 26. 10. 90
Kastning SPD 26. 10. 90
Dr. Kertscher Gruppe der 26. 10. 90
PDS
Kiechle CDU/CSU 26. 10. 90
Kittelmann CDU/CSU 26. 10. 90
Klose SPD 26. 10. 90
Koschnick SPD 26. 10. 90
Kossendey CDU/CSU 26. 10. 90
Lamers CDU/CSU 26. 10. 90
Lehment FDP 26. 10. 90
Leidinger SPD 26. 10. 90
Dr. Mertens (Bottrop) SPD 26. 10. 90
Meyer SPD 26. 10. 90
Dr: Meyer zu Bentrup CDU/CSU 26. 10. 90
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Modrow Gruppe der 26. 10. 90
PDS
Müller (Wesseling) CDU/CSU 26. 10. 90
Niggemeier SPD 26. 10. 90
Oesinghaus SPD 26. 10. 90
Opel SPD 26. 10. 90
Peter (Kassel) SPD 26. 10. 90
Petersen CDU/CSU 26. 10. 90
Platzeck GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Rappe (Hildesheim) SPD 26. 10. 90
Reschke SPD 26. 10. 90
Reuschenbach SPD 26. 10. 90
Rixe SPD 26. 10. 90
Roth SPD 26. 10. 90
Dr. Schäuble CDU/CSU 26. 10. 90
Schmidt (München) SPD 26. 10. 90*
Schmidt (Salzgitter) SPD 26. 10. 90
Dr. Schnell SPD 26. 10. 90
Schreiber CDU/CSU 26. 10. 90
Schröer (Mülheim) SPD 26. 10. 90
Frau Dr. Seifert Gruppe der 26. 10. 90
PDS
Seiters CDU/CSU 26. 10. 90
Spilker CDU/CSU 26. 10. 90
Dr. Stephan SPD 26. 10. 90
Frau Terborg SPD 26. 10. 90
Toetemeyer SPD 26. 10. 90
Frau Trenz GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Unger CDU/CSU 26. 10. 90
Frau Unruh fraktionslos 26. 10. 90
Vahlberg SPD 26. 10. 90
Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 26. 10. 90
Voigt (Frankfurt) SPD 26. 10. 90 * *
Frau Dr. Vollmer GRÜNE/ 26. 10. 90
Bündnis 90
Dr. Vondran CDU/CSU 26. 10. 90
Vosen SPD 26. 10. 90
Dr. Waigel CDU/CSU 26. 10. 90
Dr. Walther CDU/CSU 26. 10. 90
(Gast)
Frau Weyel SPD 26. 10. 90
Frau Wieczorek-Zeul SPD 26. 10. 90
Wischnewski SPD 26. 10. 90
Wittich SPD 26. 10. 90
Zierer CDU/CSU 26. 10. 90 *
Anlage 2
Antwort
des Bundesministers Klein auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 16 und 17):
Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens die positive Bewertung des Modells der Mietermodernisierung nicht erwähnt?
Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens die negative Bewertung des Modells Erwerb von Belegungsbindungen nicht erwähnt?
18498* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990
Ihre Mündlichen Fragen Nr. 16 und 17 an die Bundesregierung beantworte ich wegen des Zusammenhangs gemeinsam.
In Zusammenfassungen bzw. Kurzfassungen von ausführlichen Gutachten können zwangsläufig nicht alle behandelten Zusammenhänge und Einzelforderungen wiedergegeben werden. Die Bedeutung der genannten Sachverhalte wird dadurch natürlich nicht verringert.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Klein auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 22 und 23):
Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit", die das Bundespresseamt erstellt hat, nicht der Vorschlag der Gutachter erwähnt, Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs zu erleichtern?
Warum heißt es in der Kurzfassung des Gutachtens „stufenweise Freigabe der Mieten" , während das Gutachten die Aussage trifft „Die Chancen einer angemessenen Wohnungsversorgung der DDR werden stark davon abhängen, wie schnell sich die gegenwärtigen Mieten an tatsächliche Knappheitsmieten herantasten können. "?
Ihre Mündlichen Fragen Nr. 22 und 23 an die Bundesregierung beantworte ich wie folgt:
1. In der Zusammenfassung bzw. Kurzfassung eines umfassenden Gutachtens können zwangsläufig nicht alle Einzelheiten enthalten sein. Solche Zusammen-
bzw. Kurzfassungen haben zudem auch den Zweck, zur Lektüre des ganzen Gutachtens zu ermuntern.
2. Die beiden zitierten Aussagen aus der Broschüre und aus dem Gutachten widersprechen sich nicht, sondern sind im Gegenteil in der Sache vollständig deckungsgleich.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Straßmeir auf die Frage der Abgeordneten Frau Wollenberger (DIE GRÜNEN/ Bündnis 90) (Drucksache 11/8162 Frage 25):
Treffen Informationen zu, wonach dem BND ein Tonbandbericht Martin Kirchners für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit bzw. eine Abschrift hiervon vorliegen, und wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt?
Ihre Frage ist identisch mit der Frage Nr. 7 der Kleinen Anfrage der GRÜNEN vom 2. September 1990. Meine Antwort heute lautet ebenso wie die 2 Wochen alte Antwort der Bundesregierung vom 11. Oktober 1990 auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN:
Die Bundesregierung nimmt zu Inhalt und Zeitpunkt von Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes aus grundsätzlichen Erwägungen nicht öffentlich Stellung, ist jedoch bereit, den zuständigen parlamentarischen Gremien gegenüber zu berichten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 60 und 61) :
Auf welcher Bestimmung des Einigungsvertrages beruht die Aussage in der Broschüre des innerdeutschen Ministeriums „Einhundertzwanzig Antworten, Hinweise für den Alltag in den neuen Bundesländern", daß Mieten bis zum 31. Dezember 1991 nicht erhöht werden können?
Auf welcher Bestimmung des Einigungsvertrages beruht die Aussage in der Broschüre des innerdeutschen Ministeriums „Einhundertzwanzig Antworten, Hinweise für den Alltag in den neuen Bundesländern", daß bis zu 11 % der Instandhaltungskosten von Wohnraum auf die Jahresmiete umgelegt werden können?
Zu Frage 60:
Die Aussage beruht auf der Bestimmung in Anlage II, Kapitel V, Sachgebiet A, Abschnitt III, Ziffer 1 des Einigungsvertrages; diese sieht die befristete Fortgeltung der DDR-Verordnung vom 25. Juni 1990 über die Aufhebung bzw. Beibehaltung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Preise (GBl. DDR I Nr. 37, S. 472) u. a. im Bereich der Mieten und Pachten vor, und zwar soweit sie sich auf Wohnräume beziehen, bis 31. 12. 1991, soweit sie sich auf andere als Wohnräume beziehen, bis 31.12. 1990. (BGBl. II Nr. 35, S. 1201)
Nach § 2 Abs. 1 dieser DDR-VO sind unter staatlichen Preisregelungen u. a. „die am 30. 6. 1990 geltenden Vorschriften auf dem Gebiet der Preise für Waren und Leistungen ... für Mieten und Pachten" zu verstehen.
Nach der Anlage zu der fortgeltenden DDR-VO bleiben für Mieten die Preisanordnung Nr. 415 — Anordnung über die Forderung und Gewährung preisrechtlich zulässiger Preise — vom 6. Mai 1955 (GBl. I Nr. 39, S. 330) in Kraft.
Die Überleitungsbestimmungen zum Miethöhegesetz ermächtigen allerdings die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den höchstzulässigen Mietzins unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung schrittweise zu erhöhen. Dabei wird dem Vermieter die Möglichkeit gegeben, den Mietzins bis zur Höhe des nach der Rechtsverordnung zulässigen Betrages einseitig zu erhöhen. (vgl. Anlage I, Kapitel XIV, Abschnitt II, Ziff. 7, § 11 Abs. 3 Ziff. 1, BGBl. II Nr. 35 S. 1126). Bislang ist eine solche Rechtsverordnung durch die Bundesregierung nicht erlassen worden.
Zu Frage 61:
Die Aussage beruht auf Anlage I, Kapitel XIV, Abschnitt II, Ziff. 7 des Einigungsvertrages (BGBl. II Nr. 35 S. 1126). Der Einigungsvertrag sieht hier eine Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vor; durch einen neuen § 11 Abs. 2 MHG soll sichergestellt werden, daß für den gesamten Wohnraumbestand in der ehemaligen DDR die Regelung des § 3 MHG zur Anwendung kommt. Danach kann der Vermieter bei Durchführung der Modernisierung eine Erhöhung der jährlichen Miete von 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten verlangen.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 18499*
Die Überleitungsbestimmungen zum Miethöhegesetz sehen weiterhin vor, daß durch Rechtsverordnung bis 1. Januar 1996 auch Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen auf die Mieter überwälzt werden können (§ 11 Abs. 7 MHG). Soweit eine Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 7 MHG ergangen ist, stehen die darin geregelten Instandsetzungsmaßnahmen bei der Anwendung der sonstigen Vorschriften des Gesetzes den baulichen Maßnahmen des § 3 MHG gleich.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/8162 Frage 62):
Welche Zusammenarbeit ergab sich aus der früheren anwaltlichen Tätigkeit des Bundesministers für besondere Aufgaben, Lothar de Maizière, bei Verfahren im Rahmen der DDR-Gesetzgebung hinsichtlich der Familienzusammenführung und insbesondere des politischen Strafrechts mit der jetzigen und früheren Bundesregierungen?
Die jetzige Bundesregierung hat mit Rechtsanwalt de Maizière „bei Verfahren im Rahmen der DDR-Gesetzgebung hinsichtlich der Familienzusammenführung und insbesondere des politischen Strafrechts" nicht zusammengearbeitet. Das gilt auch für die früheren Bundesregierungen.
Gesprächspartner der Bundesregierung in diesem humanitären Bereich war der mit einem entsprechenden Mandat seiner Regierung ausgestattete Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Vogel.
Anlage 7
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen.
Gesetz über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit
Viertes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz (4. ASEG)
Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG)
Drittes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen
Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) nach Fortfall der alliierten Vorbehaltsrechte (Sechstes Überleitungsgesetz)
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — und der Vereinbarung vom 18. September 1990
Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes.
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
— Einigungsvertragsgesetz — und der Vereinbarung vom 18. September 1990:
1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 7. September 1990, Drucksache 600/90 (Beschluß), zu Artikel 7 und Artikel 15 dargestellt, welche Erklärungen der Bund in Verhandlungen mit den Ländern zu einigen bedeutsamen Fragen der Bund-LänderFinanzbeziehungen abgegeben hat.
Der Bundesrat stellt fest, daß die Bundesregierung der Darstellung dieser politischen Erklärungen und Vereinbarungen in ihrer Gegenäußerung nicht widerspricht.
Die von der Bundesregierung vorgenommenen Interpretationen ändern nichts am Inhalt dieser Erklärungen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, daß die als Grundlage für das Einvernehmen zum Einigungsvertrag abgegebenen Erklärungen des Bundes unverändert Gültigkeit haben.
2. Der Bundesrat bittet, im Rahmen der Überlegungen zu Artikel 5 des Einigungsvertrages künftig auch die Rechte der nationalen Minderheiten und Volksgruppen durch besondere Hervorhebung zu garantieren, so wie sie in Artikel 5 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und für die Sorben in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik verankert sind.
Zum Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
— baldmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem geregelt werden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, welche Umstände ein Sicherheitsrisiko begründen und welche Folgen für Bewerber und Beschäftigte beim Vorliegen eines Sicherheitsrisikos eintreten,
— bei anstehenden Verhandlungen über die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte auf Vereinbarungen hinzuwirken, daß ihnen übermittelte personenbezogene Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt worden sind und den zuständigen deutschen Stellen das Recht eingeräumt wird, Auskunft über die Verwendung der Daten zu erhalten,
— zu prüfen und dem Bundesrat zu berichten, ob es insbesondere in Anbetracht der Verkürzung des Grundwehrdienstes zweckmäßig ist, die Zuständigkeit für die Beobachtung von Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Militärischen Abschirmdienst auf die Verfassungsschutzbehörden zu übertragen.
2. Der Bundesrat hält außerdem zur Gewährleistung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich über die im neuen Bundesdatenschutzgesetz getroffenen Regelungen hinaus ergänzende bereichsspezifische Vorschriften für dringend erforderlich. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf mit Regelungen über den Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzentwürfe zur Gewährleistung des Datenschutzes im Versicherungswesen, im Kreditwesen sowie bei Auskunfteien und Detekteien vorzulegen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
18500* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (EuRatWahlG)
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Elftes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz)
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über
das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen
Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen
Gesetz zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Januar 1985 über Arbeitsstatistiken
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern
Gesetz zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz)
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt:
Der Bundesrat begrüßt das Gesetz über die Einspeisung von
Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.
Er bedauert jedoch, daß der Anwendungsbereich des Gesetzes aus Gründen eines wirksamen Klimaschutzes und der Ressourcenschonung nicht auch die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, erfaßt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in der nächsten Legislaturperiode auf eine entsprechende Novellierung des Gesetzes hinzuwirken.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 1990 beschlossen, der
Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 GG (Vermittlungsausschuß)
gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen und den Ergänzenden Beschluß des Deutschen Bundestages zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß
Drucksachen 11/7492, 11/7521, 11/7578, 11/7555
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksachen 11/4329, 11/4343
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 11/6387, 11/6388
Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 11/6886
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Finanzausschuß
Drucksache 11/6423 Nr. 2.2 Haushaltsausschuß
Drucksache 11/7319 Nr. 2.03 Ausschuß für Wirtschaft
Drucksache 11/7609 Nr. 10-14, 16-20
Drucksache 11/7732 Nr. 6-11 Drucksache 11/7755 Nr. 3.3-3.7
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/6017 Nr. 2.8, 2.11, 2.12
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Drucksache 11/7115 Nr. 2.14 Drucksache 11/7192 Nr. 2.9 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Drucksache 11/6629 Nr. 2.7
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/4019 Nr. 2.45
Drucksache 11/7319 Nr. 2.21