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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/232 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 Inhalt: Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 18431 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD (zur GO) 18432 B Hüser GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18432 B Dr. Riege Gruppe der PDS (zur GO) . . 18432 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrags des 1. Untersuchungsausschusses der 11. Wahlperiode (Drucksache 11/50) (Drucksachen 11/50, 11/6483, 11/8109, 11/8176) Eylmann CDU/CSU 18433 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD (zur GO) 18435 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 18435 B Hüser GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18436 A Stobbe SPD 18436 C Frau Seiler-Albring FDP 18439 D Frau Eid GRÜNE/Bündnis 90 18443 C Lowack CDU/CSU 18446 A Frau Dr. Kaufmann Gruppe der PDS . . 18447 B Frau Beer GRÜNE/Bündnis 90 18448 B Bohl CDU/CSU . . . 18449A, 18454D, 18456 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 18449 D Gansel SPD 18451C, 18456 C Eylmann CDU/CSU 18452 B Austermann CDU/CSU 18456 D Frau Eid GRÜNE/Bündnis 90 (zur GO) . . 18457 A Präsidentin Dr. Süssmuth . . . 18449A, 18456 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Zweiten Bericht der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" zum Thema Schutz der tropischen Wälder gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober und 27. November 1987 sowie vom 7. Dezember 1988 (Drucksachen 11/533, 11/787, 11/971, 11/1351, 11/3479, 11/7220, 11/8009) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission Die politischen Zielsetzungen der Gemeinschaft zum Treibhauseffekt (Drucksachen 11/7319 Nr. 2.20, 11/8007) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klima- und Artenschutz durch Erhaltung der tropischen Regenwälder zu dem Antrag der Abgeordneten Volmer, Dr. Knabe, Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für die Trocken- und Feuchtwälder in den Ländern der Dritten Welt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 zu dem Antrag des Abgeordneten Schanz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung der tropischen Regenwälder zum Schutz einheimischer Bevölkerungen, des Klimas und der genetischen Artenvielfalt durch entwicklungspolitische Maßnahmen zu dem Antrag des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Verwendung tropischer Hölzer in bundeseigenen Einrichtungen (Drucksachen 11/2010, 11/2933, 11/3740, 11/1838, 11/8010) Schmidbauer CDU/CSU 18458 C Frau Dr. Hartenstein SPD 18460 D Frau Dr. Segall FDP 18464 B Dr. Knabe GRÜNE/Bündnis 90 18466D, 18478D Frau Dr. Hartenstein SPD 18468 C Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS . . . 18468 D Steiner (Oelsnitz) CDU/CSU 18469 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . . 18471A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE/Bündnis 90 18471 C Dr. Kübler SPD 18472 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 18474 A Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS . . 18475 A Dr. Heuer Gruppe der PDS 18475 B Dr. Knabe GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18475 C Dr. Heuer Gruppe der PDS 18476 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 18477A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" (Drucksachen 11/1448, 11/7820) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Bildungspolitik — Bildung 2000" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Dezember 1987 (Drucksachen 11/1448, 11/5349, 11/7381) Kuhlwein SPD 18480 A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 18481 D Frau Hillerich GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18482 D Neuhausen FDP 18484 A Frau Stolfa Gruppe der PDS 18484 D Wüppesahl fraktionslos 18485 D Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 18486 D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1989 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1990 (Drucksachen 11/4442, 11/6787, 11/7904) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines 8. Förderungsschwerpunktes „Mädchen und Frauen" für Modellversuche der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) (Drucksachen 11/5713, 11/7918) Oswald CDU/CSU 18488A Dr. Elmer SPD 18489 B Neuhausen FDP 18491 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 18491 C Frau Hillerich GRÜNE/Bündnis 90 . . . 18493 A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 18494 B Dr. Elmer SPD 18494 D Nächste Sitzung 18495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18497* A Anlage 2 Nichterwähnung der Modelle „Mietermodernisierung" und „Erwerb von Belegungsbindungen" in der vom BPA herausgegebenen Kurzfassung des Gutachtens „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit" MdlAnfr 16, 17 — Drs 11/8162 — Großmann SPD SchrAntw BM Klein BK 18497* D Anlage 3 Nichterwähnung des Vorschlags „Erleichterung von Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs" in der Broschüre des Bundespresseamtes über das Gutachten „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit" MdlAnfr 22, 23 — Drs 11/8162 — Reschke SPD SchrAntw BM Klein BK 18498* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 III Anlage 4 Inhalt eines dem Bundesnachrichtendienst vorliegenden Tonbandberichts Kirchners für den Stasi MdlAnfr 25 — Drs 11/8162 — Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 SchrAntw StM Straßmeir BK 18498* B Anlage 5 Grundlage für die Hinweise des innerdeutschen Ministeriums zur Aussetzung von Mieterhöhungen bis Dezember 1991 und zur Umlage von Instandsetzungskosten von Wohnraum auf die Jahresmiete im Einigungsvertrag MdlAnfr 60, 61 — Drs 11/8162 —Müntefering SPD SchrAntw PStS Dr. Hennig BMB . . . . 18498* C Anlage 6 Zusammenarbeit des Bundesministers de Maizière mit der Bundesregierung während seiner früheren Anwaltstätigkeit in Familienzusammenführungs- und politischen Strafverfahren MdlAnfr 62 — Drs 11/8162 — Kirschner SPD SchrAntw PStS Dr. Hennig BMB . . . 18499* A Anlage 7 Amtliche Mitteilungen 18499* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 18431 232. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 26. 10. 90 * Frau Barbe SPD 26. 10. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Frau Becker-Inglau SPD 26. 10. 90 Beckmann FDP 26. 10.90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 26. 10. 90 Frau Birthler GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Dr. Briefs fraktionslos 26. 10. 90 Büchler (Hof) SPD 26. 10. 90 Dr. von Bülow SPD 26. 10. 90 Frau Bulmahn SPD 26. 10. 90 Catenhusen SPD 26. 10. 90 Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 26. 10. 90 Ehrbar CDU/CSU 26. 10.90 Dr. Ehrenberg SPD 26. 10. 90 Eich GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 26. 10. 90 Frau Fuchs (Verl) SPD 26. 10. 90 Dr. Gautier SPD 26. 10. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 26. 10. 90 Glos CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Götz CDU/CSU 26. 10. 90 Graf SPD 26. 10. 90 Grünbeck FDP 26. 10. 90 Haack (Extertal) SPD 26. 10. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 26. 10. 90 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 26. 10. 90 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Haussmann FDP 26. 10. 90 Heistermann SPD 26. 10.90 Hiller (Lübeck) SPD 26. 10. 90 Graf Huyn CDU/CSU 26. 10. 90 Ibrügger SPD 26. 10. 90 Jahn (Marburg) SPD 26. 10. 90 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Jens SPD 26. 10. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 26. 10. 90 Kastning SPD 26. 10. 90 Dr. Kertscher Gruppe der 26. 10. 90 PDS Kiechle CDU/CSU 26. 10. 90 Kittelmann CDU/CSU 26. 10. 90 Klose SPD 26. 10. 90 Koschnick SPD 26. 10. 90 Kossendey CDU/CSU 26. 10. 90 Lamers CDU/CSU 26. 10. 90 Lehment FDP 26. 10. 90 Leidinger SPD 26. 10. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 26. 10. 90 Meyer SPD 26. 10. 90 Dr: Meyer zu Bentrup CDU/CSU 26. 10. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Modrow Gruppe der 26. 10. 90 PDS Müller (Wesseling) CDU/CSU 26. 10. 90 Niggemeier SPD 26. 10. 90 Oesinghaus SPD 26. 10. 90 Opel SPD 26. 10. 90 Peter (Kassel) SPD 26. 10. 90 Petersen CDU/CSU 26. 10. 90 Platzeck GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Rappe (Hildesheim) SPD 26. 10. 90 Reschke SPD 26. 10. 90 Reuschenbach SPD 26. 10. 90 Rixe SPD 26. 10. 90 Roth SPD 26. 10. 90 Dr. Schäuble CDU/CSU 26. 10. 90 Schmidt (München) SPD 26. 10. 90* Schmidt (Salzgitter) SPD 26. 10. 90 Dr. Schnell SPD 26. 10. 90 Schreiber CDU/CSU 26. 10. 90 Schröer (Mülheim) SPD 26. 10. 90 Frau Dr. Seifert Gruppe der 26. 10. 90 PDS Seiters CDU/CSU 26. 10. 90 Spilker CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Stephan SPD 26. 10. 90 Frau Terborg SPD 26. 10. 90 Toetemeyer SPD 26. 10. 90 Frau Trenz GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Unger CDU/CSU 26. 10. 90 Frau Unruh fraktionslos 26. 10. 90 Vahlberg SPD 26. 10. 90 Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 26. 10. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 26. 10. 90 * * Frau Dr. Vollmer GRÜNE/ 26. 10. 90 Bündnis 90 Dr. Vondran CDU/CSU 26. 10. 90 Vosen SPD 26. 10. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Walther CDU/CSU 26. 10. 90 (Gast) Frau Weyel SPD 26. 10. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 26. 10. 90 Wischnewski SPD 26. 10. 90 Wittich SPD 26. 10. 90 Zierer CDU/CSU 26. 10. 90 * Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 16 und 17): Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens die positive Bewertung des Modells der Mietermodernisierung nicht erwähnt? Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens die negative Bewertung des Modells Erwerb von Belegungsbindungen nicht erwähnt? 18498* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 Ihre Mündlichen Fragen Nr. 16 und 17 an die Bundesregierung beantworte ich wegen des Zusammenhangs gemeinsam. In Zusammenfassungen bzw. Kurzfassungen von ausführlichen Gutachten können zwangsläufig nicht alle behandelten Zusammenhänge und Einzelforderungen wiedergegeben werden. Die Bedeutung der genannten Sachverhalte wird dadurch natürlich nicht verringert. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Klein auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 22 und 23): Warum wird in der Kurzfassung des Gutachtens „Wirtschaftliche und soziale Perspektiven der deutschen Einheit", die das Bundespresseamt erstellt hat, nicht der Vorschlag der Gutachter erwähnt, Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs zu erleichtern? Warum heißt es in der Kurzfassung des Gutachtens „stufenweise Freigabe der Mieten" , während das Gutachten die Aussage trifft „Die Chancen einer angemessenen Wohnungsversorgung der DDR werden stark davon abhängen, wie schnell sich die gegenwärtigen Mieten an tatsächliche Knappheitsmieten herantasten können. "? Ihre Mündlichen Fragen Nr. 22 und 23 an die Bundesregierung beantworte ich wie folgt: 1. In der Zusammenfassung bzw. Kurzfassung eines umfassenden Gutachtens können zwangsläufig nicht alle Einzelheiten enthalten sein. Solche Zusammen- bzw. Kurzfassungen haben zudem auch den Zweck, zur Lektüre des ganzen Gutachtens zu ermuntern. 2. Die beiden zitierten Aussagen aus der Broschüre und aus dem Gutachten widersprechen sich nicht, sondern sind im Gegenteil in der Sache vollständig deckungsgleich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Straßmeir auf die Frage der Abgeordneten Frau Wollenberger (DIE GRÜNEN/ Bündnis 90) (Drucksache 11/8162 Frage 25): Treffen Informationen zu, wonach dem BND ein Tonbandbericht Martin Kirchners für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit bzw. eine Abschrift hiervon vorliegen, und wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt? Ihre Frage ist identisch mit der Frage Nr. 7 der Kleinen Anfrage der GRÜNEN vom 2. September 1990. Meine Antwort heute lautet ebenso wie die 2 Wochen alte Antwort der Bundesregierung vom 11. Oktober 1990 auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN: Die Bundesregierung nimmt zu Inhalt und Zeitpunkt von Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes aus grundsätzlichen Erwägungen nicht öffentlich Stellung, ist jedoch bereit, den zuständigen parlamentarischen Gremien gegenüber zu berichten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/8162 Fragen 60 und 61) : Auf welcher Bestimmung des Einigungsvertrages beruht die Aussage in der Broschüre des innerdeutschen Ministeriums „Einhundertzwanzig Antworten, Hinweise für den Alltag in den neuen Bundesländern", daß Mieten bis zum 31. Dezember 1991 nicht erhöht werden können? Auf welcher Bestimmung des Einigungsvertrages beruht die Aussage in der Broschüre des innerdeutschen Ministeriums „Einhundertzwanzig Antworten, Hinweise für den Alltag in den neuen Bundesländern", daß bis zu 11 % der Instandhaltungskosten von Wohnraum auf die Jahresmiete umgelegt werden können? Zu Frage 60: Die Aussage beruht auf der Bestimmung in Anlage II, Kapitel V, Sachgebiet A, Abschnitt III, Ziffer 1 des Einigungsvertrages; diese sieht die befristete Fortgeltung der DDR-Verordnung vom 25. Juni 1990 über die Aufhebung bzw. Beibehaltung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Preise (GBl. DDR I Nr. 37, S. 472) u. a. im Bereich der Mieten und Pachten vor, und zwar soweit sie sich auf Wohnräume beziehen, bis 31. 12. 1991, soweit sie sich auf andere als Wohnräume beziehen, bis 31.12. 1990. (BGBl. II Nr. 35, S. 1201) Nach § 2 Abs. 1 dieser DDR-VO sind unter staatlichen Preisregelungen u. a. „die am 30. 6. 1990 geltenden Vorschriften auf dem Gebiet der Preise für Waren und Leistungen ... für Mieten und Pachten" zu verstehen. Nach der Anlage zu der fortgeltenden DDR-VO bleiben für Mieten die Preisanordnung Nr. 415 — Anordnung über die Forderung und Gewährung preisrechtlich zulässiger Preise — vom 6. Mai 1955 (GBl. I Nr. 39, S. 330) in Kraft. Die Überleitungsbestimmungen zum Miethöhegesetz ermächtigen allerdings die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den höchstzulässigen Mietzins unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung schrittweise zu erhöhen. Dabei wird dem Vermieter die Möglichkeit gegeben, den Mietzins bis zur Höhe des nach der Rechtsverordnung zulässigen Betrages einseitig zu erhöhen. (vgl. Anlage I, Kapitel XIV, Abschnitt II, Ziff. 7, § 11 Abs. 3 Ziff. 1, BGBl. II Nr. 35 S. 1126). Bislang ist eine solche Rechtsverordnung durch die Bundesregierung nicht erlassen worden. Zu Frage 61: Die Aussage beruht auf Anlage I, Kapitel XIV, Abschnitt II, Ziff. 7 des Einigungsvertrages (BGBl. II Nr. 35 S. 1126). Der Einigungsvertrag sieht hier eine Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vor; durch einen neuen § 11 Abs. 2 MHG soll sichergestellt werden, daß für den gesamten Wohnraumbestand in der ehemaligen DDR die Regelung des § 3 MHG zur Anwendung kommt. Danach kann der Vermieter bei Durchführung der Modernisierung eine Erhöhung der jährlichen Miete von 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten verlangen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 18499* Die Überleitungsbestimmungen zum Miethöhegesetz sehen weiterhin vor, daß durch Rechtsverordnung bis 1. Januar 1996 auch Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen auf die Mieter überwälzt werden können (§ 11 Abs. 7 MHG). Soweit eine Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 7 MHG ergangen ist, stehen die darin geregelten Instandsetzungsmaßnahmen bei der Anwendung der sonstigen Vorschriften des Gesetzes den baulichen Maßnahmen des § 3 MHG gleich. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/8162 Frage 62): Welche Zusammenarbeit ergab sich aus der früheren anwaltlichen Tätigkeit des Bundesministers für besondere Aufgaben, Lothar de Maizière, bei Verfahren im Rahmen der DDR-Gesetzgebung hinsichtlich der Familienzusammenführung und insbesondere des politischen Strafrechts mit der jetzigen und früheren Bundesregierungen? Die jetzige Bundesregierung hat mit Rechtsanwalt de Maizière „bei Verfahren im Rahmen der DDR-Gesetzgebung hinsichtlich der Familienzusammenführung und insbesondere des politischen Strafrechts" nicht zusammengearbeitet. Das gilt auch für die früheren Bundesregierungen. Gesprächspartner der Bundesregierung in diesem humanitären Bereich war der mit einem entsprechenden Mandat seiner Regierung ausgestattete Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Vogel. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 GG nicht einzulegen. Gesetz über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit Viertes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz (4. ASEG) Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG) Drittes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) nach Fortfall der alliierten Vorbehaltsrechte (Sechstes Überleitungsgesetz) Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — und der Vereinbarung vom 18. September 1990 Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes. Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — und der Vereinbarung vom 18. September 1990: 1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 7. September 1990, Drucksache 600/90 (Beschluß), zu Artikel 7 und Artikel 15 dargestellt, welche Erklärungen der Bund in Verhandlungen mit den Ländern zu einigen bedeutsamen Fragen der Bund-LänderFinanzbeziehungen abgegeben hat. Der Bundesrat stellt fest, daß die Bundesregierung der Darstellung dieser politischen Erklärungen und Vereinbarungen in ihrer Gegenäußerung nicht widerspricht. Die von der Bundesregierung vorgenommenen Interpretationen ändern nichts am Inhalt dieser Erklärungen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, daß die als Grundlage für das Einvernehmen zum Einigungsvertrag abgegebenen Erklärungen des Bundes unverändert Gültigkeit haben. 2. Der Bundesrat bittet, im Rahmen der Überlegungen zu Artikel 5 des Einigungsvertrages künftig auch die Rechte der nationalen Minderheiten und Volksgruppen durch besondere Hervorhebung zu garantieren, so wie sie in Artikel 5 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und für die Sorben in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik verankert sind. Zum Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, — baldmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem geregelt werden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, welche Umstände ein Sicherheitsrisiko begründen und welche Folgen für Bewerber und Beschäftigte beim Vorliegen eines Sicherheitsrisikos eintreten, — bei anstehenden Verhandlungen über die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte auf Vereinbarungen hinzuwirken, daß ihnen übermittelte personenbezogene Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt worden sind und den zuständigen deutschen Stellen das Recht eingeräumt wird, Auskunft über die Verwendung der Daten zu erhalten, — zu prüfen und dem Bundesrat zu berichten, ob es insbesondere in Anbetracht der Verkürzung des Grundwehrdienstes zweckmäßig ist, die Zuständigkeit für die Beobachtung von Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Militärischen Abschirmdienst auf die Verfassungsschutzbehörden zu übertragen. 2. Der Bundesrat hält außerdem zur Gewährleistung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich über die im neuen Bundesdatenschutzgesetz getroffenen Regelungen hinaus ergänzende bereichsspezifische Vorschriften für dringend erforderlich. Er fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf mit Regelungen über den Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzentwürfe zur Gewährleistung des Datenschutzes im Versicherungswesen, im Kreditwesen sowie bei Auskunfteien und Detekteien vorzulegen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland 18500* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1990 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (EuRatWahlG) Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Elftes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Binnenschiffsverkehrsgesetzes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen Gesetz zu den Zusatzprotokollen I und II zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Januar 1985 über Arbeitsstatistiken Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern Gesetz zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat begrüßt das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz. Er bedauert jedoch, daß der Anwendungsbereich des Gesetzes aus Gründen eines wirksamen Klimaschutzes und der Ressourcenschonung nicht auch die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, erfaßt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, in der nächsten Legislaturperiode auf eine entsprechende Novellierung des Gesetzes hinzuwirken. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 1990 beschlossen, der Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 GG (Vermittlungsausschuß) gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen und den Ergänzenden Beschluß des Deutschen Bundestages zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 11/7492, 11/7521, 11/7578, 11/7555 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksachen 11/4329, 11/4343 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 11/6387, 11/6388 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/6886 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/6423 Nr. 2.2 Haushaltsausschuß Drucksache 11/7319 Nr. 2.03 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/7609 Nr. 10-14, 16-20 Drucksache 11/7732 Nr. 6-11 Drucksache 11/7755 Nr. 3.3-3.7 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/6017 Nr. 2.8, 2.11, 2.12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/7115 Nr. 2.14 Drucksache 11/7192 Nr. 2.9 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/6629 Nr. 2.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/4019 Nr. 2.45 Drucksache 11/7319 Nr. 2.21
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zunächst vielen Dank, Herr Kollege Gansel, daß Sie nicht so ein Angsthase wie Herr Stobbe sind.
    Nun zu meiner Frage: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zur nehmen, daß aus Vorstandsprotokollen von HDW, die von Januar 1985 stammen, hervorgeht, daß zu diesem Zeitpunkt das sogenannte grüne Licht noch immer nicht erteilt worden sei, und geben Sie mir recht, wenn ich sage, daß das ganz offensichtlich Ihrer These widerspricht, das grüne Licht sei am 31. Juli 1984, ein halbes Jahr vorher, von Herrn Staatssekretär Schrekkenberger telefonisch erteilt worden?


Rede von Norbert Gansel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Tatsache ist: Nach den Feststellungen der Oberfinanzdirektion Kiel sind am 10. Oktober 1984 die ersten Lieferungen erfolgt. Tatsache ist, daß die Firmen mehrere Versionen für das U-Boot-Geschäft hatten: die kleine Lösung und die erweiterten Lösungen. Tatsache ist, daß das Landgericht Kiel festgestellt hat, daß anfänglich grünes Licht gegeben worden ist. Das ist auch unser Ergebnis der Beweiswürdigung. In unserem Bericht ist festgestellt, daß der Untersuchungsausschuß nicht hat klären können, ob die weiteren Gespräche im Bundeskanzleramt erfolgt sind, um grünes Licht auch für eine erweiterte Lösung zu erhalten.
Tatsache ist auch, Herr Kollege Eylmann, daß der Kollege Stobbe kein Angsthase ist, obwohl er Ihnen kein Fragerecht gegeben hat. Er ist mit Ihnen im Plenum so verfahren, wie Sie im Untersuchungsausschuß ständig mit Frau Eid verfahren sind.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90 — Zurufe von der CDU/CSU)

Frau Präsidentin, ich fahre in meiner Rede fort. Helmut Kohl und Gerhard Stoltenberg tragen die Hauptverantwortung dafür, daß das illegale Rüstungsgeschäft mit Südafrika exekutiert werden konnte. Stoltenberg hat dem Aufsichtsratsvorsitzenden von HDW durch Staatssekretär Tietmeyer nach dem schon mehrfach zitierten Schreiben telefonisch mitteilen lassen, er rate dringend, „die Finger davon zu lassen". Das ist nicht die Reaktion eines verantwortlichen Ministers, der von dem Vorhaben eines illegalen Rüstungsgeschäfts erfährt.

(Frau Eid [GRÜNE/Bündnis 90]: Unterlassungssünden!)

Wo ein Eingreifen erforderlich war, wurde ein Rat gegeben, und zwar im Jargon von Kumpanen.
Ein Mann, der sich bei einem erkennbar illegalen Rüstungsgeschäft so verhält, gehört nicht in eine Bundesregierung.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90)

Die Briefe von Franz Josef Strauß an den Bundeskanzler und Unterlagen der Firmen wurden im Bundeskanzleramt von Herrn Teltschik vernichtet, bevor der Untersuchungsausschuß sie hätte erhalten können. Die Beweislage im Untersuchungsausschuß wurde nur dadurch gerettet, daß bei den Firmen Duplikate verwahrt wurden, was das Bundeskanzleramt wohl nicht erwartet hatte.
Helmut Kohl hat vor dem Untersuchungsausschuß behauptet, sich an die Briefe seines Männerfreundes, des bayerischen Ministerpräsidenten, nicht erinnern zu können.

(Conradi [SPD]: Noch ein Blackout!)

Um seine Erinnerungslücken plausibel zu machen, hat er Franz Josef Strauß als einen lästigen Briefeschreiber hingestellt, der gar nicht mehr ernst genommen wurde.

(Stobbe [SPD]: Das hat er gemacht, der Kohl! Das stimmt!)

Franz Josef Strauß kann sich nicht mehr wehren, sonst wäre Kohl wirklich ein Betroffener gewesen.
Nur die CSU-Landtagsfraktion in Bayern hat Kohl wegen dieser unverschämten Äußerungen kritisiert. Sie, die Sie zu den Epigonen und Bejublern von Strauß gehört haben, haben nicht den Mut gehabt, ihn in Schutz zu nehmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90 — Zurufe von der CDU/CSU)

Der Untersuchungsausschuß wäre wohl nie eingesetzt worden, wenn die OFD Kiel 1986 ihre Ermittlungen gegen die Firmen HDW und IKL mit dem damals zulässigen Bußgeld von 500 000 DM abgeschlossen, den angefallenen Gewinn von mehr als 40 Millionen DM eingezogen und gegen das Bundeskanzleramt wegen des Verdachts der Beteiligung oder der Mittäterschaft an dem illegalen Rüstungsgeschäft ermittelt hätte.
Tatsächlich wurde durch die „Kieler Nachrichten" im November 1986 bekannt, daß gegen die Firmen ein lächerliches Bußgeld von 50 000 DM festgesetzt wer-



Gansel
den sollte, und zwar ohne Gewinnabschöpfung. Dieses Bußgeld hätte aus der Portokasse gezahlt werden können. Eine staatliche Ermunterung für weitere illegale Rüstungsgeschäfte!

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90)

Im Januar 1988 stellte die OFD Kiel das Ermittlungsverfahren sogar ein. Praktisch war das ein Freispruch für die Firmen und für die in die Affäre verwickelten Mitglieder der Bundesregierung. Auf diese Weise wurde die Rückendeckung für den Fall, daß sich Schwierigkeiten ergäben, die die Firmen 1983 in ihrem Brief an Stoltenberg erbeten hatten, tatsächlich eingelöst.
Die Einstellung des OFD-Verfahrens beruhte auf einem Trick, der juristisch als Rechtsbeugung zu klassifizieren ist.

(Lowack [CDU/CSU]: Das ist eine ungeheuerliche Behauptung!)

Erstmalig für das U-Boot-Geschäft wurde eine neue Auslegung der Außenwirtschaftsverordnung geprägt, derzufolge die Lieferung von Teilplänen für den U-Boot-Bau nur dann genehmigungspflichtig ist, wenn es sich dabei um wesentliche Teile, und zwar bei ,,militärisch-strategischer Betrachtungsweise", handelt.

(Lowack [CDU/CSU]: Das ist doch gut!)

Diese Auslegung verstößt gegen den Wortlaut der Verordnung, gegen ihren Zweck und gegen ihre Entstehungsgeschichte.

(Lowack [CDU/CSU]: Das ist Ihre persönliche Meinung, Herr Kollege Gansel!)

Mit dieser Auslegung wurde eine Lücke in das Rüstungsexportkontrollrecht gerissen, und zwar durch die Bundesregierung; denn nach dieser Rechtsauffassung bedurfte es keiner Genehmigung mehr bei der Lieferung von Teilplänen, selbst dann nicht, wenn im Empfängerland die Waffenpläne durch verschiedene Teillieferungen komplementiert wurden.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat diese Rechtskonstruktion, die die OFD Kiel unter der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums — Stoltenberg ist dafür verantwortlich und Sie, Herr Voss — eigens für das U-Boot-Geschäft für Südafrika entwickelt hatte, als falsch verworfen.

(Austermann [CDU/CSU]: Er ist ein Berufsdenunziant!)

So auch das Landgericht Kiel. Das Landgericht Mannheim ist ebenfalls der eigenwilligen Gesetzesauslegung der Bundesregierung nicht gefolgt; denn sonst hätte der Angeklagte Hippenstiel in dem Prozeß wegen der Lieferung von Teilplänen für den Bau einer Giftgasfabrik in Libyen freigesprochen werden müssen.
Das Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel kennzeichnet sich durch eine lange Reihe schwerer und unentschuldbarer Ermittlungs- und Verfahrensfehler.

(Conradi [SPD]: Das ist auch belohnt worden!)

Ein Dutzend schlimmster Beispiele haben wir in unserem Minderheitenvotum aufgeführt. Aber ich sage Ihnen: Am schlimmsten wiegt die rechtsbeugende Auslegung des § 5 der Außenwirtschaftsverordnung;

(Lowack [CDU/CSU]: Ungeheuerlich! Sie haben keine Ahnung von dem, was Rechtsbeugung ist!)

denn dadurch sind auch andere illegale Rüstungsgeschäfte legalisiert worden, so z. B. die Lieferung von Unterlagen für den Turm eines Panzers in den Irak durch eine westdeutsche Firma im November 1988.
Der damalige Bundesfinanzminister, Stoltenberg, und das Bundeswirtschaftsministerium tragen die politische Verantwortung dafür, wenn sich die Händler des Todes bei ihren illegalen Rüstungslieferungen in das Spannungsgebiet des Nahen Ostens auf die sie begünstigende Rechtsauslegung der Bundesregierung berufen können.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Gruppe der PDS)

Und nun kommt's:

(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in diesen Tagen an die Spitzenverbände der Wirtschaft den Entwurf einer zwölften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung übersandt und einen neuen § 5 c vorgeschlagen. In der amtlichen Begründung dazu heißt es — ich zitiere — :
In § 5 c wird als Konsequenz aus der Lieferung von Plänen für U-Boote nach Südafrika die Genehmigungspflicht auch dann vorgesehen, wenn die Pläne nicht den Bau der kompletten Ware erlauben.
Die U-Boot-Pläne wurden im Jahr 1985 nach Südafrika geliefert. Fünf Jahre hat die Bundesregierung also gebraucht, um eine Lücke in den Rüstungsexportkontrollen zu schließen, die sie selbst erst aufgemacht hat.

(Beifall bei der SPD)

Das ist die regierungsamtliche Mentalität, die den Rüstungsexportskandalen der vergangenen Jahre Vorschub geleistet hat. Um sich selbst vor den Konsequenzen des illegalen Rüstungsgeschäfts mit Südafrika zu schützen, hat die Bundesregierung zumindest in Kauf genommen, auch die Händler des Todes zu schützen, die durch diese Lücke ihre Rüstungsexportgeschäfte fünf Jahre lang betreiben konnten.
Meine Damen und Herren, im Untersuchungsausschuß hat es keine Erklärung dafür gegeben, warum sich die Bundesregierung überhaupt auf Verhandlungen mit Südafrika und mit den Firmenvertretern über das U-Boot-Geschäft eingelassen hat, obwohl es auf legale Weise nie hätte abgewickelt werden können. Außenminister Genscher hat vor dem Ausschuß bestätigt, daß es dabei „keinen Ermessensspielraum" für die Bundesregierung wegen UN-Embargos gab.
In einem Aktenvermerk eines HDW-Vorstandsmitglieds ist festgehalten — ich zitiere —:
Als ständiger Drängler im Hintergrund betätigt sich F. J. S. insbesondere bei K.



Gansel
K. ist Kohl, und F. J. S. ist Strauß.
Daß dem bayerischen Ministerpräsidenten die Probleme der norddeutschen Werftindustrie am Herzen lagen, wie K. im Untersuchungsausschuß weismachen wollte, gehört in den Bereich der Märchen. Tatsache ist hingegen, daß der in Parteispenden erfahrene ehemalige FDP- und spätere CSU-Abgeordnete Zoglmann, der als Lobbyist von HDW auftrat und die Verbindungen zu Strauß, zu Schreckenberger und zu Teltschik hielt, eine Provision in Millionenhöhe für das Zustandekommen des illegalen Rüstungsgeschäftes erhalten sollte.
Als es Meinungsverschiedenheiten zwischen Zoglmann und HDW über die Höhe der Provisionen gab, hielt das HDW-Vorstandsmitglied Hansen-Wester in einem Vermerk fest — ich zitiere — :
Zo. sieht hierbei Schwierigkeiten. Wir sollten es nicht riskieren, daß das unmittelbare Interesse seiner Freunde erlischt.
Im gleichen Vermerk heißt es zu den Provisionen — Zitat —:
Vor allem aber möchte man, daß bis etwa Mitte 1985 alle Zahlungen geleistet sind: Politische Ämter sind oft kurzlebig.

(Bohl [CDU/CSU]: Das weiß auch Lafontaine und zieht sich nach Saarbrücken zurück!)

Schließlich war im Jahre 1986 Wahlkampf in Bayern und in Bonn.
Es steht fest, daß Provisionen gezahlt worden sind. Es steht auch fest, daß es in diesem Zusammenhang Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung gibt.

(Austermann [CDU/CSU]: Auch wegen Geheimnisverrats!)

Im Ausschußbericht der Regierungsmehrheit heißt es dazu— ich zitiere —:
Zahlungen von Provisionen sind grundsätzlich etwas Zulässiges. Da Provisionszahlungen auch vom deutschen Steuerrecht als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden, ist in ihnen grundsätzlich nichts Geheimnisumwittertes oder gar Anstößiges zu erkennen.
Tatsächlich hat die Regierungsmehrheit im Untersuchungsausschuß alle Beweisanträge zum Schmiergeldkomplex abgelehnt.
Wen wollen die Regierungsparteien damit eigentlich decken?

(Conradi [SPD]: Sich selbst!)

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Meinung, daß Provisionszahlungen für illegale Rüstungsexportgeschäfte schlichtweg in den Bereich der Korruption und nicht zu den Einnahmequellen eines ehrbaren Kaufmanns gehören, gleichgültig, ob sie versteuert werden oder nicht,

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90)

erst recht dann, wenn sie in den politischen Bereich weitergeleitet werden sollen. Das ist Geld, das stinkt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90)

Wir haben im Untersuchungsausschuß einiges auslüften können. Aber Gestank ist geblieben. Eine Bundesregierung, in der daraus keine personellen Konsequenzen gezogen werden, bleibt in dem Geruch, ihre schützende Hand über den illegalen Waffenhandel zu legen, beim Irak wie bei Libyen sowie beim menschenverachtenden Apartheidregime in Südafrika.
Frau Präsidentin, vielleicht kann ich jetzt statt einer späteren persönlichen Bemerkung nur einen Satz zu den Vorwürfen, die gegen mich erhoben worden sind, sagen.
Der Unterschied zwischen den Vorwürfen gegen Herrn Kohl und gegen mich liegt in folgendem: Herr Kohl steht in dem Verdacht, vor dem Untersuchungsausschuß die Unwahrheit gesagt zu haben. Ich stehe im Verdacht, vor den Vereinten Nationen die Wahrheit gesagt zu haben.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN/ Bündnis 90)

Dazu stehe ich auch.
Schließlich sage ich Ihnen: Nicht jede Wahrheit ist ein Geheimnis.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN/Bündnis 90 — Fellner [CDU/ CSU]: Ein sehr ungeheuerlicher Vorgang!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bohl.