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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/230 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Vizepräsidentin Renger und der Abgeordneten Dr. Dollinger und Dr. Abelein.... 18184A Wahl der Abgeordneten Dr. Friedrich, Gerster (Mainz), Dr. -Ing. Krüger, Frau Krehl und Schultze zu Mitgliedern sowie der Abgeordneten Zeitlmann, Dr. Geisler (Radeberg), Klinkert, Frau Dr. Lucyga und Gutzeit zu stellvertretenden Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß ........... 18184A Ermächtigung der Bundestagsverwaltung zur Streichung der Berlin-Klausel bei der Fertigung von Gesetzesbeschlüssen... 18184 B Ausscheiden des Abg. Dr. Briefs aus der Fraktion DIE GRÜNEN.........18184 B Umbenennung der Fraktion DIE GRÜNEN in GRÜNE/Bündnis 90 ......... 18184 B Eintritt der Abg. Frau Wollenberger in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Gauck ............ 18184B Erweiterung der Tagesordnung .....18184 C Nachträgliche Überweisung einer Ergänzung eines Gesetzentwurfes sowie eines weiteren Gesetzentwurfes an Ausschüsse.. 18184D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ältestenrates: Anerkennung von 24 von der Volkskammer der ehemaligen DDR in den Deutschen Bundestag zugewählten Mitgliedern als Fraktion, hilfsweise als Gruppe gem. § 10 Abs. 4 GOBT (Drucksache 11/8169) Präsidentin Dr. Süssmuth........18185 A Dr. Riege Gruppe der PDS .......18185 D Bohl CDU/CSU ............18186 D Hüser GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18187 C Jahn (Marburg) SPD..........18188 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS.... 18188 D Wolfgramm (Göttingen) FDP ......18189 B Wüppesahl fraktionslos.........18190 A Frau Wegener Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO).............18191A Dr. Heuer Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO) ...............18191D Bohl CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 18192 C Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS zur GO. 18192 D Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90 (Erklärung nach § 32 GO).............18193 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der im Einigungsvertrag beschlossenen treuhänderischen Unterstellung der Vermögenswerte der SED/PDS und der ehemaligen Blockparteien Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD......18194 B Rühe CDU/CSU............18195 A Dr. Ullmann GRÜNE/Bündnis 90 18196B, 18206B Dr. Solms FDP.............18197 B Dr. Gysi Gruppe der PDS........18198 B Spilker CDU/CSU ........... 18200 BII Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Kuessner SPD............. 18201A Lüder FDP .............. 18202 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF.... 18202 D Thierse SPD.............. 18203 B Dr. Blens CDU/CSU .......... 18204 B Frau Dr. Limbach, Senator des Landes Berlin .................. 18205A Deres CDU/CSU............ 18205 D Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz) (Drucksachen 11/5460, 11/8057, 11/8175) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Kabinettbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen und Risiken der Anwendung neuer Methoden der künstlichen Befruchtung und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (Drucksachen 11/1856, 11/1662, 11/8057) Seesing CDU/CSU........... 18207 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD...... 18209 C Funke FDP ..............18212B Frau Nickels GRÜNE/Bündnis 90... 18212 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18213B Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS.... 18215 A Dr. Jahn, Parl. 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Staatssekretär BMJFFG... 18224 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 11/956, 11/8150) Frau Steinhauer SPD....................18226A Dr. Warrikoff CDU/CSU ................18228 A Dr. Heltzig SPD ......................18228 C Kirschner SPD........................18229 C Frau Steinhauer SPD..................18230 A Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS. 18230 B Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ................18230D Frau Walz FDP ........................18231D Dr. Heuer Gruppe der PDS ..............18232 D Wüppesahl fraktionslos..................18233 C Vogt, Pari. Staatssekretär BMA ..........18234 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflege-gesetz) (Drucksachen 11/1790 [neu], 11/6728, 11/8052) Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90. 18235 A Dr. Hoffacker CDU/CSU ................18236 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90 18236 B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18236 C Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS... 18237 A Frau Flinner GRÜNE/Bündnis 90... 18237 B Hornung CDU/CSU ..................18237 C Jaunich SPD ..........................18238 A Dr. Seifert Gruppe der PDS..............18239 B Eimer (Fürth) FDP......................18239 C Wüppesahl fraktionslos..................18240 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG... 18241B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18242 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Conradi, Huonker, Müntefering, Menzel, Großmann, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Oss-wald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksachen 11/6382, 11/7110) Müntefering SPD ........... 18242 B Müller (Wadern) CDU/CSU....... 18243 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18244D Dr. Hitschler FDP ........... 18245 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS..... 18246 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsge-setz - BSIG) (Drucksachen 11/7029, 11/8177, 11/8178) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sicherheitsprobleme der Informations- und Kommunikationstechniken — Schutz von Individuum und Gesellschaft (Drucksachen 11/7246, 11/8177) Dr. Blens CDU/CSU .......... 18248 A Paterna SPD.............. 18248 D Dr. Hirsch FDP ............ 18250 D Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18251B Dr. Friedrich (Delitzsch) Gruppe der PDS. 18252 B Dr. Hirsch FDP ........... 18252 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI.... 18253 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Renten und Sozialzuschläge in den neu der Bundesrepublik Deutschland beigetretenen Bundesländern an die Entwicklung der Nettolöhne (Drucksache 11/8088) Frau Dräger SPD............ 18255 A Eimer (Fürth) FDP.......... 18256 A Dr. Blüm CDU/CSU .......... 18257 A Heyenn SPD........ 18257 D, 18259 C Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18259 D Cronenberg (Arnsberg) FDP...... 18261A Dr. Wöstenberg FDP.......... 18261D Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18262 B Tagesordnungspunkt 8: Überweisungen im vereinfachten Verfahren 8. 1 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen (Drucksache 11/8153) 8. 2 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/8154) 8. 3 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache 11/8089) 8. 4 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Kunden beim Abschluß von Versicherungsverträgen (Drucksache 11/7475) 8. 5 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 11/8015) 8.6 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Drucksache 11/7984) 8. 7 Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Entwicklung der europäischen Währungsintegration (Drucksache 11/4492) 18263 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 (Drucksache 11/7533) ........ 18263 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 11/8162 vom 19. Oktober 1990 - Wettbewerbsbenachteiligung für private Anbieter durch die Einbeziehung der Um- sätze der TELEKOM in den Bereich der Breitbandverkabelung erst ab Januar 1996 MdlAnfr 1 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMPT .......18173 B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU ......18173 B Ratifikation der UN-Konvention der Rechte des Kindes MdlAnfr 4 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ ......18173 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18174 A Zukunft der Zonenrandförderung, insbesondere im Raum Niederbayern und Oberpfalz MdlAnfr 5 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi......18174 B ZusFr Stiegler SPD...........18174 C Gewährleistung des Minderheitenschutzes zugunsten der Dänen und Friesen in Schleswig sowie der Sorben in der ehemaligen DDR durch eine Änderung des Grundgesetzes MdlAnfr 7 Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 A ZusFr Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU... 18175 B Aufhebung der in Berlin praktizierten liberaleren Rechtschreibung zugunsten einer einheitlichen Regelung MdlAnfr 8 Marschewski CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 D ZusFr Marschewski CDU/CSU .....18176 A ZusFr Stiegler SPD...........18176B Förderung kultureller Einrichtungen in Städten unter 75 000 Einwohnern auf dem Gebiet der früheren DDR MdlAnfr 9 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Spranger BMI ......18176 C ZusFr Weis (Stendal) SPD........18176D Zeitpunkt der ersten Hinweise an bundesdeutsche Nachrichtendienste auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit des beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner MdlAnfr 10 Such GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177A Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18177 B Gespräche des wegen des Verdachts der Stasi-Mitarbeit beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner, mit dem Bundesinnenminister im Frühjahr 1990 MdlAnfr 11 Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177 C ZusFr Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18177C Sicherung von Anteilsrechten am ehemaligen volkseigenen Vermögen für frühere DDR-Bürger entsprechend den Vereinbarungen im Einigungsvertrag MdlAnfr 34 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Voss BMF ......18177 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18177 D ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18178 B Kriterien für die im Einigungsvertrag vorgesehene Entschuldung von Landwirtschaftsbetrieben in der früheren DDR MdlAnfr 36 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178 C ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18178 C Bundesbürgschaften für Investitionskredite zur Modernisierung landwirtschaftlicher Genossenschaften in der ehemaligen DDR MdlAnfr 37 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178D ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179A Unterstützung der Vermarktung von Agrar-produkten aus Ostdeutschland MdlAnfr 38 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18179B ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179B Einführung von Invalidenrente, Pflegegeld und Wohnzuschuß als Grundversorgung MdlAnfr 45 Dr. Seifert Gruppe der PDS Antw PStSekr Vogt BMA........18180 A ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18180B ZusFr Hüser GRÜNE/Bündnis 90.... 18180 CDeutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 V Zivile Nutzung der bisher von der NVA genutzten militärischen Gelände in der Altmark (Bundesland Sachsen-Anhalt) MdlAnfr 50 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg......18180 D ZusFr Weis (Stendal) SPD........18181A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18181B ZusFr Dr. Misselwitz SPD........18181D Unterstützung erhaltenswerter Teile des SERO-Systems für Abfallverwertung in der ehemaligen DDR; Aufbau analoger Systeme in Westdeutschland MdlAnfr 55 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gröbl BMU .......18182 B ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18182 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18182 D ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18183 A ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18183B ZusFr Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90.. 18183 C ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18183 D Nächste Sitzung............ 18263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. 18265* A Anlage 2 Zusage der Bundesregierung über Kriegswaffen- und Rüstungslieferungen an Saudi - Arabien MdlAnfr 6 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi... 18265*B Anlage 3 Aufrechnung der sowjetischen Ansprüche aus der Ablösung der Liegenschaften in der ehemaligen DDR mit den an die Sowjetunion zu zahlenden Stationierungs- und Wohnungsbaukosten MdlAnfr 31 - Drs 11/8162 -Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* C Anlage 4 Untersuchung der Finanzbehörden über die Zahlung von Provisionen im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 35 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* D Anlage 5 Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierkrankheit BSE MdlAnfr 41, 42 - Drs 11/8162 -Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML ..... 18266* A Anlage 6 Beschäftigung von Asylbewerbern im Gaststättengewerbe, insbesondere nach Inkrafttreten des ab 1. Januar 1991 gültigen Ausländergesetzes MdlAnfr 43, 44 - Drs 11/8162 -Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18266* D Anlage 7 Einbeziehung der Sozialzuschläge in die für den Bereich der ehemaligen DDR vorgesehene Rentendynamisierung MdlAnfr 46, 47 - Drs 11/8162 Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18267 * A Anlage 8 Vermeidung einer Reduzierung von Garnisonen in ländlichen Regionen im Zuge der Umstrukturierung der Bundeswehr MdlAnfr 48, 49 - Drs 11/8162 -Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg... 18267* C 230. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1990 Beginn: 13. 01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Ahrens SPD 26. 10. 90 * Frau Becker-Inglau SPD 24. 10. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 26. 10. 90 Daubertshäuser SPD 24. 10. 90 Ehrbar CDU/CSU 26. 10. 90 Eich GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90* Frau Fuchs (Köln) SPD 26. 10. 90 Dr. Gautier SPD 24. 10. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 10. 90 Grünbeck FDP 26. 10. 90 Dr. Haack SPD 24. 10. 90 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 26. 10. 90 Heimann SPD 24. 10. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 24. 10. 90 Graf Huyn CDU/CSU 26. 10. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 26. 10. 90 Klose SPD 24. 10. 90 Dr. Lammert CDU/CSU 24. 10. 90 Lehment FDP 26. 10. 90 Meyer SPD 26. 10. 90 Dr. Modrow Gruppe der PDS 26. 10. 90 Frau Nolte CDU/CSU 24. 10. 90 Oostergetelo SPD 24. 10. 90 Opel SPD 26. 10. 90 Patzig CDU/CSU 24. 10. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 26. 10. 90 Dr. Schäuble CDU/CSU 26. 10. 90 Schmidt (München) SPD 26. 10. 90* Schreiber CDU/CSU 26. 10. 90 Schütz SPD 24. 10. 90 Seehofer CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 24. 10. 90 Toetemeyer SPD 26. 10. 90 Frau Trenz GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 24. 10. 90 Wiefelspütz SPD 24. 10. 90 Wischnewski SPD 26. 10. 90 Wittich SPD 26. 10. 90 Zierer CDU/CSU 26. 10. 90* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8162 Frage 6): Welche Zusage hat die Bundesregierung dem Königreich Saudi-Arabien in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien keine Zusagen in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt. Bei einem Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien im Oktober 1983 wurde nur eine Prüfung der Liefermöglichkeiten für Verteidigungswaffen vereinbart, eine Zusage für die Lieferung bestimmter Waffensysteme gab es dabei nicht. Die Bundesregierung hat anläßlich des Besuchs des saudischen Außenministers Saud al Feisal vom 10. —11. Oktober 1990 erklärt, daß Genehmigungen für die Lieferungen von Kriegswaffen gegenwärtig nicht in Betracht kommen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Frage 31): Inwieweit ist bei den an die Sowjetunion zu bezahlenden Stationierungskosten und der weiteren Verpflichtung, für ca. 8 Milliarden DM Wohnungen in der Sowjetunion zu bauen, eine Aufrechnung mit Ansprüchen erfolgt, die die Sowjetunion aus der Ablösung von ihr bislang beanspruchter Liegenschaften geltend macht, und in welcher Höhe werden diese Liegenschaften von sowjetischer Seite bewertet? Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion über einige überleitende Maßnahmen werden die mit Mitteln der sowjetischen Seite gebauten Vermögenswerte nach Rückgabe der Liegenschaften verwertet. Die Bestimmung des Bestandes und Wertes der Investitionen sowie der Art und Weise der Verwertung erfolgt durch eine paritätisch besetzte deutsch-sowjetische Kommission. Die Kommission entscheidet auch über mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Sowjetunion im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaften. Verbleibt nach Abzug der Schäden ein Restwert, so wird dieser an die sowjetische Seite ausgezahlt. Sollten sich Schadensersatzansprüche zugunsten der deutschen Seite ergeben, so sind sie von der Sowjetunion zu erfüllen. Eine Verrechnung mit den finanzeilen Hilfen, die die Bundesrepublik Deutschland der Sowjetunion für den befristeten Aufenthalt und den Abzug ihrer Truppen leistet, ist nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8152 Frage 35): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die zuständigen Finanzbehörden untersucht haben, ob im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika Provisionen in Millionenhöhe von deutschen Unternehmen an deutsche Steuerpflichtige über Konten in Liechtenstein und der Schweiz gezahlt wurden, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung bei den obersten Landesfinanzbehörden entsprechend informieren?18266* Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode - 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Bei den Ermittlungen der Oberfinanzdirektion Kiel im Zusammenhang mit dem Verdacht der ungeneh-migten Lieferung von U-Boot-Bauplänen an die Republik Südafrika ist auch der Zahlungsverkehr der betroffenen Unternehmen geprüft worden. Die Bundesregierung ist gehindert, zu diesem Zahlungsverkehr im einzelnen Stellung zu nehmen, da es sich um Tatsachen handelt, die zu den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen gehören. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1984 wird hingewiesen. Danach ist die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/ 8162 Fragen 41 und 42): Wie schützt die Bundesregierung den deutschen Tierbestand und damit die Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung von BSE über das sechsmonatige Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl hinaus, und wie wird gewährleistet, daß das Einfuhrverbot nicht durch Handelswege umgangen wird? Plant die Bundesregierung, zur Unterbrechung der Infektionskette die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuer generell zu verbieten, da diese Tierfütterung eine für Wiederkäuer unnatürliche Nahrung darstellt und zudem noch eine mögliche Gefahr der Übertragung von BSE durch Rindfleisch sowie daraus hergestellte Nahrungsmittel bzw. andere Produkte (z. B. Milch, Lactose, Gelatine) auf Menschen nicht ausgeschlossen werden kann? Zu Frage 41: Nach den Vorschriften der Futtermittel-Einfuhrverordnung bedarf die Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft der Genehmigung. Die für tierseuchenrechtliche Einfuhrangelegenheiten zuständigen Referenten der Bundesländer haben am 19. Mai 1989 beschlossen, Einfuhren von Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen und bei der Herkunft von Tiermehlen aus anderen Ländern zur Auflage zu machen, daß das Tiermehl keine Anteile von Wiederkäuern mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich enthält. Durch die Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der Spongiformen Rinderenzephalopa-thie bei der Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft wird darüber hinaus bestimmt, daß die nach der Futtermittel-Einfuhrverordnung jeweils vorgeschriebenen amtlichen Bescheinigungen mit folgendem Zusatzvermerk zu versehen sind: „Das Futtermittel besteht nicht aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Erzeugnissen von Rindern, die aus dem Vereinigten Königreich stammen, oder Fleischfuttermehl, Fleischknochenmehl oder Tiermehl, das aus dem Vereinigten Königreich stammt, oder enthält solches Material nicht." Zu Frage 42: Die Bundesregierung plant nicht, die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuern generell zu verbieten. In der Bundesrepublik Deutschland werden sehr hohe Anforderungen an die Herstellung von Tiermehl gestellt; das für die Herstellung von Tiermehl verwendete Ausgangsmaterial (Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse) ist mit thermischen Verfahren, bei denen Wärme indirekt zugeführt wird, zu behandeln. Dieses Material ist zu erhitzen und anschließend mindestens 20 Minuten lang bei einer Temperatur von mindesten 133 Grad Celsius bei einem Druck von 3 bar unter ständigem Rühren heißzuhalten. Diese Anforderungen sind weit höher als in anderen EG-Ländern einschließlich Großbritannien. Nach Aussagen des Bundesgesundheitsamtes Berlin ist davon auszugehen, daß durch die vorgeschriebene Erhitzung auch die BSE-Erreger inaktiviert werden. In Großbritannien ist die Verfütterung von Tiermehl an Rinder zwischenzeitlich verboten worden, da dort wenig Neigung besteht, die Temperaturen bei der Tierkörperbeseitigung entsprechend zu erhöhen. Bisher ist in der Bundesrepublik Deutschland BSE nicht aufgetreten. Insofern besteht für unser Land eine andere Situation. Ein EG-weites Verbot der Verwendung von Tiermehl und Tierfett als Futtermittel wäre unter Zugrundelegung der geschilderten Lage und der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch angesichts des Votums des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses bei der EG-Kommission unverhältnismäßig und bis jetzt nicht durchsetzbar. Ein nationales Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder erscheint auch deshalb entbehrlich, weil in unserem Land Tiermehl üblicherweise nicht an Rinder, sondern nur an Schweine und Geflügel verfüttert wird und Einfuhren von Tiermehl aus Großbritannien bei uns seit Mai 1989 nicht mehr genehmigt werden. Ein solches Verbot hätte zudem nicht kalkulierbare Folgen für die Verwendung von Tiermehl in der Fütterung insgesamt und widerspräche damit auch dem von der Bundesregierung verfolgten Zweck der Abfallvermeidung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/8162 Fragen 43 und 44): Unter welchen Voraussetzungen ist im Gastgewerbe nach derzeitiger Rechtslage die Beschäftigung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. Asylbewerbern, die sich noch im Anerkennungsverfahren befinden, möglich? In welcher Weise werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für beide Personenkreise durch das am 1. Januar 1991 in Kraft tretende Ausländergesetz und die noch geplanten Ausführungsverordnungen verändert? Ausländern, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, daß der weitere Aufenthalt erlaubt oder geduldet wird und keine deutschen Arbeitsuchenden oder gleichgestellte Ausländer, wie EG-Staatsangehörige, auf den freien Arbeitsplatz vermittelt werden können. Asylbewerbern, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis erteilt werden (§ 19 Abs.1a des Arbeitsförderungsgesetzes — AFG). Die Wartezeit endet vor Ablauf der vorgesehenen Dauer, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Asylberechtigung anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Anerkennung eingelegt worden ist. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Arbeitserlaubnisverordnung haben Ausländer, die einen von einer deutschen Behörde ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen, unabhängig von der Arbeitsmarktlage einen Rechtsanspruch auf die Arbeitserlaubnis. Von dieser Regelung werden künftig insbesondere Ausländer erfaßt, die zwar als Asylberechtigte nicht anerkannt werden, nach Feststellung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge aber unter das Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter fallen und damit nach § 51 Abs. 3 des neuen Ausländergesetzes zu den Flüchtlingen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Genfer Konvention — gehören. Im übrigen werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für die o. b. Personengruppen nicht verändert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Schönebeck (Gruppe der PDS) (Drucksache 11/8162 Fragen 46 und 47): Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag, daß die Sozialzuschläge für rund 600 000 Rentner, die die niedrigsten Renten erhalten, nicht erhöht werden? Müßten nicht, zumindest bis zur Erreichung einer bestimmten Mindesthöhe der Renten, die nicht unter 800 DM liegen dürfte, die Sozialzuschläge in die Dynamisierung einbezogen werden? Der Sozialzuschlag bis zu einem monatlichen Betrag von 495 DM ist im Juli 1990 in das Rentenrecht der ehemaligen DDR eingeführt worden, weil es dort eine dem hiesigen Recht vergleichbare Sozialhilferegelung nicht gab. Im Einigungsvertrag ist vorgesehen worden, den Sozialzuschlag nur noch für Neuzugänge bis Ende 1991 und im übrigen für Bestandsrentner nur noch bis Mitte 1995 auszuzahlen. Der Soziälzuschlag stellt eine „pauschalierte Sozialhilfeleistung" dar, die deshalb auch nicht einfach entsprechend der Lohnentwicklung im gleichen Ausmaß wie die Renten angepaßt werden sollte. Im Hinblick darauf, daß die notwendigen Verwaltungsstrukturen zur Durchführung des erst 1991 auch in den neuen Bundesländern geltenden Bundessozialhilfegesetzes noch aufgebaut werden müssen, hat sich aber die Bundesregierung grundsätzlich dahingehend entschieden, daß die zum 1. Januar 1991 vorgesehene Rentenerhöhung um 15 v. H. nicht auf den Sozialzuschlag angerechnet wird. Damit ist sichergestellt, daß die Rentenerhöhung auch den Beziehern eines Sozialzuschlages in vollem Umfang zugute kommt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Fragen 48 und 49): Nachdem die Bundesregierung bis vor kurzem erklärt hat, daß Entscheidungen über die Umstrukturierung der Bundeswehr erst Mitte 1991 getroffen werden könnten, frage ich sie, wieso jetzt Truppenkommandeure der Bundeswehr Entscheidungen über eine Auflösung und Umgruppierung von Einheiten öffentlich bekanntgeben können? Wird die Bundesregierung an ihrer Haltung festhalten, in erster Linie Einheiten und Standorte in den Ballungsräumen aufzulösen oder zu verringern und die Garnisonen in den ländlichen Regionen möglichst bestehen zu lassen, und wieso beginnt jetzt die Reduzierung der Garnisonen gerade in den ländlichen Regionen? Zu Frage 48: Die Aussage, daß Entscheidungen über die neue Struktur der Bundeswehr erst Mitte 1991 fallen werden, ist nach wie vor gültig. Bei den derzeit bekannt gemachten geplanten Veränderungen der Bundeswehr handelt es sich — wie Bundesminister Dr. Stoltenberg Ihnen bereits auf Ihre zwei Schreiben vom 25. September 1990 mitgeteilt hat — um Maßnahmen, mit denen wir einerseits auf die vom Parlament kurzfristig festgelegte verkürzte Wehrdienstdauer von 12 Monaten reagieren und andererseits die seit langem geforderte Verbesserung der Ausbildung der Reservisten anstreben. Zu Frage 49: Das BMVg beabsichtigt nach wie vor — wo immer möglich — Kasernen in Ballungsgebieten aufzugeben und sie in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu belassen. Unabhängig davon werden sich die auf Grund der Wehrpflichtverkürzung notwendigen Personaleinsparungen in den ländlichen Regionen eher bemerkbar machen. Diese ab 1991 umzusetzenden Maßnahmen sehen grundsätzlich keine Standortauflösungen vor. Ausdünnungen sind aber vielfach nicht vermeidbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    In Buchstabe b) empfiehlt der Ausschuß, die Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksache 11/1856 — zur Kenntnis zu nehmen. — Ich stelle fest, daß das geschehen ist.

    Dann wird in Buchstabe c) empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 11/1662 - für erledigt zu erklären. Wer ist für diese Empfehlung? — Wer ist dagegen? — Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition für erledigt erklärt.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

    - Drucksache 11/7103 -

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (13. Ausschuß)


    - Drucksache 11/8118 -

    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Wilms-Kegel


    (Erste Beratung 215. Sitzung)


    Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf den Drucksachen 11/8193 und 11/8194 sowie Änderungsanträge des Abgeordneten Wüppesahl auf den Drucksachen 11/8195 und 11/8196 vor.

    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. Widerspruch dagegen? — Dies ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Werner.



Rede von Herbert Werner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das Bundeserziehungsgeldgesetz und über die entspre-

chende Beschlußempfehlung, die auf Drucksache 11/8118 vorliegt. Der Gesetzentwurf, der im Ausschuß einmütig gebilligt wurde, entspricht dem Verlangen des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom Jahre 1989. Nach diesem heute zu verabschiedenden Entwurf sollen nichterwerbstätige Ehepartner von Mitgliedern der NATO-Truppen, die Deutsche oder Staatsangehörige eines EG-Staates sind, Erziehungsgeld erhalten, wenn sie schon zwei Jahre vor der Versetzung hierher einen Wohnsitz in Deutschland hatten oder aber Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Eingliederungsgeld und anderes mehr vor der Geburt des Kindes bezogen haben oder aber Beiträge nach dem Arbeitsförderungsgesetz bezahlt wurden. Damit erfolgt de facto eine Gleichstellung des Rechts für diese Frauen mit dem allgemein geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz.

Dieses vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die Richtung auf die Gewährung eines Erziehungsurlaubs von drei Jahren, was wir anstreben, denn die ersten drei Lebensjahre sind für das Kind entscheidende Jahre, in denen es ein Beziehungsgefüge zur Umwelt aufbaut und über die vertrauensvolle Bindung an die Mutter erste Schritte zur Sozialisation unternimmt.

Leider gibt es eine generelle Regelung für den dreijährigen Erziehungsurlaub noch nicht. Auch ein entsprechend gleich lange gewährtes Erziehungsgeld gibt es noch nicht. Aber — dies muß man dankbar feststellen — einzelne, vorwiegend CDU- und CSU– geführte Länder, haben zusätzliche Hilfen und Beurlaubungsregelungen eingeführt, die sich an die Bundesregelung anschließen. Etliche Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen kennen gleichfalls die Möglichkeit einer Beurlaubung nach einer Geburt über die Zeit des Erziehungsurlaubs nach Bundesrecht hinaus. Oft konnten allerdings bisher diese zusätzlichen Hilfen für Mütter nicht wahrgenommen werden, weil die Betriebe Schwierigkeiten mit der befristeten Einstellung von Ersatzkräften hatten. Aus diesem Grunde legen wir heute zur zweiten Lesung Änderungsanträge auf den Drucksachen 11/8193 und 11/8194 vor, wobei in der letztgenannten Drucksache in Abs. 1, nämlich im unteren Teil, das Wort „aber" durch ein „oder" ersetzt werden muß.

Wir hoffen mit diesen Änderungsanträgen zu erreichen, daß jetzt dort, wo dies arbeitsrechtlich möglich ist, tatsächlich auch befristete Einstellungen von Ersatzkräften machbar sein werden.

Zum anderen haben wir mit unserem Änderungsantrag den besonderen Härtefall im Auge, wo etwa der Tod eines Elternteils die Zahlung des Erziehungsgeldes an und für sich zum Erliegen bringen würde. Wir sind der Auffassung, dieses Erziehungsgeld sollte auch bei notwendiger Fremdbetreuung beibehalten werden.

Insgesamt sehen wir in dem jetzigen Vorschlag, mit den Veränderungen, mit denen wir ihn versehen haben, einen wichtigen Schritt in die Richtung einer noch höheren Akzeptanz des Bundeserziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs; denn immerhin 98% aller Mütter nehmen bereits heute Erziehungsgeld und -urlaub in Anspruch, davon nur 6 % bis zu sechs Monaten; aber 94% der Mütter nehmen den Urlaub

Werner (Ulm)


länger in Anspruch. Auch dies ist interessant: 53 % der Mütter kehren nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr in den Beruf zurück.

Dies ist ein Grund mehr dafür, Frauen mit Hilfe dieses Gesetzes in die Lage zu versetzen, Beruf und Kinder — im Einklang mit ihren persönlichen Wünschen

— zugleich zu bejahen. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß — entsprechend dem jeweiligen Bedarf — Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Außerhäusliche Erziehung ist, so unterstreiche ich, ein entsprechendes Angebot. Es ist oft, aber nicht immer, meine Damen und Herren, eine Notwendigkeit. Daß in beiden Bereichen für Frauen und Kinder mehr getan werden muß, ist ein offen zutage liegendes Erfordernis.

Ich möchte zum Schluß noch darauf hinweisen, daß es einen Änderungsantrag aus der Mitte des Hauses dergestalt gibt, auch die Staatsangehörigen der Mitglieder der sowjetischen Streitkräfte einzubeziehen.

— Ich weise zum ersten darauf hin, daß es sich bei der Sowjetunion nicht um ein EG-Mitgliedsland handelt, in dem — wechselseitig — etwa ähnliche Zahlungen stattfänden. Ich weise ferner darauf hin, daß es sich bei der Sowjetunion zum zweiten immer noch nicht um einen NATO-Mitgliedsstaat handelt und daß die Sowjets zum dritten bis 1994 vom Territorium der neuen Bundesrepublik Deutschland abgezogen sein werden. Auch deswegen erübrigt sich dieser zusätzliche Änderungsantrag.

Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in der zweiten und dritten Lesung — im Einklang mit der Beschlußempfehlung und den gestellten Änderungsanträgen

— anzunehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Götte.