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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/230 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Vizepräsidentin Renger und der Abgeordneten Dr. Dollinger und Dr. Abelein.... 18184A Wahl der Abgeordneten Dr. Friedrich, Gerster (Mainz), Dr. -Ing. Krüger, Frau Krehl und Schultze zu Mitgliedern sowie der Abgeordneten Zeitlmann, Dr. Geisler (Radeberg), Klinkert, Frau Dr. Lucyga und Gutzeit zu stellvertretenden Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß ........... 18184A Ermächtigung der Bundestagsverwaltung zur Streichung der Berlin-Klausel bei der Fertigung von Gesetzesbeschlüssen... 18184 B Ausscheiden des Abg. Dr. Briefs aus der Fraktion DIE GRÜNEN.........18184 B Umbenennung der Fraktion DIE GRÜNEN in GRÜNE/Bündnis 90 ......... 18184 B Eintritt der Abg. Frau Wollenberger in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Gauck ............ 18184B Erweiterung der Tagesordnung .....18184 C Nachträgliche Überweisung einer Ergänzung eines Gesetzentwurfes sowie eines weiteren Gesetzentwurfes an Ausschüsse.. 18184D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ältestenrates: Anerkennung von 24 von der Volkskammer der ehemaligen DDR in den Deutschen Bundestag zugewählten Mitgliedern als Fraktion, hilfsweise als Gruppe gem. § 10 Abs. 4 GOBT (Drucksache 11/8169) Präsidentin Dr. Süssmuth........18185 A Dr. Riege Gruppe der PDS .......18185 D Bohl CDU/CSU ............18186 D Hüser GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18187 C Jahn (Marburg) SPD..........18188 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS.... 18188 D Wolfgramm (Göttingen) FDP ......18189 B Wüppesahl fraktionslos.........18190 A Frau Wegener Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO).............18191A Dr. Heuer Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO) ...............18191D Bohl CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 18192 C Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS zur GO. 18192 D Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90 (Erklärung nach § 32 GO).............18193 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der im Einigungsvertrag beschlossenen treuhänderischen Unterstellung der Vermögenswerte der SED/PDS und der ehemaligen Blockparteien Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD......18194 B Rühe CDU/CSU............18195 A Dr. Ullmann GRÜNE/Bündnis 90 18196B, 18206B Dr. Solms FDP.............18197 B Dr. Gysi Gruppe der PDS........18198 B Spilker CDU/CSU ........... 18200 BII Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Kuessner SPD............. 18201A Lüder FDP .............. 18202 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF.... 18202 D Thierse SPD.............. 18203 B Dr. Blens CDU/CSU .......... 18204 B Frau Dr. Limbach, Senator des Landes Berlin .................. 18205A Deres CDU/CSU............ 18205 D Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz) (Drucksachen 11/5460, 11/8057, 11/8175) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Kabinettbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen und Risiken der Anwendung neuer Methoden der künstlichen Befruchtung und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (Drucksachen 11/1856, 11/1662, 11/8057) Seesing CDU/CSU........... 18207 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD...... 18209 C Funke FDP ..............18212B Frau Nickels GRÜNE/Bündnis 90... 18212 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18213B Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS.... 18215 A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 18216A, 18219 B Dr. de With SPD...........18216 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD.....18216 D Frau Stolfa Gruppe der PDS......18217 C Westphal SPD.............18218 A Häfner GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18218B Eimer (Fürth) FDP...........18218 D Frau Saibold GRÜNE/Bündnis 90.... 18218D Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18219 C Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksachen 11/7103, 11/8118) Werner (Ulm) CDU/CSU ........ 18220 B Frau Dr. Götte SPD .......... 18221B Eimer (Fürth) FDP........... 18222 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90. 18222 D Frau Deneke Gruppe der PDS...... 18223 C Wüppesahl fraktionslos......... 18224 B Pfeifer, Pari. Staatssekretär BMJFFG... 18224 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 11/956, 11/8150) Frau Steinhauer SPD....................18226A Dr. Warrikoff CDU/CSU ................18228 A Dr. Heltzig SPD ......................18228 C Kirschner SPD........................18229 C Frau Steinhauer SPD..................18230 A Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS. 18230 B Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ................18230D Frau Walz FDP ........................18231D Dr. Heuer Gruppe der PDS ..............18232 D Wüppesahl fraktionslos..................18233 C Vogt, Pari. Staatssekretär BMA ..........18234 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflege-gesetz) (Drucksachen 11/1790 [neu], 11/6728, 11/8052) Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90. 18235 A Dr. Hoffacker CDU/CSU ................18236 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90 18236 B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18236 C Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS... 18237 A Frau Flinner GRÜNE/Bündnis 90... 18237 B Hornung CDU/CSU ..................18237 C Jaunich SPD ..........................18238 A Dr. Seifert Gruppe der PDS..............18239 B Eimer (Fürth) FDP......................18239 C Wüppesahl fraktionslos..................18240 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG... 18241B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18242 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Conradi, Huonker, Müntefering, Menzel, Großmann, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Oss-wald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksachen 11/6382, 11/7110) Müntefering SPD ........... 18242 B Müller (Wadern) CDU/CSU....... 18243 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18244D Dr. Hitschler FDP ........... 18245 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS..... 18246 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsge-setz - BSIG) (Drucksachen 11/7029, 11/8177, 11/8178) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sicherheitsprobleme der Informations- und Kommunikationstechniken — Schutz von Individuum und Gesellschaft (Drucksachen 11/7246, 11/8177) Dr. Blens CDU/CSU .......... 18248 A Paterna SPD.............. 18248 D Dr. Hirsch FDP ............ 18250 D Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18251B Dr. Friedrich (Delitzsch) Gruppe der PDS. 18252 B Dr. Hirsch FDP ........... 18252 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI.... 18253 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Renten und Sozialzuschläge in den neu der Bundesrepublik Deutschland beigetretenen Bundesländern an die Entwicklung der Nettolöhne (Drucksache 11/8088) Frau Dräger SPD............ 18255 A Eimer (Fürth) FDP.......... 18256 A Dr. Blüm CDU/CSU .......... 18257 A Heyenn SPD........ 18257 D, 18259 C Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18259 D Cronenberg (Arnsberg) FDP...... 18261A Dr. Wöstenberg FDP.......... 18261D Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18262 B Tagesordnungspunkt 8: Überweisungen im vereinfachten Verfahren 8. 1 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen (Drucksache 11/8153) 8. 2 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/8154) 8. 3 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache 11/8089) 8. 4 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Kunden beim Abschluß von Versicherungsverträgen (Drucksache 11/7475) 8. 5 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 11/8015) 8.6 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Drucksache 11/7984) 8. 7 Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Entwicklung der europäischen Währungsintegration (Drucksache 11/4492) 18263 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 (Drucksache 11/7533) ........ 18263 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 11/8162 vom 19. Oktober 1990 - Wettbewerbsbenachteiligung für private Anbieter durch die Einbeziehung der Um- sätze der TELEKOM in den Bereich der Breitbandverkabelung erst ab Januar 1996 MdlAnfr 1 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMPT .......18173 B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU ......18173 B Ratifikation der UN-Konvention der Rechte des Kindes MdlAnfr 4 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ ......18173 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18174 A Zukunft der Zonenrandförderung, insbesondere im Raum Niederbayern und Oberpfalz MdlAnfr 5 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi......18174 B ZusFr Stiegler SPD...........18174 C Gewährleistung des Minderheitenschutzes zugunsten der Dänen und Friesen in Schleswig sowie der Sorben in der ehemaligen DDR durch eine Änderung des Grundgesetzes MdlAnfr 7 Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 A ZusFr Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU... 18175 B Aufhebung der in Berlin praktizierten liberaleren Rechtschreibung zugunsten einer einheitlichen Regelung MdlAnfr 8 Marschewski CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 D ZusFr Marschewski CDU/CSU .....18176 A ZusFr Stiegler SPD...........18176B Förderung kultureller Einrichtungen in Städten unter 75 000 Einwohnern auf dem Gebiet der früheren DDR MdlAnfr 9 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Spranger BMI ......18176 C ZusFr Weis (Stendal) SPD........18176D Zeitpunkt der ersten Hinweise an bundesdeutsche Nachrichtendienste auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit des beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner MdlAnfr 10 Such GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177A Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18177 B Gespräche des wegen des Verdachts der Stasi-Mitarbeit beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner, mit dem Bundesinnenminister im Frühjahr 1990 MdlAnfr 11 Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177 C ZusFr Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18177C Sicherung von Anteilsrechten am ehemaligen volkseigenen Vermögen für frühere DDR-Bürger entsprechend den Vereinbarungen im Einigungsvertrag MdlAnfr 34 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Voss BMF ......18177 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18177 D ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18178 B Kriterien für die im Einigungsvertrag vorgesehene Entschuldung von Landwirtschaftsbetrieben in der früheren DDR MdlAnfr 36 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178 C ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18178 C Bundesbürgschaften für Investitionskredite zur Modernisierung landwirtschaftlicher Genossenschaften in der ehemaligen DDR MdlAnfr 37 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178D ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179A Unterstützung der Vermarktung von Agrar-produkten aus Ostdeutschland MdlAnfr 38 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18179B ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179B Einführung von Invalidenrente, Pflegegeld und Wohnzuschuß als Grundversorgung MdlAnfr 45 Dr. Seifert Gruppe der PDS Antw PStSekr Vogt BMA........18180 A ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18180B ZusFr Hüser GRÜNE/Bündnis 90.... 18180 CDeutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 V Zivile Nutzung der bisher von der NVA genutzten militärischen Gelände in der Altmark (Bundesland Sachsen-Anhalt) MdlAnfr 50 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg......18180 D ZusFr Weis (Stendal) SPD........18181A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18181B ZusFr Dr. Misselwitz SPD........18181D Unterstützung erhaltenswerter Teile des SERO-Systems für Abfallverwertung in der ehemaligen DDR; Aufbau analoger Systeme in Westdeutschland MdlAnfr 55 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gröbl BMU .......18182 B ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18182 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18182 D ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18183 A ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18183B ZusFr Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90.. 18183 C ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18183 D Nächste Sitzung............ 18263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. 18265* A Anlage 2 Zusage der Bundesregierung über Kriegswaffen- und Rüstungslieferungen an Saudi - Arabien MdlAnfr 6 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi... 18265*B Anlage 3 Aufrechnung der sowjetischen Ansprüche aus der Ablösung der Liegenschaften in der ehemaligen DDR mit den an die Sowjetunion zu zahlenden Stationierungs- und Wohnungsbaukosten MdlAnfr 31 - Drs 11/8162 -Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* C Anlage 4 Untersuchung der Finanzbehörden über die Zahlung von Provisionen im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 35 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* D Anlage 5 Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierkrankheit BSE MdlAnfr 41, 42 - Drs 11/8162 -Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML ..... 18266* A Anlage 6 Beschäftigung von Asylbewerbern im Gaststättengewerbe, insbesondere nach Inkrafttreten des ab 1. Januar 1991 gültigen Ausländergesetzes MdlAnfr 43, 44 - Drs 11/8162 -Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18266* D Anlage 7 Einbeziehung der Sozialzuschläge in die für den Bereich der ehemaligen DDR vorgesehene Rentendynamisierung MdlAnfr 46, 47 - Drs 11/8162 Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18267 * A Anlage 8 Vermeidung einer Reduzierung von Garnisonen in ländlichen Regionen im Zuge der Umstrukturierung der Bundeswehr MdlAnfr 48, 49 - Drs 11/8162 -Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg... 18267* C 230. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1990 Beginn: 13. 01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Ahrens SPD 26. 10. 90 * Frau Becker-Inglau SPD 24. 10. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 26. 10. 90 Daubertshäuser SPD 24. 10. 90 Ehrbar CDU/CSU 26. 10. 90 Eich GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90* Frau Fuchs (Köln) SPD 26. 10. 90 Dr. Gautier SPD 24. 10. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 10. 90 Grünbeck FDP 26. 10. 90 Dr. Haack SPD 24. 10. 90 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 26. 10. 90 Heimann SPD 24. 10. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 24. 10. 90 Graf Huyn CDU/CSU 26. 10. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 26. 10. 90 Klose SPD 24. 10. 90 Dr. Lammert CDU/CSU 24. 10. 90 Lehment FDP 26. 10. 90 Meyer SPD 26. 10. 90 Dr. Modrow Gruppe der PDS 26. 10. 90 Frau Nolte CDU/CSU 24. 10. 90 Oostergetelo SPD 24. 10. 90 Opel SPD 26. 10. 90 Patzig CDU/CSU 24. 10. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 26. 10. 90 Dr. Schäuble CDU/CSU 26. 10. 90 Schmidt (München) SPD 26. 10. 90* Schreiber CDU/CSU 26. 10. 90 Schütz SPD 24. 10. 90 Seehofer CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 24. 10. 90 Toetemeyer SPD 26. 10. 90 Frau Trenz GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 24. 10. 90 Wiefelspütz SPD 24. 10. 90 Wischnewski SPD 26. 10. 90 Wittich SPD 26. 10. 90 Zierer CDU/CSU 26. 10. 90* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8162 Frage 6): Welche Zusage hat die Bundesregierung dem Königreich Saudi-Arabien in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien keine Zusagen in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt. Bei einem Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien im Oktober 1983 wurde nur eine Prüfung der Liefermöglichkeiten für Verteidigungswaffen vereinbart, eine Zusage für die Lieferung bestimmter Waffensysteme gab es dabei nicht. Die Bundesregierung hat anläßlich des Besuchs des saudischen Außenministers Saud al Feisal vom 10. —11. Oktober 1990 erklärt, daß Genehmigungen für die Lieferungen von Kriegswaffen gegenwärtig nicht in Betracht kommen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Frage 31): Inwieweit ist bei den an die Sowjetunion zu bezahlenden Stationierungskosten und der weiteren Verpflichtung, für ca. 8 Milliarden DM Wohnungen in der Sowjetunion zu bauen, eine Aufrechnung mit Ansprüchen erfolgt, die die Sowjetunion aus der Ablösung von ihr bislang beanspruchter Liegenschaften geltend macht, und in welcher Höhe werden diese Liegenschaften von sowjetischer Seite bewertet? Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion über einige überleitende Maßnahmen werden die mit Mitteln der sowjetischen Seite gebauten Vermögenswerte nach Rückgabe der Liegenschaften verwertet. Die Bestimmung des Bestandes und Wertes der Investitionen sowie der Art und Weise der Verwertung erfolgt durch eine paritätisch besetzte deutsch-sowjetische Kommission. Die Kommission entscheidet auch über mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Sowjetunion im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaften. Verbleibt nach Abzug der Schäden ein Restwert, so wird dieser an die sowjetische Seite ausgezahlt. Sollten sich Schadensersatzansprüche zugunsten der deutschen Seite ergeben, so sind sie von der Sowjetunion zu erfüllen. Eine Verrechnung mit den finanzeilen Hilfen, die die Bundesrepublik Deutschland der Sowjetunion für den befristeten Aufenthalt und den Abzug ihrer Truppen leistet, ist nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8152 Frage 35): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die zuständigen Finanzbehörden untersucht haben, ob im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika Provisionen in Millionenhöhe von deutschen Unternehmen an deutsche Steuerpflichtige über Konten in Liechtenstein und der Schweiz gezahlt wurden, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung bei den obersten Landesfinanzbehörden entsprechend informieren?18266* Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode - 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Bei den Ermittlungen der Oberfinanzdirektion Kiel im Zusammenhang mit dem Verdacht der ungeneh-migten Lieferung von U-Boot-Bauplänen an die Republik Südafrika ist auch der Zahlungsverkehr der betroffenen Unternehmen geprüft worden. Die Bundesregierung ist gehindert, zu diesem Zahlungsverkehr im einzelnen Stellung zu nehmen, da es sich um Tatsachen handelt, die zu den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen gehören. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1984 wird hingewiesen. Danach ist die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/ 8162 Fragen 41 und 42): Wie schützt die Bundesregierung den deutschen Tierbestand und damit die Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung von BSE über das sechsmonatige Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl hinaus, und wie wird gewährleistet, daß das Einfuhrverbot nicht durch Handelswege umgangen wird? Plant die Bundesregierung, zur Unterbrechung der Infektionskette die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuer generell zu verbieten, da diese Tierfütterung eine für Wiederkäuer unnatürliche Nahrung darstellt und zudem noch eine mögliche Gefahr der Übertragung von BSE durch Rindfleisch sowie daraus hergestellte Nahrungsmittel bzw. andere Produkte (z. B. Milch, Lactose, Gelatine) auf Menschen nicht ausgeschlossen werden kann? Zu Frage 41: Nach den Vorschriften der Futtermittel-Einfuhrverordnung bedarf die Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft der Genehmigung. Die für tierseuchenrechtliche Einfuhrangelegenheiten zuständigen Referenten der Bundesländer haben am 19. Mai 1989 beschlossen, Einfuhren von Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen und bei der Herkunft von Tiermehlen aus anderen Ländern zur Auflage zu machen, daß das Tiermehl keine Anteile von Wiederkäuern mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich enthält. Durch die Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der Spongiformen Rinderenzephalopa-thie bei der Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft wird darüber hinaus bestimmt, daß die nach der Futtermittel-Einfuhrverordnung jeweils vorgeschriebenen amtlichen Bescheinigungen mit folgendem Zusatzvermerk zu versehen sind: „Das Futtermittel besteht nicht aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Erzeugnissen von Rindern, die aus dem Vereinigten Königreich stammen, oder Fleischfuttermehl, Fleischknochenmehl oder Tiermehl, das aus dem Vereinigten Königreich stammt, oder enthält solches Material nicht." Zu Frage 42: Die Bundesregierung plant nicht, die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuern generell zu verbieten. In der Bundesrepublik Deutschland werden sehr hohe Anforderungen an die Herstellung von Tiermehl gestellt; das für die Herstellung von Tiermehl verwendete Ausgangsmaterial (Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse) ist mit thermischen Verfahren, bei denen Wärme indirekt zugeführt wird, zu behandeln. Dieses Material ist zu erhitzen und anschließend mindestens 20 Minuten lang bei einer Temperatur von mindesten 133 Grad Celsius bei einem Druck von 3 bar unter ständigem Rühren heißzuhalten. Diese Anforderungen sind weit höher als in anderen EG-Ländern einschließlich Großbritannien. Nach Aussagen des Bundesgesundheitsamtes Berlin ist davon auszugehen, daß durch die vorgeschriebene Erhitzung auch die BSE-Erreger inaktiviert werden. In Großbritannien ist die Verfütterung von Tiermehl an Rinder zwischenzeitlich verboten worden, da dort wenig Neigung besteht, die Temperaturen bei der Tierkörperbeseitigung entsprechend zu erhöhen. Bisher ist in der Bundesrepublik Deutschland BSE nicht aufgetreten. Insofern besteht für unser Land eine andere Situation. Ein EG-weites Verbot der Verwendung von Tiermehl und Tierfett als Futtermittel wäre unter Zugrundelegung der geschilderten Lage und der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch angesichts des Votums des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses bei der EG-Kommission unverhältnismäßig und bis jetzt nicht durchsetzbar. Ein nationales Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder erscheint auch deshalb entbehrlich, weil in unserem Land Tiermehl üblicherweise nicht an Rinder, sondern nur an Schweine und Geflügel verfüttert wird und Einfuhren von Tiermehl aus Großbritannien bei uns seit Mai 1989 nicht mehr genehmigt werden. Ein solches Verbot hätte zudem nicht kalkulierbare Folgen für die Verwendung von Tiermehl in der Fütterung insgesamt und widerspräche damit auch dem von der Bundesregierung verfolgten Zweck der Abfallvermeidung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/8162 Fragen 43 und 44): Unter welchen Voraussetzungen ist im Gastgewerbe nach derzeitiger Rechtslage die Beschäftigung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. Asylbewerbern, die sich noch im Anerkennungsverfahren befinden, möglich? In welcher Weise werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für beide Personenkreise durch das am 1. Januar 1991 in Kraft tretende Ausländergesetz und die noch geplanten Ausführungsverordnungen verändert? Ausländern, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, daß der weitere Aufenthalt erlaubt oder geduldet wird und keine deutschen Arbeitsuchenden oder gleichgestellte Ausländer, wie EG-Staatsangehörige, auf den freien Arbeitsplatz vermittelt werden können. Asylbewerbern, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis erteilt werden (§ 19 Abs.1a des Arbeitsförderungsgesetzes — AFG). Die Wartezeit endet vor Ablauf der vorgesehenen Dauer, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Asylberechtigung anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Anerkennung eingelegt worden ist. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Arbeitserlaubnisverordnung haben Ausländer, die einen von einer deutschen Behörde ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen, unabhängig von der Arbeitsmarktlage einen Rechtsanspruch auf die Arbeitserlaubnis. Von dieser Regelung werden künftig insbesondere Ausländer erfaßt, die zwar als Asylberechtigte nicht anerkannt werden, nach Feststellung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge aber unter das Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter fallen und damit nach § 51 Abs. 3 des neuen Ausländergesetzes zu den Flüchtlingen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Genfer Konvention — gehören. Im übrigen werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für die o. b. Personengruppen nicht verändert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Schönebeck (Gruppe der PDS) (Drucksache 11/8162 Fragen 46 und 47): Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag, daß die Sozialzuschläge für rund 600 000 Rentner, die die niedrigsten Renten erhalten, nicht erhöht werden? Müßten nicht, zumindest bis zur Erreichung einer bestimmten Mindesthöhe der Renten, die nicht unter 800 DM liegen dürfte, die Sozialzuschläge in die Dynamisierung einbezogen werden? Der Sozialzuschlag bis zu einem monatlichen Betrag von 495 DM ist im Juli 1990 in das Rentenrecht der ehemaligen DDR eingeführt worden, weil es dort eine dem hiesigen Recht vergleichbare Sozialhilferegelung nicht gab. Im Einigungsvertrag ist vorgesehen worden, den Sozialzuschlag nur noch für Neuzugänge bis Ende 1991 und im übrigen für Bestandsrentner nur noch bis Mitte 1995 auszuzahlen. Der Soziälzuschlag stellt eine „pauschalierte Sozialhilfeleistung" dar, die deshalb auch nicht einfach entsprechend der Lohnentwicklung im gleichen Ausmaß wie die Renten angepaßt werden sollte. Im Hinblick darauf, daß die notwendigen Verwaltungsstrukturen zur Durchführung des erst 1991 auch in den neuen Bundesländern geltenden Bundessozialhilfegesetzes noch aufgebaut werden müssen, hat sich aber die Bundesregierung grundsätzlich dahingehend entschieden, daß die zum 1. Januar 1991 vorgesehene Rentenerhöhung um 15 v. H. nicht auf den Sozialzuschlag angerechnet wird. Damit ist sichergestellt, daß die Rentenerhöhung auch den Beziehern eines Sozialzuschlages in vollem Umfang zugute kommt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Fragen 48 und 49): Nachdem die Bundesregierung bis vor kurzem erklärt hat, daß Entscheidungen über die Umstrukturierung der Bundeswehr erst Mitte 1991 getroffen werden könnten, frage ich sie, wieso jetzt Truppenkommandeure der Bundeswehr Entscheidungen über eine Auflösung und Umgruppierung von Einheiten öffentlich bekanntgeben können? Wird die Bundesregierung an ihrer Haltung festhalten, in erster Linie Einheiten und Standorte in den Ballungsräumen aufzulösen oder zu verringern und die Garnisonen in den ländlichen Regionen möglichst bestehen zu lassen, und wieso beginnt jetzt die Reduzierung der Garnisonen gerade in den ländlichen Regionen? Zu Frage 48: Die Aussage, daß Entscheidungen über die neue Struktur der Bundeswehr erst Mitte 1991 fallen werden, ist nach wie vor gültig. Bei den derzeit bekannt gemachten geplanten Veränderungen der Bundeswehr handelt es sich — wie Bundesminister Dr. Stoltenberg Ihnen bereits auf Ihre zwei Schreiben vom 25. September 1990 mitgeteilt hat — um Maßnahmen, mit denen wir einerseits auf die vom Parlament kurzfristig festgelegte verkürzte Wehrdienstdauer von 12 Monaten reagieren und andererseits die seit langem geforderte Verbesserung der Ausbildung der Reservisten anstreben. Zu Frage 49: Das BMVg beabsichtigt nach wie vor — wo immer möglich — Kasernen in Ballungsgebieten aufzugeben und sie in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu belassen. Unabhängig davon werden sich die auf Grund der Wehrpflichtverkürzung notwendigen Personaleinsparungen in den ländlichen Regionen eher bemerkbar machen. Diese ab 1991 umzusetzenden Maßnahmen sehen grundsätzlich keine Standortauflösungen vor. Ausdünnungen sind aber vielfach nicht vermeidbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Funke.



Rede von Rainer Funke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur SPD begrüßen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz der Embryonen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Dieses Gesetz befindet sich in guter Kontinuität zu den Arbeiten der Enquete-Kommission, an denen unser Kollege Roland Kohn von der FDP aktiv mitgewirkt hat.

In weiser Beschränkung sind nicht alle Fragen der künstlichen Befruchtung aufgegriffen worden, wie es die SPD in den Beratungen gefordert hat. Ich will deswegen die SPD nicht angreifen, denn viele ihrer Vorstellungen sind sehr diskussionsfähig, und Ihr Beitrag soeben hat mich noch einmal sehr nachdenklich gemacht.


(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das nützt bloß nichts!)


Über viele dieser Fragen muß aber noch diskutiert werden, und in einzelnen Fällen bedarf es auch der Grundgesetzänderung, da der Bundestag für solche Regelungen gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat.


(Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE/Bündnis 90]: Unglaublich!)


Der nunmehr zur Beratung anstehende Gesetzentwurf zum Schutz von Embryonen sieht mit einigen vom Rechtsausschuß erarbeiteten und vorgeschlage-

nen Ergänzungen wesentliche Verbote vor: eines Gentransfers in menschliche Keimbahnzellen, einer gezielten Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, der Verwendung menschlicher Embryonen zu nicht ihrer Erhaltung dienenden Zwecken, der extrakorporalen Befruchtung einer größeren Anzahl menschlicher Eizellen, als für einen einmaligen Behandlungsversuch benötigt werden, der Übertragung von mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zyklus, des Klonens wie auch der gezielten Erzeugung von Chimären und Hybridwesen aus Mensch und Tier, der gezielten Festlegung des Geschlechts des künftigen Kindes — in der Tat haben Sie recht, daß es hier die eine Ausnahme für den Fall der schwerwiegenden Erkrankungen gibt —,


(Frau Schmidt [Hamburg] Diese Verbote sind auch strafbewehrt, denn wir müssen uns gegen jede Manipulierung menschlichen Lebens bereits im Vorfeld wehren und einen umfassenden Lebensschutz gewähren. Die klaren Grenzen helfen auch der Forschung und machen deutlich, daß Schutz menschlichen Lebens und der menschlichen Würde ein besonders hochrangiges Rechtsgut ist. Das Embryonenschutzgesetz hat abzuwägen zwischen der Forschungsfreiheit des Art. 5 des Grundgesetzes und den anderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes. So wäre es mit Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn zu Forschungszwecken gezielt Embryonen erzeugt oder sonstwie fremdnützig verwendet würden. Ich weiß, daß in diesem Embryonenschutzgesetz keine Gesamtkonzeption zur Regelung aller bisher im Zusammenhang mit den neuen Fortpflanzungstechniken entstandenen und möglicherweise noch entstehenden Probleme enthalten ist. Das kann auch nicht der Fall sein, weil wir auf verschiedenen Gebieten erst noch Erfahrungen sammeln müssen. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Nickels? Ja, natürlich. Herr Funke, entschuldigen Sie bitte, es ist eine etwas unsachliche Frage, aber ich möchte Sie das fragen, weil das eines der letzten Gesetze ist, die wir nach langer Arbeit im Rechtsausschuß verabschieden. Ich frage auch für eine Kollegin, wie Sie sich eigentlich fühlen, wenn Sie die Paragraphen, die eine ganz komische Diktion, eine ganz komische Begrifflichkeit — gespaltene Vaterschaft und Mutterschaft, Goldhamstertest und diese Frau Nickels ganzen Geschichten — haben, sehen. Sie stimmen dem auch zu, aber Sie sagen selbst: Es ist nicht abschließend geregelt. Ich sage dazu: Ich glaube, es ist auch gar nicht abschließend regelbar, und es bedeutet, daß über technische Methoden das, was „Vater sein und Mutter sein" bedeutet hat, was Entstehung von menschlichem Leben bedeutet hat, grundlegend ausgehebelt wird, was ein Ansatz zu der Entwicklung sein könnte, daß Menschen produzierbar sind wie Pkw. Frau Kollegin Nickels, natürlich fühlt man sich bei einem solchen Gesetz immer bedingt unwohl — das ist klar —, weil man zwischen verschiedenen Interessen abwägen muß und weil man vielleicht auch selbst mangelnde Erfahrungen hat und sich auf das Votum von sogenannten Sachverständigen verlassen muß. Das gilt insbesondere für einen Juristen, der sich hier auch sehr mit medizinischen Problemen beschäftigen muß. Hätten Sie mit Ihrer Frage noch einen Satz gewartet, dann wäre ich darauf zu sprechen gekommen. Ich meine, es ist so wichtig, daß man diesen Schritt mit diesem Embryonenschutzgesetz geht, aber gleichzeitig im Auge hat, daß es sich um ein Gesetz handelt, das vielleicht noch nicht hundertprozentig perfekt ist. Wir müssen die Erfahrungen mit berücksichtigen, die wir mit dem Gesetz machen. Wir müssen aber auch die internationalen Erfahrungen mit berücksichtigen, denn auch das ist sehr wichtig: Wir leben nicht auf der Insel der Glückseligen. Auf diesem Gebiet wird es international noch Forschungen geben, und die sollten wir dann mit berücksichtigen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Maßstäbe für alle unsere Überlegungen jetzt und in der Zukunft — ich bin sicher, daß da alle zustimmen können — müssen das Wohl des Kindes, die Würde und die Persönlichkeit der Beteiligten sein, und danach werden wir uns richten, auch bei einer möglichen Novellierung dieses Gesetzes. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schmidt Es ist ganz schwierig, dieses umfangreiche Thema in sieben Minuten abzuhandeln. Ich finde es auch sehr bedauerlich, daß wir nicht mehr Zeit dafür haben, denn es geht hier schließlich um die wichtigsten Weichenstellungen für die Zukunft der menschlichen Entwicklung. Herr Seesing, angesichts der ganzen Bedenken, die Sie formuliert haben, könnten Sie dem Gesetz eigentlich gar nicht zutimmen. Zwang genötigt werden, weniger Kinder zu bekommen, werden Frauen in der Bundesrepublik über den § 218 genötigt, Kinder zu bekommen, die sie nicht wollen, und darüber hinaus wird mit der In-vitro-Befruchtung kein Versuch unterlassen, hier lebenden Frauen und ihren Männern zu ihrem eigenen genetischen Kind zu verhelfen. Die gezielte Lückenhaftigkeit des Embryonenschutzgesetzes verdeutlicht, daß es hier nicht um Frauen oder um Embryonen, sondern um die Absicherung von Forschungsinteressen unter dem Deckmantel des Lebensschutzes geht. Deshalb kommen Frauen in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch nicht als zu respektierende Personen vor, sondern nur als Eispenderinnen und Austragende von Embryonen. — Ich habe mich bestimmt länger mit dem Gesetz befaßt als Sie. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes wird die Forschung und Manipulation an Keimzellen, Keimbahnzellen und nicht entwicklungsfähigen Embryonen erlaubt sein. Welchem anderen Ziel als der späteren Manipulation von Keimzellen soll diese Forschung wohl dienen, und welchem anderen Zweck als der Forschung dient wohl das Tief frieren von Embryonen und Keimzellen? Diese überstehen Tiefgefrieren und Auftauen nur in seltenen Fällen unbeschadet. Das Tiefgefrieren von Vorkernen und Embryonen ist faktisch verbrauchende Embryonenforschung. Darüber hinaus erlaubt die Bundesregierung indirekt die Forschung an sogenannten nicht entwicklungsfähigen Embryonen und überläßt dabei die Definition, welche Embryonen nun entwicklungsfähig sind oder nicht, den Forschern. Die Bundesregierung spricht sich gegen verbrauchende Embryonenforschung aus und ignoriert gleichzeitig, daß der IVF als Methode der Verbrauch von Embryonen unterliegt. Es entstehen immer überzählige Embryonen, die dann eingefroren oder nicht weiter verwendet werden können. Bei der erlaubten Übertragung von mehreren Embryonen wird schon von vornherein davon ausgegangen, daß sich nicht alle einnisten können, geschweige denn bis zu einem Kind ausgetragen und geboren werden. Die vorliegenden Anträge der Koalition zur Änderung des Gesetzentwurfs machen diesen nicht besser. Im Gegenteil: Insbesondere die völlig offenkundige Eugenik, die mit den Änderungsanträgen noch einmal verstärkt wird, ist zutiefst inhuman. Die Möglichkeit, Spermien nach ihrem Geschlecht zu selektieren, soll fortan erlaubt sein, „wenn... Für mich ist es unfaßbar: Hier wird tatsächlich eine Behinderung zur Meßlatte für eugenische Maßnahmen, die künftig an alle anderen Krankheiten und Behinderungen angelegt werden soll. Daß es dabei Frau Schmidt um Kranke und Behinderte geht, also um Personen, ist völlig außer acht gelassen. Menschen, die mit einer Muskeldystrophie leben, sollen sich selbst offensichtlich zukünftig in einem Gesetz wiederfinden, das sie klar und deutlich als Objekte legitimer negativer Selektion, als — ich sage das ganz deutlich — der Ausmerze wert definiert. Meines Wissens wird hier zum ersten Male seit 1945 der Versuch gemacht, in einem Gesetz offiziell eine spezifische Behinderung zu nennen, deren Auftreten selektive Maßnahmen rechtfertigen soll. Das NS-Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933 war bislang das einzige Gesetz, in dem in einem Paragraphen die für die Zwangssterilisation in Frage kommenden Krankheiten präzise angeführt wurden. Das vorliegende Gesetz zeigt die Absurdität der sogenannten Lebensschutzpolitik der Bundesregierung. Hier wird eine Technik legitimiert, die körperliche und psychische Belastungen enormen Ausmaßes für Frauen in sich birgt, die das Leid ungewollt kinderloser Paare nicht mindert, sondern verschärft, die auf dem massenhaften Verbrauch von Embryonen basiert, die Eugenik deutlich fördert und ihr Vorschub leistet. Dies alles geschieht, ohne daß die angewandten Techniken einer fundierten Prüfung unterzogen wären, ohne daß die Frauen genügend aufgeklärt werden, ohne daß es irgendwelche Kontrollmöglichkeiten gibt und ohne daß sich die Forscher öffentlich für ihr Tun legitimieren müßten. Frauen werden kontrolliert und reglementiert, während IVF-Techniker unbehelligt ihrer Forschung an Frauen und Embryonen nachgehen können. Denn eine Kontrolle ihrer Arbeit ist faktisch nicht möglich. Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jäger? Nein. Das wäre in diesem Fall ziemlich schwierig, weil ich nur sieben Minuten habe und das ein unheimlich komplexes Thema ist. Kein Staatsanwalt und kein Richter wird nachweisen können, daß es sich bei Embryonenforschung um verbotene verbrauchende Forschung und nicht etwa um erlaubte „Heilversuche" handelt. Dieses Gesetz ist rein symbolisch: Es beruhigt die Öffentlichkeit, gibt den Forschern noch genügend Handlungsspielraum — von der Seite ist ja auch überhaupt keine Kritik am Gesetz zu hören — und führt im öffentlichen Bewußtsein zu einer Verankerung der Vorstellung vom eigenständigen Rechtssubjekt Embryo. Der Gesetzentwurf lenkt von den Ursachen der Unfruchtbarkeit ab und legitimiert medizinische Experimente mit Frauen, also Menschenversuche. Aus all den bisher genannten Gründen lehnen die GRÜNEN das vorliegende Gesetz ab. — Sie müssen einmal mit den Frauen sprechen, die sich dieser Prozedur unterziehen. Wir sind dagegen der Meinung, daß eine breit angelegte Informationskampagne notwendig ist, um darauf hinzuweisen, daß die IVF ein experimentielles Verfahren ist, bei dem es in über 90 % der Fälle eben nicht zur Geburt eines Kindes kommt. Die IVF muß wieder aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen werden. Es muß sichergestellt werden, daß in der Bundesrepublik Frauen keine Eizellen entnommen und keine Embryonen ausgespült werden, daß keine künstliche Insemination durch professionelle Dritte vorgenommen wird, daß weder Samen noch Eizellen, Vorkerne oder Embryonen kryokonserviert werden und daß keine In-vitro-Fertilisationen mehr durchgeführt werden. Notwendig ist ein vielfältiges Beratungsangebot, um Frauen und Männern auf freiwilliger Basis die Auseinandersetzung mit ungewollter Kinderlosigkeit zu ermöglichen. Weiter fordern wir, ausreichende finanzielle Mittel zur nichtinvasiven Erforschung von umweit-, arbeits-platzund medizinisch bedingten Ursachen von Unfruchtbarkeit und zur Erforschung und Entwicklung unschädlicher Verhütungsmittel für Frauen und Männer bereitzustellen. Wir fordern, daß keine Stoffe mehr hergestellt und angewendet werden, die im Verdacht stehen, fruchtbarkeitsschädigende Wirkung zu haben. Wir fordern, die Bevölkerung umgehend über bereits bekannte Ursachen von Unfruchtbarkeit aufzuklären und sie auf unschädliche Verhütungsmittel wie Kondom und Diaphragma hinzuweisen. — Sie haben mehr Zeit für so ein Thema; das ist nicht mein Problem. Über geeignete Maßnahmen ist außerdem sicherzustellen, daß Embryonenforschung in der Bundesrepublik unterbleibt und daß öffentliche Mittel für Forschungsvorhaben nicht mehr verwendet werden. Die Verwirklichung unserer Forderungen — ich habe hier nur die wichtigsten aus unserem Entschließungsantrag genannt — ist unseres Erachtens dringend notwendig, um die so gefährliche Anwendung der Fortpflanzungstechniken und der Embryonenforschung baldmöglichst zu stoppen. Nach jahrzehntelanger Forschung und Praxis ist die IVF immer noch ein massenhaftes Menschenexperiment. Sie gefährdet nicht nur die Gesundheit und das Leben einzelner Frauen, sondern auch die Menschenwürde, den gesellschaftlichen Status und die Selbstbestimmungsmöglichkeiten aller Frauen. Die IVF ist im höchsten Maße verachtend gegenüber Menschen mit Krankheiten und Behinderungen, kurz, gegenüber Menschen, die den genetischen Normen nicht entsprechen. Frau Schmidt Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen auch Sie den Regierungsentwurf ab, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Danke schön. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Bittner. Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von menschlichen Embryonen vor. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, mißbräuchliche Forschung an menschlichem Erbgut zu verhindern. Das Anliegen ist verständlich. Nicht alles, was Forschung kann, ist ethisch gerechtfertigt. Forschung und Technologie können nicht außerhalb kulturell begründeter Wertvorsteilungen stattfinden. Vor die Gewissensfrage gestellt, sich für dieses Gesetz zu entscheiden — dazu ist man grundsätzlich zunächst einmal geneigt —, bleibt zu bedenken, daß ein bedingungsloses Ja gleichzeitig impliziert, sich gegen andere Grundrechtsgüter zu entscheiden. Die ethische Zwangslage, in die uns die Forschung mit der In-vitro-Fertilisation gestellt hat, zwingt, zwischen Art. 2 des Grundgesetzes, welcher Leben, Integrität, Selbstbestimmung des Menschen garantiert, und Art. 5, der die Freiheit der Forschung garantiert, abzuwägen. Daß Mißbrauch der Forschung möglich ist, zeigen die Erfahrungen, die man in den USA gemacht hat. In Deutschland hingegen haben sich die Ärztekammern bereits 1985 strenge Richtlinien zur In-vitro-Fertilisation auferlegt; sie kommen praktisch einem Moratorium der Embryonenforschung gleich. Warum soll hier also ein Strafgesetz angesiedelt werden? Selbst Herr Catenhusen sagte ja auf einem Presseseminar der Max-Planck-Gesellschaft zum Thema Embryonenforschung, daß es in Deutschland bisher keine Experimente an befruchteten Eizellen gegeben habe. Aber, meine Damen und Herren, man muß sich dessen bewußt sein: Wenn man die Methode der In-vitro-Fertilisation als medizinisches Verfahren zur Überwindung einer tubenverschlußbedingten Sterilität der Frau anerkennt, dann erkennt man auch an, daß es ein solches Verfahren ohne verbrauchende Embryonenforschung niemals gegeben hätte — so Professor Buchborn. Ist es nicht scheinheilig zu sagen: Wir Deutschen haben die Forschung ja nicht gemacht, wir haben keine Embryonenforschung, das waren die Englän der; aber die von ihnen entwickelte Methode benutzen wir gern, um kinderlosen Ehepaaren zu helfen! — Ob wir dann helfen, ist die nächste Frage. Man muß sich auch darüber im klaren sein, daß eine Geschlechterauswahl immer problematisch ist, auch wenn z. B. eine schwere Erbkrankheit wie Muskeldystrophie vorliegt. Läßt man hier die Wahl, ist zu fragen, warum dann die eventuell vorhandene Gentechnik, die die Ausprägung dieses Krankheitsgens repariert, abgelehnt wird. Aber da sind wir uns alle einig: Sie muß abgelehnt werden, weil damit einer Züchtung von Menschen das Tor geöffnet wird. Das gilt es zu verhindern. Es wäre meines Erachtens der Untergang der menschlichen Kultur. Kurz gesagt: Die strenge Strafandrohung durch das Gesetz für das Klonieren von Embryos, für die Erzeugung von Hybridund Chimärenwesen sowie für Gentransfer in menschliche Keimbahnzellen wird unsere volle Zustimmung finden. Auch das Verbot der Geschlechtswahl ist zu akzeptieren. Das Verbot der Mitwirkung an der Entstehung sogenannter gespaltener Mutterschaften überzeugt uns aber absolut nicht. Hier wäre sicherlich eine Einzelfallprüfung durch die ärztlichen Standesorganisationen angezeigt. Warum soll z. B. eine Frau, die durch Krebsbestrahlung selbst nur geschädigte Eizellen hat, nicht von ihrer Schwester eine Eizelle gespendet bekommen, wenn man es dann akzeptiert? Ausgesprochen begrüßenswert ist die Einführung des § 10 des Entwurfs, des Arztvorbehaltes, durch den Rechtsausschuß. Meines Erachtens ist der beste Schutz vor mißbräuchlicher Fortpflanzungstechnik, die Befugnis für solche extrakorporalen Befruchtungen zwecks Sterilitätsbehandlung nur Ärzten zu geben. Wir müssen auch erkennen, daß dieses Gesetz in gewissen Abständen überprüft werden muß, da es, wie schon gesagt, eine Inkonsequenz bereits in sich trägt. Die Würde des Menschen, die in diesem Gesetz schon dem frühen Keimling zugesprochen wurde, wird wohl doch von einer der christlichen Weltanschauungen hergeleitet. Es scheint uns nicht um den Schutz des Menschen an sich, sondern um den Schutz eines bestimmten Menschenbildes zu gehen. Ich wurde belehrt, daß die Identifikation dieses modernen Verfassungsstaates aber gerade in einer Nichtidentifikation mit einer bestimmten Weltanschauung liegen soll. Wie verhält es sich damit wirklich, wenn moralische Normen einer Weltanschauung in Verbindlichkeiten des Rechts einbezogen werden sollen? Meine Damen und Herren, dieses Gesetz kann meines Erachtens nur eines: Es kann uns alle anregen, Frau Dr. Bittner über diesen Punkt weiter nachzudenken. Ich muß sagen, Frau Däubler-Gmelin: So sicher, wie Sie sind, bin ich absolut nicht. Als Kinderarzt bin ich wirklich dazu geneigt, diese Sache immer wieder neu zu überdenken. Einerseits gefällt mir die Konsequenz der GRÜNEN. Sie sind konsequent; sie sagen: Jawohl, wir wollen das nicht, und lehnen alles ab. Andererseits muß ich sagen — — Ja, ich muß leider schließen. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jahn. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schwierige Fragen benötigen, will man sie gründlich durchdacht und verantwortlich regeln, Zeit. Dies gilt in besonderem Maße für den vorliegenden Gesetzentwurf, der auf der Grundlage des Ihnen ebenfalls vorliegenden Kabinettsberichtes zur künstlichen Befruchtung beim Menschen erarbeitet worden ist. Lassen Sie mich fünf Feststellungen treffen: Erstens. Die moderne Biologie und Medizin haben die Möglichkeit eröffnet, menschliches Leben ohne natürlichen Zeugungsvorgang innerhalb und außerhalb des Mutterleibes entstehen zu lassen. Diese neuen Verfahren können die Erfüllung eines Lebenswunsches nach einem Kind ermöglichen. Dieser Wunsch rechtfertigt indes nicht jede Manipulation bei Zeugung und Schwangerschaft. Zweitens. Durch die Möglichkeit, Eizellen außerhalb des Mutterleibes zu befruchten und die befruchtete Keimzelle einer Frau einzupflanzen, werden der Fortpflanzungsvorang entpersonalisiert, die Einheit von Ehe, Zeugung und Geburt aufgegeben und Zeugung durch Erzeugung ersetzt. Dies birgt Gefahren für das Wohl des so geborenen Kindes und kann zu Praktiken führen, die die Menschenwürde verletzen und mit dem Schutzanspruch von Ehe und Familie nicht vereinbar sind. Bei den neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin sind deshalb ethische und rechtliche Grenzen zu beachten. Drittens. Der Staat ist von Verfassungs wegen verpflichtet, die Würde des Menschen, das Leben sowie Ehe und Familie zu schützen. Diese objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes setzen dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen sowie der Freiheit von Wissenschaft und Forschung Grenzen. Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte schön, wenn mir das nicht auf die Redezeit angerechnet wird, Frau Präsidentin. Bitte, Herr Dr. de With! Herr Staatssekretär, wenn Sie all diesen Grundsätzen huldigen, denen auch wir entsprechen, warum gestatten Sie dann die heterologe Insemination, was bedeutet, daß der Staat seine Hand dazu reicht, daß Kinder geboren werden, die zumindest zu einem Teil, möglicherweise aber zu beiden Teilen keine Vergangenheit haben? Herr Kollege de With, Sie wissen, daß die heterologe Insemination in diesem Gesetzentwurf ausgeklammert worden ist, Die Stimmen pro lauten, da könne endlich das gewünschte Kind geboren werden. Sollte dies verboten werden, müßten sich viele, die schon auf dieser Welt sind, fragen Es gibt aber auch ablehnende Gesichtspunkte. Die betreffen das Wohl des Kindes. Was geht eigentlich in einem Kind vor, wenn ihm im Alter von 16 Jahren von der eigenen Mutter gesagt wird, ihr Mann sei eigentlich gar nicht sein Vater? Daß dies Probleme der Identitätsfindung bedeutet und daß das ausdiskutiert werden muß, brauche ich an dieser Stelle nicht weiter zu verdeutlichen. Das wissen Sie auch. Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Dr. Däubler-Gmelin? Ja, bitte schön, Frau Däubler-Gmelin. Ich frage deshalb nach, Herr Staatssekretär, weil ich das nicht ganz verstehe. Die Frage, um die wir jetzt seit fünf oder sechs Jahren miteinander ringen, ist doch ganz klar. Es geht darum, ob wir eine gespaltene Mutterschaft zulassen wollen oder nicht. Diese Frage haben wir gemeinsam mit Nein beantwortet. Dann geht es darum, ob wir eine gespaltene Vaterschaft zulassen wollen. Diese Frage beantworten wir mit Nein, Sie jetzt aber mit Ja. Was soll daran, bitte, noch zweifelhaft oder fraglich sein, wo sich doch schon so viele Ihrer Kollegen, z. B. auf dem Katholiken-Tag, festgelegt haben? Sie werfen jetzt eine völlig neue Frage auf. Ich habe soeben zu Pro und Kontra der heterologen Insemination Stellung genommen. Nun zu Ihrer Frage. Die Frage der gespaltenen Mutterschaft ist ausgeschlossen, und zwar deshalb, weil das Kind, das so geboren wird, zwei Bezugspersonen hat: auf der einen Seite die Frau, die das Ei spendet, und auf der anderen Seite die Mutter, die das Kind austrägt. Nun stellen Sie den Samenspender mit diesem Tatbestand gleich. Ich vermag eine Vergleichbarkeit der Verhältnisse nicht zu sehen, weil der Samenspender die Beziehung, die eine Frau zu dem Kind hat, nicht hat. Den sozialen Vater, den es auch gibt, wenn das Kind großgezogen wird, sehe ich in einem völlig anderen Zusammenhang. Ich halte diese beiden Gesichtspunkte für nicht vergleichbar. Darf ich noch einmal nachfragen? Wenn mir das nicht angerechnet wird, Frau Präsidentin, bitte. Herr Staatssekretär, ich bemühe mich ja, zu veistehen, was Sie meinen. Welche Beziehung zu einem künstlich erzeugten Kind hat eine Eizellenspenderin, wenn die biologische und die soziale Mutter ansonsten identisch sind? Wieso gibt es einen Unterschied zu dem Samenspender, wenn der soziale Vater der Mann sein soll, mit dem die Frau verheiratet ist? Die austragende Mutter hat eine besondere Beziehung zu dem Kind. Dieser Tatbestand ist ein anderer — ich wiederhole mich jetzt — als der, den wir soeben damit verglichen haben. Meine Damen und Herren, ich darf fortfahren. Viertens. Maßstab bei der Abwägung des Für und Wider einer künstlichen Befruchtung sind das Wohl des Kindes, die Würde und die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und der Schutz von Ehe und Familie. Fünftens. Manipulation am menschlichen Erbgut sowie die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken sollen verboten werden; denn menschliches Leben ist unverfügbar. Es darf deshalb grundsätzlich nicht zum Objekt fremdnütziger Zwecke gemacht werden. Das Verständnis vom Menschen verpflichtet uns, Forschung, Medizin und Technik zu nutzen und zu fördern, wo sie dem Leben dienen. Es gebietet aber, dort Grenzen zu setzen, wo das Gebot der Unverfügbarkeit des Lebens mißachtet wird. Herr Staatssekretär, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? Bitte schön. Herr Kollege, Sie haben vorhin als Argument gegen ein solches Verfahren zu Felde geführt, daß das Kind psychischen Schaden nehmen könnte, wenn es mit 16 Jahren erführe, der Vater sei nicht der leibliche. Dann müßten Sie in der logischen Konsequenz eigentlich doch auch jede Adoption ablehnen. Nein, die Adoption hat ganz andere Voraussetzungen, Frau Kollegin. Deshalb ist das ein unvergleichbarer Vorgang. Meine Damen und Herren, Bundesminister Engelhard hatte recht mit seiner Entscheidung, Frau Däub-ler-Gmelin, den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens vor ethisch und medizinisch unvertretbaren Manipulationen durch die Einführung einer Reihe von Strafvorschriften sicherzustellen. Ob Strafrecht eingesetzt wird, hängt nicht von Gesichtspunkten der Opportunität, sondern vom Rang des zu schützenden Rechtsgutes ab. Hier handelt es sich um einen Embryo, und Embryo ist menschliches Leben. Es sollen deshalb unter Strafe gestellt werden: erstens die mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken, zweitens die mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen, z. B. für Forschungszwecke, drittens grundsätzlich die Geschlechtswahl, viertens die eigenmächtige Befruchtung und eigenmächtige Embryonenübertragung, fünftens die künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen, und sechstens das Klonen sowie die Chimärenund Hybridbildung. Frau Kollegin Däubler-Gmelin, wenn Sie sagen, das alles sei zu wenig, dann möchte ich ins Gedächtnis rufen, daß wir heute auch einen § 8 beschließen, der lautet: Als Embryo... gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an... Hier wird erstmals festgeschrieben, von welchem Punkt an menschliches Leben entsteht. Hier sind wir Vorreiter für andere Länder. Dies ist ein Gesichtspunkt, der eine solche Bedeutung hat, daß Sie sich durchaus überlegen sollten, ob Sie nicht alleine deswegen diesem Gesetzentwurf zustimmen sollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht alles ist in diesem Gesetz geregelt; das wissen wir. Unbestritten ist, daß wir hier Neuland betreten und daß wir keine Vorbilder in früheren Gesetzen und Kommentaren haben. So gesehen, ist der Entwurf nicht das Ende, sondern ein erster Schritt der gesetzgeberischen Entwicklung auf diesem Gebiet. Die neuen biologischen Techniken emanzipieren den Menschen von seiner vorgegebenen Natur. In Zukunft können wir uns selber machen, und zwar nach einem Maßstab, den wir selber festlegen. Dieser Machbarkeitswahn erinnert an das — Frau Däubler-Gmelin hat darauf hingewiesen —, was Goethe in seinem Faust II den Wagner sagen läßt, mit einer prophetischen Gabe, als dieser seinen Homunkulus, das Menschlein in der Phiole, vorstellt. Es heißt dort — ich zitiere —: Parl. Staatssekretär Dr. Jahn Behüte Gott! Wie sonst das Zeugen Mode war, erklären wir für eitel Possen,... Wenn sich das Tier noch weiter dran ergötzt, so muß der Mensch mit seinen großen Gaben doch künftig reinem, höhern Ursprung haben... Was man an der Natur Geheimnisvolles pries, das wagen wir verständig zu probieren, was sie sonst organisieren hieß, das lassen wir kristallisieren. In prophetischer Gabe ist hier gesagt worden, was kommen kann. Wir, das Parlament, sind aufgerufen, die richtigen Schranken zu setzen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Westphal? Bitte. Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie meinen, daß Goethe diesem Gesetz zugestimmt hätte. Ich glaube, daß er es nicht getan hätte. Herr Kollege Westphal, auch das können wir beide hier nicht verbindlich sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem ausgewogenen Ergebnis langer, intensiver und auf allen Seiten zutiefst verantwortlich geführter Diskussionen um die Fragen der Fortpflanzungsmedizin. Der Mensch ist nicht Gott; er hat kein einziges Naturgesetz geschaffen. Weil der Mensch nicht der Schöpfer ist, muß er sich als Teil der Schöpfung bescheiden. Deshalb ist nicht alles technisch Machbare auch sittlich erlaubt. Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Hafner. Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz wird ein Denken zugelassen und gesetzgeberisch verfolgt, das mir persönlich große Angst macht. Ich will deshalb die Gelegenheit zur Kurzintervention ergreifen und nicht noch einmal auf den Gesetzentwurf eingehen — das ist in der Debatte in ausreichendem Maße geschehen —, sondern einfach den Kolleginnen und Kollegen etwas zu bedenken geben. Herr Jahn, Sie haben sozusagen als zentralen Punkt gesagt: Dieses Gesetz kann die Erfüllung eines Lebenswunsches nach einem Kind bringen. Ich möchte einfach fragen, ob es nicht seinen Grund hat, daß sich bestimmte Dinge dem menschlichen Zugriff bislang entziehen, und wohin wir kommen, wenn all das technisch machbar ist, was heute aus guten Gründen dem Zugriff der technischen Machbarkeit entzogen ist. Ich möchte ernstlich zu bedenken geben — liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie richtig, das ist kein Debattenbeitrag —, ob es nicht auch Gründe für ein solches Schicksal geben kann, ob es nicht zum menschlichen Leben gehören muß, bestimmte Schicksale anzunehmen, und ob es wirklich wünschenswert ist, daß auf den Wegen, die hier eingeräumt werden, menschliches Leben entsteht, mit allen Folgen, die es für alle Beteiligten gibt — ich denke nicht nur an den Vater und die Mutter, sondern auch an die Kinder. Ich möchte als zweites zu bedenken geben, daß wir wieder die Möglichkeit eröffnen, an einen Begriff des lebensunwerten Lebens neuerlich zu denken und Leben von vornherein, noch bevor es geboren wurde, auszumerzen, weil wir sagen, es sei unwert. Ich selber habe lange Zeit mit Behinderten gearbeitet. Ich sage Ihnen: Das war menschlich gesehen die erfüllendste Zeit in meinem Leben überhaupt. Es gibt schlechthin kein lebensunwertes Leben — das sage ich so, und ich glaube, darüber habe ich genügend nachgesonnen. Ein Gesetz, das dieses einräumt und bei bestimmten Krankheiten sagt, in den und den Fällen dürfe ausgeschieden werden, beschreitet den Weg hin zum lebensunwerten Leben. Ich bitte Sie, noch einmal sehr gut zu bedenken, ob wir solches Denken und solches Handeln zulassen wollen. Meine Damen und Herren, wir haben eine weitere Kurzintervention. Herr Abgeordneter Eimer, bitte. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich teile zu einem gewissen Teil die Einwendungen, die mein Vorredner, Herr Kollege Häfner, gerade gebracht hat. Ich habe auch sehr strenge Vorstellungen. Aber ich kann doch meine strengen moralischen Vorstellungen anderen nicht aufdrängen. Ich kann doch nicht hergehen — wenn ein Ehepaar Kinder haben will — und meine strengen moralischen Vorstellungen anderen aufdrängen. Wir haben als Gesetzgeber auch die Pflicht, an diejenigen zu denken, die andere moralische Vorstellungen haben, als ich sie z. B. habe. Wünschen Sie auch noch eine Kurzintervention, Frau Kollegin Saibold? — Bitte schön, Frau Kollegin. Ich habe die Debatte um das Embryonenschutzgesetz leider nur am Rande mitverfolgen können. Aber ich habe mitbekommen, daß es da auch große Bedenken auf der Seite der CDU gegeben hat. Das, was heute hier gelaufen ist, ist für mich erschütternd. Ich weiß nicht, wie z. B. Herr Seesing, den ich eigentlich sehr schätze, das Gesetz, das jetzt herausgekommen ist und das heute zur Abstimmung Frau Saibold steht, wirklich mitvertreten kann. Ich frage mich: Wie ist es möglich, daß Menschen, die eine ganz tiefe, überzeugende Einstellung haben, dann plötzlich zu dem Gesetz ja sagen und es mit vertreten? Zu dem Beitrag von Herrn Jahn meine ich: Ich finde es unmöglich, daß man sich bei dem Thema so witzig und süffisant verhalten kann, daß man mit Lügenworten hier herumschmeißt und Verdummung betreibt, indem man Worte benutzt, die etwas ganz anderes vorgaukeln, als in diesem Gesetz steht. Ich möchte Ihnen nur sagen: Dieses Verhalten, das ich hier jetzt gerade noch einmal zum Abschluß meiner Abgeordnetentätigkeit erlebt habe, und zwar das des Gesetzgebers und einiger Politiker, ist für mich unmenschlich. Ich möchte mir dieses Verhalten nicht angewöhnen. Das ist für mich auch ein Grund, warum ich hier aussteige. Ich möchte so etwas nicht mitmachen. Ich möchte Ihnen zu überlegen geben, ob das Verhalten, das hier zum Teil an den Tag gelegt wird, mit dazu beiträgt, daß die Politikverdrossenheit in unserem Land so groß ist. Soweit ich sehe, gibt es dazu keine weiteren Erklärungen. Herr Staatssekretär, Sie haben noch einmal das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur einige wenige Anmerkungen. Dieses Gesetz, das heute in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung steht, steht unter der Überschrift: Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch sittlich erlaubt. Dieses Gesetz hat drei wesentliche Punkte. Erstens. Es sagt, von wann ab menschliches Leben entsteht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, zu dem wir eine Meinung gebildet haben. Zweitens. Es schließt die Forschung an Embryonen aus. Drittens. Es schließt die Manipulation am menschlichen Erbgut aus. Herr Kollege Häfner, zu dem, was Sie sagten, merke ich an: Es geht nicht um die Freigabe von Methoden, sondern es geht um Verbote. Wenn Sie aus der Sicht der GRÜNEN zu all diesen Fragen Stellung nähmen, dann möchte ich Sie einladen, dieselbe Haltung, die Sie heute hier einbringen, auch bei den Fragen des menschlichen Lebens in bezug auf § 218 ebenso konsequent zu vertreten. Meine Damen und Herren, ich schließe erst einmal die Aussprache. Es gibt aber noch eine Erklärung des Abgeordneten Jäger zur Abstimmung. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegen die Nichtdurchführung des Verbots der heterologen Insemination in diesem Gesetz habe ich persönlich ganz erhebliche Bedenken. Ich werde daher auch dem Gesetz trotz schwerer Bedenken zustimmen, weil ohne das Gesetz die heterologe Insemination ja auch nicht verboten wäre. Ich werde deswegen dem Gesetz zustimmen und trotz gewissen Bedauerns dem Änderungsantrag der SPD nicht folgen können. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/8192 ab. Es wird beantragt, vor § 1 einen neuen § 1 einzufügen. Wer stimmt für diesen Antrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe die §§ 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dann sind die §§ 1 und 2 in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalition angenommen. Ich rufe § 3 in der Ausschußfassung auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/8191 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt diesem Antrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der Gruppe der PDS ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Wer stimmt für § 3 in der Ausschußfassung? — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — § 3 ist in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Ich rufe die §§ 4 bis 13, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer diesen Vorschriften zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ge Vizepräsidentin Renger genprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die dritte Beratung ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Wir stimmen nunmehr über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 auf Drucksache 11/8179 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist etwas unübersichtlich. Dieser Entschließungsantrag ist bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen noch zur Abstimmung über die Buchstaben b)


(Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig!)