Rede von
Uwe
Hüser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(GRÜNE)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muß zwei Punkte sehr deutlich auseinanderhalten: Einerseits ist die PDS die Nachfolgepartei der SED. Die Abgrenzung zu Ihrer Vorgängerin und die Verantwortung, die Sie tragen, sind nicht gerade sehr glaubwürdig und werden auch nicht sehr deutlich herausgebracht.
Wir kritisieren dies, und wir werden dies weiter diskutieren müssen. Was die finanziellen Angelegenheiten betrifft, werden wir in der Aktuellen Stunde nachher darüber reden. Das ist alles andere als klar.
Allerdings ist dies alles keine Begründung dafür, der PDS den Fraktionsstatus zu verweigern. Wer der PDS oder der einen oder anderen Gruppe, die in diese Situation kommen könnte, diesen Status verweigert, hat kein Vertrauen in das demokratische Selbstbewußtsein der Mehrheit der Menschen in der ganzen neuen Bundesrepublik. Sie wissen doch alle — das dürfte Ihnen nicht entgangen sein —, daß es Hunderttausende von ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürgern gegeben hat, die, aus welchen Gründen auch immer und ob uns das paßt oder nicht, die PDS gewählt haben oder noch wählen. Wenn der Neuanfang der Republik nicht wieder mit Diskussionsverboten und Behinderungen von politisch Andersdenkenden beginnen soll, muß gerade hier die politische Auseinandersetzung mit der PDS gesucht werden. Wir werden uns dieser Diskussion stellen.
Besonders Parteiverbot, wie sie z. B. Herr Neusei vom Innenministerium im Kopf hat, verhindern diese Auseinandersetzung. Sie verschaffen damit der PDS erst ein politisches Gewicht, das sie überhaupt nicht hat. Wir können dem Haus im Umgang mit der PDS eigentlich nur scharfe Kritik, etwas mehr Gelassenheit und selbstverständlich Gleichbehandlung empfehlen. Wir wissen, daß Sie auf der Regierungsseite dazu neigen, parlamentarische Mehrheiten nicht als Auftrag, sondern eher als Verfügung über die Minderheit zu begreifen.
Hüser
— Ihre Reaktionen zeigen, daß ich genau richtig getroffen habe. Sie tun bei der Frage der Anerkennung des Fraktionsstatus der PDS so, als wenn dieser Status Ihre Behandlung der Opposition besonders behindern würde. Bei Ihnen haben sogar die Mitglieder Ihrer Fraktion kaum Rechte.
Von daher kann ich es verstehen, wenn Sie mit dem Antrag der PDS so umgehen und etwas ungemütlich werden. Wir haben gegen den Antrag überhaupt nichts einzuwenden. Wir freuen uns auf eine Diskussion. Wir werden uns dieser kritisch stellen.
Ich will in der mir noch verbliebenen Zeit zu einigen anderen Punkten grundsätzlich Stellung nehmen, aber auch zu den Anträgen, die die PDS sozusagen hilfsweise gestellt hat und die meines Erachtens deutlich machen, daß die Argumentation der Mehrheit im Ältestenrat etwas schwammig ist.
Wir haben einerseits grundsätzlich gesagt — auch Sie haben das immer so beurteilt —, daß die Fraktionsstärke mit der Sperrklausel ursächlich zusammenhängt. Wir haben hier mehrfach deutlich gemacht, daß wir die Sperrklausel für undemokratisch halten.
Von daher leitet sich unsere Argumentation für die Anerkennung des Fraktionsstatus aus der Diskussion um die Sperrklausel ab, und wir halten es für notwendig und richtig, daß jede Gruppe, die in den Bundestag hineinkommt, alle parlamentarischen Rechte bekommt, die andere Parteien, Fraktionen oder Gruppen hier eben auch haben. Dies gilt selbstverständlich auch für die PDS.
Zwei weitere Punkte, die das deutlich machen. Nach Ihrer Vorlage wollen Sie der PDS kein Stimmrecht im Ältestenrat und in den Ausschüssen geben. Ich denke, gerade dieses Stimmrecht ist Ausdruck und elementarer Teil der parlamentarischen Mitwirkung in diesen Gremien. Dieses zu verweigern wäre eine eklatante Mißachtung. Der zweite Punkt, bei dem Ihre Schwammigkeit noch deutlicher wird, ist der Buchstabe b, nach dem Sie der PDS als Gruppe Antragsrecht nach § 75 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung gewähren wollen, d. h. sie hat das Recht, hier bestimmte Anträge zu stellen. Aber was macht es für einen Sinn, dieser Gruppe das Recht zu gewähren, z. B. Gesetzentwürfe einzubringen, ihr aber gleichzeitig das Recht zu verweigern, diesen Gesetzentwurf nach einer gewissen Zeit auch auf die Tagesordnung setzen zu lassen? Das heißt, sie können Anträge stellen, aber sie haben nie die Chance, daß diese hier auch behandelt werden. Falls sich die Mehrheit dann doch dazu herablassen sollte, daß die Anträge hier behandelt werden, haben sie nicht das Recht, zu ihrem eigenen Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag zu stellen. Auch das gibt überhaupt keinen Sinn. Dies zeigt, daß diese Abgrenzung meines Erachtens willkürlich gewählt worden ist. Ich denke, hier wer-
den Sie vor dem Verfassungsgericht Schwierigkeiten bekommen. Gerade die Begründung des Urteils zum Wahlrechtgesetz hat doch deutlich gemacht, daß die Rechte für die PDS schon jetzt gewährt werden müssen. Sie werden nicht umhinkönnen, diese Rechte dieser Gruppe, falls sie in den nächsten Bundestag einzieht, dann auch so zu gewähren.
Wir können Ihnen nur empfehlen: Lehnen Sie die Beschlußempfehlung des Ältestenrates ab, und geben Sie der PDS den Fraktionsstatus, damit wir uns hier alle auf gleichberechtigter Basis um die politischen Inhalte streiten können.