Rede von
Friedrich
Bohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege, es steht Ihnen natürlich frei, nach Karlsruhe zu gehen. Ich finde, wir — alle drei Fraktionen, die hier beteiligt sind — haben uns sehr viel Mühe gegeben, Ihnen gerecht zu werden und Ihnen deutlich zu machen, wie man Opposition in einer parlamentarischen Demokratie zu behandeln hat.
Nachdem Sie die Finanzen angesprochen haben, meine ich: Nach dem großen Unglück, das Sie über unser Land und viele Menschen in unserem Land gebracht haben, wäre etwas mehr Bescheidenheit doch sehr angebracht gewesen.
Bohl
§ 10 Abs. 4 Satz 1 unser Geschäftsordnung lautet:
Mitglieder des Bundestages, die sich zusammenschließen wollen, ohne Fraktionsmindeststärke zu erreichen, können als Gruppe anerkannt werden.
Sie erreichen Fraktionsstärke nicht, weder wenn man 519 unterstellt noch wenn man die jetzige Größe unterstellt, so daß die Möglichkeit gegeben ist, Sie als Gruppe anzuerkennen. Wir sind dazu nicht verpflichtet, wir können es tun. Wir haben uns dazu entschlossen, dem zu folgen.
Dabei füge ich gleich hinzu: Was wir jetzt vorgesehen haben, gilt für diese Legislaturperiode. Ich will nicht verhehlen, daß damit natürlich ein gewisser Trend auch für das gegeben ist, was vielleicht in der 12. Legislaturperiode zu entscheiden ist: Aber dann ist neu zu entscheiden. Auch die Frage, die sich aus der Tatsache ergibt, daß wir dann zwei Wahlgebiete haben, wird rechtlich und tatsächlich zu prüfen sein. Es geht hier nur um eine Entscheidung für diese restliche Wahlperiode.
Sie monieren gerade die Thematik Ausschußbesetzung. Wir sind schon der Auffassung, daß es möglich ist, für diesen begrenzten Zeitraum zu einem solchen Verfahren zu kommen. Wir haben die Ausschüsse nicht vergrößert. Auch meine Fraktion hätte Anspruch darauf, bei dem neuen Stärkeverhältnis im Bundestag einen Ausschußvorsitz mehr zu bekommen. Wir haben darauf verzichtet, weil es, glaube ich, ganz opportun ist, hier auf eine Umgestaltung und Umgruppierung zu verzichten. Sie müssen deshalb zur Kenntnis nehmen, daß wir für diese Zeit mit dem vorgesehenen Verfahren den Gegebenheiten doch sinnvoll Rechnung tragen.
Ich darf darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1960 eine ähnliche Situation hatten — es war der einzige Fall —, wo eine Gruppe im Deutschen Bundestag mit Gruppenstatus anerkannt wurde. Damals hat Präsident Gerstenmaier auch festgestellt, daß die Mitglieder der damaligen Gruppe für den Rest der Legislaturperiode in den Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen können. Das galt, worauf ich hinweisen möchte, auch für die Leitungsgremien.
Daraus wird deutlich, daß wir hier nichts willkürlich getan haben, sondern daß wir uns sehr viel Mühe gegeben haben, einen vernünftigen Ausgleich zu finden. Wir sind uns sehr wohl bewußt, daß der Gruppenstatus mehr bedeutet als die Rechte für einen fraktionslosen Abgeordneten, daß die Gruppenrechte aber auch weniger bedeuten als Fraktionsrechte. Wir mußten einen Mittelweg finden. Ich gehe davon aus, daß wir ihn gefunden haben und damit in Karlsruhe, wenn Sie diesen Weg gehen sollten, Bestand haben werden.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß Sie auch bei der Redezeit — daran wird das exemplarisch deutlich — so gestellt werden, wie es angemessen ist: Sie sollen bei einer vereinbarten Debattendauer von einer Stunde fünf Minuten Redezeit bekommen; sieben Minuten hat die Fraktion der GRÜNEN/Bündnis 90. Das zeigt, daß wir den richtigen Weg gehen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Bonner Stunde
damit in Zukunft nicht nur 61 Minuten, sondern 66 Minuten beträgt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bitte um Zustimmung zu dieser ausgewogenen Vorlage.