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    Plenarprotokoll 11/229 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 229. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 18085 A, 18118 A Absetzung des Punktes 3 d von der Tagesordnung 18085 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzes an den Verteidigungsausschuß 18085 D Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 18085 D Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 11/8023, 11/8079, 11/8081) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 11/8033, 11/8079, 11/8080) Bernrath SPD 18087 B Frau Unruh fraktionslos 18088 C Kraus CDU/CSU 18089 C Frau Unruh fraktionslos 18090 B Schulz GRÜNE 18090 D Wiefelspütz SPD 18091 C Dr. Elmer SPD 18091 D Dr. Hirsch FDP 18092 A Frau Dr. Vollmer GRÜNE 18092 D Frau Unruh fraktionslos 18093 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 18093 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 18093 D Häfner GRÜNE 18094 C Bernrath SPD 18095 D Dr. Gysi PDS 18096 B Frau Birthler GRÜNE 18097 A Wüppesahl fraktionslos 18098 A Dr. Klejdzinski SPD 18098 C Frau Unruh fraktionslos 18099 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Drucksachen 11/8024, 11/8078) Genscher, Bundesminister AA 18100 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD 18101 D Frau Geiger CDU/CSU 18104 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 18105 D Lehment FDP 18107B Frau Dr. Kaufmann PDS 18108 C Frau Kelly GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18109 C Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 18110B Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18111B Frau Saibold GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 18112A Stratmann-Mertens GRÜNE 18112 B Frau Saibold GRÜNE 18113 A II Deutscher Bundestag — 11, Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Regelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksachen 11/7781, 11/7840, 11/7858, 11/7976, 11/7995) Dr. Hüsch CDU/CSU 18113 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 18114 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 18115 A Frau Wollenberger GRÜNE 18115 C Dr. Seifert PDS 18115D Nolting FDP 18116B Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1990) (Drucksache 11/7950) b) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (3. ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/7982) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1991 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1991) (Drucksache 11/8002) Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . . 18118D Stratmann-Mertens GRÜNE 18123 C Wieczorek (Duisburg) SPD 18125 D Roth SPD 18126 C Frau Matthäus-Maier SPD 18128A Gattermann FDP 18128 C Stratmann-Mertens GRÜNE 18129 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 18130 A Rauen CDU/CSU 18132 A Wieczorek (Duisburg) SPD 18132 A Glos CDU/CSU 18132 D Dr. Weng (Gerlingen) FDP . 18133A, 18136D Dr. Weng (Gerlingen) FDP 18137 C Borchert CDU/CSU 18137 D Frau Matthäus-Maier SPD . 18139D, 18140 C Frau Vennegerts GRÜNE 18141B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 18144 D Dr. Schumann (Kroppenstedt) PDS . . . 18146D Kuessner SPD 18148 D Dr. Rose CDU/CSU 18150 D Roth SPD 18152 A Tschiche GRÜNE 18152 D Dr. Weng (Gerlingen) FDP 18153 C Göttsching CDU/CSU 18154 A Dr. Rüttgers CDU/CSU 18154 B Zimmermann CDU/CSU 18154 C Frau Seiler-Albring FDP 18155B Frau Dr. Schönebeck PDS 18156B Wüppesahl fraktionslos 18158 A Tagesordnungspunkt 4: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) (Drucksachen 11/7816, 11/7978) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Forstabsatzfonds (Drucksachen 11/7839, 11/8013) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Vorschlags einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (Drucksachen 11/6423 Nr. 2.12, 11/7873) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Sicherheitsscheiben und Werkstoffe für Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen der Klasse M 1 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftreifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Drucksachen 11/6864 Nr. 3.32, 11/7886) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 III e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Siebte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/7538, 11/7967) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/7539, 11/7966) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 179 zu Petitionen (Drucksache 11/7942) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 180 zu Petitionen (Drucksache 11/7943) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 181 zu Petitionen (Drucksache 11/7944) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 182 zu Petitionen (Drucksache 11/7945) 18160 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP: Unterstützung des Aufnahmeantrages Taiwans in das GATT (Drucksache 11/7941) 18160 B Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 18161 B Frau Dr. Enkelmann PDS (Erklärung nach § 31 GO) 18163 C Dr. Gysi PDS 18163 D Tagesordnungspunkt 5: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 24 Abs. 1 GG) (Drucksache 11/7391) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 11/8003) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen mit Dieselmotor (Drucksache 11/8004) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. April 1989 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt (Drucksache 11/7996) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 26. Oktober 1989 zum Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit und zu der Zusatzvereinbarung vom 26. Oktober 1989 zur Vereinbarung vom 23. Februar 1978 zur Durchführung des Abkommens sowie zur Ergänzung des Gesetzes vom 2. September 1980 zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit (Drucksache 11/7998) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Wohnungsnot (Drucksache 11/7985) 18164 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie des Abgeordneten Neuhausen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (13. BAföGÄndG) (Drucksache 11/7940) 18164 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen (Drucksache 11/8011) . . . . 18165A Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/8016) 18165 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vierten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 15. Dezember 1989 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksache 11/8014) . . . . 18165 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 Zusatztagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtsdauer der Organmitglieder in der sozialen Selbstverwaltung (Drucksache 11/8022) 18165 B Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vom 29. Mai 1990 (Drucksache 11/7997) 18165 C Nächste Sitzung 18165 D Berichtigungen 18165 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 18167* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8023) 18167 * D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8079) 18168* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Drucksachen 11/8024, 11/8078) 18168* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Roth (SPD) zu Tagesordnungspunkt 3 (Drittes Haushaltsgesetz 1990) 18170* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 18085 229. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 228. Sitzung, Seite 18083 * A: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten sind die Namen folgender Abgeordneten mit dem Datum 4. 10. 1990 einzufügen: Dr. Apel Brauer Dr. Glotz Dr. Unland Dr. Vondran 228. Sitzung, Seite 18065 B, Zeile 14: Statt Drucksache „11/8044" ist „11/8040" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 10. 90 * Andres SPD 05. 10.90 Dr. Apel SPD 05. 10. 90 Bachmaier SPD 05. 10.90 Bahr SPD 05. 10.90 Börnsen (Ritterhude) SPD 05. 10. 90 Büchner (Speyer) SPD 05. 10. 90 * Daubertshäuser SPD 05. 10.90 Daweke CDU/CSU 05. 10.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 05. 10. 90 Dr. Dregger CDU/CSU 05. 10. 90 Dr. Ehrenberg SPD 05. 10. 90 Ewen SPD 05. 10.90 Feilcke CDU/CSU 05. 10.90 Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 10. 90 Gallus FDP 05. 10.90 Dr. Gautier SPD 05. 10. 90 Frau Geiger CDU/CSU 05. 10. 90 Gerster (Worms) SPD 05. 10. 90 Dr. Glotz SPD 05. 10. 90 Dr. Götz CDU/CSU 05. 10. 90 Grünbeck FDP 05. 10.90 Grüner FDP 05. 10.90 Dr. Häfele CDU/CSU 05. 10. 90 Frau Hämmerle SPD 05. 10. 90 Häuser SPD 05. 10.90 Dr. Hauchler SPD 05. 10. 90 Hedrich CDU/CSU 05. 10.90 Frhr. Heereman von Zuydtwyck CDU/CSU 05.10.90 Heimann SPD 05. 10.90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 05. 10. 90 Hinrichs CDU/CSU 05.10.90 Hoppe FDP 05. 10.90 Dr. Hornhues CDU/CSU 05. 10. 90 Dr. Jork CDU/CSU 05. 10. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 05. 10. 90 Kalb CDU/CSU 05. 10.90 Kalisch CDU/CSU 05. 10.90 Kastning SPD 05. 10.90 Frau Kelly GRÜNE 05. 10. 90 Kirschner SPD 05. 10.90 Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 90 ' Koschnick SPD 05. 10.90 Kossendey CDU/CSU 05. 10.90 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 05. 10. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 05. 10. 90 Lamers CDU/CSU 05. 10.90 Linsmeier CDU/CSU 05. 10.90 Lohmann (Witten) SPD 05. 10. 90 Lowack CDU/CSU 05. 10.90 Lummer CDU/CSU 05. 10.90 Lutz SPD 05. 10.90 Frau Luuk SPD 05. 10. 90 Frau Martini zum Berge CDU/CSU 05. 10. 90 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 10. 90 Meyer SPD 05. 10.90 Mischnick FDP 05. 10.90 Möllemann FDP 05. 10.90 Müller (Schweinfurt) SPD 05. 10. 90 Frau Nickels GRÜNE 05. 10. 90 Nitsch CDU/CSU 05. 10.90 Oostergetelo SPD 05. 10. 90 Petersen CDU/CSU 05. 10.90 Repnik CDU/CSU 05. 10.90 Reuschenbach SPD 05. 10.90 Rühe CDU/CSU 05. 10.90 Frau Saibold GRÜNE 05. 10. 90 Schäfer (Mainz) FDP 05. 10. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 05. 10. 90 Frau Schilling GRÜNE 05. 10. 90 Schluckebier SPD 05. 10.90 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 05. 10. 90 Schreiber CDU/CSU 05. 10.90 Schröer (Mülheim) SPD 05. 10. 90 Schütz SPD 05. 10.90 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 05. 10. 90 Schulze (Berlin) CDU/CSU 05. 10. 90 Steiner SPD 05. 10. 90 * Dr. Stephan SPD 05. 10. 90 Dr. Stercken CDU/CSU 05. 10. 90 Stiegler SPD 05. 10.90 Dr. Unland CDU/CSU 05. 10. 90 * Dr. Vondran CDU/CSU 05. 10. 90 Vosen SPD 05. 10.90 Weinhofer SPD 05. 10.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 05. 10. 90 Wischnewski SPD 05. 10.90 Zierer CDU/CSU 05. 10.90 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8023) Im Kopenhagener Dokument über „Die menschliche Dimension der KSZE" haben sich am 29. 6. 1990 die bevollmächtigten Verteter der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR mit allen Teilnehmerstaaten in Ziffer 7 verpflichtet „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern". Anders als bei den Wahlen zum Bundestag im Teilbereich der Bundesrepublik Deutschland soll bei dem einmaligen Anlaß der ersten Wahl des gesamtdeutschen Parlaments das ganze deutsche Staatsvolk, das ist die Summe aller deutschen Staatsangehörigen, wählen können, damit der Wille des ganzen Volkes die Grundlage für die ganz Deutschland betreffenden 18168' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 Bundestagsentscheidungen und die Autorität der Regierung bildet. Restliche administrative Hindernisse mit Bezug auf einen dreimonatigen Aufenthalt im Wahlgebiet sind ohnehin durchlöchert und mit Bezug auf die mitteldeutschen Länder nicht aufrecht zu erhalten. Andererseits lebten viele Deutsche mit Staatsangehörigkeitsausweis seit vielen Jahren in den Gebieten Deutschlands östlich von Oder und Neiße und in anderen von § 12 BWG nicht erfaßten Gebieten. Sie vom aktiven Wahlrecht auszuschließen, verstößt gegen Art. 3 GG und gegen Art. 38 GG (allgemeine Wahlen) sowie gegen den Schutz für die Rechte dieser deutschen Staatsangehörigen. Der Umstand, daß das aktive Wahlrecht für diese Deutschen nicht gesichert ist, bestimmt mein Abstimmungsverhalten. Ich stimme unter Hinweis auf diesen schweren rechtlichen Mangel zu. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8023) Im Kopenhagener Dokument über „Die menschliche Dimension der KSZE" haben sich am 29. 6. 1990 die bevollmächtigten Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR mit allen Teilnehmerstaaten in Ziffer 7 verpflichtet „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern". Anders als bei den Wahlen zum Bundestag im Teilbereich der Bundesrepublik Deutschland soll bei dem einmaligen Anlaß der ersten Wahl des gesamtdeutschen Parlaments das ganze deutsche Staatsvolk, das ist die Summe aller deutschen Staatsangehörigen, wählen können, damit der Wille des ganzen Volkes die Grundlage für die ganz Deutschland betreffenden Bundestagsentscheidungen und die Autorität der Regierung bildet. Restliche administrative Hindernisse mit Bezug auf einen dreimonatigen Aufenthalt im Wahlgebiet sind ohnehin durchlöchert und mit Bezug auf die mitteldeutschen Länder nicht aufrecht zu erhalten. Andererseits lebten viele Deutsche mit Staatsangehörigkeitsausweis seit vielen Jahren in den Gebieten Deutschlands östlich von Oder und Neiße und in anderen von § 12 BWG nicht erfaßten Gebieten. Sie vom aktiven Wahlrecht auszuschließen, verstößt gegen Art. 3 GG und gegen Art. 38 GG (allgemeine Wahlen) sowie gegen den Schutz für die Rechte dieser deutschen Staatsangehörigen. Der Umstand, daß das aktive Wahlrecht für diese Deutschen nicht gesichert ist, bestimmt mein Abstimmungsverhalten (Ablehnung). Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Drucksachen 11/8024, 11/8078) 1. Wir stimmen dem Gesetzentwurf nicht zu. Die Drucksache trägt das Datum vom 1. Oktober 1990. Bis 5. Oktober 1990 kann der Bundestag im Rahmen seiner Rechte und Pflichten nach Art. 59 Abs. 2 GG nicht sorgfältig und verantwortungsvoll „die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", die „äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit", die Beendigung „der Trennung Deutschlands" und den angeblichen „Schlußpunkt der europäischen Nachkriegsgeschichte" beraten und politisch sowie rechtlich bewertet haben. Nicht einmal die gleichermaßen verbindlichen fremdsprachlichen Vertragstexte lagen vor. 2. Die Zusammenführung der Länder von Mittel- und Westdeutschland ist erfolgt. Die zehn Punkte des Bundeskanzlers Dr. Kohl und sein Drängen zu politischem Handeln durch Zusammenführung dieser Länder sind erfolgreich gewesen. Niemand hat dieser Zusammenführung, wegen der noch nicht geregelten „äußeren Aspekte" (völkerrechtlich konstitutive Gebietsregelung; Rüstungsminderungsverträge usw.) auch in diesem Vertrag von noch später abzuschließenden Verträgen abhängig gemacht, die noch nicht einmal im Wortlaut vorliegen. Die legislative Gewalt vergibt bei einem so raschen Verfahren ihren Einfluß und ihr Gewicht. Dies ist für das Prinzip der Gewaltenteilung schädlich. Aber auch in der Sache werden schwerwiegendste vertragliche Verpflichtungen im Für und Wider völlig ungenügend gegeneinander abgewogen und hinterfragt. Eine „abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" und gar der Versuch, einen „Schlußpunkt der europäischen Nachkriegsgeschichte" zu setzen, hätte zäher und sorgfältiger Verhandlungen bedurft, und zwar ohne inhaltlichen und zeitlichen Druck und ohne ein vertraglich und völkerrechtlich nicht vorgegebenes Junktim mit dem innerstaatlichen Verfahren gemäß Art. 23 GG zu statuieren. Das Staatsvolk und insbesondere auch besonders betroffene Teile unseres Volkes sind wenig konkret über die geplanten Verpflichtungen informiert oder die Betroffenen gar konsultiert worden. Nun soll das Parlament innerhalb von zwei Tagen in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages das gewichtige Vertragsgesetz verabschieden. Dabei wird mißachtet, daß nur das vom ganzen deutschen Staatsvolk freigewählte Parlament im Vollzug der freien Selbstbestimmung des ganzen deutschen Staatsvolks solche Entscheidungen treffen kann, die im übrigen auch dann dem friedlichen Wandel im geschichtlichen Ablauf unterworfen sein können. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist seit über zehn Jahren völkerrechtliches Jus cogens. Verträge, die es verletzen, sind nach der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 18169' 3. Der Vertrag vom 12. September 1990 hat nicht nur für Deutschland weittragendste Folgen, sondern kann auch die politischen Gewichte in Europa wesentlich verschieben. Dieser Vertrag und der Partnerschaftsvertrag mit Moskau, zusammen mit großen Wirtschafts- und Finanzhilfen für die UdSSR, könnte eine an 1926 anschließende Entwicklung einleiten. In den Ost-West-Beziehungen strebt der Bundesaußenminister eine immer stärker werdende unabhängige, allerdings auch nicht ungefährliche Vermittlerrolle an. Die Folgen werden sehr auch von dem weiteren sowjetischen Verhalten in Europa abhängen. 4. Nach der Präambel des Vertrages sollen die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und das Recht auf freie Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Ohne eingehende Verhandlungen, mitten in einer schweren Krisenbelastung in der Welt konnte beides weder auf einen Nenner, auf einen für alle tragfähigen Kompromiß — weder in Territorial-, noch in Sicherheitsfragen — gebracht werden. Nach den Untaten im Kriege und in der Nachkriegszeit wäre 45 Jahre danach ein historischer Ausgleich zwischen den Nachbarn und den Deutschen sinnvoll gewesen — auch territorial — , der nicht dem einen alles und dem anderen nichts gibt, sondern nach Möglichkeit zu europäischen Lösungen — eventuell in Stufen — führt. Die Verbündeten haben dazu nicht im Sinne des Bündnisses und einer dauerhaften Friedensordnung ihr Gewicht in die Waagschale geworfen und danach verhandelt; allerdings haben verschiedene deutsche politische Kräfte achtlos die gesamten ostdeutschen Provinzen mit Gebietsstand von 1937, den Versailles den Deutschen beließ, ein Viertel der Weimarer Republik ohne einen Quadratmeter von Eroberungen der Diktatur, 700 bis 800 Jahre alte deutsche Gemeinwesen „vorauseilend" — vorerst ohne Sicherung von Grund-, Individual- und Menschenrechten der betroffenen Deutschen — preisgegeben. Unmittelbar nach der militärischen Kapitulation hatten am 5. Juni 1945 die Siegermächte Annexionen in diesem Deutschland und Gebietsentscheidungen vor friedensvertraglichen Regelungen eine Absage erteilt und dies in Noten zu den Ostverträgen 1970 bekräftigt. Adenauer hatte sechs Jahre nach der militärischen Kapitulation im November 1951 gegenüber den Hohen Kommissaren die Totalamputation Ostdeutschlands scharf abgelehnt, am 29. Mai 1953 in einem Memorandum an Präsident Eisenhower festgestellt, keine deutsche Regierung werde jemals die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkennen, und 1955 bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur UdSSR die Nichtanerkennung der Grenzen festgehalten. Kurt Schumacher hat das ebenso entschieden bis zu seinem Tode getan. Das jetzt wieder in Bundestagserklärungen hervorgeholte Görlitzer Abkommen wurde 1950 von Paul Löbe (SPD) namens aller Fraktionen außer den Kommunisten im Bundestag als null und nichtig erklärt und von den Hohen Kommissaren als Verstoß gegen die Vier-Mächte-Verantwortung nach einer Note Adenauers bezeichnet. Die SPD hielt bis 1964 am Fortbestand Deutschlands in den Grenzen von 1945 fest. Jetzt aber haben die Verbündeten schon vor dem Zwei-plus-Vier-Vertrag Abstand von Artikel 7 Abs. 1 des Deutschlandvertrages genommen. Das stärkt weder ihre Position noch das Vertrauen in freundschaftliche politische Hilfen. Die Gebietsfrage wird nicht konstitutiv im Vertrag vom 12. September geregelt; dies soll in einem deutsch-polnischen Vertrag 1991 erfolgen. Die Vier „bestätigen" das Ergebnis des völkerrechtlich konstitutiven Vertrages, den sie offensichtlich kennen. Dem Bundestag liegt er — trotzdem die Vorlage gefordert wurde — nicht vor. Dies ist für ein sorgfältiges parlamentarisches Verfahren unmöglich. Auch darin wird das Parlament fremdbestimmt. Im federführenden Auswärtigen Ausschuß erklärte der Bundesaußenminister, Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages enthalte keine Garantie der Vier über die Grenze. Dies sei von Anfang an abgelehnt worden, aber politisch sei sie „endgültig". Demgegenüber gilt natürlich das Völkerrechtsprinzip des peaceful change. Artikel 146 GG soll nicht mehr aufgehoben werden (entgegen Artikel 1 Abs. 4 des Vertrages vom 12. September 1990), da er einen anderen Charakter als der frühere Artikel 146 GG habe. Jedenfalls schließt dieser jetzt wohl ebenso wenig Möglichkeiten eines Weges in eine andere Republik wie Plebiszite über Selbstbestimmungsfragen aus. Die Gebietsfrage ist durch so verwobene Künste nicht „sicherer" geworden. Politisch wird auf dem Wege zu einem peaceful change im Sinne einer europäischen Ausgleichslösung die Sowjetunion an Bedeutung gegenüber früher gewinnen, die Ängste Polens werden nicht gemindert. Der Ausgleichsvorschlag vieler Ostdeutscher nach einer differenzierten Lösung mit Schwerpunkt eines eigenen souveränen Territoriums mit umfassenden Volksgruppenrechten auf einem Teil des umstrittenen Gebiets in einem freien gesamteuropäischen Staatenbund kam — trotz der amerikanisch-britischen Vorschläge auf den Außenministerkonferenzen von 1947 — nicht zur Erörterung. 5. Wie wenig die freie Selbstbestimmung der Deutschen ihren Niederschlag fand, zeigt sich darin, daß in der Vertragsüberschrift Deutschland als Bezugsobjekt und in den meisten Vertragsartikeln als Objekt behandelt wird. Ein Teil der Vorbehaltsrechte wird in Vertragsverpflichtungen verwandelt. Völkervertrags-rechtlich ist schwer erklärbar, wie in ein und demselben Vertrag ein Völkerrechtsobjekt zum Völkerrechtssubjekt wird. Daß ein freiheitlich-demokratischer, über 40 Jahre in seiner Ordnung nach innen und außen bewährter Staat, mit einem hervorragenden Grundgesetz, die Erfüllung von Auflagen zur Verfassungsänderung sicherstellen soll, gehört ebenso wenig zu freien Vereinbarungen, wie das Ausgehen von nur faktisch „bestehenden" und nach einer völkerrechtswidrigen Massenvertreibung rechtlich noch nicht verankerten „Grenzen" in einem Vertrag. Bei all dem wäre die rechtzeitige Erörterung von Ausgleichsvorschlägen sinnvoll gewesen. 6. In den Sicherheitsfragen wird kaum ein „Schlußstrich in der Nachkriegsgeschichte" gesetzt. Politische Erklärungen der Wiener Verhandlungen werden im Vertrag zur Kenntnis genommen, Rüstungsminderungen sollen — so die Erwartung — andere Länder zu 18170* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 ähnlichem Handeln veranlassen. Die Singularisierung des deutschen NATO-Beitrages wird durch die Hinweise auf die Wiener Konferenz abgemildert. Beim deutschen NATO-Beitrag wird die Sowjetunion vertraglich gesicherte Überwachungs- und Mitspracherechte haben, die sie auch zweiseitig einfordern kann. Wie die Sicherheit einerseits durch NATO, andererseits KSZE-Institutionen (vgl. Partnerschaftsvertrag) gesichert werden soll, ist unklar, ebenso das Miteinander und Nebeneinander der NATO und dieser Institutionen. Vieles wird von der politischen Entwicklung der Europapolitik der Sowjetunion abhängen, von der Frage, inwieweit ein dauerhafter fundamentaler Wandel der Europapolitik vorliegt oder eine hoffentlich lange „Atempause" in der UdSSR. 7. Der „Gemeinsame Brief" im Zusammenhang mit dem Vertrag verstößt gegen die von Verfassungs wegen bestehende Pflicht zu aktivem und passivem Schutz zugunsten von Grund- und auch Eigentumsrechten Deutscher. Bei allem außenpolitischen Spielraum ist ihre Reduzierung auf Null gegenüber fremder völkerrechtswidriger Konfiskation wohl als Willkür zu bezeichnen. 8. Wir werden weiterhin bemüht bleiben, um — das Recht auf Selbstbestimmung als fundamentales Grundrecht auch der Deutschen mit Wirkung auf den einzelnen zu wahren (und dies nicht zuletzt auf Art. 1 GG), — den friedlichen Wandel zur Überwindung fortbestehender Unrechtsfolgen mit Maß und Nachdruck, auch durch Gewährleistung freier Meinungsäußerung, zu verfolgen, — wirksame Volksgruppen- und Selbstverwaltungsrechte für Deutsche in abgetrennten Gebieten, sowie Deutschland als Schutzmacht für sie zu vereinbaren, — die fördernde Pflege des ostdeutschen kulturellen und wissenschaftlichen Erbes zu verstärken, die Identität der ostdeutschen Stämme und Gemeinschaften praktisch und rechtlich zu sichern und sie in die gesamten Beziehungen mit den Nachbarn mit voller Wirksamkeit einzubeziehen. Die verschiedenen Verträge in diesem Jahr betreffen eine entscheidende Stufe der Wiedervereinigung, sie haben aber die Überwindung der Unrechtsfolgen nicht vollendet und noch keine dauerhafte europäische Friedensordnung geschaffen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Roth (SPD) zu Tagesordnungspunkt 3 (Drittes Haushaltsgesetz 1990) Deutschland ist staatsrechlich vereinigt. Sozial und wirtschaftlich ist das noch lange nicht der Fall. Wir haben eine gewaltige Herausforderung vor uns, der wir uns jetzt stellen müssen. In den neuen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine schwere wirtschaftliche Übergangskrise. Wir wußten natürlich alle, daß nach faßt 60 Jahren zentralistischer Wirtschaft und nach nahezu 45 Jahren kommunistischer Mißwirtschaft der Übergangsprozeß schwierig sein würde. Illusionen haben wir Sozialdemokraten uns überhaupt nicht gemacht. Deshalb haben wir schon im Dezember 1989 und dann Monat für Monat im Jahre 1990 stets eine aktive Wirtschaftspolitik des Staates zur Milderung der Übergangsprobleme verlangt. Durch sie sollte eine feste Brücke über die tiefe Kluft zwischen der alten Kommandowirtschaft und der neuen Marktwirtschaft gebaut werden. Die Bundesregierung ist unseren Vorschlägen zu einer aktiven Infrastruktur- und Umweltsanierungspolitik, zu einem großen Wohnungsbauprogramm, zu einer schnellen und zukunftsorientierten Eigentumsordnung in der damaligen DDR, zu einer Politik der sofortigen Finanzhilfe für die Gemeinden und zu einer klaren steuerlichen Investitionsförderung, die für die Noch-DDR eine deutlich höhere Präferenz einräumt als bei uns, überhaupt nicht gefolgt. Die Währungsunion wurde durchgesetzt, aber die unerläßlich notwendige wirtschaftspolitische Absicherung dieser Währungsunion wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Man hat immer wieder betont, die Marktwirtschaft werde die Übergangsprobleme in der DDR aus sich heraus lösen. Das war ein Irrtum. Gerade wenn man zu Recht die kommunistische Mißwirtschaft kritisierte, mußte man um so mehr ein tragfähiges Konzept für den Übergang entwikkeln. Hier hat die Bundesregierung kläglich versagt. Mit der leichtfertigen Ankündigung, die Einführung der D-Mark werde ein Wirtschaftswunder wie damals bei Erhard 1948 auslösen, wurden in der DDR Illusionen geweckt, die sich jetzt bitter rächen. Zeit ist ungenutzt verstrichen; Zeit, in der Handlungen notwendig gewesen wären und auch möglich waren. Die Versäumnisse des ersten Halbjahres 1990 stoßen uns heute bitter auf, und sie kosten jetzt weit mehr Geld, als notwendig gewesen wäre. Dieser 3. Nachtragshaushalt ist ein Ausdruck dieser schweren Versäumnisse der Bundesregierung. Jetzt müssen wir für die Finanzierung der Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern weitere Mittel in Höhe von 11 Milliarden D-Mark alleine im Jahre 1990 ausgeben. Die Schätzungen für das Jahr 1991 belaufen sich inzwischen auf über 30 Milliarden Mark. Seit Anfang des Jahres wurden Fakten übersehen, wurden Probleme verharmlost. Deshalb waren auch vor allem in der DDR Enttäuschungen die Folge. Der Bundeswirtschaftsminister hatte zu keinem Zeitpunkt seit der Planung der Währungs- und Wirtschaftsunion eine hinreichende Übersicht über die ihm gestellten Aufgaben. Ständig wurde die Währungsreform 1948 mit der Währungsunion 1990 verglichen. Das führte zu groben Fehlurteilen. So sagte der Bundeswirtschaftsmini- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 18171* ster Haussmann am 2. Juli in einem Interview: „Was wir tun können, ist getan." Und er fügte hinzu: „Die Rahmenbedingungen stimmen." Das genau war falsch. Weder ist alles getan, noch stimmen in den neuen Bundesländern die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Der Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung nach 1948 in der Bundesrepublik und der Situation in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern im Jahre 1990 war völlig unsinnig. Damals, 1948, war Deutschland durch den Wechselkurs 1 Dollar zu 4 D-Mark 20 völlig geschützt. Es gab einen hohen Schutzzaun um die deutsche Volkswirtschaft. Deutschland war zwar wie jetzt zum 1. Juli 1990 im Kopfsturz in die Marktwirtschaft gegangen, und die D-Mark wurde damals schnell eingeführt, aber die Bundesrepublik war damals vom Weltmarkt abgeschottet. 1990 war dies zum 1. Juli für die DDR völlig anders. Es wurde die neue Währung eingeführt und gleichzeitig eine schlagartige, schockartige Integration in die Weltwirtschaft vorgenommen. Der industrielle Sektor der DDR wurde, von wenigen Ausnahmen abgesehen, regelrecht vom Weltmarkt hinweggefegt. Importe steigen drastisch an, Exporte wurden nahezu unmöglich. Alles dies war vorauszusehen. Wie sollte die DDR-Industrie überleben, obgleich sie von der Qualität der Produkte her und von den Kosten der Produktion her überhaupt nicht weltmarktfähig war? Also: Wenn man sich für die Währungsunion entschied — wofür vieles sprach —, mußte man um so mehr für die Strukturerneuerung der DDR-Industrie tun. Alle Industrieunternehmen der DDR hatten am Stichtag der Währungsreform Strukturerneuerungsmittel notwendig, um überhaupt zu überleben. Genau hier hat sich die Bundesregierung, hat sich Herr Bundeswirtschaftsminister Haussmann als völlig unfähig erwiesen. Eine Industriepolitik hätte schon im März nach den demokratischen Volkskammerwahlen beginnen müssen. Dabei hätte man durchaus auf Erfahrungen von Ludwig Erhard zurückgreifen können. Eine drastische Investitionsförderung nach 1949 war Bestandteil von Erhards Politik genauso wie der Aufbau eines industriellen Bundesvermögens: VW, Veba, VIAG gehörten dazu. Seit Ende Juni wurden etwa 20 Prozent der früher in der DDR Beschäftigten arbeitslos beziehungsweise auf Kurzarbeit gesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind etwa 450 000 Menschen in den ostdeutschen Bundesländern offiziell als Arbeitslose registriert, aber nahezu 1,8 Millionen Menschen sind zusätzlich auf Kurzarbeit gestellt. Also sind über 2 Millionen Menschen in der früheren DDR ohne zureichende Arbeit. Sie werden von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt und tun nichts. Das in einem Land, in dem es unendlich viel Arbeit gibt. Sind das die Rahmenbedingungen, die stimmen? Die Investitionen sind in den ersten sechs Monaten um nahezu die Hälfte zurückgegangen. Wahrscheinlich haben wir jetzt schon eine Situation, wo statt zusätzlichen Nettoinvestitionen der Sachkapitalbestand in der früheren DDR abnimmt. Der Absatz für die in der DDR gefertigten Produkte ist praktisch zusammengebrochen. Natürlich gibt es auch Bereiche in der DDR, deren Erfolg garantiert ist: Banken, Versicherungen, Dienstleistungen von der Gaststätte bis zum Freizeitpark. Aber bei allem Respekt und bei aller Achtung vor der Entwicklung des terziären Sektors: Die soziale und wirtschaftliche Grundlage ist die gewerbliche Wirtschaft. Funktioniert die gewerbliche Wirtschaft nicht, wird eine Region, wird ein Land zum Kostgänger der Nachbarn, in diesem Fall also zum Kostgänger der früheren Bundesrepublik Deutschland. Das kostet viel Geld und schlägt sich schon im 3. Nachtragshaushalt nieder. Das Gebot der Stunde heißt für mich: Arbeitsplätze organisieren und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren. Die Leute müssen durch den Aufbau der ehemaligen DDR ihr täglich Brot verdienen können. Sie dürfen nicht in die Hoffnungslosigkeit eines Arbeitslosendaseins rutschen. Es könnte durchaus so sein, daß aus der DDR auf Dauer eine Armutsregion der Bundesrepublik Deutschland wird. Wir müssen uns klarmachen, daß eine derartige soziale Kluft möglich ist. Denken wir nur an das Beispiel Italiens. Die Region Mailand blüht; sie ist vielleicht in ihren Wachstumskräften heute sogar der Region Stuttgart oder München überlegen, aber trotzdem bleibt der Süden Italiens auf Dauer ein Armenhaus ohne wirkliche Bewegung nach vorn. Es besteht die große Gefahr, daß in der neuen, um die DDR erweiterten Bundesrepublik Deutschland eine vergleichbare Situation entsteht. Wir versorgen vom Westen aus durch Sozialtransfers, durch Finanzspritzen den östlichen Teil unseres Landes. Dort aber wandern besser qualifizierte Menschen nach Westen ab, die Regionen verkümmern. Übrigens: Am meisten gefährdet sind die traditionellen industriellen Kernregionen im Süden der DDR: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt. Ich behaupte nicht, daß die Aufgabe der Integration der DDR in die Bundesrepublik Deutschland einfach ist. Das ist eine schwere Herausforderung. Was ich aber behaupte ist, daß im Nachtragshaushalt, der heute hier zur Debatte vorliegt, noch nicht einmal der Versuch gemacht wird, dieser Herausforderung zu entsprechen. Ende September gab es ausweislich der gestern veröffentlichten Zahl der Bundesanstalt für Arbeit in den neuen Bundesländern der DDR gerade 4 226 Menschen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Nicht einmal jeder hundertste Arbeitslose bekommt in den neuen Bundesländern eine Arbeit organisiert, obgleich in der früheren DDR an jeder Straßenecke Arbeit liegt. Warum nicht für eine Übergangsphase Arbeit durch die Gesellschaft organisieren, statt Arbeitslosigkeit durch die Gemeinschaft zu finanzieren? Für mich als Sozialdemokraten ist besonders erstaunlich, daß die Bundesregierung nicht einmal in der Lage ist, ausreichende Investitionsanreize für die private Wirtschaft aus der Bundesrepublik zu organisieren. 18172' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 229. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1990 Wir Sozialdemokraten fordern eine durchgängige Investitionszulage von 25 Prozent und wahlweise Sonderabschreibungen jährlich von mindestens 75 Prozent auf eine Frist von insgesamt 5 Jahren. Im Grunde müßte auch das schon als eine verläßliche Rahmenbedingung für die Investitionstätigkeit in der DDR im 3. Nachtragshaushalt vorbereitet sein. Niemand will die Chancen in der DDR herunterreden. Im Gegenteil, wir unterstützen jeden, der dort aktiv wird, der dort Initiativen zeigt. Aber genau dafür müssen günstige Rahmenbedingungen nicht beschworen, sondern organisiert werden. Genau an der Stelle versagt die Bundesregierung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Roland Sauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses, den Zivildienst mit dem Wehrdienst zeitlich gleichzustellen, ist aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Grober Unfug! Dummes Zeug!)

    — Wer schreit, hat Unrecht.
    Der gleiche Zeitraum, zwölf Monate Grundwehr- und Zivildienst, der ab 1. Oktober 1991 gelten soll, würde praktisch ein Wahlrecht zwischen Grundwehrdienst und Zivildienst gewähren. Ein solches Wahlrecht ist nach dem Grundgesetz und den hierzu erfolgten eindeutigen Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig und daher nicht möglich.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: So ein Krampf! Sie haben die neuen Zeiten noch nicht begriffen!)

    Ein solches Wahlrecht nähme nur noch auf Grund der Form auf eine Gewissensentscheidung nach Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes Bezug. Dabei soll doch die zusätzliche Belastung durch eine längere Zivildienstzeit die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung dokumentieren.
    Wegen der verkürzten Wehrübungsdauer sind wir von der Drittelautomatik abgewichen: Der Zivildienst wird nun statt vier Monate nur drei Monate länger dauern. Mit der Ableistung des Grundwehrdienstes ist für den Wehrpflichtigen im Gegensatz zum Zivildienstleistenden noch kein Ende der Dienstpflicht eingetreten. Er muß damit rechnen, noch zu Wehrübungen herangezogen zu werden. Dabei ist nicht die tatsächliche durchschnittliche Inanspruchnahme der Wehrpflichtigen bei Wehrübungen entscheidend, sondern die Möglichkeit einer mehrmonatigen Heranziehung zu diesen Übungen.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Auch deshalb hat das Bundesverfassungsgericht bei seinen eindeutigen Bemessungskriterien einen längeren Zivildienst für verfassungskonform gehalten.

    (Lambinus [SPD]: Aber nicht für zwingend!)

    Das Gebot der Gerechtigkeit verbietet es, dem opportunistischen Wahlanliegen der SPD zu folgen.

    (Zurufe von der SPD)

    Es bleibt dabei: Der Wehrdienst ist der Normalfall. Er kann nur aus Gewissensgründen verweigert werden.

    (Fortgesetzte Zurufe von der SPD)

    — Ich kann mich nur wiederholen: Wer so schreit, hat unrecht und kennt unser Grundgesetz nicht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Es gibt kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst. Wir werden heute bei der vom Bundestag beschlossenen verfassungsmäßigen Lösung bleiben und daher einer Veränderung des Beschlusses nicht zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FPD — Conradi [SPD]: Pfui! — Duve [SPD]: Das will ein Mitglied der zivilen Gesellschaft sein! — Weitere Zurufe von der SPD: Unerhört!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wollenberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Vera Wollenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Tagen der Einigung wurde den Revolutionären des Herbstes viel rhetorische Referenz erwiesen. Jetzt wäre die Gelegenheit, über die bloß verbale Anerkennung hinauszugehen und ein Ergebnis der praktischen Arbeit dieser Menschen für das gemeinsame Deutschland fruchtbar zu machen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Am Runden Tisch für Militärpolitik wurde Anfang dieses Jahres eine Zivildienstordnung für die ehemalige DDR entwickelt, die zu den besten der Welt gehört und die einen wesentlichen Schritt hin zur Abschaffung der Wehrpflicht darstellte. Nach dieser Zivildienstordnung war es den jungen Menschen freigestellt, zwischen Wehrdienst und Zivildienst zu wählen, ohne sich einer Gewissensprüfung unterziehen zu müssen. Sie konnten sich auch noch während des Militärdienstes für den Zivildienst entscheiden und mußten dann innerhalb von 14 Tagen umgesetzt werden. Auch wenn die letztgenannte Regelung später wegfiel, blieb die Zivildienstordnung der DDR den in der Bundesrepublik bestehenden Gesetzen weit überlegen.
    Es war die erklärte Politik meiner Fraktion Bündnis 90/GRÜNE, diese Zivildienstordnung in ein gemeinsames Deutschland einzubringen. Ich möchte das hiermit zu tun versuchen.
    Die Entscheidung des Bundesrates, die Wehr- und Zivildienstzeit gleichzustellen, ist ein Schritt in diese Richtung. Man sollte deshalb dem Kompromißvorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen.
    Ich bitte besonders die Abgeordneten aus der ehemaligen DDR aus allen Fraktionen, ihre Zustimmung nicht zu verweigern

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    und damit in der Tradition zu bleiben, die wir uns alle gemeinsam geschaffen haben.
    Wir dürfen den notwendigen zweiten Schritt aber nicht aus dem Auge lassen: die Abschaffung der Gewissensprüfung. Dieses Verfahren ist einer reifen Demokratie unwürdig und überdies überflüssig in einer Welt, die nach dem Zusammenbruch der Ost-WestKonfrontation die wirkliche Möglichkeit zu Abrüstungsschritten eröffnet.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)