Rede von
Wolfgang
Lüder
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Knabe, ich habe das nicht gehört, weil ich dem Debattenverlauf gefolgt bin, soweit ich nicht draußen war.
Ich darf nur auf folgendes hinweisen: Auf der letzten Seite des schriftlichen Urteils ist ausdrücklich gesagt worden, daß das Bundesverfassungsgericht geprüft habe, ob es selber eine Entscheidung treffen dürfe, was nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz möglich gewesen wäre. Dann hätten die uns vorgeschrieben, wie der deutsche Wähler zu wählen hat. Das Verfassungsgericht hat gesagt, daß es davon ausgehe, daß der Gesetzgeber in der Lage sei, rechtzeitig im Blick auf den vom Bundespräsidenten als Wahltag bestimmten 2. Dezember 1990 die erforderlichen Änderungen des Bundeswahlgesetzes vorzunehmen.
Der 2. Dezember ist mit der Unterschrift aller Richter versehen.
Wenn ein Mitglied des Senats des Bundesverfassungsgerichtes etwas anderes gesagt haben sollte, kann sich dies nur auf ein Mißverständnis beziehen, denn der letzte Satz der Entscheidung heißt: Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen. Es gibt kein abweichendes Votum hierzu. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf vertraut, daß wir dieses Gesetz schaffen, und zwar zum 2. Dezember. Diesem Wunsch des Bundesverfassungsgerichtes folgen wir wie selbstverständlich.
Ich habe nur versucht, deutlich zu machen, daß es auch eine politische Notwendigkeit ist, dem zu folgen, weil das gesamte deutsche Volk die Wahlen schnell herbeiführen sollte, damit wir schnell die Verfassungsorgane bilden können, jedenfalls das Verfassungsorgan Bundestag.