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    Plenarprotokoll 11/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 Inhalt: Präsidentin Dr. Süssmuth 18015A Verzicht des Abg. Porzner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18017 B Eintritt des Abg. Weinhofer in den Deutschen Bundestag 18017 B Erweiterung der Tagesordnung 18017 B Tagesordnungspunkt 1: Eidesleistung von Bundesministern Präsidentin Dr. Süssmuth 18017 D Frau Dr. Bergmann-Pohl, Bundesministerin für besondere Aufgaben 18018A de Maizière, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018A Dr. Krause, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018B Dr. Ortleb, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018B Dr. Walther, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018 C Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Politik der ersten gesamtdeutschen Bundesregierung Dr. Kohl, Bundeskanzler 18018D Brandt SPD 18029 B Dr. Dregger CDU/CSU 18032 C Dr. Knabe GRÜNE 18033 B Dr. Ullmann GRÜNE 18036 A Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 18037 D Stratmann-Mertens GRÜNE 18040 B Dr. Hirsch FDP 18041 A Dr. Gysi PDS 18043 A Wetzel GRÜNE 18044 B Stratmann-Mertens GRÜNE 18045 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 18046A Dr. Bötsch CDU/CSU 18053 A Dr. Klejdzinski SPD 18054 B Thierse SPD 18055 C Dr. Elmer SPD 18056 C Dr. Lammert CDU/CSU 18056 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 18058A Dr. Wieczoreck (Auerbach) CDU/CSU 18060A Frau Unruh fraktionslos 18061 D Wüppesahl fraktionslos 18063 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Anzahl der Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages Frau Birthler GRÜNE 18065 C Bohl CDU/CSU 18066 A Jahn (Marburg) SPD 18066 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 18067 A Frau Birthler GRÜNE 18067 C Dr. Steinitz PDS 18067 D Wüppesahl fraktionslos 18068A, D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 11/8033) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 18070B Bernrath SPD 18071 B Frau Birthler GRÜNE 18071 D Lüder FDP 18072 D Dr. Knabe GRÜNE 18073 B Jahn (Marburg) SPD 18073 C Häfner GRÜNE 18074 B Dr. Heuer PDS 18076 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 18077A, 18079 C Stahl (Kempen) SPD 18077 D Reddemann CDU/CSU 18078 A Westphal SPD 18079 A Wüppesahl fraktionslos 18079D, 18080D Frau Unruh fraktionslos 18080 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Drucksache 11/8024) 18081 A Nächste Sitzung 18081 C Berichtigung 18081 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18083 A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, in deren Namen der Abgeordnete Conradi eine mündliche Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksachen 11/7760, 11/7817, 11/7831, 11/7841, 11/7920, 11/7931, 11/7932) abgegeben hat 18083* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 18015 228. Sitzung Berlin, den 4. Oktober 1990 Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung 225. Sitzung, Seite 17797 * C, Zeile 17: Statt „.. 2-39 Jahre. " ist „... 12-39 Jahre." zu lesen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 18083* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 10. 90 * Büchner (Speyer) SPD 05. 10. 90 * Dr. Gautier SPD 05. 10. 90 Gerster (Worms) SPD 05. 10. 90 Grünbeck FDP 05. 10. 90 Hornhues CDU/CSU 05. 10. 90 Kalisch CDU/CSU 05. 10. 90 Kastning SPD 05. 10. 90 Müller (Düsseldorf) SPD 4. 10. 90 Frau Nickels GRÜNE 5. 10. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 05. 10. 90 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 10. 90 Gmünd) Steiner SPD 05. 10. 90 * Wischnewski SPD 05. 10. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Liste der Abgeordneten, in deren Namen der Abgeordnete Conradi eine mündliche Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksachen 11/7760, 11/7817, 11/7831, 11/7841, 11/7920, 11/7931, 11/7932) abgegeben hat* ) Antretter, Büchner (Speyer), Dr. von Bülow, Conradi, Duve, Egert, Erler, Fuchs (Verl), Gansel, Dr. Glotz, Frau Dr. Götte, Frau Dr. Hartenstein, Heyenn, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Jungmann (Wittmoldt), Kirschner, Kühbacher, Frau Kugler, Kuhlwein, Lambinus, Lutz, Müller (Düsseldorf), Müller (Pleisweiler), Frau Odendahl, Opel, Peter (Kassel), Dr. Pick, Rixe, Schanz, Dr. Scheer, Schmidt (Salzgitter), Dr. Schöfberger, Sielaff, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Sonntag-Wolgast, Steiner, Dr. Struck, Frau Terborg, Toetemeyer (alle SPD) *) Siehe 226. Sitzung, Seite 17891 C
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    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte schön.


Rede von Marianne Birthler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie die Stimme eines DDR-Wählers anders bewerten als die Stimme eines Bundesbürgers?

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    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein. Ich bewerte ein Abgeordnetenmandat, das beispielsweise 100 000 Stimmen erfordert, anders als ein Abgeordnetenmandat, das nur 20 000 Stimmen erfordert. Das ist keine Gleichheit der Wähler, keine Gleichgewichtigkeit der Stimmen mehr.
    Was ist nun zu tun? Wir müssen schnell ein Wahlrecht für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag schaffen. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben wir noch stärker als schon vorher die Chancengleichheit für die verschiedenen politischen Gruppierungen herauszuarbeiten.
    Ich sage ausdrücklich: Im Ergebnis wird dabei nur eine Privilegierung der PDS/SED herauskommen können, weil diese Partei nur über getrennte Bezugsgebiete ihre im Wahlgebiet ohnehin sächlich und per-



    Bernrath
    sonell dominierende Rolle im Gebiet der früheren DDR wird voll ausspielen können.
    Hingegen stößt rechtliches Entgegenkommen für die Bürgerrechtsbewegungen aus tatsächlichen Gründen sehr schnell an Grenzen. Das heißt, sie werden auch bei einem niedrigeren Quorum nicht ins Parlament kommen, es sei denn, über Listenvereinigungen, der dann alle Minderheiten angehören müßten, denn die PDS fällt ganz offensichtlich als Listenpartner für die Bürgerrechtsbewegungen aus.
    Was bleibt, ist dies: Die vorgesehenen Listenvereinigungen sichern vielleicht besser als bisher erstrebte Organisationsidentität. Das aber hat wenig, vielleicht gar nichts mit Wahlchancen zu tun.
    Nach unserer Verfassung müssen die Wahlen demnächst stattfinden, und zwar frühestens Ende November dieses Jahres und spätestens bis Mitte Januar 1991. Wir wollen dazu beitragen, daß der vom Bundespräsidenten nach dem Bundeswahlgesetz festgestellte Wahltermin vom 2. Dezember 1990 gehalten werden kann.
    Meine Damen! Meine Herren! Wir werden uns dabei auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit von unseren bisherigen Festlegungen leiten lassen, nämlich Einheitlichkeit des Wahlgebiets und des Wahlrechts und die Fünfprozentklausel bundesweit. So haben wir sie im Juli 1990 fixiert. Wir halten daran im Rahmen der Möglichkeiten, wie sie sich uns jetzt darstellen, fest.
    Was die Rücksicht auf Minderheiten angeht, so brauchen wir dafür, meine ich, keine besonderen Belehrungen.
    Wir halten also fest: Wir sind für die Fünfprozentklausel bundesweit. Da das nicht anders geht, akzeptieren wir sie für dieses eine Mal auch für die beiden sogenannten Bezugsgebiete als gleiche Quoren für die jeweiligen Wahlergebnisse in diesen Bezugsgebieten. Wegen der Trennung in zwei Bezugsgebiete kann eine Minderung der Fünfprozentklausel bzw. können unterschiedliche Klauseln oder Quoren in den zwei Bezugsgebieten des Wahlgebiets nicht in Frage kommen. Ich meine, das steckt in der Logik dieser Einteilung.
    Wir sind im übrigen für Listenvereinigungen im Bezugsgebiet der bisherigen DDR, und zwar aus den genannten Gründen.
    Von der zunächst vorgesehenen Möglichkeit der Listenverbindung nehmen wir ohne Trauer Abschied. Sie war nicht unsere Erfindung, sie war Ihre Erfindung, Herr Schäuble. Sie sind damit ebenso auf die Nase gefallen wie wir mit einem anderen Detail im bisherigen Wahlrecht.
    Im übrigen bleiben zunächst einige Fragen, die wir heute abend im Innenausschuß noch klären können. Ich will zwei oder drei Fragen hier kurz andeuten.
    Wir werden einmal fragen, wie bei den Listenvereinigungen in Berlin Stimmenanteile unter 5 % bei der Verrechnung behandelt werden. Welchem Bezugsgebiet werden sie zugerechnet? Werden die für das Einreichen von Listenvereinigungen erforderlichen Unterschriften nach den bekannten Merkmalen aufgestellt, oder genügen Legitimationen wie beispielsweise die Mitgliedschaft in der bisherigen Volkskammer oder in den künftigen Landtagen der ehemaligen DDR — aus Verfahrensgründen Abkürzung für die betroffenen Parteien oder Bürgergruppierungen —?
    Wie geschieht die Zurechnung von Stimmen, die für eine Partei in beiden Bezugsgebieten abgegeben worden sind, wenn diese Partei in einem Bezugsgebiet unter 5 % bleiben wird? Auch dazu hätten wir gern noch eine Auskunft. Vor allen Dingen: Kann der Zeitbedarf für die organisatorische Vorbereitung der Wahl noch ausgedehnt werden, etwa zu Lasten des Prüfzeitraums, den sich der Bundeswahlleiter ausbedungen hat? Unseres Erachtens müßte der Bundeswahlleiter für seine Prüfarbeiten auch mit 6 bis 7 Tagen auskommen. Hier wären ausdrücklich auch die kleineren Gruppierungen noch einmal aufzufordern, zu prüfen, ob sie für die organisatorische Vorbereitung mit dem Zeitplan, den wir für die Wahl beachten müssen, auskommen. Andere Fragen wären noch anzuschließen, damit wir sie in Ruhe erörtern können.
    Wir stimmen heute und hier der Überweisung der vorliegenden Entwürfe zur Änderung des Bundeswahlgesetzes an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages zu. Wir sind auch mit dem Verfahren, also Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung morgen, vorbehaltlich des Ergebnisses der Beratungen im Innenausschuß und anschließend noch einmal in unserer Fraktion, einverstanden.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)