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    Plenarprotokoll 11/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17785 B Absetzung des Punktes 2 f) von der Tagesordnung 17789 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Planung für terroristische Anschläge der RAF und. der Hamburger Hafenstraße auf führende Politiker und Wirtschaftsführer Gerster (Mainz) CDU/CSU 17772 B Paterna SPD 17773 A Dr. Hirsch FDP 17774 B Eich GRÜNE 17774 D, 17780 A Hackmann, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 17775 D Zeitlmann CDU/CSU 17777 C Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 17778 B Lüder FDP 17779B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 17780 C Duve SPD 17781 C Echternach CDU/CSU 17782 C Wüppesahl fraktionslos 17783 C Dr. Olderog CDU/CSU 17784 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7915) 17785 B Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz (Drucksachen 11/6469, 11/7064, 11/7233, 11/7502, 11/7844) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Drucksachen 11/6337, 11/7222, 11/7503, 11/7845) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz) (Drucksachen 11/5832, 11/7297, 11/7554, 11/7846) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksachen 11/4942, 11/7231, 11/7505, 11/7847) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Daten- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 verarbeitung und des Datenschutzes (Drucksachen 11/4306, 11/7235, 11/7504, 11/7843) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz) (Drucksachen 11/4801, 11/7224, 11/7278, 11/7506, 11/7849) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksachen 11/4609, 11/7221, 11/7507, 11/7848) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes (Drucksache 11/7921) Dr. Hüsch CDU/CSU 17786B, 17788D, 13389 C, D, 13390 C, D, 17791B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU (zur GO) 17789A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 17789 B Günther CDU/CSU 17790 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/7879 vom 19. September 1990 — Bekanntgabe der Lagerorte von Atomwaffen; Praxis in den NATO-Mitgliedstaaten MdlAnfr 3 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 17763 B ZusFr Dr. Kübler SPD 17763 B ZusFr Sielaff SPD 17763 C ZusFr Duve SPD 17763 D Verlorengegangene Postsendungen 1988 und 1989 MdlAnfr 4 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Rawe BMPT 17764 A ZusFr Frau Würfel FDP 17764 B ZusFr Lüder FDP 17764 C ZusFr Jäger CDU/CSU 17764 D ZusFr Sielaff SPD 17765 A Beibehaltung der Förderung der Stadtsanierung; Zuschüsse an die DDR ohne Erhöhung des Finanzvolumens MdlAnfr 5 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Echternach BMBau 17765 B ZusFr Jäger CDU/CSU 17765 C Ablehnung der Dienstreisen von Personalratsmitgliedern des BML zur Beratung von Beschäftigten in der DDR MdlAnfr 13 Häuser SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 17766 A ZusFr Häuser SPD 17766C ZusFr Duve SPD 17766 C ZusFr Sielaff SPD 17766 D Höhere Vergütung bei freiwilliger Verlängerung des Zivildienstes zur Behebung der Engpässe im Pflegedienst MdlAnfr 18 Sielaff SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 17767 A ZusFr Sielaff SPD 17767 B ZusFr Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU 17767 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 17767 D Forschungsvorhaben über die Gewaltanwendung gegen ältere Menschen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, analog den Untersuchungen in den USA MdlAnfr 20, 21 Frau Walz FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 13368 B, C Stillegung des Kernkraftwerks Greifswald angesichts der Überschreitung der Strahlengrenzwerte und anderer Sicherheitsmängel MdlAnfr 29, 30 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU 17768 D, 17769 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 17768 D, 17769 B Kündigung des Zusatzabkommens zum deutsch-iranischen Niederlassungsabkommen MdlAnfr 32, 33 Schreiner SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 17769 D, 17770 A ZusFr Schreiner SPD 17770 A Reaktion der chilenischen Regierung und des Staatspräsidenten auf die Äußerungen von General Pinochet über die deutsche Bundeswehr Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 III MdlAnfr 34, 35 Duve SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 17770 D, 17771 A ZusFr Duve SPD 17371 A Beurteilung der Massenhinrichtungen in China MdlAnfr 36 Dr. Kühler SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 17771B ZusFr Dr. Kübler SPD 17771 C Nächste Sitzung 17792 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17793* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksachen 11/4609, 11/7221, 11/7507, 11/7848) — Tagesordnungspunkt 2 g — 17793* B Anlage 3 Sicherstellung der rechtzeitigen Unterrichtung der Beschäftigten in DDR-Ministerien über befristete Ausschreibungen; Weiterführung von DDR-Ministerien bis Ende 1990 MdlAnfr 1 — Drs 11/7879 — Häuser SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 17794* A Anlage 4 Strafverfolgung der für den Schießbefehl, die menschenrechtswidrigen Strafprozesse und die Zustände in den Haftanstalten Verantwortlichen der SED-Führung MdlAnfr 6 — Drs 11/7879 — Jäger CDU/CSU SchrAntw StS Dr. Kinkel BMJ 17794* B Anlage 5 Veröffentlichung von Vernehmungsprotokollen, insbesondere früherer RAF-Mitglieder MdlAnfr 7, 8 — Drs 11/7879 — Dr. Hirsch FDP SchrAntw StS Dr. Kinkel BMJ 17794* C Anlage 6 Bewertung der Zulassung der Allianz-Beteiligung an der Deutschen Versicherungs AG der DDR durch die Treuhandanstalt; Verbindlichkeiten der DVAG MdlAnfr 9, 10 — Drs 11/7879 — Cronenberg (Arnsberg) FDP SchrAntw PStSekr Carstens BMF 17795* A Anlage 7 Vereinbarkeit der Antwort auf die Frage nach Hilfen für Bauherren von selbstgenutztem Wohneigentum in der DDR mit der Erklärung des DDR-Bauministers über die Bereitstellung von 100 Mio DM als Ausgleich für hohe Zinsbelastungen MdlAnfr 11, 12 — Drs 11/7879 —Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF 17795* D Anlage 8 Förderung des Einsatzes von Bioöl aus nachwachsenden Rohstoffen als Schmieröl MdlAnfr 14, 15 — Drs 11/7879 — Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 17796* B Anlage 9 Lage der bundesdeutschen Imker; Verhinderung der Lieferung von Honig aus der DDR zu Dumping-Preisen MdlAnfr 16 — Drs 11/7879 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 17796* D Anlage 10 Erhebungen zur Sicherung der „Gesundheitsdaten" in der DDR MdlAnfr 17 — Drs 11/7879 — Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 17797* B Anlage 11 Zahlung von Erziehungsgeld an Aussiedler ohne Vertriebenenausweis nur bis zum Ende des sechsten Lebensmonats des Kindes MdlAnfr 19 — Drs 11/7879 — Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 17797* C Anlage 12 Ursachen für Verspätungen bei IntercityZügen in den letzten drei Monaten MdlAnfr 22, 23 — Drs 11/7879 — Richter FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 17797* D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 Anlage 13 Vorlage des Berichts der Bundesbahn zur Neuordnung des Gepäck- und Expreßgutverkehrs MdlAnfr 24 — Drs 11/7879 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 17798* B Anlage 14 Revision bestimmter Dioxin-Richtlinien zur Bodensanierung im Katalog des Bundesgesundheits- und Umweltbundesamtes MdlAnfr 25, 26 — Drs 11/7879 — Frau Garbe GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 17798* B Anlage 15 Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Bodenschutz MdlAnfr 27, 28 — Drs 11/7879 — Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 17798* D Anlage 16 Deutschunterricht für die in der DDR stationierten sowjetischen Soldaten aus Mitteln der 12-Milliarden-Finanzhilfe MdlAnfr 31 — Drs 11/7879 — Zierer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 17799* B Anlage 17 Stand der Verhandlungen über einen Generalvertrag mit der CSFR; Abschluß von dem deutsch-sowjetischen Vertrag vergleichbaren Abkommen mit Polen und Ungarn MdlAnfr 37 — Drs 11/7879 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 17799* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 17763 225. Sitzung Bonn, den 19. September 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 19. 09. 90 * Frau Beer GRÜNE 19. 09. 90 Frau Blunck SPD 19. 09. 90 ** Büchner (Speyer) SPD 21. 09. 90 * Clemens CDU/CSU 21.09.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 19. 09. 90 Dr. Ehrenberg SPD 19. 09. 90 Frau Eid GRÜNE 19. 09. 90 Engelhard FDP 19.09.90 Frau Faße SPD 19. 09. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 09. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 19. 09. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 09. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 09. 90 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 19. 09. 90 Jaunich SPD 19.09.90 Jung (Düsseldorf) SPD 19. 09. 90 Kalisch CDU/CSU 21.09.90 Dr. Klejdzinski SPD 19. 09. 90 ** Kolb CDU/CSU 21.09.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 19. 09. 90 Meyer SPD 19.09.90 Dr. Müller CDU/CSU 21. 09. 90 * Niegel CDU/CSU 20. 09. 90 ** Paintner FDP 21.09.90 Rappe (Hildesheim) SPD 19. 09. 90 Reddemann CDU/CSU 19.09.90 Schäfer (Mainz) FDP 21. 09. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 21. 09. 90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 19. 09. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 09. 90 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 21. 09. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 09. 90 Frau Trenz GRÜNE 21. 09. 90 Wischnewski SPD 21.09.90 Dr. Wittmann CDU/CSU 19. 09. 90 Zierer CDU/CSU 19. 09. 90 * Dr. Zimmermann CDU/CSU 21. 09. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksachen 11/4609, 11/7221, 11/7507, 11/7848) - Tagesordnungspunkt 2 g - Anlagen zum Stenographischen Bericht Ich unterstütze die Absicht der Bundesregierung, die Kontrolle der Kriegswaffenexporte wesentlich zu verschärfen und sich dazu neben verwaltungsrechtlicher Maßnahmen auch strafrechtlicher Bestimmungen zu bedienen. Die Fassung des Kriegswaffenkontrollgesetzes, die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagen wird, kann ich indes nicht teilen: 1. Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Strafandrohung für fahrlässiges/leichtfertiges Fördern zu einer Haupttat konstituiert. Die Tatbestandsausformung ist sehr weitgehend und unbestimmt. Sie verletzt nach meiner Einschätzung Art. 103 GG. 2. Der Vermittlungsausschuß hat die Strafandrohung für besonders schwere Fälle, die im Bundestagsbeschluß verankert waren, zurückgenommen. Dies halte ich nicht für gerechtfertigt. 3. Der Bundestag hat es unternommen, die erlaubte und deshalb straffreie wissenschaftliche Tätigkeit abzugrenzen von der unerlaubten und deshalb strafbaren Übertragung von Wissen zum Zwecke der Herstellung von ABC-Waffen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses greift diese Absichten nicht auf. Er schafft deshalb unangebrachte Unklarheiten. 4. Die im Bundestagsbeschluß vorgesehene Absenkung der Mindeststrafe auf ein Jahr diente dazu, bei geringfügigen Tatbeiträgen eine Strafaussetzung zur Bewährung ohne besondere Begründungsnotwendigkeit zu öffnen. Der Beschluß des Vermittlungsausschusses folgt dem nicht. Er schafft damit eine nach meiner Auffassung unangemessene Strafandrohung namentlich gegenüber in abhängiger Position tätigen Mitarbeitern und wird nicht zuletzt zu einer erheblichen Demotivation führen. 5. Auf Grund des Bundestagsbeschlusses wird die Strafandrohung auf alle Deutschen ausgedehnt, gleichgültig, wo sie sich in der Welt aufhalten. Hiergegen bestanden beachtliche Bedenken. Nach dem Verlangen des Bundesrates hat der Vermittlungsausschuß nunmehr darüber hinaus vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den Tag nach der Verkündung des Gesetzes festzustellen. Dies führt zu einer unerträglichen und nicht mehr von der Sachgerechtigkeit und der Angemessenheit der strafrechtlichen Androhung überlagerten Belastung derjenigen Deutschen, die außerhalb des Gebietes der NATO in bislang legaler Weise und z. Zt. im Rahmen von der Bundesregierung abgeschlossener völkerrechtlicher Vereinbarungen in dem umschriebenen sensiblen Bereich tätig sind. Die Fürsorgepflicht wird durch das sofortige Inkrafttreten der Strafandrohung ohne Chance für die betroffenen Deutschen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen, schwerwiegend verletzt. Die vorgetragenen Bedenken machen es mir unmöglich, im konkreten Fall bei grundsätzlicher Respektierung der politischen Absichten der Bundesregierung auf diesem Gebiet dem Vermittlungsvorschlag zuzustimmen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Häuser (SPD) (Drucksache 11/7879 Frage 1): Wie ist sichergestellt, daß die Beschäftigten der Spiegelbehörden des Bundes in der DDR rechtzeitig von den zur Zeit laufenden und befristeten Ausschreibungen Kenntnis erlangen, insbesondere wie ist sichergestellt, daß die ehemaligen Mitarbeiter, die vor dem Beitritt aus politischen Gründen aus den Spiegelbehörden entfernt wurden, von diesen Ausschreibungen erfahren, und welche Spiegelbehörden in der DDR der obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereiche werden bis Ende des Jahres 1990 weitergeführt? Einrichtungen oder Teileinrichtungen der öffentlichen Verwaltung im Beitrittsgebiet, die bis zum Wirksamwerden des Beitritts Aufgaben erfüllt haben, die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes vom Bund wahrzunehmen sind, unterstehen den obersten Bundesbehörden. So werden alle Ressorts zum 3. Oktober 1990 in Berlin Außenstellen einrichten, bei denen es sich nicht um „Spiegelbehörden" handelt. Die Außenstellen werden sich sowohl mit Abwicklungsaufgaben als auch mit der Fortführung von Fachaufgaben befassen. Es ist davon auszugehen, daß diese Außenstellen auf Grund ihrer Aufgabenstellung auch über das Ende des Jahres 1990 hinaus weiterbestehen werden. In diesen Außenstellen werden sowohl Beschäftigte aus den bisherigen Behörden der DDR als auch von hier entsandte Bundesbedienstete tätig werden. Die Außenstellen werden jeweils einem Staatssekretär unterstellt und von einem geschäftsleitenden Beamten geleitet. Mit dem Beitritt der DDR bestehen grundsätzlich die im dortigen vergleichbaren öffentlichen Dienst vorhandenen Arbeitsverhältnisse fort. Sie werden in übernommenen Einrichtungen im Kompetenzbereich des Bundes zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt; in nicht übernommenen Einrichtungen ruhen sie vom Tage des Wirksamwerdens des Beitritts an und enden, wenn kein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Hinweise des BMI zu den Übergangsregelungen für Rechtsverhältnisse der Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet vom 10. September 1990 (D III 1 — 220 000/43) enthalten keine Regelungen über Ausschreibungen; es ist davon auszugehen, daß Ausschreibungen im Rahmen der Gesetze und der im Bundesbereich üblichen Handhabung unter der Verantwortung der jeweiligen Ressorts erfolgen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/7879 Frage 6) : Wie lange wird es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung noch dauern, bis die für den Schießbefehl, für die menschenrechtswidrigen Strafgesetze und Strafprozesse und für die unmenschlichen Zustände in den Haftanstalten der DDR verantwortlichen ,Schreibtischtäter' der SED-Führung für ihre Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären, daß diese Strafprozesse in der DDR bis heute nicht stattfinden konnten? Der Bundesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse über den Stand der Strafverfahren gegen Mitglieder der früheren SED-Führung im Zusammenhang mit dem Erlaß des Schießbefehls vor, da die Einleitung und Durchführung dieser Verfahren bislang in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der DDR fällt und nach der Vereinigung den Justizbehörden der Länder obliegen wird. Aus diesem Grunde entzieht es sich auch der Kenntnis der Bundesregierung, ob gegen Mitglieder der früheren Führungsspitze der DDR, die für rechtsstaatswidrige Strafgesetze, Anordnungen, Strafprozesse sowie rechtsstaatswidrige Zustände in den Haftanstalten der DDR verantwortlich sind, Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/7879 Fragen 7 und 8) : Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde die Vernehmungsprotokolle früherer RAF-Mitglieder veröffentlicht, oder wie erklärt sie sich sonst deren Veröffentlichung in zahlreichen Medien? Hält die Bundesregierung die Herausgabe der Protokolle an private Dritte für normal oder strafbar, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um in Zukunft eine gleichmäßige Veröffentlichung aller polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungsprotokolle bei interessanten Strafverfahren sicherzustellen? Zu Frage 7: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, aus welchen Quellen die angesprochenen Presseorgane ihre Information erhalten haben. Nach den Feststellungen des Generalbundesanwalts wurden insbesondere in Artikeln des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" vom 27. August 1990 und vom 3. September 1990 detailliert Angaben wiedergegeben, die das inhaftierte „RAF"-Mitglied Werner Lotze bei seiner Einvernahme in der Zeit zwischen dem 17. und 20. Juli 1990 gegenüber den vernehmenden Beamten gemacht hat. Die für die genannten Veröffentlichungen in Frage kommenden Vernehmungsprotokolle wurden innerhalb der Bundesanwaltschaft dem Generalbundesanwalt, dem Abteilungsleiter II (Staatsgefährdungsstrafsachen) sowie jedem Ermittlungsreferat der Abteilung II zur Verfügung gestellt. Weitere Ablichtungen erhielten von der Bundesanwaltschaft: — der Sachbearbeiter des Bundeskriminalamtes — teilweise (Vernehmungen vom 17., 18. Juli 1990) der Sachbearbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen — der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof es — der (damalige) Verteidiger des Beschuldigten Lotze Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 17795* — die Landesämter für Verfassungschutz in Baden-Württemberg und Hessen — etwa um den 24. August 1990 das Bundesamt für Verfassungsschutz. An Behörden der DDR, in der die inhaftierten „RAF"-Mitglieder festgenommen worden waren, sind Vernehmungsprotokolle nicht übermittelt worden; es gibt auch keine Erkenntnisse, daß andere Sicherheitsbehörden dies getan hätten. Zu Frage 8: Der Generalbundesanwalt hat auf Grund der Veröffentlichung von Protokollen über die Vernehmung des Beschuldigten Werner Lotze ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen § 353b StGB eingeleitet. Diese Bestimmung stellt die Verletzung von Dienstgeheimnissen und die Verletzung von besonderen Geheimhaltungspflichten unter Strafe. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Cronenberg (Arnsberg) (FDP) (Drucksache 11/7879 Fragen 9 und 10): Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Treuhandanstalt in Ost-Berlin ein, den in Artikel 26 Abs. 4 des Staatsvertrages mit der DDR über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion festgeschriebenen Zielen, wonach das volkseigene Vermögen vorrangig für die Strukturanpassung der Wirtschaft und für die Sanierung des Staatshaushaltes zu nutzen ist, gerecht zu werden, wenn — wie z. B. im Falle der Allianz-Beteiligung an der Deutschen Versicherungs-AG (DVAG) — keine Erlöse erzielt werden? Wann kann die Bundesregierung sich konkret zur Höhe der weiterbestehenden Verbindlichkeiten aus dem staatlichen Versicherungsmonopol der DDR äußern, die von der neu gegründeten DVAG nicht übernommen wurden und die im Rahmen der DNI-Eröffnungsbilanz festzustellen sind? Zu Frage 9: Die von Ihnen erwähnte Aufgabe in Art. 26 Abs. 4 des Staatsvertrages vom 18. Mai dieses Jahres ist der Treuhandanstalt durch das von der Volkskammer erlassene Treuhandgesetz übertragen worden. Zugleich ist durch dieses Gesetz der Auftrag der Treuhandanstalt konkretisiert und erweitert worden. Er umfaßt schwerpunktmäßig die Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Dabei hat die Anstalt die Strukturanpassung der Wirtschaft auf dem Gebiet der heutigen DDR zu fördern, indem sie die Entwicklung sanierungsfähiger Betrieb zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und deren Privatisierung voranbringt. Die Volkskammer hat das Treuhandgesetz am 17. Juni dieses Jahres, also vor rd. drei Monaten, verabschiedet. Angesichts des sehr umfangreichen Aufgabenkataloges ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die voraussichtlichen Ergebnisse der Bemühungen der Treuhandanstalt, zur Strukturanpassung der Wirtschaft und zur Sanierung des Staatshaushaltes beizutragen, möglich. — Im Vordergrund muß die Strukturanpassung stehen. Die beste Form der Strukturanpassung sieht die Bundesregierung in einer möglichst schnellen Privatisierung der Unternehmen. Auf diesem Weg wird die Treuhandanstalt auf längere Sicht auch zur Entlastung des Staatshaushaltes beitragen. Wie hoch diese Entlastung sein wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Bei dem außerordentlich hohen Privatisierungspotential der Treuhandanstalt kann jedenfalls aus dem Ergebnis nur einer Transaktion, die Sie in Ihrer Frage erwähnen, sicher nicht auf den Umfang künftiger Einnahmen geschlossen werden. Zu Frage 10: Mit dem Einigungsvertrag entsteht die Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung als Rechtsträger der von der DDR im Versicherungsbereich hinterlassenen Verbindlichkeiten. Zu den ersten Aufgaben der Anstalt werden die Sachverhaltsermittlung und die Aufstellung der DM-Eröffnungsbilanz gehören. Die Bundesregierung kann sich zur Höhe der Verbindlichkeiten jeweils nach Maßgabe der bei diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse äußern. Ergänzend weise ich darauf hin, daß der Bundesminister der Finanzen die Deutsche Versicherungs-AG gebeten hat, die notwendigen Vorarbeiten sofort aufzunehmen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist entsprechend beauftragt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/7879 Fragen 11 und 12): Wie ist die Beantwortung meiner Frage nach Hilfen für Bauherren von selbstgenutztem Wohneigentum in der DDR (Drucksache 11/7761 S. 13) durch die Bundesregierung mit der Erklärung des DDR-Bauministeriums zu vereinbaren, daß als Ausgleich für hohe Zinsbelastungen der Eigenheimbauer 100 Millionen DM im zweiten Halbjahr 1990 zur Verfügung stehen? Ist die Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Carstens, oder die Erklärung des DDR-Bauministers Viehweger (Presseinformation vom 24. August 1990) zutreffend, und wie will die Bundesregierung in dieser Angelegenheit 1991 verfahren? Zu Frage 11: Es ist richtig, daß der Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft der DDR am 22. August 1990 „Regelungen zur Förderung des Eigenheimbaus im zweiten Halbjahr 1990" erlassen hat, die die Vergabe von 100 Millionen DM im zweiten Halbjahr 1990 vorsehen. Mit Blick hierauf hatte ich in der von Ihnen zitierten Antwort auf Ihre schriftlichen Fragen 237 und 238 für August 1990 ausgeführt: „Hilfsmaßnahmen der DDR-Regierung sind bislang rechtswirksam nicht zustande gekommen. " Diese Aussage ist auch heute noch zutreffend, denn bislang ist nicht geklärt, ob diese Regelungen vom Ministerrat beschlossen wurden und wie sie haushaltsmäßig gedeckt werden können. Zwar sind im Zentralhaushalt der DDR für Ausgaben des 17796* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft im zweiten Halbjahr 1990 1,2 Milliarden DM veranschlagt. Diese Mittel sind jedoch durch Haushaltsvermerk zweckgebunden für einen nachgewiesenen höheren Finanzbedarf, insbesondere für Preisumstellungen und Strukturveränderungen; sie stehen aber nicht für neue Subventionen zur Verfügung. Sie sind mit einer Sperre belegt, die nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen aufgehoben werden soll. Bisher konnte vom Bundesminister der Finanzen nur die Zustimmung zur Entsperrung eines Teilbetrags gegeben werden, zumal für den 3. Nachtragshaushalt 1990 Mehranforderungen für weitere neue Subventionen angemeldet worden sind. Hierüber wird in den nächsten Tagen zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung und der Regierung der DDR im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den 3. Nachtragshaushalt 1990 verhandelt werden. Diesen Verhandlungen kann ich hier nicht vorgreifen. Zu Frage 12: Wie ich bereits in der Antwort zu Ihrer vorhergehenden Frage darlegte, muß noch über die haushaltsmäßige Deckung für die vom Bauminister der DDR vorgesehenen Maßnahmen entschieden werden. Was das weitere Verfahren der Bundesregierung für 1991 betrifft, wiederhole ich meine schriftliche Antwort vom 29. August 1990. Damals teilte ich Ihnen mit, daß die Bundesregierung prüfen werde, ob gezielte Hilfen notwendig sind. Diese Prüfung erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsverhandlungen, deren Ergebnis ich nicht vorgreifen kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/7879 Fragen 14 und 15): Ist die Bundesregierung bereit, Bioöl aus heimischen Produkten nachwachsender Rohstoffe so zu fördern, daß es verstärkt als Hydraulik- und Schmieröl zum Einsatz kommt? Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung dafür zu sorgen, daß das umweltfreundliche Bioöl überall dort eingesetzt wird, wo durch den Betrieb von Maschinen konventionelles Öl an Grund und Boden abgegeben wird? Zu Frage 14: Schmierstoffe auf Pflanzenölbasis spielen insgesamt gesehen noch keine große Rolle; sie haben derzeit nur einen Anteil von ca. 1 % am gesamten Schmierstoffverbrauch in der Bundesrepublik (1,1 Mio t). In den letzten Jahren nimmt ihr Einsatz aber zu, insbesondere in den Bereichen „Kettenschmieröle", „Schmierfette" und „Hydraulikflüssigkeiten". Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung vor allem aus Gründen des Boden- und Gewässerschutzes und wird deshalb auch weiterhin dafür sorgen, daß die Umstellung auf Bioöle erleichtert wird. Ihre derzeitigen Aktivitäten konzentrieren sich u. a. auf: — Vergabe des Umweltzeichens für PflanzenölSchmierstoffe — Förderung eines Forschungsvorhabens zur Entwicklung einer umweltfreundlichen Hydraulikflüssigkeit auf Rapsölbasis — Finanzierung einer Studie über das Marktpotential der Bioöle — Prüfung, in welchen Verwaltungsbereichen des Bundes (z. B. Bundeswehr, Bundesbahn) die Bioschmierstoffe eingesetzt werden können Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Merkblatt zur Altölentsorgung herausgegeben, um die gleichgewichtige Behandlung von Altölen auf Pflanzenölbasis mit solchen auf Mineralölbasis sicherzustellen. Zu Frage 15: Die Bundesregierung plant nicht, die Verwendung von Schmierstoffen auf Pflanzenölbasis in besonders umweltsensiblen Bereichen vorzuschreiben. Ein solches Gebot verstieße gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, weil es zum Schutz der Umwelt nicht zwingend erforderlich ist. Genau so wäre ein Verbot, Mineralöle als Schmiermittel zu verwenden, nicht zulässig. Es wäre aber denkbar, bestimmte Mindestnormen, etwa für die Ungiftigkeit und die biologische Abbaubarkeit von Schmiermitteln, zu erlassen und damit auch der Mineralölindustrie Gelegenheit zur Entwicklung von abbaubaren Schmierstoffen zu geben. Die Entwicklung solcher allgemein akzeptierter Normen bedarf noch intensiver Forschungsarbeit. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/7879 Frage 16): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absatzlage der bundesdeutschen Imker, und was wird sie unternehmen, um zu verhindern, daß aus der DDR zu Dumping-Preisen auf den Markt geworfener Honig die Existenz bundesdeutscher, insbesondere auch bayerischer Imker gefährdet? Die derzeitige Situation der bundesdeutschen Imkerei ist gekennzeichnet durch eine sehr hohe diesjährige Ernte bei den hellen Honigsorten (Blütenhonig) und einen — witterungsbedingt — fast völligen Ausfall der Ernte an Waldhonig. Insgesamt wird die Ernte 1990 auf ca. 25 000 t geschätzt. Hinzu kommen beträchtliche Überhangbestände aus der letztjährigen Honigernte, die mit 29 000 t einen bis dahin unbekannten Umfang eingenommen hat. Ursache für die starke Zunahme der letztjährigen Honigernten (Durchschnitt der Jahre 1984 bis 1988: 15 000 t) ist u. a. die starke Ausweitung des Rapsanbaues. Dadurch steigt der Anteil der hellen Honige, die preislich deutlich unter den dunklen Honigsorten gehandelt werden, an der Erzeugung. Die Gesamter- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 17797* löse aus der Honigerzeugung sind dementsprechend rückläufig. Das größere Angebot ist nur zu deutlich niedrigeren Preisen zu vermarkten. So erhält der Erzeuger z. Z. etwa 3,00 DM je kg für hellen Honig und ca. 7,50 DM je kg für Waldhonig; im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Preisrückgang um etwa 1,50 DM bis 2,00 DM je kg. Die Nachfrage nach Honig bewegt sich mit etwa 1,6 kg pro Kopf der Bevölkerung auf einem stabilen Niveau. Honigkäufe westdeutscher Unternehmen in der DDR zu teilweise sehr niedrigen Preisen sind mir bekannt. Andererseits wird in der Bundesrepublik Deutschland erzeugter Honig in der DDR angeboten. Nähere Angaben über die jeweilige Menge liegen mir nicht vor. Ich gehe jedoch davon aus, daß sich partielle Verwerfungen mit fortschreitender Annäherung der Produktionsverhältnisse glätten. Die besonders schwierige Situation der bayerischen Imker, insbesondere bedingt durch ihren marktfernen Standort, ist mir bekannt. Eine Chance der Imker liegt im Direktabsatz. Weitere Anstrengungen auf diesem Gebiet können neue Käuferschichten erschließen. Auch ein deutlicher Hinweis auf die herausragende Qualität des deutschen Honigs sollte bei der Konzeption neuer Verkaufsstrategien nicht fehlen. In Anbetracht der — unabhängig von der Entwicklung in der DDR — angespannten Situation bei der Bienenhaltung und Vermarktung des Honigs haben COPA und COGECA einen Soforthilfeplan zur Erhaltung der Bienenzucht sowie eine Reihe längerfristig wirksamer Maßnahmen zur Förderung des Honigabsatzes auf EG-Ebene gefordert. Bei dem in Kürze in meinem Hause stattfindenden Gespräch mit Vertretern der Honigwirtschaft wird sich die Gelegenheit eines ausführlichen Meinungsaustausches über die Situation der deutschen Imkerei ergeben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/7879 Frage 17): In welchem Umfang und über welche Institute werden im Auftrag der für Gesundheitsfragen zuständigen Ministerien gegenwärtig und in den nächsten Monaten Erhebungen zur Sicherung der „Gesundheitsdaten" der DDR-Bevölkerung gemacht? Umfassende Erhebungen zur Sicherung der „Gesundheitsdaten" der DDR-Bevölkerung sind von den für Gesundheitsfragen zuständigen Ministerien bisher nicht in Auftrag gegeben worden. Um einen ersten Überblick über die Gesundheitssituation der Bürger der bisherigen DDR zu erhalten, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit an das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Köln den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung GmbH in Berlin (Ost) in Ergänzung des Vorhabens „Dringliche Gesundheitsprobleme der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland" entsprechende Aussagen über die Verbreitung von Krankheiten in dem Gebiet der heutigen DDR zu erstellen. Dafür sollen jedoch keine neuen Erhebungen vorgenommen werden, sondern auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Es ist zu erwarten, daß die Ergebnisse dieses Projekts bis Ende des Jahres vorliegen werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der sogenannten Bundesstudie des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zur Erfassung des Mißbrauchsverhaltens, auch Daten in der DDR erhoben werden. Die Bundesstudie erfaßt 15 000 Bürger der DDR in der Altersgruppe 2-39 Jahre. Die Erhebung in der Bundesrepublik führt Infratest durch, die Erhebung in der DDR wird von dem Institut USUMA geleitet. Das USUMA-Institut ist ein neues Institut, das vom Gesundheitsministerium der DDR vorgeschlagen wurde und als äußerst qualifiziert gilt. Die Projektleitung der Gesamtstudie liegt bei dem Institut für Therapieforschung (IfT) München. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/7879 Frage 19): Trifft es zu, daß Bundeserziehungsgeld und Landeserziehungsgeld Aussiedlern, die noch keinen Vertriebenenausweis erhalten haben, nur bis zum Ende des sechsten Lebensmonats des Kindes bezahlt wird, und wie vereinbart sich eine entsprechende Regelung mit der Tatsache, daß die Ausstellung von Vertriebenenausweisen in der Regel mindestens ein bis eineinhalb Jahre dauert? Aussiedler erhalten Erziehungsgeld über den 6. Lebensmonat ihres Kindes hinaus, wenn sie entweder den Vertriebenenausweis A oder B oder eine Bescheinigung der Vertriebenenbehörde vorlegen, daß der Vertriebenenausweis aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit erteilt werden wird. Für den Fall, daß die Erteilung des Vertriebenenausweises längere Zeit dauert, ist also der Bezug von Erziehungsgeld nicht ausgeschlossen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Richter (FDP) (Drucksache 11/7879 Fragen 22 und 23): Wie hoch war der Anteil an verspäteten Intercity-Zügen in den letzten drei Monaten? Wo lagen die Ursachen für die Verspätungen, und auf welche Weise soll Abhilfe geschaffen werden? 17798* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 Zu Frage 22: Rund 35 % der Züge im EC-/IC-Verkehr kamen verspätet im Endbahnhof an. Zu Frage 23: Die Verspätungen im EC-/IC-Verkehr wurden im wesentlichen verursacht durch — eine Vielzahl im Vorgriff auf den Fahrplan 1991 durchgeführter Baumaßnahmen, — Übertragen von Verspätungen — mit hohem Anteil von Zügen aus dem Ausland — auf wartende Anschlußzüge und — eine durch Erdrutsch bedingte Sperrung der Strecke Münster (Westfalen)—Lünen, mit der Folge, daß alle Züge von und nach Hamburg über Hamm umgeleitet werden müssen und dadurch im Durschnitt ca. 4 Minuten verspätet werden. Diese Verspätung überträgt sich ins gesamte IC-Netz. Spätestens mit dem Jahresfahrplan 1991/92 erwartet die Deutsche Bundesbahn eine deutliche Verbesserung der Pünktlichkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecken Hannover—Fulda und Mannheim—Stuttgart eine Entspannung des EC-/IC-Fahrplans eintreten, der Umfang der Bauarbeiten wird abnehmen und die Strecke Münster (Westfalen)—Lünen wird dem Betrieb wieder zur Verfügung stehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/7879 Frage 24): Wann wird der Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn zur Neuordnung des Gepäck- und Expreßgutverkehrs vorliegen, und welche Konsequenzen werden ggf. im Hinblick auf die konkreten Verantwortlichkeiten sowie die geplanten Abhilfemaßnahmen ergriffen? Die Bundesregierung erwartet, daß der angeforderte Bericht unverzüglich eingeht. Erst nach Vorliegen und Prüfung des Berichtes kann entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen im Hinblick auf die konkreten Verantwortlichkeiten und die geplanten Abhilfemaßnahmen gezogen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Garbe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/7879 Fragen 25 und 26): Inwieweit trifft es zu, daß die Bundesregierung bestimmte Dioxin-Richtwerte zur Bodensanierung aus dem Maßnahmenkatalog des Bundesgesundheits- und Umweltbundesamtes (Stand: März 1990) revidieren will? Aus welchen Gründen soll insbesondere der Richtwert von 5 ng/kg TE für uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung gestrichen werden? Zu Frage 25: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung die Empfehlungen des Bundesgesundheits- und Umweltbundesamtes über Maßnahmen zur Bodensanierung, die sich an bestimmten in Toxizitätseinheiten ausgedrückten Richtwerten für Dioxingehalte in Böden orientieren, revidieren will. Die Umweltministerkonferenz nahm den Bericht über die empfohlenen Maßnahmen, der nach dem Dioxinsymposium in Karlsruhe vom 15. —18. Januar 1990 vom Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt gemeinsam erstellt wurde, zustimmend zur Kenntnis. Sie hat gleichzeitig eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Dioxine" eingesetzt, die u. a. die Aufgabe hat, die Validierung der diesen Richtwerten zugrunde liegenden Ableitungen und die notwendige Konsensbildung zwischen Wissenschaft und Behörden weiter zu verstärken. Für die im Herbst stattfindende nächste Umweltministerkonferenz wird dazu von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Dioxine'' ein Bericht erwartet. Außerdem beabsichtigen Umweltbundesamt und Bundesgesundheitsamt gemeinsam zu dem Thema „Richt- und Grenzwerte bei Dioxinbelastungen" eine fachöffentliche Anhörung durchzuführen. Zu Frage 26: Eine Streichung ist nicht beabsichtigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 11/7879 Fragen 27 und 28): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß einige Bundesländer Bodenschutzgesetze vorlegen, nachdem der Bund hier bisher untätig geblieben ist, und wie will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung des Bodenschutzes sicherstellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen zum Bodenschutz insbesondere zur Ausweisung von Bodenbelastungsgebieten, zu Melde- und Auskunftspflichten, zur Abwehr von Gefahren, zur Behebung von Schäden und zur Bodenüberwachung einzuführen, und wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? Zu Frage 27: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Juni 1990 den Anhörungsentwurf eines Landesbodenschutzgesetzes vorgelegt, dessen wesentliche Regelungsinhalte im Rahmen einer Bund/Länderarbeitsgruppe unter Vorsitz des BMU entwickelt worden sind. Eine vergleichbare Initiative ist von Schleswig-Holstein beabsichtigt. Zur Erörterung der mit einer eigenständigen Bodenschutzregelung verbundenen Fragen hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juni 1989 eine Klausurtagung mit Vertretern der Länder und unter rechtswissenschaftlicher Begleitung durchgeführt. Aus der Sicht des Verwaltungsvollzuges ergab sich dabei ein bundeseinheitlicher Regelungsbedarf vorrangig für den Umgang mit flächenhaften Bodenkontaminationen über Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1990 17799* — die Absicherung des Bodens als eigenständiges Schutzgut — eine allgemeine Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Boden — die Ausweisung von Bodenbelastungsgebieten, soweit konkrete Rechtsfolgen wie Nutzungsvorschriften, Sanierungs- oder Überwachungsmaßnahmen damit verbunden werden können — Ermächtigungsnormen für untergesetzliche Regelungen mit dem Ziel der Festlegung bundeseinheitlicher Bodenwerte, von Nutzungsbeschränkungen, der generellen Untersuchung der Bodenqualität sowie spezieller Überwachungsmaßnahmen für belastete Böden. In Abstimmung mit den Ländern hat die Bundesregierung zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit denen unter anderem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet des Bodenschutzrechts sowie die Möglichkeiten und Grenzen bundesrechtlicher Ansätze zur Bodensanierung vertieft bearbeitet werden sollen. Die Ergebnisse werden Anfang 1991 vorliegen. Über das weitere Vorgehen wird sodann zu entscheiden sein. Zu Frage 28: Hierzu darf ich auf die in meiner Antwort zur Frage 27 aufgeführten Rechtsgutachten verweisen, die der Bundesregierung zur abschließenden Meinungsbildung dienen werden. Als Bezugspunkte rechtlicher Regelungen im Bodenschutz zeichnen sich jedoch bereits ab: — Der Verankerung des Bodenschutzes als eigenständigem Rechtsgut kann im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung besonderer Nachdruck verliehen werden. — Eine bundeseinheitliche Regelung vermag für Normsetzung, -interpretation und -anwendung einheitliche Maßstäbe zu schaffen. — Als Regelungsinhalte kommen vor allem — Ziele des Bodenschutzes — Gegenstand des Bodenschutzes — Grundsätze des Bodenschutzes — allgemeine Verhaltenspflichten — Ermächtigung zur Festlegung von Grenzwerten in Betracht. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/7879 Frage 31): Ist im Rahmen von Umschulungs- oder sonstigen Maßnahmen die Möglichkeit gegeben, aus Mitteln der 12 Milliarden-Finanzhilfe den sowjetischen Soldaten oder ihren Angehörigen während ihres noch drei bis vier Jahre dauernden Aufenthalts bei uns Sprachunterricht in Deutsch anzubieten? In dem deutsch/sowjetischen Abkommen „über einige überleitende Maßnahmen" (Überleitungsabkommen) werden DM 200 Millionen für Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen bereitgestellt. Mit diesen Mitteln kann selbstverständlich auch Sprachunterricht in Deutsch während des Aufenthaltes in der DDR finanziert werden, wenn die sowjetische Seite dies wünscht. Die sowjetische Seite drängte in den Vertragsverhandlungen allerdings auf Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für die in Reserve entlassene Mitglieder der Streitkräfte auf dem Gebiet der UdSSR. Gleichwohl wurde die Möglichkeit für Umschulungsmaßnahmen auch auf dem Gebiet der DDR offengehalten. Im übrigen sollen die Maßnahmen an bestehende Programme und Projekte der Zusammenarbeit, in erster Linie an das vorgesehene Wohnungsbauprogramm, anknüpfen. Das Überleitungsabkommen trägt diesen Vorstellungen Rechnung. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/7879 Frage 37): Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung über einen Generalvertrag mit der CSFR, und wird die Bundesregierung darauf drängen, daß mit der CSFR, mit Polen und mit Ungarn ein vergleichbarer Vertrag wie der mit der Sowjetunion abgeschlossen wird? Die Bundesregierung ist mit Polen, mit der CSFR und mit Ungarn im Gespräch über die Gestaltung der Beziehungen nach der Veränderung der Lage in Europa und nach Herstellung der deutschen Einheit. Mit Polen ist verabredet, daß in Anknüpfung an die Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und Ministerpräsident Mazowieckies vom November 1989 nach Herstellung der deutschen Einheit ein umfassender Vertrag verhandelt werden soll. Ob und in welcher Form mit anderen mitteleuropäischen Staaten besondere Absprachen über die sich intensiv entwickelnden bilateralen Beziehungen notwendig oder nützlich sind, bedarf noch weiterer Überlegungen, und zwar zunächst innerhalb der Bundesregierung. Unser Ziel, und sicher auch das Ziel unserer Partner ist, die bilateralen Beziehungen mit allen mitteleuropäischen Staaten und auf allen Gebieten auszudehnen und zu vertiefen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Olderog


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Paterna, Herr Kollege Duve, Gelassenheit ist gut. Nur eines sollten wir nach dem Mord an Alfred Herrhausen und nach dem Attentat auf Herrn Staatssekretär Neusel jetzt wirklich nicht tun: die Gefahr, die von der RAF ausgeht, insbesondere die, die in der Hafenstraße festgestellt worden ist, bagatellisieren.

    (Frau Beer [GRÜNE]: Was ist denn festgestellt worden?)

    Ich habe mich noch einmal vergewissert und Sicherheitsexperten gefragt, ob das ernst zu nehmen sei, ob das nur eine Gedankenspielerei, eine nicht unmittelbar tatbezogene Vorüberlegung, ein theoretisches Planspiel gewesen sei oder ob es sich bereits um eine konkrete Vorbereitungshandlung gehandelt habe. Die Antwort der Sicherheitsexperten: Jawohl, wir gehen nach allen vorliegenden Erkenntnissen davon aus, daß dies ganz konkrete Planungen für Mordanschläge gegen den Bundeskanzler, gegen eine Reihe von Bundesministern und andere gewesen sind, also blutiger Ernst, meine Damen und Herren.

    (Paterna [SPD]: Wer war denn das? Mal raus mit der Sprache!)

    Ich stimme dem zu, was auch der Kollege Echternach gesagt hat: Wenn man sich dies über die Jahre hinweg einmal ansieht — seit 1985 weiß man, daß die RAF irgendwo mit drinsteckt —,

    (Such [GRÜNE]: Irgendwo! Ja, irgendwo!)

    so ist dies der bedrückende Höhepunkt einer Chronik der Gewalt.
    Ich finde es wirklich bemerkenswert und schon erstaunlich, wie der Hamburger Senat auf diese Vorgänge reagiert. Die Antwort des Rechtsstaates auf Straftat und kriminelle Gewalt ist der konsequente Einsatz hoheitlicher Mittel. Im Klartext bedeutet das die längst überfällige Räumung des Hafenstraßenkomplexes, dieser kriminellen Brutstätte. Warum, Herr Senator, haben Sie denn gekündigt? Sie haben mit der Begründung gekündigt, daß von diesem Komplex Straftaten ausgehen. Genau das wäre auch die Voraussetzung eines polizeilichen Einsatzes.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, während gegen jeden Verkehrstäter unnachsichtig mit hoheitlichen Befugnissen vorgegangen wird,

    (Conradi [SPD]: Ja, das haben wir gesehen, da gibt es tolle Urteile!)

    bietet der Hamburger Senat diesen Rechtsbrechern großzügige Verträge an, beginnt durch seine Beauftragten mit diesen Leuten, deren Drahtzieher längst vor ein Strafgericht gehörten, Verhandlungen, schließt Verträge wie mit Geschäftspartnern im Wirtschaftsleben ab und tut dabei so, als müßte man diesen Leuten besonders großzügig entgegenkommen. Ich kann das nicht anders verstehen: Das ist die partielle Kapitulation des Rechtsstaates in Hamburg.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)




    Dr. Olderog
    Meine Damen und Herren, wir wissen doch auch,

    (Gansel [SPD]: Geh doch auf Tauchstation, Junge!)

    daß in den Dokumenten der RAF dieses Beispiel Hafenstraße als Beweis dafür angeführt wird, daß der Kampf gegen diesen Rechtsstaat eben doch nicht aussichtlos ist und daß man nur konsequent vorgehen müsse — wie in der Hafenstraße.
    Für mich als Nichthamburger stellt sich auch die Frage: Wie kann eigentlich die SPD den Bürgerinnen und Bürgern in Hamburg erklären, daß sie als Steuerzahler dafür Kosten in einer Größenordnung von 20 oder 25 Millionen DM tragen müssen?

    (Frau Beer [GRÜNE]: Ich lade Sie mal ein!)

    Wir beklagen ja manchmal die hohe Zahl von Straftaten und Verbrechen — 4,4 oder 4,5 Millionen Straftaten oder Verbrechen haben wir in der Bundesrepublik Deutschland — , und ich frage Sie deshalb: Was bedeutet dieses jetzt über viele Jahre anhaltende Beispiel Hafenstraße als negatives Symbol für unseren Rechtsstaat, für unser Rechtsbewußtsein?
    Ich fordere den Hamburger Senat auf, ich fordere insbesondere Sie, Herr Senator, als Innensenator auf, von Ihren hoheitlichen Befugnissen pflichtgemäß Gebrauch zu machen, insbesondere von § 3 SOG, und dieses kriminelle Nest unverzüglich zu räumen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Paterna [SPD]: Wir machen gelegentlich auch von § 51 Gebrauch! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Die Opposition muß zurücktreten!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Liste der Zusatzpunkte aufgeführt:
2. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit - Drucksache 11/7915 -
3. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes — Drucksache 11/7921 —
Zugleich soll bei Zusatzpunkt 2 von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Das Haus ist damit einverstanden; es gibt keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren, ich rufe Zusatztagesordnungspunkt 2 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit
— Drucksache 11/7915 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß Deutsche Einheit (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Innenausschuß
Rechtsausschuß
Verteidigungsausschuß
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Interfraktionell ist vereinbart worden, diesen Gesetzentwurf an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung und Zusatztagesordnungspunkt 3 auf:
2. a) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz (4. ASEG)
— Drucksachen 11/6469, 11/7064, 11/7233, 11/7502, 11/7844 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
b) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen
— Drucksachen 11/6337, 11/7222, 11/7503, 11/7845 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
c) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz — HStatG)
— Drucksachen 11/5832, 11/7297, 11/7554, 11/7846 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
d) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
— Drucksachen 11/4942, 11/7231, 11/7505, 11/7847 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch



Vizepräsidentin Renger
e) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes
— Drucksachen 11/4306, 11/7235, 11/7504, 11/7843 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
f) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz — HwStatG)
— Drucksachen 11/4801, 11/7224, 11/7278, 11/7506, 11/7849 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
g) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen
— Drucksachen 11/4609, 11/7221, 11/7507, 11/7848 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hüsch
ZP3 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP
Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes
— Drucksache 11/7921 —
Bevor wir zur Abstimmung kommen erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Dr. Hüsch, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Günther Hüsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Vermittlungsausschusses zunächst zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes. Der Bericht wird leider etwas ausführlicher sein müssen, weil die Motive für die Vorschläge des Vermittlungsausschusses nunmehr auch protokollgerecht dargestellt werden müssen. Bekanntlich sind die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses vertraulich, so daß aus diesen Verhandlungen die wichtigsten Gesichtspunkte für den Beschluß nicht deutlich gemacht werden können, es sei denn, sie würden hier vorgetragen.
    Der Vermittlungsausschuß hat über das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes am 12. September 1990 beraten. Der Beschluß des Vermittlungsausschusses ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Drucksache 11/7843.
    Zu Ziff. 1 der Drucksache betreffend § 1 Bundesdatenschutzgesetz. Hier war der Vermittlungsausschuß der Ansicht, bei der Regelung der Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten könne der private Bereich nicht völlig ausgeklammert werden. Dies lege auch die Datenschutzkonvention des Europarates nahe, die den Gesetzgeber verpflichte, Grundsätze für die Erhebung auch für den nichtöffentlichen Bereich vorzusehen. Der Vermittlungsausschuß hielt es deshalb für sinnvoll, dazu eine Norm in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen, obwohl sich die gleichen Grundsätze bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ableiten ließen. Dies erforderte in § 1 des Bundesdatenschutzgesetzes die vorgeschlagene Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes.
    Korrespondierend dazu schlägt der Vermittlungsausschuß eine Erweiterung des § 28 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz vor. Sie besteht in der Regelung, daß Daten nach Treu und Glauben und rechtmäßig erhoben werden müssen. Der Vermittlungsausschuß war dabei der Ansicht, es sei sinnvoll, hier den einschlägigen Wortlaut der Datenschutzkonvention des Europarates in das Gesetz zu übernehmen.
    Weiterhin hat es der Vermittlungsausschuß bei § 1 Bundesdatenschutzgesetz nicht für angemessen gehalten, interne Daten der Behörden, aus denen nicht übermittelt wird, fast völlig von der gesetzlichen Regelung freizustellen. Er hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, daß künftig alle Akten der Behörden den Datenschutzgesetzen unterliegen, und es deshalb geboten sei, interne Dateien ebenfalls nach den für Akten geltenden Vorschriften zu behandeln.
    Außerdem hat der Vermittlungsausschuß in § 1 Bundesdatenschutzgesetz die Klarstellung für erforderlich gehalten, daß auch im förmlichen Verwaltungsverfahren personenbezogene Daten nach den Vorschriften des Gesetzes zu behandeln sind und daß das Verwaltungsverfahrensgesetz deshalb insoweit zurücktreten muß.
    Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu § 24 Bundesdatenschutzgesetz — Sie ersehen das aus Ziffer 4 der Vorlage — betrifft die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Den Einschub „unbeschadet der ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben obliegenden fachlichen Beurteilung und Verantwortlichkeit" hat der Vermittlungsausschuß für überflüssig gehalten. Es sei auch ohne diesen Einschub klar, daß sich die Kontrollkompetenz des Bundesbeauftragten lediglich auf Gegenstände des Datenschutzrechts und nicht auf Fragen der fachlichen Aufgabenerfüllung beziehen könne.
    Auch den Zusatz, die Kontrolle von Akten durch den Bundesbeauftragten sei auf den Einzelfall beschränkt, hat der Ausschuß für entbehrlich gehalten. Er ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß der Bundesbeauftragte für seine Kontrolle von Akten stets eines besonderen Anlasses bedürfe. Ein solcher Anlaß sei aber in der Regel auf einen konkreten Einzelfall bezogen.
    Ferner hat es der Vermittlungsausschuß nicht für angebracht gehalten, der Kontrollkompetenz des



    Dr. Hüsch
    Bundesbeauftragten hinsichtlich der Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ein Widerspruchsrecht des Betroffenen entgegenzusetzen. In einem Besteuerungsvorgang könnten Daten eines größeren Personenkreises zusammenkommen. Dann sei es nicht hinnehmbar, daß der Widerspruch einer einzigen dieser Personen die Datenschutzkontrolle auch hinsichtlich aller anderen Beteiligten unterbinden könne. Insofern unterscheide sich der Komplex Steuergeheimnis im Sachverhalt von den übrigen im Gesetz angesprochenen Geheimnissen, hinsichtlich derer es beim Widerspruchsrecht bleiben solle.
    Für den nichtöffentlichen Bereich hat der Vermittlungsausschuß außer zu der bereits eingangs angesprochenen Datenerhebung einige weitere Vorschläge unterbreitet:
    Zu § 28 Abs. 4 und zu § 29 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz — Sie ersehen das aus den Ziff. 6 d und 7 b der Ihnen vorliegenden Drucksache — hat er eine Verschärfung der Zweckbindung beim Empfänger übermittelter Daten vorgeschlagen, um den berechtigten Belangen der Betroffenen besser Rechnung zu tragen.
    Zu den Strafvorschriften in § 43 Bundesdatenschutzgesetz hat der Vermittlungsausschuß neben redaktionellen Klarstellungen vorgeschlagen, auch denjenigen mit Strafe zu bedrohen, der die Zweckbindung von Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, mißachtet.
    Ferner empfiehlt der Vermittlungsausschuß, den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 31. Mai 1990 in Art. 2 (Bundesverfassungsschutzgesetz), Art. 3 (Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst) und Art. 4 (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst) zu ändern.
    Was das Bundesverfassungsschutzgesetz anbelangt, so liegen den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses folgende Erwägungen zugrunde:
    Der Vermittlungsausschuß ist der Auffassung, daß Ehegatten, Verlobte oder Personen, die — von der Überprüfung betroffen — in eheähnlicher Gemeinschaft leben, in eine Sicherheitsüberprüfung nur mit ihrer Zustimmung einbezogen werden dürfen. Eine solche Einschränkung erschien dem Vermittlungsausschuß im Interesse des Persönlichkeitschutzes dieses Personenkreises geboten.
    Bei den Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden hat der Vermittlungsausschuß im Interesse einer möglichst klaren Definition des Aufgabenbereiches umfassendere und eingehendere Begriffsbestimmungen für erforderlich gehalten, als sie noch im Gesetzesbeschluß des Bundestages vorgesehen waren. Soweit die Verfassungsschutzbehörden die Aufgaben haben, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, sollen unter solchen Bestrebungen politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß verstanden werden, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzugeben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes fallen dann in den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden, wenn es sich um politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß handelt, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
    Unter Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieser Aufgabennormen sollen politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß verstanden werden, der darauf gerichtet ist, einen der ausdrücklich im einzelnen aufgeführten, die freiheitliche demokratische Grundordnung ausmachenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.
    Ich bitte alle Damen und Herren für dieses ausführliche Juristendeutsch um Verständnis.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt dabei — und auch dies dient dazu, den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden möglichst eingehend gesetzlich zu umschreiben — , ausdrücklich klarzustellen, daß im Sinne dieser Aufgabennormen für einen Personenzusammenschluß nur der handelt, der diesen Zusammenschluß in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für das Sammeln und Auswerten von Informationen über solche Bestrebungen soll das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte sein.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt darüber hinaus, im Gesetzestext ausdrücklich klarzustellen, daß Verhaltensweisen von Einzelpersonen, welche nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes nur dann sind, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des Bundesverfassungsschutzgesetzes erheblich zu beschädigen.
    Die Umschreibung dessen, was im Sinne dieser Vorschriften zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählt, folgt der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die im wesentlichen auf die Verbotsurteile betreffend die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands zurückgeht. Die wesentlichen Verfassungsgrundsätze, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ausmachen, werden dort ausdrücklich aufgezählt.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt in Ziffer 10 ferner, eine besondere Vorschrift über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden in das Gesetz aufzunehmen. Ziel ist dabei, entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Bereich des Verfassungsschutzes deutlich zu machen, wann die Landesbehörden tätig zu werden haben und wann das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Lande Informationen im Sinne des § 3 zu sammeln hat.
    Nach Art. 2 § 9 Abs. 2 des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages sind in Dateien gespeicherte



    Dr. Hüsch
    Daten über Minderjährige nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren zu löschen.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, diese Vorschrift im Interesse des Schutzes der Minderjährigen und des Schutzes davor, daß Jugendsünden über längere Zeit gespeichert werden, ohne daß im Sinne der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz dieses notwendig wäre, auch auf Daten zu erstrecken, die in zu ihrer Person geführten Akten enthalten sind.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt in Ziffer 15 und 20 seiner Beschlußempfehlung auch im übrigen weitergehende ausdrückliche Regelungen für die Überprüfung, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.
    In Ziffer 17 der Beschlußempfehlung schlägt der Vermittlungsausschuß vor, im Interesse desjenigen, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunft über zu seiner Person gespeicherte Daten begehrt, die Erteilung bzw. die Ablehnung der Auskunft enger zu regeln, als das der Gesetzesbeschluß des Bundestages tat. So soll die Ablehnung einer Auskunft dem Behördenleiter oder einem von ihm besonders beauftragten Mitarbeiter vorbehalten bleiben. Die Ablehnung der Auskunfterteilung soll keiner Begründung bedürfen, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuß vor, daß die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen sind.
    Nach dem Gesetzesbeschluß darf das Bundesamt für Verfassungsschutz unter bestimmten eng umschriebenen Voraussetzungen amtliche Register einsehen, wenn das zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Der Vermittlungsausschuß schlägt im Hinblick darauf, daß durch die Einsicht in amtliche Register schutzwürdige Belange Dritter beeinträchtigt werden könnten, vor, diese Voraussetzungen noch enger zu fassen als im Gesetzesbeschluß. Die Einsicht in amtliche Register soll danach nur noch für die Spionageabwehr, die Beobachtung von Bestrebungen im Geltungsbereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden, und bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen in Betracht kommen.
    Die Übermittlung von Daten vom Bundesamt für Verfassungsschutz an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte soll nur in Betracht kommen, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen verpflichtet ist.
    In Ziffer 21 schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die Bestimmung im Gesetzesbeschluß, nach welcher ausnahmsweise die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens, d. h. eines automatisierten Verfahrens für Übermittlungen von personenbezogenen Daten, zulässig sein sollte, zu streichen; On-line-Anschluß sei kein taugliches Mittel zur Gefahrenabwehr. Um zu verhindern, daß sozusagen durch die Hintertür solche Anschlüsse auf der Grundlage des § 10 des Bundesdatenschutzgesetzes eingerichtet werden, wird diese Vorschrift in Ziffer 22 ausdrücklich für unanwendbar erklärt.
    Weitere Vorschläge des Vermittlungsausschusses zum Bundesverfassungsschutzgesetz enthalten Änderungsempfehlungen, die aus den eben dargestellten Änderungsvorschlägen folgen.
    Im Bereich des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst schlägt der Vermittlungsausschuß zu § 1 MADG vor, sich konkret auf die Beschreibung der vom Militärischen Abschirmdienst zu erfüllenden Aufgaben zu konzentrieren. Im übrigen beschränken sich die Änderungsempfehlungen des Vermittlungsausschusses zum MAD-Gesetz auf Anpassungen an die Vorschläge, die der Vermittlungsausschuß, wie dargestellt, zum Bundesverfassungsschutzgesetz macht. Das bezieht sich besonders auf die Mitwirkung an der Sicherheitsüberprüfung und auf die Überprüfung der Daten über Minderjährige, die in Dateien oder zur Person der Minderjährigen geführten Akten gespeichert sind. Die Befugnis des Militärischen Abschirmdienstes, amtliche Register einzusehen, soll gegenüber dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages in gleicher Weise eingeschränkt werden wie die des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
    Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über den Bundesnachrichtendienst beschränken sich auf Folgeänderungen zu den Änderungsempfehlungen des Vermittlungsausschusses zum Bundesverfassungsschutzgesetz.
    Schließlich hat der Vermittlungsausschuß die Einfügung eines Art. 5 zur Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vorgeschlagen. Dies findet sich in Ziffer 36. Der Vorschlag dient der Berichtigung eines Redaktionsversehens.
    Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung, Frau Präsidentin, hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist.
    Ich bitte Sie, den Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zu folgen, und mache gleichzeitig darauf aufmerksam, daß ein von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachter Entschließungsantrag dem Hause zur Abstimmung vorliegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)