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    Plenarprotokoll 11/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schulze (Berlin) 17483 A Eintritt des Abg. Herberholz in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Scherrer 17483 A Ausscheiden der Abgeordneten G erster (Mainz) und Dr. Lippelt (Hannover) als stellvertretende Mitglieder sowie der Abgeordneten Frau Nickels als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 17483 B Wahl des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) als ordentliches Mitglied sowie der Abgeordneten Frau Nickels und Dr. Blens als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß 17483 B Erweiterung der Tagesordnung 17483 B Absetzung der Punkte 1 g), h) und i) von der Tagesordnung 17483 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksache 11/7760) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Drucksache 11/7762 [neu]) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7763) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltswahrheit und -klarheit: Gesamtdeutscher Haushalt 1991 noch in diesem Jahr (Drucksache 11/7756) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verabschiedung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes und Verabschiedung des ersten gesamtdeutschen Haushaltsgesetzes vor den Bundestagswahlen (Drucksache 11/7766 [neu]) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner, Hüser, Frau Kottwitz, Stratmann-Mertens, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratische, soziale und ökologische Eckpunkte zum Einigungsvertrag (Drucksache 11/7764) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/7780) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17484 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17486 A Dr. Hirsch FDP 17486 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17495 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 17501 C Dr. Bötsch CDU/CSU 17502 C Stratmann-Mertens GRÜNE 17507 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17510D Westphal SPD 17512 D Haack (Extertal) SPD 17515D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17516 B Roth SPD 17517 C Grünbeck FDP 17520 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17521 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 17522 C Frau Schoppe, Ministerin des Landes Niedersachsen 17524 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 17526B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17527 A Walther SPD 17529B Frau Vennegerts GRÜNE 17529 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 17533 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 17534 A Walther SPD 17534 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17536 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13537A, D Kühbacher SPD 17537 B Bernrath SPD 17538 B Dr. Hirsch FDP 17541 C Frau Kottwitz GRÜNE 17542 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU 17544 A Oostergetelo SPD 17545 D Krey CDU/CSU 17547 B Spilker CDU/CSU 17548 A Wüppesahl fraktionslos 17549 D Frau Unruh fraktionslos 17551 D Vizepräsident Cronenberg 17566 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/7736) 17553 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (Drucksache 11/7584) 17553 D c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Übergangskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/ CIMEX 1991 (Drucksache 11/6327) 17554 A d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/7468) 17554 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (Drucksache 11/7142) 17553 D Tagesordnungspunkt 3: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (Drucksachen 11/6275, 11/6786) 17554 B b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/6004, 11/7730) 17554 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/6241, 11/7679) 17554 C d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Offentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/6310, 11/7452) 17554 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/7781) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 III in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung (Drucksache 11/7772) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17555 D Gerster (Worms) SPD 17557 B Dr. Hoyer FDP 17559 B Frau Schilling GRÜNE 17560 D Breuer CDU/CSU 17561 B Gilges SPD 17562 C Eimer (Fürth) FDP 17563 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 17564 B Frau Schilling GRÜNE 17565 A Gerster (Worms) SPD 17566 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (Drucksache 11/7782) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 17567 A Dr. Struck SPD 17567 D Lutz SPD 17568 A Dr. Kappes CDU/CSU 17569 B Dr. Penner SPD 17569 D Richter FDP 17571 A Nächste Sitzung 17571 D Berichtigungen 17572 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17573* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17573* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 17573* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17483 222. Sitzung Bonn, den 5. September 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    17572 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Berichtigungen 217. Sitzung, Seite IV und 17 293 * : Bei Anlage 14 ist in der Aufzählung der Namen von Abgeordneten, die eine Erklärung nach § 31 GO abgegeben haben, statt „Frau Fuchs (Köln)" zu lesen „Frau Fuchs (Verl)". 221. Sitzung, Seite 1, rechte Spalte, 18. Name: Statt „Kleinert (Marburg) FDP" ist „Kleinert (Marburg) GRÜNE" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 09. 90 * Dr. Apel SPD 05. 09. 90 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 05. 09. 90 ** Brandt SPD 05.09.90 Duve SPD 05.09.90 Dr. Ehrenberg SPD 05. 09. 90 Eich GRÜNE 05. 09. 90 ** Frau Eid GRÜNE 05. 09. 90 Frau Frieß GRÜNE 05. 09. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 09. 90 Dr. Glotz SPD 05. 09. 90 Dr. Götz CDU/CSU 05. 09. 90 Frau Dr. Hartenstein SPD 05. 09. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 05. 09. 90 Zuydtwyck Jaunich SPD 05.09.90 Kastning SPD 05.09.90 Dr. Klejdzinski SPD 05. 09. 90 ** Klose SPD 05.09.90 Koschnick SPD 05.09.90 Leidinger SPD 05.09.90 Lenzer CDU/CSU 05. 09. 90 ** Lintner CDU/CSU 05.09.90 Marschewski CDU/CSU 05.09.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 09. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 05. 09. 90 Poß SPD 05.09.90 Schulhoff CDU/CSU 05.09.90 Dr. Soell SPD 05. 09. 90 * Such GRÜNE 05.09.90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 05. 09. 90 Vosen SPD 05.09.90 Dr. Weng (Gerlingen) FDP 05. 09. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 05. 09. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik*) Wir erklären zu unserem Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Abstim- *) Vergleiche 221. Sitzung, Seite 17 466 C, 3. Absatz Anlagen zum Stenographischen Bericht mung am 9. August 1990, Anl. 2 zum BT-Protokoll 11/ 17435 f: Bei Beachtung der Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf § 12 des BWG bei der beabsichtigten ersten gesamtdeutschen Wahl, an der das „ganze Deutsche Volk" sich beteiligen soll, die deutschen Staatsangehörigen jenseits von Oder und Neiße vom Recht zur Wahlbeteiligung nicht ausschließen. Ihr Wohnsitz liegt in einem Teil Deutschlands, der bisher aus der Zugehörigkeit zu Deutschland nach den Feststellungen der Verfassungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 7. 75 nicht entlassen ist, aber auch allein durch die Entscheidung von nur zwei Teilen Deutschlands fremder Gebiets- und Personalhoheit auf Dauer nicht unterstellt werden kann. Das ohnehin mit vielen Ausnahmen angewandte Wohnsitzprinzip kann daher bei der ersten gesamtdeutschen Wahl der Wahlbeteiligung dieser deutschen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen und darf sie nicht willkürlich ausgrenzen. Im übrigen haben sich eben erst die Delegationen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Dokument des Kopenhagener KSZE-Treffens über die menschliche Dimension vom 29. Juni 1990 durch Unterschrift verpflichtet (Ziff. 7, Pkt. 3) „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern", damit der Wille des Volkes die Grundlage für seine Autorität bleibt. Den Willen der deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den aus Deutschland noch nicht entlassenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, zu mißachten, hat niemand das Recht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990) Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG) Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) 17574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz — AAG —) Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses Gesetz zu dem Vertrag vom L Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern: Nach Auffassung des Bundesrates fällt die vorläufige Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in die Zuständigkeit des Bundes im Sinne von Artikel 120 des Grundgesetzes (so auch Beschluß des Bundesrates vom 10. März 1989, Drucksache 477/88 [Beschluß]). Im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages, gestützt auf Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, wird dagegen von einer Mitfinanzierung reiner Länderaufgaben ausgegangen. Zudem sind die Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ausschließlich auf eine Beteiligung an investiven Maßnahmen zugeschnitten, die nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ausmachen. Der generellen Bundeskompetenz nach Artikel 120 des Grundgesetzes entspricht jedoch eine volle Übernahme der Finanzierungslasten. Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik A. I. Die demokratischen Revolutionen in der Mitte und im Osten Europas haben endgültig den Weg geöffnet, auf dem wir die europäische und deutsche Teilung überwinden können. Der Bundesrat ruft alle Deutschen auf, diese Chance zu nutzen, die deutsche und gesamteuropäische Einigung zu vollenden und die Menschen- und Bürgerrechte zu verwirklichen. II. In Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern hat die Bundesrepublik Deutschland vor mehr als 20 Jahren mit der Entspannungs- und Friedenspolitik den Grundstein für die Aussöhnung und das Zusammenwachsen Europas mit unseren östlichen Nachbarn gelegt. Der Bundesrat unterstreicht die Absicht der Vertragsparteien, die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden und hebt die besondere Verantwortung der Deutschen für Frieden und Abrüstung hervor. III. Der gesamteuropäische Friedensprozeß gebietet, die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas in allen Bereichen zu intensivieren und vor allem mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder beim Übergang von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft zu überwinden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit unseren Nachbarn und Partnern einen wesentlichen Beitrag zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu leisten. IV. Der Bundesrat spricht die Hoffnung aus, daß der europäische und deutsche Einigungsprozeß zur Versöhnung und zu nachbarschaftlicher Partnerschaft zwischen Deutschen und Polen beitragen werden, und stellt fest: Die in den deutschpolnischen Abkommen vom 6. Juli 1950 und vom 7. Dezember 1970 bestimmte Grenzlinie ist die endgültige Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen. Jetzt und in der Zukunft gibt es keine deutschen Gebietsansprüche gegenüber der Republik Polen. Der Bundesrat erwartet, daß aus dieser Grenze künftig eine Brücke zwischen Deutschland und Polen im Geiste gemeinsamer europäischer Werte und Traditionen wird. B. I. Die politische Auseinandersetzung um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über das Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die von der Bundesregierung zu verantwortende Politik. Der deutsche Einigungsprozeß und der Übergang von einem politischen System der Unterdrückung zur Demokratie und von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft in der DDR sind historisch ohne Beispiel. Der daraus resultierenden großen politischen Herausforderung ist die Bundesregierung bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gerecht geworden. Sie hat nicht, wie es in dieser geschichtlichen Situation erforderlich gewesen wäre, von Anfang an den Konsens aller demokratischen politischen Kräfte in unserem Land gesucht. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, daß die Bundesregierung die Länder der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend unterrichtet, die Auffassungen der Länder bei der Erarbeitung des Vertragsentwurfs nicht rechtzeitig eingeholt und sie erst zu einem Zeitpunkt zu den Verhandlungen mit der Deutschen Demokratischen Republik hinzugezogen hat, als wegen des von ihr zu verantwortenden hohen Zeitdrucks nach ihrer eigenen Darstellung keine Änderungen am vereinbarten Vertrag mehr möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Verstoß gegen das föderative Prinzip des Grundgesetzes. Der Bundesrat stellt fest, daß die Mängel in dem von der Bundesregierung ausgehandelten Vertrag nicht zuletzt auf den Versuch zurückzuführen sind, den Einigungsprozeß im Alleingang ohne den Konsens mit allen demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Die Länder haben beizeiten davor gewarnt, — den Weg zur deutschen Einheit zu mißbrauchen, um die föderative Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auszuhöhlen und zentralstaatliche Ansprüche durchzusetzen, — die Deutsche Mark am 1. Juli 1990 abrupt und ohne ausreichende Struktur- und wirtschaftspolitische Flankierung sowie ohne wirksame Schutz- und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, — die sozialen Folgen der geplanten Währungs- und Wirtschaftsunion für die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland zu vernachlässigen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17575* II. Die Länder haben beizeiten darauf hingewiesen, daß sie wegen des von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitdrucks nicht die Möglichkeit hatten, die im Vertrag und im Zustimmungsgesetz getroffenen Regelungen verantwortlich daraufhin zu prüfen, ob sie erforderlich und sinnvoll sind. Das gilt vor allem für die besondere Lage Berlins. Unbeschadet dessen begrüßt der Bundesrat, daß auf Grund der Interventionen auch aus dem Kreis der Länder vor den und im Verlaufe der Beratungen über das Ratifikationsgesetz im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen bei der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erzielt werden konnten. Zu diesen Verbesserungen zählen: — die Verankerung des föderativen Prinzips im Vertrag, — die Einräumung größerer Chancen für überlebensfähige Betriebe in der Deutschen Demokratischen Republik, — die in das Ratifikationsgesetz aufgenommene Vorschrift, wonach die Bundesrepublik Deutschland bei der Verständigung gemäß Artikel 14 Satz 2 des Vertrages mit Vorrang Forderungen nach Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erheben wird, — die weitgehende Anpassung der Umweltvorschriften in der Deutschen Demokratischen Republik an den Rechtszustand in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Umweltunion, — die der Bundesrepublik Deutschland auferlegte Verpflichtung, im Rahmen von Empfehlungen, welche die wirtschaftspolitischen Grundsätze der Absätze 1 und 2 im Artikel 11 des Vertrages berühren, u. a. auch den Wettbewerbsschutz, die verfassungsmäßig abgesicherte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Koalitionsfreiheit einschließlich Tarifautonomie, den Verbraucherschutz, ein soziales Wohn- und Mietwesen und das Bau- und Planungsrecht gleichermaßen zu berücksichtigen, — die beabsichtigte Heranziehung des zu Unrecht angehäuften Vermögens der SED/PDS, der Blockparteien und der sogenannten Massenorganisationen in der Deutschen Demokratischen Republik für allgemeine Zwecke, — die Absicht, die Guthaben hoher Funktionäre dieser Organisationen sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht in das Regel-Verfahren der Währungsumstellung einzubeziehen, — die Zusicherung einer gleichberechtigten Länderbeteiligung bei der Besetzung des Schiedsgerichts gemäß Artikel 7 des Vertrages durch die Bundesregierung. Der Bundesrat erwartet, — daß die Länder an dem Gemeinsamen Regierungsausschuß gemäß Artikel 8 des Vertrages gleichgewichtig im Verhältnis zur Bundesregierung beteiligt werden, — daß wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit Devisenspekulanten nicht auf Kosten bundesdeutscher Steuerzahler Gewinne erzielen, — daß die Bundesregierung mit der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich und unter Beachtung des föderalen Prinzips Neuverhandlungen aufnimmt, sobald sich zeigt, daß die Deutsche Demokratische Republik auf Dauer zum wirtschaftlichen Notstandsgebiet zu werden droht; dabei dürfen eventuell notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen nicht zu Lasten der wirtschaftlich Schächeren im geeinten Deutschland finanziert werden, — daß die Möglichkeiten, Kinder und Beruf zu vereinbaren, im geeinten Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, bestehende Einrichtungen und Erleichterungen von Familie und Beruf erhalten und weitere geschaffen werden. C. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Länder an der weiteren Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses ihrer verfassungsmäßigen Stellung entsprechend beteiligt werden und die Bundesregierung sich um Herstellung des Einvernehmens mit allen demokratischen Kräften in Deutschland bemüht. Die Bestimmung des Zeitpunktes und die Ausgestaltung der ersten gesamtdeutschen Wahlen müssen im Konsens aller demokratischen Kräfte und staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen. Grundlage für die Verfassung des vereinten Deutschlands muß das Grundgesetz sein. Der historische Einschnitt der Überwindung der Teilung Deutschlands muß aber Anlaß sein, die grundgesetzliche Ordnung weiter zu entwickeln. Das föderale Prinzip muß gestärkt, die Friedensstaatlichkeit des vereinten Deutschlands betont und der Wille der Deutschen in der Verfassung verankert werden, die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen. Das Sozialstaatsgebot ist zu konkretisieren, der Umweltschutz muß Staatsziel werden und das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Gleichstellung ist wirksam abzusichern. Um dem vereinigten Deutschland ein verläßliches demokratisches Fundament zu geben, hält es der Bundesrat für erforderlich, daß die künftige Verfassung des gemeinsamen deutschen Bundesstaates den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird. Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze Der Bundesrat, — im Bewußtsein seiner Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte, — fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird, — in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, — im Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, — im Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist, — in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben, — in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt — und in Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 eine Bleichlautende Entschließung angenommen haben, gibt seinem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgeleg- 17576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 ten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom 6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989; Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951) sowie dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom 7. Dezember 1970. Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mitzuteilen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssichersiellungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) ... Strafrechtsänderungsgesetz — § 201 StGB — (.. . StrÄndG) Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes: Der Bundesrat begrüßt, daß mit der Novellierung des Weingesetzes die Vorschriften über die qualitätsorientierte Ertragsregelung auf Grund der beim Vollzug gewonnenen Erfahrungen präzisiert werden. Er ist jedoch der Auffassung, daß die Einführung eines Kontrollzeichens zur Sicherung der ausreichenden Überwachung von im Inland abgefülltem Wein (§ 58 Abs. 2a) die Weinbaubetriebe und die Verwaltung nicht zusätzlich mit unnötigem bürokratischen Aufwand und Kosten belasten darf. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der zu erlassenden Rechtsverordnung alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Überwachung der Ausgabe und Verwendung des Kontrollzeichens zu nutzen und dieses möglichst kostengünstig zu gestalten. Zum Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz der DDR e. V. zusammenarbeitet. Die Bundesstiftung soll der Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. für Naturschutzmaßnahmen, Erwerb und Sanierung von Flächen, die dem Naturschutz dienen, Förderung und Anwendungsberatung von Technologie-Entwicklungen sowie für die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 2 des Gesetzes Finanzmittel in einer Größenordnung von 10 v. H. des Stiftungsertrages laufend zur Verfügung stellen. Da auf absehbare Zeit die Bildung eines ausreichenden Stiftungskapitals in der DDR nicht zu erwarten ist, muß für die geplante Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung die DDR-Stiftung ein handlungsfähiger Partner sein. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, bei der Besetzung des Kuratoriums die Länder angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. August 1990 beschlossen, dem Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsantrag vom 20. August 1990 zuzustimmen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/6297 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5785 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/5722 Nr. 2.1 Drucksache 11/6864 Nr. 3.1, 3.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Gilges, können Sie erstens dem Plenum hier erklären, wie der Gesetzentwurf zum Zivildienstgesetz im Rahmen der sozialliberalen Koalition aussah, wie lange die Zivildienstleistenden damals länger dienen sollten, und können Sie zweitens vielleicht einmal in dem Protokoll nachlesen und feststellen, daß ich mich an der Stelle, an der Sie jetzt stehen, öfters gegen die Drittellösung ausgesprochen habe?


Rede von Konrad Gilges
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich will hier ja überhaupt nicht den Eindruck erwecken, daß nicht auch wir Einsichten haben, Herr Eimer. Aber es ist ja gut, wenn auch Sie einmal zu Einsichten kommen.

(Eimer [Fürth] [FDP]: Die Einsicht war bei uns schon immer vorhanden! Lesen Sie bitte nach!)

Es gibt für Sie ja jetzt keinen Grund, den Zivildienst immer noch drei Monate länger dauern zu lassen als den Wehrdienst.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch gerechtfertigt!)

— Das ist nicht gerechtfertigt,

(Zurufe von der CDU/CSU: Doch! — Sie waren doch damals für vier Monate!)

und es gibt auch keinen Grund dafür. — Also, wenn wir die Einsicht haben — was ja schon seit längerem der Fall ist — , dann ziehen Sie nach und kommen Sie auch zu der Einsicht! Das ist unsere Forderung. Daß wir Fehler gemacht haben, will ich hier gar nicht in Abrede stellen.

(Zurufe von der FDP)

Vierter Punkt. Es gibt nach wie vor eine MehrfachBestrafung für Totalverweigerung. Die muß beendet werden. Auch die halten wir für ungerecht. Dazu können Sie einen Beitrag leisten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es gibt Rechte und Pflichten im Staat!)

Fünftens. Es muß eine Amnestie für die eingeführt werden, für diejenigen, die sich abgesetzt haben — ihren Wohnort gewechselt haben — von der DDR, wo sie als Kriegsdienstverweigerer als Bausoldaten tätig waren, in die Bundesrepublik und die nach den DDR-Gesetzen und auch nach unserer Gesetzgebung in Zukunft nach dem 3. Oktober als Vorbestrafte einzustufen sind. Das gilt auch für die Verweigerer, die in der Vergangenheit nach Berlin gegangen sind. — Ich kann das nur in Stichworten machen. Ich glaube, hier ist eine Amnestie für alle unbedingt notwendig.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aus welchem Märchenbuch haben Sie das?)

Ich will des weiteren etwas zur Ausgestaltung sagen. Es ist nach wie vor nicht die Forderung erfüllt, daß die Einführungslehrgänge qualifiziert gestaltet werden und für alle im Zivildienst stattfinden. Auch dies ist nicht sauber geregelt. Ich meine, hier wäre die
Bundesregierung nun in der Pflicht, diese Einführungslehrgänge endlich vernünftig zu gestalten. Das gilt auch für die Einberufung. Wir haben dies alles in einem Antrag zu dieser Debatte hier zusammengefaßt. Ich glaube, daß bei der Beratung des Gesetzentwurfs die Chance besteht, das für die Zukunft vernünftig zu regeln.
Jetzt möchte ich noch einige Bemerkungen zu den aktuellen Problemen machen. Ich muß Ihnen sagen, daß es mir wie Herrn Hauser kalt über den Rücken läuft, wenn ich die Diskussion höre, die zur Zeit geführt wird über die Frage der Zivildienstleistenden, d. h. darüber, daß sie in Krankenhäusern oder an anderen Einsatzorten gebraucht werden. Es läuft mir dabei deshalb kalt über den Rücken, weil ich immer davon ausgegangen bin, daß der Einsatz von Zivildienstleistenden — so wurde uns auch immer gesagt — arbeitsplatzneutral ist. Heute stellt sich heraus, daß das anscheinend nicht arbeitsplatzneutral ist.
Es ist die Aufgabe der Bundesregierung und auch der Wohlfahrtsverbände und anderer Organisationen, sicherzustellen, daß in Zukunft der Einsatz von Zivildienstleistenden arbeitsplatzneutral gestaltet wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl, genau; das habe ich ja vorher gesagt!)

Des weiteren muß ich sagen, daß wir natürlich auch deswegen etwas Schwierigkeiten haben, weil es bei der Bundesregierung keine Bestrebungen gibt, den anscheinend vorhandenen Pflegenotstand zu beheben. Auch da ist die Bundesregierung in der Pflicht. In dem einen Punkt sind wir einer Meinung mit Ihnen, Herr Hauser und Herr Hoyer, aber in dem anderen Punkt, daß nämlich endlich einmal der Pflegenotstand beendet wird, sind wir nicht einer Meinung. Wir meinen: Da hat die Bundesregierung zu handeln. Was sie jetzt vorlegt, was jetzt an Überlegungen angestellt wird, das reicht nicht aus. In den Krankenhäusern, für den individuellen Schwerstbehinderteneinsatz müssen neue Kräfte eingestellt werden, damit dies auch im Interesse der Betroffenen ordentlich geregelt wird.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP — Zuruf von der CDU/CSU)

Zur Zeit gibt es sehr aktuelle Lösungsvorschläge, die wir ja auch diskutieren. Da ist das Bundesministerium gefordert. Ein aktueller Vorschlag ist zum Beispiel, daß die Möglichkeit bestehen muß, nach dem 30. 9. seinen Dienst als Zivildienstleistender freiwillig weiterzuleisten, natürlich unter verbesserten finanziellen Umständen und natürlich unter der Voraussetzung, daß die Arbeitsplatzgarantie, die ja nach dem Gesetz ausläuft, auch für die möglichen drei Monate oder einen längeren oder kürzeren Zeitraum erhalten bleibt. Es kann nicht sein, daß ein Jugendlicher seinen Zivildienst freiwillig verlängert und die Arbeitsplatzgarantie wegfällt.

(Zuruf von der FDP: Da können Sie mit uns reden!)

— Ja, sicher.
Ich wollte das nur anmerken. Das sind Beispiele
— wir haben sie alle aufgeführt — , die zu einer Erleichterung der aktuellen Situation führen können.



Gilges
Ich habe für alle Wohlfahrtsverbände, für alle Träger Verständnis. Ich weiß, wie das vor Ort aussieht. Auch an uns sind Briefe gerichtet worden des Inhalts, es sei alles sehr schlimm, es breche alles zusammen. Da ist das Bundesministerium, da ist die Bundesregierung, da ist auch der Herr Hinze gefordert, dafür zu sorgen, daß diejenigen, die da noch im Stau sind, eingezogen werden, das heißt, daß die Lücken gefüllt werden, daß alle, die zum Zivildienst einziehbar sind, auch eingezogen werden, damit die Schwierigkeiten gemindert werden können.
Aber es bleibt im Ergebnis immer wieder dabei: Wir können es nicht zulassen, daß der Pflegenotstand in unserem Lande mit Zivildienstleistenden behoben wird oder überdeckt wird. Dieser Pflegenotstand ist der entscheidende Punkt. Er muß behoben werden, und die Zivildienstleistenden haben eine zusätzliche Aufgabenstellung.
Ich will zum Schluß kommen. — Ich hoffe, daß es der Bundesregierung und auch der Regierungskoalition gelingen wird, in den nächsten Jahren den Zivildienst auf die gleiche Dauer wie den Wehrdienst zu bringen, das heißt, auf zwölf Monate oder unter Umständen auch darunter.

(Zuruf von der SPD: Wir machen es!)

— Wir machen das.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich habe ja von der Bundesregierung und der Regierungskoalition gesprochen; vielleicht werden wir das ja dann sein,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das kam jetzt aber sehr spät!)

ich hoffe das zumindest.
Ich hoffe, daß in Zukunft ein bißchen mehr Rechtsfrieden in unserem Lande für die Jugendlichen einkehrt. Das wäre ein wichtiger Beitrag, den wir als Abgeordnete leisten könnten.

(Beifall bei der SPD)


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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung Dr. Stoltenberg.