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    Plenarprotokoll 11/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schulze (Berlin) 17483 A Eintritt des Abg. Herberholz in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Scherrer 17483 A Ausscheiden der Abgeordneten G erster (Mainz) und Dr. Lippelt (Hannover) als stellvertretende Mitglieder sowie der Abgeordneten Frau Nickels als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 17483 B Wahl des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) als ordentliches Mitglied sowie der Abgeordneten Frau Nickels und Dr. Blens als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß 17483 B Erweiterung der Tagesordnung 17483 B Absetzung der Punkte 1 g), h) und i) von der Tagesordnung 17483 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksache 11/7760) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Drucksache 11/7762 [neu]) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7763) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltswahrheit und -klarheit: Gesamtdeutscher Haushalt 1991 noch in diesem Jahr (Drucksache 11/7756) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verabschiedung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes und Verabschiedung des ersten gesamtdeutschen Haushaltsgesetzes vor den Bundestagswahlen (Drucksache 11/7766 [neu]) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner, Hüser, Frau Kottwitz, Stratmann-Mertens, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratische, soziale und ökologische Eckpunkte zum Einigungsvertrag (Drucksache 11/7764) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/7780) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17484 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17486 A Dr. Hirsch FDP 17486 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17495 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 17501 C Dr. Bötsch CDU/CSU 17502 C Stratmann-Mertens GRÜNE 17507 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17510D Westphal SPD 17512 D Haack (Extertal) SPD 17515D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17516 B Roth SPD 17517 C Grünbeck FDP 17520 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17521 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 17522 C Frau Schoppe, Ministerin des Landes Niedersachsen 17524 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 17526B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17527 A Walther SPD 17529B Frau Vennegerts GRÜNE 17529 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 17533 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 17534 A Walther SPD 17534 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17536 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13537A, D Kühbacher SPD 17537 B Bernrath SPD 17538 B Dr. Hirsch FDP 17541 C Frau Kottwitz GRÜNE 17542 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU 17544 A Oostergetelo SPD 17545 D Krey CDU/CSU 17547 B Spilker CDU/CSU 17548 A Wüppesahl fraktionslos 17549 D Frau Unruh fraktionslos 17551 D Vizepräsident Cronenberg 17566 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/7736) 17553 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (Drucksache 11/7584) 17553 D c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Übergangskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/ CIMEX 1991 (Drucksache 11/6327) 17554 A d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/7468) 17554 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (Drucksache 11/7142) 17553 D Tagesordnungspunkt 3: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (Drucksachen 11/6275, 11/6786) 17554 B b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/6004, 11/7730) 17554 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/6241, 11/7679) 17554 C d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Offentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/6310, 11/7452) 17554 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/7781) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 III in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung (Drucksache 11/7772) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17555 D Gerster (Worms) SPD 17557 B Dr. Hoyer FDP 17559 B Frau Schilling GRÜNE 17560 D Breuer CDU/CSU 17561 B Gilges SPD 17562 C Eimer (Fürth) FDP 17563 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 17564 B Frau Schilling GRÜNE 17565 A Gerster (Worms) SPD 17566 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (Drucksache 11/7782) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 17567 A Dr. Struck SPD 17567 D Lutz SPD 17568 A Dr. Kappes CDU/CSU 17569 B Dr. Penner SPD 17569 D Richter FDP 17571 A Nächste Sitzung 17571 D Berichtigungen 17572 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17573* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17573* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 17573* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17483 222. Sitzung Bonn, den 5. September 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    17572 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Berichtigungen 217. Sitzung, Seite IV und 17 293 * : Bei Anlage 14 ist in der Aufzählung der Namen von Abgeordneten, die eine Erklärung nach § 31 GO abgegeben haben, statt „Frau Fuchs (Köln)" zu lesen „Frau Fuchs (Verl)". 221. Sitzung, Seite 1, rechte Spalte, 18. Name: Statt „Kleinert (Marburg) FDP" ist „Kleinert (Marburg) GRÜNE" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 09. 90 * Dr. Apel SPD 05. 09. 90 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 05. 09. 90 ** Brandt SPD 05.09.90 Duve SPD 05.09.90 Dr. Ehrenberg SPD 05. 09. 90 Eich GRÜNE 05. 09. 90 ** Frau Eid GRÜNE 05. 09. 90 Frau Frieß GRÜNE 05. 09. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 09. 90 Dr. Glotz SPD 05. 09. 90 Dr. Götz CDU/CSU 05. 09. 90 Frau Dr. Hartenstein SPD 05. 09. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 05. 09. 90 Zuydtwyck Jaunich SPD 05.09.90 Kastning SPD 05.09.90 Dr. Klejdzinski SPD 05. 09. 90 ** Klose SPD 05.09.90 Koschnick SPD 05.09.90 Leidinger SPD 05.09.90 Lenzer CDU/CSU 05. 09. 90 ** Lintner CDU/CSU 05.09.90 Marschewski CDU/CSU 05.09.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 09. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 05. 09. 90 Poß SPD 05.09.90 Schulhoff CDU/CSU 05.09.90 Dr. Soell SPD 05. 09. 90 * Such GRÜNE 05.09.90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 05. 09. 90 Vosen SPD 05.09.90 Dr. Weng (Gerlingen) FDP 05. 09. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 05. 09. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik*) Wir erklären zu unserem Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Abstim- *) Vergleiche 221. Sitzung, Seite 17 466 C, 3. Absatz Anlagen zum Stenographischen Bericht mung am 9. August 1990, Anl. 2 zum BT-Protokoll 11/ 17435 f: Bei Beachtung der Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf § 12 des BWG bei der beabsichtigten ersten gesamtdeutschen Wahl, an der das „ganze Deutsche Volk" sich beteiligen soll, die deutschen Staatsangehörigen jenseits von Oder und Neiße vom Recht zur Wahlbeteiligung nicht ausschließen. Ihr Wohnsitz liegt in einem Teil Deutschlands, der bisher aus der Zugehörigkeit zu Deutschland nach den Feststellungen der Verfassungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 7. 75 nicht entlassen ist, aber auch allein durch die Entscheidung von nur zwei Teilen Deutschlands fremder Gebiets- und Personalhoheit auf Dauer nicht unterstellt werden kann. Das ohnehin mit vielen Ausnahmen angewandte Wohnsitzprinzip kann daher bei der ersten gesamtdeutschen Wahl der Wahlbeteiligung dieser deutschen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen und darf sie nicht willkürlich ausgrenzen. Im übrigen haben sich eben erst die Delegationen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Dokument des Kopenhagener KSZE-Treffens über die menschliche Dimension vom 29. Juni 1990 durch Unterschrift verpflichtet (Ziff. 7, Pkt. 3) „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern", damit der Wille des Volkes die Grundlage für seine Autorität bleibt. Den Willen der deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den aus Deutschland noch nicht entlassenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, zu mißachten, hat niemand das Recht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990) Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG) Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) 17574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz — AAG —) Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses Gesetz zu dem Vertrag vom L Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern: Nach Auffassung des Bundesrates fällt die vorläufige Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in die Zuständigkeit des Bundes im Sinne von Artikel 120 des Grundgesetzes (so auch Beschluß des Bundesrates vom 10. März 1989, Drucksache 477/88 [Beschluß]). Im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages, gestützt auf Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, wird dagegen von einer Mitfinanzierung reiner Länderaufgaben ausgegangen. Zudem sind die Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ausschließlich auf eine Beteiligung an investiven Maßnahmen zugeschnitten, die nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ausmachen. Der generellen Bundeskompetenz nach Artikel 120 des Grundgesetzes entspricht jedoch eine volle Übernahme der Finanzierungslasten. Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik A. I. Die demokratischen Revolutionen in der Mitte und im Osten Europas haben endgültig den Weg geöffnet, auf dem wir die europäische und deutsche Teilung überwinden können. Der Bundesrat ruft alle Deutschen auf, diese Chance zu nutzen, die deutsche und gesamteuropäische Einigung zu vollenden und die Menschen- und Bürgerrechte zu verwirklichen. II. In Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern hat die Bundesrepublik Deutschland vor mehr als 20 Jahren mit der Entspannungs- und Friedenspolitik den Grundstein für die Aussöhnung und das Zusammenwachsen Europas mit unseren östlichen Nachbarn gelegt. Der Bundesrat unterstreicht die Absicht der Vertragsparteien, die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden und hebt die besondere Verantwortung der Deutschen für Frieden und Abrüstung hervor. III. Der gesamteuropäische Friedensprozeß gebietet, die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas in allen Bereichen zu intensivieren und vor allem mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder beim Übergang von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft zu überwinden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit unseren Nachbarn und Partnern einen wesentlichen Beitrag zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu leisten. IV. Der Bundesrat spricht die Hoffnung aus, daß der europäische und deutsche Einigungsprozeß zur Versöhnung und zu nachbarschaftlicher Partnerschaft zwischen Deutschen und Polen beitragen werden, und stellt fest: Die in den deutschpolnischen Abkommen vom 6. Juli 1950 und vom 7. Dezember 1970 bestimmte Grenzlinie ist die endgültige Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen. Jetzt und in der Zukunft gibt es keine deutschen Gebietsansprüche gegenüber der Republik Polen. Der Bundesrat erwartet, daß aus dieser Grenze künftig eine Brücke zwischen Deutschland und Polen im Geiste gemeinsamer europäischer Werte und Traditionen wird. B. I. Die politische Auseinandersetzung um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über das Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die von der Bundesregierung zu verantwortende Politik. Der deutsche Einigungsprozeß und der Übergang von einem politischen System der Unterdrückung zur Demokratie und von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft in der DDR sind historisch ohne Beispiel. Der daraus resultierenden großen politischen Herausforderung ist die Bundesregierung bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gerecht geworden. Sie hat nicht, wie es in dieser geschichtlichen Situation erforderlich gewesen wäre, von Anfang an den Konsens aller demokratischen politischen Kräfte in unserem Land gesucht. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, daß die Bundesregierung die Länder der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend unterrichtet, die Auffassungen der Länder bei der Erarbeitung des Vertragsentwurfs nicht rechtzeitig eingeholt und sie erst zu einem Zeitpunkt zu den Verhandlungen mit der Deutschen Demokratischen Republik hinzugezogen hat, als wegen des von ihr zu verantwortenden hohen Zeitdrucks nach ihrer eigenen Darstellung keine Änderungen am vereinbarten Vertrag mehr möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Verstoß gegen das föderative Prinzip des Grundgesetzes. Der Bundesrat stellt fest, daß die Mängel in dem von der Bundesregierung ausgehandelten Vertrag nicht zuletzt auf den Versuch zurückzuführen sind, den Einigungsprozeß im Alleingang ohne den Konsens mit allen demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Die Länder haben beizeiten davor gewarnt, — den Weg zur deutschen Einheit zu mißbrauchen, um die föderative Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auszuhöhlen und zentralstaatliche Ansprüche durchzusetzen, — die Deutsche Mark am 1. Juli 1990 abrupt und ohne ausreichende Struktur- und wirtschaftspolitische Flankierung sowie ohne wirksame Schutz- und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, — die sozialen Folgen der geplanten Währungs- und Wirtschaftsunion für die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland zu vernachlässigen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17575* II. Die Länder haben beizeiten darauf hingewiesen, daß sie wegen des von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitdrucks nicht die Möglichkeit hatten, die im Vertrag und im Zustimmungsgesetz getroffenen Regelungen verantwortlich daraufhin zu prüfen, ob sie erforderlich und sinnvoll sind. Das gilt vor allem für die besondere Lage Berlins. Unbeschadet dessen begrüßt der Bundesrat, daß auf Grund der Interventionen auch aus dem Kreis der Länder vor den und im Verlaufe der Beratungen über das Ratifikationsgesetz im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen bei der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erzielt werden konnten. Zu diesen Verbesserungen zählen: — die Verankerung des föderativen Prinzips im Vertrag, — die Einräumung größerer Chancen für überlebensfähige Betriebe in der Deutschen Demokratischen Republik, — die in das Ratifikationsgesetz aufgenommene Vorschrift, wonach die Bundesrepublik Deutschland bei der Verständigung gemäß Artikel 14 Satz 2 des Vertrages mit Vorrang Forderungen nach Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erheben wird, — die weitgehende Anpassung der Umweltvorschriften in der Deutschen Demokratischen Republik an den Rechtszustand in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Umweltunion, — die der Bundesrepublik Deutschland auferlegte Verpflichtung, im Rahmen von Empfehlungen, welche die wirtschaftspolitischen Grundsätze der Absätze 1 und 2 im Artikel 11 des Vertrages berühren, u. a. auch den Wettbewerbsschutz, die verfassungsmäßig abgesicherte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Koalitionsfreiheit einschließlich Tarifautonomie, den Verbraucherschutz, ein soziales Wohn- und Mietwesen und das Bau- und Planungsrecht gleichermaßen zu berücksichtigen, — die beabsichtigte Heranziehung des zu Unrecht angehäuften Vermögens der SED/PDS, der Blockparteien und der sogenannten Massenorganisationen in der Deutschen Demokratischen Republik für allgemeine Zwecke, — die Absicht, die Guthaben hoher Funktionäre dieser Organisationen sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht in das Regel-Verfahren der Währungsumstellung einzubeziehen, — die Zusicherung einer gleichberechtigten Länderbeteiligung bei der Besetzung des Schiedsgerichts gemäß Artikel 7 des Vertrages durch die Bundesregierung. Der Bundesrat erwartet, — daß die Länder an dem Gemeinsamen Regierungsausschuß gemäß Artikel 8 des Vertrages gleichgewichtig im Verhältnis zur Bundesregierung beteiligt werden, — daß wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit Devisenspekulanten nicht auf Kosten bundesdeutscher Steuerzahler Gewinne erzielen, — daß die Bundesregierung mit der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich und unter Beachtung des föderalen Prinzips Neuverhandlungen aufnimmt, sobald sich zeigt, daß die Deutsche Demokratische Republik auf Dauer zum wirtschaftlichen Notstandsgebiet zu werden droht; dabei dürfen eventuell notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen nicht zu Lasten der wirtschaftlich Schächeren im geeinten Deutschland finanziert werden, — daß die Möglichkeiten, Kinder und Beruf zu vereinbaren, im geeinten Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, bestehende Einrichtungen und Erleichterungen von Familie und Beruf erhalten und weitere geschaffen werden. C. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Länder an der weiteren Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses ihrer verfassungsmäßigen Stellung entsprechend beteiligt werden und die Bundesregierung sich um Herstellung des Einvernehmens mit allen demokratischen Kräften in Deutschland bemüht. Die Bestimmung des Zeitpunktes und die Ausgestaltung der ersten gesamtdeutschen Wahlen müssen im Konsens aller demokratischen Kräfte und staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen. Grundlage für die Verfassung des vereinten Deutschlands muß das Grundgesetz sein. Der historische Einschnitt der Überwindung der Teilung Deutschlands muß aber Anlaß sein, die grundgesetzliche Ordnung weiter zu entwickeln. Das föderale Prinzip muß gestärkt, die Friedensstaatlichkeit des vereinten Deutschlands betont und der Wille der Deutschen in der Verfassung verankert werden, die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen. Das Sozialstaatsgebot ist zu konkretisieren, der Umweltschutz muß Staatsziel werden und das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Gleichstellung ist wirksam abzusichern. Um dem vereinigten Deutschland ein verläßliches demokratisches Fundament zu geben, hält es der Bundesrat für erforderlich, daß die künftige Verfassung des gemeinsamen deutschen Bundesstaates den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird. Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze Der Bundesrat, — im Bewußtsein seiner Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte, — fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird, — in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, — im Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, — im Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist, — in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben, — in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt — und in Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 eine Bleichlautende Entschließung angenommen haben, gibt seinem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgeleg- 17576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 ten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom 6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989; Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951) sowie dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom 7. Dezember 1970. Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mitzuteilen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssichersiellungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) ... Strafrechtsänderungsgesetz — § 201 StGB — (.. . StrÄndG) Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes: Der Bundesrat begrüßt, daß mit der Novellierung des Weingesetzes die Vorschriften über die qualitätsorientierte Ertragsregelung auf Grund der beim Vollzug gewonnenen Erfahrungen präzisiert werden. Er ist jedoch der Auffassung, daß die Einführung eines Kontrollzeichens zur Sicherung der ausreichenden Überwachung von im Inland abgefülltem Wein (§ 58 Abs. 2a) die Weinbaubetriebe und die Verwaltung nicht zusätzlich mit unnötigem bürokratischen Aufwand und Kosten belasten darf. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der zu erlassenden Rechtsverordnung alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Überwachung der Ausgabe und Verwendung des Kontrollzeichens zu nutzen und dieses möglichst kostengünstig zu gestalten. Zum Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz der DDR e. V. zusammenarbeitet. Die Bundesstiftung soll der Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. für Naturschutzmaßnahmen, Erwerb und Sanierung von Flächen, die dem Naturschutz dienen, Förderung und Anwendungsberatung von Technologie-Entwicklungen sowie für die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 2 des Gesetzes Finanzmittel in einer Größenordnung von 10 v. H. des Stiftungsertrages laufend zur Verfügung stellen. Da auf absehbare Zeit die Bildung eines ausreichenden Stiftungskapitals in der DDR nicht zu erwarten ist, muß für die geplante Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung die DDR-Stiftung ein handlungsfähiger Partner sein. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, bei der Besetzung des Kuratoriums die Länder angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. August 1990 beschlossen, dem Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsantrag vom 20. August 1990 zuzustimmen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/6297 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5785 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/5722 Nr. 2.1 Drucksache 11/6864 Nr. 3.1, 3.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Interfraktionell ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf zum Einigungsvertrag, vorliegend auf Drucksache 11/7760 zur federführenden Beratung an den Ausschuß Deutsche Einheit sowie zur Mitberatung an die übrigen in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen.
    Die Vorlagen auf den Drucksachen 11/7762 (neu), 11/7763, 11/7756, 11/7766 (neu), 11/7764 und 11/7780 sollen ebenfalls an die in der Tagesordnung genannten Ausschüsse überwiesen werden.
    Außerdem ist interfraktionell vereinbart worden, die Anträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 11/7792 und 11/7793 ebenfalls heute zu behandeln.
    Der Antrag auf Drucksache 11/7792 soll zur federführenden Beratung an den Ausschuß Deutsche Einheit und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen werden.
    Der SPD-Antrag auf Drucksache 11/7793 soll zur federführenden Beratung an den Ausschuß Deutsche Einheit und zur Mitberatung an den Innenausschuß überwiesen werden.
    Gibt es weitere Vorschläge? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann darf ich dies als beschlossen feststellen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 2 der Tagesordnung sowie Zusatztagesordnungspunkt 2 auf:
    2. Überweisungen im vereinfachten Verfahren
    a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
    — Drucksache 11/7736 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung

    (Kulturund Stiftungsförderungsgesetz — KultStiftFG —)

    — Drucksache 11/7584 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß (federführend)

    Innenausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO
    ZP2 Erste Beratung des von den Abgeordneten Such, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden)

    — Drucksache 11/7142 —
    Überweisungsvorschlag: Innenausschuß



    Vizepräsident Cronenberg
    c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), Fuchs (Verl), Horn, Erler, Gerster (Worms), Jungmann (Wittmoldt), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Leidinger, Dr. Nöbel, Opel, Steiner, Weiler, Zumkley, Dr. Götte, Koschnick, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
    Änderung des Übungskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/CIMEX 1991
    — Drucksache 11/6327 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß
    Innenausschuß
    d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Niehuis, Bindig, Brück, Großmann, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Kolbow, Luuk, Dr. Osswald, Schanz, Schluckebier, Toetemeyer, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
    Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit
    — Drucksache 11/7468 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
    Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf: 3. Beratungen ohne Aussprache
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz)

    — Drucksache 11/6275 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des
    Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 11/6786 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Helmrich Stiegler

    (Erste Beratung 191. Sitzung)

    b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
    — Drucksache 11/6004 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

    (11. Ausschuß)

    — Drucksache 11/7730 —
    Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Steinhauer

    (Erste Beratung 203. Sitzung)

    c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats
    — Drucksache 11/6241 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

    — Drucksache 11/7679 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Schwarz Dr. Soell
    Dr. Feldmann
    Frau Beer

    (Erste Beratung 188. Sitzung)

    d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses

    (12. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Erler, Büchner (Speyer), Diller, Gerster (Worms), Dr. Götte, Ibrügger, Koschnick, Dr. Kübler, Leonhart, Müller (Pleisweiler), Pauli, Dr. Pick, Reimann, Dr. Scheer, Scherrer, Sielaff, Terborg, Adler, Weiler, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Dr. Klejdzinski, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. von Bülow, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

    Unterrichtung von Öffentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland
    — Drucksachen 11/6310, 11/7452 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Erler Francke (Hamburg)

    Es handelt sich um eine Reihe von Vorlagen, über die abgestimmt werden muß.
    Zunächst zum Tagesordnungspunkt 3 a: Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bankbilanzrichtlinie-Gesetzes. Dazu liegen Ihnen die Drucksachen 11/6275 und 11/6786 vor.
    Ich rufe die Art. 1 bis 13, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann sind diese Vorschriften bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.



    Vizepräsident Cronenberg
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein und kommen damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist auch in der dritten Lesung der Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 3 b, zur Einzelberatung und Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung. Dazu liegen Ihnen die Drucksachen 11/6004 und 11/7730 vor. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
    Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Dann sind die aufgerufenen Vorschriften bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Wir treten nunmehr in die
    dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist das Gesetz bei Enthaltungen der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 3 c: Einzelberatung und Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese Vorschriften liegen Ihnen auf den Drucksachen 11/6241 und 11/7679 vor.
    Ich rufe die Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Oberschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist das Gesetz bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN angenommen worden.
    Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 3 d und stimmen jetzt über die Beschlußempfehlung des Verteidigungsausschusses auf Drucksache 11/7452 zum Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6310 ab. Es handelt sich um die Unterrichtung von Öffentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland.
    Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer stimmt der Beschlußempfehlung
    des Ausschusses zu? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Dann ist diese Beschlußempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und FDP, gegen die Stimmen der GRÜNEN und gegen einige Stimmen aus der SPD-Fraktion bei Enthaltung des überwiegenden Teils der SPD-Fraktion angenommen worden.
    Meine Damen und Herren, ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung und Zusatztagesordnungspunkt 3 auf:
    4. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes
    — Drucksache 11/7781 —
    Überweisungsvorschlag:
    Verteidigungsausschuß (federführend)

    Innenausschuß
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Haushaltsausschuß
    ZP3 Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
    Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung
    — Drucksache 11/7772 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (federführend)

    Innenausschuß
    Verteidigungsausschuß
    Haushaltsausschuß
    Interfraktionell wird Ihnen empfohlen, einer Debattenzeit von einer Stunde zuzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt — dies scheint der Fall zu sein — , dann habe ich das als beschlossen festzustellen und kann die Debatte eröffnen.
    Zunächst einmal hat der Abgeordnete Hauser (Esslingen) das Wort.


Rede von Otto Hauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! In meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 26. April dieses Jahres habe ich die Absicht meiner Fraktion angekündigt, den Wehrdienst auf zwölf Monate zu verkürzen. Ich freue mich, nun heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Regelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes einbringen zu können. Wir haben damit unsere Absicht vom Frühjahr dieses Jahres in die Tat umgesetzt.
Am 30. September werden neben denjenigen Soldaten, die 15 Monate Grundwehrdienst geleistet haben, auch alle die Soldaten entlassen, die bis dahin zwölf Monate gedient haben. Am gleichen Tag werden die Zivildienstleistenden, die 15 Monate und mehr Zivildienst hinter sich haben, ihren Dienst beenden.
Künfig wird der Wehrdienst zwölf Monate und der Zivildienst 15 Monate dauern. Das Entlassungsgeld wird trotz der geringeren Dienstzeit weiterhin 2 500 DM betragen.



Hauser (Esslingen)

Meine Damen und Herren, mit der Verkürzung des Wehrdienstes reagieren wir auf die veränderte sicherheitspolitische Situation in Europa. Der Warschauer Pakt existiert in seiner bisherigen Form nicht mehr. Die Sowjetarmee wird nach dem WienI-Abkommen deutlich weniger Soldaten in Mittel- und Osteuropa stationiert haben als bisher. In absehbarer Zeit wird sie 380 000 Soldaten vom Gebiet der ehemaligen DDR abziehen.
Die Armeen der Staaten Osteuropas werden drastisch reduziert und sind nicht mehr Instrument sowjetischer strategischer Ziele. Die DDR als Bollwerk des Marxismus-Leninismus existiert nicht mehr weiter. Unsere Politik muß deshalb diesen Entwicklungen und Veränderungen in der Welt Rechnung tragen, wenn sie für die Bürger überzeugend bleiben will.
Neben unseren Beiträgen zur Verminderung von Spannungen und der Konfrontation in Europa bei den Abrüstungsverhandlungen in Wien geben wir nun mit der Wehrdienstverkürzung und damit mit der Herabsetzung der Präsenzstärke ein Signal. Unser Ziel ist, die Teilung Europas zu überwinden. Dies geschieht durch unsere Politik der Vereinigung mit der DDR und durch unseren Beitrag zur Abrüstung.
Der Zeitpunkt der Wehrdienstverkürzung liegt genau richtig. Kurz vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland reduzieren wir die Präsenzstärke der Bundeswehr um 35 000 Mann. Dies ist ein eindeutiges Zeichen der Friedfertigkeit und des Abrüstungswillens des dann vereinten Deutschland. Es ist ferner der erste Schritt zur Verwirklichung des Ziels, die gesamtdeutschen Streitkräfte auf 370 000 Soldaten zu verringern.
Diesen weiteren Abbau deutscher Streitkräfte werden wir in der schnellstmöglichen Zeit verfolgen. Wir machen damit klar: Das vereinigte Deutschland bedroht niemanden. Als souveräner Staat erhalten wir jedoch die Option zur Verteidigung unseres Territoriums aufrecht. Wir sind damit stark genug für die Verteidigung und stellen, meine Damen und Herren, für unsere Nachbarn keinerlei Risiko dar.
Die Vereinigung Deutschlands sehen wir als Teil der Vereinigung Europas. Wir haben damit die Vision Konrad Adenauers verwirklicht, der bei der Gründung der Bundeswehr das politische Ziel der CDU und seiner Regierung betonte, das freie und vereinigte Deutschland in einem freien Europa verwirklichen zu wollen. Für meine Kollegen und für mich ist es eine große Genugtuung, daß wir 35 Jahre nach dieser Rede Adenauers sein großes politisches Ziel und Vermächtnis erreicht haben. Hier zeigt sich, daß nicht die Anpassung an den Zeitgeist, sondern das Festhalten am Bündnis der freien Staaten des Westens, die ernsthafte und maßvolle Politik zur Gewährleistung unserer Sicherheit und der Wille zum Frieden und zum Spannungsabbau nun zum Ziel geführt haben.
Meine Damen und Herren, ich hatte schon ausgeführt, daß wir auch im vereinigten Deutschland auf ein Minimum an Verteidigungsaufwendungen nicht werden verzichten können. Deutschland wird auch in Zukunft in das Bündnis der freien Nationen des Westens eingebunden bleiben. Die Strategie der NATO wird
sich sehr bald ändern. An wichtigen Grundelementen der Verteidigungspolitik halten wir allerdings fest.
Dazu gehört die allgemeine Wehrpflicht. Ich verstehe Wehrpflicht nicht nur als eine Möglichkeit der Rekrutierung von Soldaten, sondern auch als ein Instrument, dessen Wert wir heute in der NVA gerade nach der friedlichen Revolution beobachten können. Die SED-Offiziere und -Unteroffiziere konnten nicht einfach weitermachen wie bisher, weil Soldaten, Wehrpflichtige, die Autorität dieser Partei-Soldaten nicht mehr anerkannten. Wehrpflichtige in der Armee sind deshalb ein demokratisches Element, auf das wir auch in Zukunft nicht verzichten werden. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß es auch in Berlin die allgemeine Wehrpflicht geben wird.

(Wilz [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, wir werden energische Anstrengungen unternehmen, um die Kosten des Verteidigungsetats auf weniger als 50 Milliarden DM zu senken. Wir sind überzeugt davon, daß dieses Ziel nach den Veränderungen des 3. Oktober 1990 erreichbar ist.
Ein erster Schritt dazu ist die Wehrdienstverkürzung auf zwölf Monate und damit die Senkung der Präsenzstärke. Wir erreichen allein damit eine Einsparung im Verteidigungsetat von nahezu 600 Millionen DM. Die weitere Herabsetzung der Präsenzstärke wird weitere Einsparungen bei den Personalkosten mit sich bringen, nicht nur bei den Wehrpflichtigen, sondern auch bei den Zeit- und Berufssoldaten und bei den zivilen Kräften der Bundeswehr.
Ich darf auch hinzufügen, daß im Einzelplan 15 — Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit — die Verkürzung der Zivildienstdauer jährlich Einsparungen in einer Größenordnung von zwischen 140 und 200 Millionen DM bringt.
Diese Einsparungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierung unserer Zukunftsaufgaben für die deutsche Einheit, für den Umweltschutz, für humanitäre Aufgaben innerhalb und außerhalb Europas.
Meine Damen und Herren, wir haben den Zivildienst um fünf Monate verkürzt. Eigentlich hätten es nach den früher angewandten Berechnungsschemata nur vier Monate sein sollen. Wir haben jedoch berücksichtigt, daß mit der Herabsetzung der Präsenzstärke der Bundeswehr künftig auch die Dauer und die Zahl der Wehrübungen zurückgehen werden. Daher sind 15 Monate Zivildienst im Verhältnis zum zwölfmonatigen Wehrdienst und geringerer Wehrübungszahl angemessen.
Noch ein Wort zu manchen Katastrophenszenarios, die zur Zeit von verschiedenen Seiten wegen der Verkürzung des Zivildienstes gezeichnet werden: Die Behauptungen gehen vom Pflegenotstand bis zum Zusammenbruch ganzer karitativer Organisationen. Wir wollen hier eindeutig festhalten: Der Zivildienst war und ist kein Staatsservice für den Sozialbereich zu niedrigen Preisen. Zivildienstleistende dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die eigentlich von Fachkräften erledigt werden müßten. Wenn also heute die Schrekkensvision an die Wand gemalt wird, nach der Ver-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17557
Hauser (Esslingen)

kürzung des Zivildienstes würden ganze Organisationen zusammenbrechen, dann muß man feststellen, daß hier im Laufe der Vergangenheit eben Fehlentwicklungen eingetreten sind, die schleunigst korrigiert werden müssen.

(Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Fragen Sie mal in Ihren Krankenhäusern, ob die das als Fehlentwicklungen bezeichnen!)

— Hören Sie doch einmal zu, Frau Schulte!
Wir treten für eine gründliche Durchforstung des Katalogs der Verwendungen von Zivildienstleistenden ein. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum Zivildienstleistende Hausmeistertätigkeiten, Verwaltungstätigkeiten, Telefondienst oder Kraftfahrtätigkeiten verrichten sollen, die mit einem sozialen Engagement sicherlich nur indirekt zu tun haben. Wenn die Zahl der Zivildienstleistenden sinkt, müssen die Zivildienstleistenden künftig so eingesetzt werden, wie es ursprünglich einmal gedacht war, nämlich in der unmittelbaren Hilfe und Pflege der Behinderten und der Menschen, die leiden. Dann wird die Zahl der Dienstleistenden auch bei weniger Dienstzeit ausreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Vereinigung Deutschlands und Europas liegen in greifbarer Nähe. Das Blockdenken der Vergangenheit ist nahezu verschwunden. Die Sicherheitspolitik muß auf große Veränderungen reagieren, und sie muß durch neue Konzepte Veränderungen ermöglichen. Damit Veränderungen zum Fortschritt beitragen, müssen wir positive Impulse geben. Die Verkürzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes sehe ich als bedeutenden Schritt an, dem sicherlich weitere folgen werden und folgen müssen.
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist bereit, diese Herausforderungen auch in einer neuen Zeit, gerade in dieser neuen Zeit, anzunehmen und sie entscheidend mitzugestalten.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerster (Worms).