Plenarprotokoll 11/222
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
222. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
Schulze (Berlin) 17483 A
Eintritt des Abg. Herberholz in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Scherrer 17483 A
Ausscheiden der Abgeordneten G erster (Mainz) und Dr. Lippelt (Hannover) als stellvertretende Mitglieder sowie der Abgeordneten Frau Nickels als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 17483 B
Wahl des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) als ordentliches Mitglied sowie der Abgeordneten Frau Nickels und Dr. Blens als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß 17483 B
Erweiterung der Tagesordnung 17483 B
Absetzung der Punkte 1 g), h) und i) von der Tagesordnung 17483 C
Tagesordnungspunkt 1:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksache 11/7760)
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Drucksache 11/7762 [neu])
c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7763)
d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltswahrheit und -klarheit: Gesamtdeutscher Haushalt 1991 noch in diesem Jahr (Drucksache 11/7756)
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verabschiedung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes und Verabschiedung des ersten gesamtdeutschen Haushaltsgesetzes vor den Bundestagswahlen (Drucksache 11/7766 [neu])
f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner, Hüser, Frau Kottwitz, Stratmann-Mertens, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratische, soziale und ökologische Eckpunkte zum Einigungsvertrag
(Drucksache 11/7764)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1:
Beratung des Antrags des Abgeordneten
Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN:
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990
Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/7780)
Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17484 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17486 A
Dr. Hirsch FDP 17486 C
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17495 C
Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 17501 C
Dr. Bötsch CDU/CSU 17502 C
Stratmann-Mertens GRÜNE 17507 A
Dr. Graf Lambsdorff FDP 17510D
Westphal SPD 17512 D
Haack (Extertal) SPD 17515D
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17516 B
Roth SPD 17517 C
Grünbeck FDP 17520 A
Dr. Graf Lambsdorff FDP 17521 C
Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 17522 C
Frau Schoppe, Ministerin des Landes Niedersachsen 17524 C
Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 17526B
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17527 A
Walther SPD 17529B
Frau Vennegerts GRÜNE 17529 D
Dr. Graf Lambsdorff FDP 17533 B
Gerster (Mainz) CDU/CSU 17534 A
Walther SPD 17534 C
Engelhard, Bundesminister BMJ 17536 B
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13537A, D
Kühbacher SPD 17537 B
Bernrath SPD 17538 B
Dr. Hirsch FDP 17541 C
Frau Kottwitz GRÜNE 17542 C
Dr. Biedenkopf CDU/CSU 17544 A
Oostergetelo SPD 17545 D
Krey CDU/CSU 17547 B
Spilker CDU/CSU 17548 A
Wüppesahl fraktionslos 17549 D
Frau Unruh fraktionslos 17551 D
Vizepräsident Cronenberg 17566 D
Tagesordnungspunkt 2:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/7736) 17553 D
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (Drucksache 11/7584) 17553 D
c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Übergangskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/ CIMEX 1991 (Drucksache 11/6327) 17554 A
d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/7468) 17554 A
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2:
Erste Beratung des von dem Abgeordneten Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (Drucksache 11/7142) 17553 D
Tagesordnungspunkt 3: Beratungen ohne Aussprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (Drucksachen 11/6275, 11/6786) 17554 B
b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/6004, 11/7730) 17554 B
c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/6241, 11/7679) 17554 C
d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Offentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/6310, 11/7452) 17554 C
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/7781)
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 III
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3:
Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung (Drucksache 11/7772)
Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17555 D
Gerster (Worms) SPD 17557 B
Dr. Hoyer FDP 17559 B
Frau Schilling GRÜNE 17560 D
Breuer CDU/CSU 17561 B
Gilges SPD 17562 C
Eimer (Fürth) FDP 17563 A
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 17564 B
Frau Schilling GRÜNE 17565 A
Gerster (Worms) SPD 17566 A
Tagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (Drucksache 11/7782)
Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 17567 A
Dr. Struck SPD 17567 D
Lutz SPD 17568 A
Dr. Kappes CDU/CSU 17569 B
Dr. Penner SPD 17569 D
Richter FDP 17571 A
Nächste Sitzung 17571 D
Berichtigungen 17572
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 17573* A Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17573* B
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen 17573* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17483
222. Sitzung
Bonn, den 5. September 1990
Beginn: 9.00 Uhr
17572 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990
Berichtigungen
217. Sitzung, Seite IV und 17 293 * : Bei Anlage 14 ist in der Aufzählung der Namen von Abgeordneten, die eine Erklärung nach § 31 GO abgegeben haben, statt „Frau Fuchs (Köln)" zu lesen „Frau Fuchs (Verl)".
221. Sitzung, Seite 1, rechte Spalte, 18. Name: Statt „Kleinert (Marburg) FDP" ist „Kleinert (Marburg) GRÜNE" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 05. 09. 90 *
Dr. Apel SPD 05. 09. 90
Böhm (Melsungen) CDU/CSU 05. 09. 90 **
Brandt SPD 05.09.90
Duve SPD 05.09.90
Dr. Ehrenberg SPD 05. 09. 90
Eich GRÜNE 05. 09. 90 **
Frau Eid GRÜNE 05. 09. 90
Frau Frieß GRÜNE 05. 09. 90
Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 09. 90
Dr. Glotz SPD 05. 09. 90
Dr. Götz CDU/CSU 05. 09. 90
Frau Dr. Hartenstein SPD 05. 09. 90
Frhr. Heereman von CDU/CSU 05. 09. 90
Zuydtwyck
Jaunich SPD 05.09.90
Kastning SPD 05.09.90
Dr. Klejdzinski SPD 05. 09. 90 **
Klose SPD 05.09.90
Koschnick SPD 05.09.90
Leidinger SPD 05.09.90
Lenzer CDU/CSU 05. 09. 90 **
Lintner CDU/CSU 05.09.90
Marschewski CDU/CSU 05.09.90
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 09. 90
Dr. Mertens (Bottrop) SPD 05. 09. 90
Poß SPD 05.09.90
Schulhoff CDU/CSU 05.09.90
Dr. Soell SPD 05. 09. 90 *
Such GRÜNE 05.09.90
Dr. Todenhöfer CDU/CSU 05. 09. 90
Vosen SPD 05.09.90
Dr. Weng (Gerlingen) FDP 05. 09. 90
Weisskirchen (Wiesloch) SPD 05. 09. 90
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr.
Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin),
Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den
Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August
1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten
gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik*)
Wir erklären zu unserem Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Abstim-
*) Vergleiche 221. Sitzung, Seite 17 466 C, 3. Absatz
Anlagen zum Stenographischen Bericht
mung am 9. August 1990, Anl. 2 zum BT-Protokoll 11/ 17435 f:
Bei Beachtung der Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf § 12 des BWG bei der beabsichtigten ersten gesamtdeutschen Wahl, an der das „ganze Deutsche Volk" sich beteiligen soll, die deutschen Staatsangehörigen jenseits von Oder und Neiße vom Recht zur Wahlbeteiligung nicht ausschließen.
Ihr Wohnsitz liegt in einem Teil Deutschlands, der bisher aus der Zugehörigkeit zu Deutschland nach den Feststellungen der Verfassungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 7. 75 nicht entlassen ist, aber auch allein durch die Entscheidung von nur zwei Teilen Deutschlands fremder Gebiets- und Personalhoheit auf Dauer nicht unterstellt werden kann.
Das ohnehin mit vielen Ausnahmen angewandte Wohnsitzprinzip kann daher bei der ersten gesamtdeutschen Wahl der Wahlbeteiligung dieser deutschen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen und darf sie nicht willkürlich ausgrenzen.
Im übrigen haben sich eben erst die Delegationen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Dokument des Kopenhagener KSZE-Treffens über die menschliche Dimension vom 29. Juni 1990 durch Unterschrift verpflichtet (Ziff. 7, Pkt. 3) „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern", damit der Wille des Volkes die Grundlage für seine Autorität bleibt. Den Willen der deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den aus Deutschland noch nicht entlassenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, zu mißachten, hat niemand das Recht.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990)
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990)
Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG)
Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990)
Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes
Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse
und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)
Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
17574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD)
Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes
Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz — AAG —)
Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses
Gesetz zu dem Vertrag vom L Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern
Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern:
Nach Auffassung des Bundesrates fällt die vorläufige Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in die Zuständigkeit des Bundes im Sinne von Artikel 120 des Grundgesetzes (so auch Beschluß des Bundesrates vom 10. März 1989, Drucksache 477/88 [Beschluß]). Im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages, gestützt auf Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, wird dagegen von einer Mitfinanzierung reiner Länderaufgaben ausgegangen. Zudem sind die Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ausschließlich auf eine Beteiligung an investiven Maßnahmen zugeschnitten, die nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ausmachen. Der generellen Bundeskompetenz nach Artikel 120 des Grundgesetzes entspricht jedoch eine volle Übernahme der Finanzierungslasten.
Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
A.
I. Die demokratischen Revolutionen in der Mitte und im Osten Europas haben endgültig den Weg geöffnet, auf dem wir die europäische und deutsche Teilung überwinden können. Der Bundesrat ruft alle Deutschen auf, diese Chance zu nutzen, die deutsche und gesamteuropäische Einigung zu vollenden und die Menschen- und Bürgerrechte zu verwirklichen.
II. In Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern hat die Bundesrepublik Deutschland vor mehr als 20 Jahren mit der Entspannungs- und Friedenspolitik den Grundstein für die Aussöhnung und das Zusammenwachsen Europas mit unseren östlichen Nachbarn gelegt. Der Bundesrat unterstreicht die Absicht der Vertragsparteien, die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden und hebt die besondere Verantwortung der Deutschen für Frieden und Abrüstung hervor.
III. Der gesamteuropäische Friedensprozeß gebietet, die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas in allen Bereichen zu intensivieren und vor allem mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder beim Übergang von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft zu überwinden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit unseren Nachbarn und Partnern einen wesentlichen Beitrag zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu leisten.
IV. Der Bundesrat spricht die Hoffnung aus, daß der europäische und deutsche Einigungsprozeß zur Versöhnung und zu nachbarschaftlicher Partnerschaft zwischen Deutschen und Polen beitragen werden, und stellt fest: Die in den deutschpolnischen Abkommen vom 6. Juli 1950 und vom 7. Dezember 1970 bestimmte Grenzlinie ist die endgültige Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen. Jetzt und in der Zukunft gibt es keine deutschen Gebietsansprüche gegenüber der Republik Polen.
Der Bundesrat erwartet, daß aus dieser Grenze künftig eine Brücke zwischen Deutschland und Polen im Geiste gemeinsamer europäischer Werte und Traditionen wird.
B.
I. Die politische Auseinandersetzung um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über das Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die von der Bundesregierung zu verantwortende Politik.
Der deutsche Einigungsprozeß und der Übergang von einem politischen System der Unterdrückung zur Demokratie und von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft in der DDR sind historisch ohne Beispiel.
Der daraus resultierenden großen politischen Herausforderung ist die Bundesregierung bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gerecht geworden. Sie hat nicht, wie es in dieser geschichtlichen Situation erforderlich gewesen wäre, von Anfang an den Konsens aller demokratischen politischen Kräfte in unserem Land gesucht.
Der Bundesrat kritisiert insbesondere, daß die Bundesregierung die Länder der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend unterrichtet, die Auffassungen der Länder bei der Erarbeitung des Vertragsentwurfs nicht rechtzeitig eingeholt und sie erst zu einem Zeitpunkt zu den Verhandlungen mit der Deutschen Demokratischen Republik hinzugezogen hat, als wegen des von ihr zu verantwortenden hohen Zeitdrucks nach ihrer eigenen Darstellung keine Änderungen am vereinbarten Vertrag mehr möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Verstoß gegen das föderative Prinzip des Grundgesetzes.
Der Bundesrat stellt fest, daß die Mängel in dem von der Bundesregierung ausgehandelten Vertrag nicht zuletzt auf den Versuch zurückzuführen sind, den Einigungsprozeß im Alleingang ohne den Konsens mit allen demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben.
Die Länder haben beizeiten davor gewarnt,
— den Weg zur deutschen Einheit zu mißbrauchen, um die föderative Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auszuhöhlen und zentralstaatliche Ansprüche durchzusetzen,
— die Deutsche Mark am 1. Juli 1990 abrupt und ohne ausreichende Struktur- und wirtschaftspolitische Flankierung sowie ohne wirksame Schutz- und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen,
— die sozialen Folgen der geplanten Währungs- und Wirtschaftsunion für die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland zu vernachlässigen.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17575*
II. Die Länder haben beizeiten darauf hingewiesen, daß sie wegen des von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitdrucks nicht die Möglichkeit hatten, die im Vertrag und im Zustimmungsgesetz getroffenen Regelungen verantwortlich daraufhin zu prüfen, ob sie erforderlich und sinnvoll sind. Das gilt vor allem für die besondere Lage Berlins.
Unbeschadet dessen begrüßt der Bundesrat, daß auf Grund der Interventionen auch aus dem Kreis der Länder vor den und im Verlaufe der Beratungen über das Ratifikationsgesetz im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen bei der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erzielt werden konnten.
Zu diesen Verbesserungen zählen:
— die Verankerung des föderativen Prinzips im Vertrag,
— die Einräumung größerer Chancen für überlebensfähige
Betriebe in der Deutschen Demokratischen Republik,
— die in das Ratifikationsgesetz aufgenommene Vorschrift, wonach die Bundesrepublik Deutschland bei der Verständigung gemäß Artikel 14 Satz 2 des Vertrages mit Vorrang Forderungen nach Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erheben wird,
— die weitgehende Anpassung der Umweltvorschriften in der Deutschen Demokratischen Republik an den Rechtszustand in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Umweltunion,
— die der Bundesrepublik Deutschland auferlegte Verpflichtung, im Rahmen von Empfehlungen, welche die wirtschaftspolitischen Grundsätze der Absätze 1 und 2 im Artikel 11 des Vertrages berühren, u. a. auch den Wettbewerbsschutz, die verfassungsmäßig abgesicherte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Koalitionsfreiheit einschließlich Tarifautonomie, den Verbraucherschutz, ein soziales Wohn- und Mietwesen und das Bau- und Planungsrecht gleichermaßen zu berücksichtigen,
— die beabsichtigte Heranziehung des zu Unrecht angehäuften Vermögens der SED/PDS, der Blockparteien und der sogenannten Massenorganisationen in der Deutschen Demokratischen Republik für allgemeine Zwecke,
— die Absicht, die Guthaben hoher Funktionäre dieser Organisationen sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht in das Regel-Verfahren der Währungsumstellung einzubeziehen,
— die Zusicherung einer gleichberechtigten Länderbeteiligung bei der Besetzung des Schiedsgerichts gemäß Artikel 7 des Vertrages durch die Bundesregierung.
Der Bundesrat erwartet,
— daß die Länder an dem Gemeinsamen Regierungsausschuß gemäß Artikel 8 des Vertrages gleichgewichtig im Verhältnis zur Bundesregierung beteiligt werden,
— daß wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit Devisenspekulanten nicht auf Kosten bundesdeutscher Steuerzahler Gewinne erzielen,
— daß die Bundesregierung mit der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich und unter Beachtung des föderalen Prinzips Neuverhandlungen aufnimmt, sobald sich zeigt, daß die Deutsche Demokratische Republik auf Dauer zum wirtschaftlichen Notstandsgebiet zu werden droht; dabei dürfen eventuell notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen nicht zu Lasten der wirtschaftlich Schächeren im geeinten Deutschland finanziert werden,
— daß die Möglichkeiten, Kinder und Beruf zu vereinbaren, im geeinten Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, bestehende Einrichtungen und Erleichterungen von Familie und Beruf erhalten und weitere geschaffen werden.
C.
Der Bundesrat geht davon aus, daß die Länder an der weiteren Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses ihrer verfassungsmäßigen Stellung entsprechend beteiligt werden und die Bundesregierung sich um Herstellung des Einvernehmens mit allen demokratischen Kräften in Deutschland bemüht.
Die Bestimmung des Zeitpunktes und die Ausgestaltung der ersten gesamtdeutschen Wahlen müssen im Konsens aller demokratischen Kräfte und staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen.
Grundlage für die Verfassung des vereinten Deutschlands muß das Grundgesetz sein. Der historische Einschnitt der Überwindung der Teilung Deutschlands muß aber Anlaß sein, die grundgesetzliche Ordnung weiter zu entwickeln. Das föderale Prinzip muß gestärkt, die Friedensstaatlichkeit des vereinten Deutschlands betont und der Wille der Deutschen in der Verfassung verankert werden, die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen. Das Sozialstaatsgebot ist zu konkretisieren, der Umweltschutz muß Staatsziel werden und das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Gleichstellung ist wirksam abzusichern.
Um dem vereinigten Deutschland ein verläßliches demokratisches Fundament zu geben, hält es der Bundesrat für erforderlich, daß die künftige Verfassung des gemeinsamen deutschen Bundesstaates den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird.
Entschließung
zur deutsch-polnischen Grenze
Der Bundesrat,
— im Bewußtsein seiner Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte,
— fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird,
— in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet,
— im Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist,
— im Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist,
— in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben,
— in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt
— und in Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 eine Bleichlautende Entschließung angenommen haben,
gibt seinem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird:
Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgeleg-
17576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990
ten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom
6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989; Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951) sowie dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom
7. Dezember 1970.
Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität.
Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mitzuteilen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Ernährungsvorsorgegesetz (EVG)
Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssichersiellungsgesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes
Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage)
Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG)
... Strafrechtsänderungsgesetz — § 201 StGB — (.. . StrÄndG)
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht
Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt:
Zum Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes:
Der Bundesrat begrüßt, daß mit der Novellierung des Weingesetzes die Vorschriften über die qualitätsorientierte Ertragsregelung auf Grund der beim Vollzug gewonnenen Erfahrungen präzisiert werden.
Er ist jedoch der Auffassung, daß die Einführung eines Kontrollzeichens zur Sicherung der ausreichenden Überwachung von im Inland abgefülltem Wein (§ 58 Abs. 2a) die Weinbaubetriebe und die Verwaltung nicht zusätzlich mit unnötigem bürokratischen Aufwand und Kosten belasten darf.
Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der zu erlassenden Rechtsverordnung alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Überwachung der Ausgabe und Verwendung des Kontrollzeichens zu nutzen und dieses möglichst kostengünstig zu gestalten.
Zum Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz der DDR e. V. zusammenarbeitet. Die Bundesstiftung soll der Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. für Naturschutzmaßnahmen, Erwerb und Sanierung von Flächen, die dem Naturschutz dienen, Förderung und Anwendungsberatung von Technologie-Entwicklungen sowie für die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 2 des Gesetzes Finanzmittel in einer Größenordnung von 10 v. H. des Stiftungsertrages laufend zur Verfügung stellen.
Da auf absehbare Zeit die Bildung eines ausreichenden Stiftungskapitals in der DDR nicht zu erwarten ist, muß für die geplante Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung die DDR-Stiftung ein handlungsfähiger Partner sein.
Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, bei der Besetzung des Kuratoriums die Länder angemessen zu berücksichtigen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. August 1990 beschlossen, dem
Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsantrag vom 20. August 1990
zuzustimmen.
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/6297
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5785
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Auswärtiger Ausschuß
Drucksache 11/5722 Nr. 2.1 Drucksache 11/6864 Nr. 3.1, 3.2