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ID1122202000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schulze (Berlin) 17483 A Eintritt des Abg. Herberholz in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Scherrer 17483 A Ausscheiden der Abgeordneten G erster (Mainz) und Dr. Lippelt (Hannover) als stellvertretende Mitglieder sowie der Abgeordneten Frau Nickels als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 17483 B Wahl des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) als ordentliches Mitglied sowie der Abgeordneten Frau Nickels und Dr. Blens als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß 17483 B Erweiterung der Tagesordnung 17483 B Absetzung der Punkte 1 g), h) und i) von der Tagesordnung 17483 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksache 11/7760) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Drucksache 11/7762 [neu]) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7763) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltswahrheit und -klarheit: Gesamtdeutscher Haushalt 1991 noch in diesem Jahr (Drucksache 11/7756) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verabschiedung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes und Verabschiedung des ersten gesamtdeutschen Haushaltsgesetzes vor den Bundestagswahlen (Drucksache 11/7766 [neu]) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner, Hüser, Frau Kottwitz, Stratmann-Mertens, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratische, soziale und ökologische Eckpunkte zum Einigungsvertrag (Drucksache 11/7764) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/7780) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17484 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17486 A Dr. Hirsch FDP 17486 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17495 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 17501 C Dr. Bötsch CDU/CSU 17502 C Stratmann-Mertens GRÜNE 17507 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17510D Westphal SPD 17512 D Haack (Extertal) SPD 17515D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17516 B Roth SPD 17517 C Grünbeck FDP 17520 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17521 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 17522 C Frau Schoppe, Ministerin des Landes Niedersachsen 17524 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 17526B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17527 A Walther SPD 17529B Frau Vennegerts GRÜNE 17529 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 17533 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 17534 A Walther SPD 17534 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17536 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13537A, D Kühbacher SPD 17537 B Bernrath SPD 17538 B Dr. Hirsch FDP 17541 C Frau Kottwitz GRÜNE 17542 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU 17544 A Oostergetelo SPD 17545 D Krey CDU/CSU 17547 B Spilker CDU/CSU 17548 A Wüppesahl fraktionslos 17549 D Frau Unruh fraktionslos 17551 D Vizepräsident Cronenberg 17566 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/7736) 17553 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (Drucksache 11/7584) 17553 D c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Übergangskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/ CIMEX 1991 (Drucksache 11/6327) 17554 A d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/7468) 17554 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (Drucksache 11/7142) 17553 D Tagesordnungspunkt 3: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (Drucksachen 11/6275, 11/6786) 17554 B b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/6004, 11/7730) 17554 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/6241, 11/7679) 17554 C d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Offentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/6310, 11/7452) 17554 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/7781) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 III in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung (Drucksache 11/7772) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17555 D Gerster (Worms) SPD 17557 B Dr. Hoyer FDP 17559 B Frau Schilling GRÜNE 17560 D Breuer CDU/CSU 17561 B Gilges SPD 17562 C Eimer (Fürth) FDP 17563 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 17564 B Frau Schilling GRÜNE 17565 A Gerster (Worms) SPD 17566 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (Drucksache 11/7782) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 17567 A Dr. Struck SPD 17567 D Lutz SPD 17568 A Dr. Kappes CDU/CSU 17569 B Dr. Penner SPD 17569 D Richter FDP 17571 A Nächste Sitzung 17571 D Berichtigungen 17572 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17573* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17573* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 17573* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17483 222. Sitzung Bonn, den 5. September 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    17572 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Berichtigungen 217. Sitzung, Seite IV und 17 293 * : Bei Anlage 14 ist in der Aufzählung der Namen von Abgeordneten, die eine Erklärung nach § 31 GO abgegeben haben, statt „Frau Fuchs (Köln)" zu lesen „Frau Fuchs (Verl)". 221. Sitzung, Seite 1, rechte Spalte, 18. Name: Statt „Kleinert (Marburg) FDP" ist „Kleinert (Marburg) GRÜNE" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 09. 90 * Dr. Apel SPD 05. 09. 90 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 05. 09. 90 ** Brandt SPD 05.09.90 Duve SPD 05.09.90 Dr. Ehrenberg SPD 05. 09. 90 Eich GRÜNE 05. 09. 90 ** Frau Eid GRÜNE 05. 09. 90 Frau Frieß GRÜNE 05. 09. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 09. 90 Dr. Glotz SPD 05. 09. 90 Dr. Götz CDU/CSU 05. 09. 90 Frau Dr. Hartenstein SPD 05. 09. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 05. 09. 90 Zuydtwyck Jaunich SPD 05.09.90 Kastning SPD 05.09.90 Dr. Klejdzinski SPD 05. 09. 90 ** Klose SPD 05.09.90 Koschnick SPD 05.09.90 Leidinger SPD 05.09.90 Lenzer CDU/CSU 05. 09. 90 ** Lintner CDU/CSU 05.09.90 Marschewski CDU/CSU 05.09.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 09. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 05. 09. 90 Poß SPD 05.09.90 Schulhoff CDU/CSU 05.09.90 Dr. Soell SPD 05. 09. 90 * Such GRÜNE 05.09.90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 05. 09. 90 Vosen SPD 05.09.90 Dr. Weng (Gerlingen) FDP 05. 09. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 05. 09. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik*) Wir erklären zu unserem Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Abstim- *) Vergleiche 221. Sitzung, Seite 17 466 C, 3. Absatz Anlagen zum Stenographischen Bericht mung am 9. August 1990, Anl. 2 zum BT-Protokoll 11/ 17435 f: Bei Beachtung der Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf § 12 des BWG bei der beabsichtigten ersten gesamtdeutschen Wahl, an der das „ganze Deutsche Volk" sich beteiligen soll, die deutschen Staatsangehörigen jenseits von Oder und Neiße vom Recht zur Wahlbeteiligung nicht ausschließen. Ihr Wohnsitz liegt in einem Teil Deutschlands, der bisher aus der Zugehörigkeit zu Deutschland nach den Feststellungen der Verfassungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 7. 75 nicht entlassen ist, aber auch allein durch die Entscheidung von nur zwei Teilen Deutschlands fremder Gebiets- und Personalhoheit auf Dauer nicht unterstellt werden kann. Das ohnehin mit vielen Ausnahmen angewandte Wohnsitzprinzip kann daher bei der ersten gesamtdeutschen Wahl der Wahlbeteiligung dieser deutschen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen und darf sie nicht willkürlich ausgrenzen. Im übrigen haben sich eben erst die Delegationen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Dokument des Kopenhagener KSZE-Treffens über die menschliche Dimension vom 29. Juni 1990 durch Unterschrift verpflichtet (Ziff. 7, Pkt. 3) „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern", damit der Wille des Volkes die Grundlage für seine Autorität bleibt. Den Willen der deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den aus Deutschland noch nicht entlassenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, zu mißachten, hat niemand das Recht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990) Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG) Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) 17574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz — AAG —) Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses Gesetz zu dem Vertrag vom L Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern: Nach Auffassung des Bundesrates fällt die vorläufige Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in die Zuständigkeit des Bundes im Sinne von Artikel 120 des Grundgesetzes (so auch Beschluß des Bundesrates vom 10. März 1989, Drucksache 477/88 [Beschluß]). Im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages, gestützt auf Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, wird dagegen von einer Mitfinanzierung reiner Länderaufgaben ausgegangen. Zudem sind die Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ausschließlich auf eine Beteiligung an investiven Maßnahmen zugeschnitten, die nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ausmachen. Der generellen Bundeskompetenz nach Artikel 120 des Grundgesetzes entspricht jedoch eine volle Übernahme der Finanzierungslasten. Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik A. I. Die demokratischen Revolutionen in der Mitte und im Osten Europas haben endgültig den Weg geöffnet, auf dem wir die europäische und deutsche Teilung überwinden können. Der Bundesrat ruft alle Deutschen auf, diese Chance zu nutzen, die deutsche und gesamteuropäische Einigung zu vollenden und die Menschen- und Bürgerrechte zu verwirklichen. II. In Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern hat die Bundesrepublik Deutschland vor mehr als 20 Jahren mit der Entspannungs- und Friedenspolitik den Grundstein für die Aussöhnung und das Zusammenwachsen Europas mit unseren östlichen Nachbarn gelegt. Der Bundesrat unterstreicht die Absicht der Vertragsparteien, die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden und hebt die besondere Verantwortung der Deutschen für Frieden und Abrüstung hervor. III. Der gesamteuropäische Friedensprozeß gebietet, die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas in allen Bereichen zu intensivieren und vor allem mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder beim Übergang von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft zu überwinden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit unseren Nachbarn und Partnern einen wesentlichen Beitrag zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu leisten. IV. Der Bundesrat spricht die Hoffnung aus, daß der europäische und deutsche Einigungsprozeß zur Versöhnung und zu nachbarschaftlicher Partnerschaft zwischen Deutschen und Polen beitragen werden, und stellt fest: Die in den deutschpolnischen Abkommen vom 6. Juli 1950 und vom 7. Dezember 1970 bestimmte Grenzlinie ist die endgültige Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen. Jetzt und in der Zukunft gibt es keine deutschen Gebietsansprüche gegenüber der Republik Polen. Der Bundesrat erwartet, daß aus dieser Grenze künftig eine Brücke zwischen Deutschland und Polen im Geiste gemeinsamer europäischer Werte und Traditionen wird. B. I. Die politische Auseinandersetzung um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über das Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die von der Bundesregierung zu verantwortende Politik. Der deutsche Einigungsprozeß und der Übergang von einem politischen System der Unterdrückung zur Demokratie und von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft in der DDR sind historisch ohne Beispiel. Der daraus resultierenden großen politischen Herausforderung ist die Bundesregierung bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gerecht geworden. Sie hat nicht, wie es in dieser geschichtlichen Situation erforderlich gewesen wäre, von Anfang an den Konsens aller demokratischen politischen Kräfte in unserem Land gesucht. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, daß die Bundesregierung die Länder der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend unterrichtet, die Auffassungen der Länder bei der Erarbeitung des Vertragsentwurfs nicht rechtzeitig eingeholt und sie erst zu einem Zeitpunkt zu den Verhandlungen mit der Deutschen Demokratischen Republik hinzugezogen hat, als wegen des von ihr zu verantwortenden hohen Zeitdrucks nach ihrer eigenen Darstellung keine Änderungen am vereinbarten Vertrag mehr möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Verstoß gegen das föderative Prinzip des Grundgesetzes. Der Bundesrat stellt fest, daß die Mängel in dem von der Bundesregierung ausgehandelten Vertrag nicht zuletzt auf den Versuch zurückzuführen sind, den Einigungsprozeß im Alleingang ohne den Konsens mit allen demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Die Länder haben beizeiten davor gewarnt, — den Weg zur deutschen Einheit zu mißbrauchen, um die föderative Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auszuhöhlen und zentralstaatliche Ansprüche durchzusetzen, — die Deutsche Mark am 1. Juli 1990 abrupt und ohne ausreichende Struktur- und wirtschaftspolitische Flankierung sowie ohne wirksame Schutz- und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, — die sozialen Folgen der geplanten Währungs- und Wirtschaftsunion für die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland zu vernachlässigen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17575* II. Die Länder haben beizeiten darauf hingewiesen, daß sie wegen des von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitdrucks nicht die Möglichkeit hatten, die im Vertrag und im Zustimmungsgesetz getroffenen Regelungen verantwortlich daraufhin zu prüfen, ob sie erforderlich und sinnvoll sind. Das gilt vor allem für die besondere Lage Berlins. Unbeschadet dessen begrüßt der Bundesrat, daß auf Grund der Interventionen auch aus dem Kreis der Länder vor den und im Verlaufe der Beratungen über das Ratifikationsgesetz im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen bei der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erzielt werden konnten. Zu diesen Verbesserungen zählen: — die Verankerung des föderativen Prinzips im Vertrag, — die Einräumung größerer Chancen für überlebensfähige Betriebe in der Deutschen Demokratischen Republik, — die in das Ratifikationsgesetz aufgenommene Vorschrift, wonach die Bundesrepublik Deutschland bei der Verständigung gemäß Artikel 14 Satz 2 des Vertrages mit Vorrang Forderungen nach Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erheben wird, — die weitgehende Anpassung der Umweltvorschriften in der Deutschen Demokratischen Republik an den Rechtszustand in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Umweltunion, — die der Bundesrepublik Deutschland auferlegte Verpflichtung, im Rahmen von Empfehlungen, welche die wirtschaftspolitischen Grundsätze der Absätze 1 und 2 im Artikel 11 des Vertrages berühren, u. a. auch den Wettbewerbsschutz, die verfassungsmäßig abgesicherte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Koalitionsfreiheit einschließlich Tarifautonomie, den Verbraucherschutz, ein soziales Wohn- und Mietwesen und das Bau- und Planungsrecht gleichermaßen zu berücksichtigen, — die beabsichtigte Heranziehung des zu Unrecht angehäuften Vermögens der SED/PDS, der Blockparteien und der sogenannten Massenorganisationen in der Deutschen Demokratischen Republik für allgemeine Zwecke, — die Absicht, die Guthaben hoher Funktionäre dieser Organisationen sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht in das Regel-Verfahren der Währungsumstellung einzubeziehen, — die Zusicherung einer gleichberechtigten Länderbeteiligung bei der Besetzung des Schiedsgerichts gemäß Artikel 7 des Vertrages durch die Bundesregierung. Der Bundesrat erwartet, — daß die Länder an dem Gemeinsamen Regierungsausschuß gemäß Artikel 8 des Vertrages gleichgewichtig im Verhältnis zur Bundesregierung beteiligt werden, — daß wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit Devisenspekulanten nicht auf Kosten bundesdeutscher Steuerzahler Gewinne erzielen, — daß die Bundesregierung mit der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich und unter Beachtung des föderalen Prinzips Neuverhandlungen aufnimmt, sobald sich zeigt, daß die Deutsche Demokratische Republik auf Dauer zum wirtschaftlichen Notstandsgebiet zu werden droht; dabei dürfen eventuell notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen nicht zu Lasten der wirtschaftlich Schächeren im geeinten Deutschland finanziert werden, — daß die Möglichkeiten, Kinder und Beruf zu vereinbaren, im geeinten Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, bestehende Einrichtungen und Erleichterungen von Familie und Beruf erhalten und weitere geschaffen werden. C. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Länder an der weiteren Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses ihrer verfassungsmäßigen Stellung entsprechend beteiligt werden und die Bundesregierung sich um Herstellung des Einvernehmens mit allen demokratischen Kräften in Deutschland bemüht. Die Bestimmung des Zeitpunktes und die Ausgestaltung der ersten gesamtdeutschen Wahlen müssen im Konsens aller demokratischen Kräfte und staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen. Grundlage für die Verfassung des vereinten Deutschlands muß das Grundgesetz sein. Der historische Einschnitt der Überwindung der Teilung Deutschlands muß aber Anlaß sein, die grundgesetzliche Ordnung weiter zu entwickeln. Das föderale Prinzip muß gestärkt, die Friedensstaatlichkeit des vereinten Deutschlands betont und der Wille der Deutschen in der Verfassung verankert werden, die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen. Das Sozialstaatsgebot ist zu konkretisieren, der Umweltschutz muß Staatsziel werden und das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Gleichstellung ist wirksam abzusichern. Um dem vereinigten Deutschland ein verläßliches demokratisches Fundament zu geben, hält es der Bundesrat für erforderlich, daß die künftige Verfassung des gemeinsamen deutschen Bundesstaates den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird. Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze Der Bundesrat, — im Bewußtsein seiner Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte, — fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird, — in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, — im Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, — im Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist, — in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben, — in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt — und in Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 eine Bleichlautende Entschließung angenommen haben, gibt seinem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgeleg- 17576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 ten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom 6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989; Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951) sowie dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom 7. Dezember 1970. Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mitzuteilen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssichersiellungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) ... Strafrechtsänderungsgesetz — § 201 StGB — (.. . StrÄndG) Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes: Der Bundesrat begrüßt, daß mit der Novellierung des Weingesetzes die Vorschriften über die qualitätsorientierte Ertragsregelung auf Grund der beim Vollzug gewonnenen Erfahrungen präzisiert werden. Er ist jedoch der Auffassung, daß die Einführung eines Kontrollzeichens zur Sicherung der ausreichenden Überwachung von im Inland abgefülltem Wein (§ 58 Abs. 2a) die Weinbaubetriebe und die Verwaltung nicht zusätzlich mit unnötigem bürokratischen Aufwand und Kosten belasten darf. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der zu erlassenden Rechtsverordnung alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Überwachung der Ausgabe und Verwendung des Kontrollzeichens zu nutzen und dieses möglichst kostengünstig zu gestalten. Zum Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz der DDR e. V. zusammenarbeitet. Die Bundesstiftung soll der Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. für Naturschutzmaßnahmen, Erwerb und Sanierung von Flächen, die dem Naturschutz dienen, Förderung und Anwendungsberatung von Technologie-Entwicklungen sowie für die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 2 des Gesetzes Finanzmittel in einer Größenordnung von 10 v. H. des Stiftungsertrages laufend zur Verfügung stellen. Da auf absehbare Zeit die Bildung eines ausreichenden Stiftungskapitals in der DDR nicht zu erwarten ist, muß für die geplante Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung die DDR-Stiftung ein handlungsfähiger Partner sein. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, bei der Besetzung des Kuratoriums die Länder angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. August 1990 beschlossen, dem Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsantrag vom 20. August 1990 zuzustimmen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/6297 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5785 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/5722 Nr. 2.1 Drucksache 11/6864 Nr. 3.1, 3.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stratmann-Mertens.





Rede von Eckhard Stratmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Am 3. Oktober soll nun also gefeiert werden, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Das Ganze auch noch, ginge es nach dem Szenario des Bundeskanzleramtes, wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten mit Glockenläuten und Gottesdiensten.

(Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Warum nicht? Was haben Sie gegen Gottesdienst?)

Mich überkommt ein schaler Geschmack. Wie können wir unserer Genugtuung Ausdruck geben, daß eine erzwungene Trennung der Deutschen nun endlich überwunden wird? Wo aber können wir gleichzeitig unsere Enttäuschung und unsere Wut über die vertanen Chancen im deutschen Einigungsprozeß lassen?
Wir können und wollen nicht die spontane Freude vom 9. November des vergangenen Jahres, als die Mauer fiel, einfach wiederbeleben; denn heute droht eine millionenfache Entlassung von Erwerbstätigen in der DDR, wenn nicht alsbald die Chance für einen ökologischen und sozialen Aufbau und Umbau der DDR genutzt wird. Unsere Erleichterung über die Blocküberwindung in Deutschland und in Europa wird durch unsere Furcht jäh abgebrochen, daß ein „Deutschland erwache" sich militärische Einsatzgebiete am Golf und anderswo sucht.
Wir GRÜNEN sagen ja zur deutschen Einheit und deswegen nein zum Einigungsvertrag. Dieser Vertrag ist eine Hypothek auf unsere Zukunft. Zentrale Probleme der Gegenwart löst er nicht. Er entsorgt lediglich die deutsche Vergangenheit und das Erbe zweier Diktaturen in Deutschland, statt dazu beizutragen, daß unsere Vergangenheit rückhaltlos aufgearbeitet wird.
Seit gestern abend halten Bürgerrechtlerinnen in Ost-Berlin die ehemalige Stasi-Zentrale besetzt. Sie verlangen Einsicht in ihre persönlichen Akten und wollen verhindern, daß in Zukunft die Stasi-Akten zentral erfaßt und außer Landes gebracht werden. So will es die Bundesregierung.
Die Bürgerrechtlerinnen wollen sich davor schützen, daß die Schnüffelergebnisse der Stasi in Zukunft durch bundesdeutsche oder andere Geheimdienste ausgewertet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf diese Weise kämen sie nämlich vom Regen in die Jauche.
Wir GRÜNEN haben volle Sympathie mit den Besetzern. Ihnen gebührt die Unterstützung des ganzen Bundestages, so wie die Volkskammer noch vor fast zwei Wochen fast einstimmig beschlossen hat, daß die Stasi-Akten auf dem Boden der DDR bleiben und der Verantwortung der DDR-Länder unterstellt werden. Wir sagen: Es darf keine Enteigung der Staatssicherheitsakten durch die Bundesregierung geben. Dies wäre nämlich eine Enteignung der Vergangenheit der DDR-Bürgerinnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein selbstbestimmter Umgang mit ihrer Vergangenheit würde ihnen vorenthalten. Dazu, Herr Schäuble,
haben Sie kein Recht. Der Einigungsvertrag muß hier verändert werden.
Der Beitritt der DDR vollendet am 3. Oktober, was in der Präambel des Grundgesetzes als Auftrag formuliert ist: die nationale und staatliche Einheit beider Deutschländer. Es scheint mir charakteristisch zu sein: Die Präambel ist anspruchsvoll hinsichtlich der nationalen Zukunft. Sie ist aber völlig anspruchslos hinsichtlich des Umgangs mit der eigenen nationalen Vergangenheit; hier schweigt sie sich aus.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das soll auch in ihrer beabsichtigten Neufassung so bleiben. Lediglich der Vorspann zum Einigungsvertrag gibt sich geschichtsbewußt: „im Bewußtsein der Kontinuität deutscher Geschichte" heißt es dort inhaltsleer — bedeutungsschwanger.
Wir meinen, daß wir die Zukunft Deutschlands verantwortlich nur gestalten können, wenn wir das Gedenken an die beispiellosen Verbrechen von Deutschen in der Zeit des Nationalsozialismus und damit die Achtung vor den Opfern wachhalten. Das gilt in diesen Wochen besonders für asylsuchende Roma in der Bundesrepublik.
Wir GRÜNEN greifen eine Anregung von Herrn Galinski, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, auf und beantragen, dieses Gedenken an die Verbrechen der Deutschen in der Vergangenheit in die Präambel des Grundgesetzes aufzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mich interessiert, Herr Schäuble, warum Sie — nach Anregung von Herrn Galinski auch an die Bundesregierung — einen solchen Vorschlag ablehnen?
Der deutsch-deutsche Einigungsprozeß hat die Chance eröffnet, eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten. Das Grundgesetz hätte so um den Verzicht auf ABC-Waffen, um das Grundrecht auf gesunde Umwelt und um direkt-demokratische Elemente wie Volksabstimmungen angereichert werden können. Diese Chance wird mit dem Einigungsvertrag vertan. Der Auftrag, eine neue Verfassung auszuarbeiten, wie ihn die jetzige Präambel in Verbindung mit Art. 146 Grundgesetz vorsieht, wird faktisch aufgegeben.

(Dr. Knabe [GRÜNE]: Leider, leider!) Die CDU/CSU war dagegen.


(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

Die SPD tat so, als wäre sie dafür, tat aber nichts dafür; das kennen wir.
Wir GRÜNEN halten an dem Projekt einer neuen Verfassung fest. Wo das Parlament diesen Weg blokkiert, hilft nur die alte Weisheit der Bürgerinitiativen: das „Ding" in die eigenen Hände zu nehmen. Ich rege an, daß sich alle interessierten Kräfte in den Parteien und in allen Fraktionen des Bundestages, alle interessierten Kräfte in Verbänden, Kirchen und Initiativen zusammentun und selbst eine verfassunggebende Versammlung der Bürger und Bürgerinnen konstituieren.

(Beifall des Abg. Hüser [GRÜNE])




Stratmann-Mertens
Eine solche Versammlung könnte die Tradition und den Verfassungsentwurf des „Runden Tisches" in der DDR aufnehmen und weiterentwickeln. Sie könnte noch vor der Wahl am 2. Dezember zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten, in Weimar oder in der Paulskirche. Das „Kuratorium für eine neue Verfassung" könnte die Initiative dazu ergreifen. Laßt uns selbst organisieren, was uns die Parlamentsmehrheit vorenthält!
Kaum ein Begriff wird in den letzten Monaten bis in diese Tage so bemüht und strapaziert wie der Begriff der Solidarität, sei es die Solidarität mit den Menschen in der DDR, sei es die Solidarität mit unseren internationalen Verbündeten. Es lohnt sich, genau hinzuschauen. Denn Solidarität und der verantwortliche Umgang mit Macht sind Maßstäbe, an denen wir uns messen lassen.
§ 218: Hier ist Solidarität mit Frauen in Schwangerschaftskonflikten geboten. Eine breite Mehrheit in der Volkskammer der DDR — immerhin unsere Vertragspartnerin — ist für die Beibehaltung der Fristenregelung der DDR. Eine Mehrheit im Bundestag ist mindestens für eine Fristenregelung, ungeachtet weiterreichender Forderungen von uns Grünen nach gänzlicher Streichung des § 218.

(Beifall der Abg. Frau Kottwitz [GRÜNE])

Es hätte die Möglichkeit bestanden, die gegebenen Mehrheiten für eine gesamtdeutsche Übergangsregelung im Einigungsvertrag zu nutzen, die nicht hinter die Fristenregelung der DDR zurückfällt. Wir GRÜNEN haben dies schon vor Wochen als einzige Fraktion im Bundestag beantragt.
Doch wie sah die Solidarität unserer Verhandlungsführer mit den Frauen praktisch aus? Eine Herrenrunde mit Dame tagte und nächtigte hinter verschlossener Kanzlertür

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wir arbeiten halt sehr intensiv!)

und exekutierte ein Lehrstück für Politik und Patriarchat. Die Runde aus Koalition und SPD verständigte sich — nach Lambsdorffs doppeltem Salto — auf das Prinzip „Tatort" : In der BRD bleibt zunächst alles beim alten; die Frauen werden zum Abtreibungstourismus in die DDR genötigt. Die SPD verzichtete darauf, schon im Einigungsvertrag eine gesamtdeutsche Abtreibungsregelung durchzusetzen, die nicht hinter die DDR-Regelung zurückfällt.

(Dr. Knabe [GRÜNE]: Warum eigentlich?)

Dieses Einknicken in zentralen Fragen des Einigungsvertrags hat bei der SPD Methode; ich werde darauf zurückkommen.
Ob sich die jetzige Chance, reale Verbesserungen für betroffene Frauen durchzusetzen, in den kommenden zwei Jahren wieder ergibt, steht in den Sternen. Wir GRÜNEN werden in dieser Zeit wie bisher dafür werben und Druck machen, daß der § 218 gestrichen wird. An die Stelle von Strafandrohungen müssen umfassende soziale Hilfsangebote für schwangere Frauen, für junge Familien und Alleinerziehende treten. Damit wird auch das ungeborene Leben am wirksamsten geschützt.

(Zustimmung des Abg. Hüser [GRÜNE])

Daß solcherart solidarische Hilfe im Einigungsvertrag nur ein Lippenbekenntnis ist, zeigt der Abschnitt „Familie und Frauen". Danach beteiligt sich der Bund nur bis Mitte 1991 an der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Gebiet der DDR, obwohl absehbar ist, daß Tausende von Betriebskindergärten ihre Arbeit einstellen müssen und die hoch verschuldeten Kommunen diese Einrichtungen nicht übernehmen können. Wir fordern Finanzzuweisungen an die Kommunen, damit sie den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz tatsächlich garantieren können.
Die Solidarität, die die Männerriege der Koalition den Frauen vorenthält, geht völlig den Bach runter bei der ökonomischen Gestaltung des Einigungsprozesses. Der Einigungsvertrag setzt in dieser Hinsicht das Werk des ersten Staatsvertrages über die Wirtschafts- und Währungsunion fort.
Das eher konservative Institut für Wirtschaftsforschung — IFO — , München, rechnet in seiner jüngsten Untersuchung, daß im Jahr 1991 durchschnittlich zweieinhalb Millionen Menschen in der DDR arbeitslos werden. Wen wundert es da, daß die Angst um den Arbeitsplatz, um die materielle Existenz das wichtigste Thema der Bürgerinnen und Bürger in der DDR ist?
Wir GRÜNEN wollen uns dieser Situation stellen, ohne durch Schwarzmalerei diese Ängste zu schüren. Im Gegenteil: Gefordert ist jetzt ein scharfer Blick auf die Ursachen dieser Situation. Wir wollen Kräfte freisetzen helfen und Mut machen, um Wege aus dieser Massenerwerbslosigkeit und Umweltzerstörung zu finden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eines ist wahr: Die Strukturprobleme der DDR-Wirtschaft sind das Resultat 40jähriger SED-Herrschaft. Keiner von uns weint dieser so undemokratischen wie ineffektiven Planwirtschaft eine einzige Träne nach. Aber es hätte die Chance bestanden, schrittweise und für die Menschen in der DDR verträglich den Übergang zu einer effektiven und demokratischen Wirtschaftsweise zu gestalten. Das Fiasko, das sich nun von Woche zu Woche in der DDR ausbreitet, begann am 1. Juli 1990, dem Tag der Währungsunion.

(Sehr richtig! bei den GRÜNEN)

Zwar wollten die Menschen in der DDR die D-Mark, aber nicht so. Sie wußten nicht, welche Folgen sie in Kauf nehmen müssen. Das Tempo in dieser Frage machte die BRD, nämlich SPD und Bundesregierung gemeinsam. Das Fiasko war absehbar. Wir GRÜNEN waren nicht die einzigen, die davor gewarnt haben. Dieses Fiasko war von der Bundesregierung wohlkalkuliert, und die SPD assistierte wie jetzt auch wieder beim Einigungsvertrag.
Die schnellste und wirksamste Methode, um die politischen und wirtschaftlichen Machtverhältnisse der Bundesrepublik in der DDR zu etablieren, war, die DDR wirtschaftlich in die Knie zu zwingen und sie damit jeder Widerstandskraft zu berauben. Das ist der



Stratmann-Mertens
tiefere Sinn der überstürzten Währungsunion. Der Bankrott der Betriebe in der DDR macht sie billiger für das westdeutsche Kapital, und mit den Arbeitslosen lassen sich gut die Löhne drücken.
Was haben Sie in der Bundesregierung eigentlich vor? Schauen wir uns Ihre Politik und diesen Einigungsvertrag an. Erstens das Treuhandvermögen: 8 000 volkseigene Betriebe werden von der Treuhandanstalt verwaltet, ein Vermögen von geschätzt 1 Billion DM. Die Treuhandanstalt soll diese Betriebe privatisieren. An der Spitze des Vereins steht der Vorsitzende eines westdeutschen Stahlkonzerns, Herr Rohwedder.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ein guter Mann!)

Ihn beaufsichtigt eine illustre Runde weiterer Konzernmanager.
Sie haben alle ihren Adam Smith gelesen, daß Eigennutz das Gesamtwohl mehre. Und das funktioniert so: Herr Rohwedder bringt einen unterschriftsreifen Vertrag zur Übernahme eines Zementwerks in der DDR durch ein Hamburger Zementunternehmen zu Fall und bewirkt statt dessen die Übernahme dieses Zementwerks durch eine Unternehmensgruppe in Ratingen. Wie es der Zufall so will, betreibt der Hoesch-Konzern, dem Herr Rohwedder vorsteht, mit dieser Ratinger Gruppe ein Zementwerk in Gemeinschaftsregie. Motto: Selbstbedienung aus DDR-Vermögen.
Der Einigungsvertrag setzt diesem Treiben die Krone auf: In Zukunft werden der Vorsitzende der Treuhandanstalt und der Verwaltungsrat von der Bundesregierung ohne parlamentarische Kontrolle eingesetzt. Wohlgemerkt: Es geht um die Privatisierung eines DDR-Vermögens im Umfang des Dreifachen unseres Bundeshaushaltes. Wir fordern, daß in den Aufsichtsräten der Treuhand AG nicht nur die Gewerkschaften der DDR vertreten sind, sondern auch Umwelt- und Verbraucher- bzw. Verbraucherinnenverbände und Vertreter bzw. Vertreterinnen der Wettbewerbsaufsicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen, daß bei der Privatisierung von Betrieben besonders Bürgerinnen und Bürger der DDR zu unterstützen sind. Wo — wie beim Robotron-Werk in Sömmerda bei Erfurt — Betriebsbelegschaften ihren Betrieb übernehmen wollen, da sollen solche demokratischen Unternehmensinitiativen gefördert werden.
Das zweite Beispiel für die Selbstbedienung westdeutscher Konzerne in der DDR ist der Stromvertrag.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die drei größten Strom- und Atommonopole der Bundesrepublik — RWE, PreussenElektra und Bayernwerk — knebeln mit diesem Stromvertrag die regionalen und kommunalen Energieversorgungsunternehmen in der DDR. Sie zwingen ihnen gegen den Willen der kommunalen Unternehmungen Stromabnahmeverträge auf. Sie hebeln damit die kommunale Autonomie in der DDR aus, ökologische und dezentrale Energiekonzepte zu entwickeln und durchzusetzen. Dies geschieht mit ausdrücklicher Billigung und
Unterstützung sowohl des Bundeskartellamts als auch des Bundeswirtschaftsministeriums.

(Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Unglaublich!)

Diese Methode hat Tradition, auch in der Bundesrepublik. Ich erinnere an die Großfusion Daimler-Benz/ MBB. Wir GRÜNEN meinen: Wo die Wirtschaft von Monopolen und Großkonzernen dominiert wird, da ist auch die demokratische Kontrolle im Staat gefährdet. Wir halten die Aufkündigung dieses Stromvertrags für ein Gebot der Demokratie.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

Wir sind der Meinung, daß auch der Einigungsvertrag das kommunale Recht auf Energieeigenversorgung hätte garantieren müssen.
Einen eklatanten und zynischen Verstoß gegen das Prinzip der Solidarität stellen die Regelungen zur Finanzverfassung dar, die in Übereinstimmung der Bundesregierung mit den CDU- und den SPD-geführten Bundesländern verabschiedet worden sind. Nach dem Einigungsvertrag werden die Rechte der neu konstituierten DDR-Länder auf Finanzausgleich ausgehebelt, obwohl diese Rechte der zukünftigen DDR-Länder durch das Grundgesetz, Art. 106 und 107, garantiert sind. Eine Verfassungsänderung mit Zustimmung der SPD muß herhalten, um Jahr für Jahr bis 1995 den Ländern der DDR Milliardenbeträge im Finanzausgleich vorzuenthalten, die sie erstens dringend brauchten und auf die sie zweitens einen grundgesetzlichen Anspruch hätten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

Wir halten dies für einen Skandal und Grund genug, den Einigungsvertrag abzulehnen.
Es ist ein seltsames Spiel, daß der Kanzler-Herausforderer Lafontaine als Ministerpräsident des Saarlandes dieses Austricksen der DDR-Länder voll mitträgt. Er betreibt in diesen wie in vielen anderen Fragen ein zynisches Doppelspiel.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es! Kein Koalitionspartner für euch! — Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Das erste Mal, daß ich Ihnen wirklich zustimme!)

Wir fordern als Hilfe für den Aufbau und den ökologischen Umbau der DDR ein Sofortprogramm.

(Roth [SPD]: Jetzt auf einmal!)

— Nicht „auf einmal" : Wir waren im Bundestag die ersten, denn wir haben schon im März dieses Jahres ein Soforthilfeprogramm für die zweite Hälfte dieses Jahres in Höhe von 30 Milliarden DM vorgelegt.

(Frau Garbe [GRÜNE]: Richtig, richtig!)

Damals wurden wir auch von Ihnen, Herr Roth, verhöhnt, als wir die Größenordnung von 30 Milliarden DM schon zu dieser Zeit für notwendig gehalten haben. Die Entwicklung gibt uns vollkommen recht. Wir sind heute mit die ersten, die sagen: Wir müssen ebenfalls den Blick auf das Jahr 1991 und auf die Folgejahre richten und für die DDR schnell wirksame Pro-



Stratmann-Mertens
gramme im ökologischen und sozialen Bereich auflegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das wird teuer. Die Schätzungen für den öffentlichen Investitionsbedarf fangen an der Untergrenze von 100 Milliarden DM an. Es wäre ökonomisch unklug, vorschnell einfach solche 100-Milliarden-Programme für 1991 aufzulegen, ohne die Garantie zu haben, daß die Mittel vor Ort auch effektiv und verantwortungsvoll genutzt werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Aber die Diskussion um mögliche Finanzierungsinstrumente zeigt eines ganz deutlich: Wenn wir der DDR sofort und verantwortlich helfen wollen, kommen wir in der Bundesrepublik ohne differenzierte Steuererhöhungen nicht aus.
Wir schlagen zweierlei vor. Erstens: sofort mit der Einführung eines differenzierten Konzepts von Ökosteuern zu beginnen. Wir haben dazu viele konkrete Vorschläge gemacht. Ein Teil des Aufkommens aus der Ökosteuer könnte zweckgebunden für den ökologischen Aufbau und Umbau in der DDR genutzt werden. Wir wissen, daß darüber zu diskutieren ist, ob nicht die Ökosteuern in der DDR nur stufenweise eingeführt werden können.
Wir schlagen zweitens eine Solidarabgabe der bundesdeutschen Wirtschaft vor. Die Gewinne der bundesdeutschen Wirtschaft sind in den letzten Jahren explosionsartig angestiegen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie schlagen nicht vor, sondern zu!)

Sie hat im Jahre 1989 249 Milliarden DM investiert, obwohl ihre betrieblichen Eigenmittel in der gesamten Bundesrepublik 390 Milliarden DM, also um ein Drittel mehr, betrugen. Wir wollen dieses nicht real investierte Mehrvolumen an Finanzmitteln der Unternehmen durch eine Solidarabgabe der bundesdeutschen Wirtschaft abschöpfen und für den Aufbau und Umbau in der DDR zugänglich machen.
Durch den Beitritt der DDR wird die Bundesrepublik Deutschland erheblich an ökonomischem Gewicht und damit an politischer Macht zunehmen. Darauf muß sich auch die Politik der Opposition einstellen. Die Bedeutung des geeinten Deutschlands im europäischen Einigungsprozeß wird wachsen. Darin liegen auch Chancen für die Vermittlung zwischen Westeuropa, Mitteleuropa und Osteuropa.
In dieser Lage aber über die neue Rolle der Deutschen als Weltmacht zu räsonieren ist doppelt daneben gegriffen. Es überschätzt maßlos die politische Relevanz des Außenhandelsweltmeisters; und, was schwerer wiegt, es leistet realen Tendenzen Vorschub, daß die BRD im Windschatten der NATO-Vormacht USA die Rolle eines weltpolizeilichen Hilfssheriffs einnimmt. Die Bestrebungen der Bundesregierung und führender Generäle, die Bundeswehr auch im Golfkonflikt zum Einsatz zu bringen, sind dafür ein beredtes Zeugnis.
Wir GRÜNEN haben klargemacht, daß wir jeglichen Einsatz von Bundeswehreinheiten im Golfkonflikt ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir verweigern uns auch Bestrebungen — das geht insbesondere an die Adresse der SPD — , das Grundgesetz zu ändern, um im Rahmen von UNO-Einsätzen Krieg treiben zu können.

(Dr. Rose [CDU/CSU]: Was sagt Frau Vollmer dazu?)

— Sie sagt in diesem Punkt exakt und nahtlos das gleiche, wie ich es persönlich gerade gesagt habe und wie es die Fraktion sagt.
Darüber hinaus fordern wir, jegliche logistische und finanzielle Unterstützung des westlichen Aufmarsches im Nahen Osten zu unterlassen.
Angesichts der krisenhaften Zuspitzung am Golf und angesichts der bevorstehenden deutsch-deutschen Vereinigung ist es um so dringender, an den Antikriegstag am 1. September zu erinnern. In Göttingen und in Potsdam wurden letzte Woche zwei Denkmäler eingeweiht, mit denen die Deserteure im Zweiten Weltkrieg geehrt werden. Diese Ehrung darf nicht nur für die Vergangenheit gelten. Die Gedenktafel in Göttingen trägt den Schriftzug: „Nicht aus Furcht vor dem Tode, sondern aus dem Willen zu leben". Für den Fall, daß in Zukunft Bundeswehrsoldaten in die Golfregion oder anderswohin abkommandiert werden, bitte ich: Sagt nein! Befehlsverweigerung und Fahnenflucht sind die erste Bürgerpflicht.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)


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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff.