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ID1122201100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schulze (Berlin) 17483 A Eintritt des Abg. Herberholz in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Scherrer 17483 A Ausscheiden der Abgeordneten G erster (Mainz) und Dr. Lippelt (Hannover) als stellvertretende Mitglieder sowie der Abgeordneten Frau Nickels als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 17483 B Wahl des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) als ordentliches Mitglied sowie der Abgeordneten Frau Nickels und Dr. Blens als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuß 17483 B Erweiterung der Tagesordnung 17483 B Absetzung der Punkte 1 g), h) und i) von der Tagesordnung 17483 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksache 11/7760) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Drucksache 11/7762 [neu]) c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit (Drucksache 11/7763) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Haushaltswahrheit und -klarheit: Gesamtdeutscher Haushalt 1991 noch in diesem Jahr (Drucksache 11/7756) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verabschiedung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes und Verabschiedung des ersten gesamtdeutschen Haushaltsgesetzes vor den Bundestagswahlen (Drucksache 11/7766 [neu]) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner, Hüser, Frau Kottwitz, Stratmann-Mertens, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratische, soziale und ökologische Eckpunkte zum Einigungsvertrag (Drucksache 11/7764) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/7780) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17484 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17486 A Dr. Hirsch FDP 17486 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17495 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 17501 C Dr. Bötsch CDU/CSU 17502 C Stratmann-Mertens GRÜNE 17507 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17510D Westphal SPD 17512 D Haack (Extertal) SPD 17515D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17516 B Roth SPD 17517 C Grünbeck FDP 17520 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17521 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 17522 C Frau Schoppe, Ministerin des Landes Niedersachsen 17524 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 17526B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17527 A Walther SPD 17529B Frau Vennegerts GRÜNE 17529 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 17533 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 17534 A Walther SPD 17534 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17536 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 13537A, D Kühbacher SPD 17537 B Bernrath SPD 17538 B Dr. Hirsch FDP 17541 C Frau Kottwitz GRÜNE 17542 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU 17544 A Oostergetelo SPD 17545 D Krey CDU/CSU 17547 B Spilker CDU/CSU 17548 A Wüppesahl fraktionslos 17549 D Frau Unruh fraktionslos 17551 D Vizepräsident Cronenberg 17566 D Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache 11/7736) 17553 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Kunst und Kultur sowie von Stiftungen (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) (Drucksache 11/7584) 17553 D c) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Übergangskonzeptes der Bundeswehr und des Bündnisses und Absage der Stabsrahmenübung WINTEX/ CIMEX 1991 (Drucksache 11/6327) 17554 A d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Niehuis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundbildung in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/7468) 17554 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Such, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Verbot von Kampfhunden) (Drucksache 11/7142) 17553 D Tagesordnungspunkt 3: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (Bankbilanzrichtlinie-Gesetz) (Drucksachen 11/6275, 11/6786) 17554 B b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/6004, 11/7730) 17554 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/6241, 11/7679) 17554 C d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterrichtung von Offentlichkeit und Parlament über die Planung und Vorbereitung des Abzugs amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/6310, 11/7452) 17554 C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksache 11/7781) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 III in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Umgestaltung des Zivildienstes im Sozialbereich — Maßnahmen zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung (Drucksache 11/7772) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17555 D Gerster (Worms) SPD 17557 B Dr. Hoyer FDP 17559 B Frau Schilling GRÜNE 17560 D Breuer CDU/CSU 17561 B Gilges SPD 17562 C Eimer (Fürth) FDP 17563 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 17564 B Frau Schilling GRÜNE 17565 A Gerster (Worms) SPD 17566 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur in Bereichen der Bundesverwaltung, die durch die Einrichtung des Europäischen Binnenmarktes und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten besonders betroffen sind (Drucksache 11/7782) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 17567 A Dr. Struck SPD 17567 D Lutz SPD 17568 A Dr. Kappes CDU/CSU 17569 B Dr. Penner SPD 17569 D Richter FDP 17571 A Nächste Sitzung 17571 D Berichtigungen 17572 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17573* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 17573* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 17573* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17483 222. Sitzung Bonn, den 5. September 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    17572 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Berichtigungen 217. Sitzung, Seite IV und 17 293 * : Bei Anlage 14 ist in der Aufzählung der Namen von Abgeordneten, die eine Erklärung nach § 31 GO abgegeben haben, statt „Frau Fuchs (Köln)" zu lesen „Frau Fuchs (Verl)". 221. Sitzung, Seite 1, rechte Spalte, 18. Name: Statt „Kleinert (Marburg) FDP" ist „Kleinert (Marburg) GRÜNE" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 09. 90 * Dr. Apel SPD 05. 09. 90 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 05. 09. 90 ** Brandt SPD 05.09.90 Duve SPD 05.09.90 Dr. Ehrenberg SPD 05. 09. 90 Eich GRÜNE 05. 09. 90 ** Frau Eid GRÜNE 05. 09. 90 Frau Frieß GRÜNE 05. 09. 90 Frau Fuchs (Köln) SPD 05. 09. 90 Dr. Glotz SPD 05. 09. 90 Dr. Götz CDU/CSU 05. 09. 90 Frau Dr. Hartenstein SPD 05. 09. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 05. 09. 90 Zuydtwyck Jaunich SPD 05.09.90 Kastning SPD 05.09.90 Dr. Klejdzinski SPD 05. 09. 90 ** Klose SPD 05.09.90 Koschnick SPD 05.09.90 Leidinger SPD 05.09.90 Lenzer CDU/CSU 05. 09. 90 ** Lintner CDU/CSU 05.09.90 Marschewski CDU/CSU 05.09.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 05. 09. 90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 05. 09. 90 Poß SPD 05.09.90 Schulhoff CDU/CSU 05.09.90 Dr. Soell SPD 05. 09. 90 * Such GRÜNE 05.09.90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 05. 09. 90 Vosen SPD 05.09.90 Dr. Weng (Gerlingen) FDP 05. 09. 90 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 05. 09. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sauer (Salzgitter), Dewitz, Dr. Czaja, Dr. Wittmann, Jäger, Nelle, Schulze (Berlin), Kalisch, Niegel, Rossmanith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. August 1990 und vom 20. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik*) Wir erklären zu unserem Abstimmungsverhalten unter Bezugnahme auf die Erklärung zur Abstim- *) Vergleiche 221. Sitzung, Seite 17 466 C, 3. Absatz Anlagen zum Stenographischen Bericht mung am 9. August 1990, Anl. 2 zum BT-Protokoll 11/ 17435 f: Bei Beachtung der Art. 20 Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG darf § 12 des BWG bei der beabsichtigten ersten gesamtdeutschen Wahl, an der das „ganze Deutsche Volk" sich beteiligen soll, die deutschen Staatsangehörigen jenseits von Oder und Neiße vom Recht zur Wahlbeteiligung nicht ausschließen. Ihr Wohnsitz liegt in einem Teil Deutschlands, der bisher aus der Zugehörigkeit zu Deutschland nach den Feststellungen der Verfassungsorgane und des Bundesverfassungsgerichts vom 7. 7. 75 nicht entlassen ist, aber auch allein durch die Entscheidung von nur zwei Teilen Deutschlands fremder Gebiets- und Personalhoheit auf Dauer nicht unterstellt werden kann. Das ohnehin mit vielen Ausnahmen angewandte Wohnsitzprinzip kann daher bei der ersten gesamtdeutschen Wahl der Wahlbeteiligung dieser deutschen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen und darf sie nicht willkürlich ausgrenzen. Im übrigen haben sich eben erst die Delegationen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Dokument des Kopenhagener KSZE-Treffens über die menschliche Dimension vom 29. Juni 1990 durch Unterschrift verpflichtet (Ziff. 7, Pkt. 3) „allen erwachsenen Staatsbürgern das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu sichern", damit der Wille des Volkes die Grundlage für seine Autorität bleibt. Den Willen der deutschen Staatsangehörigen, insbesondere in den aus Deutschland noch nicht entlassenen Gebieten östlich von Oder und Neiße, zu mißachten, hat niemand das Recht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1990) Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG) Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) Zweites Gesetz zur Änderung des Marktstrukturgesetzes Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) 17574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) Dienst- und besoldungsrechtliches Begleitgesetz zum Gesetz über den Auswärtigen Dienst (Begleitgesetz Auswärtiger Dienst — BGAD) Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz — AAG —) Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften Achtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Mieters bei Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Gesetz zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses Gesetz zu dem Vertrag vom L Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104 a Abs. 4 GG für Investitionen zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern: Nach Auffassung des Bundesrates fällt die vorläufige Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in die Zuständigkeit des Bundes im Sinne von Artikel 120 des Grundgesetzes (so auch Beschluß des Bundesrates vom 10. März 1989, Drucksache 477/88 [Beschluß]). Im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages, gestützt auf Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes, wird dagegen von einer Mitfinanzierung reiner Länderaufgaben ausgegangen. Zudem sind die Finanzhilfen gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ausschließlich auf eine Beteiligung an investiven Maßnahmen zugeschnitten, die nur einen Bruchteil der gesamten Aufwendungen ausmachen. Der generellen Bundeskompetenz nach Artikel 120 des Grundgesetzes entspricht jedoch eine volle Übernahme der Finanzierungslasten. Zum Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik A. I. Die demokratischen Revolutionen in der Mitte und im Osten Europas haben endgültig den Weg geöffnet, auf dem wir die europäische und deutsche Teilung überwinden können. Der Bundesrat ruft alle Deutschen auf, diese Chance zu nutzen, die deutsche und gesamteuropäische Einigung zu vollenden und die Menschen- und Bürgerrechte zu verwirklichen. II. In Übereinstimmung mit ihren Bündnispartnern hat die Bundesrepublik Deutschland vor mehr als 20 Jahren mit der Entspannungs- und Friedenspolitik den Grundstein für die Aussöhnung und das Zusammenwachsen Europas mit unseren östlichen Nachbarn gelegt. Der Bundesrat unterstreicht die Absicht der Vertragsparteien, die Einheit Deutschlands in einer europäischen Friedensordnung zu vollenden und hebt die besondere Verantwortung der Deutschen für Frieden und Abrüstung hervor. III. Der gesamteuropäische Friedensprozeß gebietet, die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Ländern Mittel- und Osteuropas in allen Bereichen zu intensivieren und vor allem mitzuhelfen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder beim Übergang von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft zu überwinden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit unseren Nachbarn und Partnern einen wesentlichen Beitrag zu dieser gesamteuropäischen Aufgabe zu leisten. IV. Der Bundesrat spricht die Hoffnung aus, daß der europäische und deutsche Einigungsprozeß zur Versöhnung und zu nachbarschaftlicher Partnerschaft zwischen Deutschen und Polen beitragen werden, und stellt fest: Die in den deutschpolnischen Abkommen vom 6. Juli 1950 und vom 7. Dezember 1970 bestimmte Grenzlinie ist die endgültige Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen. Jetzt und in der Zukunft gibt es keine deutschen Gebietsansprüche gegenüber der Republik Polen. Der Bundesrat erwartet, daß aus dieser Grenze künftig eine Brücke zwischen Deutschland und Polen im Geiste gemeinsamer europäischer Werte und Traditionen wird. B. I. Die politische Auseinandersetzung um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist keine Auseinandersetzung über das Ja oder Nein zur deutschen Einheit, sondern über den richtigen Weg und über die von der Bundesregierung zu verantwortende Politik. Der deutsche Einigungsprozeß und der Übergang von einem politischen System der Unterdrückung zur Demokratie und von einer Kommandowirtschaft zu einer sozial und ökologisch verpflichteten Marktwirtschaft in der DDR sind historisch ohne Beispiel. Der daraus resultierenden großen politischen Herausforderung ist die Bundesregierung bei der Vorbereitung und der Aushandlung des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gerecht geworden. Sie hat nicht, wie es in dieser geschichtlichen Situation erforderlich gewesen wäre, von Anfang an den Konsens aller demokratischen politischen Kräfte in unserem Land gesucht. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, daß die Bundesregierung die Länder der Bundesrepublik Deutschland nur unzureichend unterrichtet, die Auffassungen der Länder bei der Erarbeitung des Vertragsentwurfs nicht rechtzeitig eingeholt und sie erst zu einem Zeitpunkt zu den Verhandlungen mit der Deutschen Demokratischen Republik hinzugezogen hat, als wegen des von ihr zu verantwortenden hohen Zeitdrucks nach ihrer eigenen Darstellung keine Änderungen am vereinbarten Vertrag mehr möglich gewesen sein sollen. Das ist ein Verstoß gegen das föderative Prinzip des Grundgesetzes. Der Bundesrat stellt fest, daß die Mängel in dem von der Bundesregierung ausgehandelten Vertrag nicht zuletzt auf den Versuch zurückzuführen sind, den Einigungsprozeß im Alleingang ohne den Konsens mit allen demokratischen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Die Länder haben beizeiten davor gewarnt, — den Weg zur deutschen Einheit zu mißbrauchen, um die föderative Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auszuhöhlen und zentralstaatliche Ansprüche durchzusetzen, — die Deutsche Mark am 1. Juli 1990 abrupt und ohne ausreichende Struktur- und wirtschaftspolitische Flankierung sowie ohne wirksame Schutz- und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen in der Deutschen Demokratischen Republik einzuführen, — die sozialen Folgen der geplanten Währungs- und Wirtschaftsunion für die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik und auch in der Bundesrepublik Deutschland zu vernachlässigen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 17575* II. Die Länder haben beizeiten darauf hingewiesen, daß sie wegen des von der Bundesregierung zu verantwortenden Zeitdrucks nicht die Möglichkeit hatten, die im Vertrag und im Zustimmungsgesetz getroffenen Regelungen verantwortlich daraufhin zu prüfen, ob sie erforderlich und sinnvoll sind. Das gilt vor allem für die besondere Lage Berlins. Unbeschadet dessen begrüßt der Bundesrat, daß auf Grund der Interventionen auch aus dem Kreis der Länder vor den und im Verlaufe der Beratungen über das Ratifikationsgesetz im Bundesrat und Bundestag noch Verbesserungen bei der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erzielt werden konnten. Zu diesen Verbesserungen zählen: — die Verankerung des föderativen Prinzips im Vertrag, — die Einräumung größerer Chancen für überlebensfähige Betriebe in der Deutschen Demokratischen Republik, — die in das Ratifikationsgesetz aufgenommene Vorschrift, wonach die Bundesrepublik Deutschland bei der Verständigung gemäß Artikel 14 Satz 2 des Vertrages mit Vorrang Forderungen nach Maßnahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erheben wird, — die weitgehende Anpassung der Umweltvorschriften in der Deutschen Demokratischen Republik an den Rechtszustand in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Umweltunion, — die der Bundesrepublik Deutschland auferlegte Verpflichtung, im Rahmen von Empfehlungen, welche die wirtschaftspolitischen Grundsätze der Absätze 1 und 2 im Artikel 11 des Vertrages berühren, u. a. auch den Wettbewerbsschutz, die verfassungsmäßig abgesicherte Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Koalitionsfreiheit einschließlich Tarifautonomie, den Verbraucherschutz, ein soziales Wohn- und Mietwesen und das Bau- und Planungsrecht gleichermaßen zu berücksichtigen, — die beabsichtigte Heranziehung des zu Unrecht angehäuften Vermögens der SED/PDS, der Blockparteien und der sogenannten Massenorganisationen in der Deutschen Demokratischen Republik für allgemeine Zwecke, — die Absicht, die Guthaben hoher Funktionäre dieser Organisationen sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit nicht in das Regel-Verfahren der Währungsumstellung einzubeziehen, — die Zusicherung einer gleichberechtigten Länderbeteiligung bei der Besetzung des Schiedsgerichts gemäß Artikel 7 des Vertrages durch die Bundesregierung. Der Bundesrat erwartet, — daß die Länder an dem Gemeinsamen Regierungsausschuß gemäß Artikel 8 des Vertrages gleichgewichtig im Verhältnis zur Bundesregierung beteiligt werden, — daß wirksame Maßnahmen getroffen werden, damit Devisenspekulanten nicht auf Kosten bundesdeutscher Steuerzahler Gewinne erzielen, — daß die Bundesregierung mit der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich und unter Beachtung des föderalen Prinzips Neuverhandlungen aufnimmt, sobald sich zeigt, daß die Deutsche Demokratische Republik auf Dauer zum wirtschaftlichen Notstandsgebiet zu werden droht; dabei dürfen eventuell notwendig werdende zusätzliche Maßnahmen nicht zu Lasten der wirtschaftlich Schächeren im geeinten Deutschland finanziert werden, — daß die Möglichkeiten, Kinder und Beruf zu vereinbaren, im geeinten Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, bestehende Einrichtungen und Erleichterungen von Familie und Beruf erhalten und weitere geschaffen werden. C. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Länder an der weiteren Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses ihrer verfassungsmäßigen Stellung entsprechend beteiligt werden und die Bundesregierung sich um Herstellung des Einvernehmens mit allen demokratischen Kräften in Deutschland bemüht. Die Bestimmung des Zeitpunktes und die Ausgestaltung der ersten gesamtdeutschen Wahlen müssen im Konsens aller demokratischen Kräfte und staatlichen Ebenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen. Grundlage für die Verfassung des vereinten Deutschlands muß das Grundgesetz sein. Der historische Einschnitt der Überwindung der Teilung Deutschlands muß aber Anlaß sein, die grundgesetzliche Ordnung weiter zu entwickeln. Das föderale Prinzip muß gestärkt, die Friedensstaatlichkeit des vereinten Deutschlands betont und der Wille der Deutschen in der Verfassung verankert werden, die Vereinigten Staaten von Europa zu schaffen. Das Sozialstaatsgebot ist zu konkretisieren, der Umweltschutz muß Staatsziel werden und das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und Gleichstellung ist wirksam abzusichern. Um dem vereinigten Deutschland ein verläßliches demokratisches Fundament zu geben, hält es der Bundesrat für erforderlich, daß die künftige Verfassung des gemeinsamen deutschen Bundesstaates den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird. Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze Der Bundesrat, — im Bewußtsein seiner Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte, — fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird, — in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, — im Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, — im Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist, — in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben, — in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt — und in Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 eine Bleichlautende Entschließung angenommen haben, gibt seinem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem „Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgeleg- 17576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. September 1990 ten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze" vom 6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989; Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951) sowie dem „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen" vom 7. Dezember 1970. Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mitzuteilen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) Zweites Gesetz zur Änderung des Ernährungssichersiellungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes Viertes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) ... Strafrechtsänderungsgesetz — § 201 StGB — (.. . StrÄndG) Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat die folgenden Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz zur Änderung des Weingesetzes und des Weinwirtschaftsgesetzes: Der Bundesrat begrüßt, daß mit der Novellierung des Weingesetzes die Vorschriften über die qualitätsorientierte Ertragsregelung auf Grund der beim Vollzug gewonnenen Erfahrungen präzisiert werden. Er ist jedoch der Auffassung, daß die Einführung eines Kontrollzeichens zur Sicherung der ausreichenden Überwachung von im Inland abgefülltem Wein (§ 58 Abs. 2a) die Weinbaubetriebe und die Verwaltung nicht zusätzlich mit unnötigem bürokratischen Aufwand und Kosten belasten darf. Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der zu erlassenden Rechtsverordnung alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Überwachung der Ausgabe und Verwendung des Kontrollzeichens zu nutzen und dieses möglichst kostengünstig zu gestalten. Zum Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit der Stiftung Umwelt- und Naturschutz der DDR e. V. zusammenarbeitet. Die Bundesstiftung soll der Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. für Naturschutzmaßnahmen, Erwerb und Sanierung von Flächen, die dem Naturschutz dienen, Förderung und Anwendungsberatung von Technologie-Entwicklungen sowie für die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 2 des Gesetzes Finanzmittel in einer Größenordnung von 10 v. H. des Stiftungsertrages laufend zur Verfügung stellen. Da auf absehbare Zeit die Bildung eines ausreichenden Stiftungskapitals in der DDR nicht zu erwarten ist, muß für die geplante Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung die DDR-Stiftung ein handlungsfähiger Partner sein. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, bei der Besetzung des Kuratoriums die Länder angemessen zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. August 1990 beschlossen, dem Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie zu dem Änderungsantrag vom 20. August 1990 zuzustimmen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/6297 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5785 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/5722 Nr. 2.1 Drucksache 11/6864 Nr. 3.1, 3.2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Bundesminister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?


Rede von Dr. Wolfgang Schäuble
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, im Augenblick nicht. Man erkennt die Absicht und wird verstimmt.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Er will nicht fragen, er will stören!)

Ich bin ja bereit, Zwischenfragen zu beantworten, aber ich bin eigentlich nicht bereit, mich daran hindern zu lassen, dem Hohen Hause wenigstens einige Grundelemente dieses Vertrages vorzutragen, und zwar einigermaßen zusammenhängend.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der Veränderung der Präambel des Grundgesetzes gehört auch, daß Art. 23 des Grundgesetzes ersatzlos gestrichen werden soll, so daß es in Zukunft keine Beitrittsmöglichkeiten mehr — wie bisher — geben wird. Dazu gehört schließlich auch, daß wir in Art. 146 des Grundgesetzes einen Zusatz aufnehmen wollen, der klarstellt, daß dieses Grundgesetz „nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt". Ich weiß, daß wir bezüglich Art. 146 sehr unterschiedliche Meinungen haben. Wir haben lange darüber diskutiert. Mein Grundprinzip bei diesen Verhandlungen war ja, daß wir den Konsens zwischen den politischen Lagern brauchen, um die notwendigen Mehrheiten zur Änderung des Grundgesetzes, nämlich die Zweitdrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, zu erreichen. Deswegen war klar, daß wir uns an Verfassungsänderungen gegenseitig nichts zumuten können, was sich die eine oder andere Seite nicht selber zumuten will. Ich hätte mir sehr wohl vorstellen können, daß wir den Art. 146 aus dem Grundgesetz ersatzlos streichen. Aber ich weiß, daß es dafür die notwendigen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht gibt.
Infolgedessen ist es wichtig, daß wir festgehalten haben — das wird durch den Zusammenhang zwischen Art. 146 des Grundgesetzes und Art. 5 des Vertrags ganz klar — , daß die Frage einer Volksabstimmung nach Art. 146 eine Frage ist, die von den gesetz-



Bundesminister Dr. Schäuble
gebenden Körperschaften Bundestag und Bundesrat als eine Änderung oder Ergänzung der Verfassung, d. h. mit den Mehrheiten nach Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes, entschieden werden kann und auch nur so entschieden werden kann, daß es also einen anderen Weg, zu einer Volksabstimmung nach Art. 146 des Grundgesetzes zu kommen, nicht gibt.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Das ist sehr wichtig!)

Das wird im Vertrag klargestellt. Darüber herrscht Einigkeit. Das ist auch für künftige verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussionen wichtig und ausdrücklich festzuhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

Ich finde gut, daß es in Deutschland über alle politischen Lager und Gruppen hinweg eine spontane Zustimmung gegeben hat, den 3. Oktober 1990 zum Tag der Deutschen Einheit und zum gesetzlichen Feiertag zu machen, und daß wir auch das im Vertrag regeln.

(Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Haben wir darüber schon diskutiert?)

— Auch darüber haben wir diskutiert.

(Stratmann-Mertens [GRÜNE]: Wer ist „wir"? — Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Haben wir nicht!)

— Wir fangen die Debatte gerade an. (Lachen bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Wir haben darüber z. B. mit den Bundesländern gesprochen. Wir haben in Gesprächen mit Partei- und Fraktionsvorsitzenden darüber gesprochen. Ich denke, es hat einen so breiten Konsens auch in den öffentlichen Äußerungen dazu gegeben, daß auch diese Regelung eine breite Zustimmung erfahren wird.
Der wesentliche Teil des Einigungsvertrages ist
— das ist seine wesentliche Aufgabe —, das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht auf das beitretende Gebiet, d. h. auf die DDR, überzuleiten und für eine Vereinheitlichung des Rechts im einigen Deutschland zu sorgen. Natürlich kann das nicht ohne Überleitungsbestimmungen gehen. Wir können nicht alle Gesetze, die heute in der Bundesrepublik Deutschland gelten, in einem Akt in vollem Umfang in der DDR in Kraft setzen. Wir haben eine Fülle von Maßgaben, wie die Gesetze übergeleitet werden, in den Vertrag aufnehmen müssen. Deswegen ist er eine umfangreiche Lektüre, aber jedenfalls eine interessante und gehaltvolle Lektüre.
Ich will bei dieser Gelegenheit auf die Diskussion zurückkommen, ob wir das statt durch einen Vertrag durch den Gesetzgeber hätten machen können. Natürlich hätten wir das machen können. Aber, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir hätten bei einer Überleitung des Rechts nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz viele lange Monate gebraucht, wenn der gesamtdeutsche Gesetzgeber, Bundestag und Bundesrat, Gesetz für Gesetz mit oder ohne Maßgabe in der DDR hätte in Kraft setzen wollen. Es ist der entscheidende Vorteil eines Einigungsvertrages, daß
wir auf einen Schritt bis zum 3. Oktober vollständige Klarheit über das Recht haben, das künftig im vereinten Deutschland gelten wird, und daß wir nicht den Prozeß der Investitionen, der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belebung und des Wiederaufbaus in der DDR auf weitere Monate behindern. Deswegen war es so wichtig, daß dieser Einigungsvertrag zustande kommt. Er stellt einen besseren, sichereren und solideren Weg zur deutschen Einheit und zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse dar als jede denkbare Alternative. Deswegen bin ich allen so dankbar, den Bundesländern, den Partei- und Fraktionsvorsitzenden, den vielen Beamten und Mitarbeitern innerhalb der Bundesregierung, in der DDR und in den Bundesländern, die mit einem unsäglichen Maß an Mühe und Arbeit in den letzten Wochen und Monaten über alle Erfahrungen hinaus Anstrengungen geleistet haben, daß dieses Werk gelungen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Gelegentlich wird von anderen viel über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gesprochen. Meine Damen und Herren, mit diesem Vertrag und auch mit dem Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion hat der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland bewiesen, daß er in einem Maße leistungsfähig ist, daß wir stolz darauf sein können. Wir können auch in Zukunft unsere Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst selbstbewußt wahrnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

Bei der Schaffung einheitlichen Rechts im vereinten Deutschland sind in vielen Punkten die ganz unterschiedlichen Erfahrungen zu berücksichtigen gewesen, meine Damen und Herren. Sie haben sich bei den Arbeiten am Einigungsvertrag, bei den leidenschaftlichen Diskussionen darüber, wiedergefunden. Es sind ganz unterschiedliche Erfahrungen, die wir in den 40 Jahren der Teilung gemacht haben.
Es ist doch kein Wunder, sondern selbstverständlich, daß bei der Vereinigung von zwei Teilen Deutschlands, wo im einen seit über 40 Jahren Demokratie und Rechtsstaat ganz selbstverständlich und unbestritten sind und wo im anderen Teil seit beinahe 60 Jahren Staats- und Gesellschaftsordnungen bestanden, in denen der einzelne nichts und das Kollektiv alles bedeuteten, in denen nicht der einzelne im Mittelpunkt staatlicher Politik stand, die Einstellungen zum Schutz von Leben, auch von ungeborenem Leben, sehr unterschiedlich sind.
Deswegen war es notwendig, und es war, soweit ich das gehört habe, auch nie umstritten, daß wir in der Frage, wie wir den Schutz ungeborenen Lebens sicherstellen, Zeit brauchen, um uns im vereinten Deutschland zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzufinden. Wir haben im Vertrag nach leidenschaftlichen Debatten eine Lösung gefunden.
Ich teile auch nicht die Meinung derjenigen, die gefragt haben: Gibt es eigentlich bei der deutschen Einheit über nichts anderes als über den Schutz ungeborenen Lebens zu streiten? Ich finde es ist wichtig



Bundesminister Dr. Schäuble
genug, über den Schutz von Leben — auch im besten Sinne des Wortes — zu streiten. Aber ich werbe dafür, daß wir uns zu dem bekennen, was wir im Vertrag nach intensiven und mühevollen Beratungen mit dem Versuch, aufeinander zuzugehen und zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, festgelegt haben, nämlich daß wir so rasch wie möglich im vereinten Deutschland den Schutz von Leben und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen besser lösen, als wir das heute in beiden Teilen Deutschlands gelöst haben. Denn keiner kann behaupten, daß wir den Schutz von Leben in der Bundesrepublik Deutschland in Tat und Wahrheit besonders wirkungsvoll und gut geregelt hätten.
Deswegen ist die Regelung, die wir im Vertrag schließlich gefunden haben, geeignet, das Menschenmögliche für den Schutz von Leben zu tun. Wenn wir jetzt sofort darangehen, mit finanzieller Hilfe des Bundes in der DDR ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen aufzubauen, dann wird ab dem 3. Oktober mehr für den Schutz von Leben in Deutschland getan, als bis zum 3. Oktober 1990 für den Schutz von Leben getan worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will einen weiteren Punkt nennen, der uns bei den Vertragsverhandlungen zum Einigungsvertrag sehr wichtig war, der uns aber merkwürdigerweise im Ausschuß Deutsche Einheit nie beschäftigt hat: Wenn sich die 16 Millionen Deutschen in der DDR im vereinten Deutschland wiederfinden wollen, dann ist es nach meiner Überzeugung besonders wichtig, daß wir etwa über die Frage der Anerkennung von Bildungsabschlüssen schon mit dem Vertrag klare Regelungen schaffen. Wir haben, was die Bildungsabschlüsse anbetrifft, solche Regelungen im Art. 37 des Vertrages gefunden.
Darüber hinaus ist es ebenfalls wichtig, daß wir im Vertrag im Art. 35 bei dem, was für die 16 Millionen Deutschen in der DDR, aber auch für uns alle im vereinten Deutschland wichtig ist, etwa auf dem Felde Kultur, auf dem Felde von Bildung und Wissenschaft und auf dem Felde des Sports Regelungen gefunden haben, die erhalten, was erhaltenswert ist. Sie können die Aufgabe bewältigen, das unter ganz unterschiedlichen Verhältnissen Geschaffene in einem Staat unter Berücksichtigung der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, die wir in dem Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland ja haben, zu vereinen. Wir haben dafür gute Regelungen gefunden.
Deswegen werden mit dem Beitritt der DDR die 16 Millionen Deutschen in einem vereinten Deutschland nicht verloren sein. Vielmehr wird vieles von dem, was sie als Identität im guten Sinne mitbringen, durch diese Regelungen erhalten und bewahrt. Es war für uns alle bei den Vertragsverhandlungen ein wichtiges Leitziel, dafür zu sorgen, daß die 16 Millionen Menschen, die in den 40 Jahren im Schnitt sehr viel schlechter gestellt waren als wir in der Bundesrepublik Deutschland, die an den Folgen des Dritten Reichs und des Zweiten Weltkriegs stärker gelitten haben als wir im freien Teil unseres Vaterlandes, auf dem Weg zur deutschen Einheit nicht schwerer zu tragen haben als wir, sondern daß wir gut zusammenfinden.
Das ist in den Vertrag eingeflossen. Auch deswegen ist es so wichtig, daß er zustande kommt. Denn wer Einheit wirklich will und nicht nur als Ausdruck staatlicher Organisation versteht, muß dafür sorgen, daß sich die Menschen alle in diesem einigen Deutschland finden können.
Entsprechendes gilt für die Angleichung der Sozialsysteme. Natürlich haben wir alle seit dem 9. November erlebt, daß die Diskussionen über die angeblich so großartigen sozialen Errungenschaften des real existierenden Sozialismus in der DDR nur noch Hohngelächter auslösen. Wer einmal als Deutscher in der DDR erlebt hat, wie die Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland gestaltet ist und wie soziale Gerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht worden ist, der nimmt das Wort „soziale Errungenschaften des real existierenden Sozialismus" in der DDR nicht mehr in den Mund.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Unruh [fraktionslos]: Die Alten haben in der DDR nicht gehungert!)

— Sie sind schwer zu belehren; das ist wahr.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Überhaupt nicht!)

— Man soll die Hoffnung nicht aufgeben, Friedrich Vogel. Wenn ich nicht das Prinzip hätte, die Hoffnung nie aufzugeben, wäre ich in den zurückliegenden Wochen vielleicht manchmal verzagt. Aber weil ich daran festgehalten habe, daß man die Hoffnung nie aufgeben soll, ist es möglich gewesen, daß wir am Ende doch zu einem guten Ziel gekommen sind.

(Frau Unruh [fraktionslos] : Ich gebe auch bei Ihnen die Hoffnung nicht auf, daß es eine Mindestrente gibt!)

Wir haben in bezug auf die Angleichung der Sozialsysteme — das scheint mir wichtig zu sein — Regelungen vereinbart, bei denen die Menschen in der DDR in keinem Fall das Gefühl haben, daß sie durch den Beitritt zur Bundesrepublik schlechter gestellt werden als zuvor. Wir haben uns nach schwierigen Diskussionen auch darauf verständigt, daß wir die ganz eigenen Vorruhestandsregelungen in der DDR so lange behalten und weiterführen, daß niemand in der DDR das gegenteilige Gefühl haben kann und daß kein böser Bube in der DDR die Menschen aufhetzen kann, indem er ihnen wahrheitswidrig einredet, sie würden durch den Beitritt schlechter gestellt als zuvor.
Deswegen führen wir etwa die Regelungen bei der Vorruhestandsregelung in der DDR durch den Vertrag so über, daß niemand schlechter gestellt wird, weder beim Eintrittsalter noch bei den Prozentsätzen der Vorruhestandsbezüge, als zuvor, weil es ja in Tat und Wahrheit so ist, daß alle Menschen in der DDR durch den Beitritt zur Bundesrepublik, durch den Prozeß der deutschen Einheit und schon durch die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion nicht ärmer, sondern reicher werden. Der Prozeß der deutschen Einheit ist weiß Gott kein Ereignis der Verarmung, sondern ein Ereignis, bei dem sich Wohlstand und soziale Sicherheit nun endlich auch für die Menschen im an-



Bundesminister Dr. Schäuble
deren Teil Deutschlands erschließen. Das ist ja unsere Aufgabe und unser Ziel.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es gehört zu den besonders schwierigen Aufgaben, die sich uns auch in den nächsten Wochen und Monaten stellen werden — auch das gehört zu den unterschiedlichen Erfahrungen und Gegebenheiten in den beiden Teilen Deutschlands — , daß das, was wir in der Bundesrepublik öffentliche Verwaltung nennen, in der DDR nach unseren Vorstellungen hoffnungslos personell überbesetzt ist, so daß wir deswegen bei Bund und Ländern die Zahl der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen in den nächsten Wochen und Monaten in einem erheblichen Maße werden abbauen müssen. Jeder weiß dies. Es hat auch keinen Sinn, dies zu verschweigen. Wir wollen ehrlich und offen miteinander umgehen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit von Bund und Ländern würde bei dem Besoldungs- und Bezahlungsniveau, das wir in der Bundesrepublik haben und das ja auch die Menschen in der DDR möglichst rasch für sich anstreben, völlig erdrosselt werden, wenn wir nicht zu einem erheblichen Personalabbau in den öffentlichen Verwaltungen bei Bund und Ländern kämen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben im Vertrag die Voraussetzungen dazu geschaffen. Wir haben auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß dieser Abbau sozial verträglich vonstatten geht. Denn auch das gilt: auch wenn die meisten der zwei Millionen Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen der DDR Mitglieder der SED gewesen sind, müssen sie eine faire Chance haben, sich im Prozeß der deutschen Einheit wiederzufinden. Auch sie gehören zu dem vereinten Deutschland, und auch für sie wollen wir eine Chance für eine bessere Zukunft erschließen.
Dazu haben wir in dem Einigungsvertrag Regelungen gesucht, die einen Ausgleich zwischen dem notwendigen Personalabbau, der Begrenzung der finanziellen Belastungen für die künftigen Gebietskörperschaften und dem Erfordernis, diesen Abbau sozial verträglich und auch für den einzelnen verträglich zu machen, schaffen.
Das Wichtigste ist, daß die Entscheidungen im Einzelfall erfolgen. Es gibt keinen Automatismus bei den Entscheidungen. Jeder Fall muß im einzelnen entschieden werden. Wer für ein halbes Jahr Wartegeld bezieht, wird sofort in den Genuß von Qualifikations-, Umschulungs-, Fortbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt kommen, weil noch wichtiger als der Abbau von Personal ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen und Beschäftigte für diese neuen, in großer Zahl zu schaffenden Arbeitsplätze zu qualifizieren. Deswegen sind Qualifikation und Umschulung das Wichtigste, was wir bewältigen müssen und was wir angelegt haben.
Wir werden ab dem 3. Oktober Übergangsregelungen brauchen, um die Verwaltung in der DDR aufrechtzuerhalten. Die DDR gliedert sich ab dem 3. Oktober in Länder. Landtage werden am 14. Oktober gewählt. Landesregierungen werden erst einige Wochen später gebildet sein. Wir haben Regelungen gemeinsam zwischen Bund und Ländern gefunden
— Bund und Länder wirken auch beim Aufbau der Verwaltungen in der DDR zusammen, leisten auch gemeinsam Verwaltungshilfe; wir haben dazu eine Clearing-Stelle zwischen Bund und Ländern verabredet — , damit dieser Prozeß des Übergangs in den kommenden Wochen und Monaten in der DDR in einer Weise bewältigt werden kann, daß keine Unordnung ausbricht, daß sich der wirtschaftliche Gesundungs- und Investitionsprozeß rasch vollzieht und daß auch die innere Sicherheit in der DDR gewährleistet wird. Niemand braucht Angst und Sorge vor dem zu haben, was sich nach dem 3. Oktober vollzieht. Die Regelungen sind so vereinbart, und wir legen auch alle Aufmerksamkeit darauf, daß ab dem 3. Oktober die innere Sicherheit in der DDR gewährleistet bleibt und sich der wirtschaftliche Erholungsprozeß rasch vollzieht.
Das Entscheidende scheint mir zu sein, daß wir mit der Schaffung einheitlicher Rechtsgrundlagen im Wirtschafts-, Handels-, bürgerlichen Recht und Steuerrecht die beste Grundlage haben, um einen schnellen wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR zu erreichen. Das ist das Eigentliche, was dieser Einigungsvertrag für die wirtschaftliche Erholung der DDR und damit für den wirtschaftlichen Aufbau im vereinten Deutschland leisten kann. Indem wir klare, einheitliche Rechtsgrundlagen haben, wird die noch vorhandene Verunsicherung und Zurückhaltung von Investoren beseitigt werden. Ich bin ganz sicher, daß sich mit dem Einigungsvertrag und ab dem 3. Oktober der wirtschaftliche Erholungsprozeß in der DDR rasch beschleunigen wird.
Wir haben in den Einigungsvertrag auch ein Gesetz aufgenommen — Sie finden das in der Drucksache auf der Seite 273 — , in dem wir die schwierigen und strittigen Eigentumsfragen nicht mehr als ein Hindernis für den Prozeß der Investitionen belassen. Wer Grundstücke zum Zwecke von Investitionen erwirbt, wird nach diesem Gesetz in Zukunft sicher sein, daß sein Eigentum daran nicht mehr bestritten wird. Etwaige frühere Eigentümer werden insoweit auf Entschäçligungsansprüche verwiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Auch dies scheint mir dringend notwendig zu sein, damit der Mangel an Grundstücken, bei denen die Eigentumsverhältnisse unbestritten sind, nicht eine dauerhafte Investitionsbremse in der DDR bleibt. Wir haben das im Einigungsvertrag geregelt. Ich halte das für einen wichtigen Punkt. Ich bin sicher, daß dies zusammen mit einer soliden Finanzausstattung der künftigen Länder und Gemeinden einen raschen Aufschwung in der DDR ermöglicht.
Wir haben über die Finanzausstattung der künftigen fünf Länder lange zwischen Bund und Ländern verhandelt. Ich hätte mir gelegentlich gewünscht — das sage ich mit aller Zurückhaltung —, daß sich manche der Reden über die notwendige Solidarität auf dem Weg zur deutschen Einheit auch stärker in konkreten Bereitschaften zu finanzpolitischen Einigungen zwischen Bund und Ländern niedergeschlagen hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Stratmann-Mertens [GRÜNE])




Bundesminister Dr. Schäuble
Aber ich will eine erreichte Einigung nicht weiter in Frage stellen.
Es ist wohl so, daß der Bund den allergrößten Anteil dabei leistet.

(Zuruf von der SPD: Das gehört sich auch so!)

— Am Anfang haben die Länder gesagt, es seien die Länder, die den Prozeß der deutschen Einheit zu leisten hätten. Aber als es um die Fragen der finanziellen Ausstattung der deutschen Einheit ging, war es so, daß aus dem Fonds Deutsche Einheit 85 % der Mittel für die künftigen Länder und nur 15 % für die Bewältigung der Bundesaufgaben in dem beitretenden Gebiet bereitgestellt werden.
Auf die Frage der Umsatzsteuerverteilung möchte ich am liebsten nicht mehr zurückkommen.
Ich finde, kooperativer Föderalismus wird sich in der Zukunft stärker zu bewähren haben, als dies in den zurückliegenden Wochen der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben den Streit mit den Bundesländern nicht weitergeführt, weil es uns wichtiger war, daß der Prozeß der Einheit rasch erfolgreich verläuft und daß wir die künftigen fünf Länder für die Übergangszeit bis 1995 in einer guten Weise finanziell ausstatten. Dies ist gelungen. Deswegen bin ich sicher, daß es nun in der DDR rasch aufwärtsgehen wird.
Ich bin sicher, daß der Prozeß der wirtschaftlichen und sozialen Gesundung in der DDR schneller verlaufen wird, als manche heute glauben. Ich weiß, daß die Erwartungen der Menschen noch größer sind, als sie in der Realität zu erfüllen sind. Ich weiß auch, daß mit der Einführung der D-Mark ab dem 1. Juli 1990 in der DDR ein Gefühl, das die Menschen bisher hatten, endgültig vorüber ist: Solange sie die Mark der DDR hatten, die nichts wert war und von der man deshalb mehr hatte, als man ausgeben konnte, hatten sie das Gefühl, wenigstens genügend Geld zu haben. Mit der Einführung einer harten Währung, der D-Mark, ist das Gefühl, genügend Geld zu haben, für die Menschen endgültig vorüber, weil das Gesetz der Knappheit bei einer harten Währung immer gilt. Deswegen haben wir alle das Gefühl, wir hätten zuwenig Geld, weil wir alles für unser Geld kaufen können, was die Menschen in der DDR bisher nicht konnten. Deshalb ist die psychologische Situation von der Entwicklung der Realitäten ein Stück weit entfernt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Aber die Menschen in der DDR haben sich wohl die Fähigkeit bewahrt, zu erkennen, daß es nicht wahr ist, was ihnen manche einreden wollen, daß es ihnen seither schlechtergehe. Wer sieht, wie der Autoverkehr zugenommen hat, wie die Straßen verstopft sind, wer sieht, wie die Menschen reisen, wie voll die Schaufenster sind, der weiß, daß es niemandem gelingen wird, Herrn Gysi nicht und auch anderen nicht, die ihm nacheifern wollen, den Menschen einzureden, durch die Soziale Marktwirtschaft werde es schlechter. Sie wissen, daß es schlechter als im Sozialismus gar nicht werden kann und daß es deswegen schon jetzt besser wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es gibt große Veränderungen in Deutschland, und die Menschen sind in solchen Zeiten schneller Veränderungen leicht zu verunsichern. Es sind auch Zeiten, die uns sehr beschäftigen und fordern. Ich finde, es sind dennoch keine Zeiten, in denen wir Grund haben, Klage zu führen, sondern wir haben Grund, dankbar zu sein,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

dankbar, daß sich die Einheit unseres Vaterlandes in Frieden und Freiheit vollzieht, dankbar, daß wir 40 Jahre der Teilung überwinden können, dankbar, daß wir mit der Einheit Deutschlands einen entscheidenden Beitrag zur Einigung Europas leisten können, dankbar, daß mit der Einheit Deutschlands zugleich der Ost-West-Konflikt in seiner bedrohenden Dimension der Geschichte angehört,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

dankbar, daß in diesen Tagen die letzten chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das hängt alles miteinander zusammen, und wir sollten neben all dem Kleinen das Große nicht vergessen.
Ich finde, wir sollten mit Dankbarkeit erkennen, welch faszinierende Chancen sich uns eröffnen, wenn wir durch Abrüstung, Rüstungskontrolle, weniger Konfrontation im Ost-West-Konflikt, Fortschritte in der europäischen Einigung einen größeren Teil der Kräfte des vereinten Deutschlands und des vereinten Europas zur Bewältigung dringenderer Aufgaben in der Welt einsetzen können, als es bisher der Fall gewesen ist, und zwar zur Lösung der Umweltprobleme. Wir werden schon im vereinten Deutschland mehr für die Umwelt tun können als in der Bundesrepublik Deutschland.

(Zuruf des Abg. Dr. Knabe [GRÜNE])

— Ja, sicher. Wenn ich von den GRÜNEN höre, daß das wirtschaftliche Wachstum schuld an den Umweltproblemen sei, so habe ich das nie begriffen. Wenn es daran läge, müßte es in der DDR wenigstens mit der Umwelt gut sein.

(Zurufe von den GRÜNEN)

In Wahrheit hat der Sozialismus einen einzigen Umweltskandal hinterlassen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Rot-grün muß aus den Erfahrungen mit der deutschen Teilung und mit der deutschen Einheit lernen,

(Stratmann-Mertens [GRÜNE] : Ökonomische Klippschule ist das, was Sie hier machen!)

daß nur eine leistungsfähige Volkswirtschaft in der Lage ist, die Umwelt zu bewahren und Umweltprobleme zu lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Hüser [GRÜNE]: Das haben wir ja bei uns gesehen! — Stratmann-Mertens [GRÜNE]: Ahnungslos!)




Bundesminister Dr. Schäuble
Wenn wir nun in einem vereinten Deutschland, in einem sich einigenden Europa am Ende des Ost-WestKonfliktes, bei Abrüstung einen größeren Teil unseres wirtschaftlichen, technischen, wissenschaftlichen Potentials in die Lösung und Bewältigung globaler Umweltprobleme, in die Bekämpfung von Hunger, Not und Elend in der Dritten Welt stecken können, dann ist dies eine faszinierende Chance für uns alle und insbesondere für die jungen Menschen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Als Helmut Kohl 1982 Bundeskanzler wurde, hieß es in der jungen Generation: no future! Die Welt wurde gemalt als Welt der verschlossenen Türen, ohne Zukunftsperspektiven.

(Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: So ist es!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der sich großartige Perspektiven für die Zukunft auftun, gerade für junge Menschen. Man hört ja manchmal, daß junge Menschen, die im Westen. unseres Vaterlandes leben, von der bisherigen Teilung und jetzt bevorstehenden Einheit unseres Vaterlandes persönlich und emotional vielleicht weniger betroffen seien als ältere, die noch im vereinten Deutschland gelebt haben. Ich finde, wir müssen den jungen Menschen sagen, welch faszinierende Chancen und Perspektiven es gerade für die junge Generation gibt. Es hat nie eine Generation gegeben, die großartigere Chancen für Gegenwart und Zukunft hatte.

(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das zeigt, daß Sie nie mit denen reden! Sonst würden Sie so etwas nicht sagen! Abgehoben!)

Die Aufgaben, die sich uns stellen, die Einheit Deutschlands zu vollenden, fordern gerade auch den Beitrag der jungen Generation. Jeder kann in der DDR mithelfen, mit den Folgen möglichst rasch fertigzuwerden, nicht nur Reden zu halten, sondern mit anzupacken, damit es im vereinten Deutschland möglichst schnell und möglichst gut vorangeht.
Ich werbe bei den Menschen in der DDR dafür, daß sie Verständnis und Geduld nicht verlieren, daß auch bei uns Wunder nicht über Nacht geschehen. Auch nach der Einführung der D-Mark 1948 und nach der Einführung der Sozialen Marktwirtschaft hat es ein paar Monate gedauert, bis der Prozeß des Wirtschaftswunders in der Bundesrepublik in Gang kam. Das dauert auch in der DDR ein paar Monate, aber es geht rasch voran.
Niemand sollte den Bürgerinnen und Bürgern in der DDR Ängste einreden.

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir brauchen in diesen Monaten weder Ängste noch Neid, sondern wir brauchen Solidarität und Zuversicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wenn wir dies haben, werden wir unserer Verantwortung gerecht und können wir die Aufgaben meistern und die Chancen nutzen.
Dieser Einigungsvertrag bietet eine gute Grundlage, unseren Auftrag zu erfüllen, so wie er in der
Präambel unseres Grundgesetzes steht, nämlich „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen" und „die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin.