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ID1122007200

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    Plenarprotokoll 11i220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17379 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 17379B Stellungnahmen zur geschäftsordnungsrechtlichen Situation Bohl CDU/CSU 17379 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17380 B Baum FDP 17381 A Häfner GRÜNE 17381 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit Dr. Graf Lambsdorff FDP 17382 D Brück SPD 17384 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 17384 D Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 17388A Stratmann-Mertens GRÜNE 17392 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17393 A Dr. Waigel, Bundesminister BMF 17394 A Dr. Ehrenberg SPD 17395 A Huonker SPD 17396 A Frau Matthäus-Maier SPD 17399 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17400 C Rühe CDU/CSU 17404 B Klose SPD 17406 D Breuer CDU/CSU 17408 A Rühe CDU/CSU 17410 A Seiters, Bundesminister BK 17410 D Stratmann-Mertens GRÜNE 17411 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17413 A Stobbe SPD 17414 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 17417 A Schreiner SPD 17418 B Dr. Penner SPD 17419 B Frau Matthäus-Maier SPD 17420 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 17421 A Gattermann FDP 17423 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17423 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17425 A Dr. Sperling SPD 17425 B Frau Unruh fraktionslos 17426 D Wüppesahl fraktionslos 17428A Mischnick FDP 17430 B Namentliche Abstimmungen 17431 B, C Ergebnisse 17431C, 17433 B Nächste Sitzung 17434 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17435* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rossmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) 17435* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 17379 220. Sitzung Bonn, den 9. August 1990 Beginn: 10.07 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 09. 08. 90 Buschfort SPD 09.08.90 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 09. 08. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 09. 08. 90 Duve SPD 09.08.90 Frau Folz-Steinacker FDP 09. 08. 90 Frau Garbe GRÜNE 09. 08. 90 Frau Geiger CDU/CSU 09. 08. 90 Grünbeck FDP 09.08.90 Dr. Göhner CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 09. 08. 90 Hoss GRÜNE 09.08.90 Kalisch CDU/CSU 09.08.90 Dr. Knabe GRÜNE 09. 08. 90 Kreuzeder GRÜNE 09.08.90 Lennartz SPD 09.08.90 Lenzer CDU/CSU 09.08.90 Frau Luuk SPD 09. 08. 90 Dr. Mahlo CDU/CSU 09. 08. 90 Meneses Vogl GRÜNE 09. 08. 90 Niegel CDU/CSU 09.08.90 Dr. Pfennig CDU/CSU 09. 08. 90 Pfuhl SPD 09.08.90 Rauen CDU/CSU 09.08.90 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Rock GRÜNE 09. 08. 90 Frau Schilling GRÜNE 09. 08. 90 Schmidt (München) SPD 09. 08. 90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 09. 08. 90 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Schöfberger SPD 09. 08. 90 Schreiber CDU/CSU 09.08.90 Schulhoff CDU/CSU 09.08.90 Frau Dr. Segall FDP 09. 08. 90 Dr. Soell SPD 09. 08. 90 Frau Trenz GRÜNE 09. 08. 90 Waltemathe SPD 09.08.90 Dr. de With SPD 09. 08. 90 Zink CDU/CSU 09.08.90 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rosmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) (alle CDU/CSU) zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) (Zusatztagesordnungspunkt 1) Unser Abstimmungsverhalten zu Drucksache 11/7657 verbinden wir mit der nachdrücklichen Aufforderung Anlagen zum Stenographischen Bericht an die Bundesregierung, in einer Zusatzvereinbarung die Wahlberechtigung aller deutschen Staatsangehörigen, wo immer sie leben, zu ermöglichen, und stützen uns dabei auf folgende Gründe: 1. Der jetzige § 12 des Bundeswahlgesetzes entspricht nicht in allen Teilen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen einer ersten gesamtdeutschen Wahl. Diese ist von einmaliger, überragender Bedeutung, da sie als einen „wichtigen Schritt zur Herstellung der Deutschen Einheit die Wahl des Deutschen Bundestages durch das ganze Deutsche Volk" regeln soll (so zweiter Präambelsatz des Vertrages). Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Deutsche Volk im Sinne des Grundgesetzes, von dem nach Art. 20 GG „alle Staatsgewalt ausgeht" , die Summe aller deutschen Staatsangehörigen. Dies hat eben erst (in Sachen Kommunalwahlrecht für Ausländer) vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier namens der Bundesregierung vorgetragen. Allen, die deutsche Staatsangehörige sind, muß, soweit sie es wünschen, die Beteiligung an der Wahl möglich sein. Dies verlangt das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG. 2. Die Wahlberechtigung ist in der Bundesrepublik Deutschland und in den westlichen Demokratien nicht an den Wohnsitz im Wahlgebiet gebunden. Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind u. a. alle deutschen Staatsangehörigen in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates, einschließlich aller deutschen Staatsangehörigen im EG-Gebiet und deutschen Staatsangehörigen in anderen Staaten, sofern sie nicht mehr als 10 Jahre dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben, in der Regel wahlberechtigt. Vom Prinzip der „Seßhaftigkeit" wurde bei der Wahlberechtigung seit langem zugunsten des Demokratieprinzips abgegangen. Größere Gruppen deutscher Staatsangehöriger vom Wahlvorgang auszuschließen wäre nicht systemgerecht. Nicht wahlberechtigt sind jetzt deutsche Staatsangehörige, die über 10 Jahre im Ausland leben, insbesondere aber auch - bei gesamtdeutschen Wahlen besonders gravierend - alle deutschen Staatsangehörigen, „die vor Inkrafttreten der (Ost-) Verträge die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen" (BVerfG E 40,171). Das gilt nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht auch für deren Nachkommen. Allen deutschen Staatsangehörigen, auch jenen, die bei Beginn der Vertreibungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und die sich darauf berufen, sowie ihre Nachkommen, - auch wenn ihnen später die polnische Staatsangehörigkeit oktroyiert wurde - „steht diese Staatsangehörigkeit weiter zu" (BVerfG E 40,171). Denn es kann u. a. auch den Ostverträgen nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien" (BVerfG E 40,171). 17436* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Das Bundesverfassungsgericht begründet dies auch mit völkerrechtlichen Hinweisen, u. a. mit den von polnischer Seite entgegengenommenen Erklärungen des Bundesaußenministers Scheel im November 1970, mit der über den Notenwechsel mit den Verbündeten vor Vertragsunterschrift unterrichteten Warschauer Regierung, mit dem für die Vertragsmächte erkennbaren Willen der Bundesrepublik, „nicht über den territorialen Status Deutschlands zu verfügen", mit dem Wortlaut von Art. IV des Warschauer Gewaltverzichtsvertrages (BVerfGE 40,171-174). „Nach alledem haben die Vertragspartner die Bundesrepublik Deutschland nicht für befugt halten können, Verfügungen zu treffen, die eine friedensvertragliche Regelung vorwegnehmen". Politische Absichtserklärungen, die weitergehen, können die Vertragsentscheidungen eines gesamtdeutschen Souveräns nicht präjudizieren und die Rechtslage der besonders bedrängten Deutschen nicht verändern. Unser Grundgesetz und seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht haben bis zu einer rechtmäßigen Entscheidung des gesamtdeutschen Souveräns mit rechtlicher Verbindlichkeit für das Handeln der deutschen Verfassungsorgane festgeschrieben, daß „Deutschland" rechtlich als Staat und Völkerrechtssubjekt vorerst in den Grenzen von 1937 fortbesteht. 3. Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten eines Staatsangehörigen. Die Ausgrenzung gerade der bedrängten deutschen Staatsangehörigen durch Ausschluß von der Ausübung des Wahlrechts bei den ersten gesamtdeutschen Wahlen würde einen besonders gravierenden Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG, gegen die von Verfassungs wegen auch für diese Deutschen bestehende Schutzpflicht bedeuten und nicht systemgerecht sein. „Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) untersagt den unberechtigten Ausschluß von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl (BVerfG E 36,141). Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen ... Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen" (BVerfG E 28,229; 36,141). Anders als bei früheren Wahlen müssen diese deutschen Staatsangehörigen bei Wahlen „zur Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands" und zu deren Vorbereitung wahlberechtigt sein, da das gesamte Deutsche Volk aufgefordert bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Man darf die Deutschen in diesen vorerst noch nicht „aus Deutschland entlassenen Teilen" jenseits von Oder und Neiße nicht anders behandeln als die im Gebiet der DDR lebenden Deutschen oder gar als Deutsche z. B. in der Türkei oder in Argentinien. Ob eine spätere Verfassungsänderung den Deutschlandbegriff „aushebeln" könnte, wird anhand von Art. 25 GG und Art. 79 Abs. 3 GG zu prüfen sein; sie kann aber keinesfalls Grund- und Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger beseitigen oder ungeschützt sein lassen. Jedenfalls sind jetzt die Deutschen aus allen Teilen Deutschlands am Wahlvorgang zu beteiligen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich will noch eine zweite Bemerkung machen. Gleichzeitig mit den Beschlüssen zur Sicherung von Vermögenswerten von Parteien — unter treuhänderische Verwaltung gestellt, das ist richtig — ist neben der unabhängigen Kommission dann auch noch bestimmt worden, daß der Finanzminister der DDR Richtlinien zur Bewertung von Grundvermögen herausgibt. Das ist immerhin der Finanzminister Romberg von der SPD. Die Mitteilung, die uns zugegangen ist, lautet wie folgt: Noch nicht in Kraft seien zudem die vom Finanzministerium der DDR zu erstellenden Richtlinien zur Bewertung von Grundvermögen. Erst zur gestrigen Sitzung des Ministerrats sei ein Entwurf vorgelegt worden. — Meine Damen und Herren, bitte richten Sie Ihre Appelle an die richtige Adresse!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Stratmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eckhard Stratmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    In den mir verbleibenden fünf Minuten möchte ich einerseits unseren Antrag zum Thema der verdeckten Parteienfinanzierung begründen und andererseits, da wir nun einmal die Chance haben, hier mit dem Kanzlerkandidaten der SPD sprechen zu können, ein paar kritische Fragen an Herrn Lafontaine richten.
    Wir betrachten die Übernahme des Parteivermögens der Blockparteien durch CDU und FDP und die Übernahme des Parteivermögens der SED durch die PDS als eine verdeckte Parteienfinanzierung, durch die die Praxis der Selbstbereicherung der Parteien fortgesetzt wird, die wir von verschiedenen Parteien auch aus diesem Bundestag in den vergangenen Jahren kennengelernt haben. Wir betrachten diese verdeckte Parteienfinanzierung als einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit der Parteien bei den bevorstehenden Wahlen. Deshalb haben wir einen Antrag eingebracht, nach dem sowohl das Vermögen der Blockparteien als auch der PDS unverzüglich auf der Basis von zu verabschiedenden Gesetzen eingezogen werden soll. Die Vermögenswerte sollen unverzüglich durch Verkauf liquide gemacht werden, und die so zustande gekommenen liquiden Mittel sollen für einen doppelten Zweck ausgegeben werden.
    Wir wollen erstens eine Umwelt- und Sozialstiftung mit den Milliardenbeträgen, die dadurch zustande kommen, einrichten. Diese Umwelt- und Sozialstiftung soll mit ihren Mitteln gesellschaftliche und politische Initiativen zur Förderung der ökologischen und sozialen Lebensbedingungen in den Ländern der DDR — wir betonen: in den Ländern der DDR — fördern.
    Zweitens wollen wir mit den dadurch zustande gekommenen Milliardenmitteln die dringend notwendige Anschubfinanzierung zur Aufstockung der Mindestaltersrente in der DDR fördern. Denn die alten Menschen in der DDR, insbesondere die alten Frauen in der DDR, sind die Hauptleidtragenden der ökonomischen und infolge dessen der sozialen Krise. Sie
    17412 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990
    Stratmann-Mertens
    sind von der sozialen Krise noch mehr betroffen als die Arbeitslosen in der DDR.
    Wir haben in einem Punkt eine Differenz zu dem Antrag der SPD. Die politische Stoßrichtung in der Sache unterstützen wir, aber die SPD fordert in ihrem Antrag die Durchsetzung des Volkskammerbeschlusses vom 31. Mai. Wenn Sie sich diesen Volkskammerbeschluß angucken, war er ein Putsch des Parlaments, der Volkskammer, am 31. Mai. Vormittags kam zur Überraschung aller, selbst der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, ein weitgehender Antrag über Vermögenswerte in der Größenordnung von 10 Milliarden DM auf den Tisch. Nach kurzer Aussprache wurde dieser Antrag wenige Stunden später mit einer parlamentarischen Mehrheit durchgezogen. Sowohl die Volkskammerfraktion von Bündnis 90 und Grünen als auch die PDS haben gegen dieses Verfahren energischen Widerstand geleistet. Wir teilen diesen Widerstand

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    und sind deshalb strikt dagegen, einen Volkskammerbeschluß, der nur als parlamentarischer Putschismus bezeichnet werden kann, hier zum Gegenstand und zur Grundlage eines Antrages des Bundestages zu machen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir sind ebenfalls dagegen, daß eine Kommission zur treuhänderischen Kontrolle des Vermögens der Blockparteien und der PDS vom Ministerpräsidenten der Blockpartei CDU eingesetzt wird. Der Ministerpräsident der CDU soll zur Durchführung der Arbeit der Kommission verpflichtet werden, obwohl er eigene materielle Interessen an der Nichtarbeit dieser Kommission hat.

    (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Da haben Sie nicht zugehört!)

    Daß die Kommission ihre Arbeit nicht erfüllt hat, liegt einerseits an dem, was Herr Seiters gerade gesagt hat, aber andererseits daran, daß sowohl die Blockpartei CDU in der DDR, Herr de Maizière, als auch die CDU-West gar kein Interesse daran haben können, daß das Vermögen der Blockpartei CDU eingezogen wird,

    (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Sie reden lauter Stuß!)

    weil die verdeckte politische Absicht die ist, daß sich die hochverschuldete CDU — die CDU ist die höchstverschuldete Partei in der Bundesrepublik — mit dem widerrechtlich angeeigneten Vermögen der Blockpartei CDU-Ost saniert.

    (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Das ist eine beleidigende Schweinerei, die Sie da zum besten geben!)

    Das halten wir für einen Verfassungsverstoß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unverschämt! — Bühler [Bruchsal] [CDU/CSU]: Heuchler!)

    Wir halten das für verfassungswidrig, weil es gegen den Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit verstößt. Und wir halten das für unlauteren Wettbewerb bei den bevorstehenden Wahlen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Daß die FDP das mit der Blockpartei des Bundes Freier Demokraten mitmacht, verwundert überhaupt nicht, wenn sich die FDP nach wie vor, auch am Wochenende, einen gesamtdeutschen Vorsitzenden erhalten will, der in Sachen Parteienfinanzierung nur als Experte bezeichnet werden kann.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Und die gesamtdeutsche FDP wird sich den Skandal erlauben, einen solchen

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Steuerhinterziehungsexperten noch zu halten und sich gleichzeitig das widerrechtlich zustande gekommene Blockparteienvermögen des BFD noch anzueignen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Pfui Teufel! — Hinsken [CDU/CSU]: Von einem Religions-Lehrer hätte ich etwas anderes erwartet!)

    Herr Lafontaine, recht unvermittelt, weil die Zeit sehr knapp ist, ein paar Fragen an Sie!

    (Bühler [Bruchsal] [CDU/CSU]: Pharisäer! — Weitere Zurufe)

    Herr Lafontaine, wir müssen uns hier nicht gegenseitig die notwendige Kritik an dem Überrumpelungskurs der CDU und der Bundesregierung bestätigen. Da stimmen wir überein. Aber ich habe Sie in der Zwischenfrage etwas gefragt. Sie vertreten ja nicht Ihre persönliche Meinung, sondern Sie werden auch im bevorstehenden Wahlkampf die Meinung der SPD und die politische Haltung der SPD, der Partei und der Bundestagsfraktion, zu vertreten haben.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Da ist kein Unterschied, Herr Kollege!)