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ID1122002000

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    Plenarprotokoll 11i220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17379 A Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung 17379B Stellungnahmen zur geschäftsordnungsrechtlichen Situation Bohl CDU/CSU 17379 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17380 B Baum FDP 17381 A Häfner GRÜNE 17381 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit Dr. Graf Lambsdorff FDP 17382 D Brück SPD 17384 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 17384 D Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 17388A Stratmann-Mertens GRÜNE 17392 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 17393 A Dr. Waigel, Bundesminister BMF 17394 A Dr. Ehrenberg SPD 17395 A Huonker SPD 17396 A Frau Matthäus-Maier SPD 17399 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 17400 C Rühe CDU/CSU 17404 B Klose SPD 17406 D Breuer CDU/CSU 17408 A Rühe CDU/CSU 17410 A Seiters, Bundesminister BK 17410 D Stratmann-Mertens GRÜNE 17411 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 17413 A Stobbe SPD 17414 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 17417 A Schreiner SPD 17418 B Dr. Penner SPD 17419 B Frau Matthäus-Maier SPD 17420 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 17421 A Gattermann FDP 17423 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 17423 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17425 A Dr. Sperling SPD 17425 B Frau Unruh fraktionslos 17426 D Wüppesahl fraktionslos 17428A Mischnick FDP 17430 B Namentliche Abstimmungen 17431 B, C Ergebnisse 17431C, 17433 B Nächste Sitzung 17434 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17435* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rossmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) 17435* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 17379 220. Sitzung Bonn, den 9. August 1990 Beginn: 10.07 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 09. 08. 90 Buschfort SPD 09.08.90 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 09. 08. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 09. 08. 90 Duve SPD 09.08.90 Frau Folz-Steinacker FDP 09. 08. 90 Frau Garbe GRÜNE 09. 08. 90 Frau Geiger CDU/CSU 09. 08. 90 Grünbeck FDP 09.08.90 Dr. Göhner CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 09. 08. 90 Hoss GRÜNE 09.08.90 Kalisch CDU/CSU 09.08.90 Dr. Knabe GRÜNE 09. 08. 90 Kreuzeder GRÜNE 09.08.90 Lennartz SPD 09.08.90 Lenzer CDU/CSU 09.08.90 Frau Luuk SPD 09. 08. 90 Dr. Mahlo CDU/CSU 09. 08. 90 Meneses Vogl GRÜNE 09. 08. 90 Niegel CDU/CSU 09.08.90 Dr. Pfennig CDU/CSU 09. 08. 90 Pfuhl SPD 09.08.90 Rauen CDU/CSU 09.08.90 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 09. 08. 90 Frau Rock GRÜNE 09. 08. 90 Frau Schilling GRÜNE 09. 08. 90 Schmidt (München) SPD 09. 08. 90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 09. 08. 90 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 09. 08. 90 Dr. Schöfberger SPD 09. 08. 90 Schreiber CDU/CSU 09.08.90 Schulhoff CDU/CSU 09.08.90 Frau Dr. Segall FDP 09. 08. 90 Dr. Soell SPD 09. 08. 90 Frau Trenz GRÜNE 09. 08. 90 Waltemathe SPD 09.08.90 Dr. de With SPD 09. 08. 90 Zink CDU/CSU 09.08.90 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Czaja, Dewitz, Sauer (Salzgitter), Lowack, Windelen, Jäger, Lummer, Schulze (Berlin), Nelle, Rosmanith, Dr. Kappes und Böhm (Melsungen) (alle CDU/CSU) zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur vereinbarten Aussprache zur Vorbereitung der deutschen Einheit (Drucksache 11/7657) (Zusatztagesordnungspunkt 1) Unser Abstimmungsverhalten zu Drucksache 11/7657 verbinden wir mit der nachdrücklichen Aufforderung Anlagen zum Stenographischen Bericht an die Bundesregierung, in einer Zusatzvereinbarung die Wahlberechtigung aller deutschen Staatsangehörigen, wo immer sie leben, zu ermöglichen, und stützen uns dabei auf folgende Gründe: 1. Der jetzige § 12 des Bundeswahlgesetzes entspricht nicht in allen Teilen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen einer ersten gesamtdeutschen Wahl. Diese ist von einmaliger, überragender Bedeutung, da sie als einen „wichtigen Schritt zur Herstellung der Deutschen Einheit die Wahl des Deutschen Bundestages durch das ganze Deutsche Volk" regeln soll (so zweiter Präambelsatz des Vertrages). Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Deutsche Volk im Sinne des Grundgesetzes, von dem nach Art. 20 GG „alle Staatsgewalt ausgeht" , die Summe aller deutschen Staatsangehörigen. Dies hat eben erst (in Sachen Kommunalwahlrecht für Ausländer) vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier namens der Bundesregierung vorgetragen. Allen, die deutsche Staatsangehörige sind, muß, soweit sie es wünschen, die Beteiligung an der Wahl möglich sein. Dies verlangt das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG. 2. Die Wahlberechtigung ist in der Bundesrepublik Deutschland und in den westlichen Demokratien nicht an den Wohnsitz im Wahlgebiet gebunden. Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind u. a. alle deutschen Staatsangehörigen in den 21 Mitgliedstaaten des Europarates, einschließlich aller deutschen Staatsangehörigen im EG-Gebiet und deutschen Staatsangehörigen in anderen Staaten, sofern sie nicht mehr als 10 Jahre dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben, in der Regel wahlberechtigt. Vom Prinzip der „Seßhaftigkeit" wurde bei der Wahlberechtigung seit langem zugunsten des Demokratieprinzips abgegangen. Größere Gruppen deutscher Staatsangehöriger vom Wahlvorgang auszuschließen wäre nicht systemgerecht. Nicht wahlberechtigt sind jetzt deutsche Staatsangehörige, die über 10 Jahre im Ausland leben, insbesondere aber auch - bei gesamtdeutschen Wahlen besonders gravierend - alle deutschen Staatsangehörigen, „die vor Inkrafttreten der (Ost-) Verträge die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen" (BVerfG E 40,171). Das gilt nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht auch für deren Nachkommen. Allen deutschen Staatsangehörigen, auch jenen, die bei Beginn der Vertreibungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und die sich darauf berufen, sowie ihre Nachkommen, - auch wenn ihnen später die polnische Staatsangehörigkeit oktroyiert wurde - „steht diese Staatsangehörigkeit weiter zu" (BVerfG E 40,171). Denn es kann u. a. auch den Ostverträgen nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität, also sowohl der territorialen wie der personalen Hoheitsgewalt der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien" (BVerfG E 40,171). 17436* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 Das Bundesverfassungsgericht begründet dies auch mit völkerrechtlichen Hinweisen, u. a. mit den von polnischer Seite entgegengenommenen Erklärungen des Bundesaußenministers Scheel im November 1970, mit der über den Notenwechsel mit den Verbündeten vor Vertragsunterschrift unterrichteten Warschauer Regierung, mit dem für die Vertragsmächte erkennbaren Willen der Bundesrepublik, „nicht über den territorialen Status Deutschlands zu verfügen", mit dem Wortlaut von Art. IV des Warschauer Gewaltverzichtsvertrages (BVerfGE 40,171-174). „Nach alledem haben die Vertragspartner die Bundesrepublik Deutschland nicht für befugt halten können, Verfügungen zu treffen, die eine friedensvertragliche Regelung vorwegnehmen". Politische Absichtserklärungen, die weitergehen, können die Vertragsentscheidungen eines gesamtdeutschen Souveräns nicht präjudizieren und die Rechtslage der besonders bedrängten Deutschen nicht verändern. Unser Grundgesetz und seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht haben bis zu einer rechtmäßigen Entscheidung des gesamtdeutschen Souveräns mit rechtlicher Verbindlichkeit für das Handeln der deutschen Verfassungsorgane festgeschrieben, daß „Deutschland" rechtlich als Staat und Völkerrechtssubjekt vorerst in den Grenzen von 1937 fortbesteht. 3. Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten eines Staatsangehörigen. Die Ausgrenzung gerade der bedrängten deutschen Staatsangehörigen durch Ausschluß von der Ausübung des Wahlrechts bei den ersten gesamtdeutschen Wahlen würde einen besonders gravierenden Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, gegen das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG, gegen die von Verfassungs wegen auch für diese Deutschen bestehende Schutzpflicht bedeuten und nicht systemgerecht sein. „Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) untersagt den unberechtigten Ausschluß von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl (BVerfG E 36,141). Er verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen ... Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszuschließen" (BVerfG E 28,229; 36,141). Anders als bei früheren Wahlen müssen diese deutschen Staatsangehörigen bei Wahlen „zur Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands" und zu deren Vorbereitung wahlberechtigt sein, da das gesamte Deutsche Volk aufgefordert bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Man darf die Deutschen in diesen vorerst noch nicht „aus Deutschland entlassenen Teilen" jenseits von Oder und Neiße nicht anders behandeln als die im Gebiet der DDR lebenden Deutschen oder gar als Deutsche z. B. in der Türkei oder in Argentinien. Ob eine spätere Verfassungsänderung den Deutschlandbegriff „aushebeln" könnte, wird anhand von Art. 25 GG und Art. 79 Abs. 3 GG zu prüfen sein; sie kann aber keinesfalls Grund- und Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger beseitigen oder ungeschützt sein lassen. Jedenfalls sind jetzt die Deutschen aus allen Teilen Deutschlands am Wahlvorgang zu beteiligen.
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    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke schön. Bitte sehr.


Rede von Dr. Helmut Lippelt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Graf Lambsdorff, bei dem Unterschied, den Sie soeben zwischen Saarland und DDR gemacht haben: Warum haben Sie sich dann nicht in einer früheren Phase für den angemessenen Art. 146 des Grundgesetzes entschieden, so daß das Volk bei dieser bedeutenden Gelegenheit zusammentreten und sich neu zusammenfinden konnte?

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Appenzell!)

Warum gehen Sie den Weg des Anschlusses, wenn Sie keinen Vergleich mit dem Saarland wollen?
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. August 1990 17385

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weil die Entscheidung über den Weg der Vereinigung der beiden deutschen Staaten eine Entscheidung der Wähler der DDR ist. Art. 23 des Grundgesetzes setzt eine Willenserklärung der DDR voraus. Die müssen entscheiden; und denen lassen wir diese Entscheidung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der saarländische Ministerpräsident sagt, die frühe Wahl schaffe keinen Arbeitsplatz mehr.

    (Zurufe von der SPD: So ist es!)

    Dies, Herr Lafontaine, ist ökonomisch genau falsch.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    Die DDR braucht Arbeitsplätze. Für die Arbeitsplätze braucht sie Investitionen. Die Investitionen sind bisher hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Kann man wohl sagen!)

    — Hinter Ihren nicht? — Die möglichen Investoren schreckt eine Regierung mit eingeschränkter Souveränität, vor allem aber eine ihnen fremde, eine für sie unsichere Rechtslandschaft. Eines haben wir nämlich alle miteinander nicht richtig gesehen: die tiefgreifende Zerstörung bürgerlicher westlicher Rechtsgrundlagen im Wirtschaftsrecht der DDR durch 40 Jahre Kommunismus.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Nicht zu glauben!)

    Das muß zu Ende gehen. Glücklicherweise ist im Einigungsvertrag vorgesehen, daß mit dem Beitritt grundsätzlich bundesdeutsches Recht auf dem Gebiet der DDR gilt, wobei Ausnahmen selbstverständlich möglich sind, aber einzeln festgelegt werden müssen.
    Wir behaupten nicht, daß die frühe Wahl eine Investitionslawine lostreten werde oder daß sich die Probleme von selbst lösten. Aber Beitritt und schnelle Wahl verbessern die psychologische Situation, verbessern die Rahmenbedingungen und die Vertrauensgrundlage. Psychologie — das weiß jeder, der sich mit Wirtschaft und Wirtschaftspolitik beschäftigt, ist bei Investitionsentscheidungen die halbe Miete.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Hinzu kommt eines: Wir sind doch längst im Wahlkampf.

    (Lachen bei der SPD — Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

    Wir sind alle längst im Wahlkampf, und wir wissen es doch alle. Jeder Tag, den dieser Wahlkampf länger dauert als unbedingt nötig, ist ein Tag, der für die DDR von Übel ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Das Strickmuster ist schon jetzt sichtbar: Regierung und Koalition sind in der Gefahr, die Lage in der DDR schöner zu reden, als sie ist, und Defizite mit Geld zuzudecken.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Die Liberalen tun das seit Wochen!)

    Die Opposition spricht von „Krise" , von „Chaos", von „Katastrophe", sie malt schwarz in schwarz. Glauben Sie, das schafft Arbeitsplätze?

    (Opel [SPD]: Das ist die Wahrheit!)

    Soll das bis zum 2. Dezember so weitergehen, und soll das der DDR helfen, soll das Investitionen und Beschäftigung bringen?

    (Dr. Vogel [SPD]: Euer Termin!)

    Nein, meine Damen und Herren von der Opposition, wer wirklich die Menschen in der DDR im Auge hat und wer sie besser kennt als der Ministerpräsident des Saarlands, der muß doch sagen: Schluß mit dem Übergangsstadium; Beitritt und Wahl schnell!

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, schon jetzt beginnt der fruchtlose, der unnütze, ja der schädliche Streit. Ein katastrophaler Fehler sei die schnelle Einführung der D-Mark am 1. Juli gewesen; so sagt die SPD. Oder sagt es doch nur ihr Kanzlerkandidat? Der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Volkskammer, Richard Schröder, gestern abend wörtlich: „Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion war richtig." Punkt; ohne jeden Zusatz!
    Haben Sie vergessen oder verdrängt, daß Sie es waren, die zuerst auf die schnelle Währungsunion gedrängt haben?

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Frau Matthäus-Maier in ihrem Interview in der „Zeit" , und die Diskussion hier! Ich gestehe Ihnen ja zu, am Ende hatten Sie recht, und wir sind den Weg gegangen, wenn auch in etwas abgeänderter Form. Haben Sie vergessen oder verdrängt, wie es damals hieß: Entweder die D-Mark kommt zu uns, oder wir kommen zur D-Mark? Haben Sie die Übersiedlerprobleme einfach abgeheftet? Wohl denkbar, wenn man miterleben muß, daß der Ministerpräsident des Saarlandes jetzt das Grundrecht auf Asyl einschränken will.
    Meine Damen und Herren, so wird die SPD zu einer Partei, deren einziger Grundsatz es ist, keine Grundsätze mehr zu haben.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD — Abg. Häfner [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)