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    Plenarprotokoll 11/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 Inhalt: Verzicht der Abg. Frau Conrad auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 16983 A Eintritt der Abg. Frau Kugler in den Deutschen Bundestag 16983 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16983 B Zusätzliche Überweisung von Gesetzentwürfen an den Verteidigungsausschuß . . 16983 C Begrüßung der Mitglieder des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung der Volkskammer 17029D Tagesordnungspunkt 1: Überweisungen im vereinfachten Verf ah-ren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 11/7350) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (Zweites ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/7320) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Änderung vom 19. Januar 1989 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) (Drucksache 11/6554) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros vom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 (Drucksache 11/7188) e) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 11/7100) g) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Glos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache 11/7424) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen zum Schutz der Penan vor den katastrophalen Folgen des kommerziellen Holzeinschlags auf Sarawak (Drucksache 11/7114) i) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Kübler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beendigung der Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheimer/Lampertheimer Wald in Hessen (Drucksache 11/7153) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 j) Beratung des Antrags des Abgeordneten Weiermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Betriebsbeauftragte für Umweltschutz (Drucksache 11/7202) k) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung des Bundesanteils am „Unteren Mundatwald" gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/7144) 1) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1989 — Einzelplan 20 — (Drucksache 11/7316) m) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schilling, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zur Schließung des Luft-Boden-Übungsplatzes „Nordhorn-Range" (Drucksache 11/6866) n) Beratung des Antrags des Abgeordneten Oostergetelo und weiterer Abgeordneter: Schließung des Luft-Boden-Übungsplatzes „Nordhorn-Range" (Drucksache 11/7264) 16983 C Tagesordnungspunkt 2: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Dezember 1987 über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau (Drucksachen 11/6943, 11/7380) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (Drucksachen 11/6156, 11/7403) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) (Drucksachen 11/6157, 11/7404) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufstockung des Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksachen 11/4841, 11/6287, 11/7044) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksachen 11/1379, 11/7132) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag des Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zum Getreidepreis (Drucksachen 11/6472, 11/7203) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit veterinärrechtlichen Vorschriften für die Beseitigung, Verarbeitung und Vermarktung von tierischen Abfällen sowie zum Schutz von Futtermitteln gegen Krankheitserreger (Drucksachen 11/6285 Nr. 2.5, 11/7210) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Veterinärbedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit frischem Fleisch von Geflügel und Zuchtfederwild und für die Einfuhr dieses Fleisches aus Drittländern (Drucksachen 11/6285 Nr. 2.6, 11/7225) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 987/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist (Drucksachen 11/6629 Nr. 2.5, 11/7265) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 11/6759, 11/7181) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/6853, 11/7341) l) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertelfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/6954, 11/7342) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 III m) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Weitere außerplanmäßige Ausgabe und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 1990 bei Kapitel 60 04 apl. Titel 885 01 — Aufstockung des ERP-Sondervermögens zugunsten der DDR — und ERP-Wirtschaftsplan apl. Kapitel 6 Titel 868 01 — Finanzierungshilfen für Investitionen in der DDR und Berlin (Ost) — (Drucksachen 11/6887, 11/7296) 16985B 16985 B Tagesordnungspunkt 9 c, 9 d, 9 e: c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/6939, 11/7307) . . . 16986 D d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Drucksachen 11/6940, 11/7308) . . . 16986D e) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Esters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/5009, 11/7309) 16987 A Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zum Antrag des Abgeordneten Lenzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Naturmedizin erforschen und anwenden (Drucksachen 11/1960, 11/6372) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zum Antrag des Abgeordneten Dr. Scheer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungs- und Entwicklungsprogramm Solarenergie und Wasserstoff (Drucksachen 11/1175, 11/6857, 11/7392) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Faktenbericht 1990 zum Bundesbericht Forschung 1988 (Drucksache 11/6886) Lenzer CDU/CSU 16989 A Frau Bulmahn SPD 16991 A Dr.-Ing. Laermann FDP 16993 B Dr. Briefs GRÜNE 16996 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 16997 C Frau Ganseforth SPD 16998 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 16999 B Engelsberger CDU/CSU 17000 B Dr. Scheer SPD 17001 C Engelsberger CDU/CSU 17002 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 17004 A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 17007 C Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Ewen, weiterer Abgeordneter und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Binnenmarkt und Fremdenverkehr (Drucksachen 11/4932, 11/6546) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umwelt- und sozialverträglicher Tourismus in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/6254) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags des Abgeordneten Ewen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reisen und Behinderte (Drucksache 11/7425) Dr. Olderog CDU/CSU 17008 B Ewen SPD 17009 B Grünbeck FDP 17010 D Dr. Feldmann FDP 17011 C Hinsken CDU/CSU 17012 D Frau Saibold GRÜNE 17014 B Dr. Olderog CDU/CSU 17015 B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 17016 C Rossmanith CDU/CSU 17018 A Frau Faße SPD 17019 A Dörflinger CDU/CSU 17020 C Frau Saibold GRÜNE 17020 D Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Elften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 11/7426) Becker (Nienberge) SPD 17022 A Bohl CDU/CSU 17022 D Hüser GRÜNE 17024 A Dr. Hoyer FDP 17025 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/6637) Frau Beer GRÜNE 17026A Dr. Hüsch CDU/CSU 17027 A Müller (Pleisweiler) SPD 17028 A Funke FDP 17029 A Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1989 (Drucksache 11/7130) Dr. Pfennig CDU/CSU 17030 B von der Wiesche SPD 17031 B Funke FDP 17033D Frau Nickels GRÜNE 17035 A Kühbacher SPD 17035 B Haungs CDU/CSU 17036 D Jung (Limburg) CDU/CSU 17037 D Dr. Grünewald CDU/CSU 17038 C Tagesordnungspunkt 9 a, 9 b: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1987 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes — (Jahresrechnung 1987) zu der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1989 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1987) (Drucksachen 11/3750, 11/5383, 11/7112) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1988 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 11/4599, 11/7111) Frau Vennegerts GRÜNE 17039 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 17040 C Bohlsen CDU/CSU 17042 A Jungmann (Wittmoldt) SPD 17043 D Zywietz FDP 17046A Jungmann (Wittmoldt) SPD 17046B Walther SPD 17048A Jungmann (Wittmoldt) SPD (zur GO) . . 17048 C Bohl CDU/CSU (zur GO) 17048 D Becker (Nienberge) SPD (zur GO) . . . 17049B Frau Vennegerts GRÜNE (zur GO) . . . 17049 C Deres CDU/CSU 17051D, 17052 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 17052 D Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis (Jahresabrüstungsbericht) 1988 (1. Januar 1988 bis 30. Juni 1989) (Drucksache 11/5620) Lamers CDU/CSU 17050 A Verheugen SPD 17052 D Dr. Feldmann FDP 17054 D Frau Beer GRÜNE 17055 D Schäfer, Staatsminister AA 17057 A Bahr SPD 17057 C Dr. Soell SPD 17059 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des Abgeordneten Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: DDR-Mitwirkung an Planungen zum Deutschen Historischen Museum (Drucksache 11/6593) Conradi SPD 17061 D Neumann (Bremen) CDU/CSU 17063 B Frau Teubner GRÜNE 17064 B Lüder FDP 17065 A Duve SPD 17065 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 17066 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7079, 11/7343, 11/7402) Dr. Hüsch CDU/CSU 17067 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 V Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Einführung einer Flugsicherungszulage) (Drucksachen 11/6523, 11/7367, 11/7368) 17068 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz) (Drucksachen 11/5832, 11/7297, 11/7306) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 9. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1988/89 (Drucksachen 11/6319, 11/7297) Kuhlwein SPD 17069 D Neuhausen FDP 17070 D Wetzel GRÜNE 17071 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 17072 A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 17072 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Kleinert (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 201 StGB — (Drucksachen 11/6714, 11/7414) Marschewski CDU/CSU 17074 C Dr. de With SPD 17075 B Kleinert (Hannover) FDP 17076 A Frau Nickels GRÜNE 17076 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17077 C Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (Drucksachen 11/5463, 11/7369) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 17078 B Frau Adler SPD 17079 D Funke FDP 17080 B Frau Garbe GRÜNE 17080 D Eylmann CDU/CSU 17081 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17081 D Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wittmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie dem Abgeordneten Kleinert (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (Drucksachen 11/6715, 11/7417) Eylmann CDU/CSU 17083 A Dr. de With SPD 17083 D Funke FDP 17084 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17084 D Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (1. JGGÄndG) (Drucksachen 11/5829, 11/7421) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Reform des Jugendgerichtsverfahrens (Drucksachen 11/4892, 11/7421) Seesing CDU/CSU 17085 D Dr. de With SPD 17086 D Funke FDP 17088 C Frau Nickels GRÜNE 17089 C Engelhard, Bundesminister BMJ 17090 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Augustin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Förderung von Zukunftsenergien (Drucksachen 11/7169, 11/7418) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage des Abgeordneten Lenzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Förderung und Nutzung „Erneuerbarer Energiequellen" in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2029, 11/2684, 11/4048, 11/7419) VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Förderung des Aufkommens von elektrischem Strom aus Wasserkraft, Wind- und Solarenergie oder anderer, regenerativer unerschöpflicher Energie sowie aus rationellen Energieerzeugungsanlagen (Drucksachen 11/6408, 11/7420) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm Energieeinsparung und rationelle Energienutzung (Drucksachen 11/2242 [neu], 11/7349) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Energiegesetzes (Drucksache 11/7322) Engelsberger CDU/CSU 17092 D Jung (Düsseldorf) SPD 17094 A Dr.-Ing. Laermann FDP 17095 D Engelsberger CDU/CSU 17096 C Vosen SPD 17096D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 17097 B Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 17098 B Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg), Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beseitigung strafrechtlicher Hindernisse in der AIDS-Prävention bei Drogengebrauchern und -gebraucherinnen (Drucksache 11/6551) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Meneses Vogl, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesamtdrogenpolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/6163) Such GRÜNE 17099 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 17101B Singer SPD 17102 A Geis CDU/CSU 17103 A Irmer FDP 17104 C Singer SPD 17106 A Frau Nickels GRÜNE 17106 C Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 17107 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 17108 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt" (Drucksachen 11/6931, 11/7208, 11/7416) 17109B Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (Drucksachen 11/6564, 11/7389) . . 17110 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksa chen 11/7253, 11/7405) 17110 C Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes sowie eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/7254, 11/7406, 11/7422) Schartz (Trier) CDU/CSU 17111 B Frau Flinner GRÜNE 17112 A Frau Weyel SPD 17112 D Susset CDU/CSU 17113D Gallus FDP 17114 B Heinrich FDP 17114 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 17115B Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) (Drucksache 11/6764) 17116A Nächste Sitzung 17116 C Berichtigungen 17116 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 VII Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 17117* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Conradi (SPD) zu Tagesordnungspunkt 9 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1987 — Jahresrechnung 1987 sowie Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1988 — Einzelplan 20) 17117* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Einführung einer Flugsicherungszulage) 17117* D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Steinhauer, von der Wiesche, Hasenfratz, Andres, Urbaniak, Weiermann, Menzel, Amling und Westphal zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Tagesordnungspunkt 15 — 17119* B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt") 17119* D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt" — Zusatztagesordnungspunkt 4 — 17127 *A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. 10. 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses) 17127* B Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes) 17131* B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Wasserverbandsgesetz) . 17134* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 16983 216. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    *) Anlage 9 Berichtigungen 212. bis 215. Sitzung, jeweils Anlage 1: In die Listen der entschuldigten Abgeordneten ist jeweils der Name „Sauer (Salzgitter)" einzufügen. 214. Sitzung, Seite 16821A vierte Zeile: Statt „Schreiber (SPD)" ist „Schreiner (SPD)" zu lesen. 215. Sitzung, Seite 16940B Zeile 12: Am Ende des Absatzes ist statt „abgelehnt" „angenommen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Blank CDU/CSU 22. 06. 90 Büchner (Speyer) SPD 20. 06. 90 * Eich GRÜNE 22.06.90 Dr. von Geldern CDU/CSU 20. 06. 90 Häfner GRÜNE 20.06.90 Heyenn SPD 20.06.90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 22. 06. 90 Ibrügger SPD 20. 06. 90 ** Jahn (Marburg) SPD 20. 06. 90 Frau Kottwitz GRÜNE 20. 06. 90 Louven CDU/CSU 20.06.90 Frau Luuk SPD 20. 06. 90 * Dr. Müller CDU/CSU 20. 06. 90 * Pauli SPD 22.06.90 Reimann SPD 20.06.90 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 22. 06. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 22. 06. 90 Frau Schoppe GRÜNE 20. 06. 90 Sieler (Amberg) SPD 22. 06. 90 Stahl (Kempen) SPD 20. 06. 90 Straßmeir CDU/CSU 20.06.90 Toetemeyer SPD 22.06.90 Frau Trenz GRÜNE 22. 06. 90 Dr. Vogel SPD 20. 06. 90 Dr. Zimmermann CDU/CSU 22. 06. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Conradi (SPD) zu Tagesordnungspunkt 9 (Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1987 - Jahresrechnung 1987 sowie Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1988 - Einzelplan 20 -) Conradi (SPD): Der Bundesrechnungshof ist eine unverzichtbare Institution der parlamentarischen Demokratie. Wir schätzen seine sachkundige Arbeit. Ich möchte jedoch auf einen kritischen Punkt in der Arbeit des Bundesrechnungshofes hinweisen: Der Bundesrechnungshof hat Kontrollrechte nur gegenüber öffentlichen Stellen, nicht gegenüber privaten Bürgern und Unternehmen. In seinen Berichten trifft der Bundesrechnungshof jedoch auch negative Feststellungen über private Bürger und Unternehmen. Öffentliche Behörden bekommen den Entwurf des Berichts des Bundesrechnungshofes und Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst dann erfaßt der Bundesrechnungshof seinen abschließenden Bericht. Private BürAnlagen zum Stenographischen Bericht ger und Unternehmen bekommen diese Möglichkeit nicht, können sich also nicht vorab zu negativen Feststellungen des Bundesrechnungshofes äußern. Der Bundesrechnungshof verläßt sich bei seinen Feststellungen allein auf Informationen der geprüften Behörden. Dabei besteht die Gefahr, daß die geprüften Verwaltungen eigenes Versagen auf Dritte schieben, z. B. auf Lieferanten, die sich nicht wehren können und somit keine Möglichkeit haben, solche Vorwürfe auszuräumen. Aus diesem Sachverhalt stelle ich die Forderung, daß der Bundesrechnungshof, wenn er beabsichtigt, kritische Feststellungen über Dritte, also über private Unternehmen und Bürger, in einem Bericht zu machen, diesen ebenso wie den Behörden die Möglichkeit einer Stellungnahme vor der Abfassung des Schlußberichts einräumt. Das ist kein unbilliges Verlangen. Jeder Bürger hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Bundesrechnungshof ist Teil der öffentlichen Verwaltung und den Grundsätzen des Rechtsstaats unterworfen. Es geht nicht an, daß der Bundesrechnungshof sich einer rechtlichen Pflicht, die jede andere Verwaltung bindet - nämlich Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren - , entzieht. Ich werde die Praxis des Bundesrechnungshofes aufmerksam verfolgen. Wenn in der nächsten Legislaturperiode keine Änderung eintritt, werde ich eine Änderung zum BRH-Gesetz einbringen, durch die der Bundesrechnungshof verpflichtet wird, sich so zu verhalten, wie es sich in einem demokratischen Rechtsstaat gehört. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - Einführung einer Flugsicherungszulage) Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminsiter des Innern: Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Beamten der Bundesanstalt für Flugsicherung eine allgemeine ruhegehaltsfähige Stellenzulage gewähren. Außerdem sollen bestimmte Beamte in sogenannten Stabstellen, d. h. in Stellen der zentralen Planung, Koordinierung und Ausbildung, eine zusätzliche nichtruhegehaltsfähige Stellenzulage erhalten. Hintergrund dieser Regelung sind Schwierigkeiten der Bundesanstalt für Flugsicherung sowohl hinsichtlich der Durchführung der Flugsicherung als auch im Bereich der betrieblichen und technischen Planung. Die zunehmende Bedeutung des Luftverkehrs als Wirtschaftsfaktor wird in der Zukunft zu einem weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens führen. Der damit einhergehenden Mehrbeanspruchung muß das 17118* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 gesamte Personal der Bundesanstalt für Flugsicherung durch erhöhte Leistungsbereitschaft entsprechen. Angesichts dieser erschwerten Bedingungen muß sichergestellt werden, daß sich noch in ausreichender Zahl Bewerber für die Bundesanstalt für Flugsicherung gewinnen lassen, zumal bereits Personalengpässe eingetreten sind. Auch intern gilt es, personelle Schwierigkeiten zu überwinden, um Dienstposten in den zentralen Stellen, in denen die wichtigen Funktionen der Planung, Koordinierung und Ausbildung durch bestqualifizierte Mitarbeiter wahrzunehmen sind, optimal besetzen zu können. Deshalb hatte die Bundesregierung bereits in ihrem Bericht vom Mai 1989 an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages die Einführung einer Flugsicherungszulage unabhängig von der künftigen Organisationsform der Flugsicherung angekündigt. Auf lange Sicht sollen diese personellen und betrieblichen Probleme durch eine Neuorganisation der Flugsicherung gelöst werden, die inzwischen durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen worden ist. Bis zur Verwirklichung dieser Neuorganisation sollen die personellen Schwierigkeiten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf als Zwischenlösung auf dem Gebiet der Besoldung gelöst werden. Dr. Kappes (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzentwurf geht bekanntlich auf den Bericht der Bundesregierung „zur Neugestaltung der Flugsicherungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland, über Überbrückungsmaßnahmen im Besoldungsbereich und zur zivil-militärischen Zusammenarbeit in der Flugsicherung im Zuge der Neugestaltung" (Ausschuß-Drucksache 935) vom Mai 1989 zurück. In dem Bericht wurde zur Lösung zunehmender personeller Probleme bei der Durchführung der Flugsicherung — unabhängig von deren künftiger Organisation — überzeugend die Einführung einer allgemeinen Flugsicherungszulage vorgeschlagen. Mit dieser Flugsicherungszulage soll der steigenden Beanspruchung der Bediensteten durch den unvorhersehb ar starken Zuwachs des Luftverkehrs Rechnung getragen und damit das notwendige Leistungsniveau der Flugsicherung erhalten werden. Außerdem soll auf diesem Wege personellen Schwierigkeiten bei der Besetzung von herausgehobenen zentralen Stellen der Koordinierung, Planung und Ausbildung begegnet werden. Schließlich soll sie dazu beitragen, weitere Personalengpässe bei der Nachwuchsgewinnung zu vermeiden. Wie schon in den Ausschußberatungen dargelegt, begrüßen wir diese Initiative der Bundesregierung sehr und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf gerne zu. Lutz (SPD): Warum wir ausgerechnet die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs in eine halbstündige Debatte zelebrieren, das ungleich gewichtigere 2. Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften dagegen wortlos das Parlament passieren ließen, weiß der Geier — Pardon, das erschließt sich wohl nur der Weisheit unserer Geschäftsführer. Sei's drum: es muß geredet werden. Also erkläre ich für meine Fraktion, daß wir der Vorlage zustimmen werden. Die neu geschaffene Flugsicherungszulage entspricht allerdings nicht dem höheren Erkenntnisstand von Regierung und Parlament, wie uns das Vorblatt glauben machen will, sondern schlicht der Situation, daß man zu den gegenwärtig gültigen Konditionen kaum noch einen Fluglotsen in den Tower locken kann. Also wird die Besoldung aufgebessert. Wäre es wirklich um eine gerechtere Bewertung der Tätigkeit der Beamten in der Flugsicherung gegangen, dann hätte man dem Drängen des Verteidigungsausschusses nachgeben und die Verbesserungen auch auf die militärische Flugsicherung ausdehnen müssen. Genau das aber geschieht nicht. Denn dann hätte unausweichlich die Frage angestanden, wie denn vergleichbare Belastungen in anderen Bereichen besoldungsmäßig zu behandeln seien. Diese Weiterungen hat man gescheut und deshalb wieder einmal nicht das Klassenziel einer wirklich schlüssigen Besoldungsstruktur erreicht. Ich erlaube mir die boshafte Bemerkung: offenbar könnten die Tarifpartner schneller und flexibler auf veränderte Arbeitsmarktlagen reagieren, als dies ein Gesetzgeber vermöchte. Aber gerade die Scheu vor tarifpolitischen Auseinandersetzungen hatten ja weiland das Parlament veranlaßt, die Verbeamtung der Fluglotsen abzusegnen. Nun haben wir den Salat. Ernsthaft glaubt sicher niemand in diesem Hause daran, daß wir damit eine schlüssige Antwort auf das personalpolitische Desaster der Flugsicherung gefunden haben. Ich danke Ihnen. Richter (FDP): Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfes am 14. März dieses Jahres um eine beschleunigte Behandlung des Gesetzentwurfes gebeten, da die Flugsicherungszulage rückwirkend zum 1. Januar gewährt werden soll. Ich freue mich, daß wir trotz der derzeitigen Belastung der Ausschüsse durch die anstehenden aktuellen Fragen u. a. im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag heute — nicht ganz 100 Tage nach Einbringung des Gesetzentwurfs — abschließend über die Einführung einer zeitlich befristeten Flugsicherungszulage beraten können. Die Gründe, warum diese Zulage notwendig ist, sind von meinen Vorrednern und bei der Einbringung des Gesetzes ausführlich dargelegt worden. Ich will das deshalb nicht im Detail wiederholen, zumal wir uns auch parteiübergreifend einig sind. Trotzdem will ich hier einmal die Frage aufwerfen, ob nicht gerade dieses Beispiel zeigt, wie schwierig es ist, im engen Rahmen des Besoldungsrechtes zu einer individuell leistungsgerechten Besoldung zu kommen. Ich glaube, es würde sich lohnen, darüber einmal in einen grundsätzlichen Meinungsaustausch einzutreten, um auf der Grundlage der rechtlich gegebenen Möglichkeiten das öffentliche Dienstrecht fortschrittlich weiterzuentwickeln. Strukturelle Verbesserungen sind ein Schritt in diese Richtung. Sie müssen sich genauso wie der große Wurf an den Grenzen des finanziell Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17119* Machbaren orientieren. Auch in der Frage des Zulagewesens, die seit Jahren immer wieder auf dem Prüfstand stehen, müssen wir endlich zu einer grundsätzlichen Entscheidung kommen. In der letzten Sitzungswoche haben wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Neuorganisation der Flugsicherung geschaffen. Damit ist nach der Neuorganisation eine leistungsgerechte Bezahlung des Personals und die zeitgerechte Anpassung der Flugsicherungseinrichtungen an die Anforderungen des Luftverkehrs sichergestellt. Bis zur endgültigen Neugestaltung der Flugsicherung sind aber Überbrückungsmaßnahmen im Besoldungsbereich zur Lösung zunehmender personeller Probleme und zum Erhalt des notwendigen Leistungsniveaus der Flugsicherung und damit letztlich der Flugsicherheit erforderlich. Die Flugsicherungszulage für die Beamten der Bundesanstalt für Flugsicherung ist bis zum 31. Dezember 1994 befristet. Wir gehen davon aus, daß spätestens dann die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und die Umwandlung in ein in der Rechtsform der GmbH geführtes Flugsicherungsunternehmen erfolgt sind. Das Parlament wird den schnellen Vollzug der Umwandlung sorgfältig verfolgen. Für die FDP möchte ich betonen, daß die allgemeine und teilweise ruhegehaltsfähige Flugsicherungszulage von der Höhe her nur durch die besonderen Umstände bei der zivilen Flugsicherung zu rechtfertigen ist. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Steinhauer, von der Wiesche, Hasenfratz, Andres, Urbaniak, Weiermann, Menzel, Amling und Westphal zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Tagesordnungspunkt 15 — Dem Gesetz können wir aus sozialpolitischen Gründen unsere Zustimmung nicht geben. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren (bis zu 78 %) einschließlich der Einführung einer Vergleichsgebühr trägt u. E. dazu bei, die Gewerkschaften und Verbände aus der Verfahrensvertretung zurückzudrängen und den Rechtsanwälten erhöhte Einnahmen zu verschaffen, weil sich bisher aus Kostengründen eine Prozeßvertretung nicht lohnte. Die Gewerkschaften und Verbände haben mehrere Jahrzehnte die Belange der Versicherten in Vorverfahren oder Klageverfahren beim Sozialgericht sachkundig vertreten. Sie haben wesentliche Beiträge zur grundsätzlichen Rechtsprechung und zur Fortentwicklung des Sozialrechts geleistet. Es besteht kein Grund, diese Aufgaben durch finanzielle Anreize mehr und mehr für Rechtsanwälte interessant zu machen. Die Gebührenerhöhung berücksichtigt auch nicht, daß die Stellung der Parteien in sozialgerichtlichen Verfahren auf Grund der Aufklärungs- und Beratungspflicht der Versicherungsträger anders ist als in sonstigen Streitverfahren. Auch das Sozialgericht hat während des Laufs des Verfahrens anders als beim Zivilprozeß an der Aufklärung (Offizialmaxime) mitzuwirken. Das findet auch seinen Niederschlag durch die Zahlung einer Pauschalgebühr, die der Versicherungsträger — als Beklagter — für jedes Verfahren ohne Rücksicht auf den Ausgang zu zahlen hat. Damit wird das gemeinsame Interesse an einer umfangreichen Aufklärung auch während des Verfahrens unterstrichen. Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Sozialgerichtsverfahren und die damit verbundene Erhöhung des Interesses der Rechtsanwälte an einer entsprechenden Prozeßvertretung liegt offenbar auf der schon länger verfolgten Linie der Politik der Bundesregierung, die bewährte Tätigkeit der Gewerkschaften und Sozialverbände zurückzudrängen. Die Kostenerhöhung widerspricht auch dem sozialstaatlichen Prinzip, sozialgerichtliche Verfahren wegen der in der Regel sozialschwächeren Kläger mit möglichst wenigen Finanzbelastungen durchzuführen. Dies alles ist für uns sozialpolitisch nicht vertretbar. Abgesehen von den vorstehenden Darlegungen widerspricht eine solche jetzt eilig vorgenommene Gesetzesänderung auch der zu erwartenden Rechtseinheit beider deutschen Staaten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt") Harries (CDU/CSU): Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Errichtung einer Stiftung „Umwelt" und auch in den folgenden Ausschußberatungen gab es seitens der Opposition im wesentlichen folgende vier Kritikpunkte: 1. Die vorgesehene Privatisierung der Salzgitter AG wurde nicht akzeptiert. 2. Die Stiftungszwecke wurden als unvollkommen beschrieben. 3. Die Finanzkontrolle wurde gerügt. 4. Der Standort der vorgesehenen Stiftung in Niedersachsen wurde abgelehnt. Die Argumente der Opposition überzeugen in keinem Fall. Die Errichtung der Stiftung Umwelt wird von uns begrüßt. Wir freuen uns, daß das Gesetz heute verabschiedet werden wird. Trotzdem setze ich mich gern mit den Argumenten der Opposition nochmals auseinander: Die Privatisierung des bisher im Bundeseigentum stehenden Industrievermögens wird von uns weiterhin als richtiger Weg und Teil der hervorragend funktionierenden Marktwirtschaft angesehen. Was Privateigentum sein kann und privat betrieben werden 17120* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 kann, soll nicht durch die öffentliche Hand erfolgen. Das ist der richtige Grundsatz, der unser Handeln in der Vergangenheit bestimmt hat und auch in Zukunft bestimmen wird. Im übrigen sind wir der festen Überzeugung, daß die Übernahme der Salzgitter AG durch die PREUSSAG für Arbeitsplätze und für die Sicherung des Standortes Salzgitter der richtige und zukunftsweisende Weg ist. Gerade die Wirtschafts- und Finanzpolitik dieser Regierung ermöglicht es, den Verkaufserlös nicht in den Haushalt einfließen zu lassen und zur Absenkung von aufzunehmenden Krediten zu benutzen. Es war eine hervorragende Idee des Bundesfinanzministers, den Verkaufserlös durch eine Stiftung auf dauernd für Zwecke zu sichern, die dem Gemeinwesen und der Gemeinschaft und weiten Bereichen unserer Wirtschaft zugute kommen. Trotz der großen Anforderung, die die deutschdeutsche Entwicklung erfreulicherweise und notwendigerweise mit sich biringt, wird die morgige Nachtragshaushaltsplanberatung wieder zeigen, daß die Nettokreditaufnahme gegenüber dem ursprünglichen Ansatz gesenkt werden kann. Wir sind deshalb mit dem Stiftungszweck auf einem richtigen und finanzpolitisch auch möglichen Weg. Der Stiftungszweck, nämlich im weitesten Sinne die Umwelt zu schützen, fügt sich in die Umweltpolitik der Bundesregierung ein. In dieser Legislaturperiode sind europaweit und durch nationale Maßnahmen erfolgreich Meilensteine für die Bewältigung der bei uns bestehenden Umweltprobleme gesetzt worden. Die Stiftung bewirkt nicht etwa, daß der Bund sich aus seinem Engagement zurückzieht oder Ausgaben einspart. Der Stiftungszweck ergänzt vielmehr die Politik des Bundes und der Bundesregierung. Dabei ist die Siftung praxisorientiert. Gefördert werden kann das, was die Umwelt direkt und praktisch schützt. Dabei sollen Belastungen behoben, vermieden und gemindert werden. Die Stiftung soll insbesondere dort tätig werden, wo der Staat nicht mit seinen eigenen Programmen, die ja fortgesetzt werden sollen, tätig wird. Ein staatliches neues und weiteres Förderprogramm soll nicht geschaffen werden. Die Mittelvergabe soll unabhängig von der aktuellen Politik erfolgen. Ein Neben- oder Schattenetat neben dem Bundeshaushalt soll nicht entstehen. Insbesondere soll die Stiftung bewirken, daß kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen den Umweltschutz konkret voranbringen. Diese Politik hat insbesondere durch die deutschdeutsche Entwicklung große Aktualität erworben. Wir sind uns sicher alle darüber einig, daß die Umstrukturierung der DDR dann erfolgreich im Interesse der Schaffung von Arbeitsplätzen erfolgen kann, wenn drüben der Mittelstand im weitesten Sinne mit Handwerk und Dienstleistungsbereichen sich aktiv betätigt, niederläßt und investiert. Jeder von uns weiß inzwischen, daß es in der DDR nicht nur Umweltprobleme, sondern Umweltkatastrophen gibt. Hier wird auch die Umweltstiftung mit Sicherheit ein Betätigungsfeld finden. Wir sind der Auffassung, daß das Finanzgebaren der Stiftung ausreichend kontrolliert werden wird. Die VW-Stiftung ist keineswegs ein abschreckendes Beispiel. Im Gegenteil, die VW-Stiftung arbeitet leitbildgerecht. Der Rechnungshof kontrolliert die Stiftung; eine darüber hinausgehende Kontrolle der Empfänger ist überflüssig. Selbstverständlich gehen wir davon aus, daß die Berichte des Bundesrechnungshofes dem Bundestag, konkret dem Haushaltsausschuß und dem Rechnungsprüfungsausschuß, vorgelegt werden. Kritisch hat sich die Opposition zum vorgesehenen Standort Osnabrück geäußert. Wichtig ist vor allen Dingen, daß Niedersachsen Sitz der Umweltstiftung werden wird. In Niedersachsen hatte das verkaufte Unternehmen seinen Sitz. Niedersachsen ist als Flächenstaat mit Naturschutzaufgaben konfrontiert. Eine wachsende und aktive, gerade auch mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur ist hervorragend geeignet, mit Wissenschaftsinstituten etc. der Stiftung Impulse für die Bundesrepublik oder für ganz Deutschland zu geben. Sicher wäre auch Salzgitter ein geeigneter Standort für die Stiftung. Weitere Städte wären zu nennen. Salzgitter muß aber auf folgende Frage eine Antwort geben: Was sagt Salzgitter dazu, daß es den Sitz des Bundesamtes für Strahlenschutz erhalten hat? Das war bereits eine fürsorgliche Entscheidung des Bundes. Wie steht Salzgitter zu der Koalitionsvereinbarung der zu erwartenden rot-grünen Regierung, wonach das Land Niedersachsen aus dem Entsorgungskonzept des Bundes und der Bundesländer aussteigen will, indem es ohne Rechtsgrund und ohne überzeugende Sachgründe das vorgesehene Endlager „Konrad" für schwach radioaktive Stoffe nicht fortführt, sondern negativ abblockt? Wo bleibt hier Bundestreue? Wo bleibt hier die innere Rechtfertigung, einen Standort für die Stiftung zu erhalten? Der Stiftung wünschen wir einen erfolgreichen Start. Kühbacher (SPD): Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung habe ich für die SPD-Bundestagsfraktion auf eine ganze Reihe von Mängeln in dem vorgesehenen Gesetzeswerk aufmerksam machen müssen. Ich beziehe mich heute ausdrücklich zunächst noch einmal auf meine damalige Kritik und nehme die zusätzlichen Argumente meiner Kollegin Professor Ganseforth aus dieser Debatte am 25. April 1990 hinzu. Dies ist mit Fug und Recht angebracht, weil durch die zwischenzeitlichen Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages keine wesentlichen Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt worden sind. Dies vorausgeschickt kritisiere ich — ebenso wie vor mir mein Fraktionskollege Lennartz zum Schwerpunkt Umweltpolitik — die Hektik, Ungenauigkeit und mangelnde Flexibilität, mit der die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf behandelt haben und heute durchpeitschen wollen. Die besonderen Kritikpunkte der SPD sind unverändert die ungenügende Prüfungsmöglichkeit gegenüber der Stiftung und ihrer Arbeit, die falsche Besetzung des Kuratoriums, die teilweise problematische Mittelverwendung sowie die unter parteipolitisch-wahltaktischen Gesichtspunkten vorgenommene Empfehlung des Stiftungsstandorts. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17121* Besonders in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 18. Juni sind eine Reihe unserer Argumente noch einmal ausführlich vorgetragen worden. Leider haben sich sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Vertreter der Bundesregierung in keiner Weise diesen überzeugenden Fakten zugänglich gezeigt. Es ist schon eine Farce, wenn die Regierungsseite so tut, als würde mit der Formulierung des neuen Namens „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" — statt „Deutsche Stiftung Umwelt" — die Verwechselbarkeit zur bestehenden „Deutschen Umweltstiftung" verhindert werden können. Viel interessanter ist der „Eiertanz", den die Regierungsfraktionen im Zusammenhang mit der Stiftungsprüfung vollführt haben. Warum sträubt man sich eigentlich so sehr, die volle Anwendung der §§ 89 bis 99 sowie 102 und 103 der Bundeshaushaltsordnung — wie von der SPD beantragt — zu akzeptieren, obwohl auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 20. April 1990 ähnliches vorgetragen hatte? So bleibt es jetzt beim ausschließlichen Prüfungsrecht des Rechnungshofs bei der Stiftung, während das Prüfungsrecht beim Letztempfänger und die Prüfungsberichterstattung an das Parlament nicht aufgenommen wurden. Das ist skandalös, weil die Stiftung damit ein weitgehend von der parlamentarischen Kontrolle losgelöstes Eigenleben führt. Gleich kritisch ist die über die Stiftungssatzung zur Regelung vorgesehene Besetzung des Kuratoriums als Aufsichtsgremium zu bewerten. Leider hat der Haushaltsausschuß mit seiner Mehrheit den vorgesehenen Ausschluß von Vertreterinnen oder Vertretern der relevanten Umweltverbände sowie der Gewerkschaften ohne Angabe von Gründen abgesegnet. Dies ist ein Schlag ins Gesicht dieser Organisationen, die in der Sache in den zurückliegenden Jahren sehr viel eingebracht haben und deren Sachverstand nun nicht in die Stiftungsarbeit einfließen kann. Wir mißbilligen diese Entscheidung auch hier noch einmal ausdrücklich und fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der Satzungsgestaltung doch noch einmal eine Berücksichtigung dieses Vorschlages ins Auge zu fassen. Mindestens problematisch ist auch die Behandlung des Themas „Standortfestlegung". Von der Verfahrensweise her halte ich es für rechtswidrig, die Festlegung des Standorts nicht im Errichtungsgesetz zu treffen. Das der Regierung und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses vorgelegte Gutachten von Professor Dr. Günter Püttner (Tübingen) vom April 1990 erläutert hierzu ausdrücklich einen Gesetzesvorbehalt. Aber auch wenn man von diesem formalen Hintergrund absieht, gibt es massive Kritik an der Standortfrage. Der den Ausschüssen vorgelegte Satzungsentwurf läßt die Festlegung in seinem § 1 offen, obwohl inzwischen überall klargeworden war, daß die Bundesregierung auf Grund eines von der bisherigen CDU/FDP-Landesregierung Niedersachsens abgegebenen Vorschlags die Stadt Osnabrück hierfür vorsieht. Nichts gegen Osnabrück — aber diese Empfehlung der Regierung Albrecht wenige Tage vor der Landtagswahl hatte reinen parteipolitischen und wahltaktischen Charakter. Und wenn jetzt dieser Standortvorschlag von der Bundesregierung ohne neuerliche Rücksprache mit der neuen Landesregierung in Hannover übernommen und festgelegt werden sollte, dann ist dies fahrlässig und könnte neue wahltaktische Überlegungen beinhalten, denn der federführende Parlamentarische Staatssekretär Manfred Carstens kommt aus der Region Osnabrück. Klarer und objektiver sind die vielfältigen Gründe, die für die Stadt Salzgitter als Stiftungssitz sprechen. Dabei beziehe ich mich auf die im Gesetz festgeschriebenen Stiftungsaufgaben, die ich hier nicht wiederholen muß. Jede einzelne der vorgesehenenen Aufgaben könnte besonders effektiv in Salzgitter erfüllt werden. Das wissenschaftliche und technische Umfeld, die wirtschaftliche Infrastruktur, der Arbeitsmarkt, die Nähe und die vielfältigen Kontakte zur heutigen DDR, die Verbindung zum Bundesamt für Strahlenschutz und vieles mehr fordern geradezu die Ansiedlung der Stiftung in Salzgitter. Dies wird auch durch das schon zitierte Püttner-Gutachten sowie durch ein weiteres Gutachten des ISP-Eduard-PestelInstituts Hannover herausgearbeitet. Neben diesen objektiven Aspekten zur Standortfestlegung will ich auch noch einmal auf die politischen Aspekte eingehen — neben dem Hinweis auf die vorhin schon erwähnte Funktion von Staatssekretär Carstens. Während der gesamten Debatte um die Privatisierung der Salzgitter AG durch die Mehrheit dieses Hauses ist davon ausgegangen worden, daß die in letzter Minute von der Regierung als Entlastungsmaßnahme noch eingebrachte Stiftungslösung nur auf Salzgitter hinauslaufen könnte. Ich erinnere an die Abschlußdebatte am 29. November 1989. Ich weise aber auch auf die vielen Erklärungen von CDU- und FDP-Politikern hin, die wochen- und monatelang Salzgitter als Stiftungsstandort genannt haben, um den Konzernverkauf auch in seiner öffentlichen Wirkung abzufedern. Absoluter Höhepunkt ist zweifellos die Aussage von Finanzminister Waigel vor dem Bundesrat am 21. Dezember 1989: „Ich meine aber, daß diese Region ein Anrecht darauf hat, daß sich dort auch der Sitz der Stiftung befindet. " Nun fordern die Region und die Stadt die Einlösung dieser Zusagen, Herr Finanzminister. Nachdem nun im Gesetzgebungsverfahren nach dem einstimmigen Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im federführenden Haushaltsausschuß zugunsten von Osnabrück heute keine Aussicht auf Erfolg mehr besteht, bleibt nun nur noch der Weg über die Satzung. Lassen Sie das von mir seit langem geforderte und nun für den 5. Juli angebotene Gespräch der Vertreter der Stadt Salzgitter mit Ihnen nicht zur Farce werden, Herr Minister. Ich fordere die Bundesregierung darüber hinaus auf, neue Gespräche mit der Niedersächsischen Landesregierung zu führen und für eine Änderung der Standortempfehlung offen zu sein. In Anbetracht der nun umfangreich vorgetragenen Kritik verbindet die SPD-Bundestagsfraktion mit der Verabschiedung des Errichtungsgesetzes die Hoffnung und Erwartung, daß die Bundesregierung unsere Vorschläge doch noch im Rahmen der Satzungstexte einbaut und berücksichtigt. Außerdem sollte in der Praxis der Stiftungstätigkeit darauf Rücksicht ge- 17122* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 nommen werden. Wenn auch mit großen Bedenken, werden wir dem Errichtungsgesetz deshalb unsere Zustimmung erteilen. Brauer (GRÜNE): Nachdem nun die Salzgitter AG für über 2,5 Milliarden DM an die Preussag verscherbelt wurde, ergibt sich die einmalige Gelgenheit, davon einen Betrag von 200 Millionen DM als Entschädigung und Ausgleich für einbehaltene Lohnzahlungen für die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der Hermann-Göring-Werke zur Verfügung zu stellen. Wie Sie wissen, ist die Salzgitter AG Rechtsnachfolger der Hermann- Göring-Werke, die Zwangsarbeit verrichten ließen. Bisher hat sich der ehemalige Staatsbetrieb jeglicher moralischer Verpflichtung entzogen. Ebenso haben CDU und FDP es parlamentarisch geschickt verstanden, durch Vertagungstaktik diese uns alle bedrückende Last zu verschleppen. Lassen Sie uns ein Zeichen setzen! Es gibt weder einen politischen noch einen rechtlichen Grund, der uns hindern könnte, unserer historischen Pflicht endlich nachzukommen. In unserem Antrag ist nicht eindeutig festgelegt, wer die direkten Zahlungen an die Betroffenen vornehmen sollte. Möglich wäre eine Stiftung des Bundes oder eine Stiftung der deutschen Industrie, wie wir das bereits beim Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NSZwangsarbeiter" diskutiert haben. 10 % weniger Mittel für die Umweltstiftung tut nicht weh, weh tut, wenn wir uns weiterhin vor unserer moralischen Verantwortung herumdrücken. Stellen wir also für die Umweltstiftung 2,3 Milliarden DM ein und 200 Millionen DM für die Entschädigung! Meine sehr verehrten Damen und Herren, die „Deutsche Stiftung Umwelt" hat einen schweren Konstruktionsfehler. Obwohl für öffentliche Aufgaben und aus öffentlichen Mitteln, entzieht sie sich weitgehend der öffentlichen Kontrolle. Sie ist nicht eine Stiftung öffentlichen Rechts, sondern eine des bürgerlichen. Noch nicht einmal die Bundesregierung oder das Parlament können durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan die Verwendung der Gelder beim Empfänger überprüfen lassen. Dem Bundesrechnungshof ist lediglich gestattet, in die Bücher des Kuratoriums zu schauen. Der Zugang zu den Empfängern ist verwehrt. Damit sind Erfolgskontrollen über den Einsatz des öffentlichen Milliardenvermögens nicht durchzuführen. Das Kuratorium, das die Mittel vergibt, wird sich in seiner Beurteilung über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nicht selbst in Frage stellen und dem Parlament darüber berichten. Befangenheit, Mißbrauch und Cliquenwirtschaft werden damit zu konstituierenden Elementen. Wir GRÜNEN teilen die umfangreiche Kritik des Bundesrechnungshofes, daß keine ordnungsgemäße Prüfung möglich ist. Wir fordern in unserem Antrag die Anwendung der Bundeshaushaltsordnung, damit sich das Parlament auf der Grundlage der Prüf- und Erfolgsergebnisse des Bundesrechnungshofes ein Bild von der ordnungsgemäßen Verwendung machen kann. Wir haben uns deshalb den Vorschlag des Bundesrechnungshofes auf Änderung des § 3 zu eigen gemacht. Aber nicht nur die öffentliche Kontrolle wird verwehrt, auch das alleinige Recht der Bundesregierung auf Auswahl und Ernennung der Mitglieder des Kuratoriums macht deutlich: Diese „Deutsche Umweltstiftung " wird zu einem regierungskonformen Verteilungsladen von Millionenbeträgen öffentlich erwirtschafteter Gelder an genehme Mittelstandsfirmen. Weil ökologischer Sachverstand und öffentliche Kontrolle gescheut werden, sollen im Kuratorium Umweltorganisationen, DIE GRÜNEN, Gewerkschaften und kritische Wissenschaftler ausgegrenzt bleiben. Wir GRÜNEN haben den Antrag auf Beteiligung der Umweltverbände, der Gewerkschaften, aller Parteien des Bundestages usf. gestellt. Diese Vertreterinnen und Vertreter sollen von den genannten Organisationen benannt und von der Bundesregierung berufen werden. Wie jedoch zu hören war, habe der niedersächsische Umweltminister W. Remmers Interesse gezeigt. So wäre auch zu verstehen, warum das Gehalt des Generalsekretärs der Stiftung auf Staatssekretärniveau angehoben werden solle. Meine Damen und Herren, diese Umweltstiftung nun auch noch als ABM-Maßnahme für abgewählte CDU-Minister!? Ein letztes Wort zum Standort. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der neuen niedersächsischen grün/roten Landesregierung zu überlassen. Da die Bundesregierung zuständig ist, sollte sie das Votum aus Hannover akzeptieren. Diese Form der „Deutschen Stiftung Umwelt" lehnen wir ab. Bei den Anträgen der SPD enthalten wir uns, weil sie zu allgemein sind, und bitten um Zustimmung zu den drei Anträgen der GRÜNEN. Dr. Weng (Gerlingen) (FDP): Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu. Es ist ein für Liberale außerordentlich erfreulicher Vorgang, daß es möglich war, Privatisierungserlöse nicht einfach im Haushalt zu vereinnahmen, sondern eine so wünschenswerte Einrichtung zu schaffen. Ermöglicht wurde dies nicht nur durch die gute Haushaltssituation des vergangenen Jahres, die ein Ausdruck der erfolgreichen Wirtschafts- und Finanzpolitik der Koalition ist, sondern auch durch die Initiative von Finanzminister Waigel, dem ich hierfür ausdrücklich Dank sage. Wer sich mit den Aufgaben der Stiftung vertraut macht, erkennt nicht nur, daß vieles Notwendige und Wünschenswerte auf den Weg gebracht wird, sondern auch, daß bewußte Zielsetzungen erfolgen, die liberale Handschrift tragen: In der Kombination von Mittelstand, Umwelt und Wissensvermittlung werden die wesentlichen Schwerpunkte gesetzt: Forschungs- und Entwicklungsaspekte zeigen die Zukunftsorientierung auf. Daß auch der deutsch-deutschen Entwicklung noch Rechnung getragen werden konnte, daß innerdeutsche Kooperationsprojekte in der Anwendung von Umwelttechnik vorwiegend durch mittelständische Unternehmen Förderung erfahren können, ist zusätzlich zu begrüßen. Und auch wenn es den ursprünglichen Rahmen ein wenig sprengt, die Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgü- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17123* ter dürfte auch dem Gebiet der heutigen DDR mit zugute kommen. Ich will die Debatte, die wir in der ersten Lesung geführt haben, nicht nochmals vertiefen. Ich erinnere aber daran, daß die Opposition gegen die ordnungspolitisch sinnvolle Privatisierung des Salzgitter-Konzerns votiert hat, und wären wir der SPD und den GRÜNEN gefolgt, könnten wir heute nicht über die Einrichtung einer Stiftung beschließen. Die Stiftung privaten Rechts ist gewollt, denn wenn wir schon das Geld aus dem Haushalt herausgeben, dann wollen wir natürlich nicht, daß als verlängerter Arm der Ministerien ein Schattenhaushalt aufgebaut wird, sondern dann soll diese Stiftung auch frei agieren können. Wenn wir heute abschließend beraten, dann kann die Stiftung an ihrem Standort, der voraussichtlich Osnabrück sein wird, umgehend mit der Arbeit beginnen, denn der Haushaltsausschuß hat den Erlös der Veräußerung der Salzgitter-AG für den Stiftungszweck freigegeben. In der Übergzeugung, daß das Finanzministerium die Angelegenheit schon weit vorangetrieben hat, hoffe ich, daß erste geförderte Projekte in Kürze zum Tragen kommen und daß damit dem Anliegen derjenigen Rechnung getragen wird, die die Sache gewünscht, politisch gefördert und ermöglicht haben. Ich habe Verständnis dafür, daß über den Standort kontrovers diskutiert wird. Wenn aber die Regierung eines Bundeslandes, die die Entscheidung politisch mitgetragen hat, hierzu einen bestimmten Wunsch äußert, bin ich der Meinung, daß man diesem Wunsch folgen kann. Entsprechend haben wir auch im Haushaltsausschuß votiert. Eine abschließende Bemerkung zur Satzung: Die jetzt vorliegende Fassung sollte von der Bundesregierung nicht mehr geändert werden, ohne daß zumindest das federführende Gremium, nämlich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, eine solche Änderung zustimmend flankiert. Ich weiß zwar, daß dies keine rechtliche Wirkung hat, aber eine politische Bindewirkung sollte gegeben sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, daß wir mit unserer Zustimmung eine gute Sache auf den Weg bringen. Auch wenn wir hiermit — nicht zuletzt wegen der aktuellen politischen Entwicklung — keine großen Schlagzeilen machen: In Programmen zugesicherte Politik wird zum Nutzen der Bürger konsequent umgesetzt. Die FDP-Fraktion ist sich ihres Beitrags bewußt und stimmt, wie schon eingangs erklärt, dem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zu. Roth (Gießen) (CDU/CSU): Meine Fraktion stimmt dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" in der vom federführenden Haushaltsausschuß vorgelegten Fassung zu. Bundesregierung und Koalition eröffnen mit den Projekten dieser Stiftung kleinen und mittleren Unternehmen interessante Ansatzpunkte, ihren Beitrag bei der Lösung von Umweltproblemen zu leisten: Einstieg in neue Umwelttechnologien, Austausch- und Vermittlung von Umwelt-Know-how, Abfallvermeidung und verbesserte Entsorgungskonzepte, Förderung innerdeutscher Kooperation und vieles mehr. Die mittelständische Wirtschaft prägt das Gesicht unserer modernen, sozial und ökologisch ausgerichteten Marktwirtschaft. Wir wollen sie dabei unterstützen, noch mehr als bisher Schrittmacherdienste in Sachen Umwelt zu leisten. Lassen Sie mich in der heutigen Schlußberatung des Gesetzes auf die Argumentation der SPD in der seitherigen Diskussion zurückkommen. Wären wir den Vorstellungen der Opposition gefolgt, gäbe es die neue Bundesstiftung Umwelt nicht, denn Sie haben sich entschieden gegen die Privatisierung des Salzgitter-Konzerns zur Wehr gesetzt. Dabei haben Sie sich nicht gescheut, geradezu abenteuerliche Ablehnungsgründe aufzutischen. Einer davon war, man brauche für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der DDR auch auf unserer Seite staatseigene Betriebe wie den Salzgitter-Konzern, um „adäquat" mit den volkseigenen Betrieben der DDR verhandeln zu können. In diesem Falle müßten die Kombinate in der DDR nicht so sehr über eine ideologische Hürde springen. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, daß Sie die Zeit seit letztem Herbst genutzt hätten, um über solche abwegigen Argumente — zumal im Lichte der gesamtdeutschen Entwicklung — vertieft nachzudenken. Immerhin hat Ihre finanzpolitische Sprecherin im April die Privatisierung der DDR-Staatsbetriebe zur Forderung erhoben. Vielleicht können Sie wenigstens heute über Ihren Schatten springen und Gleiches auch für die Bundesrepublik als vernünftig anerkennen! Zurück zum Stiftungsgesetz: Mit der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts wird der gesamte Verkaufserlös der Salzgitter AG einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von rund 2,5 Milliarden DM als Stiftungskapital für umweltrelevante Vorhaben der mittelständischen Wirtschaft eingebracht, und zwar außerhalb der üblichen staatlichen Programme. Dieses Stiftungsvermögen ist ein beachtlicher Fundus, aus dessen Erträgen jährlich 150 Millionen DM und mehr für die in § 2 des Errichtungsgesetzes beschriebenen Zwecke zur Verfügung gestellt werden können. Wohlgemerkt, diese Mittel verstärken und ergänzen die aus den öffentlichen Haushalten finanzierten Umweltaktivitäten. Sie dienen also nicht der Entlastung des Staates, sondern unterstreichen unser ehrgeiziges Ziel, in der Umweltpolitik auch künftig die Nummer eins in Europa zu bleiben und dabei die privatwirtschaftlichen Kräfte in besonderer Weise zu mobilisieren. Lassen Sie mich bitte drei Punkte kurz ansprechen, die in der Ausschußberatung von Bedeutung gewesen sind. Erstens. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes im Gesetz zur Errichtung der Stiftung ausreichend berücksichtigt sind. Der Bundesrechnungshof kann die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung in angemessener Weise prüfen. Er hat hierüber einen Bericht zu erstellen, der dem Parlament zuzuleiten ist. Nach unserem Verständnis von Gewaltenteilung ist der Deutsche Bundestag die politische Kontrollinstanz für das Geschäftsgebaren der Stiftung. Weitergehende 17124* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 Prüfungsrechte — insbesondere vor Ort bei Dritten — soll der Bundesrechnungshof nicht haben. Ordnungspolitisch ist staatlicher Kontrolle besondere Bedeutung zuzumessen. In einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft hat sie aber auch Grenzen. Zweitens. Meine Fraktion geht bei der Zusammensetzung des Stiftungskuratoriums davon aus, daß die Hälfte des 14 Mitglieder umfassenden Gremiums aus dem politischen Raum besetzt wird, die andere Hälfte aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft. Meine Fraktion empfiehlt der Bundesregierung, drei der „politischen" Kuratoriumsmitglieder aus dem Kreis des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu berufen, wozu der Vorsitzende des Haushaltsausschusses wie auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gehören sollten. Drittens. In der Standortfrage folgt meine Fraktion dem Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung, wonach die Verwaltung der Stiftung in Osnabrück angesiedelt werden soll. Die amtierende niedersächsische Landesregierung hat sich in der Frage der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in besonderer Weise engagiert, und die Bundesregierung hat wiederholt signalisiert, daß Niedersachsen als das eigentliche Schwerpunktland des früheren, inzwischen privatisierten industriellen Beteiligungsbesitzes des Bundes und auch des Salzgitter-Konzerns als Sitzland der Stiftung vorgesehen ist. Wir haben uns während der Ausschußberatungen klar zum Standort Osnabrück bekannt und sehen keinen Sinn im Taktieren der Opposition, diese Entscheidung über den 21. Juni hinaus zu verzögern, um die Regierungsbildung in Hannover abzuwarten. Eine solche Vertagung würde nur bedeuten, daß die Umweltstiftung erst drei Monate später ihre Arbeit aufnehmen kann. Dafür übernimmt meine Fraktion keine Verantwortung. Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß Salzgitter in jüngster Vergangenheit Sitz des Strahlenschutzamtes geworden ist, einer Bundesinstitution, die zum 1. November 1989 ihre Arbeit aufnahm und in ihrer Endphase 300 Menschen neue Arbeit bieten wird. Für eine monostrukturierte Stadt wie Salzgitter ist die Ansiedlung dieser Institution ein gewichtiger Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft. Es leuchtet deshalb ein, daß nun für die Errichtung einer weiteren Bundesinstitution der Standort Osnabrück zum Zuge kommt. Dies entspricht nicht zuletzt dem Bundesinteresse, bei der Standortauswahl von Bundeseinrichtungen eine regionale Gleichgewichtung aus gesamtstaatlicher Verantwortung anzustreben. Lassen Sie mich zum Schluß bitte folgendes feststellen. Es erfüllt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großer Genugtuung, daß die marktwirtschaftliche Privatisierungspolitik des Bundes in den Jahren nach 1982 vorangeführt und weitgehend zum Abschluß gebracht werden konnte. Aus der Vereinigung zweier früherer Staatsbetriebe — Preussag AG und Salzgitter AG — ist eine dynamische, wettbewerbsfähige Unternehmenseinheit entstanden, die zukunftssichere Arbeitsplätze und weitreichende Entwicklungschancen bietet. Die Jahre der fortwährenden Kapitalzuführung aus Haushalts- und Steuermitteln sind damit endgültig Vergangenheit! Außerdem konnten wir die Haushaltskonsolidierung soweit voranbringen, daß wir die Erlöse aus dem Salzgitter-Verkauf einem zukunftsorientierten Stiftungszweck zuführen konnten. Schutz der Umwelt ist ein zutiefst konservatives Anliegen, und wir haben einmal mehr unsere Handlungsbereitschaft wie -fähigkeit auf diesem Feld unter Beweis stellen können! Meine Fraktion dankt ausdrücklich Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel für die Idee und Initiative zu dieser rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ermöglicht eine bewegliche Aufgabenerfüllung mit wechselndem Schwerpunkt außerhalb der einengenden Vorgaben des Haushaltsrechts und wird deshalb ihre Wirkung in den vorgegebenen Zielbereichen nicht verfehlen. Mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wollen wir die private und insbesondere mittelständische Wirtschaft ermutigen, einen noch deutlicheren Beitrag zur Lösung der Umweltprobleme zu leisten. Finanzielle Anreize allein werden nicht genügen; ausschlaggebend sind die Bereitschaft zur Innovation und das kreative Wollen aller Beteiligten! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt dem Gesetz Deutsche Bundesstiftung Umwelt zu. Lennartz (SPD) : Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Gründung einer Umweltschutzstiftung aus dem Verkauf des bundeseigenen Salzgitter-Konzerns. Wir sehen in dieser Stiftung eine große Chance, ökologische Innovationen in kleinen und mittleren Betrieben anzureizen, mehr und bessere Erkenntnisse über machbares ökologisches Wirtschaften zu bekommen. Die ökologische Modernisierung der Volkswirtschaft, wie Sozialdemokraten sie sich auf die Fahne geschrieben haben, ist ohne solche Einrichtungen schwer vorstellbar, ja, Umweltzentren dieser Art sind unverzichtbar für das dringend notwendige Umlenken unseres Wirtschaftens auf einen umwelt-, natur- und gesundheitsverträglichen Weg. Soweit gibt es hier sicher Einvernehmen. Über das Wo und Wie der Stiftung gibt es seitens der SPD jedoch drei wichtige Einwände, die ich im einzelnen noch einmal zusammenfasse. Ich nenne zuerst die Standortfrage; zum dritten, wichtigsten unserer Vorbehalte komme ich zuletzt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Grundsatzentscheidung, mit dem Ländersitz der Stiftung das Land Niedersachsen zu bedenken, der Herkunft des zukünftigen Stiftungsvermögens von immerhin 2,5 Milliarden DM Rechnung getragen. Das, was durch die Salzgitter AG und die dort tätigen Menschen erwirtschaftet worden ist — nämlich der heutige „Wert" des Konzerns — , soll auch in Niedersachsen bleiben. Jede weitere Standortfestlegung innerhalb dieses Landes sollte der dortigen Landesregierung vorbehalten bleiben. Denn, wer Föderalismus ernst nimmt, kann nicht von Bonn aus „Osnabrück" oder „Salzgitter" sagen, kann nicht von der Zentrale aus vorgeben, wie Standortentscheidungen vor Ort getroffen werden müssen. Die Landesregierung von Niedersachsen weiß wohl selbst am besten und viel besser als Leute in Bonn, wo im Land eine solche bedeutende Einrichtung angesiedelt werden soll. Und: Wir sollten das Land auch nicht Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17125* aus der Verantwortung für die richtige oder falsche Standortwahl entlassen, meine Damen und Herren! Deshalb, so meinen wir, muß der niedersächsischen Landesregierung Gelegenheit gegeben werden, Standortvorschläge abzuwägen und zu überprüfen. Zweitens fordern wir die Bundesregierung auf, in das Stiftungskuratorium gesellschaftlich relevante Gruppen zu berufen, namentlich Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbände und Verbraucherorganisationen. Diese Kuratoriumsmitglieder werden dafür sorgen, daß der gesellschaftliche Dialog über Umweltfragen sich auch in der Vergabe der Mittel niederschlagen wird. Eine so hergestellte, hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Stiftungsarbeit kann nur im Interesse aller sein und müßte auch im Interesse der Bundesregierung liegen. Unser dritter Einwand, meine Damen und Herren, ist schließlich der gravierendste. Es ist die unbegreifliche, unverständliche Weigerung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen, im Gesetzentwurf eine ausreichende Kontrolle der Stiftungsarbeit durch den Bundesrechnungshof zu verankern. Das Kuratorium, in der Funktion des Stiftungsvorstands, soll nach dem Willen der Regierung die Fördermittel vergeben u n d gleichzeitig das Prüfungsrecht beim Empfänger der Mittel für den Verwendungsnachweis haben. Der Bundesrechnungshof, so will es die Regierung weiter, soll lediglich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung, nicht jedoch die Verwendung der Mittel beim Empfänger prüfen dürfen. Meine Damen und Herren, ich erinnere daran: Es geht hier um den Einsatz eines Milliardenvermögens aus öffentlichen Mitteln, um die Vergabe öffentlicher Mittel von etwa 170 Millionen DM pro Jahr! Wenn es nach der Bundesregierung geht, wird das niemand richtig prüfen können — weder die Bundesregierung selbst, da sie keine Aufsicht und kein Weisungsrecht gegenüber dem Kuratorium hat, noch der Bundestag, da ihm durch das Aussperren des Bundesrechnungshofes die parlamentarische Kontrolle der Stiftungsarbeit entzogen ist. So sollen wir hier auf etwas verzichten, was schon Friedrich Wilhelm I. in Preußen und Maria Theresia in Österreich außerordentlich effizient einzusetzen wußten: die öffentliche Übersicht über die Verwendung öffentlichen Vermögens mittels der Finanzkontrolle. Die Begründung der Bundesregierung ist ausgesprochen kurios: angeblich stoße der Einsatz des Bundesrechnungshofes beim Letztempfänger auf den Widerstand der mittelständischen Unternehmen; eine Empfängerprüfung durch die Stiftung selbst sei angeblich kein Problem für diese Unternehmen. Wir wollen nicht spitzfindig schlußfolgern, daß in dieser Argumentation — ausgerechnet des Finanzministers — eine laschere Überprüfung durch die Stiftung unterstellt wird. Aber man muß darauf hinweisen, daß der Finanzminister so letztendlich die staatliche Finanzkontrolle schlechthin in Frage stellt. Denn erfahrungsgemäß löst die gesamte staatliche Finanzkontrolle bei den Betroffenen keinen Jubel aus — niemand käme jedoch auf die Idee, die Prüfungen deshalb zu unterlassen oder abzuschaffen. Zurück zum Stiftungskuratorium! Es gibt laut Satzung einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht und ist dabei frei in der Entscheidung, was in den Bericht hineinkommt und was nicht. Nun kann es ja bei dieser gewaltigen Finanzmasse, die dort bewegt wird, durchaus zu Fehlentwicklungen kommen, zum Beispiel zu einem uneffektiven Mitteleinsatz in wichtigen Bereichen oder Dimensionen. Für diese Fehlentwicklungen wäre, so sieht es die Satzung vor, das Stiftungskuratorium verantwortlich. Ja, meine Damen und Herren, wer glaubt denn hier, daß solche Fehlentwicklungen im jährlichen Prüfungsbericht des Kuratoriums auftauchen werden? Wir wollen die Menschen und deren Fähigkeiten zu öffentlicher Selbstkritik nicht überfordern und in dieser Hinsicht keine unrealistischen Erwartungen hegen. Was wir wollen, ist eine Erfolgskontrolle der Stiftungsarbeit durch den Bundesrechnungshof: Klappt das, was politisch von der Stiftung verlangt wird? Diese Frage soll der Bundesrechnungshof beantworten, und diese Frage kann kein Finanzamt, keine Buchprüfung und kein externer Wirtschaftsprüfer beantworten. Es geht nicht um den technisch elegantesten Mittelabfluß, wie ihn ein Kuratorium aus Vorsicht möglicherweise bevorzugen könnte, sondern um eine sachlich effiziente Förderung von Unternehmen und Institutionen, die den technischen Standard des Umweltschutzes nach vorn bringen können! Das ist der Punkt, meine Damen und Herren, und deshalb können wir verlangen, daß niemand etwas zu verbergen haben sollte im Umgang mit öffentlichem Geld, und der Stiftung den Makel des Mauschelns von Anfang an durch klare Prüfkonzepte nehmen, wie sie in unserem Antrag formuliert sind. Selbstprüfung ist unvollkommen, verführt zu Unaufrichtigkeiten bei der Beurteilung des Geleisteten nimmt uns, dem Parlament, die Möglichkeit des Überblicks und, wenn nötig, des gestaltenden Einflusses auf die Arbeit der Stiftung. Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mit dem Konzept der Stiftung für die Bewahrung der Umwelt verbindet die Bundesregierung nach der Volkswagen-Stiftung zum zweiten Mal ihre konsequent marktwirtschaftlich orientierte Privatisierungspolitik mit einer wichtigen Zukunftsaufgabe in Form einer Stiftung. Als eines der Ergebnisse einer seit nunmehr über sieben Jahre erfolgreichen Finanz- und Konjunkturpolitik war es 1989 möglich, Privatisierungserlöse für eine neue Stiftung bereitzustellen. Sie wird unter den Stiftungen in Europa einen der ersten Plätze einnehmen. Die bisherigen Beratungen in Bundesrat und Bundestag haben im Prinzip Zustimmung für die beabsichtigte Verwendung des Erlöses aus der Privatisierung des Salzgitter-Konzerns gezeigt. Das Vorhaben ist allgemein begrüßt worden. Gegen die Aufgabenstellung — flexibel Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern — haben sich keine Einwendungen ergeben. Für die konstruktive Begleitung möchte ich allen Beteiligten danken. Danken möchte ich auch für die zügige Beratung. Wir wollen alles tun, damit die Deutsche Bundesstiftung Umwelt möglichst rasch ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Wir haben im Verlauf der parlamentarischen Beratung diesen Na- 17126* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 men gewählt und den Gesetzentwurf insoweit geändert, weil wir die neue Stiftung besser von anderen Umweltstiftungen abheben und abgrenzen wollen. Seit dem ersten Beschluß des Bundeskabinetts am 24. Oktober 1989 hat die Aufgabenstellung der Stiftung durch die Entwicklung in der DDR zusätzliches Gewicht erhalten. Hierin liegt für die Stiftung eine große Verpflichtung. Wir möchten, daß sie sich alsbald auch an der Förderung innerdeutscher Vorhaben beteiligen kann. Bereits in der ersten Lesung ist die Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung angesprochen worden. Mit einem Modell mit 3 Abgeordneten des Bundestages, 4 Vertretern von Bundesressorts und 7 Kuratoren aus Wirtschaft und Wissenschaft — wie von dem Kollegen Dr. Weng in der ersten Lesung vorgestellt — wird ein Übergewicht des Staates gegenüber Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft vermieden. Wir wollen eine wenigstens Bleichstarke Vertretung von Wirtschaft und Wissenschaft im Kuratorium der Stiftung. Ich freue mich, daß der federführende Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages diese Meinung teilt. Es ist der Bundesregierung sehr wichtig, daß unter den Vertretern des Parlaments die Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages sein werden. Die Stiftung wird insbesondere dann erfolgreich sein, wenn sie die in der Bundesrepublik an vielen Stellen vorhandene Sachkunde möglichst weitgehend ausschöpft. Dies gilt für das Gespräch mit Verbänden der Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen Verbänden und Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Bewahrung der Umwelt tätig sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stiftung geeignete Formen der Zusammenarbeit findet. Ebenso sind die Erfahrungen und die Sachkunde der Länder in die Stiftungsarbeit einzubinden; über die angemessene Ausgestaltung wird nachzudenken sein. Bei der Bedeutung einer Einrichtung vom Rang der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ist es verständlich, daß sich zahlreiche Städte aus dem ganzen Bundesgebiet darum bemüht haben, Sitz der Stiftung zu werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll Niedersachsen das Heimatland der Stiftung werden. Denn Niedersachsen war in der Nachkriegszeit ein Schwerpunktland des industriellen Beteiligungsbesitzes des Bundes und auch des Salzgitter-Konzerns. Für die Wahl des Standortes in diesem Bundesland waren neben strukturpolitischen Gesichtspunkten die Faktoren, die aus der Sicht der Stiftung für ihre Funktionsfähigkeit wesentlich sind, zu berücksichtigen. Dies sind die Nähe zu wissenschaftlichen Einrichtungen, die Verkehrslage und die Attraktivität für die benötigten hochqualifizierten Mitarbeiter. Die Diskussion in Bundesrat und Bundestag hat viele Argumente für und wider den einen oder anderen Standort gebracht. Sitz der Stiftung wird Osnabrück sein. Dies soll in der Satzung der Stiftung festgeschrieben werden, was vom federführenden Haushaltsausschuß gebilligt wurde. Nach Auffassung der Bundesregierung kann der Standort eines Bundesunternehmens nicht zu einem Sitzanspruch bei der Erlösverwendung führen. Auch Wolfsburg wurde in den 60er Jahren nicht Sitz der VW-Stiftung. Für den Raum Salzgitter hat gerade diese Bundesregierung viel getan. Die Betriebe des Salzgitter-Konzerns sind in den letzten Jahren durch Umstrukturierung wesentlich gestärkt worden, nicht zuletzt durch Einsatz beträchtlicher Bundesmittel. Allein in den Jahren 1983 bis 1988 wurden dem Unternehmen aus allgemeinen Haushaltsmitteln 1,3 Milliarden DM zugeführt. Nicht vergessen werden sollte auch, daß die Bundesregierung gerade erst mit der Bestimmung Salzgitters zum Sitz des Bundesamtes für Strahlenschutz die Region Salzgitter gestärkt hat. Für den Raum Salzgitter wurde also einiges getan. Ich möchte dieses mit Nachdruck unterstreichen, um dem Versuch entgegenzuwirken, bei den Bürgern ein falsches Bild zu malen. Die Errichtung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Niedersachsen stärkt zusammen mit einer Reihe anderer Maßnahmen der Bundesregierung den Norden der Bundesrepublik ganz entscheidend. Hervorzuheben sind neben der Sanierung Salzgitters das Strukturhilfegesetz, die Werfthilfen und die Politik für den im Norden beheimateten zivilen Flugzeugbau. Das Standortgetöse um den Sitz der Deutschen Bundesstiftung Umwelt hat den Wert dieser großzügigen und keineswegs selbstverständlichen Entscheidungen für Norddeutschland verdeckt. Diese Entscheidungen tragen dazu bei, daß sich Norddeutschland — und auch Salzgitter — zu einem starken Wirtschaftsraum entwickelt hat und weiter entwickeln wird, der seiner neuen zentralen geographischen Lage im Herzen des künftigen ungeteilten Europas entspricht. Die Perspektive des größeren Marktes — im Osten durch die Einführung der Sozialen Marktwirtschaft in der DDR und im Westen durch den Europäischen Binnenmarkt — wird zu einem Stimulans für Wachstum und Arbeitsplätze werden. Mit der Stiftung wollen wir vor allem die mittleren und kleinen Unternehmen mit ihrer Kreativität und Fähigkeit zur Innovation verstärkt fordern und fördern. Mit diesem Ziel war die Einräumung zusätzlicher Prüfungsrechte, die der Bundesrechnungshof für sich erbeten hatte, nicht zu vereinbaren. Der Institution Bundesrechnungshof bezeugen wir allen Respekt. Wir sind uns mit ihm einig im Ziel, eine ordnungsgemäße Kontrolle der Stiftung sicherzustellen. Der Bundesrechnungshof wird daher uneingeschränkte Prüfungsrechte bei der Stiftung selbst erhalten. Es werden ihm aber keine eigenen Erhebungsrechte bei den aus Stiftungsmitteln Geförderten eingeräumt werden. Dies entspricht exakt der Ausgestaltung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshof es in vergleichbaren Fällen. Das ohnehin für die Stiftung vorgesehene Kontrollsystem ist zudem im Verlauf der Gesetzesberatung dadurch weiter gestärkt worden, daß nunmehr die Mitwirkung von drei Kollegen aus dem Haushaltsausschuß, darunter der Vorsitzende des Haushaltsausschusses und der Vorsitzende des Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17127* Rechnungsprüfungsausschusses, im Kuratorium vorgesehen ist. Meine Damen und Herren, ungeachtet unterschiedlicher Auffassungen zu Einzelproblemen können wir feststellen, daß wir mit der Stiftung aus dem Erlös für den Salzgitter-Konzern eine Einrichtung schaffen, die für die Zukunft unseres Landes von größter Bedeutung ist. Sie dient der großen Aufgabe der Bewahrung der Umwelt. Wir schlagen mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ein neues Kapitel der Umweltpolitik auf. Ich bin sicher, daß es für spätere Generationen zu den lesenswerten Abschnitten deutscher Umwelt- und Wirtschaftsgeschichte gehören wird. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt" (Zusatztagesordnungspunkt 4) Nicht nur als Wahlkreisabgeordneter, sondern auch aus grundsätzlichen Erwägungen wegen der verschiedenen Mängel des vorgelegten Errichtungsgesetzes stimme ich dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Stiftung Umwelt" nicht zu. Insbesondere kann ich es nicht billigen, daß die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen nicht die objektiv richtige Festlegung der Stadt Salzgitter als Stiftungssitz im Gesetz vornehmen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Oktober 1988 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses) Frau Schmidt (Spiesen) (CDU/CSU): Die Ursachen für die Zunahme der NOx-Emissionen liegt — trotz zahlreicher Maßnahmen der Bundesregierung — vor allem in der Entwicklung des Straßenverkehrs, auf den mehr als die Hälfte dieser Emissionen entfällt. Die Zunahme des PKW-Bestands, der Gesamtfahrleistung und der Transportleistung im Bereich des Straßenfernverkehrs haben zu höheren Stickstoffoxidemissionen geführt, als 1985 bei der Einführung des schadstoffarmen Autos erwartet wurden. Für die nächsten Jahre ist mit einem deutlichen Rückgang der NOxEmissionen zu rechnen, insbesondere auf Grund der stetig zunehmenden Zahl von Zulassungen schadstoffarmer PKW. Dazu erklärten Vertreter der deutschen Automobilindustrie gestern gegenüber dem Bundeskanzler, daß durch gleichzeitige Maßnahmen an den Fahrzeugen, der Infrastruktur und bei der Bestandserneuerung sowie durch eine effizientere Steuerung der Verkehrsströme die Abgasemissionen des Straßenverkehrs in den kommenden 11/2 Jahrzehnten auf weniger als ein Viertel des heutigen Niveaus gesenkt werden sollen. Der Anteil der PKW mit geregeltem Drei-WegeKatalysator an den Neuzulassungen von Otto-MotorPKW betrug im April 1990 bereits 93 %. Im November 1988 war lediglich die Hälfte aller neuzugelassenen PKW mit Otto-Motor mit dem geregelten Drei-WegeKatalysator ausgestattet. Besonders hervorzuheben ist, daß bei den Kleinwagen unter 1,4 1 Hubraum der Anteil der Fahrzeuge mit geregeltem Drei-Wege-Katalysator an den gesamten Neuzulassungen von 8 im November 1988 auf 82,4 % im April 1990 gestiegen ist. Auf Grund der hohen Zulassungszahlen beim schadstoffarmen PKW konnte es sich die Bundesregierung leisten, zusätzlich zum eigentlichen Protokoll von Sofia sich selbst zu verpflichten, die gesamten jährlichen Stickstoffoxidemissionen in der Bundesrepublik Deutschland um mindestens 30 % bis 1998 gegenüber dem Emissionsniveau eines Jahres zwischen 1980 und 1986 zu verringern. Bei dem Erfolg unserer Umweltpolitik sollten wir nicht vergessen, daß zur Erreichung dieses Ziels gewaltige Umweltschutzinvestitionen notwendig waren. Nach neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes haben die Ausgaben des produzierenden Gewerbes und der öffentlichen Hand für Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung 1988 35,7 Milliarden DM betragen. Dies bedeutete einen Anstieg der Umweltschutzausgaben im Vergleich zum Jahre 1987 um 50,1 % und im Vergleich zu 1978 sogar um 110 %. Allein in die Luftreinhaltung sind in den letzten Jahren insgesamt rund 50 Milliarden DM investiert worden. Die Aufwendungen 1988 entsprechen einem Anteil von 1,7 % des Bruttosozialproduktes. Damit nimmt die Bundesrepublik Deutschland weltweit eine Spitzenstellung ein; denn nach den der OECD vorliegenden Zahlen gibt es bislang kein anderes Land, in dem ein so großer Teil der volkswirtschaftlichen Leistung in den Umweltschutz fließt. Voraussetzung für diese gewaltigen Investitionen waren neben unserer Umweltpolitik das Wachstum unserer Volkswirtschaft sowie die Entwicklung neuester Umwelttechnologien. Alle, die den technischen Fortschritt in unserem Land kritisieren, sollten daran denken — worauf auch der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 27. April 1989 hingewiesen hat — , daß sich die Umwelt nur mit modernster Spitzentechnologie schützen läßt. Wer gegen technischen Fortschritt ist, kann die Schöpfung nicht bewahren. Nur mit Wachstum und der Einführung unserer Spitzentechnologie lassen sich auch die 502- und NOx-Emissionen in der DDR reduzieren. Unter 27 Ländern Europas liegt die DDR an dritter Stelle mit 58 kg Stickoxid je Einwohner. Im Vergleich hierzu liegt die Bundesrepublik Deutschland in der europäi- 17128* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 schen Stickoxidbilanz mit 48 kg je Einwohner an sechster Stelle. Daß der Abstand zwischen der Bundesrepublik und DDR nicht größer ist, liegt vermutlich an den 3,7 Millionen PKW in der DDR, die überwiegend Zweitaktmotoren haben. Im Vergleich zu Viertaktern liegt der Schadstoffausstoß bei Zweitaktern bei Kohlenwasserstoffen um etwa das neunfache und beim Kohlenmonoxid um das fünffache höher. Dagegen liegen sie bei der Emission von Stickoxiden deutlich niedriger als die bei uns üblichen Viertaktmotoren. Obwohl die DDR die Selbstverpflichtung zur Reduzierung der NOx-Emissionen um 30 % nicht eingegangen ist, sondern auf Grund des Protokolls die gesamten nationalen Stickstoffoxidemissionen insbesondere aus Kraftwerken, industriellen Produktionsanlagen sowie dem KFZ-Verkehr bis 1994 auf den Stand von 1987 einfrieren muß, muß unser Ziel sein, auch die Reduzierung der NOx-Emissionen in der DDR um 30 % zu erreichen. Hierfür schafft der Staatsvertrag und das von der Volkskammer bereits verabschiedete Umweltrahmengesetz die erforderlichen Voraussetzungen. Luftverschmutzung, meine Damen und Herren, macht vor den Grenzen nicht halt; daher reichen nationale Maßnahmen — und seien sie noch so anspruchsvoll — allein nicht aus, um die Schadstoffe in der Luft zu reduzieren. Um die Umweltsituation in der Bundesrepublik Deutschland und den Nachbarstaaten zu verbessern, ist die ganze Bandbreite umweltpolitischer Handlungsmöglichkeiten gefordert, anspruchsvollen Umweltstandards auch in den Nachbarstaaten zum Durchbruch zu verhelfen. Frau Dr. Hartenstein (SPD): Als 1979 die Genfer Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung beschlossen wurde, war dies aus damaliger Sicht eine fortschrittliche Tat. Diese Konvention ist wirklich eines der ersten Dokumente der Erkenntnis, daß Umweltschutz in weiten Bereichen nicht mehr national zu handhaben ist, sondern mindestens europaweit gehandhabt werden muß, zumal im Bereich der Luft- und Gewässerverschmutzung. Heute wissen wir, daß alles, was wir der Atmosphäre, den Weltmeeren und den Wäldern der Erde antun, globale Auswirkungen hat, die letztlich alle treffen. Hier helfen nicht noch so viele internationale Konferenzen, die mittlerweile einander jagen, sondern hier hilft nur rasches, entschlossenes, gemeinsames Handeln. Das Sofia-Protokoll von 1988 bezieht erstmalig die Stickoxidemissionen in die Konvention mit ein. Das war ein überfälliger Schritt, denn wir kennen inzwischen die Schädlichkeit der Nox-Emissionen und ihrer Folgeprodukte, insbesondere des troposphärischen Ozons, zur Genüge. Stichworte sind Waldsterben, Verstärkung des Treibhauseffekts und Auslösung des gesundheitsgefährdenden Sommersmogs. Wir haben im Ausschuß dem Gesetzentwurf zugestimmt und werden dies selbstverständlich auch hier im Plenum tun, weil das Protokoll ein Schritt in die richtige Richtung ist, und obwohl es nur ein sehr kleiner Schritt ist, der bei weitem nicht ausreicht. Im Grunde ist es kein Reduzierungskonzept, sondern nur ein Einfrieren der Emissionen auf dem Stand von 1987. Nun verweisen Sie darauf, daß die Bundesrepublik zusammen mit elf weiteren Staaten zusätzlich in Sofia den 30-Prozent-Club gegründet hat, mit dem Ziel, bis 1998 die Nox-Emissionen um 30 % zu vermindern. Das trifft zu, und wir begrüßen diese Initiative auch. Nur: Die 30-% -Erklärung ist kein verbindlicher Bestandteil des Protokolls, sondern eine zusätzliche, quasi freiwillige Verpflichtung der Unterzeichnerländer. Wichtige Emittenten sind nicht mit von der Partie, so z. B. Großbritannien. Auch die DDR hat damals nicht unterschrieben. Schließlich ist das ganze eine Mogelpakkung, denn ein Basisjahr wurde nicht festgelegt, sondern jeder kann nach Belieben festlegen, auf welches Jahr er die 30-%-Reduzierung bezieht. Vom Stand der Technik her könnten, darüber sind wir uns wohl einig, die Nox-Emissionen wesentlich schneller und wesentlich stärker heruntergefahren werden. Trotzdem: Wenn alle 12 Länder diese Zielmarke einhalten, wäre schon eine Menge gewonnen. Daran gibt es aber inzwischen erhebliche Zweifel, auch in bezug auf die Bundesrepublik. Ich rede nicht von stationären Quellen, da hat die Großfeuerungsanlagenverordnung inzwischen spürbar gegriffen, sowohl beim Schwefeldioxid als auch im Bereich der Entstickung. Allerdings ist es höchste Zeit, daß diese Verordnung auch EG-weit durchgesetzt wird. Der eigentliche Hauptproblembereich bleibt der Verkehr. Hier hat die Entwicklung bislang alle Prognosen Lügen gestraft. Vergleichen wir die Zahlen: 1982 hatten wir einen Stickoxidausstoß von 3 Millionen Tonnen, 1989 waren es 2,7 Millionen Tonnen, also eine Verringerung um 300 000 Tonnen, d. h. um nur 10 % in sieben Jahren. Das ist ein mageres Resultat, trotz Halbierung des Ausstoßes aus Kraftwerken und Industriefeuerungen und trotz viel Lärm um den Katalysator. Die Gründe liegen auf der Hand: Zunahme des Pkw-Bestandes, Zunahme der gefahrenen Geschwindigkeiten, Zunahme der Fahrleistungen. Ganze 13,2 % der 30 Millionen Pkw sind heute mit Kat ausgerüstet. Das ist zu wenig. Was sich in diesen Zahlen spiegelt, ist umweltpolitisch leider kein Hochgeschwindigkeitstempo, sondern ein Schneckentempo. Immer wieder wird verwiesen auf die technischen Möglichkeiten, Verminderung des spezifischen Kraftstoffverbrauchs, Vermeidung von Staus durch Leitsysteme usw. Alles gut und schön, aber es sind nur kosmetische Korrekturen an einem ökologisch völlig un-angepaßten Verkehrssystem. Solange wir nicht bereit sind, unsere Verkehrsstrukturen umzukrempeln und jedem Verkehrsträger die ökonomisch und ökologisch optimale Funktion zuzuweisen, solange sind alle errechneten Reduktionszahlen für die 90er Jahre Makulatur. Die Realität wird alle Berechnungen überholen. Deshalb müssen hier politische Entscheidungen getroffen werden, sprich Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, sprich massiver Ausbau der S-Bahn- und Bus-Netze mit günstigen Tarifen, sprich Verteuerung für den Individualverkehr und Erschwernisse in den Innenstädten, um die Autos dort fernzuhalten, wo sie nicht hingehören. Wir sehen den Binnenmarkt auf uns zurollen und hören mit Grausen, daß bis zum Jahre 2000 der Schwerlastverkehr auf unseren Straßen um 60 % zunehmen soll. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17129* Frage: Wo bleibt das europäische Schienenkonzept, das diese Brummi-Lawine abfängt? Wir wissen, auch die Bürger der DDR haben längst das Auto zu ihrem Lieblingskind erkoren. Wir wissen aber auch, daß 70 % aller Güter in der DDR auf der Schiene befördert werden — in der Bundesrepublik sind es 23 %. Frage: Wie soll es dort weitergehen? Wo sind die Vorkehrungen des Bundesverkehrsministers, um zu vermeiden, daß wir exakt die gleichen Fehler noch einmal machen, die uns hier teuer zu stehen kommen? Der Bundesverkehrsminister verkündet: 100 Milliarden DM seien für die Sanierung der Reichsbahn nötig und noch einmal 100 Milliarden für den Ausbau des Straßennetzes in der DDR. Entscheidend wird sein, welche Milliarden schneller fließen. Es ist jetzt nicht der Ort und die Zeit, das Thema zu vertiefen, aber es besteht kein Zweifel, daß gerade hier schon in den nächsten Wochen wichtige Weichenstellungen erfolgen. Denn das Protokoll von Sofia und das 30-%-Ziel gilt doch wohl auch für Gesamtdeutschland, oder? Bis jetzt vermisse ich Anzeichen, daß die Bundesregierung sich dieser Zusammenhänge bewußt ist. Deshalb meine Empfehlung: Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn der Umweltminister und der Verkehrsminister sich rasch in eine gemeinsame Sommerklausur begäben. Sofia ist ein Minimalkonzept. Als solches akzeptieren wir es. Es darf aber nicht passieren, daß auch dieses noch unterlaufen wird. Sonst würde der Umwelt ein Bärendienst geleistet. Baum (FDP) : Es handelt sich um eine wichtige internationale Vereinbarung von 26 Staaten aus West und Ost. Dieser liegt das Übereinkommen vom November 1979 zugrunde, das ich seinerzeit als verantwortlicher Bundesinnenminister für die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hatte. Es war richtig, daß die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit elf anderen Staaten zusätzlich zum Protokoll eine weitergehende gemeinsame Verpflichtung übernommen hat, nämlich ihre gesamten jährlichen Stickstoffemissionen um mindestens 30 % bis 1998 gegenüber dem Emissionsniveau eines Jahres zwischen 1980 und 1986 zu verringern. Es müssen also in der Bundesrepublik bis spätestens 1998 rund 900 000 Tonnen NOx weniger emittiert werden. Das entspricht einer Reduzierung von über 40 %. Wir begrüßen diese Zielsetzung. Wir haben bereits eine Menge in der Bundesrepublik getan, um sie zu realisieren. Im Bereich der stationären Anlagen ist das Ordnungsrecht verschärft worden — Großfeuerungsanlagen-Verordnung, Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, TA Luft, Benzin-Blei-Gesetz, Straßenverkehrszulassungs-Ordnung, Mineralölsteuergesetz. Wir sind im Bereich der stationären Anlagen gegenüber allen Unterzeichnern des Protokolls weit voraus. In der jüngst verabschiedeten Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz haben wir das Ordnungsrecht noch weiter entwickelt. Ich nenne nur die Stichworte verbindliche Luftreinhaltepläne und externe Abwärmenutzung. Es gibt noch unausgeschöpfte Potentiale der Energieeinsparung und effizienteren Energienutzung. Meine Partei hat dazu jüngst auf einem Bundeshauptausschuß eine Offensive zur Energieeinsparung beschlossen. Wir halten national ein Einsparpotential von 25 % in den nächsten zehn Jahren für erreichbar und haben dazu einen breiten Maßnahmenkatalog beschlossen, den wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen. Dazu gehört auch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Möglichkeiten zur Energieeinsparung sind in vielen Bereichen technisch ausgereift und bekannt, es ist jetzt wirklich Sache der Politik, für den notwendigen, schnellen und breiten Durchbruch zu sorgen. Dabei lassen sich Erfolge nur durch allmähliche tiefgreifende Veränderungen der Wirtschafts- und Energieverbrauchsbedingungen und durch eine Vielzahl von spezifisch wirkenden Instrumenten erreichen. Probleme macht die Reduzierung von Stickstoffoxiden beim Auto angesichts steigender Kraftfahrzeugzulassungen und Gesamtkilometerleistungen. Mit dem geregelten Drei-Wege-Katalysator, der zunehmend Verbreitung findet, haben wir eine Wende eingeleitet, sie muß konsequent fortgeführt werden, um das ehrgeizige Ziel einer 30 %igen Reduzierung bis 1998 zu erreichen. Dazu gehören aus unserer Sicht spezifische Vorgaben für den Kraftstoffverbrauch pro 100 km. Es muß weniger Kraftstoff verbraucht werden durch unsere Kraftfahrzeuge, damit weniger Schadstoffe emittiert werden. Wir müssen den Flottenverbrauch der Automobilhersteller weiter herabsetzen. Auch die geplante Abgassteuer wird dazu beitragen, die Emissionen zu vermindern. Die FDP stimmt dem Gesetz zu. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung grenzüberschreitender Luftverschmutzung auf internationaler Ebene. Wenn die bisher wirtschaftlich notleidenden Staaten Osteurop as bessere Wirtschaftsentwicklung aufweisen, so wird auch dort ein schnelleres Reduzierungstempo möglich sein. Ich wünsche mir, daß sich noch mehr Staaten dieser Zusatzverpflichtung der zwölf Staaten anschließen. Dr. Knabe (GRÜNE) : Der Bundestag wird wohl einstimmig das Gesetz zum Protokoll von Sofia verabschieden, das die Emissionen von Stickoxiden und ihres grenzüberschreitenden Flusses bekämpfen soll. Das zeigt zweierlei: Die Stickoxidemissionen sind offensichtlich ein Übel, das alle Fraktionen wahrnehmen und verringern wollen. Die geforderten Maßnahmen tun der Wirtschaft nicht weh, denn sonst gäbe es von deren Lobbyisten doch energischen Widerstand. Stickoxide, oder Stickstoffoxide, wie das Gesetz sagt, sind Schadstoffe. Das ist allen klar. Sie sind Säurebildner und haben als Bestandteil des sauren Regens traurige Berühmtheit erlangt, haben zum Steinfraß, zum Waldsterben, zur Boden- und Gewässerversauerung wesentlich beigetragen. Sie sind photochemisch aktiv und fördern die Entstehung von Ozon in der Troposphäre, wo es Menschen und Pflanzen schädigt, sowie den Treibhauseffekt anheizt. Sie wirken als unerwünschter Dünger aus der Luft, führen zur Eutrophierung von Waldböden und Gewässern und sind somit an der Algenblüte der Nordsee oder der Adria beteiligt. Die Emissionen der Stickoxide sind daher so weit einzudämmen, wie es nur irgend geht. Doch das Protokoll schreibt zunächst nur ein Einfrie- 17130* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 ren auf den Stand von 1987 vor. Das hieße, die Bundesrepublik könnte weiter Jahr für Jahr knapp 3 Millionen Tonnen NOx emittieren. Einer solchen Hinhaltetaktik können DIE GRÜNEN nie und nimmer zustimmen. Wir akzeptieren das Protokoll von Sofia nur als Minimalbeschluß, der ab 1994 eine weitere Verschlechterung verhindert, doch im Inland fordern wir mehr, und dafür gibt es Unterstützung. Zur gleichen Zeit, während wir hier im Wasserwerk debattieren, harren auf dem Schornstein des Kraftwerkes Ibbenbüren Aktivisten von Robin Wood aus, um auf die völlig falsche Energiepolitik von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und der Energiekonzerne hinzuweisen. Was hat das mit der Debatte hier zu tun? Sehr viel. Die Umweltschützer verlangen eine andere Energiepolitik. Die Schornsteinbesetzer zeigen die größte Schwachstelle der gegenwärtigen Luftreinhalte- und Klimapolitik auf. Kein Filter und kein Katalysator der Welt hält das Treibhausgas CO2 auf. Gefordert ist vielmehr eine andere Energiepolitik, die es Kommunen, Verbrauchern und Verbraucherinnen möglich macht, drastisch Energie einzusparen. Die Auskopplung von Wärme bei der Stromerzeugung ist hierbei der wirksamste Beitrag, weil sie die Ausbeute der eingesetzten Primärenergie etwa verdoppelt bzw. die Abgasmengen der Stickoxide je Energieeinheit halbiert, sofern Bedarf für Abwärme besteht. Der fällige Durchbruch der Kraft-Wärme-Kopplung wurde jedoch verfehlt, man kann sagen, bewußt durch eine große Koalition sabotiert! Die Energieunternehmen setzten einseitig auf arbeitskräftesparende Großkraftwerke, aus denen man kaum Abwärme auskoppeln kann. Die Bundesregierung hielt eisern an den antiquierten Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 fest, die die Privilegien der Großen festschreiben. Die Landesregierungen — voran NRW — unterstützen diese Politik massiv und vertrauen auf die heilende Kraft von Filtern, aber nicht auf KraftWärme-Kopplung und regenerative Energien. Die zweite große umweltpolitische Fehlleistung der Bundesregierung ist die Verkehrspolitik. Straßenfläche, Kraftfahrzeugzahlen und Kilometerleistung nehmen seit Jahren zu, während der Kraftstoffverbrauch pro Kilometer stagniert. So wachsen die Emissionen vor allem des LKW-Verkehrs immer weiter an. Im Jahre 2005 sollen die Verkehrsabgase schon 4/5 der Stickoxidemissionen der BRD ausmachen. Und was wird mit den Verkehrsfluten, die sich aus der deutschdeutschen Vereinigung und dem europäischen Markt ergeben? Mit bleifreiem Benzin und Katalysatoren kann man das Problem nicht lösen. Lastkraftwagen fahren mit Diesel ohne Filter und Katalysator, Flugzeuge bringen die Abgase sogar gleich in die Stratosphäre. Nein, wir brauchen auch eine andere Verkehrspolitik. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung beschreibt den falschen Weg: Nicht Rückhaltetechniken sind in erster Linie voranzutreiben — auch wenn wir sie in bestimmten Rahmen brauchen — , sondern man darf die Schadstoffe gar nicht erst entstehen lassen. Wer eine vernünftige Energiesparpolitik bzw. eine Verkehrsvermeidungspolitik betreibt, schaltet damit gleichzeitig viele Millionen Tonnen Schadstoffe aus und braucht sich darüber keine Gedanken zu machen. Wir GRÜNEN im Bundestag unterschreiben so voll und ganz die Forderungen der Schornsteinbesetzer von Ibbenbüren: Rekommunalisierung der Energieversorgung, flächendeckender Ausbau des Nahwärmenetzes, Verpflichtung aller Kommunen, bis 1992 Energiekonzepte vorzulegen, Verbot des Neubaus reiner stromproduzierender Kraftwerke, statt dessen forcierter Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Einführung des linearen und zeitvariablen Stromtarifs ohne Grundbetrag, einheitlich für alle Verbrauchergruppen, ein groß angelegtes Förderprogramm zur Nutzung der alternativen Energiequellen Sonne, Wind, Wasser, Biogas, Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Tempolimit, drastische Einschränkung des Individual- und LKW-Verkehrs, Beschränkung des internationalen Flugverkehrs und Verbot von Kurzstreckenflügen. Diese Forderungen erheben wir gleichzeitig mit unserer Zustimmung zum Gesetz. Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren ein ganzes Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Luftqualität durchgesetzt, was schon kurzfristig zu einer deutlichen und nachhaltigen Verringerung der Schadstoffemissionen geführt hat. Nationale Anstrengungen allein reichen jedoch nicht aus. Sie müssen durch internationale Maßnahmen ergänzt werden. Ein erster Schritt der West-Ost-Kooperation auf dem Gebiet der Luftreinhaltung war — mit dem „Helsinki-Protokoll" — die Reduzierung der SchwefeldioxidEmissionen. Mit dem „Sofia-Protokoll" über die Begrenzung der Stickstoffoxidemissionen haben wir einen zweiten wichtigen Schritt getan. Die Vertragsstaaten dieses Protokolls übernehmen die völkerrechtliche Verpflichtung, ihre jährlichen nationalen Stickstoffoxidemissionen bis zum Jahre 1994 auf den Stand des Jahres 1987 einzufrieren. Daher müssen die Unterzeichnerstaaten sowohl bei den Industrieanlagen als auch beim Verkehr erhebliche Reduzierungsmaßnahmen durchführen. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese Anforderungen längst erfüllt: Beispielhaft führe ich an: Großfeuerungsanlagen-Verordnung, TA Luft, schadstoffarmes Auto. Damit erreichen wir bereits heute — und nicht erst 1994 — das Kernziel des Protokolls, nämlich die Einfrierung der NOx-Emissionen auf der Basis des Jahres 1987. Mehr noch: Die vorläufigen Berechnungen zeigen bei einem Vergleich der Jahre 1987 und 1989 einen deutlichen Rückgang. Die Trendwende bei den Stickoxid-Emissionen ist erreicht. In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß sich die Bundesrepublik Deutschland mit weiteren elf Staaten bereits am 31. Oktober 1988 in Sofia politisch in einer Deklaration zur Luftreinhaltung verpflichtet hat, ihre gesamten jährlichen Stickstoffoxidemissionen um 30 % bis 1998 gegenüber dem Emissionsniveau eines Jahres zwischen 1980 und 1986 zu verringern. Ich bin sicher, daß die Erfüllung dieses ehrgeizigen Zieles eine weitere spürbare Entlastung der Umwelt mit sich bringen wird. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17131* Die Bedeutung des heute vorliegenden Protokolls liegt für uns vornehmlich in einer Reduzierung des Imports von Stickstoffoxiden. Damit ist erstmalig international dem bisherigen unaufhaltsamen Anstieg der Stickstoffoxidbelastung Einhalt geboten. Die Bundesregierung will bei den jetzt völkerrechtlich festgeschriebenen Vereinbarungen nicht stehenbleiben; sie wird alles daransetzen, mit den Vertragsparteien spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Protokolls Verhandlungen über eine weitgehende Verringerung der Stickstoffoxidemissionen aufzunehmen. Auch hierfür sind die Weichen in der Bundesrepublik Deutschland bereits gestellt: Das schadstoffarme Auto hat sich durchgesetzt. Mehr als 90 % der neu zugelassenen Pkw mit Ottomotor sind mit dem geregelten Drei-Wege-Katalysator ausgerüstet. Eine erhebliche Schadstoffreduzierung bei den Lkw wurde bereits erreicht, eine weitere Verschärfung EG-weit wird kommen. Erforderlich sind darüber hinaus nichttechnische verkehrspolitische Maßnahmen, wie z. B. die Steigerung der Attraktivität des Schienenweges, ein verbessertes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs und die verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit der Verkehrsträger einschließlich der Binnenschiffahrt. Mit dem letzte Woche beschlossenen CO2-Konzept hat die Bundesregierung nicht nur bei der Strategie gegen den Treibhauseffekt weltweit neue Maßstäbe gesetzt, die international größte Beachtung finden. Dieses Ziel wird auch der Reduktion der Stickoxide in erheblichem Umfang zugute kommen. Unser Land wird seine Schrittmacherrolle auch bei der West-Ost-Kooperation in der Luftreinhaltepolitik konsequent fortsetzen. Die Ratifizierung des Sofia-Protokolls stärkt dabei unsere Verhandlungsposition für weitere West-Ost-Vereinbarungen und ermuntert sicherlich weitere Unterzeichnerstaaten zur baldigen Ratifizierung des Protokolls. In diesem Sinne darf ich mich für die zügige Beratung des Bundestages bei der Verabschiedung des Vertragsgesetzentwurfes bedanken. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes) Michels (CDU/CSU): Das leidige Thema „Bauchladen" ist nun endgültig vom Tisch. Die Aktion Herauskauf von Milchquoten war ein überragender Erfolg. Allen Unkenrufen zum Trotz wurden Anträge für mehr als 800 000 t gestellt. Die verbindlich angemeldete Milchmenge beträgt ca. 430 000 t. Hiervon können durch den Bund 93 bis 94 % angekauft werden. Die letzten verbindlichen Bescheide gehen den Landwirten Ende Juni zu. Wenn diese dann nach 4 Wochen rechtskräftig geworden sind, können unverzüglich Maßnahmen zur Flexiblisierung eingeleitet werden. Die vorliegende Gesetzesinitiative eines dritten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabenvergütungsgesetzes haben wir eingeleitet, weil der Zuspruch zur Sonderaktion weit über die vorgesehenen 400 000 t hinausgeht. Die mögliche Ankaufmenge für die Länder beträgt ca. 450 000 t. Leider gibt es zu dieser Aktion keine Alternative. Das Gemeinschaftsrecht und die Haushaltslage des Bundes lassen keine andere Lösung zu. Die Mehrheit der Agrarminister der Länder hat sich für eine solche Gesetzesinitiative ausgesprochen; wir sind diesem Länderwunsch nachgekommen. Wir verfolgen hiermit mehrere Ziele: — Zum einen können auch die Anbieter berücksichtigt werden, die im Rahmen der Bundesaktion nicht zum Zuge gekommen sind. Wir erfüllen hier berechtigte Erwartungen von Anbietern und kaufwilligen Erzeugern. — Der Übergang der Referenzmenge vom Staat auf die Milcherzeuger wird erleichtert, da ohne Flächenbindung. — Eine Verlagerung der Milchquote aus den Regionen heraus wird verhindert, weil wir am Grundsatz der Flächenbindung der Quote bei Erzeugern festhalten. Eine Abwanderung von Milcherzeugern in andere Bundesländer ist durch begrenzte Länderprogramme ausgeschlossen. Ich möchte nochmals betonen: Die Milch bleibt regional gebunden. Den Bundesländern wird Gelegenheit gegeben, bei der Weiterveräußerung der Milchquote strukturpolitische Anliegen zu verfolgen, was als weiterer Pluspunkt zu verbuchen ist. Den Ländern soll die Ermächtigung eingeräumt werden, den Ankauf von Anlieferungsreferenzmengen zu den gleichen Konditionen wie bei der Bundesaktion durchzuführen. Den Ländern entstehen lediglich Kosten der Zwischenfinanzierung, wenn sie die gekauften Mengen zum gleichen Gegenwert wieder an kaufwillige Milcherzeuger abgeben. Es handelt sich um eine begrenzte einmalige Aktion. Der Zeitraum ist auf den 31. März 1991 begrenzt. Wir haben diesen Zeitpunkt bewußt vorgezogen. Alles weitere bleibt der Wirtschaft dann überlassen, der Staat hält sich da in Zukunft heraus. Ich gehe davon aus, daß die Milchmengenregelung über 1992 hinaus erhalten bleibt. Nachdem das Bauchladenproblem erledigt ist, müssen wir nun alles daran setzen, die weitere Entwicklung voranzutreiben. Der Abzug von Quoten von 20 % bzw. 80 % entfällt bei deren Übertragung durch Pacht (rückwirkend zum 2. April 1990). Der Weg für eine flexiblere Gestaltung der Garantiemengenregelung ist nun frei. Diese Ausführungen wären in der gegebenen politischen Situation unvollständig, würde ich nicht kurz auf die DDR eingehen. 17132* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 Die Quotenregelung hat sich als der einzig gangbare Weg erwiesen. Auch in der DDR werden wir nicht um eine Begrenzung der Milchmenge herumkommen. Die Rohmilchproduktion betrug in der DDR 1989 7,76 Mio t. Die Marktproduktion je Kuh betrug 3 967 1; hier werden enorme Produktionsreserven sichtbar. Im Moment haben wir bereits eine volle Bedarfsdeckung bei einem hohen Pro-Kopf-Verbrauch. Die Ernährungsgewohnheiten in der DDR werden sich unseren schon sehr bald anpassen. Die gegenwärtig produzierte Menge wird dann nicht mehr vom Markt aufgenommen werden können. Um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen, könnte eine Reduzierung der produzierten Menge von ca. 20 % notwendig werden. Die sofortige Einführung der Quotenregelung bei Milch ist daher in meinen Augen unvermeidbar, wenn für alle Milcherzeugnisse das Preisniveau erhalten werden soll. Der hohe Aufwand im Bereich der Milchproduktion dient dem Erhalt unserer bäuerlichen Betriebe. Ich gehe davon aus, daß auch auf dem Gebiet der heutigen DDR in Zukunft die Milch wieder in bäuerlichen Betrieben produziert wird. Häuser (SPD): Ich will es gleich vorweg sagen. Die SPD-Fraktion stimmt unter Berücksichtigung des Ergebnisses unseres Änderungsantrags im Ausschuß dem Gesetzentwurf zu. Wir haben erreicht, daß das von den Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP eingebaute zentralverwaltungswirtschaftliche Element, die Preisfestschreibung, verkürzt wurde. Wir haben nach wie vor erhebliche Bauchschmerzen, wenn der Staat zu lange die Preisbildung festschreibt bzw. stark beeinflußt. Wir wissen zwar auch, daß schon heute in einigen Regionen mehr als 1,60 DM je Kilogramm Milchquote gezahlt werden. Aber es gibt Regionen, in deren Dörfern es keinen Haupterwerbslandwirt mehr gibt und wo trotz ausreichend vorhandenem natürlichen Grünland immer mehr Nebenerwerbslandwirte aus arbeitswirtschaftlichen Gründen die Milchviehhaltung aufgeben. Wir brauchen nur in die Eifel oder z. B. in den Wetteraukreis, meinen Wahlkreis, zu fahren. Die wenigen aufstockungswilligen Landwirte in diesen Regionen bekommen unverhältnismäßige Kosten aufgebürdet, wenn — wie durch die Politik der Bundesregierung — Preise für Milchquoten künstlich hochgehalten werden. Dann stellt sich letztlich für die Betroffenen nur noch die Alternative: Kaufen zu überhöhten Kosten oder aufgeben, wobei es logischerweise letztlich immer auf die zweite Alternative hinausläuft. Es ist deshalb zu befürchten, daß die erhöhten Preise nur von Landwirten aus überdurchschnittlich leistungsfähigen Regionen bezahlt werden können. Die Politik der Bundesregierung wird zu einem Abzug von Milchquoten aus Gebieten führen, die wie unsere Mittelgebirge mit ihrem hohen Dauergrünlandanteil gerade auf die Milchproduktion angewiesen sind und wo Milchwirtschaft auch ökologisch sinnvoll ist. Weiterhin führt diese Politik zu verstärktem Umbrechen von Grünland auf Standorten, die normalerweise für den Ackerbau nicht geeignet sind. Wir Sozialdemokraten wollen dies nicht. Wir wollen eine Landwirtschaft, die auf die speziellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten der einzelnen Regionen unseres Landes eingeht und den dort vorhandenen natürlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Das heißt, wir wollen die Milchquoten in den benachteiligten Gebieten nicht nur erhalten, sondern wenn irgend möglich diesen Gebieten zusätzliche Milchquoten zukommen lassen, damit die Landbewirtschaftung im erforderlichen und sinnvollen Umfang auch dort aufrechterhalten werden kann. Wir vertrauen da auf die Länder. Sollte die vorgeschlagene, von uns eingegrenzte Ermächtigung für die Länder zum Herauskaufen der überzeichneten Milchquoten mit einem Umfang von rund 447 000 t Wirklichkeit werden, gehen wir davon aus, daß die so erworbenen Mengen zur Absicherung der Existenz mittlerer Betriebe, für Junglandwirte, oder für Naturschutzzwecke zur Nutzung von Dauergrünlandflächen Verwendung finden. Unabhängig hiervon sprechen die Reglementierungen durch die Regierung und der sie tragenden Parteien auf dem Milchmarkt seit 1984 Bände. Das Milchaufgabevergütungsgesetz vom 17. Juli 1984, das zuletzt am 8. März 1990 im Eilverfahren geändert wurde, wird nun schon wieder geändert und bei der Milch-Garantiemengen-Verordnung haben wir schon soviel Änderungen, daß die Regierung nun schon an der 16. Verordnung bastelt. Das alles spricht nicht für solide Arbeit. Diese Hektik ist auf die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung zurückzuführen und macht einen eiligen Reparaturdienst immer wieder notwendig. Wenn wundert es da, wenn es schon wieder neue Aufregung gibt? Im CDU-Land Rheinland-Pfalz sind beim panikartigen Antragswettlauf zum Abbau des „BauchladenProblems" anteilmäßig wesentlich mehr Milchmengen angeboten worden, als es der Länderquote entspricht. Im CSU-Land Bayern ist es genau umgekehrt gewesen. Rheinland-Pfalz hat daher in einer Art Blitzaktion allen aufgabewilligen Milcherzeugern angeboten, 100 % der dem Bund bei der aktuellen Milchrentenaktion angebotenen Referenzmenge zu übernehmen. Die Folge ist, daß beim Abbau des ,,Bauchladens" die übrigen Länder mehr Quoten hergeben müssen, soll die „Bauchladenaktion" des Bundes nicht scheitern. Auch dies ein Beweis für wenig solide Arbeit! Dies zeigen auch die inzwischen bekanntgewordenen Proteste nicht nur der SPD-Länder, sondern auch des CSU-Landes Bayern. Insgesamt muß hier und heute festgestellt werden: Der „Bauchladen" war für die Bundesrepublik Deutschland ein teures Vergnügen: Ende 1989 mußten Strafzahlungen von 367 Millionen DM an die EG überwiesen werden. Die Milcherzeuger in der Bundesrepublik Deutschland mußten auf zusätzliche jährliche Milcherlöse von 300 bis 385 Millionen DM verzichten, weil wegen des „Bauchladens" eine flexible Handhabung der Milchquotenregelung, so die Verrechnung von Unter- und Überlieferungen, bisher nicht möglich war. Regelungen, um das noch einiger- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17133* maßen rechtzeitig zu ermöglichen, scheiterten an Bayern. Der Kiechle-Plan, eine generelle Kürzung vorzunehmen, wurde von der eigenen CSU-Partei, dem damaligen CSU-Ministerpräsidenten Strauß und dem CSU-Bauernführer Sühler verhindert. Die Folgen waren die Strafzahlungen, der Verzicht auf zusätzliche Milcherlöse der deutschen Bauern von 600 bis 750 Millionen DM in den Wirtschaftsjahren 1988/89 und 1989/90 und die Kosten von nicht weniger als 640 Millionen DM für die Super-Herauskaufaktion des Bundes 1990 zur Beseitigung des „Bauchladens" Nein, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, die Bilanz des Milchmarktes ist nicht so rosig, wie Sie es immer darzustellen versuchen. Das Gewurstel war teuer und hat zu viel Verbitterung in den bäuerlichen Familien geführt. Denken Sie dabei nur an die Härtefall-Regelungen. Es ist aberwitzig, daß der, der mit viel öffentlichen Mitteln seine Stallkapazität rechtzeitig ausgebaut hatte, noch zusätzliche Quoten bekam, während der, der dies in Selbsthilfe und Zug um Zug machte, vielfach in die Röhre guckte. Natürlich weiß auch ich, daß Landwirte, die genug Quoten erhielten, nicht schlecht gefahren sind. Aber für sehr viele trifft das eben nicht zu. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch auf folgendes hinweisen. Die Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes muß zusammen gesehen werden mit den anstehenden Regelungen für die Flexibilisierung der Milchquoten. Das Ziel der Sozialdemokraten ist es, die Existenz mittlerer ) Betriebe abzusichern, Junglandwirten wieder Chancen im Milchbereich zu öffnen. Dies kann erreicht werden, wenn beim Quotenübergang auf Betriebe, die schon über vergleichsweise hohe Quoten verfügen, ab einer bestimmten Quotenmenge ein bestimmter Anteil an die Länder fällt. Nach unseren Vorstellungen sollte dies ab einer Obergrenze von 350 000 Kilogramm Milch je Betrieb greifen. Der Abzug sollte dann 30 To betragen. Grundsätzlich muß nach unserer Auffassung das geplante Leasing-Verfahren in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Es darf nicht angehen, daß ein eigenständiger Leasing-Markt mit voraussichtlich sehr hohen Quotenpreisen entsteht, wodurch die von uns unumgänglich aufrechtzuerhaltende Flächenbindung der Quoten unterlaufen werden könnte und damit über diesen Weg doch eine Entleerung von Milchquoten in bestimmten Regionen erfolgt. Dem diesbezüglichen Antrag des Landes NRW am vergangenen Montag im Agrarausschuß des Bundesrates pflichten wir im vollen Umfang bei. Bredehorn (FDP): Die Milchrentenaktion zum Abbau des Bauchladens war so erfolgreich, daß jetzt gleich noch eine zweite —auf Länderebene — nachfolgen soll. Ich hätte mir allerdings gewünscht, daß wir den Strukturwandel im Milchproduktionsbereich nach dem endgültigen Bauchladenabbau mehr dem Markt überlassen hätten. Der Trend geht zu wettbewerbsfähigen und größeren Einheiten. Viele, insbesondere Junglandwirte möchten expandieren undentwicklungsfähige Höfe aufbauen. Dazu brauchen wir mehr Flexibilität bei der Milchquotenregelung. Ich erwarte eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Einführung des Quotenleasing, d. h. der zeitweiligen flächenunabhängigen Nutzungsübertragung von Milchquoten zwischen Landwirten bis zum Ende des Monats Juli. Damit wird es dann möglich sein, Milchquoten, die von einem Betrieb nicht voll ausgeschöpft werden, jährlich gegen Entgelt auf andere Betriebe innerhalb eines Molkereieinzuggebietes zu übertragen. Der Preis für verleaste Milchquoten wird sich dann frei auf dem Markt bilden können. Der Quotenverkauf in regionalen Grenzen zur Sicherung der Milchproduktion auf Futterbaustandorten, also die regionale Handelbarkeit, sollte baldmöglichst realisiert werden. Das Gemeinschaftsrecht läßt bisher allerdings einen Quotenverkauf ohne Flächenübergang nicht zu. Nur deshalb können wir auch einer erneuten Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes, in dem die Bundesländer ermächtigt werden, die von den Landwirten angebotenen Milchmengen aufzukaufen, zustimmen. Nur dadurch wird es ja möglich, über 400 000 t Milch zum Nutzen des Strukturwandels ohne Flächenbindung an andere Landwirte zu übertragen. Das Ziel der erneuten Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes ist also in Ordnung, obwohl wir alle wissen: Der Milchmarkt ist staatlich völlig überreguliert, deshalb müssen wir uns hier schrittweise zurückziehen. Die Länder erhalten jetzt aber noch einmal die Möglichkeit zu einer gewissen Umstrukturierung der Milcherzeugung auf Landesebene. Wie wird das aussehen? Nach welchen Kriterien wird welches Bundesland über die Quoten verfügen? Wie wird sichergestellt, daß es nicht zu Ungerechtigkeiten auch zwischen den einzelnen Bundesländern kommt? Ich hoffe und erwarte, daß wir diese Änderung nicht bereuen werden. Ich fordere die Bundesländer auf, mit der Ermächtigung im Sinne eines Strukturwandels zu wettbewerbsfähigen Einheiten und so wenig wie möglich dirigistisch umzugehen. Der Strukturwandel in der Milchproduktion darf nicht erschwert, Flexibilisierung und Handelbarkeit der Quoten dürfen nicht unterlaufen werden, damit die deutsche Milchwirtschaft im künftigen EG-Binnenmarkt wettbewerbsfähig ist. Kreuzeder (GRÜNE): Herr Kiechle kann sich gratulieren! Mit der Drohung, den Bauern bei Verpachtung 80 % der Milchquote abzuziehen, hat er erreicht, daß sie ihre Quote lieber aufgeben und verkaufen. Den Bauern wurde so jede Möglichkeit genommen, Flächen mit Quote an ihre Nachbarn zu verpachten. Das erklärt auch, daß die Quotenherauskaufaktion von 400 000 t, die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes durchgeführt wurde, binnen kürzester Frist auf über 800 000 t überzeichnet war. Daß durch die Drohung mit Quotenabzug so viel mehr an Kontingenten zum Verkauf angeboten wurde, hat selbst die Initiatoren der Aufkaufaktion überrascht. 17134' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 Das bringt sie ihrem eigentlichen Ziel, der freien Handelbarkeit von Quoten (ohne Flächenbindung) ein entscheidendes Stück näher. Den mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes soll den Bauern innerhalb eines halben Jahres zum zweiten Mal ein Angebot gemacht werden, das als einmalige, nicht wiederkehrende Gelegenheit dargestellt wurde. Dieses Herauskaufangebot wird diesmal über die Länder abgewickelt, und das erklärte Ziel ist die freie Handelbarkeit von Milchmengen ohne Flächenbindung. Diese Hals-überKopf-Entwicklung vom Quotenabzug zur freien Handelbarkeit hat mit kontinuierlicher und glaubhafter Politik nichts zu tun. Doch auch so kann man den Bauernfamilien zeigen, woran sie sind. Immer mehr Kleine müssen aufgeben, damit einige Große wachsen können. Sie wollen die ungeregelte freie Handelbarkeit der Quoten, das wird folgende Auswirkungen haben: steigende Quotenpreise durch verstärkte Nachfrage, Abwanderung von Quoten aus — von der Natur — benachteiligten Gebieten bzw. Grünlandstandorten, die Abwanderung von Quoten in größere Betriebe mit günstigerer Kostenstruktur und sinkende Milchpreise, da sich der Preis mittelfristig an den niedrigsten Produktionskosten orientiert. All dies bedeutet eine weitere Verschärfung des existenzvernichtenden Strukturwandels. Statt dessen benötigen wir endlich eine Politik, die wieder Perspektiven bietet, und zwar für alle Betriebe. Deswegen fordern wir für eine Flexibilisierung der Quotenregelung folgendes: 1. Die Quotenübertragung ist nur innerhalb eines Landkreises oder in einem Radius von 20 km Luftlinie möglich. Es muß für den aufnehmenden Betrieb eine Flächenbindung und eine absolute Bestandsobergrenze von 1,5 bis maximal 2 GV/ha geben. Pro 8 000 kg gepachteter Quote muß 1 ha zusätzlich nachgewiesen werden. 2. Die Quote eines landwirtschaftlichen Betriebs soll innerhalb zweier Milchwirtschaftsjahre verrechenbar sein. 3. Betriebe mit Quoten über 300 000 kg bleiben von der Möglichkeit der Aufnahme flächenunabhängig übertragener Quoten ausgeschlossen. Betriebe mit geringerer Quote und Betriebe in natürlichen Grünlandgebieten müssen bevorzugt werden. 4. Leasingverfahren, die verstärkt zu Preisverfall und Konzentration führen und die landwirtschaftliche Produktion unter unsachgerechte Wettbewerbsbedingungen setzen, werden abgelehnt. 5. Das Splitten von Quoten muß dem aufnehmenden und dem abgebenden Betrieb möglich sein. 6. Die Quotenübertragung darf nicht langfristig die Wiederaufnahme der eigenständigen Milchproduktion eines Betriebs verhindern (Vertragsbefristung). 7. Die Länder dürfen eine Anschlußaktion zur Sonderaktion im Rahmen des Milchaufgabevergütungsgesetzes nur unter der Bedingung durchführen, daß a) diese Milchmengen an Betriebe unter 300 000 kg abgegeben werden, b) dabei Betriebe in natürlichen Grünlandgebieten bevorzugt werden, c) Junglandwirte besonders berücksichtigt werden, d) bisher milchviehlose Betriebe, die auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen, ebenfalls bevorzugt eine Milchquote erhalten können. Das sind die Kriterien, die für eine umweltgerechte, zugunsten der bäuerlichen Betriebe ausgelegte Lösung der Agrarpolitik im Milchbereich nötig wären und nicht die „Wachstumshormone" in Form Ihrer Entwürfe oder Gesetze. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Wasserverbandsgesetz) Gallus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 1989 den Entwurf eines Wasserverbandsgesetzes beschlossen, mit dem das Wasserverbandsrecht neu geregelt werden soll. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 16. Februar 1990 mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen zugestimmt, die von der Bundesregierung nahezu vollständig übernommen wurden. Der Gesetzentwurf soll das noch aus dem Jahre 1937 stammende Gesetz über Wasser- und Bodenverbände und die auf ihm beruhende Erste Verordnung über Wasser- und Bodenverbände ablösen. Er beruht insbesondere auf folgenden Überlegungen: Das Recht der Wasser- und Bodenverbände soll auf heutige demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse ausgerichtet werden. Es sollen jedoch die bestehenden Grundstrukturen — wenn auch unter Anpassung z. B. an das heutige Verwaltungsverfahrensrecht — beibehalten bleiben, um eine größtmögliche Kontinuität im Leben der vorhandenen Verbände zu gewährleisten. Die Regelungen sollen sich auf das für die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung Notwendige beschränken. Dadurch soll zugleich Spielraum für eine Gestaltung des Wasser- und Bodenverbands durch Satzungsbestimmungen und ggf. durch Landesrecht gewährt werden. Auch für die Gestaltung des Aufgabenbereichs der Wasser- und Bodenverbände ist eine flexible Lösung vorgesehen. Die besondere Bedeutung der Wasser- und Bodenverbände wird durch ihre große Zahl und die vielfältigen Betätigungsfelder erhellt. Von den rund 12 000 Verbänden sind bei weitem die meisten im ländlichen Raum tätig. Dreieinhalb Millionen Hektar Land sind in diesen der bäuerlichen Selbstverwaltung dienenden Verbänden zusammengeschlossen; das macht fast ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Bundesgebietes aus. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17135* Apropos Bundesgebiet: Meine Damen und Herren, Sie sollten wissen, daß die Regierung der DDR willens und bereit ist, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf so rasch wie möglich in der Volkskammer beraten zu lassen. Die Regierung der DDR ist entschlossen, die durch den Entwurf eröffneten Möglichkeiten einer Verbesserung der Verbandstätigkeit für die in der DDR vorgesehene Neugründung von Wasser- und Bodenverbänden zu nutzen. Daran mögen Sie auch die gesamtdeutsche Perspektive des vorliegenden Gesetzentwurfs ermessen. Doch zurück zum Inhalt: Die Umsetzung landeskultureller Ziele, die Durchführung entsprechender Maßnahmen sowie der Betrieb dazugehöriger Einrichtungen und Anlagen sind traditionelle Tätigkeitsbereiche der Wasser- und Bodenverbände. In der Nachkriegszeit dienten diese Verbände vornehmlich der Ernährungssicherstellung und der Verbesserung der Produktionsbedingungen. Heute hat der ländliche Raum nicht mehr nur die Funktion einer mengenmäßig ausreichenden und qualitativ hochwertigen Nahrungsmittelproduktion zu erfüllen. Nicht weniger wichtige Aufgaben in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz sowie Freizeitgestaltung und Erholung sind hinzugekommen. Damit werden zwangsläufig auch andere Anforderungen an die Wasser- und Bodenverbände gestellt. Hier setzt der Entwurf neue umweltpolitische Maßstäbe, indem er Möglichkeiten einräumt, die Wasser- und Bodenverbände mit neuen landeskulturellen Aufgaben zu betreuen. Hervorzuheben sind z. B. die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege. Ferner sollen die Verbände die Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft unter Fortentwicklung des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes fördern können. Schließlich sollen den Verbänden Aufgaben im Rahmen von Flächenstillegungs- und Extensivierungsmaßnahmen zugewiesen werden können. Darüber hinaus wird den Verbänden mit dem Gesetzentwurf ein weitreichendes Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. So wird ihnen Satzungsautonomie gewährt. Die Errichtung des Verbandes ist auch durch Beschluß seiner Mitglieder und nicht nur von Amts wegen möglich. Die Ausgestaltung der Kompetenzen von Vorstand, Ausschuß und Mitgliederversammlung ist in umgekehrter Reihenfolge wie in der bisherigen Verordnung über Wasser- und Bodenverbände, WVVO, formuliert. Die Entscheidungsprozesse in den Verbänden sollen demokratischen Grundprinzipien folgen. Die Mitglieder nehmen insoweit auch entscheidend Einfluß auf die Wahl des Vorstandes. Die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände ist auf eine reine Rechtsaufsicht beschränkt. Der Gesetzentwurf regelt nur die inneren Verhältnisse der Wasser- und Bodenverbände. Er enthält also keine materiellen Regelungen für die einzelnen Aufgabenbereiche. Vielmehr handelt es sich um ein Organisationsgesetz, mit dem die Rechtsform des Wasser- und Bodenverbands als Körperschaft des öffentlichen Rechts in ihren Grundzügen ausgestaltet wird. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU): Der Entwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände ist ein Rahmengesetz, welches im wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Zum einen ersetzt es die alten Vorschriften von 1937, aus einer despotischen Zeit, durch neue, demokratische Strukturen. In Teilen waren die alten Vorschriften grundgesetzwidrig, kein Satzungsrecht, die Mitgliederversammlung hat kein Beschlußrecht, keine Anhörung, die Aufsichtsbehörde konnte Wahlen annullieren. Zum anderen versetzt es die Verbände in die Lage, sich neuen Aufgaben, die sich aus den sich erweiternden Erfordernissen hinsichtlich Landschaftspflege und Naturschutz ergeben, zu stellen. Als das Reichsgesetz über Wasser- und Bodenverbände bzw. die dazugehörigen Vorschriften in Kraft traten, und auch noch in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik stand immer die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion zur Sicherung der Ernährung unserer Bevölkerung im Vordergrund. Darauf waren auch die Wasser- und Bodenverbände ausgerichtet: Melioration, Erhaltung der Vorflut, Wegebau etc. Heute, nachdem das primäre Ziel bereits seit Jahren erreicht ist und wir Probleme mit Überproduktionen und teilweise Übernutzung haben, muß der Aufgabenbereich der Verbände erweitert werden. Erhaltung unserer Kulturlandschaft — Naturschutz —, Landschaftspflege und Bodenschutz sind neue wichtige Aufgaben für die Verbände. Die neuen, eminent wichtigen Aufgaben können nicht allein von den Landwirten gelöst werden. Wasser- und Bodenverbände müssen sich den Herausforderungen genauso wie die Flurbereinigung stellen. Die Agrarpolitik bildet hierfür die Grundlage und leistet ihren unverzichtbaren Beitrag, zum Beispiel mit dem Flächenstillegungs- und Extensivierungsprogramm, über das heiße Debatten geführt werden. Alternativen, die europäisch durchsetzbar sind, haben wir nicht. Aus der damit verbundenen Rückführung von Flächen und Gewässern in einen naturnahen Zustand sowie aus der Notwendigkeit der Erweiterung der Natur- und Wasserschutzgebiete ergeben sich die neuen Aufgaben für die Verbände: Anlage von Feuchtbiotopen, vernetzten Ökosystemen, Acker-und Flußrandstreifen, Rückbau von Altanlagen, um nur einige Stichworte zu nennen. Das zweite wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs: Die Vorschriften über die Wasser- und Bodenverbände müssen mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden. Die Betroffenen müssen am Entscheidungsprozeß mitwirken. Der Einfluß des Staates wird auf das Notwendigste zurückgeführt. Das neue Wasserverbandsgesetz ist nicht nur eine Modernisierung alter Regelungen, sondern auch ein Baustein in unserer umfassenden Politik für Landwirtschaft und ländlichen Raum. In der Bundesrepublik haben wir derzeit 12 000 Wasser- und Bodenverbände. Sie erstrecken sich auf eine Fläche von 3,5 Millionen ha. Das ist mehr als ein Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Schon daran wird die Bedeutung dieser Verbände deutlich. Ihr Handeln muß sich an den neuen Aufgaben der Landwirtschaft, die nicht mehr nur die Nahrungsmittelproduktion zum Ziele hat, orientieren. Die Verbände sind ein wichti- 17136* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 ges Instrument zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Raumes. Ich sage dies auch mit Blick auf die DDR, die schnellstmöglichst ein Gesetz gleichen Inhalts erlassen will. Die Wasser- und Bodenverbände werden meines Erachtens ein wichtiges Hilfsmittel im Umstrukturierungsprozeß der Landwirtschaft in der DDR sein. Ich möchte zum Schluß noch einmal darauf hinweisen, daß Wasser- und Bodenverbände — wenn auch heute nicht mehr ausschließlich, so doch ursprünglich — der Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion mit dem Ziel der Ernährungssicherung dienten. Heute wurden im sogenannten vereinfachten Verfahren zwei Gesetze verabschiedet, die die Versorgung der Menschen in Ausnahmesiutationen gewährleisten sollen, einmal im immer unwahrscheinlicher werdenden Verteidigungsfall, zum anderen in Krisenfällen wie Natur- und Umweltkatastrophen, beim Ausbruch von Tierseuchen, bei massiver Störung der Weltmärkte. Kein populäres Thema! Aber wer sich nicht für solche Krisen vorbereitet, handelt unverantwortlich. Dabei ist eine Vorratshaltung für wichtige Grundnahrungsmittel unverzichtbar. Da hapert es teilweise erheblich. Wegen der Bedeutung der beiden Gesetze hätten wir diese jetzt mitberaten können. Mit diesem Hinweis will ich diesen Mangel korrigieren. Der federführende Ausschuß wird das Wasserverbandsgesetz zügig beraten. Pfuhl (SPD) : Im Jahre 1937 wurde das Gesetz und die erste Verordnung über Wasser- und Bodenverbände, das sogenannte Wasserverbandsgesetz, erlassen. Das Gesetz und die Verordnung hatten das Ziel, im Sinne der damaligen Staatsauffassung dirigistisch und mit antidemokratischen Zwangsmitteln und durch, mit einer fast uneingeschränkten Machtfülle ausgestattete, Verbände, „die Wasser- und Bodenverhältnisse als eine Grundlage der Selbstversorgung des deutschen Volkes " neu zu gestalten. Natur und Umweltschutz fanden keinen Eingang in dieses Gesetzeswerk. Über 12 000 Wasser- und Bodenverbände in der Bundesrepublik haben ihre Existenzgrundlage in diesem Gesetz Abwasserreinigung, Wasserversorgung, Deichbau und Deichpflege, Unterhaltung von Gewässern, Bodenverbesserung und Bodenentwässerung werden durch diese Verbände durchgeführt. Abgesehen davon gibt es landesrechtliche Sondergesetze für Verbände wie den Ruhrverband. Dem Gesetz wurden in den vergangenen Jahrzehnten durch Landesgesetze die undemokratischen, auf dem Führerprinzip basierenden Zähne gezogen, d. h. die Verbandsführung wurde auf demokratische Weise gewählt und kontrolliert. Nunmehr soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf eines Wasser- und Bodenverbandsgesetzes eine Generalrevision erfolgen, die den Rahmen für landesrechtliche Regelungen setzt. Das ist gut so. Man kann nämlich nicht die Deichverbände an der Nordsee mit den Wasserbauverbänden in den Alpen in einen Topf werfen. Die Länder wissen im einzelnen besser als die Verbände in ihrem spezifischen Bereich, wie sie ihre Aufgabe erfüllen sollen und können. Was jedoch diesem Rahmengesetz fehlt, ist eine Natur- und Umweltschutzzielvorgabe. Es fehlt die gesetzliche Grundsatzregelung, die allen Verbänden die Grundsätze der Ökologie als Aufgabe zur Pflicht macht. Selbst dem Vorschlag des Bundesrates, in § 1 die Worte „Bei der Erfüllung der Aufgaben hat der Verband die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landespflege zu unterstützen" anzufügen, wurde nicht entsprochen. Wir befürchten, daß durch diese fehlenden Zielvorgaben die Fehlentwicklungen in der Wasserwirtschaft, die von den Wasser- und Bodenverbänden mitverursacht worden sind, auch künftig nicht behoben werden. Wenn diese Verbände in der Regel auf eine einzige Nutzungsart ausgerichtet sind — z. B. Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung, Be- und Entwässerung — , dann brauchen sie stärkerer begleitender Vorschriften im Hinblick auf Natur- und Artenschutz. Es wird unsere Aufgabe als Parlament sein, dieses Gesetz auf Herz und Nieren in den Ausschüssen hinsichtlich seiner ökologischen Bedeutung zu prüfen und zu ändern. Nur so wird es dann die Aufgaben in der Zukunft erfüllen können. Bredehom (FDP): Diese Novelle soll ein Stück deutscher Vergangenheit bewältigen. Denn noch gilt das Recht der Wasser- und Bodenverbände aus dem Jahre 1937. Allein diese lange Zeitspanne rechtfertigt schon die Novellierung und Anpassung an moderne Standards. Weit wichtiger ist jedoch, daß durch Rechtsbereinigung, Rechtsvereinheitlichung und der Stärkung der Rechtsposition der Wasser- und Bodenverbände diesen sozusagen ein Anzug auf Zuwachs geschneidert wurde. Denn die rund 12 000 Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, die schwergewichtig agrarorientiert tätig sind und nahezu ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche betreuen, können auf der neuen Rechtsgrundlage auch neue Aufgaben übernehmen. Es werden nicht mehr allein die Sicherung des Eigentums vor den Gefahren des Wassers und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen von Bedeutung sein. Hinzukommen können neue landeskulturelle Aufgaben wie Erhaltung von Flächen und Gewässern zum Schutz des Bodens und für die Landschaftspflege. Die Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft wird verbessert, dadurch der Natur- und Umweltschutz gefördert. Wichtig ist ferner — und deshalb habe ich gesagt, es ist ein Anzug auf Zuwachs — folgendes: Die Verbände können nun auch Tätigkeiten im Rahmen der Flächenstillegung und Extensivierung übernehmen. Dies ist ein bedeutsamer agrarpolitischer Aspekt, denn wir alle wissen, daß eine erfolgreiche Mengenanpassung, also auch die Herausnahme der Flächen aus der Produktion, entscheidend ist für die Stabilisierung der Erzeugerpreise. Je erfolgreicher die örtliche Umsetzung, um so erfolgreicher die produktionsbegrenzenden Maßnahmen. Insgesamt stärkt die Novelle den ländlichen Raum, weil in einem wichtigen Bereich der Landeskultur die Selbstverwaltungsorgane flexibler agieren können. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1990 17137* Frau Garbe (GRÜNE): Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt für sich in Anspruch, „bewährte Vorschriften" des Reichsgesetzes von 1937 beizubehalten. Was aber unter dem Stichwort „bewährt" von dieser Bundesregierung im Wasserverbandsrecht noch in die 90er Jahre hinübergeschleppt werden soll, ist ein Umgang mit den Elementen Wasser und Boden, dem das ökologische Einmaleins fremd geblieben ist. Von seiten unserer Fraktion ist bereits 1985 ein Antrag zur Reform der Wasser- und Bodenverbände eingebracht worden. Aus der Erkenntnis gravierender Fehlentwicklungen dieser Verbände insbesondere im Bereich des Gewässerausbaus, des Gewässerschutzes und des Wasserraubbaus hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufgaben und Arbeitsweisen der Wasser- und Bodenverbände in einer Gesetzesnovelle nach demokratischen und ökologischen Grundsätzen zu novellieren. Wir müssen nunmehr feststellen: Sie haben es nicht fertiggebracht, die Gesichtspunkte des Umwelt- und Naturschutzes in dieses Gesetz einzuarbeiten. Sie haben es nicht fertiggebracht, mit der Novelle dieses Gesetzes dafür zu sorgen, daß die Fehlentwicklungen der Vergangenheit, die uns Schäden in Milliardenhöhe und den Verlust wertvoller Naturschutzgebiete beschert haben, soweit wie möglich ausgeglichen werden. Sie haben es nicht fertiggebracht, mit dieser Novelle dafür zu sorgen, daß die Wasser- und Bodenverbände in ihrer Tätigkeit auch darauf mitausgerichtet werden, die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser langfristig zu sichern. Sie haben es versäumt, die Wasserverbände für verursachte Schäden zukünftig in die Pflicht zu nehmen. Das ist unsere Kritik. Aber wir begrüßen andererseits, daß die Bundesregierung in der Novelle den Weg gegangen ist, ausdrücklich den Bundesländern und den Verbänden gestalterischen Spielraum einzuräumen. Damit wird in guter Weise der undemokratische Ansatz der Entstehung und der Bestimmungen dieses Gesetzes aus dem Jahre 1937 überwunden. Wasserverbände könnten nach Auffassung der GRÜNEN als regional arbeitende Institutionen eine wichtige Funktion bei der Entwicklung von Wasserwirtschaftsplänen und bei der Renaturierung der Gewässer übernehmen. Die Verpflichtung auf ökologische Zielvorgaben statt auf einseitigen Nutzen der Verbandsmitglieder wäre die angemessene Aufgabe der Novellierung gewesen. Vor dieser Aufgabe hat die Bundesregierung zu unserem großen Bedauern kapituliert. Vielleicht ändert sich das aber noch während der Ausschußberatung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dennoch frage ich Sie jetzt, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.


Rede von Werner Zywietz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Aber ja!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Zywietz, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, daß das Finanzministerium einen Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre, zwei beamtete Staatssekretäre hat und das Verteidigungsministerium einen Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei beamtete Staatssekretäre hat? Soll ich Ihnen aufzählen, wie Sie die Riege der Parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre seit 1987 ausgeweitet haben, was ebenfalls zur Verschwendung von Steuergeldern geführt hat?

    (Zuruf von der SPD: Wo sind denn die alle?)

    Keiner dieser Herren ist hier: Sie sind alle mit der deutschen Einheit befaßt. Dann muß das ja ein Chaos werden!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Deshalb wird das auch so gut! — Zuruf von der FDP: Es sind auch Damen dabei!)