Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist unser politisches Ziel, für das wir uns konsequent eingesetzt haben und weiter einsetzen werden. Mit der Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub haben wir die Wahlfreiheit in der Phase der Familiengründung konkret möglich gemacht.
Die Möglichkeit, aus dem Erwerbsleben vorübergehend auszuscheiden, um sich ganz der Familie widmen zu können, ohne berufliche Einbußen zu erfahren, muß gegeben sein. Doch wir wissen, daß Frauen heute oft große Schwierigkeiten haben, nach längerer Unterbrechung wieder in den Beruf zurückzukehren.
Die Bundesregierung hat der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen in ihrer Koalitionsvereinbarung 1987 einen zentralen Stellenwert zugewiesen. Mit ihrem Sonderprogramm zur beruflichen Wiedereingliederung hat sie gezeigt, daß sie nicht nur entschlossen ist, Frauen zu helfen, sondern auch handelt. Ich begrüße diesen Entschließungsantrag daher sehr, da er die Wiedereingliederungspolitik der Bundesregierung bestätigt.
Die Koalitionsfraktionen haben im März in ihrem Antrag eine Reihe von Maßnahmen gefordert. Hierzu gehören u. a. die beiden Modellprojekte des Sonderprogramms zur Wiedereingliederung. Ich teile nicht die Meinung der SPD, daß Modellprojekte überflüssig sind.
Im Gegenteil. Hier wird mit 17 Beratungsstellen und dem Programm „Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgeber", die Berufsrückkehrerinnen unbefristet einstellen und in ihrem Beruf requalifizieren, wirklich Neuland betreten. Im Rahmen der Projekte können verschiedene Möglichkeiten erprobt werden, anstehende Probleme zu lösen. Lösungsmöglichkeiten, die sich dabei bewähren, können dann für eine gesetzliche Regelung ausgewählt werden.
Die bisherigen Erfahrungen aus dem Modellversuch „Beratungsangebote" zeigten, daß der Beratungs- und Handlungsbedarf für Frauen, die nach familienbedingten Unterbrechungszeiten wieder in das Erwerbsleben zurückkehren wollen, weitaus höher ist, als bisher angenommen wurde. Nach übereinstimmender Auskunft aller Bundesländer hat sich die Annahme eines spezifischen, umfassenden, ganzheitlichen Beratungsbedarfs für rückkehrwillige Frauen als richtig erwiesen, so daß zunächst die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Modellprojekts zu prüfen sein wird. Darüber hinaus ist es das Ziel der Bundesregierung, Hilfestellungen und Anreize dafür zu schaffen, daß auch nach Beendigung der Modellphase die vorhandenen Beratungsstellen weitergeführt und neue Beratungseinrichtungen geschaffen werden. Das Modellprogramm „Einarbeitungszuschüsse" ist angelaufen und für den Zeitraum von fünf Jahren geplant. Es wird notwendige Hinweise darüber liefern, ob und wie § 49 des Arbeitsförderungsgesetzes noch besser für die Gruppe der Berufsrückkehrerinnen ausgestaltet werden kann.
Attraktive Teilzeitarbeitsplätze sind ein wichtiger Bestandteil zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, hier einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu schaffen.
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Forderung an die Tarifpartner, Vorschläge zu erarbeiten, die zeigen, in welcher Form auch kleine und mittlere Betriebe zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen können. Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit beabsichtigt daher, die Situation der betrieblichen Kinderbetreuung in der Bundesrepublik mit dem Ziel analysieren zu lassen, grundlegende Informationen und Anregungen über neuere Entwicklungs- und Finanzierungsmodelle betrieblicher Kinderbetreuung zu erhalten und an entsprechende Betriebe, insbesondere auch an Klein- und Mittelbetriebe, weiterzugeben.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen während und nach der Familienphase sind wichtig. Die Bundesregierung fördert bereits einige Weiterbildungsprojekte, die die in der Familienphase erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse der beteiligten Frauen positiv aufgreifen und ergänzen, um sie für eine berufliche Qualifizierung nützen zu können.
Es gilt nun, alles zu tun, um den Müttern den Wiedereintritt in das Berufsleben nach der Familienphase zu erleichtern. Konzeptionen, die einseitig eine dauernde Berufstätigkeit für jede Frau vorsehen, werden den Wünschen vieler Frauen genausowenig gerecht wie Konzeptionen, die eine einmal getroffene Entscheidung zur Aufgabe der Berufstätigkeit der Familie zuliebe in der Realität unumkehrbar machen und so Frauen auf Dauer von der Erwerbstätigkeit ausschließen.
Mit diesen ersten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf wird die Bundesregierung einen weiterführenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.