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ID1121102000

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    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, den wir heute beraten, ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Frauen werden durch dieses Gesetz wirkungsvoller vor beruflicher Diskriminierung geschützt. Mit den vorgesehenen Regelungen über Schadensersatzansprüche diskriminierter Arbeitnehmerinnen und über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur korrekten Stellenausschreibung und zum Gesetzesaushang im Betrieb sorgen wir für mehr Rechtssicherheit.
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und ich sind uns einig,

    (Schreiner [SPD]: Ein schönes Tandem!)

    daß für einen raschen und umfassenden Bekanntheitsgrad des Gesetzes gesorgt werden muß, damit es wirkt. Die Frauen müssen über dieses Gesetz Bescheid wissen, aber die Unternehmer auch.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Noch eine Kampagne! 20 Millionen DM für die Katz!)

    Dieses Gesetz gibt Arbeitnehmern mehr Schutz und macht es Unternehmern schwerer, über die Interessen der Frauen hinwegzugehen. Es ist gewiß ein Erfolg, daß wir die Unklarheiten und Unverbindlichkeiten
    des bisherigen arbeitsrechtlichen Anpassungsgesetzes im Interesse der Frauen endlich beseitigen und das wichtige Ziel der spürbaren Sanktionen gegenüber Diskriminierungen erreicht haben. Das BMJFFG hat hierzu einen erheblichen Beitrag geleistet.
    Gewiß, man kann diesen Entwurf kritisieren,

    (Zuruf von der SPD: Muß!)

    kann weitergehende Maßnahmen wünschen. Aber es ist schon erstaunlich, wenn ausgerechnet diejenigen ihn kritisieren und als Etikettenschwindel bezeichnen, die selbst für das Gesetz von 1980 Verantwortung tragen, nämlich die SPD.
    In der Auseinandersetzung wird nicht immer seriös argumentiert. Wenn behauptet wird, der Gesetzentwurf verschlechtere die Rechtslage der Frauen gegenüber der bisherigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, so ist das schlicht falsch. Maßgebend kann nur die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinen beiden Urteilen vom 14. März 1989 sein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Entschädigung in Höhe eines Monatsverdienstes für ausreichend gehalten. Nach seiner Auffassung stellt dieser Betrag — ein Monatsgehalt — bereits eine hinreichende Sanktion dar.

    (Frau Weiler [SPD]: Und nach Ihrer?)

    Der Gesetzentwurf geht demgegenüber mit seiner Schadensregelung von bis zu vier Monatsverdiensten für die sogenannte Bestqualifizierte und mit seiner Entschädigungsregelung von bis zu drei Monatsverdiensten für eine andere diskriminierte Bewerberin über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinaus. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, über den Einzelfall hinaus zu einer angemessenen und allgemeingültigen Lösung zu kommen und die notwendige Rechtssicherheit auch hier sicherzustellen.
    Eine große Rolle spielt die Frage der Beweislastregelung. Ich sage offen: Ich hätte mir eine noch stärkere Verlagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber gewünscht. Aber dafür habe ich keine Mehrheit gefunden.

    (Zurufe von der SPD)

    Daran hat sich nun einmal seit 1980 nichts geändert.

    (Zuruf von der SPD: Wer regiert denn seit 1982?)

    Vor die Alternative gestellt, entweder einen nicht ganz optimalen Entwurf mitzutragen oder die Neuregelung in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht in Angriff zu nehmen, habe ich mich für die erstgenannte Alternative entschieden,

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Sie hätten ja auch die Chance, einem der beiden Quoten-Gesetzentwürfe in dieser Legislaturperiode zuzustimmen! Es gibt wunderbar ausgearbeitete Entwürfe der Opposition! Da bräuchten Sie nur zuzustimmen! Die liegen ja vor!)




    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    die immerhin einen Fortschritt bedeutet. Darüber, ob es hier noch eine weitergehende Klärung geben kann, muß im Parlament diskutiert werden.

    (Zustimmung der Abg. Frau Würfel [FDP])

    In der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist festgehalten, daß ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die zwingend vorgeschriebene geschlechtsneutrale Stellenausschreibung eine verstärkte Indizwirkung hat, wenn eine Benachteiligung des Geschlechts glaubhaft gemacht werden soll.
    Auf meine Initiative hin wurde in die Gesetzesbegründung fener eine Klarstellung zur Geltung des Gesetzes auch für mittelbare Diskriminierung aufgenommen sowie zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit gezielten Maßnahmen der Frauenförderung. Das sind Fortschritte, die besondere Akzente setzen.

    (Beifall der Abg. Frau Würfel [FDP] — Schreiner [SPD]: Nur Frau Würfel ist begeistert!)

    Daneben steht das Thema der geschlechtsbezogenen Formulierungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf der Tagesordnung. Auch dazu ganz kurz einige Bemerkungen:
    Seit einigen Wochen liegt der Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Rechtssprache" mit Empfehlungen über männliche und weibliche Personenbezeichnungen in der Rechtssprache vor. Dieser Bericht wird in Kürze Gegenstand einer Kabinettsvorlage sein. Dabei handelt es sich um die aktuellste und umfassendste sachverständige Analyse dieses Themas. Sprache darf nicht auf Dauer hinter der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterherhinken.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Das ist aber erstaunlich! Dafür haben Sie aber lange gebraucht!)

    Wir brauchen auch hier Fortschritte, d. h. auch in Vorschriften, Vordrucken und Bescheinigungen müssen Frauen angesprochen werden.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Dann gibt es wieder nur die „Bewerber" im EG Anpassungsgesetz! Das ist ja interessant!)

    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Hämmerle.

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    Rede von Gerlinde Hämmerle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist offensichtlich: Frauen sind im öffentlichen Leben besonders unterrepräsentiert. Noch immer herrscht die Einstellung vor, daß Frauen ihre Tätigkeitsfelder vorrangig in der Familie, im Privatleben fänden und daß den Männern die Erwerbsarbeit und das öffentliche Leben reserviert seien, Kennwort: geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.
    Solch eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung trägt dazu bei, daß die bestehende Geschlechterhierarchie weiter erhalten bleibt. Männer gestalten, leiten, bestimmen und beherrschen vor allem die Repräsentationsorgane und Entscheidungsgremien, und Frauen kommen dann hin und wieder im öffentlichen Leben auch vor.
    Frauen sind gerade auch in Gremien, für die die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag ein Vorschlagsrecht haben, unterrepräsentiert. So ist z. B. unter den elf Mitgliedern des erst im Dezember 1989 neu gewählten Rundfunkrats der „Deutschen Welle" nur eine einzige Frau. Die Situation beim „Deutschlandfunk" ist nicht viel anders. Über die 10-%-Marke kommen Frauen in Rundfunk- und Verwaltungsräten nicht hinaus.
    Als Abgeordnete aus Karlsruhe füge ich das Beispiel der beiden höchsten Gerichte hinzu. Bundesgerichtshof: Von 120 Richtern sind fünf Frauen. Bundesverfassungsgericht: Von 16 Richtern sind zwei Frauen.
    Genauso offensichtlich unterrepräsentiert sind Frauen bei internationalen Gremien, im Bereich der EG-Kommission und bei internationalen Konferenzen, bei denen Frauen ansonsten als Dolmetscherinnen und Sekretärinnen unentbehrlich sind. Auch bei der Besetzung der Posten des Auswärtigen Amtes als Botschafterinnen, Konsulinnen, Attachés kommen Frauen sehr selten vor.
    Deshalb sieht unser Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes eine Pflicht zur Förderung der beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst so lange vor, bis diese Unterrepräsentation von Frauen beseitigt ist.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Weil der Mißstand so offenkundig, der Sachverhalt so eindeutig ist, hat auch der Innenausschuß empfohlen, unserem Antrag zuzustimmen.
    Herr Präsident, ich möchte hier für die Berichterstatterinnen und Berichterstatter eine Änderung der Beschlußvorlage beantragen. Der 1. Mai 1990 ist vorbei. Es kann zu diesem Termin nicht mehr berichtet werden. Wir bitten um Änderung in: „1. Oktober 1990".
    Zum zweiten Thema: Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern kann nur verwirklicht werden, wenn in allen Bereichen ein entsprechendes Bewußtsein entsteht. Die Sprache spielt in diesem Prozeß eine wesentliche Rolle, da sie das gesellschaftliche Bewußtsein widerspiegelt.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Auch das Sein bestimmt das Bewußtsein! Das stimmt immer noch!)

    Die deutsche Sprache, insbesondere die Rechtssprache, wird aber bisher von männlichen Sprachformen bestimmt und diskriminiert Frauen.

    (Frau Dr. Niehuis [SPD]: Die Ministerin geht gerade!)

    Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Sprache ihren Ausdruck finden zu lassen und damit die Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben, soll die Rechtssprache geschlechtergerecht gestaltet werden.
    Es liegen unterschiedliche Anträge vor, die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Der Gegensatz zwischen den Positionen der Fraktionen ist nicht so



    Frau Hämmerle
    groß — wenn ich das richtig sehe —, daß er nicht überwunden werden könnte.
    Wir beantragen die Prüfung aller Gesetze auf ihre Sprache hin und nicht nur der neu zu erlassenden Gesetze.

    (Heyenn [SPD]: Sehr richtig!)

    Die CDU/CSU-Fraktion hat ihrerseits eine Änderung des Mitbestimmungsgesetzes beantragt, in dem das Wort „Wahlmänner" durch den neutralen Ausdruck „Delegierte" ersetzt werden soll. Bei allem guten Willen bleiben Sie jedoch auf halbem Weg stecken. Das Gesetz ist nach wie vor so formuliert, als gäbe es nur männliche Delegierte, männliche Ersatzdelegierte, Arbeiter und Arbeitnehmer.
    Im Entwurf Ihres Gesetzes zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeitsleben ist immer nur die Rede von dem Bewerber, von dem in seinem Persönlichkeitsrecht verletzten Bewerber,

    (Heyenn [SPD]: Peinlich! Peinlich!)

    von dem Kläger, von dem Arbeitnehmer. Frauen kommen in diesem Gesetz, in dem es in erster Linie um ihren Rechtsanspruch geht, sprachlich nicht vor.
    Auch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bedarf einer Überarbeitung. Es geht hier um die Wahl des Präsidenten — entschuldigen Sie, Herr Präsident! — und seiner Stellvertreter, obwohl wir längst eine Präsidentin und eine Vizepräsidentin haben. Es geht um Redner, um Ausschußvorsitzende. Obwohl immerhin 80 von 519 Abgeordneten Frauen sind, tauchen diese Frauen in der Geschäftsordnung nicht auf.
    Frauen sind sprachlich unsichtbar gemacht. Umdenken ist schwer. Deshalb ist unbedingt eine Hilfestellung in Form eines Grundsätzekatalogs erforderlich, wie wir es in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben.
    Gesetzessprache sollte sich mindestens an folgenden Prinzipien orientieren: am Prinzip der Sichtbarmachung, am Prinzip der Eindeutigkeit und am Prinzip der Lesbarkeit. Vorzuziehen ist deshalb nicht die geschlechtsneutrale, sondern eine geschlechtergerechte Sprache.
    Wir brauchen viel Phantasie, um schwerfällige Texte und Wortungetüme zu vermeiden. Ich bin gespannt, Frau Ministerin — ich kann sie jetzt hier nicht mehr sehen — , auf den Inhalt dieses Gutachtens, das Sie angekündigt haben.
    Für meine Person möchte ich gleich etwas dazu sagen: Schrägstrich-Formulierungen und das große I — z. B. in Arbeitnehmerinnen — genügen nicht. Sie sind zwar lesbar, aber nicht sprechbar. Außerdem möchte ich keine Schrägstrich-Person sein.

    (Heiterkeit sowie Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos] — Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Das bist du auch nicht!)

    Weibliche und männliche Bezeichnungen sollen in voll ausgeschriebener Form verwendet werden; die weibliche Form ist grundsätzlich voranzustellen.

    (Beifall der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Hierzu ist eine Kommission von Sachverständigen einzuberufen, wie es auch bei der Vorbereitung des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes für erforderlich gehalten wurde.
    Ein letztes Wort zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt. Wenn dieser keine Mehrheit finden sollte, werden wir der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen, weil sie natürlich immer noch besser ist als gar nichts.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])