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ID1121101600

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Metadaten
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    6. Schmidt: 1
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    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
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    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erkennen an, daß mit diesem Gesetzentwurf Rechtssicherheit geschaffen wird und Schadensersatzansprüche für die unterbliebene Einstellung oder Beförderung von Frauen und Männern eingeführt werden. Leider haben wir 14 Jahre auf die Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht gewartet. Die EG-Richtlinie forderte auf zur Schaffung bundesweiter gesetzlicher Sanktionsmöglichkeiten bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Seit 1976 haben wir mit einer Rechtsunsicherheit leben müssen, die auf Dauer nicht zumutbar war,

    (Frau Steinhauer [SPD]: Ausgerechnet die FDP muß das sagen, die 1980 eine bessere Regelung verhindert hat!)




    Frau Würfel
    zumal richterliche und höchstrichterliche Entscheidungen völlig unterschiedliche Schadensersatzregelungen erbrachten.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    — Bringen Sie mich doch nicht raus. — In vielen Fällen ist dem Spruch des Europäischen Gerichtshofs nicht gefolgt worden und demjenigen Arbeitgeber keine wirksame und abschreckende Sanktion auferlegt worden, der Frauen bei Nichteinstellung oder Nichtbeförderung diskriminiert hatte.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Letzte!)

    — Wieso ist das das Letzte? Es gibt immer wieder neue FDP-Abgeordnete.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    Ich begrüße, daß der vorliegende Regierungsentwurf nun zugleich die Höhe der Schadensersatzansprüche regelt. Ich weiß, daß diese Schadensersatzregelungen viele Frauen nicht befriedigen; insbesondere die Festlegung der Höchstgrenze, die Entschädigungen auf ein bestimmtes Maß beschränken soll, ist umstritten. Zu Recht ist zu befürchten, daß die vorgesehene Lösung im Einzelfall die Entschädigungssummen bei Sammelbeförderungen und Sammelbewerbungen auf eher symbolische Größen beschränken können. Dies wollen wir auf keinen Fall. Denn damit wären wir auf den Stand von 1980 zurückgeworfen, der Ersatzansprüche vorsah, die blanker Hohn waren.
    Auf der anderen Seite müssen wir natürlich abwägen, daß die Begrenzung von Schadensersatzansprüchen Sinn machen kann. Aus der Sicht derer, die Frauen einstellen und befördern, darf ein Antidiskriminierungsgesetz — und ein solches ist dieses Gleichstellungsgesetz — selbstverständlich nicht dazu führen, daß Fronten aufgebaut werden. Wir müssen darauf achten, daß die Arbeitgeber von Schadensersatzforderungen in zu großer Höhe nicht von vornherein abgeschreckt werden und eventuell überreagieren, indem sie Frauen bereits im Vorfeld möglicher Einstellungen und Beförderungen aussperren. Denn wir müssen uns doch darüber im klaren sein, daß gerade mittelständische und kleine Unternehmen Schadensersatzansprüche ohne Begrenzung auf Obergrenzen besonders hart träfen. Es waren ja in der Vergangenheit gerade diese Betriebe, die Frauen eingestellt und 900 000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen haben.
    Jetzt zu dem sehr kritischen Thema der Umkehr der Beweislast. Das ist wirklich der härteste Punkt bei dem Ganzen, und wir werden in den Ausschüssen noch lange darüber zu diskutieren haben.
    Personalauswahlentscheidungen sind natürlich auch Ermessensentscheidungen. Darüber sind wir uns ja im klaren. Selbstverständlich ist es für Frauen wichtig, daß dies bis zu einem gewissen Grade so bleibt. Gerade bei wiedereinzugliedernden Frauen lassen sich objektivierbare Kriterien nur schwer heranziehen, wenn es darum geht, auch außerberufliche Eignungen zu beurteilen. Oft machen es ja gerade diese subjektiven Auswahlkriterien und Entscheidungen den Verantwortlichen möglich, Frauen für einen beruflichen Wiedereinstieg eine Chance zu geben.
    Auf der anderen Seite weiß ich natürlich auch, daß es Frauen heute in der Regel schier unmöglich ist, nachzuweisen, daß sie diskriminiert worden sind, wenn Männer wieder einmal bei der Beförderung bevorzugt worden sind und sie ohnmächtig, mit der Faust in der Tasche, möchte ich einmal sagen, nicht in der Lage sind, den Beweis einer Diskriminierung anzutreten.
    Wie gesagt, diesem Punkt müssen wir uns noch einmal ganz ausführlich widmen.
    Nun zu den geschlechtsbezogenen Formulierungen in Gesetzen. Ich denke, die gemeinsamen Anträge machen deutlich, daß grundsätzlich die Forderung berechtigt ist, daß in allen Gesetzen in Zukunft geschlechtsspezifische Formulierungen vermieden werden sollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen zwischen den Fraktionen, ob sozusagen das Bundesrecht möglichst umgehend auf geschlechtsspezifische Formulierungen hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden soll oder ob die geschlechtsneutralen Formulierungen vor allem bei künftigen Gesetzen oder bei grundlegenden Änderungen von Gesetzen gewählt werden sollen.
    Zunächst einmal bin ich froh über die Einigkeit darüber, daß die Gesetzessprache Ausdruck gesellschaftlicher Realität ist, daß die gesellschaftliche Realität sich gewandelt hat und daß wir einer offenen Gesellschaft mit gleichberechtigter Teilnahme von Männern und Frauen immer näher kommen. Diese Realität muß sich natürlich in der Gesetzessprache niederlegen. Demgemäß müssen geschlechtsbezogene Bezeichnungen insgesamt einer neuen Bewertung unterzogen werden.
    Wir unterstützen daher den Beschluß des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, der vorsieht, daß ab sofort in allen Gesetzentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geschlechtsspezifische Bezeichnungen vermieden werden. Allerdings dürfen wir nicht verkennen, daß Rechtssicherheit und Gleichberechtigung für beide Geschlechter nicht nur eine Frage der geschlechtsneutralen Bezeichnung ist, sondern daß diese Gleichberechtigung sich im tatsächlichen Leben, aber auch in der Rechtsprechung wiederfinden muß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schmidt (Hamburg).

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen! Meine Herren! Zur Einstimmung lese ich Ihnen einen Text aus dem Gesetzeswerk der Bundesrepublik Deutschland vor:
    Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnisse zurück, so hat er dem anderen Verlobten ... den Schaden zu ersetzen .... Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, daß er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
    Das steht in § 1298 BGB.
    Die Schlußfolgerung aus diesem Text — zumindest für unvoreingenommene Leserinnen und Hörerin-
    16624 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode. — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990
    Frau Schmidt (Hamburg)

    nen — kann doch nur sein, daß dieser Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches von zwei Verlobten männlichen Geschlechts handelt und in der Bundesrepublik Deutschland somit das Verlöbnis als Vorstadium der Ehe zwischen homosexuellen Männern statthaft und gesetzlich geregelt ist.

    (Allgemeine Heiterkeit sowie Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Aber dieses ist mitnichten so. Selbstverständlich sind die Frauen immer mit gemeint, wenn vom Bürogehilfen, dem Putzmann und der Schreibkraft die Rede ist, und selbstverständlich auch, wenn im BGB von dem einen oder dem anderen Verlobten die Rede ist.
    Wie Sie wissen — das hat sich herumgesprochen —, sind Frauen die Hälfte der Bevölkerung. Frauen sind eben keine Männer, und sie möchten auch nicht als solche bezeichnet werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Wem das als feministische Haarspalterei erscheint, dem oder der können wir empfehlen, nur noch und ausschließlich die weibliche Sprachform zu benutzen, liebe Kolleginnen; die Herren Kollegen können sich dann einfach als mitgemeint betrachten. Das will natürlich keiner, wie der Aufschrei aus männlichen Kehlen beweist, wenn irgendwo gewagt wird, wie kürzlich in der Berliner Senatsverwaltung geschehen, einen höher qualifizierten Posten nur für Frauen und nur in der weiblichen Form auszuschreiben. Also kommen Frauen am besten nicht vor, damit die Welt männlich bleibt.
    Doch ganz ohne Weiber geht die Chose nun auch wieder nicht, allerdings nur in angestammter Position. So wird dann auch im BGB prompt aus dem „anderen Verlobten" eine Verlobte, und zwar eine unbescholtene, wenn es um die Beiwohnung geht. So kommen wir dann wenigstens mit § 1300 BGB nicht in Schwulitäten.

    (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Bei der ersten Lestung der uns vorliegenden Anträge hat Frau Süssmuth — damals noch Bundesministerin; Verzeihung: Bundesminister, wie auch dieses Ressort sich offiziell immer noch zu bezeichnen beliebt — das Hohe Haus mit der Anekdote von dem Arzt im Praktikum, der schwanger wird, amüsiert. Gelernt wurde daraus offenbar nichts.
    Denn die uns heute in erster Lesung vorliegende Novelle zum EG-Anpassungsgesetz kennt immer noch keine Geschlechter, sondern nur Männer in Form von Bewerbern, was schon bemerkenswert in einem Gesetzentwurf ist, bei dem es um die Benachteiligung wegen des Geschlechts geht. Männer werden nicht wegen ihres Geschlechtes diskriminiert. Das haben immerhin schon im Jahre 1980 die Kolleginnen und Kollegen im A+S-Ausschuß erkannt, als sie die alte Fassung des EG-Anpassungsgesetzes behandelten.
    Was die drei vorliegenden Anträge zu den geschlechtsbezogenen Formulierungen anbelangt, so
    plädieren wir selbstverständlich für den am weitestgehenden Antrag, für den Antrag der GRÜNEN. Wir wollen, daß die Mehrheit der Bevölkerung in dieser Republik endlich von deren Gesetzestexten zur Kenntnis genommen wird, und zwar von allen geltenden Gesetzen und Vorschriften und nicht erst von den zukünftigen. Wenn der Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen wird, was ja zu erwarten ist, so werten wir auch dieses als Fortschritt. Wir fragen uns allerdings jetzt schon, wie ernst es der Regierung und der Koalition damit sein kann, wenn es z. B. dem Hause Waigel bis heute unendlich schwerfällt, einen einschlägigen Beschluß des Haushaltsausschusses, die geschlechtsneutrale Formulierung im Bundeshaushaltsplan betreffend, umzusetzen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Nun aber zu dem, was die Bundesregierung euphemistisch die „Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen" — im Titel kommen sie ja vor — „und Männern am Arbeitsplatz" nennt. Unseres Erachtens hält sich diese Verbesserung doch arg in Grenzen. In mindestens drei Punkten ist die vorgelegte Novelle für uns nicht akzeptabel.
    Erstens findet weiterhin keine Umkehr der Beweislast bei Diskriminierungen am Arbeitsplatz statt. Eine solche Regelung ist dem deutschen Arbeitsrecht jedoch keineswegs fremd. Ich erinnere an § 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes, wonach Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen nachweisen müssen, daß sie jemandem nicht etwa aus Anlaß des Wehrdienstes gekündigt haben. Wir fordern, daß Frauen mindestens die gleiche ernsthafte arbeitsrechtliche Berücksichtigung finden wie Soldaten. Die damalige Bundesministerin Rita Süssmuth sah das 1987 offenbar ähnlich, wenn sie versprach, sich bei der Novellierung des EG-Anpassungsgesetzes für die Umkehr der Beweislast und für das Verbot der mittelbaren Diskriminierung einzusetzen. Auch letzteres ist nicht erfolgt, und das ist unser zweiter Punkt der Kritik. Die „Mitfederführung" des Hauses Lehr bzw. Süssmuth hat sich auch in diesem Punkt wieder einmal als eine Nichtfederführung erwiesen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Der dritte Punkt, der für uns nicht akzeptabel ist, ist die vorgesehene Schadensersatzregelung. Die Bundesregierung spricht selbst in Art. 1 ihrer Vorlage von einer „billigen Entschädigung" und wird damit zur unfreiwilligen Satirikerin. In der Tat, billig soll es auch in Zukunft sein, Frauen zu diskriminieren, wenn man schon nicht — dank dem Europäischen Gerichtshof — mit dem berühmt-berüchtigten Porto-Paragraphen in die 90er Jahre kommt.
    Auf vier Monatsgehälter höchstens wird die Entschädigungssumme beziffert, obwohl in der Vergangenheit Gerichtsurteile bereits höhere Summen festgeschrieben haben. Darauf hat die Kollegin von der SPD bereits hingewiesen.
    Ein Letztes noch: die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Wir sind sehr gespannt, ob sich am geschlechtsspezifischen Stellenmarkt etwas ändern wird, nun, da ein Installateurmeister in dieser Form nicht mehr nur nicht gesucht werden soll, sondern



    Frau Schmidt (Hamburg)

    auch nicht mehr gesucht werden darf. Auf Sanktionen allerdings bei Verstößen haben sie verzichtet. Wir sind vor allem gespannt auf zukünftige Anzeigen für Sekretärinnen und Sekretäre, für Telefonistinnen und Telefonisten (halbtags), für Arzthelfer und Kassierer. Es wäre schön, wenn sich in Zukunft auch Männer berufen fühlten, verantwortungsvolle — wenn auch etwas schlechter bezahlte — Berufe zu ergreifen. Vielleicht wird dann in anderen Bereichen nicht mehr soviel gegen Frauen diskriminiert. Vielleicht stehen dann auch weniger Männer den Frauen im Weg, wenn es um den Verwaltungsrat der Deutschen Welle, um das Präsidium des Goethe-Instituts oder um die Besetzung von internationalen Delegationen geht.

    (Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Wir unterstützen den Antrag der SPD zur Benennung von Frauen in Ämtern und Funktionen, vor allem weil wir uns davon erhoffen, daß das ganze Ausmaß der männlichen Repräsentanz- und Pfründenwirtschaft dadurch einmal deutlich sichtbar wird. Ob diese Bundesregierung ernsthaft gewillt ist, an dieser Art Männerwirtschaft etwas zu ändern, wage ich zu bezweifeln. Aber Sie haben die Chance, uns das Gegenteil zu beweisen, meine Herren.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])