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    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
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    Rede von Barbara Weiler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatssekretär Vogt hat gerade wieder einmal gezeigt, warum die Frauen in diesem Lande vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wirklich überhaupt nichts zu erwarten haben.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Wir hätten es begrüßt, wenn endlich einmal ein Gesetzentwurf auf dem Tisch läge, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Thema hat. Aber dieser Gesetzentwurf reicht bei weitem nicht aus, die gleichberechtigte Behandlung von Frau und Mann im Berufsleben wenigstens einen spürbaren Schritt voranzubringen. Im Gegenteil, beim genauen Hinschauen erweist sich der Entwurf als Etikettenschwindel; denn außer der Erwähnung im Titel des Gesetzes verbessert sich für die erwerbstätigen Frauen nichts. Aus diesem Grunde bleibt auch der bisherige Zustand, den Sie, Herr Vogt, mit dem Wort „Papiertiger" so schön gekennzeichnet haben, bestehen.
    Wir wundern uns natürlich, warum dieser Gesetzentwurf gerade jetzt auf den Tisch kommt. Jahrelang haben wir Frauen auf eine wirksame Umsetzung der EG-Richtlinie aus dem Jahre 1976 gewartet.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist wohl wahr!)

    Wir haben auf ein Gesetz gewartet, das den Anforderungen des UN-Abkommens von 1985 entspricht, in dem ausdrücklich festgelegt ist, daß vorübergehend Sondermaßnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der Gleichberechtigung zulässig sind. Dies entspricht genau dem, was wir in unserem Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes gefordert haben, nämlich eine befristete Quotierung. Wir haben auf ein Gesetz gewartet, das der Forderung des EG-Gerichtshofes nach „abschreckender Wirkung" entspricht. Eines scheint heute festzustehen: Wir werden wohl noch weiter warten müssen.
    Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird klar, daß diese die Durchsetzung eines Gleichstellungsgesetzes mit Biß, wie es im Entwurf



    Frau Weiler
    meiner Fraktion enthalten ist, torpedieren will. Diese Augenwischerei ist Wahlkampf und paßt in das Konzept der niedersächsischen CDU, die versucht, mit der Frau Bundestagspräsidentin Frauenthemen zu besetzen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Dies ist absolut legitim; daß sich aber Frau Süssmuth damit zum Spielball politischer Interessen der Niedersachsen-CDU macht, stößt auf unser völliges Unverständnis.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos] — Zuruf von der CDU/CSU: Das hat Sie offensichtlich geschockt!)

    Stellen wir einmal gegenüber, was Frau Süssmuth als Ministerin forderte, und was davon realisiert wurde. So forderte sie, daß die beruflichen Chancen von Frauen trotz der augenblicklichen Arbeitslosigkeit nicht beeinträchtigt werden dürften. Sie forderte eine konsequente Förderung von Frauen bei der Ausbildung, beim Zugang zum Beruf und beim Aufstieg in leitende Positionen. Und wie sieht die Realität aus? Fast die Hälfte aller offziell erfaßten 2,3 Millionen Arbeitslosen ist weiblich, obwohl die Erwerbstätigkeit von Frauen viel geringer ist. Die krasse Unterrepräsentierung von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen — im Unternehmensbereich und in den öffentlichen Verwaltungen — besteht nach wie vor. Was hat Frau Süssmuth in ihrer Regierungszeit getan, um diese Forderungen umzusetzen? Nichts. Im Gegenteil, geschaffen und verlängert wurde das sogenannte Beschäftigungsförderungsgesetz, das mit seiner Ausweitung der Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge den besonderen Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz völlig ausgehebelt hat. Und wie lauteten die Anmerkungen von Frau Süssmuth zu dem Gesetz? Sie wolle die Auswirkungen beobachten und prüfen. Geändert hat sich nichts.
    Diese Beispiele zeigen, welche Position Frau Süssmuth in ihrer Partei einnimmt. Sie genießt den Vorzug, abgesegnet durch die Fraktion, politisches Privatmeinungen äußern zu dürfen, die sie als interessante Querdenkerin darstellt. Aber Taten folgen diesen Worten eben nicht.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Ihre Nachfolgerin, Frau Ministerin Lehr, macht noch nicht einmal den Versuch, ihre Inaktivität mit schönen Worten zu bemänteln.

    (Heyenn [SPD]: Und zuhören tut sie auch nicht! — Schreiner [SPD]: Die Dame liest Zeitung! — Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Zur Sache sprechen, nicht zu Frau Süssmuth! Frau Süssmuth steht hier nicht zur Entscheidung, sondern das Gesetz! Zur Sache!)

    In ihrer Eröffnungsrede zur ersten bundesweiten Gleichstellungskonferenz hat sie die Katze aus dem Sack gelassen, als sie verkündete, daß die Bundesregierung eben keine weiteren rechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen vorsehe.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind zwar noch sehr wenige, aber an einem Gesetzentwurf, der mit der Diskrepanz zwischen sozialer Wirklichkeit und
    der grundgesetzlichen Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter endlich Schluß macht, würden wir — ich bin überzeugt, auch die GRÜNEN — mit Ihnen gern zusammenarbeiten.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Lassen Sie uns mit der Verwirklichung des Verfassungsauftrags und der EG-Richtlinien ernsthaft beginnen.

    (Louven [CDU/CSU]: Zusammen mit Friedhelm Farthmann!)

    Das ist auch im Hinblick auf ein vereintes Europa und ein vereintes Deutschland von großer Wichtigkeit. Machen Sie also Schluß mit den Sonntagsreden und den Sonntagsgesetzen!
    Um die soziale Wirklichkeit wirksam zu verbessern, brauchen wir ein Gesamtpaket, das die traditionellen, veralteten Strukturen aufbricht. Dazu gehört u. a. der weitgehende Abbau sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse; die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit; die Abschaffung des sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetzes; die Verlängerung des Erziehungsurlaubs; ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze und nicht zuletzt ein wirksames Gleichstellungsgesetz.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Aha!)

    Nun noch zu einigen Kritikpunkten des Gesetzes: Der sogenannte Porto-Paragraph 611 a BGB soll geändert werden. Wer nun hofft, er werde damit seinen Charakter verlieren, irrt sich. Weiterhin wird es Arbeitgebern möglich sein, Frauen zum Spartarif zu benachteiligen. Die vorgesehenen Höchstgrenzen für Schadensersatz von vier bzw. drei Monatsgehältern reichen bei weitem nicht aus, um größere Firmen vor einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot zurückschrecken zu lassen.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE])

    Auch die Frauen-Union der CDU und Frau Süssmuth fanden das einmal zu wenig. Aber auch hier haben sie kleinmütig zurückgesteckt.

    (Frau Karwatzki [CDU/CSU]: Was?)

    Ich frage Sie: Warum begnügen Sie sich immer mit den Brosamen, wenn andererseits die Unternehmer von Ihrer Partei mit Samthandschuhen angefaßt werden?

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE] sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Zudem fällt der Entwurf auch hinter die zur Zeit gültige Rechtsprechung zurück.

    (Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Auch das ist falsch, ganz einfach falsch!)

    — Aber natürlich! Es gab Urteile — Sie haben sie sogar zitiert — , die Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgehältern vorsahen. Auch hier frage ich: Warum müssen denn immer die Gerichte den sozialen Schaden begrenzen, den Ihre Regierung verursacht?



    Frau Weiler
    Wo sind der Gestaltungswille und die Gestaltungskraft der Frauen in der CDU?

    (Zuruf von der SPD: Und in der Regierung! — Frau Karwatzki [CDU/CSU]: Hier!)

    — Ja, wir werden sehen, ob Sie an diesem Gesetzentwurf noch etwas ändern. Sie wissen, Frau Karwatzki, in den Ausschüssen haben Sie noch Gelegenheit dazu.
    Wir halten einen Einstellungsanspruch und — alternativ dazu — eine Höchstgrenze von zwölf Monatsgehältern als Ersatz des materiellen Schadens für notwendig. Wir halten weiter für notwendig, daß die Einhaltung des Gesetzes durch die Einführung einer Geldbuße garantiert wird. Die Nachteile der Nichtbeachtung müssen die Vorteile eindeutig übersteigen. Deshalb denken wir an eine Geldbuße von bis zu 100 000 DM. Diese Geldbuße brauchen die Arbeitgeber ja dann nicht zu zahlen, wenn sie das Gesetz einhalten; so geht es auch.
    Die Ausschüsse des Bundesrates haben in ihren Empfehlungen übrigens deutlich gemacht, daß auch sie das Gesetz für unzureichend halten. Sie haben deutlich gemacht, daß ein Schadensersatzanspruch von vier Monatsgehältern kein Ausgleich ist. Um einer Bagatellisierung entgegenzuwirken, schlagen sie eine Mindesthöhe von sechs Monatsgehältern und einen Einstellungsanspruch vor. Abe die Diskussion im Bundesrat scheint für die Regierung auch nur eine lästige Pflichtübung zu sein; im Gesetz findet man nichts davon.
    Eine weitere Schwäche des Entwurfs ist, daß keine Umkehr der Beweislast vorgesehen ist. Das bedeutet, daß die betroffene Arbeitnehmerin weiterhin die Tatsachen glaubhaft machen muß, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.

    (Vogt [Düren) [CDU/CSU]: Auch das stimmt

    nicht!)
    Damit muß Schluß sein! Es ist nicht einsehbar, wieso die schwächsten Glieder in der Kette mit den größten Schwierigkeiten belastet werden.
    In meinen Sprechstunden habe ich von den betroffenen Frauen oft ihre Empörung, ihre Hilflosigkeit und letztendlich auch ihre Resignation zu hören bekommen. Ich gehe daher bestimmt nicht zu weit, wenn ich vermute, daß sich viele Frauen durch die Beweisschwierigkeiten haben verunsichern lassen und keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben. Für diese Vermutung spricht auch, daß 1989 nur etwa 11 Prozesse geführt worden sind.
    Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eine an den tatsächlichen Kenntnissen orientierte Beweislastverteilung verlangt und eine Umkehr der Beweislast vorgeschlagen.
    An dieser Stelle möchte ich — erlauben Sie mir das — noch einmal an die Regierungsbefragung am 14. Februar dieses Jahres erinnern, wo dieses Thema schon einmal zur Debatte stand. Das hilflose Verhalten von Frau Ministerin Lehr dort zeigte einmal mehr, welche Konsequenzen es hat, daß das Frauenministerium eben keine Kompetenzen besitzt.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Das Bundesministerium für Arbeit, das die Federführung bei diesem Gesetz hat, scheint das Frauenministerium bei diesem für Frauen so wichtigen Gesetz völlig ignoriert zu haben. Das schlechte Gewissen war in der Debatte am 14. Februar ebenfalls zu spüren; denn schließlich fordert Frau Süssmuth schon seit drei Jahren die stärkere Übertragung der Beweislast auf den Arbeitgeber. Daher war es sehr amüsant für uns zu sehen, wie hartnäckig sich Herr Staatssekretär Seehofer weigerte, die Frage nach der Beweislastumkehr überhaupt zu beantworten.
    Ich komme zur Änderung des § 611 b BGB. Es ist zu begrüßen — auch von uns —, daß die bisherige Sollvorschrift in eine Pflicht zu einer geschlechtsneutralen Stellenausschreibung geändert werden soll. An diesem Punkt können wir übrigens schön feststellen, daß Worte und Appelle eben nichts bewirken. Das hätten die Arbeitgeber, die Unternehmen, ja schon längst machen können. Immerhin sind bis heute noch über 54 % aller Stellenausschreibungen geschlechtsspezifisch. Aber auch in diesem Punkt, Herr Vogt, bleiben Sie halbherzig. Denn ohne Sanktionen wird auch hier nicht viel passieren. Wir fordern daher wie schon bei § 611 a, den Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100 000 DM zu ahnden. Auch die Ausschüsse des Bundesrates kamen hier zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn auch mit einer niedrigeren Geldbuße bis zu 20 000 DM. Aber daß etwas passieren muß, daß eine Sanktion folgen muß, dieser Meinung waren auch die Ausschüsse des Bundesrates.
    Ich hoffe, daß wir diesen Gesetzentwurf bei den weiteren Beratungen im Ausschuß und bei der intensiven Mitberatung des sogenannten Frauenministeriums auch noch verändern können.
    Zum Schluß möchte ich den Verfassern — denn ich vermute, daß es keine Verfasserinnen gewesen sind — noch den Tip geben, endlich mehr Fingerspitzengefühl bei der Formulierung solcher Gesetzesvorlagen zu entwickeln. Ist es nicht ein Witz, daß dieses Gesetz zur Förderung der Gleichbehandlung in den Formulierungen ausschließlich betroffene Männer, nämlich „Bewerber", kennt?!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Würfel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Würfel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erkennen an, daß mit diesem Gesetzentwurf Rechtssicherheit geschaffen wird und Schadensersatzansprüche für die unterbliebene Einstellung oder Beförderung von Frauen und Männern eingeführt werden. Leider haben wir 14 Jahre auf die Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht gewartet. Die EG-Richtlinie forderte auf zur Schaffung bundesweiter gesetzlicher Sanktionsmöglichkeiten bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Seit 1976 haben wir mit einer Rechtsunsicherheit leben müssen, die auf Dauer nicht zumutbar war,

    (Frau Steinhauer [SPD]: Ausgerechnet die FDP muß das sagen, die 1980 eine bessere Regelung verhindert hat!)




    Frau Würfel
    zumal richterliche und höchstrichterliche Entscheidungen völlig unterschiedliche Schadensersatzregelungen erbrachten.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    — Bringen Sie mich doch nicht raus. — In vielen Fällen ist dem Spruch des Europäischen Gerichtshofs nicht gefolgt worden und demjenigen Arbeitgeber keine wirksame und abschreckende Sanktion auferlegt worden, der Frauen bei Nichteinstellung oder Nichtbeförderung diskriminiert hatte.

    (Zuruf von der SPD: Das ist das Letzte!)

    — Wieso ist das das Letzte? Es gibt immer wieder neue FDP-Abgeordnete.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    Ich begrüße, daß der vorliegende Regierungsentwurf nun zugleich die Höhe der Schadensersatzansprüche regelt. Ich weiß, daß diese Schadensersatzregelungen viele Frauen nicht befriedigen; insbesondere die Festlegung der Höchstgrenze, die Entschädigungen auf ein bestimmtes Maß beschränken soll, ist umstritten. Zu Recht ist zu befürchten, daß die vorgesehene Lösung im Einzelfall die Entschädigungssummen bei Sammelbeförderungen und Sammelbewerbungen auf eher symbolische Größen beschränken können. Dies wollen wir auf keinen Fall. Denn damit wären wir auf den Stand von 1980 zurückgeworfen, der Ersatzansprüche vorsah, die blanker Hohn waren.
    Auf der anderen Seite müssen wir natürlich abwägen, daß die Begrenzung von Schadensersatzansprüchen Sinn machen kann. Aus der Sicht derer, die Frauen einstellen und befördern, darf ein Antidiskriminierungsgesetz — und ein solches ist dieses Gleichstellungsgesetz — selbstverständlich nicht dazu führen, daß Fronten aufgebaut werden. Wir müssen darauf achten, daß die Arbeitgeber von Schadensersatzforderungen in zu großer Höhe nicht von vornherein abgeschreckt werden und eventuell überreagieren, indem sie Frauen bereits im Vorfeld möglicher Einstellungen und Beförderungen aussperren. Denn wir müssen uns doch darüber im klaren sein, daß gerade mittelständische und kleine Unternehmen Schadensersatzansprüche ohne Begrenzung auf Obergrenzen besonders hart träfen. Es waren ja in der Vergangenheit gerade diese Betriebe, die Frauen eingestellt und 900 000 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen haben.
    Jetzt zu dem sehr kritischen Thema der Umkehr der Beweislast. Das ist wirklich der härteste Punkt bei dem Ganzen, und wir werden in den Ausschüssen noch lange darüber zu diskutieren haben.
    Personalauswahlentscheidungen sind natürlich auch Ermessensentscheidungen. Darüber sind wir uns ja im klaren. Selbstverständlich ist es für Frauen wichtig, daß dies bis zu einem gewissen Grade so bleibt. Gerade bei wiedereinzugliedernden Frauen lassen sich objektivierbare Kriterien nur schwer heranziehen, wenn es darum geht, auch außerberufliche Eignungen zu beurteilen. Oft machen es ja gerade diese subjektiven Auswahlkriterien und Entscheidungen den Verantwortlichen möglich, Frauen für einen beruflichen Wiedereinstieg eine Chance zu geben.
    Auf der anderen Seite weiß ich natürlich auch, daß es Frauen heute in der Regel schier unmöglich ist, nachzuweisen, daß sie diskriminiert worden sind, wenn Männer wieder einmal bei der Beförderung bevorzugt worden sind und sie ohnmächtig, mit der Faust in der Tasche, möchte ich einmal sagen, nicht in der Lage sind, den Beweis einer Diskriminierung anzutreten.
    Wie gesagt, diesem Punkt müssen wir uns noch einmal ganz ausführlich widmen.
    Nun zu den geschlechtsbezogenen Formulierungen in Gesetzen. Ich denke, die gemeinsamen Anträge machen deutlich, daß grundsätzlich die Forderung berechtigt ist, daß in allen Gesetzen in Zukunft geschlechtsspezifische Formulierungen vermieden werden sollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen zwischen den Fraktionen, ob sozusagen das Bundesrecht möglichst umgehend auf geschlechtsspezifische Formulierungen hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden soll oder ob die geschlechtsneutralen Formulierungen vor allem bei künftigen Gesetzen oder bei grundlegenden Änderungen von Gesetzen gewählt werden sollen.
    Zunächst einmal bin ich froh über die Einigkeit darüber, daß die Gesetzessprache Ausdruck gesellschaftlicher Realität ist, daß die gesellschaftliche Realität sich gewandelt hat und daß wir einer offenen Gesellschaft mit gleichberechtigter Teilnahme von Männern und Frauen immer näher kommen. Diese Realität muß sich natürlich in der Gesetzessprache niederlegen. Demgemäß müssen geschlechtsbezogene Bezeichnungen insgesamt einer neuen Bewertung unterzogen werden.
    Wir unterstützen daher den Beschluß des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, der vorsieht, daß ab sofort in allen Gesetzentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geschlechtsspezifische Bezeichnungen vermieden werden. Allerdings dürfen wir nicht verkennen, daß Rechtssicherheit und Gleichberechtigung für beide Geschlechter nicht nur eine Frage der geschlechtsneutralen Bezeichnung ist, sondern daß diese Gleichberechtigung sich im tatsächlichen Leben, aber auch in der Rechtsprechung wiederfinden muß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)