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ID1121101200

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    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden uns heute vormittag noch verschiedentlich sehen, Herr Kollege.
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Baustein zur rechtlichen Absicherung der Gleichbehandlung der Geschlechter. Bei der Bearbeitung und Erarbeitung dieses Entwurfs hat sich die Bundesregierung vor allem zwei Vorgaben gesetzt: Korrektur des geltenden Rechts in den Bereichen, in denen aus rechtlichen und frauenpolitischen Gründen Änderungen erforderlich sind, und Schaffung von Rechtssicherheit in den Bereichen, in denen die Rechtsprechung bis jetzt geltende gesetzliche Regelungen, die für sich allein EG-rechtlich unzureichend waren, verbessern mußte.
    Damit sind wir bei der Frage, warum wir heute aktiv werden müssen, warum wir heute etwas ändern müssen. Denn manch einer aus den Reihen der SPD mag schon schuldbewußt verdrängt haben, was Ursache für eine jahrelange Rechtsunsicherheit war. Ich will Ihnen gern auf die Sprünge helfen.
    Im Jahre 1980 wurde mit dem arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz eine Schadenersatzvorschrift eingeführt, die den Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens für den Fall vorsah, daß eine Einstellung oder eine Beförderung wegen einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung unterbleibt. Was der Begriff des Vertrauensschadens nur dem Juristen verdeutlichte, machte der in der Praxis bald geläufige „Porto"-Paragraph auch dem Laien klar: Zu mehr als Anspruch auf Ersatz der Kosten für Briefumschlag, Kopien und Porto führte die Norm in der Praxis nicht. Sie war nicht mehr als ein Papiertiger.

    (Frau Weiler [SPD]: So bleibt es auch!)

    Der Europäische Gerichtshof hat dazu deutlich gesagt, daß eine solche Entschädigungsregelung allein, die 1980 geschaffen worden ist, den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Er hat die Gerichte verpflichtet, zu wirksamen und abschrekkenden Sanktionen zu kommen. Ich will an dieser Stelle nicht im Detail auflisten, auf welche Weise unsere Gerichte diesen Konflikt zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht gelöst haben. Aber um der Wahrheit willen muß ich doch ein paar Worte zu der Rechtsprechung der letzten Jahre sagen.
    Das Bundesarbeitsgericht ist im Jahre 1989, nachdem einige Untergerichte bis zu sechs Monatsverdienste Schadensersatz zuerkannt und andere Untergerichte jeglichen über das Porto hinausgehenden Anspruch versagt hatten, zu folgendem Ergebnis gekommen: Lehnt ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber wegen des Geschlechts ab, so ist der wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu ersetzenden immaterielle Schaden im Normalfall in Höhe eines Monatsverdienstes anzusetzen. Der Schadensersatzanspruch kann je nach Lage des Einzelfalles davon abweichen oder sogar ganz entfallen.
    Das hindert die SPD aber nicht daran, in einer Erklärung lauthals zu verkünden: Die Bundesregierung plant Verschlechterung der geltenden Rechtslage. — Sie wissen, daß dieser Vorwurf falsch ist. Ich kann hier nur wiederholen: Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht für den Normalfall eine Entschädigung von einem Monatsverdienst vor. Der Regierungsentwurf, meine Damen und Herren, geht deutlich darüber hinaus.
    Erstens. Ein Schadensersatzanspruch von bis zu vier Monatsverdiensten wird den Bewerbern zustehen, denen auf Grund einer Diskriminierung ein Arbeitsplatz oder eine Beförderung entgangen ist.
    Zweitens. Ein Entschädigungsanspruch von bis zu drei Monatsverdiensten wird den Bewerbern zustehen, die durch eine Diskriminierung bei einer Einstellung oder Beförderung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind, ohne daß dies für die unterbliebene Einstellung oder Beförderung ursächlich gewesen wäre. Oder unjuristisch formuliert: Auch wenn die Bewerberin den Arbeitsplatz letztlich nicht erhalten hätte, weil ein anderer Bewerber geeigneter war, hat sie für den Fall, daß ein Arbeitgeber alle weiblichen Bewerber vorab aussortiert hat, einen Anspruch auf bis zu drei Monatsverdienste Schmerzensgeld.
    Drittens. Bei Häufung von Entschädigungsansprüchen mehrerer Personen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts in einem Bewerbungsvertrag kann der Arbeitgeber eine Begrenzung der Summe all dieser Entschädigungen verlangen, und zwar auf fünf Monatsverdienste, wenn nur ein Arbeitsplatz, und auf zehn Monatsverdienste, wenn mehrere Arbeitsplätze zu besetzen waren.
    Die neue Sanktionsregelung wird durch eine Verschärfung der Vorschriften über die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung und Aushang der Gleichbehandlungsvorschriften ergänzt.
    Interessant ist nun, meine Damen und Herren, der Vergleich zum Gleichstellungsgesetzentwurf der SPD. Ich scheue diesen Vergleich überhaupt nicht, denn allein die Zahl von Paragraphen und Artikeln macht noch keine vernünftige Frauenpolitik.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN — Hört! Hört! bei den GRÜNEN)

    Beim näheren Hinsehen wird eines ganz deutlich: Der Entwurf der SPD ist eine einzige frauenpolitische Hochstapelei.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

    Er wird dadurch künstlich aufgebauscht, daß ganze
    Artikel in Ihrem Gesetzentwurf aus alten, bereits von
    diesem Parlament abgelehnten oder parallel einge-



    Parl. Staatssekretär Vogt
    brachten Entwürfen stammen, etwa zur Teilzeitarbeit und zur Betriebsverfassung.

    (Zurufe von der SPD)

    Schauen wir uns des weiteren an, welche Ansprüche nach dem Vorschlag der SPD auf einen Arbeitgeber zukommen, der in einem Einstellungsverfahren diskriminiert hat. Die benachteiligte Person hat entweder einen Einstellungsanspruch oder sie kann bis zu zwölf Monatsverdiensten Schadensersatz verlangen. Sie kann zusätzlich eine angemessene Entschädigung — wieviel das immer sein mag — wegen des immateriellen Schadens verlangen, und schließlich erwartet den Arbeitgeber noch ein Bußgeldverfahren mit Bußgeldern bis zu 100 000 DM. Das ist, gelinde gesagt, eine maßlose Übertreibung, die nur jemandem in den Kopf kommen kann, der frauenpolitisch glänzen will, sich um die Realisierbarkeit und die Folgen seines Konzepts aber offensichtlich keine Sorgen macht und auch keine Sorgen zu machen braucht, weil Sie ja Oppositionspartei sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Die Maßlosigkeit des Konzepts der SPD wird auch im Vergleich zu anderen Bereichen des Rechts deutlich, in denen es um ähnliche Ansprüche geht. Als Beispiel eignen sich hier die nach dem Kündigungsschutzgesetz zu zahlenden Abfindungen, für die das Gesetz im Regelfall eine Obergrenze von zwölf Monatsverdiensten vorsieht. In der Praxis hat sich für die Bemessung der Abfindungen ein Maßstab von ungefähr einem halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr herausgebildet und nicht etwa, wie Frau Senatorin Pfarr bei der Beratung im Bundesrat gemeint hat, von einem Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Wenn man auf der Basis des SPD-Entwurfs einen Anspruch von zwölf Monatsverdiensten unterstellt, dann entspräche das einer Abfindung, die nach 24 Beschäftigungsjahren zu leisten wäre. Das Mißverhältnis dieser Regelung ist so offenkundig, daß ich hierüber kein weiteres Wort zu verlieren brauche. Damit kein Mißverständnis aufkommt: Wenn ein Arbeitgeber Frauen nur wegen ihres Geschlechts diskriminiert, dann muß dies eine spürbare Sanktion zur Folge haben. Bei den Überlegungen zur Neugestaltung der Sanktionsregelung sollte aber auch nicht vergessen werden, daß Schadensersatz und Entschädigungsansprüche zu keiner neuen Verdienstquelle werden.
    Meine Damen und Herren, wesentlich ist, daß die den diskriminierenden Arbeitgeber erwartenden Schadensersatzsummen so hoch und abschreckend sind, daß die Diskriminierungen unterbleiben. Dies ist nach Ansicht der Bundesregierung durch den Regierungsentwurf gewährleistet.
    Im übrigen: Je weniger von diesem Gesetz Gebrauch gemacht werden muß, desto besser ist es. Über eines muß man sich bei jeder AntidiskriminierungsGesetzgebung im klaren sein: Sie kann niemals ein Ersatz für eine vernünftige Beschäftigungspolitik für Frauen sein.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Quotierung! Das ist eine sehr gute Erkenntnis!)

    Die Beschäftigungspolitik hat in den letzten Jahren dazu geführt, daß 900 000 zusätzliche Stellen für Frauen geschaffen worden sind,

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Aber was für welche!)

    auch Teilzeitarbeitsplätze, die gerade von Frauen verlangt und nachgefragt werden.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Wie denn, wenn es keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt!)

    Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine ausgewogene, angemessene Regelung dar, der die Beschäftigungspolitik der Bundesregierung in geeigneter Weise ergänzt und unterstützt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Weiler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Barbara Weiler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatssekretär Vogt hat gerade wieder einmal gezeigt, warum die Frauen in diesem Lande vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wirklich überhaupt nichts zu erwarten haben.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Wir hätten es begrüßt, wenn endlich einmal ein Gesetzentwurf auf dem Tisch läge, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Thema hat. Aber dieser Gesetzentwurf reicht bei weitem nicht aus, die gleichberechtigte Behandlung von Frau und Mann im Berufsleben wenigstens einen spürbaren Schritt voranzubringen. Im Gegenteil, beim genauen Hinschauen erweist sich der Entwurf als Etikettenschwindel; denn außer der Erwähnung im Titel des Gesetzes verbessert sich für die erwerbstätigen Frauen nichts. Aus diesem Grunde bleibt auch der bisherige Zustand, den Sie, Herr Vogt, mit dem Wort „Papiertiger" so schön gekennzeichnet haben, bestehen.
    Wir wundern uns natürlich, warum dieser Gesetzentwurf gerade jetzt auf den Tisch kommt. Jahrelang haben wir Frauen auf eine wirksame Umsetzung der EG-Richtlinie aus dem Jahre 1976 gewartet.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist wohl wahr!)

    Wir haben auf ein Gesetz gewartet, das den Anforderungen des UN-Abkommens von 1985 entspricht, in dem ausdrücklich festgelegt ist, daß vorübergehend Sondermaßnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der Gleichberechtigung zulässig sind. Dies entspricht genau dem, was wir in unserem Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes gefordert haben, nämlich eine befristete Quotierung. Wir haben auf ein Gesetz gewartet, das der Forderung des EG-Gerichtshofes nach „abschreckender Wirkung" entspricht. Eines scheint heute festzustehen: Wir werden wohl noch weiter warten müssen.
    Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird klar, daß diese die Durchsetzung eines Gleichstellungsgesetzes mit Biß, wie es im Entwurf



    Frau Weiler
    meiner Fraktion enthalten ist, torpedieren will. Diese Augenwischerei ist Wahlkampf und paßt in das Konzept der niedersächsischen CDU, die versucht, mit der Frau Bundestagspräsidentin Frauenthemen zu besetzen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Dies ist absolut legitim; daß sich aber Frau Süssmuth damit zum Spielball politischer Interessen der Niedersachsen-CDU macht, stößt auf unser völliges Unverständnis.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos] — Zuruf von der CDU/CSU: Das hat Sie offensichtlich geschockt!)

    Stellen wir einmal gegenüber, was Frau Süssmuth als Ministerin forderte, und was davon realisiert wurde. So forderte sie, daß die beruflichen Chancen von Frauen trotz der augenblicklichen Arbeitslosigkeit nicht beeinträchtigt werden dürften. Sie forderte eine konsequente Förderung von Frauen bei der Ausbildung, beim Zugang zum Beruf und beim Aufstieg in leitende Positionen. Und wie sieht die Realität aus? Fast die Hälfte aller offziell erfaßten 2,3 Millionen Arbeitslosen ist weiblich, obwohl die Erwerbstätigkeit von Frauen viel geringer ist. Die krasse Unterrepräsentierung von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen — im Unternehmensbereich und in den öffentlichen Verwaltungen — besteht nach wie vor. Was hat Frau Süssmuth in ihrer Regierungszeit getan, um diese Forderungen umzusetzen? Nichts. Im Gegenteil, geschaffen und verlängert wurde das sogenannte Beschäftigungsförderungsgesetz, das mit seiner Ausweitung der Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge den besonderen Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz völlig ausgehebelt hat. Und wie lauteten die Anmerkungen von Frau Süssmuth zu dem Gesetz? Sie wolle die Auswirkungen beobachten und prüfen. Geändert hat sich nichts.
    Diese Beispiele zeigen, welche Position Frau Süssmuth in ihrer Partei einnimmt. Sie genießt den Vorzug, abgesegnet durch die Fraktion, politisches Privatmeinungen äußern zu dürfen, die sie als interessante Querdenkerin darstellt. Aber Taten folgen diesen Worten eben nicht.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Ihre Nachfolgerin, Frau Ministerin Lehr, macht noch nicht einmal den Versuch, ihre Inaktivität mit schönen Worten zu bemänteln.

    (Heyenn [SPD]: Und zuhören tut sie auch nicht! — Schreiner [SPD]: Die Dame liest Zeitung! — Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Zur Sache sprechen, nicht zu Frau Süssmuth! Frau Süssmuth steht hier nicht zur Entscheidung, sondern das Gesetz! Zur Sache!)

    In ihrer Eröffnungsrede zur ersten bundesweiten Gleichstellungskonferenz hat sie die Katze aus dem Sack gelassen, als sie verkündete, daß die Bundesregierung eben keine weiteren rechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen vorsehe.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind zwar noch sehr wenige, aber an einem Gesetzentwurf, der mit der Diskrepanz zwischen sozialer Wirklichkeit und
    der grundgesetzlichen Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter endlich Schluß macht, würden wir — ich bin überzeugt, auch die GRÜNEN — mit Ihnen gern zusammenarbeiten.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Lassen Sie uns mit der Verwirklichung des Verfassungsauftrags und der EG-Richtlinien ernsthaft beginnen.

    (Louven [CDU/CSU]: Zusammen mit Friedhelm Farthmann!)

    Das ist auch im Hinblick auf ein vereintes Europa und ein vereintes Deutschland von großer Wichtigkeit. Machen Sie also Schluß mit den Sonntagsreden und den Sonntagsgesetzen!
    Um die soziale Wirklichkeit wirksam zu verbessern, brauchen wir ein Gesamtpaket, das die traditionellen, veralteten Strukturen aufbricht. Dazu gehört u. a. der weitgehende Abbau sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse; die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Teilzeitarbeit und Vollzeitarbeit; die Abschaffung des sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetzes; die Verlängerung des Erziehungsurlaubs; ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze und nicht zuletzt ein wirksames Gleichstellungsgesetz.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Aha!)

    Nun noch zu einigen Kritikpunkten des Gesetzes: Der sogenannte Porto-Paragraph 611 a BGB soll geändert werden. Wer nun hofft, er werde damit seinen Charakter verlieren, irrt sich. Weiterhin wird es Arbeitgebern möglich sein, Frauen zum Spartarif zu benachteiligen. Die vorgesehenen Höchstgrenzen für Schadensersatz von vier bzw. drei Monatsgehältern reichen bei weitem nicht aus, um größere Firmen vor einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot zurückschrecken zu lassen.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE])

    Auch die Frauen-Union der CDU und Frau Süssmuth fanden das einmal zu wenig. Aber auch hier haben sie kleinmütig zurückgesteckt.

    (Frau Karwatzki [CDU/CSU]: Was?)

    Ich frage Sie: Warum begnügen Sie sich immer mit den Brosamen, wenn andererseits die Unternehmer von Ihrer Partei mit Samthandschuhen angefaßt werden?

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE] sowie der Abg. Frau Unruh [fraktionslos])

    Zudem fällt der Entwurf auch hinter die zur Zeit gültige Rechtsprechung zurück.

    (Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Auch das ist falsch, ganz einfach falsch!)

    — Aber natürlich! Es gab Urteile — Sie haben sie sogar zitiert — , die Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgehältern vorsahen. Auch hier frage ich: Warum müssen denn immer die Gerichte den sozialen Schaden begrenzen, den Ihre Regierung verursacht?



    Frau Weiler
    Wo sind der Gestaltungswille und die Gestaltungskraft der Frauen in der CDU?

    (Zuruf von der SPD: Und in der Regierung! — Frau Karwatzki [CDU/CSU]: Hier!)

    — Ja, wir werden sehen, ob Sie an diesem Gesetzentwurf noch etwas ändern. Sie wissen, Frau Karwatzki, in den Ausschüssen haben Sie noch Gelegenheit dazu.
    Wir halten einen Einstellungsanspruch und — alternativ dazu — eine Höchstgrenze von zwölf Monatsgehältern als Ersatz des materiellen Schadens für notwendig. Wir halten weiter für notwendig, daß die Einhaltung des Gesetzes durch die Einführung einer Geldbuße garantiert wird. Die Nachteile der Nichtbeachtung müssen die Vorteile eindeutig übersteigen. Deshalb denken wir an eine Geldbuße von bis zu 100 000 DM. Diese Geldbuße brauchen die Arbeitgeber ja dann nicht zu zahlen, wenn sie das Gesetz einhalten; so geht es auch.
    Die Ausschüsse des Bundesrates haben in ihren Empfehlungen übrigens deutlich gemacht, daß auch sie das Gesetz für unzureichend halten. Sie haben deutlich gemacht, daß ein Schadensersatzanspruch von vier Monatsgehältern kein Ausgleich ist. Um einer Bagatellisierung entgegenzuwirken, schlagen sie eine Mindesthöhe von sechs Monatsgehältern und einen Einstellungsanspruch vor. Abe die Diskussion im Bundesrat scheint für die Regierung auch nur eine lästige Pflichtübung zu sein; im Gesetz findet man nichts davon.
    Eine weitere Schwäche des Entwurfs ist, daß keine Umkehr der Beweislast vorgesehen ist. Das bedeutet, daß die betroffene Arbeitnehmerin weiterhin die Tatsachen glaubhaft machen muß, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.

    (Vogt [Düren) [CDU/CSU]: Auch das stimmt

    nicht!)
    Damit muß Schluß sein! Es ist nicht einsehbar, wieso die schwächsten Glieder in der Kette mit den größten Schwierigkeiten belastet werden.
    In meinen Sprechstunden habe ich von den betroffenen Frauen oft ihre Empörung, ihre Hilflosigkeit und letztendlich auch ihre Resignation zu hören bekommen. Ich gehe daher bestimmt nicht zu weit, wenn ich vermute, daß sich viele Frauen durch die Beweisschwierigkeiten haben verunsichern lassen und keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben. Für diese Vermutung spricht auch, daß 1989 nur etwa 11 Prozesse geführt worden sind.
    Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eine an den tatsächlichen Kenntnissen orientierte Beweislastverteilung verlangt und eine Umkehr der Beweislast vorgeschlagen.
    An dieser Stelle möchte ich — erlauben Sie mir das — noch einmal an die Regierungsbefragung am 14. Februar dieses Jahres erinnern, wo dieses Thema schon einmal zur Debatte stand. Das hilflose Verhalten von Frau Ministerin Lehr dort zeigte einmal mehr, welche Konsequenzen es hat, daß das Frauenministerium eben keine Kompetenzen besitzt.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Das Bundesministerium für Arbeit, das die Federführung bei diesem Gesetz hat, scheint das Frauenministerium bei diesem für Frauen so wichtigen Gesetz völlig ignoriert zu haben. Das schlechte Gewissen war in der Debatte am 14. Februar ebenfalls zu spüren; denn schließlich fordert Frau Süssmuth schon seit drei Jahren die stärkere Übertragung der Beweislast auf den Arbeitgeber. Daher war es sehr amüsant für uns zu sehen, wie hartnäckig sich Herr Staatssekretär Seehofer weigerte, die Frage nach der Beweislastumkehr überhaupt zu beantworten.
    Ich komme zur Änderung des § 611 b BGB. Es ist zu begrüßen — auch von uns —, daß die bisherige Sollvorschrift in eine Pflicht zu einer geschlechtsneutralen Stellenausschreibung geändert werden soll. An diesem Punkt können wir übrigens schön feststellen, daß Worte und Appelle eben nichts bewirken. Das hätten die Arbeitgeber, die Unternehmen, ja schon längst machen können. Immerhin sind bis heute noch über 54 % aller Stellenausschreibungen geschlechtsspezifisch. Aber auch in diesem Punkt, Herr Vogt, bleiben Sie halbherzig. Denn ohne Sanktionen wird auch hier nicht viel passieren. Wir fordern daher wie schon bei § 611 a, den Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100 000 DM zu ahnden. Auch die Ausschüsse des Bundesrates kamen hier zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn auch mit einer niedrigeren Geldbuße bis zu 20 000 DM. Aber daß etwas passieren muß, daß eine Sanktion folgen muß, dieser Meinung waren auch die Ausschüsse des Bundesrates.
    Ich hoffe, daß wir diesen Gesetzentwurf bei den weiteren Beratungen im Ausschuß und bei der intensiven Mitberatung des sogenannten Frauenministeriums auch noch verändern können.
    Zum Schluß möchte ich den Verfassern — denn ich vermute, daß es keine Verfasserinnen gewesen sind — noch den Tip geben, endlich mehr Fingerspitzengefühl bei der Formulierung solcher Gesetzesvorlagen zu entwickeln. Ist es nicht ein Witz, daß dieses Gesetz zur Förderung der Gleichbehandlung in den Formulierungen ausschließlich betroffene Männer, nämlich „Bewerber", kennt?!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)