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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem KOV-Anpassungsgesetz 1990 werden die Renten der rund 1,3 Millionen Versorgungsberechtigten zum 1. Juli 1990 im Anpassungsverbund mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 3,16 % erhöht. Die Versorgungsberechtigten nehmen deshalb an der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im Jahre 1989 teil, Frau Kollegin Beck-Oberdorf.
    Daneben enthält der Gesetzentwurf Vorschriften über die Versorgung deutscher Kriegsopfer in Ost- und Südosteuropa. Dort leben noch etwa 38 000 Deutsche, die als Beschädigte oder als Hinterbliebene Anspruch auf Kriegsopferversorgung haben. Für sie soll die Höhe der Leistungen nicht mehr bloß in Richtlinien, sondern im Gesetz selbst geregelt werden. Verbunden damit ist eine begrenzte Verbesserung der Leistungen. Sie soll dazu beitragen, diesen Kriegsopfern das Leben in ihrer angestammten Heimat zu erleichtern.
    Ich freue mich darüber, daß es während der Beratungen des Gesetzentwurfs gelungen ist, noch eine Reihe weiterer Änderungen einzuführen. Ich will nur
    auf eine hinweisen, nämlich auf die Verdoppelung der Zahl der Familienheimfahrten für auswärtig untergebrachte Rehabilitanden in der Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung und Kriegsopferfürsorge. Das ist eine wichtige familienpolitische Maßnahme.
    Mit den Leistungsverbesserungen für die Kriegsopfer wird das Vorhaben der Bundesregierung zur strukturellen Verbesserung des Bundesversorgungsgesetzes in dieser Legislaturperiode zu einem eindrucksvollen Abschluß gebracht. Jährliche Verbesserungen im Betrag von rund 200 Millionen DM haben wir damit seit 1987 in die Tat umgesetzt, meine Damen und Herren.
    Artikel 2 des Gesetzentwurfs führt die künstliche Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Viele Ehepaare in unserem Land, die ungewollt ohne Kind sind, sehen darin einen Weg. Eine solche Lösung ist seit geraumer Zeit medizinisch möglich und rechtlich zulässig. Entscheidend für die Betroffenen ist aber häufig die Frage der Finanzierung; denn eine künstliche Befruchtung kann vor allem bei mehrmaliger Wiederholung und dem Einsatz der Medizintechnik teuer werden.
    Die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht neu. Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes haben Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen solche Maßnahmen im Rahmen der Krankenhilfe finanziert. Wenn diese Leistung in das Sozialgesetzbuch V zunächst keinen Eingang gefunden hat, so vor allem wegen der damals noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten für ein „Embryonenschutzgesetz" . Es bestand aber in der Koalition grundsätzlich Einigkeit darüber, eine solche Leistung vorzusehen.
    Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelungslücke geschlossen und die kinder- und familienfreundliche Politik der Bundesregierung weitergeführt werden.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    — Sie stimmen dem Gesetz doch zu; also stimmen Sie auch der kinder- und familienfreundlichen Politik der Bundesregierung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Becker [Nienberge] [SPD]: Große Unterschiede! — Zuruf von der SPD: Sie sind der Weihnachtsmann der Bundesregierung!)

    Der Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung wird wie folgt ausgestaltet:
    Erstens. Die künstliche Befruchtung muß medizinisch indiziert sein und hinreichende Erfolgsaussicht bieten.
    Zweitens. Der Entwurf beschränkt den Leistungsanspruch auf Ehepaare. Paare, die eine andere Form des Zusammenlebens gewählt haben als die der Ehe, sind nicht einbezogen. Wir sehen uns hier dem Art. 6 des Grundgesetzes verpflichtet, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.

    (Zuruf von den GRÜNEN)




    Parl. Staatssekretär Vogt
    Drittens. Der Entwurf stellt sicher, daß für die künstliche Befruchtung nur Eier und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Im Embryonenschutzgesetz sagen Sie nichts dazu!)

    Viertens. Der Entwurf schreibt eine umfassende Unterrichtung des Ehepaares durch einen kompetenten Arzt vor, die nicht nur die medizinischen, sondern auch die psychologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt und darüber hinaus mögliche gesundheitliche Risiken einschließt. Dabei sollen auch Alternativen zum eigenen Kind wie die Adoption oder die Übernahme einer Pflegekraft aufgezeigt werden.
    Fünftens. Der Entwurf sieht vor, daß die Maßnahmen, ob ambulant oder stationär, von entsprechend qualifizierten Personen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu ist eine Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde erforderlich.
    Zur Vermeidung von Nachteilen für die Versicherten, die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes am 1. Januar 1989 bis zur Geltung der neuen Vorschriften auf eigene Kosten haben durchführen lassen, erstattet die Krankenkasse diesen Versicherten die entstandenen Aufwendungen.
    Mit ihren Leistungen zur künstlichen Befruchtung erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung eine bedeutsame Aufgabe. Sie hilft Ehepaaren, ihren Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Eben nicht! Das wäre schön, wenn das dabei herauskäme!)

    Ich bedanke mich bei dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs. — Ich bitte um Zustimmung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 11/6760 und 11/7097. Die Fraktion der GRÜNEN beantragt hier getrennte Abstimmung.
Ich rufe Art. 1 in der Ausschußfassung auf. Wer stimmt zu? — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Zwei Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Art. 1 angenommen.
Ich rufe Art. 2 in der Ausschußfassung auf. Wer stimmt zu? — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung ist dieser Artikel mit großer Mehrheit angenommen.
Nun kann ich zusammenfassen?

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Ja!)

Wer für Art. 3 bis 9, Einleitung und Überschrift, in der Ausschußfassung ist, bitte ich um Zustimmung. — Enthaltung? — Gegenstimmen? — Keine. Zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit wurde diesen Bestimmungen zugestimmt. Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Zwei Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe den Punkt 17 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
— Drucksache 11/6946 —
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat
— Drucksachen 11/3285, 11/4866 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Dr. Wisniewski Schröer (Mülheim)

Lüder
Such
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, Frau Verhülsdonk, Frau Dempwolf, Frau Fischer, Frau Geiger, Frau Hasselfeldt, Frau Dr. Hellwig, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Limbach, Frau Pack, Frau Rönsch (Wiesbaden), Frau Will-Feld, Frau Dr. Wisniewski, Börnsen (Bönstrup), Dr. Friedrich, Fuchtel, Dr. Hoffacker, Maaß, Müller (Wesseling), von Schmude, Weiß (Kaiserslautern), Wilz und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP
Geschlechtsbezogene Formulierungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
zu dem Antrag der Fraktion der SPD Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
— Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom Dr. Pick
Wiefelspütz



Vizepräsident Stücklen
Zu Punkt 17 c der Tagesordnung liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/7076 vor.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von einer Stunde vorzusehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich erkenne Zustimmung. Es ist damit so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Vogt.

(Zuruf von der SPD: Schon wieder?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden uns heute vormittag noch verschiedentlich sehen, Herr Kollege.
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Baustein zur rechtlichen Absicherung der Gleichbehandlung der Geschlechter. Bei der Bearbeitung und Erarbeitung dieses Entwurfs hat sich die Bundesregierung vor allem zwei Vorgaben gesetzt: Korrektur des geltenden Rechts in den Bereichen, in denen aus rechtlichen und frauenpolitischen Gründen Änderungen erforderlich sind, und Schaffung von Rechtssicherheit in den Bereichen, in denen die Rechtsprechung bis jetzt geltende gesetzliche Regelungen, die für sich allein EG-rechtlich unzureichend waren, verbessern mußte.
    Damit sind wir bei der Frage, warum wir heute aktiv werden müssen, warum wir heute etwas ändern müssen. Denn manch einer aus den Reihen der SPD mag schon schuldbewußt verdrängt haben, was Ursache für eine jahrelange Rechtsunsicherheit war. Ich will Ihnen gern auf die Sprünge helfen.
    Im Jahre 1980 wurde mit dem arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz eine Schadenersatzvorschrift eingeführt, die den Ersatz des sogenannten Vertrauensschadens für den Fall vorsah, daß eine Einstellung oder eine Beförderung wegen einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung unterbleibt. Was der Begriff des Vertrauensschadens nur dem Juristen verdeutlichte, machte der in der Praxis bald geläufige „Porto"-Paragraph auch dem Laien klar: Zu mehr als Anspruch auf Ersatz der Kosten für Briefumschlag, Kopien und Porto führte die Norm in der Praxis nicht. Sie war nicht mehr als ein Papiertiger.

    (Frau Weiler [SPD]: So bleibt es auch!)

    Der Europäische Gerichtshof hat dazu deutlich gesagt, daß eine solche Entschädigungsregelung allein, die 1980 geschaffen worden ist, den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Er hat die Gerichte verpflichtet, zu wirksamen und abschrekkenden Sanktionen zu kommen. Ich will an dieser Stelle nicht im Detail auflisten, auf welche Weise unsere Gerichte diesen Konflikt zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht gelöst haben. Aber um der Wahrheit willen muß ich doch ein paar Worte zu der Rechtsprechung der letzten Jahre sagen.
    Das Bundesarbeitsgericht ist im Jahre 1989, nachdem einige Untergerichte bis zu sechs Monatsverdienste Schadensersatz zuerkannt und andere Untergerichte jeglichen über das Porto hinausgehenden Anspruch versagt hatten, zu folgendem Ergebnis gekommen: Lehnt ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber wegen des Geschlechts ab, so ist der wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu ersetzenden immaterielle Schaden im Normalfall in Höhe eines Monatsverdienstes anzusetzen. Der Schadensersatzanspruch kann je nach Lage des Einzelfalles davon abweichen oder sogar ganz entfallen.
    Das hindert die SPD aber nicht daran, in einer Erklärung lauthals zu verkünden: Die Bundesregierung plant Verschlechterung der geltenden Rechtslage. — Sie wissen, daß dieser Vorwurf falsch ist. Ich kann hier nur wiederholen: Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht für den Normalfall eine Entschädigung von einem Monatsverdienst vor. Der Regierungsentwurf, meine Damen und Herren, geht deutlich darüber hinaus.
    Erstens. Ein Schadensersatzanspruch von bis zu vier Monatsverdiensten wird den Bewerbern zustehen, denen auf Grund einer Diskriminierung ein Arbeitsplatz oder eine Beförderung entgangen ist.
    Zweitens. Ein Entschädigungsanspruch von bis zu drei Monatsverdiensten wird den Bewerbern zustehen, die durch eine Diskriminierung bei einer Einstellung oder Beförderung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind, ohne daß dies für die unterbliebene Einstellung oder Beförderung ursächlich gewesen wäre. Oder unjuristisch formuliert: Auch wenn die Bewerberin den Arbeitsplatz letztlich nicht erhalten hätte, weil ein anderer Bewerber geeigneter war, hat sie für den Fall, daß ein Arbeitgeber alle weiblichen Bewerber vorab aussortiert hat, einen Anspruch auf bis zu drei Monatsverdienste Schmerzensgeld.
    Drittens. Bei Häufung von Entschädigungsansprüchen mehrerer Personen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts in einem Bewerbungsvertrag kann der Arbeitgeber eine Begrenzung der Summe all dieser Entschädigungen verlangen, und zwar auf fünf Monatsverdienste, wenn nur ein Arbeitsplatz, und auf zehn Monatsverdienste, wenn mehrere Arbeitsplätze zu besetzen waren.
    Die neue Sanktionsregelung wird durch eine Verschärfung der Vorschriften über die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung und Aushang der Gleichbehandlungsvorschriften ergänzt.
    Interessant ist nun, meine Damen und Herren, der Vergleich zum Gleichstellungsgesetzentwurf der SPD. Ich scheue diesen Vergleich überhaupt nicht, denn allein die Zahl von Paragraphen und Artikeln macht noch keine vernünftige Frauenpolitik.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN — Hört! Hört! bei den GRÜNEN)

    Beim näheren Hinsehen wird eines ganz deutlich: Der Entwurf der SPD ist eine einzige frauenpolitische Hochstapelei.

    (Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

    Er wird dadurch künstlich aufgebauscht, daß ganze
    Artikel in Ihrem Gesetzentwurf aus alten, bereits von
    diesem Parlament abgelehnten oder parallel einge-



    Parl. Staatssekretär Vogt
    brachten Entwürfen stammen, etwa zur Teilzeitarbeit und zur Betriebsverfassung.

    (Zurufe von der SPD)

    Schauen wir uns des weiteren an, welche Ansprüche nach dem Vorschlag der SPD auf einen Arbeitgeber zukommen, der in einem Einstellungsverfahren diskriminiert hat. Die benachteiligte Person hat entweder einen Einstellungsanspruch oder sie kann bis zu zwölf Monatsverdiensten Schadensersatz verlangen. Sie kann zusätzlich eine angemessene Entschädigung — wieviel das immer sein mag — wegen des immateriellen Schadens verlangen, und schließlich erwartet den Arbeitgeber noch ein Bußgeldverfahren mit Bußgeldern bis zu 100 000 DM. Das ist, gelinde gesagt, eine maßlose Übertreibung, die nur jemandem in den Kopf kommen kann, der frauenpolitisch glänzen will, sich um die Realisierbarkeit und die Folgen seines Konzepts aber offensichtlich keine Sorgen macht und auch keine Sorgen zu machen braucht, weil Sie ja Oppositionspartei sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Die Maßlosigkeit des Konzepts der SPD wird auch im Vergleich zu anderen Bereichen des Rechts deutlich, in denen es um ähnliche Ansprüche geht. Als Beispiel eignen sich hier die nach dem Kündigungsschutzgesetz zu zahlenden Abfindungen, für die das Gesetz im Regelfall eine Obergrenze von zwölf Monatsverdiensten vorsieht. In der Praxis hat sich für die Bemessung der Abfindungen ein Maßstab von ungefähr einem halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr herausgebildet und nicht etwa, wie Frau Senatorin Pfarr bei der Beratung im Bundesrat gemeint hat, von einem Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Wenn man auf der Basis des SPD-Entwurfs einen Anspruch von zwölf Monatsverdiensten unterstellt, dann entspräche das einer Abfindung, die nach 24 Beschäftigungsjahren zu leisten wäre. Das Mißverhältnis dieser Regelung ist so offenkundig, daß ich hierüber kein weiteres Wort zu verlieren brauche. Damit kein Mißverständnis aufkommt: Wenn ein Arbeitgeber Frauen nur wegen ihres Geschlechts diskriminiert, dann muß dies eine spürbare Sanktion zur Folge haben. Bei den Überlegungen zur Neugestaltung der Sanktionsregelung sollte aber auch nicht vergessen werden, daß Schadensersatz und Entschädigungsansprüche zu keiner neuen Verdienstquelle werden.
    Meine Damen und Herren, wesentlich ist, daß die den diskriminierenden Arbeitgeber erwartenden Schadensersatzsummen so hoch und abschreckend sind, daß die Diskriminierungen unterbleiben. Dies ist nach Ansicht der Bundesregierung durch den Regierungsentwurf gewährleistet.
    Im übrigen: Je weniger von diesem Gesetz Gebrauch gemacht werden muß, desto besser ist es. Über eines muß man sich bei jeder AntidiskriminierungsGesetzgebung im klaren sein: Sie kann niemals ein Ersatz für eine vernünftige Beschäftigungspolitik für Frauen sein.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Quotierung! Das ist eine sehr gute Erkenntnis!)

    Die Beschäftigungspolitik hat in den letzten Jahren dazu geführt, daß 900 000 zusätzliche Stellen für Frauen geschaffen worden sind,

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Aber was für welche!)

    auch Teilzeitarbeitsplätze, die gerade von Frauen verlangt und nachgefragt werden.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Wie denn, wenn es keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt!)

    Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine ausgewogene, angemessene Regelung dar, der die Beschäftigungspolitik der Bundesregierung in geeigneter Weise ergänzt und unterstützt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)