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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marieluise Beck-Oberdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende KOV-
    Anpassungsgesetz birgt in sich wieder einmal so unterschiedliche Themen, daß der sachverständige Laie sich wohl fragen wird, nach welcher Systematik in diesem Hohen Haus eigentlich gearbeitet wird.

    (Heyenn [SPD]: Das ist wohl richtig!)

    Aber daß Sie vor diesem Chaos nicht zurückschrekken, sehen wir ja jetzt an der Unerschrockenheit, mit der Sie den Staatsvertrag mit der DDR vorbereiten. Bis heute zum Beispiel hat noch niemand von Ihnen eine Antwort darauf, wie die etwa eine Million Rentnerinnen und Rentner, die nach der 1 : 1-Umstellung mit einer Rente von etwa 400 DM dastehen werden, ab dem 1. Juli über die Runden kommen sollen. Das soll wohl dem freien Fall der Kräfte überlassen werden.

    (Heyenn [SPD]: Steht das auch im KOV-Anpassungsgesetz?)

    — Das gehört in den Zusammenhang, wie Sie mit Renten insgesamt umgehen. Ich denke, ich darf hier sagen, was ich für wichtig halte und was ich als zusammengehörend betrachte, Herr Kollege Heyenn. Ihre vagen Aussagen über ein zu errichtendes Sozialhilfesystem in der DDR lassen da jedenfalls nichts Gutes ahnen, und daß heute nachverhandelt wird, ist ja ein Zeichen dafür.
    Die Renten der Kriegsopfer sollen nun um den gleichen Prozentsatz steigen, um den auch die anderen Renten vor wenigen Wochen angehoben worden sind. Den Kriegsopfern, die in einem verbrecherischen Krieg um ihre Gesundheit und ihre körperliche Unversehrtheit gekommen sind, ist diese Anpassung nur zu gönnen.
    Allerdings verschweigt der Gesetzentwurf der Regierung — das war in der Begründung zum Rentenanpassungsgesetz vor wenigen Wochen nicht zu verschweigen — , daß die vorgesehene Anpassung nicht ausreicht, um mit den gestiegenen Arbeitseinkommen Schritt zu halten. Das Rentenniveau der Kriegsopfer wird darum sinken.
    Vermutlich werden die Mitglieder dieses Hohen Hauses einer Debatte um fünf oder zehn Mark kein sehr großes Gewicht beimessen. Es bewegt sich auch außerhalb unseres Vorstellungsvermögens, daß solch eine kleine Summe einen oder zwei Cafébesuche oder einen Abend im Kino mehr oder weniger ausmachen können.
    Kommen Sie jetzt nicht mit der Frage der Finanzierbarkeit! Finanzierbar wäre bei uns vieles, wenn der Gedanke der Gerechtigkeit wirklich Motiv unseres politischen Handelns wäre.

    (Heinrich [FDP]: Na! Na!)

    Aber Gerechtigkeit fordert Mut zu Eingriffen, zu der solidarischen Umverteilung von Reich zu Arm. Wir wissen ja inzwischen, daß Sie von der Regierungsbank lieber eher in der anderen Richtung Politik machen. Ich erinnere da nur an die Steuerreform.
    Lassen Sie mich nun zum Art. 2 dieses Gesetzespotpourris kommen. Dieselbe Bundesregierung, die die Finanzierung von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen ablehnt, will nunmehr die Möglichkeit eröffnen, die künstliche Befruchtung erstattungsfähig zu machen.
    Ich kann hier nur noch einmal ganz kurz ein paar Punkte zur Frage anreißen, was künstliche Befruchtung — ich spreche von der In-vitro-Fertilisation — medizinisch und seelisch bedeutet. — Objekt — ich benutze dieses Wort sehr bewußt — ist immer eine Frau, die sich schon lange vergeblich ein Kind wünscht und ob des langen Wartens oft so zermürbt ist, daß sie schließlich bereit ist, fast alles auf sich zu nehmen, damit dieser Wunsch endlich in Erfüllung geht. Die Medizin, der ja nichts mehr unmöglich zu sein scheint, eben auch nicht, Leben zu schaffen, wird ihr anbieten, nach einer Hormonbehandlung dem Eileiter einige reife Eizellen zu entnehmen, sie außerhalb des Körpers zu besamen und wieder einzupflanzen. — Diese medizinische „Errungenschaft" kommt übrigens aus dem Bereich der Tiermedizin. Ich finde, es ist wichtig, darauf hinzuweisen.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Das ist wahr! — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Es wird niemand dazu gezwungen, Frau Kollegin! Das ist freiwillig!)

    Weil die Chancen, daß es so zu einer Schwangerschaft kommt, sehr gering sind, wird man zur Vorsicht gleich drei befruchtete Eizellen einpflanzen. Der Rest wandert zur späteren Verwendung in die Tiefkühl-



    Frau Beck-Oberdorf
    truhe. Dieser Vorgang kann nach der Erstattungsordnung bis zu viermal wiederholt werden. Die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes liegt dann bei 5 : 100.
    Die Mediziner, die gerade dann besonders stolz sind, wenn sie das schier Unmögliche möglich machen, werden über die tiefgreifenden Begleiterscheinungen dieser Behandlung sicherlich nicht so viel verlauten lassen; zu nennen sind da: die Risiken durch die Einnahme der Hormonpräparate, die Risiken bei der Eizellenentnahme, die erhöhte Zahl von Fehlgeburten, Bauchhöhlenschwangerschaften, Spontan- und Totgeburten, ganz zu schweigen von der seelischen Belastung der Frau. Nicht umsonst berichten viele Frauen, neun von zehn nämlich, die diese Prozedur hinter sich gebracht haben, daß sie, wenn sie das vorher gewußt hätten, diese Eingriffe an sich nicht hätten vornehmen lassen.
    Wir meinen mit Fug und Recht sagen zu können, daß es sich bei der In-vitro-Fertilisation eher um ein experimentelles Verfahren als um eine medizinische Therapie handelt und daß deswegen ihre Anwendung nur noch auf der Grundlage der Prinzipien, die für die medizinische Forschung am Menschen gelten, erfolgen sollte.
    Ich möchte zum Schluß noch einmal betonen, daß ich jede Frau sehr gut verstehe, die sich ein Kind wünscht und sehr traurig ist, wenn dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht. Aber ich möchte gleichzeitig sagen, daß wir lernen müssen, daß es auch Grenzen für das Machbare gibt,

    (Beifall der Abg. Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE])

    und daß wir endlich anfangen sollten, mit diesen Grenzen zu leben.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Vogt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem KOV-Anpassungsgesetz 1990 werden die Renten der rund 1,3 Millionen Versorgungsberechtigten zum 1. Juli 1990 im Anpassungsverbund mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung um 3,16 % erhöht. Die Versorgungsberechtigten nehmen deshalb an der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im Jahre 1989 teil, Frau Kollegin Beck-Oberdorf.
    Daneben enthält der Gesetzentwurf Vorschriften über die Versorgung deutscher Kriegsopfer in Ost- und Südosteuropa. Dort leben noch etwa 38 000 Deutsche, die als Beschädigte oder als Hinterbliebene Anspruch auf Kriegsopferversorgung haben. Für sie soll die Höhe der Leistungen nicht mehr bloß in Richtlinien, sondern im Gesetz selbst geregelt werden. Verbunden damit ist eine begrenzte Verbesserung der Leistungen. Sie soll dazu beitragen, diesen Kriegsopfern das Leben in ihrer angestammten Heimat zu erleichtern.
    Ich freue mich darüber, daß es während der Beratungen des Gesetzentwurfs gelungen ist, noch eine Reihe weiterer Änderungen einzuführen. Ich will nur
    auf eine hinweisen, nämlich auf die Verdoppelung der Zahl der Familienheimfahrten für auswärtig untergebrachte Rehabilitanden in der Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung und Kriegsopferfürsorge. Das ist eine wichtige familienpolitische Maßnahme.
    Mit den Leistungsverbesserungen für die Kriegsopfer wird das Vorhaben der Bundesregierung zur strukturellen Verbesserung des Bundesversorgungsgesetzes in dieser Legislaturperiode zu einem eindrucksvollen Abschluß gebracht. Jährliche Verbesserungen im Betrag von rund 200 Millionen DM haben wir damit seit 1987 in die Tat umgesetzt, meine Damen und Herren.
    Artikel 2 des Gesetzentwurfs führt die künstliche Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Viele Ehepaare in unserem Land, die ungewollt ohne Kind sind, sehen darin einen Weg. Eine solche Lösung ist seit geraumer Zeit medizinisch möglich und rechtlich zulässig. Entscheidend für die Betroffenen ist aber häufig die Frage der Finanzierung; denn eine künstliche Befruchtung kann vor allem bei mehrmaliger Wiederholung und dem Einsatz der Medizintechnik teuer werden.
    Die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht neu. Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes haben Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen solche Maßnahmen im Rahmen der Krankenhilfe finanziert. Wenn diese Leistung in das Sozialgesetzbuch V zunächst keinen Eingang gefunden hat, so vor allem wegen der damals noch nicht abgeschlossenen Vorarbeiten für ein „Embryonenschutzgesetz" . Es bestand aber in der Koalition grundsätzlich Einigkeit darüber, eine solche Leistung vorzusehen.
    Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelungslücke geschlossen und die kinder- und familienfreundliche Politik der Bundesregierung weitergeführt werden.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    — Sie stimmen dem Gesetz doch zu; also stimmen Sie auch der kinder- und familienfreundlichen Politik der Bundesregierung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Becker [Nienberge] [SPD]: Große Unterschiede! — Zuruf von der SPD: Sie sind der Weihnachtsmann der Bundesregierung!)

    Der Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung wird wie folgt ausgestaltet:
    Erstens. Die künstliche Befruchtung muß medizinisch indiziert sein und hinreichende Erfolgsaussicht bieten.
    Zweitens. Der Entwurf beschränkt den Leistungsanspruch auf Ehepaare. Paare, die eine andere Form des Zusammenlebens gewählt haben als die der Ehe, sind nicht einbezogen. Wir sehen uns hier dem Art. 6 des Grundgesetzes verpflichtet, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt.

    (Zuruf von den GRÜNEN)




    Parl. Staatssekretär Vogt
    Drittens. Der Entwurf stellt sicher, daß für die künstliche Befruchtung nur Eier und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Im Embryonenschutzgesetz sagen Sie nichts dazu!)

    Viertens. Der Entwurf schreibt eine umfassende Unterrichtung des Ehepaares durch einen kompetenten Arzt vor, die nicht nur die medizinischen, sondern auch die psychologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt und darüber hinaus mögliche gesundheitliche Risiken einschließt. Dabei sollen auch Alternativen zum eigenen Kind wie die Adoption oder die Übernahme einer Pflegekraft aufgezeigt werden.
    Fünftens. Der Entwurf sieht vor, daß die Maßnahmen, ob ambulant oder stationär, von entsprechend qualifizierten Personen oder Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu ist eine Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde erforderlich.
    Zur Vermeidung von Nachteilen für die Versicherten, die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes am 1. Januar 1989 bis zur Geltung der neuen Vorschriften auf eigene Kosten haben durchführen lassen, erstattet die Krankenkasse diesen Versicherten die entstandenen Aufwendungen.
    Mit ihren Leistungen zur künstlichen Befruchtung erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung eine bedeutsame Aufgabe. Sie hilft Ehepaaren, ihren Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen.

    (Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Eben nicht! Das wäre schön, wenn das dabei herauskäme!)

    Ich bedanke mich bei dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung für die zügige Beratung des Gesetzentwurfs. — Ich bitte um Zustimmung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)