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ID1121100200

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    Plenarprotokoll 11/211 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 211. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/6760, 11/7097, 11/7098) Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16613 B Schreiner SPD 16614 C Heinrich FDP 16615 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16616 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16617 B Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz (Drucksache 11/6946) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Benennungen von Frauen in Ämter und Funktionen, für die die Bundesregierung ein Vorschlagsrecht hat (Drucksachen 11/3285, 11/4866) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierung in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksachen 11/1043, 11/118, 11/860, 11/2152) Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16619 A Frau Weiler SPD 16620 C Frau Würfel FDP 16622 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 16623 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16625 B Frau Hämmerle SPD 16626 B Frau Schätzle CDU/CSU 16627 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 16628 D Uldall CDU/CSU 16629 C Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Zink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politik für die Arbeitnehmer (Drucksachen 11/5048, 11/5828) Scharrenbroich CDU/CSU 16630 C Schreiner SPD 16631 B Heyenn SPD 16633 D Heinrich FDP 16636 D Schreiner SPD 16637 C Heyenn SPD 16638 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16639 B Scharrenbroich CDU/CSU 16641 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 16642 B Reimann SPD 16646 C Keller CDU/CSU 16649 B Urbaniak SPD 16651 B Schemken CDU/CSU 16652 C Urbaniak SPD 16652 D Reimann SPD 16654 D Vizepräsident Stücklen 16633 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach Zeiten der Kindererziehung (Drucksache 11/6856) Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU 16655 D Frau Dr. Niehuis SPD 16657 B Frau Walz FDP 16659 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16660 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 16661 A Nächste Sitzung 16662 Berichtigung 16662 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16663* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 16663* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 16613 211. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 210. Sitzung, Seite 16526 B, 5. Zeile von unten: Statt „ihnen" ist „Ihnen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Ahrens SPD 11. 05. 90 * Antretter SPD 11. 05. 90 * Bahr SPD 11. 05. 90 Frau Beer GRÜNE 11. 05. 90 Frau Blunck SPD 11. 05. 90 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 11. 05. 90 * Börnsen (Ritterhude) SPD 11. 05. 90 Brandt SPD 11. 05. 90 Brück SPD 11. 05. 90 Büchner (Speyer) SPD 11. 05. 90 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11. 05. 90 * Buschfort SPD 11. 05. 90 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 11. 05. 90 Cronenberg (Arnsberg) FDP 11. 05. 90 Ehrbar CDU/CSU 11. 05. 90 Eigen CDU/CSU 11. 05. 90 Engelsberger CDU/CSU 11. 05. 90 Eylmann CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Feldmann FDP 11. 05. 90 Fellner CDU/CSU 11. 05. 90 Gallus FDP 11. 05. 90 Gattermann FDP 11. 05. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Götz CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haack SPD 11. 05. 90 Haack (Extertal) SPD 11. 05. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Haussmann FDP 11. 05. 90 Frhr. Heereman von CDU/CSU 11. 05. 90 Zuydtwyck Heimann SPD 11. 05. 90 Höffkes CDU/CSU 11. 05. 90 * Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Hüsch CDU/CSU 11. 05. 90 Irmer FDP 11. 05. 90 * Jung (Düsseldorf) SPD 11. 05. 90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 11. 05. 90 Kittelmann CDU/CSU 11. 05. 90 * Dr. Klejdzinski SPD 11. 05. 90 * Kossendey CDU/CSU 11.05.90 Kreuzeder GRÜNE 11.05.90 Dr.-Ing. Laermann FDP 11. 05. 90 Dr. Graf Lambsdorff FDP 11. 05. 90 Frau Limbach CDU/CSU 11. 05. 90 Lowack CDU/CSU 11.05.90 Frau Luuk SPD 11. 05. 90 * Dr. Mechtersheimer GRÜNE 11. 05. 90 Menzel SPD 11.05.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 05. 90 Meyer SPD 11.05.90 Dr. Müller CDU/CSU 11. 05. 90 Müller (Wesseling) CDU/CSU 11. 05. 90 Niegel CDU/CSU 11. 05. 90 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 11. 05. 90 Oostergetelo SPD 11. 05. 90 Petersen CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Pfennig CDU/CSU 11. 05. 90 Pfuhl SPD 11. 05. 90 * Poß SPD 11. 05. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 11. 05. 90 Reddemann CDU/CSU 11. 05. 90 * Regenspurger CDU/CSU 11. 05. 90 Reuschenbach SPD 11. 05. 90 Frau Rock GRÜNE 11. 05. 90 Roth SPD 11. 05. 90 Frau Saibold GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Scheer SPD 11. 05. 90 Scherrer SPD 11. 05. 90 Frau Schilling GRÜNE 11. 05. 90 Schmidt (München) SPD 11. 05. 90 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 11. 05. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 11. 05. 90 von Schmude CDU/CSU 11. 05. 90 * Schröer (Mülheim) SPD 11. 05. 90 Schütz SPD 11. 05. 90 Dr. Schwörer CDU/CSU 11. 05. 90 Sielaff SPD 11. 05. 90 Dr. Soell SPD 11. 05. 90 * Dr. Sperling SPD 11. 05. 90 Steiner SPD 11. 05. 90 * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 11. 05. 90 ** Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 11. 05. 90 Dr. Vondran CDU/CSU 11. 05. 90 Vosen SPD 11. 05. 90 Dr. Waigel CDU/CSU 11. 05. 90 Wetzel GRÜNE 11. 05. 90 Wiefelspütz SPD 11. 05. 90 Wissmann CDU/CSU 11. 05. 90 Frau Wollny GRÜNE 11. 05. 90 Dr. Wulff CDU/CSU 11. 05. 90 * Zierer CDU/CSU 11. 05. 90 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/256 Drucksache 11/3895 Drucksache 11/4490 Drucksache 11/5510 Drucksache 11/6278 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4342 Drucksache 11/4989 Drucksache 11/6116 Drucksache 11/6117 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 16664* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1990 Finanzausschuß Drucksache 11/6285 Nr. 2.1 Drucksache 11/6423 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/138 Nr. 3.41 Drucksache 11/973 Nr. 2.3 Drucksache 11/3311 Nr. 2.8 Drucksache 11/4534 Nr. 2.5 Drucksache 11/5351 Nr. 2.1 Drucksache 11/5954 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/4019 Nr. 2.32-2.34 Drucksache 11/4081 Nr. 2.10, 2.13 Drucksache 11/5197 Nr. 2.10 Drucksache 11/6423 Nr. 2.14 Drucksache 11/6629 Nr. 2.14 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/6125 Nr. 12 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/4680 Nr. 2.15 Drucksache 11/5051 Nr. 51 Drucksache 11/6324 Nr. 2.35 Drucksache 11/6423 Nr. 2.16 Drucksache 11/6502 Nr. 21 Drucksache 11/6738 Nr. 2.14, 2.15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute verabschieden wir das Kriegsopferversorgungs-Anpassungsgesetz 1990, ein Artikelgesetz, mit dem auch
    weitere wichtige sozialpolitische Maßnahmen beschlossen werden.
    Am 1. Juli 1990 werden die im Bundesversorgungsgesetz festgelegten Leistungen um 3,16 % angehoben. Zum erstenmal erfolgt dieses Jahr kein Abschlag für die stufenweise Anpassung des Krankenversicherungsbeitrages der Kriegsopfer. Statt dessen gibt es eine zusätzliche, wenn auch sehr geringe Anhebung, da im Gefolge der positiven Wirkungen des Gesundheits-Reformgesetzes die durchschnittliche Beitragssatzsenkung wie auch bei den Rentnern an die Kriegsopfer weitergegeben wird. Die für diesen Sommer bereits angekündigten weiteren Beitragssatzsenkungen der Krankenkassen werden dann bei der nächsten Anpassung an die Kriegsopfer weitergegeben. Da die allgemeine Preisanhebungsrate in diesem Jahr wohl niedriger sein wird als die Anhebungsrate, bleibt die reale Kaufkraft der Kriegsopferrenten mindestens voll erhalten.
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind die bisherigen Richtlinien zur Kriegsopferversorgung von Deutschen mit Wohnsitz in Ost- und Südosteuropa rechtswidrig. Daher wird jetzt eine gesetzliche Höhe der Versorgung dieser deutschen Kriegsbeschädigten und ihrer Hinterbliebenen eingeführt.
    Analog zu den Änderungen des Rentenreformgesetzes 1992 wird auch für die auswärtig untergebrachten Rehabilitanden der übrigen Rehabilitationsträger wie Kriegsopferfürsorge, Reichsversicherungsordnung, Bundesanstalt für Arbeit und Unfallversicherung eine Verdoppelung der Zahl der Familienheimfahrten zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes eingeführt.
    Der mit dem Kriegsopferstrukturgesetz 1990 eingeführte erweiterte Unfallschutz und die Vorschriften hinsichtlich der Beschädigung von Hilfsmitteln werden auch in das Soldatenversorgungsgesetz, in das Bundes-Seuchengesetz, in das Zivildienstgesetz, in das Häftlingshilfegesetz und in das Opferentschädigungsgesetz übernommen. Zugleich wird im Opferentschädigungsgesetz ein Gegenseitigkeitsvorbehalt gegenüber Angehörigen der übrigen EG-Mitgliedstaaten aufgehoben. Damit kann dann ein durch die EG-Kommission gegen die Bundesrepublik bereits eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren bereinigt werden.



    Dr. Becker (Frankfurt)

    In einem weiteren Artikel, meine Damen und Herren, werden Leistungen zur künstlichen Befruchtung bei Familien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
    Bei der Verabschiedung des Gesundheits-Reformgesetzes war die künstliche Befruchtung ausgeklammert worden. Damals waren die Vorbereitungen für die von allen für notwendig gehaltenen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regelung der Methoden der modernen Fortpflanzungsmedizin noch nicht weit genug fortgeschritten. Durch unsere geschichtlichen Erfahrungen sind wir hier sehr sensibel. Wir bekennen uns zu den besonderen Grundsätzen, die den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes zum Schutz der Würde des Menschen, zum Schutz des Lebens und von Ehe und Familie entsprechen. Inzwischen ist das „Embryonenschutzgesetz" in die parlamentarische Beratung gekommen, so daß wir jetzt unsere Zusagen einhalten können, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zur Übernahme von Leistungen zur künstlichen Befruchtung in das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Dabei bin ich noch besonders froh darüber, daß diese Regelungen auch rückwirkend zum 1. Januar 1989 in Kraft treten, also von dem Zeitpunkt an, als das Gesundheits-Reformgesetz in Kraft trat.

    (Heyenn [SPD]: Zu dieser Freude haben wir Ihnen ja verholfen, Herr Dr. Becker!)

    So kann den betroffenen Familien auch für Maßnahmen in der Zwischenzeit finanzielle Entlastung gewährt werden. — Auch das war bei uns vorher schon in der Beratung, Herr Heyenn.
    Das Problem der ungewollten Kinderlosigkeit spielt in der Bundesrepublik eine größere Rolle, als allgemein angenommen wird. Etwa 10 bis 15 % der Ehepaare sind ungewollt kinderlos. Viele Fakten spielen dabei eine Rolle: einmal Krankheiten, dann Dauerbelastungen, Streß, Überforderungen. Aber auch Medikamenteneinnahme, Alkohol und Nikotin können die Fortpflanzungsfähigkeit zeitweise oder auch dauernd schädigen. Auch Nebenwirkungen empfängnisverhindernder Maßnahmen und Methoden haben möglicherweise einen Einfluß auf die Fruchtbarkeit.
    Oft werden die Erfolgsaussichten der neuen Methoden mit ihren vielen Handlungsschritten überbewertet, während die Risiken und Gefahren oft unterschätzt werden. Zu nennen sind zu umfangreiche Hormonbehandlungen, invasive Eingriffe, Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten. Die Erfolgsaussichten werden oft überschätzt und gehen mit der Anzahl der vergeblichen Versuche deutlich zurück.
    Nach diesem Gesetz erhalten Ehepaare einen Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung im homologen System. Die Maßnahmen müssen medizinisch indiziert sein und auch hinreichende Erfolgsaussichten haben. Die Eheleute müssen sich über die medizinischen und psychosozialen Bedingungen der Maßnahmen eingehend durch einen Arzt unterrichten lassen, der die Behandlung nicht selbst durchführt. Die Maßnahmen dürfen nur von entsprechend qualifizierten Ärzten und Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu ist eine Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde erforderlich.
    Meine Damen und Herren, mit diesen Regelungen wird auch eine dem Wohl des Kindes gerecht werdende Entscheidung getroffen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schreiner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ottmar Schreiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Kriegsopfer sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften in der vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossenen Fassung und damit die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Versorgungsbezüge der Kriegsopfer nach dem Versorgungsgesetz entsprechend der in § 56 dieses Gesetzes getroffenen Regelung, wonach sich die Versorgungsleistungen entsprechend den verfügbaren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verändern.
    Ich will einen Schwerpunkt meines Beitrages auf Probleme bei der Einbeziehung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in den Leistungskatalog der Krankenkassen legen. Die vorgesehene Einbeziehung solcher Maßnahmen in die Leistungspflicht der Krankenkassen findet trotz Bedenken im Einzelfall die Zustimmung unserer Fraktion.
    Unsere Überlegungen beruhen auf dem Grundgedanken, daß die Entscheidung, ob ein von Unfruchtbarkeit betroffenes Paar die von der Fortpflanzungsmedizin entwickelten Hilfen in Anspruch nehmen darf, grundsätzlich nicht vom Staat getroffen werden kann. Die höchst persönliche Lebensplanung der Bürgerinnen und Bürger ist ihre ureigene Angelegenheit. Dennoch verkennen wir nicht, daß die neuen Techniken der künstlichen Befruchtung zu bislang nicht vorstellbaren Mißbräuchen wie etwa Manipulationen am menschlichen Erbgut oder gar Züchtung von Menschen führen kann. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vom 16. November des vergangenen Jahres zur Regelung von Problemen der künstlichen Befruchtung beim Menschen und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen.
    Wir halten aus diesen Gründen eine schnelle und umfassende Regelung der Gesamtmaterie für dringendst geboten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Im hier zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf geht es demgegenüber ausschließlich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen sind.
    Es entspricht ausdrücklich unseren Vorstellungen, daß nur Maßnahmen der sogenannten homologen Befruchtung einzubeziehen sind. Sie dient nach unserer Auffassung als medizinisch anerkannte Methode dazu, Ehepaaren oder auf Dauer zusammenlebenden Partnern bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit den Kin-



    Schreiner
    derwunsch zu erfüllen. Die homologe Befruchtung gewährleistet im Gegensatz zur Einbeziehung Dritter die Einheit von genetischer und sozialer Elternschaft und stößt insoweit auf keine grundsätzlichen Rechtsbedenken.
    Im Gegensatz zu unseren Vorstellungen wird allerdings im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung diese Möglichkeit auf Dauer zusammenlebenden Partnern verweigert und ausschließlich auf Ehepaare begrenzt. Wir halten diese Einschränkung angesichts der gesellschaftlichen Wirklichkeit für lebensfremd.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Auffassung befindet sich insoweit auch in guter Gesellschaft, als etwa die entsprechende BundLänder-Arbeitsgruppe empfohlen hat, nicht verheiratete Partner, die auf Dauer zusammenleben, ebenfalls in die Möglichkeiten der homologen Befruchtung einzubeziehen.
    Ausdrücklich von uns begrüßt wird hingegen die Einschränkung, daß sich die Betroffenen vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt beraten zu lassen haben, der die Behandlung nicht selbst durchführen darf. Damit soll gewährleistet werden, daß eine möglichst unabhängige, eventuelle eigene Interessen auch materieller Art ausschließende Beratung erfolgt. Die Beratung schließt unserer Auffassung nach die Aufklärung über mögliche Alternativen sowie alle Auswirkungen und Risiken ein.
    Unsere Zustimmung findet schließlich die Bestimmung, wonach solche Versicherte in die Erstattungspflicht der Kassen einbezogen werden, bei denen ab dem 1. Januar 1989 Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durchgeführt wurden. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Bemühungen des Kollegen Heyenn, der gerade telefoniert und aus wichtigen Gründen verhindert ist zuzuhören.

    (Heiterkeit)

    Abschließend möchte ich Ihnen nicht verhehlen, daß bei mir persönlich trotz der hier vorgetragenen zustimmenden Argumente ein erheblicher Restzweifel bleibt. Daher wiederhole ich meine Aufforderung an die Regierungsfraktionen, die in Rede stehende Gesamtmaterie der künstlichen Befruchtung mit allen Aspekten, auch der denkbaren strafrechtlichen Aspekte, umfassend und so zu regeln, daß nach menschlichem Ermessen Mißbräuche möglichst ausgeschlossen werden können.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU: Das wollen wir machen! Wir sind dabei!)