Rede von
Horst
Seehofer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege, die Bundesregierung hält es angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt, die trotz einer erheblichen Expansion der Erwerbstätigkeit immer noch von einem hohen Stand der Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist, nicht für möglich, für bestimmte Regionen oder Branchen mit Arbeitskräftemangel Ausnahmen vom Anwerbestopp zuzulassen. Sie ist der Auffassung, daß sich die Bemühungen auch künftig darauf konzentrieren müssen, die verstärkte Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Kräftepotential zu befriedigen, das auf dem inländischen und dem EG-Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Auf das erheblich gestiegene Arbeitskräfteangebot durch Zuwanderung von Aus- und Übersiedlern, auf die nicht absehbaren Auswirkungen des wirtschaftlichen Umstellungsprozesses in der DDR, auf den Arbeitsmarkt sowie auf die angestrebte Schaffung eines funktionierenden einheitlichen Arbeitsmarktes im Rahmen des europäischen Binnenmarktes weise ich in diesem Zusammenhang hin.
Eine Auflockerung des Anwerbestopps würde eher dazu beitragen, daß die strukturellen Diskrepanzen auf der Angebotsseite noch verfestigt würden. Sie wäre deshalb nicht vertretbar. Daher ist auch der von der Bundesregierung 1973 verfügte Anwerbestopp im Rahmen der vorn Deutschen Bundestag am 26. April 1990 verabschiedeten Neuregelung des Ausländerrechts gesetzlich festgeschrieben worden.