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ID1120800400

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    Plenarprotokoll 11/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. April 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16387 A Antrag des Abg. Wüppesahl (fraktionslos) nach § 126 der Geschäftsordnung . . . . 16387 C Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. September 1988 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Regierungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation, der Regierung Japans und der Regierung Kanadas über Zusammenarbeit bei Detailentwurf, Entwicklung, Betrieb und Nutzung der ständig bemannten zivilen Raumstation (Drucksachen 11/4576, 11/6858) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt (Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz) (Drucksachen 11/ 5994, 11/6859) Dr. Rüttgers CDU/CSU 16388 A Fischer (Homburg) SPD 16389 B Dr.-Ing. Laermann FDP 16391 A Dr. Briefs GRÜNE 16391 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 16392 D Vosen SPD 16393 B Zusatztagesordnungspunkt: Einspruch der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und Meneses Vogl gegen den am 26. April 1990 erfolgten Sitzungsausschluß 16394 B Tagesordnungspunkt 20: Wahl des Wehrbeauftragten Biehle CDU/CSU 16399 B Ergebnis 16399 B Tagesordnungspunkt 21: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der DDR in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Vertrag über die polnische Westgrenze (Drucksache 11/6951) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat am Prozeß der deutschen Einigung (Drucksache 11/6952) Seiters, Bundesminister BK 16394 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16399 C Bohl CDU/CSU 16403 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1990 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 16406 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 16408 D Wüppesahl fraktionslos 16413 A Frau Matthäus-Maier SPD 16414 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 16415 D Lintner CDU/CSU 16418B Häfner GRÜNE 16420 D Mischnick FDP 16421 D Dreßler SPD 16422 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 16425 A Dreßler SPD 16425 D Dr. Briefs GRÜNE 16427 B Frau Unruh fraktionslos 16428A Stobbe SPD 16428 D Vizepräsident Cronenberg 16420 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung des Wehrbeauftragten Biehle, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 16431 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und Ausnahmezustand in den kurdischen Provinzen Frau Beer GRÜNE 16431 C, 16435 A Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 16432 B Dr. Glotz SPD 16432 D Dr. Hirsch FDP 16433 C Frau Luuk SPD 16434 D Nächste Sitzung 16435 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .16437 * A Anlage 2 Einspruch gemäß § 39 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und Meneses Vogl (GRÜNE) 16437 *B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 16437 * C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1990 16387 208. Sitzung Bonn, den 27. April 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Bahr SPD 27. 04. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 27. 04. 90 Büchner (Speyer) SPD 27. 04. 90 * Buschbom CDU/CSU 27. 04. 90 Frau Conrad SPD 27. 04. 90 Frau Frieß GRÜNE 27. 04. 90 Grünbeck FDP 27. 04. 90 Dr. Hauchler SPD 27. 04. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 27. 04. 90 Kolb CDU/CSU 27. 04. 90 Koltzsch SPD 27. 04. 90 Leidinger SPD 27. 04. 90 Frau Limbach CDU/CSU 27. 04. 90 Petersen CDU/CSU 27. 04. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 27. 04. 90 Reuschenbach SPD 27. 04. 90 Frau Schoppe GRÜNE 27. 04. 90 Schröer (Mülheim) SPD 27. 04. 90 Wiefelspütz SPD 27. 04. 90 Frau Wollny GRÜNE 27. 04. 90 Würtz SPD 27. 04. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Einspruch gemäß § 39 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und Meneses Vogl (GRÜNE) Hiermit erheben wir, Frau Oesterle-Schwerin, MdB, und German Meneses Vogl, MdB, Einspruch gegen den von Vizepräsident Stücklen in der 207. Sitzung am 26. April 1990 ausgesprochenen Ausschluß unserer Person gem. § 39 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Begründung Bei dem § 38 GO-BT handelt es sich um die schärfste Ordnungsmaßnahme, die ein amtierender Präsident während einer Sitzung des Bundestags anwenden kann. Ein Blick in die Kommentierung Ritzel/Bücker Nr. I zu Abs. 1 unter a) aufgeführten schweren und fortgesetzten Störungen der parlamentarischen Ordnung macht überdeutlich, daß das lediglich schweigende Enthüllen eines Transparentes im Bundestag eine solche Maßnahme nicht im mindesten rechtfertigt. Wir haben weder die „Amtshandlungen des amtierenden Präsidenten namentlich durch dauerndes Schreien" behindert oder den „Redner durch fortgesetzte Unterbrechungen seiner Rede" gestört, oder etwa „Tätlichkeiten", „grobe Beschimpfungen des Anlagen zum Stenographischen Bericht Präsidenten oder der Abgeordneten" oder „gegenüber Bundesorganen" von uns gegeben. Das Transparent, welches die Aufschrift „Ausländergesetz - Die Demokratie stirbt weiter" hatte, ist eine politische Meinungsäußerung, die auch in einer Rede hätte verwendet werden können und die keine Verletzung gem. § 38 unserer Geschäftsordnung darstellt. Schon das Grundgesetz verbrieft in Art. 5 Abs. 1 das Recht eines jeden Menschen auf die Verbreitung seiner Meinung in Wort, Schrift und Bild. Dies kann die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht beschneiden. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. April 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Viertes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts Drittes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer wehrrechtlicher Vorschriften Gesetz über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Lastfahrzeugen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/5950 Drucksache 11/6075 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/5860 Drucksache 11/555 Drucksachen 11/2677, 11/2678 Drucksache 11/3478 Drucksache 11/3917 Drucksache 11/4804 Drucksache 11/5786 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/6423 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/4019 Nr. 2.10 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 5. April 1990 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1989 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 1989 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lothar Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch Zufall, der uns trotzdem nachdenklich stimmen sollte, werden wir heute, fast genau vier Jahre nach Tschernobyl, über die bundesdeutsche Weltraumpolitik und speziell über die ständig bemannte Raumstation sprechen und zu entscheiden haben.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Was hat das denn miteinander zu tun? — Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Nach dem 4:3-Verlust vom FC Homburg!)

    Vor vier Jahren, am 26. April 1986 um 1.23 Uhr, ist Tschernobyl, eine kleine Stadt in der Ukraine, in die Geschichte eingetreten. Ereignet hatte sich dieser GAU trotz aller Sicherheitsversprechen, und Tausende von Menschen müssen jetzt für sehr lange Zeit mit den Auswirkungen der Katastrophe und der vergifteten Umwelt leben.
    Diese schwere Katastrophe, deren gesamte Folgen heute noch nicht annähernd abzusehen sind, hat zu einem Umdenken bei großen Teilen der Forscher und Politiker über die Chancen und Risiken gegenüber den Großtechnologien geführt. Nach Tschernobyl mißtraut man zu Recht den vollmundigen Versprechungen angeblich weltbeglückender Großtechnologien. Zu diesen Großtechnologien gehört neben der Atom- und der Gentechnologie sicher auch die Raumfahrt. Ihren Stellenwert für diese Regierung kann man u. a. an ihrem Anteil am gesamten Forschungsetat ablesen. Die Bundesregierung hat 1987 die Zustimmung zum Langzeitprogramm der ESA, der Europäischen Weltraumbehörde, gegeben, obwohl es schon damals große Bedenken zu den hohen Kosten und dem zu erwartenden Nutzen gab. Für die drei ESA-Großprojekte Columbus, Hermes und Ariane V stehen nach den Berechnungen des BMFT im Zeitraum 1988 bis zum Jahre 2000 knapp 22 Milliarden DM zur Verfügung. Inzwischen beträgt aber schon das Defizit bei diesen drei Weltraumprojekten bis zum Jahre 2000 8 Milliarden DM, und dies bei steigender Tendenz. Wenn Sie jetzt noch den aktuellen Bericht der Forscher des Johnson Space Center in Houston vom März dieses Jahres zur Raumstation lesen, kommen Sie selbst bei minimalen Rechenkünsten auf ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten. Die genaue Höhe der Betriebskosten und die Kosten der Bodeninfrastruktur sind noch nicht einmal errechnet worden.

    (Vosen [SPD]: Der Riesenhuber kann nicht mit Geld umgehen! Das ist einwandfrei!)

    Es bleibt also festzuhalten: Die genauen Kosten sind unbekannt. Unbekannt ist bisher auch der forschungs- und wirtschaftspolitische Nutzen. Unbekannt ist auch das oft angekündigte und immer noch nicht vorliegende bundesdeutsche Weltraumprogramm, das 5. Weltraumprogramm, für die 90er Jahre. Auf dieser Grundlage wird hier Weltraumpolitik betrieben. Der Bundesforschungsminister, der zum großen Erstaunen auch noch beim Marsflug mitmachen will,

    (Catenhusen [SPD]: Er kann den Hals nicht vollkriegen!)

    versteht die Raumfahrt „als einen Qualitätssprung ins Unerwartete".
    Das ist uns Sozialdemokraten und breiten Kreisen der Forschung und der Wirtschaft entschieden zu wenig. Wenn man das Plenarprotokoll unserer letzten parlamentarischen Auseinandersetzung zu diesem Thema im Dezember letzten Jahres, die Pressemitteilung der Kollegen Rüttgers und Lenzer und die des Kollegen Karl-Hans Laermann sorgfältig liest, gewinnt man schnell den Eindruck, daß der Minister bald alleine springen muß. Selbst der Bundesfinanzminister hat keine Lust, zusätzliche Mittel für diese Projekte auszugeben, und hat angesichts der hohen Kosten im Haushaltsausschuß erklärt, daß „eine erneute Überprüfung und Bewertung der deutschen Raumfahrtaktivitäten unter forschungs- und finanzpolitischen Gesichtspunkten vorzunehmen sein" wird.

    (Catenhusen [SPD]: Da sieht der Riesenhuber aber alt aus!)

    Gab es schon bei Columbus und Hermes seit ihrer Planung genügend Schwierigkeiten, so sollte doch



    Fischer (Homburg)

    wenigstens eine leistungsfähige Deutsche Raumfahrtagentur schnell gegründet werden. Dazu stehen wir auch heute noch. Das war das Ziel einer breiten Mehrheit hier im Parlament. Der ursprüngliche Sinn und Zweck der DARA war die Konzentration der deutschen Raumfahrtaktivitäten im Hinblick auf eine besser Interessenwahrnehmung gegenüber den europäischen Partnern und den USA. Schon frühzeitig haben wir diese Bemühungen unterstützt, siehe Drucksache 11/1641. Die DARA, die Deutsche Weltraumagentur, wurde aber erst 1989 nach großen Schwierigkeiten, Kompetenzgerangel der verschiedenen Ministerien und unklarer Aufgabenverteilung und Organisationsstruktur gegründet.
    Zusätzlich zu diesen teilweise noch immer nicht ausgeräumten Problemen ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der DARA, das hier vorliegende Raumfahrtübertragungsgesetz, recht schlampig konzipiert.
    Bemängelt werden in erster Linie zwei Punkte.
    Erstens. Kritisiert wird an diesem Gesetzentwurf, daß die im Weltraum engagierten Ministerien nicht verpflichtet werden, Kompetenzen an die DARA abzugeben. Wie ich mir inzwischen von Juristen habe erklären lassen müssen, geht auch unsere zweite in den Ausschußberatungen teilweise gemeinsam verfaßte Version zu diesem Gesetzentwurf nicht weit genug.

    (Zuruf des Abg. Dr. Weng [Gerlingen] [FDP])

    — Herr Weng, Sie haben vielleicht Ahnung vom Haushalt; aber hier geht es um Weltraumpolitik.
    Unsere Forderung, daß das Gesetz ein wirkliches Übertragungsgesetz wird, ist noch nicht erreicht worden.
    Zweitens. Der zweite strittige Punkt waren die verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Rechtsausschuß hat einstimmig, Herr Weng, rechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben, weil eine gebotene Aufsicht trotz Kabinetts- und Staatssekretärsausschusses über die DARA nicht sichergestellt ist.
    Angesichts dieser umfangreichen Raumfahrtaktivitäten der Bundesrepublik halten wir es aber nach wie vor für richtig, eine Raumfahrtagentur zu gründen. Wir werden jedoch dem Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz nicht zustimmen, solange die beiden Punkte nicht genügend geklärt sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch an diesem Punkt zeigt sich wieder, daß sich die bundesdeutsche Raumfahrtpolitik unter der Verantwortung des Bundesforschungsministers in den letzten Jahren zunehmend zu einem Ärgernis entwikkelt hat

    (Beifall bei der SPD)

    und daß daher selbst Fachleute, die sich für ein vernünftiges Raumfahrtengagement einsetzen, durch diese wiederholten Schlampereien vor den Kopf gestoßen werden.
    Der Gesetzentwurf zur Raumstation wird von uns aus mehrfachen Gründen abgelehnt. Ich möchte mich jetzt aber nur auf die beiden wichtigsten beschränken:
    Erstens. Eine ausschließlich friedliche Nutzung der Elemente des ESA-Projektes Columbus ist nicht gegeben, da jeder Partner, der ein Element bereitgestellt hat, bestimmt, ob eine geplante Benutzung des betreffenden Elements friedlichen Zwecken dient.
    Zweitens. Bis heute liegen keine auch nur annähernd genauen Kosten des Projektes vor. Bekannt ist nur, daß die Kosten trotz der Budgetkürzungen in den USA und der Tatsache, daß Teile des Projekts über Bord gegangen sind, steigen. Diese Änderungen wurden übrigens von den Amerikanern vorgenommen, ohne die europäischen Partner zu konsultieren.
    Vor dem Hintergrund dieser Aussagen und überprüfbaren Angaben halte ich es schlichtweg für eine große forschungspolitische Dummheit, einem Projekt zuzustimmen, dessen Nutzen, Kosten und Folgekosten unbekannt sind. Wenn Sie Ihre mehrfach geäußerte Kritik an der Raumstation ernst meinen und zu Ihrer Erklärung vom 7. März 1990 stehen, eben keinen Blankoscheck für die Raumstation zu unterschreiben, dann müssen Sie diesen Entwurf ablehnen.

    (Beifall bei der SPD)

    Niemand wird verstehen, daß wir ausgerechnet jetzt trotz der neuen internationalen Lage mit den Veränderungen in Mittel- und Osteuropa einem Gesetz zustimmen, das weitere militärische Forschung im Weltraum erlaubt.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Unfug, schlichter Unfug!)

    Wenn wir jetzt alle begrüßen, daß sich die internationale Sicherheitslage entspannt und damit weiterreichende Abrüstungsverhandlungen und -vereinbarungen ermöglicht werden, wenn die Menschheit den Weltraum nicht mehr als Ort zur Austragung ihrer Konflikte auf der Erde benutzt, dann müßte jetzt eine völlig neue internationale Arbeitsteilung und Kooperation möglich werden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Wir Sozialdemokraten plädieren deshalb für eine neue Weichenstellung in der nationalen und internationalen Raumfahrtpolitik. Wir sollten die Chance ergreifen und die nationalen Finanznöte als positiven Anreiz zu mehr Kooperation und zur endgültigen Beseitigung von strategischen Weltraumprojekten benutzen.
    In Zukunft sollten daher nur noch die programmatisch und wirtschaftlich sinnreichsten Projekte mit einem überschaubaren finanziellen Rahmen und einem erkennbaren Nutzen von uns realisiert werden. Die Ablehnung des Raumstationsabkommens und ein an den oben genannten Zielen ausgerichtetes fünftes Weltraumprogramm könnten uns auf diesem Wege ein beträchtliches Stück weiterbringen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)






Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Laermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes wird eine weitere Voraussetzung erfüllt, die Deutsche Agentur für Raumfahrtangelegenheiten zu einer wirkungsvollen Organisation zu machen, um in sich schlüssige Konzepte der deutschen Raumfahrtaktivitäten zu entwickeln, um alle deutschen Raumfahrtaktivitäten zu koordinieren und um die deutschen Interessen in den internationalen Organisationen und gegenüber den Organisationen der Partnerländer wirkungsvoll zu vertreten. Für die DARA müssen dazu die notwendigen Handlungsräume geschaffen werden. Sie muß mit den dazu notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden.
    Nach der zur Verabschiedung anstehenden Fassung von § 1 Abs. 1 des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes geht die FDP-Fraktion davon aus, daß tatsächlich alle Weltraumaktivitäten — ich betone ausdrücklich: alle Aktivitäten — im konzeptionellen und Managementbereich der Bundesregierung, also allen beteiligten Ressorts, übertragen werden. Wir werden sehr sorgfältig verfolgen, ob dies auch geschieht. Wir stellen hohe Anforderungen an die DARA. Unsere Erwartungen an die Leistungen der DARA sind sehr hoch; aber dann müssen auch die Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit stimmen. Deswegen bedarf es des Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes.
    Es wird gewiß keine leichte Arbeit sein, wie ich mit Bezug auf das zweite heute zur Verabschiedung anstehende Gesetz zu dem Übereinkommen zwischen den Regierungen der USA, den Mitgliedstaaten der europäischen Weltraumorganisationen, Japans und Kanadas über die Zusammenarbeit bei Entwurf, Entwicklung, Betrieb und Nutzung der ständig bemannten zivilen Raumstation feststellen möchte.
    Erstens. Welche technischen Schwierigkeiten werden bei der Entwicklung der amerikanischen „Freedom" und in der Folge für Columbus auftreten?
    Zweitens. Wie werden sich die Kosten des Projektes Columbus entwickeln?
    Drittens. Wir fragen erneut, nicht erst durch jüngste Nachrichten aus Kreisen der NASA veranlaßt, nach den Folgekosten, den Betriebs-, den Wartungs-, den Nutzungskosten des Columbus-Projektes einschließlich der übrigen europäischen Langzeitprojekte.
    Wenn der Direktor der Europäischen Weltraumorganisation, Herr Engström, eine rasche Entwicklung anmahnt und dazu aufruft, jetzt müßten sich staatliche und private Nutzer für das Projekt interessieren, dann müssen doch zunächst einigermaßen verläßliche Angaben über Nutzerkosten vorliegen, abgesehen davon, daß allmählich Nutzerprojekte konkretisiert sein sollten.

    (Vosen [SPD]: Herr Kollege, die Fragen überwiegen!)

    Also, es müssen noch eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden.

    (Vosen [SPD]: Richtig, das ist es!)

    Ich darf feststellen: Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf unter der Prämisse zu, daß mit der Zustimmung das Recht von Regierung und Parlament zur Überprüfung der Entwicklungsergebnisse zu Columbus und die Freiheit der Entscheidung über weitere Entwicklungsschritte in den verschiedenen Phasen nicht beeinträchtigt wird. Ich stelle ausdrücklich, ich glaube, auch im Einvernehmen mit den Koalitionspartnern, fest: Mit der Zustimmung zum Gesetz ist kein Blankoscheck für den weiteren automatisierten Ablauf des Projektes Columbus ausgestellt.

    (Vosen [SPD]: Ein beachtlicher Rückzug, Herr Kollege! Respekt, Respekt!)

    Es mag auch sein, daß die eine oder andere Festlegung im Übereinkommen nicht den Erwartungen entspricht. Aber wer die Verhandlungen darüber verfolgt hat, der muß zugeben, daß die meisten und wichtigsten Positionen im Interesse der europäischen Partnerstaaten verhandelt worden sind. Dafür danken wir dem Verhandlungsführer.
    Wenn die FDP dem Gesetz heute zustimmt, dann tut sie dies auch und besonders in der Erkenntnis und in der Würdigung der Bedeutung des Übereinkommens für die internationale Zusammenarbeit, für die friedliche wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Weltraum. Sie tut das in der Erwartung, daß die derzeitigen politischen Entwicklungen der Überwindung des Ost-West-Konfliktes dazu führen, daß über bilaterale Beziehungen hinaus in diese Zusammenarbeit auch die Sowjetunion und andere Staaten zukünftig einbezogen werden.
    Hier liegt eine ungeheure Chance, über eine friedlichen Zwecken dienende wissenschaftliche Kooperation die Gefahr eines Krieges der Sterne zu überwinden und das friedliche Zusammenleben der Menschen auf der Welt zu fördern. Ich denke, daß dies eine wichtige Aufgabe ist, die wir unter außenpolitischen internationalen Aspekten zu betrachten haben. Deswegen sind wir der Auffassung, daß wir in der Solidarität der europäischen Partnerstaaten diesem Gesetzentwurf heute zustimmen sollten.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)