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    Plenarprotokoll 11/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Inhalt: Benennung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die gemäß Art. 1 § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" in das Kuratorium entsandt werden 15635 A Erweiterung der Tagesordnung 15635 B Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Milch- und Margarinegesetzes (Drucksache 11/6643) 15635 B Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiger Abzug der US-Truppen aus Panama (Drucksache 11/6345) 15635 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksachen 11/5120, 11/6622, 11/6693) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksachen 11/5244, 11/6701) Link (Diepholz) CDU/CSU 15636 A Frau Seuster SPD 15638B Frau Walz FDP 15640 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 15641 C Frau Unruh fraktionslos 15643 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 15644 C Klose SPD 15646 C Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15649 B Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/6339, 11/6702, 11/6621) Dr. Grünewald CDU/CSU 15652 B Hüser GRÜNE 15652 D Dr. Struck SPD 15654 A Uldall CDU/CSU 15655 C Gattermann FDP 15655 D Hüser GRÜNE 15656 C Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz — WoBauErlG —) (Drucksachen 11/5972, 11/6508, 11/6540, 11/6636) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung gemeinschaftlicher II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Wohnungsunternehmen (FGW) (Drucksachen 11/2199, 11/5522) Dörflinger CDU/CSU 15658 B Conradi SPD 15661A, 15681 D Dörflinger CDU/CSU 15664 A Dr. Hitschler FDP 15665 A Conradi SPD 15666 A Müntefering SPD 15666 C Frau Teubner GRÜNE 15668 C Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau 15670C Conradi SPD 15671 D Großmann SPD 15674 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 15676 B Dr. Hitschler FDP 15676D Menzel SPD 15677 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15679 B Müntefering SPD 15680 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu weiteren Erkenntnissen zum DGB-gewerkschaftseigenen Unternehmen „Neue Heimat" Funke FDP 15695 A Hoss GRÜNE 15696 A Dr. Hüsch CDU/CSU 15696 D Gattermann FDP 15697 D Frau Teubner GRÜNE 15699 A Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau 15699 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 15700 C Dr. Sperling SPD 15701C, 15705 B Scheu CDU/CSU 15702 C Vahlberg SPD 15703 C Kleinert (Hannover) FDP 15704 C Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksachen 11/4909, 11/6633) b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksachen 11/5242, 11/6633) Harries CDU/CSU 15706 B Schütz SPD 15707 D Frau Dr. Segall FDP 15711C Brauer GRÜNE (zur GO) . . . 15712D, 15716C Schmidbauer CDU/CSU 15713A Brauer GRÜNE 15713 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 15714 C Dr. Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 15717 A Namentliche Abstimmungen . 15718A, 15718D Ergebnisse 15718D, 15720B Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verankerung eines vollständigen Atomwaffenverzichts im Grundgesetz (Drucksache 11/5119 (neu)) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf Massenvernichtungswaffen (Drucksache 11/5307) Dr. Scheer SPD 15721 D Irmer FDP 15723 B Lowack CDU/CSU 15724 B Frau Beer GRÜNE 15726 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15728 A Wiefelspütz SPD 15729 B Schäfer, Staatsminister AA 15729 D Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Frau Schilling, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN Keine Produktion und Endmontage neuer amerikanischer C-Waffen, Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland und zu dem Antrag der Fraktion der SPD Initiativen zum Verbot der Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und der Verhinderung ihrer Weiterverbreitung (Drucksachen 11/1185, 11/3669, 11/6390) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) und weiterer Abgeordneter: Abzug aller chemischen Waffen aus Rheinland-Pfalz (Drucksachen 11/4094, 11/6407) Erler SPD 15732 B Lummer CDU/CSU 15734 A Frau Beer GRÜNE 15734 D Dr. Hoyer FDP 15736 D Gerster (Worms) SPD 15738 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 III Schäfer, Staatsminister AA 15740 A Frau Beer GRÜNE 15741 B Frau Dr. Götte SPD 15741 D Dr. Uelhoff CDU/CSU 15743 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Eine Zukunft für das Seeverkehrsgewerbe der Gemeinschaft: Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsbedingungen des Seeverkehrs der Gemeinschaft (Drucksachen 11/5351 Nr. 2.5, 11/6295) 15745 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Wollny, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel Menschen- und Landrechte der Betroffenen (Drucksachen 11/4392, 11/5788) Frau Wollny GRÜNE 15746 A Dr. Sprung CDU/CSU 15747 A Erler SPD 15749 A Stahl (Kempen) SPD 15750 A Timm FDP 15751 A Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15752 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN: Unterstützung einer Friedensordnung für Kambodscha, die eine Rückkehr der Roten Khmer an die Macht ausschließt (Drucksache 11/6251) Frau Kelly GRÜNE 15754 A Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15755 B Duve SPD 15756 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15756D Schäfer, Staatsminister AA 15757 D Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Behinderung des EG-Sonderprogramms für die Opfer der Apartheid (Drucksache 11/5208) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendung des „Gesetzes zur Offenlegung finanzieller Zuwendungen aus dem Ausland" (Disclosure of Foreign Funding Act) durch die Regierung der Republik Südafrika (Drucksache 11/6552) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Südafrika zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Eid und Dr. Lippelt und der Fraktion DIE GRÜNEN Südafrika zu dem Antrag der Fraktion der SPD Lage im südlichen Afrika zu dem Antrag der Fraktion der SPD Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksachen 11/807, 11/870, 11/1753, 11/2326, 11/6642) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: zum „Gesetz zur Offenlegung finanzieller Zuwendungen aus dem Ausland" (Disclosure of Foreign Funding Act) (Drucksache 11/6644) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Neunte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte (1. Juli 1987 — 30. Juni 1988) — Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/6124) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksachen 11/2310, 11/6572) Frau Eid GRÜNE 15759 D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 15761 A Verheugen SPD 15762 D Irmer FDP 15765 B Schäfer, Staatsminister AA 15766 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6626 vom 9. März 1990 — Erzeugung alternativer Automobilkraftstoffe; Wirtschaftlichkeit der biologischen Wasserstofferzeugung MdlAnfr 37, 38 Seesing CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 15683A, 15683 C ZusFr Seesing CDU/CSU 15383 B Einsatz des Mobilfunksystems als Verkehrsleitsystem MdlAnfr 39 Dr. Rüttgers CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 15683 D ZusFr Dr. Rüttgers CDU/CSU 15684 A ZusFr Jäger CDU/CSU 15684 A Verbesserung der Koordinierung des Individualverkehrs mit Bundesbahn und öffentlichem Personennahverkehr MdlAnfr 40 Dr. Rüttgers CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 15684 B Einladung des BMFT zu einer Anhörung über den Gesetzentwurf zur Regelung von Fragen der Gentechnik; Ergebnis dieser Anhörung MdlAnfr 43 Frau Bulmahn SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 15684 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 15684 C Bericht des Gesandten der Deutschen Botschaft über Menschenrechtsverletzungen im Iran, insbesondere an inhaftierten Frauen MdlAnfr 45, 46 Frau Wollny GRÜNE Antw StMin Schäfer AA . . . 15685A, 15685 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . 15685B, 15686A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 15685A, 15686 B ZusFr Gansel SPD 15685 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 15685 C ZusFr Frau Beer GRÜNE 15686 C Verhinderung der Produktion von Giftgas und Mittelstreckenraketen in Libyen MdlAnfr 47 Gansel SPD Antw StMin Schäfer AA 15686 D ZusFr Gansel SPD 15687 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 15687 D ZusFr Frau Beer GRÜNE 15688 A ZusFr Dr. Sperling SPD 15688 B ZusFr Dr. Soell SPD 15688 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 15688 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 15688 C ZusFr Dr. Kübler SPD 15688 D Verhinderung der Stationierung binärer C- Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48 Dr. Kübler SPD Antw StMin Schäfer AA 15689 A ZusFr Dr. Kübler SPD 15689 B ZusFr Frau Beer GRÜNE 15689 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 15689 D ZusFr Jäger CDU/CSU 15690 A Ausschluß einer Wiederstationierung amerikanischer C-Waffen auf deutschem Boden auch im Spannungs- und Verteidigungsfall MdlAnfr 49 Gerster (Worms) SPD Antw StMin Schäfer AA 15690B ZusFr Gerster (Worms) SPD 15690 B ZusFr Dr. Kübler SPD 15690 D ZusFr Frau Beer GRÜNE 15690 D Strafrechtliche Verfolgung der am U-Boot-Geschäft mit Südafrika beteiligten Firmen HDW und IKL aufgrund einer Resolution der UN-Vollversammlung MdlAnfr 51, 52 Frau Beer GRÜNE Antw StMin Schäfer AA . . . 15691B, 15692D ZusFr Frau Beer GRÜNE . . . 15691C, 15692D ZusFr Gansel SPD 15691D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 15692 A ZusFr Duve SPD 15692 C Einsatz eines den Republikanern angehörenden Bundesgrenzschutzbeamten als Fachlehrer für Staats- und Verfassungsrecht in der BGS-Ausbildungsabteilung in Schleswig-Holstein MdlAnfr 53, 54 Duve SPD Antw PStSekr Spranger BMI 15693B, 15694 A ZusFr Duve SPD 15693B, 15694 B ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . 15693C, 15694 C ZusFr. Gansel SPD 1.5693D, 15694 D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 V Nächste Sitzung 15768 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15769* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/4909) (TOP 14) . . 15769* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 17 der Tagesordnung (Eine Zukunft für das Seeverkehrsgewerbe der Gemeinschaft: Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsbedingungen des Seeverkehrs der Gemeinschaft) 15770* B Anlage 4 Einführung der DIN V VDE 0855 für Satellitenempfangseinrichtungen MdlAnfr 7, 8 — Drs 11/6626 — Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMPT 15774* C Anlage 5 Nützlichkeit von Verkehrsleitsystemen in Großstädten und in ländlichen Gebieten; Standards bei der Durchführung von Pilotprojekten MdlAnfr 35, 36 — Drs 11/6626 — Dr. Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 15775* B Anlage 6 Herstellung von Wasserstoff unter Verwendung von Kohle, Kernenergie und anderen Energieträgern für den Kraftfahrzeugantrieb; Nutzbarkeit von Elektroantrieben MdlAnfr 41, 42 — Drs 11/6626 — Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 15775* D Anlage 7 Abschaffung der Visumspflicht durch Ungarn innerhalb von Europa MdlAnfr 44 — Drs 11/6626 —Lüder FDP SchrAntw StMin Schäfer AA 15776* B Anlage 8 Bemühungen um ordnungsgemäße Übergabe der Macht an Präsidentin Chamorro durch das sandinistische Regime in Nicaragua MdlAnfr 50 — Drs 11/6626 — Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 15776* B Anlage 9 Haltung des Bundeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Bremen im Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf von 50 kg Kokain aus Südamerika MdlAnfr 55, 56 — Drs 11/6626 — Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15776* C Anlage 10 Aussagen der Präsidentin des Bundesinstituts für Bevölkerungswissenschaft zur vorgelegten Bibliographie bevölkerungswissenschaftlicher Aufsätze für die Jahre 1900 bis 1945, insbesondere zur Erb- und Rassenhygiene MdlAnfr 57 — Drs 11/6626 — Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15777* A Anlage 11 Begünstigung der Spielhallenflut durch die Billigkeitsmaßnahmen der Bundesregierung bei der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten MdlAnfr 58 — Drs 11/6626 — Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 15777* B Anlage 12 Beförderungssituation bei der Bundeszollverwaltung MdlAnfr 59 — Drs 11/6626 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 15777* D Anlage 13 Änderung des Bausparkassengesetzes, insbesondere zur Ermöglichung der Tätigkeit von Bausparkassen in der DDR MdlAnfr 60, 61 — Drs 11/6626 — Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15778* B Anlage 14 Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für den Iran angesichts der fortlaufenden Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 62, 63 — Drs 11/6626 — Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 15778* C VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Anlage 15 Beteiligung bundesdeutscher Firmen sowie Frankreichs und der UdSSR am Bau eines Atomkraftwerks in Pakistan MdlAnfr 64 — Drs 11/6626 —Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 15778* D Anlage 16 Verbot der Beteiligung Deutscher an der Herstellung von ABC-Waffen im Ausland MdlAnfr 65 — Drs 11/6626 — Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 15779* B Anlage 17 EG-weites Verbot des Pestizids Alar mit dem Wirkstoff Daminozid; Untersuchung von Apfelprodukten auf Daminozid-Rückstände MdlAnfr 66 — Drs 11/6626 — Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 15779* C Anlage 18 Einschränkung der Rindfleischimporte innerhalb der EG; Gewährung eines Flächenzuschusses in Höhe von 311 DM/ha an Getreidebetriebe für die Dauer von fünf Jahren MdlAnfr 67, 68 — Drs 11/6626 — Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 15780* A Anlage 19 EG-weite Einführung der von der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGöL) festgelegten Qualitätsanforderungen für ökologisch produzierte Produkte; Verhinderung eines Graumarktes MdlAnfr 69, 70 — Drs 11/6626 —Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Gallus BML 15781* A Anlage 20 Amtliche Mitteilungen 15781* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15635 202. Sitzung Bonn, den 15. März 1990 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Prof. Dr. Abelein * 15. 03. 90 Frau Dr. Adam-Schwaetzer 15. 03. 90 Dr. Ahrens * 15. 03. 90 Bachmaier 15. 03. 90 Bayha 15. 03. 90 Dr. Bötsch 15. 03. 90 Brandt 15. 03. 90 Bredehorn 15. 03. 90 Brück 15. 03. 90 Büchler (Hof) 15. 03. 90 Clemens 15. 03. 90 Frau Conrad 15. 03. 90 Frau Dempwolf 15. 03. 90 Dewitz 15. 03. 90 Dr. Dollinger 15. 03. 90 Eich 15. 03. 90 Eigen 15. 03. 90 BM Engelhard 15. 03. 90 Engelsberger 15. 03. 90 Dr. Fell 15. 03. 90 Francke (Hamburg) 15. 03. 90 Friedrich 15. 03. 90 Frau Fuchs (Verl) 15. 03. 90 Dr. Gautier 15. 03. 90 Frau Geiger 15. 03. 90 Dr. Geißler 15. 03. 90 BM Genscher 15. 03. 90 Dr. Götz 15. 03. 90 Graf 15. 03. 90 Hasenfratz 15. 03. 90 Hauser (Esslingen) 15. 03. 90 Dr. Haussmann 15. 03. 90 Frau Dr. Hellwig 15. 03. 90 Frau Hensel 15. 03. 90 Heyenn 15. 03. 90 Dr. Hüsch 15. 03. 90 Dr. Jenninger 15. 03. 90 Dr. Klejdzinski 15. 03. 90 Kolbow 15. 03. 90 Kossendey 15. 03. 90 Kroll-Schlüter 15. 03. 90 Dr. Graf Lambsdorff 15. 03. 90 Lamers 15. 03. 90 Dr. Langner 15. 03. 90 Lattmann 15. 03. 90 Lennartz 15. 03. 90 Linsmeier 15. 03. 90 Dr. Lippold (Offenbach) 15. 03. 90 Frau Matthäus-Meier 15. 03. 90 Dr. Mertens (Bottrop) 15. 03. 90 Dr. Meyer zu Bentrup 15. 03. 90 Dr. Möller 15. 03. 90 Pfeifer 15. 03. 90 Pfuhl * 15. 03. 90 Rind 15. 03. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scharrenbroich 15. 03. 90 Frau Schilling 15. 03. 90 Dr. Schneider 15. 03. 90 Dr. Schöfberger 15. 03. 90 Schröer (Mülheim) 15. 03. 90 Dr. Schwörer 15. 03. 90 Dr. Solms 15. 03. 90 Stiegler 15. 03. 90 Dr. Struck 15. 03. 90 Dr. Todenhöfer 15. 03. 90 Dr. Vogel 15. 03. 90 Dr. Voigt (Northeim) 15. 03. 90 Frau Dr. Vollmer 15. 03. 90 Vosen 15. 03. 90 BM Dr. Waigel 15. 03. 90 Dr. Warrikoff 15. 03. 90 Frau Will-Feld 15. 03. 90 BM Frau Dr. Wilms 15. 03. 90 Wimmer 15. 03. 90 Wischnewski 15. 03. 90 Dr. Wittmann 15. 03. 90 Zeitler 15. 03. 90 Zierer 15. 03. 90 BM Dr. Zimmermann 15. 03. 90 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/4909) (TOP 14): Ich stimme dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht zu, da in der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksache 11/6633) das Gebot der sogenannten Wärmenutzung als Genehmigungsvoraussetzung für bestimmte Anlagen eingeführt wird. Die externe Wärmenutzung, z. B. durch Einspeisung von Wärme in ein Fernwärmenetz, setzt entsprechende energiewirtschaftliche und städteplanerische Konzepte voraus. Darüber hinaus stellen sich grundsätzliche ordnungspolitische Probleme, weil auch in die Produktionsziele und in die Investitionsfreiheit Dritter eingegriffen wird. Für eine gesetzliche Verankerung der sogenannten externen Wärmenutzung besteht dem Grunde nach gar kein Bedürfnis. Bei einem Kraftwerk der Industrie würde dies bedeuten, daß der Betreiber, um nutzbare Wärme auskoppeln zu können, die Anlage größer dimensionieren, ein System zur Ableitung installieren und Abnehmer für die externe Wärme suchen müßte. Ein solches Gebot zur Abgabe von Wärme kann im übrigen nur dann erfüllt werden, wenn auch die Abnahmeseite durch das BImSchG bindend verpflichtet wird. Dies ist natürlich nicht der Fall. Darüber hinaus 15770* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 muß die zu genehmigende Behörde die Zumutbarkeit prüfen und wird somit zukünftig Aussagen auch über Preise zu treffen haben. Damit wird die Behörde zur Preisbehörde. Auch aus diesem Grund greift der Vorschlag zur externen Abwärmenutzung über den instrumentellen Rahmen des BImSchG hinaus. Die Aufnahme eines externen Wärmenutzungsgebotes schafft ein erhebliches Genehmigungshindernis, das zu bereits bestehenden, aus der Kompliziertheit des Umweltrechts resultierenden Genehmigungsschwierigkeiten, hinzutritt. Dies kann den Bau neuer umweltfreundlicher Industrieanlagen nachhaltig behindern. Die inzwischen von fast allen Umweltpolitikern als richtig erkannte Verbesserung bzw. Verkürzung der Genehmigungsverfahren, gerade im Hinblick auf umweltfreundliche Neuanlagen, wird konterkariert. Die heute schon langwierigen Genehmigungsverfahren werden durch ein externes Wärmenutzungsgebot in erheblicher Weise weiter belastet. Dadurch werden sie zu einem schwer einzuschätzenden unternehmerischen Risiko und widersprechen den Absichten der Koalition, die Deregulierung auch von administrativen Abläufen durchzuführen. Es gehört zu den unternehmerischen Aufgaben, auch kleinste Kostensenkungspotentiale auszuschöpfen. Deshalb wird Abwärme in der Industrie, wo immer wirtschaftlich vertretbar, auch genutzt. Soweit am Ende eines industriellen Produktionsprozesses noch Abwärme auf einem hohen Temperaturniveau anfällt, besteht ein nachhaltiges unternehmerisches Interesse an ihrer wirtschaftlichen Verwertung zur Deckung des Wärmebedarfs Dritter. Die Verbände von Industrie und Versorgungswirtschaft haben dies durch zwei Erklärungen von 1981 und 1985 unterstrichen. Sie haben ausdrücklich die Förderung und Unterstützung der externen Wärmenutzung zugesagt. Bislang ist kein Fall namhaft gemacht worden, in dem eine externe Wärmenutzung technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar gewesen wäre, der Anlagenbetreiber davon aber keinen Gebrauch gemacht hätte. Ich kann daher der hier gefundenen Formulierung nicht zustimmen. Das berechtigte Anliegen zur Verstärkung der Wärmenutzung sollte entsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung zur rationellen Energienutzung und Energieeinsparung, die sie zuletzt in einer Antwort auf eine Große Anfrage der SPD „Der EG-Binnenmarkt und die nationale Energiepolitik" (Drucksache 11/4523) gegeben hat, weiterverfolgt werden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 17 der Tagesordnung (Eine Zukunft für das Seeverkehrsgewerbe der Gemeinschaft: Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsbedingungen des Seeverkehrs der Gemeinschaft) *) Bohlsen (CDU/CSU): Die internationale Seeschifffahrt liegt wieder im Aufwärtstrend. Die deutsche *) Vergl. Seite 15745 D Seeschiffahrt partizipiert gut am jährlichen Wachstum von 15 % der Warenausfuhr. Nach Jahren angespannter Ertragslage und damit mangelnder Investitionsfähigkeit bestellten deutsche Schiffahrtsunternehmen 1989 wieder eine größere Anzahl Neubauten bei in- und ausländischen Werften. Ende 1989 waren von deutschen Reedern 53 Handelsschiffe mit einer Gesamttonnage von 945 000 BRZ in Auftrag gegeben, davon 358 000 BRZ = 37,9 % bei deutschen Werften. Die Ablieferung von 31 Schiffen mit 511 000 BRZ ist bis Ende 1990 vorgesehen. Während der deutschen Flagge im Zeitraum 1. Oktober 87 bis 30. September 88 5 Schiffe mit einer Gesamttonnage von 91 000 BRZ zugingen, waren es im Zeitraum 1. Oktober 88 bis 30. September 89 13 Schiffe = 245 000 BRZ. Dies bedeutet eine Verdoppelung des Vorjahresergebnisses. Dem gegenüber stand die niedrigste Zahl von Abgängen aus deutscher Flagge seit 30 Jahren: Lediglich 12 veraltete Schiffseinheiten mit 63 000 BRZ wurden ins Ausland verkauft und 10 — ebenfalls veraltet — unter Beibehaltung des Managements auf fremde Flaggen übertragen. Rechnet man die Zu- und Abgänge der deutschen Handelsflotte für 1989 zusammen, so ergibt sich unter dem Strich ein Tonnagezuwachs von weit mehr als 100 000 BRZ gegenüber dem Vorjahr. Die außerordentlich erfreuliche Entwicklung hat ihre Ursache nicht zuletzt in den schiffahrtspolitischen Entscheidungen der Regierungskoalition. Vorrangiges Ziel der CDU/CSU-Verkehrspolitik war und ist es, die Attraktivität der deutschen Flagge wieder zu steigern und der deutschen Seeschiffahrt einen Wettbewerb zu auskömmlichen Frachtraten zu ermöglichen. Angesichts der Bedingungen eines Hochlohnlandes bedeutet dies: Maßnahmen müssen an den Personalkosten ansetzen, weil diese bei den Reedereien, die Chartergeschäfte und Hafen-zu-Hafen-Verkehre betreiben, noch immer 60 % der Schiffsbetriebskosten und — abhängig von der Schiffsgröße und vom Kapitaldienst — 20 bis 40 % der Gesamtkosten ausmachen. Ganz wesentlich aus diesem Grunde haben wir, die Koalition aus CDU/CSU und FDP, Anfang 1989 auf dem Höhepunkt einer massiven Ausflaggungswelle in ausländische Schiffsregister das deutsche Zweitregister oder auch Internationale Seeschiffahrtsregister (ISR) geschaffen. Durch das Internationale Seeschifffahrtsregister wurde der Ausflaggungsdruck von deutschen Reedern genommen. Zusammen mit den von uns verabschiedeten Begleitgesetzen wie der Schiffsbesetzungsordnung wurden die qualifizierten Bordarbeitsplätze für Seeleute mit deutschen Patenten und inländischem Wohnsitz langfristig gesichert. Gäbe es dieses Instrumentarium nicht, würden die Reeder unter dem internationalen Wettbewerbsdruck in billigere ausländische Register ausweichen müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dies hätte auch erhebliche Nachteile für deutsche Seeleute: Anders als bei der Eintragung ins ISR gäbe es keinen Sozialversicherungsschutz. Anders als bei der Eintragung ins ISR besäße das deutsche Arbeitsrecht keine Gül- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15771* tigkeit. Anders als bei der Eintragung ins ISR wären die deutschen Schiffssicherheitsstandards nicht durchsetzbar. Anders als beim ISR würden durch Verlagerung der Reedereisitze ins Ausland nicht nur Bord-, sondern auch zahlreiche Landarbeitsplätze verloren gehen. Dies zu verhindern ist Aufgabe verantwortungsvoller Politik. Wir haben uns der Herausforderung gestellt und Leitentscheidungen getroffen. Bis Ende 1989 waren bereits 47 % der Schiffe und 58 % der Tonnage (unter deutscher Flagge) ins ISR eingetragen worden; und dies, obwohl Steuervorteile in der Anlaufphase des Internationalen Schiffahrtsregisters vielfach noch gar nicht genutzt werden konnten, so daß in 1990 mit einem eher noch stärkeren Rückflaggungsschub zu rechnen ist. Diese Gesichtspunkte haben den Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages mit seiner Mehrheit von CDU/CSU und FDP zu der auf Drucksache 11/6295 vorliegenden Beschlußempfehlung veranlaßt: In weitgehender Übereinstimmung mit dem Bundesrat fordert der Verkehrsausschuß: Alle EG-Initiativen müssen auf Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EG-Flotten gerichtet sein. Dies gilt vor allem für die Verringerung der Unterschiede in den Betriebsbedingungen und den Kosten zwischen Gemeinschaftsflotten und ihrer Konkurrenz aus Drittstaaten. Der vorliegende Entwurf der EG-Kommission zum EG-Zusatzregister (EUROS genannt) läßt Wettbewerbsgesichtspunkte — ganz im Gegenteil zum deutschen Internationalen Register — weitgehend unberücksichtigt und stellt zu sehr auf die Schiffsbesetzung durch „EG-Seeleute" ab. Damit würde EG-Seeleuten eine (Schein)-Arbeitsplatzsicherheit vermittelt, die in der Realität keine Grundlage hätte, weil ein nicht zu einer Kostensenkung führendes EUROS von den Reedern nicht angenommen würde und diese auch weiterhin unter Billigflaggen abwandern würden. Deshalb kann der Verkehrsausschuß EUROS nur zustimmen, wenn eine ähnliche Wirkung der Kostensenkung wie bei dem deutschen Internationalen Seeschiffahrtsregister erreicht werden kann und dabei die soziale Absicherung der Seeleute nicht beeinträchtigt wird. Auch die Kollegen der SPD-Fraktion scheinen in diesem Punkt zu neuen Einsichten gelangt zu sein, wenn man sich den vorgelegten Änderungsantrag einmal genau durchliest. Dort heißt es: „Mit dieser Zielsetzung" — gemeint ist die Verringerung der Unterschiede in den Betriebsbedingungen und den Kosten zwischen Gemeinschaftsflotten und der Konkurrenz in Drittstaaten — „muß die vorgesehene verschärfte Hafenstaatkontrolle in den EG-Häfen zu vereinbaren sein." Und dann kommt der entscheidende Satz: „Gleiches gilt für das von der Kommission vorgesehene EG-Zusatzregister (EUROS)." Wir begrüßen es außerordentlich, daß auch die Damen und Herren der SPD-Fraktion nun erkannt haben, daß das deutsche Internationale Seeschifffahrtsregister erforderlich war und ist, um die Lebensfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt zu erhalten und um Arbeitsplätze zu sichern. Vermitteln Sie diese Erkenntnis bitte auch Ihren SPD-Kollegen in den norddeutschen Küstenländern und in den Gewerkschaften, die noch immer gegen das ISR zu Felde ziehen. Lassen Sie mich noch kurz auf die weiteren Forderungen des Verkehrsausschusses eingehen: Die EG sollte moderne Formen internationaler Kooperationen, die sich kostengünstig auf die Abwicklung weltweiter Verkehrstransporte auswirken, ebenso wie schon bisher die traditonellen Linienkonferenzen vom EG-Kartellverbot freistellen. Die von der EG zu schaffenden Rahmenbedingungen müssen sämtlich dem Ziel der Modernisierung der Rotten und Rationalisierung der Schiffsbetriebe dienen. Die EG-Definition der „Gemeinschaftsreederei", die für die zukünftige Zulässigkeit der Kabotage in der EG außerordentlich bedeutsam ist, sollte darauf abstellen, daß eine Diskriminierung alteingesessener Schiffahrtsunternehmen vermieden wird. Die Kommission sollte mit Nachdruck auf die Beseitigung der protektionistischen Regeln und Praktiken im Westafrika-Verkehr hinwirken. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP wird auch in Zukunft alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt zu erhalten und damit Arbeitsplätze für deutsche Seeleute zu sichern. Die Ertrags- und Beschäftigungslage in der deutschen Seeschiffahrt zeigt, daß wir auf einem guten Weg sind. Diesen Weg werden wir auch auf EG-Ebene konsequent weiterverfolgen. Dr. Niese (SPD): Vor fast einem Jahr, im April 1989, ist das Zweitregistergesetz in Kraft getreten; es war die schiffahrtspolitische Antwort der Bundesregierung auf die katastrophal gewordene Situation der deutschen Seeschiffahrt. Ein Schiff nach dem anderen wanderte damals in die Billigregister ab, die Ausflaggungswelle hatte ihren Höhepunkt erreicht. Heute geht es der deutschen Seeschiffahrt besser; es werden wieder gute Gewinne eingefahren: Ob dies aber nun tatsächlich dem Zweitregister zuzuschreiben ist, wage ich dann doch zu bezweifeln. Immerhin räumt der Bundesverkehrsminister in einer Pressemitteilung vom 30. Januar dieses Jahres ein, daß die allgemein gute Konjunkturlage natürlich auch zu einer Belebung der Schiffahrtsmärkte geführt hat. Hier liegt also der eigentliche Grund für die Steigerung der internationalen Frachtraten. Der Ehrlichkeit halber muß außerdem erwähnt werden, daß — angesichts enormer Gewinne — so manchen Reeder die Steuervorteile nach § 34 c Einkommensteuergesetz bewogen haben mögen, nicht den Kurs auf die Billigflagge zu nehmen. Der Bundesverkehrsminister bezeichnet es als Erfolg, daß fast 80 % der Tonnage der deutschen Handelsflotte gegenwärtig im Zweiten Schiffsregister registriert ist. Dieser hohe Prozentsatz ist zweifellos Ausdruck für die Attraktivität des Zweitregisters. Aber wir müssen uns doch fragen, worin die Attraktivität des internationalen Schiffsregisters besteht. Die Antwort wird uns von den Reedern selbst gegeben: Es sind die niedrigen Personalkosten. Also eine Attraktivität, ausgetragen auf dem Rücken der Seeleute. 15772* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Ich denke, die Zahlen der Seeberufsgenossenschaft Hamburg dürfen nicht verschwiegen werden. Sie offenbaren uns die Kehrseite der Medaille. Danach waren am 31. Dezember 1988 noch 12 355 deutsche Seeleute in Beschäftigung. Am 31. Dezember 1989 waren es nur noch 11 833; das heißt 522 deutsche Seeleute weniger und das trotz stark verbesserter Konjunkturlage. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der ausländischen Beschäftigten von 3 626 auf 4 050 an; im Klartext: 522 nicht beschäftigten deutschen Seeleuten stehen 424 ausländische Arbeitnehmer mit Billiglöhnen gegenüber. Informationen der ÖTV zufolge kommt noch hinzu, daß 600 deutsche Seeleute auch schon zu Billigst-Heuern auf Schiffen unter deutscher Flagge fahren. Das Zweitregister beginnt unsere sozialen Errungenschaften auszuhöhlen. Ich meine, auch ein solch wenig erfreulicher Trend sollte Erwähnung finden, wenn wir heute in die ersten Beratungen des von der EG-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmenbündels zur Stärkung der europäischen Handelsflotte einsteigen. Denn die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EG-Handelsflotte darf nicht auf Kosten der europäischen Seeleute gehen. Die Vorschläge der EG ergänzen die bereits 1986 verabschiedeten vier Verordnungen, die die Grundlage der gemeinsamen Seeschiffahrtspolitik bilden. Zusätzliche positive Maßnahmen sind unabdingbar geworden, da sich der Ausverkauf der EG-Handelsflotte in den letzten Jahren dramatisch verschärft hat und tausende von EG-Schiffen in Billig-Register abgewandert sind. Während die weltweite Seeverkehrskapazität zwischen 1981 und 1987 nur um 8 % zurückging, schrumpfte die Gemeinschaftsflotte überproportional um 28 %. Diese dramatischen Zahlen haben ein besorgniserregendes soziales Äquivalent. Die Zahl der in der Gemeinschaft beschäftigten Seeleute ist um 45 % gesunken. Diese Zahlen machen deutlich, daß ein gemeinschaftliches Handeln zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der EG-Handelsflotte jetzt forciert betrieben werden muß. Dies um so mehr, da der Binnenmarkt in zwei Jahren realisiert sein soll und wir als europäische Handelsmacht unseren Rang im Welthandel und damit auch im internationalen Seehandel behaupten und vor allen Dingen weiter ausbauen wollen. Der Verlust einer leistungsfähigen Gemeinschaftsflotte würde die Marktstellung der gesamten Gemeinschaft erheblich schwächen. Die EG ist als bedeutender Wirtschaftsraum aus handelsstrategischen Gründen auf eine leistungsfähige Seeschiffahrt und eine eigene Schiffbauindustrie angewiesen. Auch national können wir auf den Beitrag der Handelsflotte im Home Trade und Cross Trade zur Zahlungsbilanz nicht verzichten. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen, die eine Schwächung der Handelsflotte auf die maritime Verbundwirtschaft und unsere Seehäfen hätte, die eine existentielle Grundlage unserer Wirtschaft darstellen. Eine leistungsfähige Handelsflotte auf hohem technologischen Niveau braucht qualifizierte Arbeitskräfte und einen kontinuierlich mitwachsenden, gut ausgebildeten Nachwuchs an jungen Seeleuten. Wir müssen aus den nationalen Fehlern lernen und nun auf europäischer Ebene alles daran setzen, die Arbeitsplätze der gut ausgebildeten Seeleute der maritimen Mitgliedsstaaten zu sichern und die Attraktivität des Seemannsberufes durch die Erhaltung des einmal erreichten sozialen Standards für den Nachwuchs zu erhalten. Die Sicherheit der Schiffsführung und die Arbeitssicherheit an Bord gebieten es, weiterhin qualifiziertes, erfahrenes Personal auf unseren Schiffen zu beschäftigen. Dabei sollte uns die Entwicklung im Norwegischen Zweitregister zu denken geben. Erst wurden die Mannschaftsdienstgrade ausgewechselt und Seeleute zu Billigsttarifen geheuert. Nun rückt man aber auch schon den Patentinhabern zu Leibe. Am 31. Dezember 1989 waren dort bereits 32 % aller Kapitäne zu Billigbedingungen beschäftigt, nautische Schiffsoffiziere schon zu 77 % und technische Schiffsoffiziere schon zu 65 %. Angesichts einer solchen Entwicklung darf man sich nicht wundern, wenn es uns eines Tages überhaupt an Nachwuchs fehlt. So können wir keine leistungsstarke EG-Handelsflotte schaffen. Es darf nicht darauf hinauslaufen, daß die Konkurrenzfähigkeit der Gemeinschaftsflotte einseitig über das Instrument der Personalkosten erreicht wird. Als ein wesentliches Korrektiv im Wettbewerb mit den Drittstaaten kann die verstärkte Hafenstaatkontrolle angesehen werden. Voll wirksam kann dieses Instrument allerdings nur werden, wenn in allen maritimen Mitgliedsstaaten die gleichen Überwachungskriterien, die gleiche Kontrollintensität und identische Ahndungsvorschriften zugrundegelegt werden. Innergemeinschaftliche Abweichungen in der Praxis der Hafenstaatkontrolle gingen zu Lasten von Mensch und Umwelt. Dazu gehört auch unweigerlich, daß gemäß dem Marpol-Übereinkommen die Altölentsorgung und Schiffsmüllentsorgung auf ein einheitliches, dem deutschen Beispiel entsprechenden Niveau ausgerichtet wird. Die technische Harmonisierung auf EG- Standard ist unabdingbar. Die Sicherheit des Seeverkehrs ist nicht garantiert, wenn wir Gefahr laufen, auf internationales Niveau abzusinken. Vorrangiges Ziel muß es sein, unternormige Schiffseinheiten aus dem Seeverkehr herauszuziehen. Lassen Sie mich zum Schluß noch einige Worte zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Rettungsversuch der EG-Handelsflotte machen, an den sie selbst große Hoffnungen knüpft, der aber sowohl von seiten der Reeder wie auch von seiten der Gewerkschaften unter Beschuß geraten ist. Es geht um die Einführung des Euro-Registers. Für den Verband der Deutschen Reeder steht es heute schon fest (so auf dem Hearing des EP-Verkehrsausschusses zum hier vorgelegten Kommissionsvorschlag), „daß kein europäischer Reeder dieses Europäische Register benutzen wird". Es sei, gemessen an Drittlandsregistern, nicht attraktiv genug. Die Gewerkschaft ÖTV befürchtet eine Aushöhlung der europäischen Arbeitsbedingungen, da das Europäische Register die Beschäftigung von Nichteuropäern zu nichteuropäischen Bedingungen zuläßt. Alles Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15773' laufe auf eine Diskriminierung nichteuropäischer Arbeitskräfte hinaus. Gleichzeitig wird mit Recht auf die Gefahr hingewiesen, daß viele europäische Seeleute ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Das Europäische Register bedarf auch unseres Erachtens noch der eingehenden Diskussion unter den Mitgliedstaaten. Ich denke man darf sich bei der Erörterung der Zukunftsperspektiven des Seeverkehrsgewerbes der Gemeinschaft nicht bei den Personalkosten festbeißen. Höherer technischer Standard, verbesserte Logistiksysteme, geringerer Energieverbrauch — da sollten die Überlegungen ansetzen. Ebenso ist mit allem Nachdruck auf eine Beseitigung der Praktiken im Westafrika-Verkehr zu drängen. Die Bundesregierung muß im Rat der Europäischen Gemeinschaft darauf hinwirken, die fiskalisch bedingten Belastungen und die Schiffahrtsbeihilfen so zu gestalten, daß die Modernisierung der Rotten und die Rationalisierung der Schiffsbetriebe zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation gegenüber den weitaus stärker subventionierten Drittländern führt. Nur so kann die europäische Seeschiffahrt auf Dauer im Weltseehandel konkurrenzfähig bleiben. Und nur so besteht auch die Chance, daß europäische Seeleute auf europäischen Schiffen nicht zur Ausnahme werden. Frau Rock (GRÜNE): Die zur Debatte stehende Vorlage heißt „Eine Zukunft für das Seeverkehrsgewerbe der Gemeinschaft". Das klingt in der Tat nach Zukunftsaufgabe, wenn man bedenkt, daß der Anteil der Gemeinschaftsflotte in den Jahren von 1980 bis 1988 um 50 % zurückgegangen ist. Wenn man fragt, warum, so ist festzustellen: Sie ist durch Ausflaggen in offene Register so geschrumpft, und zwar in den einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße. Bei der Frage, wie dieser Trend aufgehalten werden kann, wird sich ausschließlich der Standpunkt der Reedereien zu eigen gemacht, die in der Senkung der Personalkosten den für sie entscheidenden Ansatz für die „Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsbedingungen des Seeverkehrs der Gemeinschaft" sehen, wie es in der zweiten Zeile der Vorlage heißt. Dieser Ansatz erinnert an die Diskussion Ende 1988 zur Einführung eines bundesdeutschen Zweitregisters mit allen seinen Folgen für die im Seeverkehrsgewerbe Beschäftigten, die Ausbildung von seemännischem Nachwuchs und die maritime Verbundwirtschaft. Ich finde, auf diesen Personalkostenansatz und vor allem auf seine Folgen sollten wir unser besonderes Augenmerk lenken. So heißt es in Punkt 33 in bemerkenswerter Deutlichkeit: „Nach Abschreibung und Kreditrückzahlung gewinnen die Personalkosten an Bedeutung". Das meint doch in anderen Worten: Je älter der Kahn, desto höher der proportionale Anteil an Lohnkosten und -nebenkosten. Das Bestreben, dem Alter der Schiffe die Personalkosten anzugleichen, damit das Verhältnis zwischen Abschreibung, Zinsaufwendungen und Personalkosten wieder stimmt, kann erhebliche umwelt- und sozialpolitisch kaum absehbare Folgen haben. So ist zu fragen, ob die hier beabsichtigte Abkehr vom Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit" z. B. mit der zu verabschiedenden europäischen Sozialcharta zu vereinbaren sein wird. Meines Erachtens widerspricht das angestrebte Heimatheuerprinzip auch ganz klar den Harmonisierungsbestrebungen von Sozialstandards. Wie wollen Sie für den Bereich des Seeverkehrs sozialrechtliche Mindestnormen festsetzen und vollziehen, wenn Sie z. B. unter Punkt 50 keine Kriterien für Beschäftigungsbedingungen festschreiben, sondern diese Bedingungen und die Frage des Anteils von Seeleuten aus Drittländern, die zu Dumpingpreisen beschäftigt werden, abhängig machen von z. B. der Höhe der Frachtraten? Eine weitere Gefahr des Zurückdrängens der Personalkosten liegt in der möglichen Ausdünnung der Mannschaftsstärke und der Qualifikation der Seeleute. Heute zeichnet sich bei uns nach Einführung des Zweitregisters eine deutlich geringere Bereitschaft zur Ausbildung in einem seemännischen Beruf aus. Diese sich dann EG-weit abzeichnende zurückgehende Ausbildungsbereitschaft wird Konsequenzen auch für Arbeitsplätze an Land und auf den Sicherheitsstandard der Schiffe haben. Das Anpassen der Personalkosten an das Alter der Schiffe hat auch zur Folge, daß zukünftig mit einer größeren Zahl von Schiffsunglücken mit allen negativen Folgen für die Umwelt zu rechnen ist. Ein Tankerunglück wie das der „Exxon Valdez" oder der „Amoco Cadiz " hinterläßt irreparable Schäden in der Natur. Statt also diesen merkwürdigen Kostenanpassungsweg zu gehen, müßten die Sicherheits- und Beschäftigungsbedingungen auf Schiffen nicht nach unten „harmonisiert" , sondern weltweit auf hohem Niveau festgeschrieben werden. Die hier zur Debatte stehende Vorlage trägt ganz wesentlich zum Sozial-Dumping bei und wird deshalb von uns abgelehnt. Richter (FDP): Wir alle sehen die gravierenden Probleme der EG-Reedereien im internationalen Wettbewerb, die auf ungleiche Wettbewerbsbedingungen und auf unlautere Wettbewerbspraktiken der Konkurrenten zurückzuführen sind. Die Flaggen der EG- Staaten sind in den letzten Jahren in erheblichem Ausmaß geschrumpft. Auch die Zahl der beschäftigten Seeleute ist von 307 000 (1980) auf 170 000 (1986) zurückgegangen. Schon im Verkehrsausschuß hat sich gezeigt, daß sich die Fraktionen einig sind, die Wettbewerbsfähigkeit der EG-Handelsflotte zu stärken. Das von der EG- Kommission vorgeschlagene Maßnahmenbündel findet in weiten Teilen breite Zustimmung. Ich möchte zwei Punkte ansprechen, die besondere Aufmerksamkeit verdienen. Zusammen mit den Vorschlägen für die Besserung der Betriebsbedingungen hat die EG-Kommission uns die Leitlinien zur Prüfung von staatlichen Beihilfen an EG-Reedereien vorgelegt. Diese werden Grundlage bei der Überprüfung von Beihilfen der EG-Mitgliedstaaten an eigene Reedereien im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Artikel 92/93 EWG-Vertrag sein. 15774* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Beihilfen legt die Kommission das Schwergewicht auf beschäftigungspolitische Ziele. Im wesentlichen sollen Personalkostennachteile gegenüber Nicht-EG-Handelsflotten ausgeglichen werden. Die Kommission erfüllt damit ihre Aufgabe, auch mittels finanzieller und fiskalischer Maßnahmen die Wettbewerbssituation der EG-Flotte zu verbessern, nicht. Die FDP ist der Auffassung, daß eine wettbewerbsfähige Handelsflotte am besten durch Beihilfen für die Seeschiffahrt erreicht werden kann, die auf Restrukturierung und Modernisierung der Handelsflotten gerichtet sind. Der zweite streitige Punkt ist das EUROS-Konzept der EG-Kommission, das die in den EG-Mitgliedstaaten bestehenden zweiten oder internationalen Seeschiffahrtsregister ersetzen soll und die entsprechenden nationalen Regelungen aufhebt. Die Vorschläge der EG-Kommission sind primär auf den Ausgleich von Personalkostennachteilen gerichtet. Die Festsetzung von Mindestquoten für den Anteil von EG-Besatzungsmitgliedern (alle Offiziere und 50 % der restlichen Besatzung) ist kontraproduktiv. Eine solche Regelung wirkt strukturerhaltend und wird damit den Subventionsbedarf noch eher weiter hochschrauben. Die FDP hält an ihren Vorstellungen fest, wie sie in dem Gesetz über das internationale Schiffsregister festgelegt sind. Wir haben diese erfolgreiche Regelung nicht gegen viele Widerstände auch gerade von Seiten der Gewerkschaften und der Opposition erkämpft, um es jetzt auf dem Altar Europas nutzlos zu opfern. Das Zweitregister ist ein großer Erfolg. Am 1. März waren 373 Schiffe mit 2,4 Millionen BRT im Zweitregister eingetragen, davon 26 Rückflaggungen mit über 200 000 BRT. Wer die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reeder verbessern will, muß ihnen die Möglichkeit geben, für ausländische Seeleute mit deren Heimatgewerkschaften Tarifverträge zu Heimatlohn abzuschließen. Der Vorschlag der EG-Kommission ist dagegen unpraktikabel und wenig erfolgversprechend. Die EG-Handelsflotten brauchen im internationalen Wettbewerb keine neue Flagge, sondern kostensenkende Maßnahmen. Ich begrüße es, daß sich die Verkehrsminister Ende letzten Jahres im EG-Rat darauf verständigt haben, die vorgeschlagenen Bestimmungen des europäischen Registers nachzubessern. Für die FDP kommt eine Ablösung des Zweitregisters durch ein europäisches Schiffahrtsregister erst dann in Betracht, wenn die Konzeption eines europäischen Registers die mit dem nationalen Zweitregister angstrebten Ziele sowohl zeitlich, qualitativ als auch quantitativ in vergleichbarer Weise erfüllen kann. Die FDP ist nicht gegen ein EG-Symbol am Flaggenmast unserer Schiffe. Wenn aber Vorstellungen der EG- Kommission dazu führen, daß es bald keine Flaggenmaste mehr geben würde, an denen diese EG-Flagge hängen könnte, sagen wir unser eindeutiges Nein zu diesen Vorstellungen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/6626 Fragen 7 und 8): Welche tatsächlichen und nachweisbaren technischen Notwendigkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für die Einführung der DIN V VDE 0855, und trifft es zu, daß auf Grund meßtechnischer Probleme ihre Einführung verzögert wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung dieser Vorschrift vor dem Hintergrund der von ihr gewünschten und geförderten Liberalisierung, und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Nachteile für mittelständische sowie Kataloganbieter von Satellitenempfangseinrichtungen? Zu Frage 7: Nationale bzw. europäische Festlegungen sollen die Funkverträglichkeit der Funkdienste gewährleisten. Zum Schutz des ordnungsgemäßen Betriebs der Funkdienste in der Bundesrepublik Deutschland und in den angrenzenden europäischen Ländern müssen u. a. Rundfunk-Empfangsantennenanlagen mit Satelliten-Empfangseinrichtungen und die in diesen Anlagen verwendeten Baueinheiten — als Voraussetzung für das Errichten und Betreiben — die geltenden technischen Spezifikationen einhalten. Für die Bundesrepublik ergibt sich eine besondere Frequenzsituation bedingt z. B. durch die Funkeinrichtungen alliierter Steitkräfte und die Vielzahl angrenzender Nachbarstaaten. An die Empfangsantennenanlagen und privaten Breitbandverteilanlagen sind hier deshalb besondere technische Anforderungen zu stellen. Eine einheitliche, von allen EG-Ländern anerkannte Norm gibt es in diesem Bereich derzeit noch nicht. Von heute auf morgen ist dieses Ziel auch nicht zu erreichen. Bei der Verfolgung des gemeinsamen Ziels, letztlich europaweit zu einheitlichen Zulassungsbedingungen im Bereich der Satelliten-Empfangseinrichtungen zu gelangen, wurde von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE) ein Vorschlag für eine diesbezügliche europäische Norm erarbeitet. Das CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique), dessen Aufgabe es ist, durch Erstellen von Europäischen Normen oder Harmonisierungsdokumenten technische Unterschiede zwischen nationalen Normen abzubauen und dadurch zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren des gemeinsamen Marktes beizutragen, hat im Hinblick auf die besondere Frequenzsituation in der Bundesrepublik Deutschland und die Notwendigkeit, hier einen rechtsverbindlichen Handlungsrahmen bereitzustellen, zugestimmt, daß der von DKE erarbeitete Vorschlag bereits als Vornorm herausgegeben werden darf. Diese Vornorm löst die bisher geltenden postspezifischen Vorschriften ab. Die Vornorm DIN V VDE 0855 bildet inzwischen die Grundlage für die Zulassung von Rundfunk-Empfangsantennenanlagen/privaten Breitbandverteilanlagen sowie die in diesen Anlagen verwendeten Bauteile durch das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF). Hersteller, die ihre Entwicklungsarbeiten rechtzeitig an dieser von der DKE erarbeiteten Vornorm orien- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15775* tieren, können die technischen Forderungen erklärtermaßen einhalten. Entsprechende Zulassungsanträge liegen dem ZZF bereits vor. Auch wurden bereits Zulassungen nach diesen Zulassungsbestimmungen erteilt. Zu Frage 8: Die zwischen DKE und CENELEC abgestimmte Vornorm DIN V VDE 0855 wird durch die entsprechenden Europäischen Normen ersetzt werden, sobald diese vorliegen. Auf diesen Sachverhalt hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bereits bei der Veröffentlichung der DIN V VDE 0855 in seinem Amtsblatt vom 19. Dezember 1988 hingewiesen. Die Bundesregierung sieht in der Abkehr von den bisherigen postspezifischen Zulassungsvorschriften hin zur Anwendung der im Einvernehmen mit CENELEC erstellten Vornorm DIN V VDE 0855 für einen Zeitraum bis zur Bereitstellung dann allgemeingültiger Europäischer Normen den z. Z. einzig richtigen Weg. Er steht im Einklang mit den Vorstellungen der Bundesregierung über eine Liberalisierung im Fernmeldewesen. Die Vornorm DIN V VDE 0855 wurde von dem für nationale Normungsarbeit zuständigen Gremium erarbeitet und frühzeitig bekanntgegeben mit Übergangsvorschriften für die bisher geltenden postalischen Vorschriften, so daß rechtzeitig entsprechende Entwicklungsarbeiten vorangetrieben und entsprechende technische Lösungen gefunden werden konnten. Ab dem 1. August 1989 beantragte Zulassungen werden nur noch auf der Basis der DIN/VDE-Vornormen erteilt. Genehmigungen zum erstmaligen Errichten und Betreiben von nach den bis zum 31. Juli 1989 geltenden Spezifikationen zugelassenen Anlagen sind nach der geltenden Übergangsvorschrift noch bis zum 30. April 1990 möglich. Um den beteiligten Anbietern von Satellitenempfangseinrichtungen die Umstellung auf die Ende 1988 veröffentlichten DIN/VDE-Vornormen zu erleichtern, wird diese Übergangsvorschrift um weitere 3 Monate bis zum 31. Juli 1990 verlängert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mahlo (CDU/CSU) (Drucksache 11/6626 Fragen 35 und 36): Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesministerium für Forschung und Technologie hinsichtlich der Brauchbarkeit von Verkehrsleitsystemen in Großstädten und in ländlichen Gebieten vor? Welche Maßnahmen gedenkt das Bundesministerium für Forschung und Technologie im Hinblick auf Normen und Standards im Zusammenhang mit der Durchführung geeigneter Pilotprojekte zu ergreifen? Zu Frage 35: Die Möglichkeiten der modernen Verkehrsleittechnik — innerorts, außerorts, grenzüberschreitend — werden derzeit vor allem im Rahmen des nationalen Projekts LISB (Leit- und Informationssystem Berlin), des EUREKA-Verbundprojekts PROMETHEUS (Programme for an European Traffic with Highest Efficiency and Unprecedented Safety) und des mit PROMETHEUS eng abgestimmten EG-Verkehrsprogramms DRIVE (Dedicated Road Infrastructure for Vehicle Safety in Europe) umfassend untersucht. Neben der Frage der Machbarkeit geht es vor allem auch um die Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz beim Kraftfahrer und der Allgemeinheit. PROMETHEUS und DRIVE verfolgen den integralen Ansatz für das gesamte Verkehrssystem und berücksichtigen ein ausgewogenes Miteinander und Nebeneinander von Individualverkehr, öffentlichem Verkehr und Güterverkehr. Ziel ist ein kooperatives Verkehrsmanagement für den Gesamtverkehr. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungen können Verkehrsleitsysteme einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse leisten. Sie sind geeignet, den Verkehrsablauf im vorhandenen Straßennetz zu verbessern. Über den Einsatz in ländlichen Gebieten liegen noch keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Ihr Einsatz wäre technisch machbar, aber aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zwingend erforderlich. Zu Frage 36: Bei den in der Antwort zu Frage Nr. 35 genannten Projekten/Programmen spielt die Frage der Normung und Standardisierung, insbesondere der Schnittstellen für die Kommunikation zwischen fahrzeugseitigen und infrastrukturseitigen Einrichtungen, eine wichtige Rolle. So wurde auf Initiative der Bundesregierung und der englischen Regierung im Rahmen von LISB und einem auf LISB-Komponenten aufgebautem System AUTOGUIDE, das z. Zt. in London getestet wird, ein Entwurf für einen gemeinsamen Schnittstellenstandard erarbeitet. Dieser Entwurf wird z. Zt. auf erweiterter europäischer Ebene diskutiert. Außerdem ist auf europäischer Ebene eine ERTP- Gruppe (European Road Traffic Projects) mit Regierungsvertretern aller westeuropäischen Staaten eingerichtet worden, die u. a. die Frage der Normen und Standards zügig bearbeiten wird, sobald die entsprechenden Entwicklungsergebnisse vorliegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 11/6626 Fragen 41 und 42): Mit Hilfe welcher Energieträger könnte nach Auffassung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in größerem Umfange der zur Versorgung eines Kraftverkehrssystems benötigte Wasserstoff hergestellt werden, und welchen Beitrag könnten dazu Kohle, Kernenergie und erneuerbare Energiequellen leisten? 15776' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Wie beurteilt das Bundesministerium für Forschung und Technologie den technischen Stand der Nutzung von Elektroantrieben für Automobile, und welche Möglichkeiten ergeben sich nach seiner Meinung für die breitere Anwendung dieser Antriebstechnik (möglicherweise auch in Kombination mit anderen Antrieben — Hybritantrieb —) in der nächsten Zeit? Zu Frage 41: Wasserstoff als Sekundärenergieträger kann über den Syntheseweg wasserstoffhaltiger Verbindungen wie z. B. Wasser, Methan, Biomasse oder Erdöl unter Einsatz von Primärenergie gewonnen werden. Die mit Abstand wirtschaftlichste Lösung zur Erzeugung von Wasserstoff ist das Reforming von Methan oder Erdölrückständen. Dieses Verfahren wird in der Industrie seit Jahren genutzt. Auch die Vergasung von Kohle mit Wasserdampf ist ein technisch erprobtes Verfahren. Zu Frage 42: Ich verweise hierzu auf die Antwort des Staatssekretärs Dr. Ziller im BMFT auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfgramm (BT-Drs. 11/5085). Prototypen für hybridangetriebene Pkw wurden von der Industrie entwickelt, über deren Einsatzperspektiven kann noch nichts gesagt werden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lüder (FDP) (Drucksache 11/6626 Frage 44): Wie weit sind jetzt die Konsultationen mit den europäischen Partnern zur Herstellung von Reisefreiheit durch Abschaffung der Visapflicht mit Ungarn gediehen? Die Bundesregierung hat die Konsultationen mit den europäischen Partnern über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht inzwischen abgeschlossen. Sie hat bereits mit der ungarischen Regierung Verhandlungen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht am 15./16. März dieses Jahres in Bonn vereinbart. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 11/6626 Frage 50): Ist die Bundesregierung angesichts der sich mehrenden Anzeichen, daß das sandinistische Regime in Nicaragua nicht zu einer ordnungsgemäßen Machtübergabe an Präsidentin Chamorro bereit ist und möglicherweise sogar einen Bürgerkrieg provoziert, gegebenenfalls gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika bereit, auf eine ordnungsgemäße Machtübertragung hinzuwirken? Die Bundesregierung hat die erklärte Bereitschaft von Präsident Ortega, das Votum des nicaraguanischen Volkes bei den Wahlen vom 25. Februar 1990 anzuerkennen, begrüßt. Sie hofft, daß er sich gegenüber den sandinistischen Parteigängern, die sich noch nicht mit dem Wahlausgang abgefunden haben, durchsetzen wird. Vor allem wird es darauf ankommen, daß sich die sandinistischen Streitkräfte und die Sicherheitskräfte des Innenministeriums mit der Amtsübergabe den Weisungen der neuen Regierung unterordnen. Ebenso liegt es im Interesse eines geordneten und friedlichen Regierungswechsels, die Contra noch vor dem Amtsantritt der neuen Regierung am 25. April zur Abgabe der Waffen zu bewegen. Bundesminister Genscher hat bereits am 26. Februar der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das Wahlergebnis von allen Kräften in Nicaragua respektiert und entsprechend der Verfassung umgesetzt werde. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig gemeinsam mit ihren europäischen Partnern, in welcher Weise am wirksamsten zu einem friedlichen Regierungswechsel beigetragen werden kann. Die San José VI-Konferenz, die am 9. und 10. April in Dublin stattfindet, wird im übrigen Gelegenheit bieten, das Thema zu vertiefen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/6626 Fragen 55 und 56): Trifft der Bericht im „SPIEGEL" vom 5. März 1990, S. 106 ff., zu, daß die Staatsanwaltschaft Bremen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom Bundeskriminalamt getäuscht worden ist, infolgedessen der Verbringung von 50 kg Kokain aus Südamerika in ein Schließfach in Bremerhaven zugestimmt, einen Unschuldigen strafrechtlich verfolgt und Strafanzeige gegen Angehörige des BKA erstattet hat? Ist ferner zutreffend, daß ein Mitarbeiter des BKA drei Personen zum Verkauf des Kokains, das sich von Anfang an im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden befunden habe, in der Bundesrepublik Deutschland angestiftet hat? Zu Frage 55: Der Bundesregierung sind keine Fakten bekannt, die den Schluß zulassen, daß die Staatsanwaltschaft in Bremen vom Bundeskriminalamt (BKA) getäuscht wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde vielmehr vom BKA im Rahmen eines Ermittlungskonzeptes durchgeführt, das mit der Staatsanwaltschaft in Bremen erörtert und abgestimmt war. Mit Schreiben vom 28. September 1989 hat der Generalstaatsanwalt in Bremen dem BKA mitgeteilt, daß er bei der Staatsanwaltschaft Bremen Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger, Vortäuschens einer Straftat sowie Verletzung von Privatgeheimnissen gegen die beteiligten Beamten des Bundeskriminalamtes erstattet habe. Weder die Beamten noch das Bundeskriminalamt haben derzeit amtlich Kenntnis über Einzelheiten des Strafvorwurfes. Zu Frage 56: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, daß in irgendeiner Phase des Verfahrens ein Mit- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15777 arbeiter des BKA andere Personen zum Verkauf von Kokain angestiftet hat. Es ist auch nicht zutreffend, daß sich das Kokain von Anfang an im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden befunden haben soll. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/6626 Frage 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Präsidentin des Bundesinstituts für Bevölkerungswissenschaft, es handele sich bei der von dem Institut vorgelegten Bibliographie bevölkerungswissenschaftlicher Aufsätze für die Jahre 1900 bis 1945 „um ein dankenswertes Werk", in Anbetracht der Tatsache, daß es darin u. a. heißt, die Zielsetzung der „Volksgesundung" durch Ausschaltung „minderwertigen" und gezielte Förderung „höherwertigen Erbgutes" habe „mit der Gründung der Gesellschaft für Rassen- und Gesellschaftshygiene eine solide wissenschaftliche Basis" erhalten, oder das Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie sei „ein anerkanntes wissenschaftliches Forum zu Fragen der Erb- und Rassenhygiene" gewesen und die „Bevölkerungswissenschaft blieb auch zwischen 1933 und 1945 eine ernst zu nehmende Wissenschaft", und was beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu unternehmen? Eine Bibliographie bevölkerungswissenschaftlicher Aufsätze und Kurzartikel auf der Grundlage sozialwissenschaftlicher Fachzeitschriften liegt für die Zeit nach 1945 nahezu vollständig vor. Für die Zeit vor 1945 fehlten entsprechende Materialsammlungen. Die Zusammenstellung bibliographischer Nachweise für die Jahre 1900 bis 1945 schloß diese Lücke. Allein dieser Tatsache ist es zuzuschreiben, daß die Leiterin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Frau Dr. Höhn, die im Heft 63 der Materialien zur Bevölkerungswissenschaft veröffentlichte Arbeit als ein „dankenswertes Werk" bezeichnet hat. Eine Wertung des Begleittextes der Bibliographie war damit nicht verbunden. Eine „Bemerkung", die auf der Innenseite des Umschlags eines jeden Einzelheftes der Materialsammlung abgedruckt ist, schließt zudem eine generelle Identifizierung der Beiträge mit den Ansichten des herausgebenden Instituts ausdrücklich aus. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/6626 Frage 58) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ihre Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten sich dirigistisch und wettbewerbsverfälschend auswirken und einer millionenschweren Subvention gleichkommen, die die Spielhallenflut begünstigt und die Spielhallenbetreiber zu wirtschaftlich stärkeren Konkurrenten gemacht hat, die alteingesessene Geschäfte aus den Innenstädten vertreiben? Die Bundesregierung ist mit dem Bundesrechnungshof und den obersten Finanzbehörden der Länder der Auffassung, daß die Umsätze von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zutreffender besteuert werden müssen. Ursachen für die bisherige nicht befriedigende steuerliche Erfassung waren insbesondere die fehlende Ermittlung der Spieleinsätze durch Spielezähler und der Meinungsstreit darüber, ob Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer der Einsatz für das einzelne Spiel oder der Kasseninhalt sei. Nachdem inzwischen Klarheit darüber besteht, daß der Einsatz für jedes entgeltliche Spiel für die Bemessungsgrundlage maßgebend ist und sich die Automatenwirtschaft verpflichtet hat, zukünftig manipulationssichere Zählwerke einzubauen (BundestagsDrucksache 11/6224), wird der Umsatz zukünftig zutreffend besteuert werden können. Für bereits auf dem Markt befindliche Geräte hält die Bundesregierung allerdings eine Übergangsregelung für erforderlich, da sich die Automatenaufsteller beim Kauf der Geräte und der anschließenden 4jährigen Nutzung auf die bisherige umsatzsteuerliche Regelung verlassen und diese ihrer Kalkulation zugrunde gelegt haben. Der jetzt geltende Vervielfältiger auf den Kasseninhalt soll deshalb aus Billigkeitsgründen in Stufen angehoben werden, deren Ausmaß noch mit den Ländern abzustimmen ist. Die Bundesregierung teilt nicht Ihre Auffassung, daß diese Billigkeitsmaßnahme — die auch vom Deutschen Bundestag in seiner Entschließung vom 20. April 1990 gefordert wurde und bereits zu einer effektiveren Besteuerung führt — eine weitere Ausbreitung von Spielhallen begünstigen wird. Im übrigen wird nur ein kleinerer Teil aller Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (rund 40 000 von rd. 173 000) in Spielhallen betrieben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6626 Frage 59) : Wie sieht die derzeitige Stellensituation der Bundeszollverwaltung aus, und welche durchschnittliche Zeitspanne liegt zwischen den Beförderungen jeweils im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Bundeszollverwaltung? Die Zollverwaltung ist wie folgt mit Planstellen ausgestattet: Besoldungsgruppe Anzahl der Planstellen B 3 17 B2 8 A 16 32 A 15 122 A 14 169 A 13h 85 A 13g 481 A 12 1 222 A 11 2 582 A 10 2 620 A 9 g 1 255 A 9 m+Z 880 A9m 2060 A8 5768 A 7 6 986 15778* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Besoldungsgruppe Anzahl der Planstellen A6 2391 A 5 m 1 252 A 5 e+Z 140 A5e 347 A4 701 A 2/3 210 zusammen: 29 328 Die Beförderungswartezeiten bei den Beförderungen im einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienst sind derzeit wie folgt: Bei Beförderungen Wartezeit im jeweils nach BesGr vorhergehenden Amt in Jahren Gehobener Dienst A13g 9,5 A 12 13,2 A 11 15,1 A 10 3,5 Mittlerer Dienst A 9 m+Z 6,5 A9m 14,7 A 8 13,9 A 7 4,3 A 6 2,2 Einfacher Dienst A 5 e+Z 10,8 A 5 e 14,4 A 4 2,9 A 1 1,0 Der Umstand, daß die Wartezeiten in den einzelnen Ämtern so unterschiedlich lang sind, ist in erster Linie auf den aus § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz und der Funktionsgruppenverordnung resultierenden Stellenkegel zurückzuführen. In den letzten fünf Jahren haben sich die Wartezeiten wieder verkürzt. Hierfür sind neben der günstigen Entwicklung der Altersschichtung die in den letzten Jahren vorgenommenen Stellenhebungen für bestimmte Funktionen ausschlaggebend. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/6626 Fragen 60 und 61): Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle zum Bausparkassengesetz vorzulegen, und was sind die inhaltlichen Schwerpunkte der vorgesehenen Änderungen? Beabsichtigt die Bundesregierung, rechtliche Vorschriften zu ändern, die die Tätigkeit von Bausparkassen in der DDR behindern? Zu Frage 60: Ziel der Bundesregierung ist es, noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages eine Novelle zum Bausparkassengesetz einzubringen. Schwerpunkte der Novelle sollen sein: — Schaffung der Voraussetzungen für eine Geschäftstätigkeit deutscher Bausparkassen in Europa; — Vorkehrungen gegen zu lange Wartezeiten zwischen Vertragsabschluß und Zuteilung; — maßvolle Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten der Bausparkassen; — Streichung entbehrlicher Vorschriften im Bausparkassengesetz Zu Frage 61: Bislang dürfen Bausparkassen grundsätzlich nur inländische Beteiligungen erwerben, inländische Grundstücke beleihen und ohne besondere Sicherheiten Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewähren. Damit die Bausparkassen in der DDR tätig werden können, müssen die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden in der DDR im Sinne unserer Wirtschaftsordnung neu gestaltet werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen des Annäherungsprozesses bemüht sein, die Tätigkeit der Bausparkassen in der DDR zu ermöglichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/6626 Fragen 62 und 63): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für den Iran um eine globale Bürgschaft von 500 Millionen DM mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren (zusätzlich zu den Garantien von 20 Millionen DM pro Einzelprojekt) angesichts der fortlaufenden Menschenrechtsverletzungen durch die iranische Regierung? Für wie viele und für welche Projekte bestehen derzeit Bürgschaften? Zu Frage 62: Die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (sog. Hermes-Bürgschaft) dienen der Versicherung von Forderungen deutscher Exporteure. Dieses Instrument ist daher nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich ungeeignet, evtl. Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Zu Frage 63: Aus Gründen der Vertraulichkeit ist es der Bundesregierung leider nicht möglich, Einzelheiten über versicherte Ausfuhrgeschäfte öffentlich bekannt zu geben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6626 Frage 64): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15779* In welchem Umfang werden bundesrepublikanische Firmen an dem Bau eines pakistanischen Atomkraftwerkes nach heutigem Kenntnisstand vermutlich beteiligt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die geplanten Verträge zwischen Frankreich bzw. der UdSSR mit Pakistan zur Lieferung eines Atomkraftwerkes? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Verhandlungen deutscher Firmen über etwaige Beteiligungen beim Bau von Kernkraftwerken in Pakistan. Der Bundesregierung liegen auch keine Informationen über bereits begonnene französische/pakistanische Verhandlungen zur Errichtung eines Kernkraftwerkes vor. Inwieweit der jüngste Besuch des französischen Staatspräsidenten zur Aufnahme etwaiger Verhandlungen französischer Firmen führt, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon weist die Bundesregierung darauf hin, daß eine Beteiligung deutscher Firmen an Nuklearprojekten in Pakistan überhaupt nur dann in Betracht kommen könnte, wenn dieses Land die entsprechenden NV-politischen Voraussetzungen schafft. Im übrigen wird die Bundesregierung ihre Politik verstärkt darauf ausrichten, die Länder, die bisher dem Nichtverbreitungsvertrag ferngeblieben sind, zu einem Beitritt zu bewegen bzw. ihre gesamten Nuklearaktivitäten den internationalen Kontrollen der IAEO zu unterstellen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6626 Frage 65): In welcher Weise haben sich der Bundeskanzler, der Bundesminister des Auswärtigen und der Bundesminister für Wirtschaft dafür eingesetzt, daß es tatsächlich zu dem strafrechtlichen Verbot der Beteiligung Deutscher an der Herstellung und Entwicklung von ABC-Waffen im Ausland kommt, das nach der Ankündigung der Bundesregierung ursprünglich Ende letzten Jahres in Kraft treten sollte? Der Gesetzentwurf, den Sie ansprechen, ist vom Bundeskabinett am 15. März 1989 beschlossen und am 31. März 1989 dem Bundesrat zugeleitet worden. Nachdem der Bundesrat am 12. Mai 1989 zu der Vorlage Stellung genommen und die Bundesregierung hierzu bereits am 26. Mai 1989 eine Gegenäußerung abgegeben hatte, wurde die Gesetzesvorlage am 30. Mai 1989 dem Bundestag zugeleitet, der sie am 23. Juni 1989 in erster Lesung beraten hat. Nach Zuleitung der Gesetzesvorlage an den Bundestag ist Herr des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr die Bundesregierung, sondern ausschließlich der Bundestag. Dementsprechend hat die Bundesregierung einige von ihr aufgrund der Prüfempfehlungen des Bundesrates beschlossene Ergänzungsvorschläge zu den Gesetzentwürfen mit Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 4. Oktober 1989 dem Vorsitzenden des federführenden Wirtschaftsausschusses zugeleitet, damit sie als Formulierungshilfe in die Beratungen der Ausschüsse des Bundestages einbezogen werden konnten. Die Bundesregierung hat sich mehrfach für eine zügige Beratung und Verabschiedung der Gesetzesvorlage eingesetzt, zuletzt am 7. März 1990 im Deutschen Bundestag. Angesichts der fortgesetzten Bemühungen einiger Staaten, gerade aus der Bundesrepublik einschlägige Technologien zu beschaffen, ist Eile geboten. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung die Ausfuhrkontrollen gegenüber Libyen durch erheblich ausgeweitete Genehmigungspflichten, einen verstärkten Kontrollapparat und verschärfte Zollkontrollen bereits wesentlich intensiviert hat. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/6626 Frage 66) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Europäischen Verbraucherorganisation, das Pestizid Alar mit dem Wirkstoff Daminozid EG-weit sofort zu verbieten, da krebserregende Abbauprodukte in gekochten Äpfeln, Apfelsaft und Babynahrung in Frankreich, Großbritannien und den USA gefunden wurden, und sind in der Bundesrepublik Deutschland Apfelprodukte auf Rückstände von Daminozid mit welchen Ergebnissen untersucht worden? Nach Auffassung der Bundesregierung, die sich auf die Aussage des für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Bundesgesundheitsamtes stützt, hat in der Bundesrepublik Deutschland durch die Aufnahme von Rückständen des Wirkstoffes Daminozid (Pflanzenschutzmittel Alar) und seinem Abbauprodukt UDMH (1,1-Dimethyhydrazin) auf Kernobst ein Krebsrisiko insbesondere auch für empfindliche Gruppen zu keinem Zeitpunkt bestanden. Für ein sofortiges Verbot wird deshalb kein Anlaß gesehen. Diese Auffassung wird damit begründet, daß die in der PflanzenschutzmittelHöchstmengenverordnung festgesetzten Höchstmengen für Rückstände von Daminozid auf Äpfeln und Kernobst um ein Vielfaches niedriger sind, als sie in den USA festgelegt wurden. Zum anderen berücksichtigt das Bundesgesundheitsamt bei der Empfehlung von Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel auf Obst und Gemüse immer die potentielle Verzehr- und Aufnahmemenge für Kinder. Im Falle von Daminozid ist auf der Grundlage einer solchen Abschätzung weder für Kinder noch für Erwachsene ein Gesundheitsrisiko zu erkennen gewesen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, daß die neueren Daten zur Toxikologie keine Hinweise liefern konnten, daß Daminozid im Tierversuch krebserzeugende Eigenschaften besitzen könnte. Hinsichtlich des Auftretens von Rückständen des Wirkstoffes Daminozid und seines Abbauproduktes UDMH hat eine kürzlich bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden durchgeführte Umfrage ergeben, daß Untersuchungen in dieser Richtung bisher nur vereinzelt vorgenommen worden sind. 15780* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 Die vorliegenden Analyseergebnisse zeigen, daß entweder keine Rückstände an diesen Stoffen nachgewiesen wurden oder die festgestellten Gehalte unterhalb der in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung festgesetzten Werte lagen. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse dieser Länderumfrage zum Anlaß genommen, daß im Rahmen des Forschungsvorhabens „Modellhafte Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Monitorings zur Ermittlung der Belastung von Lebensmitteln mit Rückständen und Verunreinigungen" der Wirkstoff Daminozid und sein Abbauprodukt in die künftigen Rückstandsuntersuchungen einbezogen wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/6626 Fragen 67 und 68): Welche Haltung wird die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Kommission einnehmen, wenn es darum geht, die Importmengen an Rindfleisch in die Europäische Gemeinschaft festzusetzen angesichts der Tatsache, daß es in der Kommission Kräfte geben soll, die anstatt die Importe — was vernünftig wäre — zu vermindern diese erhöhen wollen, und zwar auf Kosten der Bauern und Steuerzahler? Hält die Bundesregierung einen Flächenzuschuß von 311 DM/ha für Getreidebetriebe für fünf Jahre für möglich auf Grund von EG-Richtlinien, wie sie Minister Braks in Holland angeboten hat? Zu Frage 67: Die Einfuhren von Rindern und Rindfleisch aus Drittländern zu Sonderkonditionen beruhen überwiegend auf langfristigen internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß eine Ausdehnung dieser Einfuhren angesichts — der nach wie vor labilen Lage auf dem Rindfleischmarkt in der EG und — einer zu erwartenden leichten Produktionssteigerung in der EG nicht erfolgen sollte. Die EG-Kommission wird dem Rat vorschlagen, daß 1990 im Rahmen der sogenannten Bilanzregelung 52 500 t Verarbeitungsfleisch eingeführt werden können. Im Jahr 1989 wurden im Rahmen der Bilanzregelung 20 000 t Verarbeitungsfleisch und 6 000 t hochwertiges Rindfleisch zur abschöpfungsbegünstigten Einfuhr zugelassen. Die Bundesregierung hat angesichts der Situation auf dem EG-Rindfleischmarkt erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Ausweitung. Es sollten im Rahmen der Bilanzregelung 1990 30 000 t Verarbeitungsfleisch nicht überschritten werden und keine zusätzlichen Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch zugelassen werden. Weiterhin schlägt die EG-Kommission vor, daß 1990 im Rahmen der Bilanzregelung für männliche Jungrinder zur Mast 212 500 Tiere eingeführt werden können. Das würde eine Ausweitung um 37 500 Tiere oder um über 20 % gegenüber 1989 (175 000 Stück) bedeuten. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß die Vorjahresmenge nicht überschritten wird, zumal die wieder steigende Rindfleischproduktion in der Gemeinschaft zeigt, daß kein zusätzlicher Bedarf an jungen Masttieren besteht. Schließlich hat die EG-Kommission vorgeschlagen, daß den Ländern Brasilien, Uruguay und Argentinien zur Lieferung im Jahre 1990 ein außerordentliches autonomes Zollkontingent für hochwertiges Rindfleisch in Höhe von insgesamt 3 000 t eingeräumt wird, um zur Wirtschaftsentwicklung dieser Länder beizutragen. Unter Zurückstellung von Bedenken wird die Bundesregierung diesen Vorschlag aus politischen Gründen akzeptieren. Zu Frage 68: Aufgrund von Einkommenseinbußen in den Ackerbaubetrieben als Folge der EG-Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Markt- und Preispolitik beabsichtigt die niederländische Regierung, direkte Einkommensbeihilfen auf der Basis der EG-Verordnung 768/89 zu gewähren. In die Maßnahme sollen die pflanzlichen Produkte einbezogen werden, die einer Stabilisatorenregelung unterliegen: Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte und Stärkekartoffeln. Dazu sind für die drei Jahre 1987/88 bis 1989/90 gegenüber dem Referenzzeitraum 1980 bis 1984 Erlösminderungen von insgesamt 1 050 hfl je ha (933 DM) im Durchschnitt der vier genannten Erzeugnisgruppen nach deren Anbauverhältnis berechnet worden, d. h. nicht für Getreide ausschließlich. Dieser Gesamtverlust soll über fünf Jahre mit degressiv gestaffelten Beihilfe ausgeglichen werden. Im ersten Jahr beträgt die vorgesehene Rate 350 hfl je ha (311 DM), in den folgenden 280, 210, 140 und 70 hfl je ha. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird über die Einführung von Einkommensbeihilfen als eine Möglichkeit zur Verbesserung der spezifischen Einkommenssituation in den extensiven Marktfruchtbetrieben diskutiert. Diesbezügliche Entscheidungen sind bisher noch nicht getroffen worden. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen sind die Länder für die verwaltungsmäßige Durchführung, aber auch grundsätzlich für die Finanzierung von Einkommensbeihilfen zuständig, zumal bei Förderungsmaßnahmen für die Gruppe der Ackerbaubetriebe regionale Aspekte von erheblicher Bedeutung sind. Die Bestimmung der Einkommensverluste durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, von der die Höhe einer evtl. Beihilfe abhängt, gestaltet sich schwierig und stellt eines der Hauptprobleme einer nationalen Anwendung der EG-Regelung dar. Da die beiden EG-Mitgliedstaaten Unterschiede im Niveau und in der Entwicklung der Mengen und Preise sowie abweichende Produktionsstrukturen aufweisen, kann Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1990 15781* z. Z. nicht beantwortet werden, ob die Situation in der Bundesrepublik einen Flächenzuschuß in der von den Niederlanden vorgesehenen Höhe rechtfertigt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6626 Fragen 69 und 70): In welcher Form und mit welchen Mitteln will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die in der Bundesrepublik Deutschland schon bewährten Gütesiegel (Bioland, demeter, Naturland, Biokreis Oberbayern und ANOG), die sich jetzt unter dem gemeinsamen Gütezeichen „AGML" (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau) zusammengeschlossen haben, auch auf europäischer Ebene zu übernehmen bzw. die dort vorhandenen Verbände an den Qualitätsanforderungen der AGM. zu messen, damit der Verbraucher einen Überblick über wirklich ökologisch produzierte Produkte behält bzw. bekommt? Wie will die Bundesregierung verhindern, daß Produkte, die nicht aus den von den Verbänden anerkannten Anbaubetrieben auf den Markt drängen, als „ökologische" verkauft werden und sich damit ein riesiger Graumarkt solcher Produkte auftut? Zu Frage 69: In unserem marktwirtschaftlichen System sind Marken- und Gütezeichen eine Angelegenheit der freien Wirtschaft. Die von Ihnen genannten Markenzeichen (Demeter, Bioland, . . .) sind zwar gesetzlich geschützt; dahinter steht jedoch die Selbstverpflichtung von Landwirten hinsichtlich bestimmter Anbaumethoden und Wirtschaftsweisen sowie die Selbstverantwortung bezüglich der Einhaltung der Anforderungen und der Deklarierung von bestimmten Produktmerkmalen. Insoweit stehen diese Landwirte unter dem Schutz und der Verpflichtung des § 17 LMBG und der §§ 3 und 4 UWG, wonach eine Irreführung der Verbraucher und ein unlauterer Wettbewerb durch irreführende Bezeichnungen und unrichtige Deklaration (Werbebotschaft) verboten sind. Gleiche und ähnliche Markenzeichen gibt es auch in den Mitglied- und den EG-Anrainerstaaten. Dabei sollte man wissen, daß es eben nicht nur eine Form, sondern eine Vielzahl von unterschiedlichen „ökologischen" Wirtschaftsweisen gibt. Selbst in dem kleinen Kreis der sechs AGÖL-Organisationen gibt es mindestens sechs unterschiedliche Formen von Anbaumethoden; darüber hinaus werden weitere Modifikationen von „ökologischen" Wirtschaftsweisen entwickelt. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Berufsausübung gestattet dies in den Grenzen des oben skizzierten Rechtsrahmens. Auf internationaler Ebene bemühen sich seit Jahren die einschlägigen Wirtschaftsorganisationen um eine Standardisierung der „ökologischen" Wirtschaftsweisen. Das Ergebnis dieser intensiven und langwierigen Arbeit sind internationale Rahmenrichtlinien (IFOAM), die den Charakter von Empfehlungen haben. Die einzelnen Anbauorganisationen bleiben also hinsichtlich ihrer spezifischen „ökologischen" Wirtschaftsweise autonom. Es besteht keine Veranlassung, den Organisationen des „ökologischen Landbaus" diese Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu nehmen. Daraus resultiert natürlich auch eine Vielfalt im Angebot an „ökologischen" Produkten. Der Verbraucher muß sich also auch hier — wie in anderen Produktbereichen — um seine speziellen Produktwünsche bemühen. Auch dies ist in unserem Wirtschaftssystem — das mündige und meist gut informierte Verbraucher kennt — keine Besonderheit. Für Verbraucheraufklärung im Ernährungsbereich hat der BML im Jahr 1989 ca. 8 Millionen DM ausgegeben. Zu Frage 70: Aus meinen vorausgegangenen Darlegungen ergibt sich, daß „ökologische" Wirtschaftsweisen auch außerhalb der von Ihnen genannten AGÖL-Organisationen praktiziert werden können. Auch ist durchaus möglich, daß diese Produkte als „ökologisch" vermarktet werden können. Dies hat per se nichts mit einem Graumarkt zu tun. Vielmehr kommt es auf den zu prüfenden Einzelfall an, ob bei der Bezeichnung der Produkte und der Werbebotschaft die Prinzipien von Klarheit und Wahrheit befolgt wurden. Diese Prüfung und Beurteilung wird an Sicherheit gewinnen, wenn — wie beabsichtigt — auf EG-Ebene durch eine Rahmenregelung mit noch zu vereinbarenden Mindestnormen für diesen Produktbereich eine EG-weite Beurteilungsgrundlage geschaffen wurde. Dabei sollen die internationalen Richtlinien (IFOAM) Orientierungspunkt sein. Anlage 20 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 5. März 1990 ihren Antrag Dringliche Hilfsmaßnahmen für Berlin — Drucksache 11/6091 — zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/6122 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/5332 Drucksache 11/5333 Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/4019 Nr. 2.35 Drucksache 11/4081 Nr. 2.11 Drucksache 11/5426 Nr. 3.2 Drucksache 11/5954 Nr. 2.14 Drucksache 11/6125 Nr. 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dietrich Sperling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dies ist eine Sache, die man gewerkschaftsintern macht. Man läßt sich nicht von draußen belehren. Oder wann gehen Sie daran und machen mit dem, was im Wahlkampf rund um Wolfgang Schnur geschehen ist, eine Aufrechnung, wer alles auf welcher Grundlage von Beziehungsgeflechten...


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, Sie müssen Ihre Redezeit einhalten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dietrich Sperling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    ... Ehrenerklärung abgegeben und sie wieder zurückgenommen hat?

    (Beifall bei der SPD)

    Also ziehen Sie hier nicht die falschen . . .