Plenarprotokoll 11/200
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
200. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
Inhalt:
Abwicklung der Tagesordnung 15405 B
Änderung einer Ausschußüberweisung . 15491 B
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Deutschland und Polen (Drucksache 11/6579)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beratung des Antrags der Fraktionen DIE GRÜNEN: Anerkennung der OderNeiße-Grenze (Drucksache 11/6591)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Garantie der polnischen Westgrenze (Drucksache 11/6611)
Dr. Bötsch CDU/CSU 15405 B
Dr. Vogel SPD 15407 C
Ronneburger FDP 15410B
Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 15412 A
Dr. Schmude SPD 15413 C
Genscher, Bundesminister AA 15415B
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 15417 C
Dr. Kohl, Bundeskanzler 15418 C
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15424 D
Frau Unruh fraktionslos 15427 C
Wüppesahl fraktionslos 15428 A
Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE (Erklärung
nach § 31 GO) 15428D
Tagesordnungspunkt 15:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 (Nachtragshaushaltsgesetz 1990) (Drucksache 11/6400)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Nachtragsplangesetz 1990) (Drucksache 11/6592)
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . . 15429 B
Frau Matthäus-Maier SPD 15436 C
Dr. Graf Lambsdorff FDP 15441 D
Kleinert (Marburg) GRÜNE 15445 D
Frau Matthäus-Maier SPD 15447 A
Borchert CDU/CSU 15449 B
Wieczorek (Duisburg) SPD 15451 C
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 15452 C
Dr. Rose CDU/CSU 15455 C
Dr. Weng (Gerlingen) FDP 15458 C
Dr. Struck SPD 15460D
Dr. Waigel CDU/CSU 15461 A
Glos CDU/CSU 15461 B
Dr. Penner SPD 15461 C
Dr. Rose CDU/CSU 15461 C
Bohl CDU/CSU 15462 C
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15465 C
Austermann CDU/CSU 15466 C
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15466 D
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde betr. Orkane, Sturmfluten und die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung
Dr. Knabe GRÜNE 15477D, 15483 A
Schmidbauer CDU/CSU 15478 D
Schäfer (Offenburg) SPD 15479 C
Frau Dr. Segall FDP 15480C, 15490 C
Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . . 15481 C
Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 15483 C
Frau Ganseforth SPD 15484 B
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15485 B
Müller (Düsseldorf) SPD 15486 D
Dr. Friedrich CDU/CSU 15487 D
Frau Dr. Hartenstein SPD 15488 D
Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15489 D
Tagesordnungspunkt 16:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Zwischenberichts des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 11/50, 11/6141)
Bohl CDU/CSU 15491C, 15510B
Wischnewski SPD 15495 A
Richter FDP 15497 A
Frau Eid GRÜNE 15501 A
Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 15502 D
Hiller (Lübeck) SPD 15505 A
Frau Beer GRÜNE 15506 C
Gansel SPD 15507C, 15512 B
Tagesordnungspunkt 17:
Beratung des Antrags des Abgeordneten Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ständige Gemeinsame Kulturkonferenz (Drucksache 11/6265)
Duve SPD 15513A, 15518 C
Dr. Hirsch FDP 15513B
Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15513 C
Neumann (Bremen) CDU/CSU 15515 A
Duve SPD 15515 D
Frau Kottwitz GRÜNE 15516 B
Dr. Hirsch FDP 15517 A
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 15517D
Tagesordnungspunkt 18:
a) Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Elfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksache 11/ 3932)
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwölfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksache 11/6458)
Dr. Blens CDU/CSU 15519 A
Wartenberg (Berlin) SPD 15520 C
Dr. Hirsch FDP 15523 C
Such GRÜNE 15524 D
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 15525 D
Tagesordnungspunkt 20:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1990 (Drucksache 11/6535)
Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15527 A
Heyenn SPD 15527 C
Frau Walz FDP 15528 C
Hoss GRÜNE 15529 C
Höpfinger CDU/CSU 15530 B
Tagesordnungspunkt 22:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Anwendung der Begriffe „bio-", „biologisch", „öko-" und „ökologisch" zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Handel (Biokennzeichnungsgesetz für Lebensmittel) (Drucksachen 11/1039, 11/ 6598, 11/6610)
Frau Saibold GRÜNE 15531 C
Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15532 C
Frau Weyel SPD 15533 C
Paintner FDP 15534 A
Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung):
Fragestunde
— Drucksache 11/6561 vom 2. März 1990 —
Gesamtkosten der 100 000 in Zusammenarbeit zwischen Bundespresseamt und Bertelsmann produzierten Schallplatten und Kassetten mit Reden des Bundeskanzlers; Verteilung von 5 000 Exemplaren während einer Wahlkampfveranstaltung in Erfurt
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990 III
MdlAnfr 21, 22
Jungmann (Wittmoldt) SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . . 15469 D
ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD 15470A, 15471 D
ZusFr Waltemathe SPD . . . . 15470B, 15474 A
ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD . . . . 15470 C
ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15470 D
ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15471A, 15472 D
ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 15471A, 15472 D
ZusFr Dr. Penner SPD 15471 B
ZusFr Frau Weyel SPD . . . . 15471C, 15473 D
ZusFr Amling SPD 15472 B
ZusFr Frau Seuster SPD 15473 B
ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 15473 C
Umfang personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger in den Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz; Gründe gegen eine Veröffentlichung der Daten
MdlAnfr 24, 25
Dr. Hirsch FDP
Antw PStSekr Spranger BMI 15474 B
ZusFr Dr. Hirsch FDP 15474 D
ZusFr Such GRÜNE 15475 B
ZusFr Dr. Emmerlich SPD 15475 C
ZusFr Frau Dr. Segall FDP 15476A
Einsatz des Versicherungsdetektivs Mauss durch das Bundeskriminalamt und andere Polizeibehörden in Strafverfolgungsangelegenheiten
MdlAnfr 26, 27
Dr. Emmerlich SPD
Antw PStSekr Spranger BMI 15476 A
ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15476B, 15477 A
ZusFr Dr. Hirsch FDP 15476,C, 15477 B
ZusFr Such GRÜNE 15476D
Nächste Sitzung 15534 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15535 * A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lowack, Engelsberger, Rossmanith und Dr. Kappes (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr. Deutschland und Polen (Drucksache 11/6579) 15535 * C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner (Ulm) und Wilz (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr Deutschland und Polen (Drucksache 11/6579) 15536 * A
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr. Deutschland und Polen (Drucksache 11/6579) 15536 * B
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Bohl (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (TOP 16) . . . 15537 * A
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (TOP 16) 15537 * D
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Richter (FDP) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (TOP 16) . . . 15538 * B
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hoyer (FDP) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG zu dem Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (TOP 16) . . 15538 * D
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen 15539 * B
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
Anlage 10
Verzicht der Vertragspartner des Schengener Abkommens auf Sichtvermerke gegenüber der Tschechoslowakei, Ungarn und der DDR
MdlAnfr 23 — Drs 11/6561 —
Stiegler SPD
SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . . 15539 *D
Anlage 11
Notwendigkeit der Durchführung von Schießübungen der Grenzschutzabteilung Küste 3 auf dem Truppenübungsplatz EhraLessien im März 1990
MdlAnfr 28 — Drs 11/6561 —Wüppesahl fraktionslos
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15540 *13
Anlage 12
Gesetzentwürfe des Saarlandes zur Eindämmung des Zustroms von Übersiedlern aus der DDR
MdlAnfr 29 — Drs 11/6561 — Jäger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15540 * C
Anlage 13
Aufstockung der Mittel für die Erwachsenenbildung in der DDR im Nachtragshaushalt 1990
MdlAnfr 38, 39 — Drs 11/6561 —
Frau Odendahl SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 15540 * D
Anlage 14
Aufstockung der Mittel für die Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR im Nachtragshaushalt 1990
MdlAnfr 42 — Drs 11/6561 —
Kastning SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 15541 *C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990 15405
200. Sitzung
Bonn, den 8. März 1990
Beginn: 9.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Dr. Adam-Schwaetzer 8. 03. 90
Dr. Ahrens* 8. 03. 90
Dr. Apel 8. 03. 90
Dr. Bötsch 8. 03. 90
Brandt 8. 03. 90
Breuer 8. 03. 90
Clemens 8. 03. 90
Frau Conrad 8. 03. 90
Dewitz 8. 03. 90
Dr. Ehmke (Bonn) 8. 03. 90
Dr. Faltlhauser 8. 03. 90
Gallus 8. 03. 90
Geis 8. 03. 90
Grünbeck 8. 03. 90
Haack (Extertal) 8. 03. 90
Dr. Häfele 8. 03. 90
Frau Dr. Hamm-Brücher 8. 03. 90
Hasenfratz 8. 03. 90
Haungs 8. 03. 90
BM Dr. Haussmann 8. 03. 90
Frau Dr. Hellwig 8. 03. 90
Frau Hensel 8. 03. 90
Frau Hürland-Büning 8. 03. 90
Huonker 8. 03. 90
Ibrügger 8. 03. 90
Dr. Jenninger 8. 03. 90
Frau Kelly 8. 03. 90
BM Klein 8. 03. 90
Dr. Klejdzinski* * 8. 03. 90
Kolbow 8. 03. 90
Lattmann 8. 03. 90
Dr. Laufs 8. 03. 90
Frau Limbach 8. 03. 90
Lutz 8. 03. 90
BM Möllemann 8. 03. 90
Müller (Wesseling) 8. 03. 90
Rauen 8. 03. 90
Reddemann' 8. 03. 90
Roth 8. 03. 90
Frau Rust 8. 03. 90
Schmidt' (München) 8. 03. 90
Schröer (Mülheim) 8. 03. 90
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 8. 03. 90
Sielaff 8. 03. 90
Frau Dr. Skarpelis-Sperk 8. 03. 90
Prof. Dr. Soell* * 8. 03. 90
Stobbe 8. 03. 90
Tietjen 8. 03. 90
Frau Dr. Timm 8. 03. 90
Toetemeyer 8. 03. 90
Vosen 8. 03. 90
Wiefelspütz 8. 03. 90
von der Wiesche 8. 03. 90
Wissmann 8. 03. 90
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Wittmann 8. 03. 90
Frau Wollny 8. 03. 90
Zeitler 8. 03. 90
Zierer* 8. 03. 90
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Lowack, Engelsberger,
Rossmanith und Dr. Kappes
(alle CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
betr. Deutschland und Polen
(Drucksache 11/6579) (ZP 3):
Zu der Erklärung nach § 31 GO vom 8. November 1989 (Plenarprotokoll 11/173, Seite 13091) fügen wir folgendes hinzu:
Wir gehen davon aus, daß im Sinne des Völkervertragsrechts, des Wahrungsgebots des Grundgesetzes, des Artikels 7 Absatz 1 des Deutschlandvertrages, des Notenwechsels zwischen den Verbündeten und der Bundesrepublik Deutschland zu den Ostverträgen vom Jahre 1970 und des Artikels IV des Warschauer Vertrages über Gebietsteile und Grenzen Deutschlands nur in frei vereinbarten vertraglichen Regelungen entschieden werden kann. Der Wille der betroffenen Bevölkerung ist zu berücksichtigen.
Parlamentarische Entschließungen und Willensbekundungen von Parlamentariern können solche Vereinbarungen und spätere Verträge weder ersetzen noch präjudizieren. Jede zukünftige deutsch-polnische Vereinbarung muß das geltende Völkerrecht respektieren.
Unterdrückung und Vertreibung von Menschen beider Völker haben in der Vergangenheit ungeheuren Schaden angerichtet und müssen geächtet werden. Eine zukünftige Grenze darf Menschen nicht trennen, sondern muß durchlässig für freien Austausch, für Niederlassung und Investitionen sein.
Alle Menschenrechtsverpflichtungen - auch das Recht auf Heimat - müssen im Vordergrund stehen.
Ein sorgfältig vorbereiteter Vertrag sollte einen dauerhaften und glaubwürdigen historischen Ausgleich schaffen.
Dieser kann nicht der einen Seite alles, der anderen nichts geben. Wir Deutschen wollen neue Formen des Zusammenwirkens und des gemeinsamen Wiederaufbaues, nicht mehr den engen Blickwinkel nationalstaatlichen Denkens, sondern der Perspektive eines freien, einigen Europa.
15536* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Werner (Ulm) und Wilz
(beide CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
betr. Deutschland und Polen
(Drucksache 11/6579) (ZP 3):
Wir stimmen der vorliegenden Entschließung auf Drucksache 11/6579, die einen wichtigen Schritt auf dem Wege der deutsch-polnischen Verständigung darstellt, zu. Sie enthält zum einen die Auffassung des Deutschen Bundestages, daß das polnische Volk auch nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit der Deutschen in sicheren und unantastbaren Grenzen leben soll. Zum anderen geht sie im Einklang mit den Vereinbarungen der Siegermächte in den Protokollen von London (1944), Berlin und Potsdam (1945), mit dem Artikel 7 des Deutschlandvertrages (1955), dem Warschauer Vertrag (1970), den Entschließungen des Deutschen Bundestages vom 17. März 1972 und 8. November 1989 sowie dem Beschluß des Verfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 davon aus, daß eine verbindliche völkerrechtliche Entscheidung über die deutsche Ostgrenze nur in einem Vertragswerk unter Mitwirkung und Zustimmung der frei gewählten Vertretung des ganzen deutschen Volkes erfolgen kann. Nach unserer Auffassung müssen in einem zukünftigen Vertragswerk, das die Grenzfrage völkerrechtlich verbindlich regelt, unter andern auch die Fragen des Volksgruppen- und Minderheitenrechts, des Rechts auf Freizügigkeit und Niederlassung geregelt werden.
Bereits 1950 haben die deutschen Heimatvertriebenen in der Charta der Vertriebenen auf Rache und Vergeltung verzichtet. Sie haben stets klargestellt, daß niemals wieder eine Vertreibung stattfinden darf. Sie haben aber nicht den natürlichen Anspruch verloren, bei allen endgültigen Regelungen, die ihre Heimatgebiete und ihre Rechtsverhältnisse betreffen, mitwirken zu können. Heute und morgen geht es darum, zu erreichen, daß die Grenzen ihren trennenden Charakter verlieren und Siedlungsräume in ihrer Brückenfunktion anerkannt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Im Geiste der Verständigung und Versöhnung sind die Vertriebenen, wie wir wissen, dabei zur Mitwirkung bereit.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
betr. Deutschland und Polen
(Drucksache 11/6579):
Der Sprecher meiner Fraktion hat auf den Rahmen eines historischen Ausgleichs in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen verwiesen. Der Herr Bundeskanzler hat die Respektierung meiner freien Meinung gefordert.
In diesem Sinne erkläre ich zu dem Antrag auf Drucksache 11/6579: Parlamentarische Entschließungen können über das Nachkriegsgebiet und die Nachkriegsgrenze nicht entscheiden. Über Gebietsfragen und damit zusammenhängende neue Formen des Zusammenlebens und Zusammenwirkens muß man frei vereinbarte Verträge abschließen. Entschließungen können diese nicht ersetzen und nicht präjudizieren.
Diese freien Vereinbarungen in Gebietsfragen sind nach dem Völkerrecht, nach dem Völkervertragsrecht, nach der Berliner Vierererklärung der Siegermächte vom 5. Juni 1945 und ihrer durch den Notenwechsel mit den Verbündeten zu den Ostverträgen 1970 bekräftigten Fortgeltung, sind nach Art. 7 Abs. 1 letzter Satz des Deutschlandvertrages, den Art. IV des Warschauer Vertrages als unberührt hinnimmt, unabdingbar.
Das Grundgesetz enthält ebenso wie die Berliner Vierererklärung das Wahrungsgebot für Deutschland bis zu frei vereinbarten vertraglichen Regelungen, und zwar, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt, zuletzt am 21. Oktober 1987 verbindlich für Staatsorgane festgestellt hat, mit Gebietsstand von 1937.
Für die Oder-Neiße-Linie und Übertragung von 104 000 km2 Deutschlands gibt es kein völkerrechtlich wirksames Dokument. Annexionen sind keine ausreichende Grundlage für einen Gebietsübergang.
Außenminister Scheel erklärte verbindlich vor dem Bundesrat am 9. Februar 1972, der Warschauer Vertrag enthalte eine Beschreibung der Lage, keine Anerkennung für einen Gebietsübergang. Daran und an der Mitverantwortung der Bundesrepublik für ganz Deutschland hielt das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung fest.
Die Oder-Neiße-Linie als Grenze sieht nur das Geheimabkommen zwischen Stalin und dem Lubliner Komitee vom 24. Juli 1944 vor. Dieses sieht aber auch die Hegemonie der Sowjetunion über Polen vor. Beides kann ich nicht billigen.
Ausgehend von der Rechtslage ist durch einen freien Vertrag ein für die beteiligten Völker und Menschen gerechter und tragbarer Ausgleich zu schaffen. Dies ist in einem engen freiheitlichen, föderalen gesamteuropäischen Staatenbund möglich; in einem Ausgleich über Gebietsfragen, der nicht dem einen alles, dem anderen nichts gibt; der tatsächlichen Verwirklichung des Bündels der Menschenrechte, die das Recht auf die Heimat meint, für Polen und Deutsche und alle Völker und Volksgruppen. Die dabei auszuhandelnden schwierigen Fragen können entschärft werden, wenn hüben und drüben von den auszuhandelnden Grenzen eine umfassende steuerlich, finanziell, in Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialrecht und Justiz europäisch gewährleistete autonome Selbstverwaltung für Polen und Deutsche und alle Volksgruppen, die nicht zum Mehrheitsvolk gehören, vereinbart wird. Neue Formen des europäischen Zusammenlebens sind sorgfältig auch mit Polen zu vereinbaren. Wir sind zu gemeinsamer Existenz, Entfaltung und gegenseitiger Achtung der nationalen Würde mit den Nachbarn im Osten von der Geschichte verurteilt.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990 15537
Polen und Deutsche sollten einen für beide glaubwürdigen historischen Ausgleich und einen festen gemeinsamen Brückenpfeiler gemeinsamen gesamteuropäischen Wiederaufbaus schaffen. Das wollte die Charta von Stuttgart von 1950, das schließt die Drucksache 11/6579 nicht aus, und dazu wollte ich mich bekennen.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Bohl (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG
zu dem Antrag der Fraktion der SPD
betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
(TOP 16):
Ich habe heute der Beschlußempfehlung auf Bundestags-Drucksache 11/6141 zugestimmt, obwohl der darin enthaltene abweichende Zwischenbericht der SPD-Fraktion zahlreiche unrichtige und tendenziöse Darstellungen enthält, so z. B.:
Auf Seite 64 oben rechts wird dargestellt, wer angeblich von der beabsichtigten Lieferung der Konstruktionsunterlagen für den Unterseebootsbau informiert gewesen sei, ohne daß dort gesagt wird, daß es sich um Planungen für die Lieferung im Falle einer regierungsseitigen Zustimmung gehandelt hat.
Auf Seite 65 rechts wird ein nicht bestehender Widerspruch zwischen der Rückabwicklung des Geschäfts und der Zahlung eines Betrages von 42,6 Millionen DM konstruiert. Der Betrag ist für Unterlagen gezahlt worden, die nach Auffassung der OFD und der Unternehmen keiner Genehmigung bedurften. Zu der Rückabwicklung des Geschäfts ist es bisher nicht gekommen.
Auf Seite 67 links wird behauptet, 1985 sei die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit zuständig gewesen, obwohl tatsächlich nicht eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern die der von der Bundesregierung eingeschalteten Oberfinanzdirektion gegeben war.
Entgegen der Darstellung auf Seite 67 links hat die Oberfinanzdirektion das Verfahren nicht zögerlich und langwierig, sondern gründlich durchgeführt.
Auf Seite 69 links unten wird erneut behauptet, 1985 sei die Staatsanwaltschaft zuständig gewesen, obwohl tatsächlich die Oberfinanzdirektion Kiel für die Ermittlungen zuständig war.
Auf Seite 69 rechts oben wird der Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft in Kiel sei untätig geblieben. Dabei wird verschwiegen, daß die Staatsanwaltschaft keinen Rechtsgrund sah, über die Anlegung eines Beobachtungsvorgangs hinaus tätig zu werden.
Die Darstellung auf Seite 71 oben, wonach die OFD Kiel erst am 9. Dezember 1986, also nach dem Bekanntwerden des Vorgangs, ein Ermittlungsverfahren auch gegen HDW eröffnet habe, ist falsch. Wie sich nämlich aus Seite 101 ergibt, erging der entsprechende Beschluß der OFD bereits am 4. November 1986.
Auf Seite 72 unten wird der falsche Eindruck erweckt, die OFD Kiel habe erst am 20. Januar 1987 Kenntnis vom Vertragstext erlangt. Tatsächlich hatte dieser Text dem Beamten, der die Außenwirtschaftsprüfung vorgenommen hatte, längst vorgelegen.
Die Darstellung auf Seite 81 links unten und rechts oben ist insoweit falsch, als der Betriebsprüfungsbericht der OFD Kiel eine solche Feststellung über das Verbringen außer Landes nicht enthält. Vielmehr ist die Rede von einem Verbringen in die Botschaft der Republik Südafrika in Bonn.
Auf Seite 82 links oben wird durch die Darstellung mit vier Tirets der Eindruck einer Zusammengehörigkeit erweckt. Dies ist falsch, kann aber wegen der Geheimhaltung nicht weiter dargelegt werden.
Die auf Seite 82 rechts angeführten Zitate aus dem technischen BAW-Gutachten sind tendenziös ausgewählt. Tatsächlich sind aus dem vollständigen Gutachten ganz andere Schlüsse zu ziehen als die von der SPD dargestellten.
Auf Seite 83 rechts unten und Seite 84 links oben wird der Eindruck erweckt, bezüglich all dieser Unternehmen habe keine Prüfung stattgefunden. Dies ist falsch.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG
zu dem Antrag der Fraktion der SPD
betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
(TOP 16) :
Ich habe heute der Beschlußempfehlung auf Bundestags-Drucksache 11/6141 zugestimmt, obwohl der darin enthaltene abweichende Zwischenbericht der SPD-Fraktion zahlreiche unrichtige und tendenziöse Darstellungen enthält, so z. B.:
Auf Seite 87 rechts in der Mitte wird der Eindruck erweckt, als habe die OFD Kiel sich bei ihren Ermittlungen nicht hinreichend mit dem Abänderungsvertrag befaßt. Tatsächlich hat die OFD den Sachverhalt geprüft.
Auf Seite 91 rechts unten wird behauptet, daß der Vermerk über die informatorische Anhörung am 30. Oktober 1986 erst am 28. November 1986 angefertigt wurde. Tatsächlich ist der Vermerk über das informatorische Gespräch bereits am Tage des Gesprächs, nämlich dem 30. Oktober 1986, gefertigt worden.
Auf Seite 99 links unten wird fälschlicherweise von einer Konferenz bei Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg gesprochen, obwohl es sich in Wirklichkeit um eine routinemäßige Konferenz der OFD-Präsidenten gehandelt hat. Entgegen der Darstellung der SPD hat diese Konferenz nicht 1989 sondern 1985 stattgefunden.
15538* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
Auf Seite 101 links unten wird der Eindruck erweckt, die OFD Kiel habe erst nach der Veröffentlichung am 26. November 1986 dem BMF berichtet. Tatsächlich arbeitete die OFD seit längerem an einem Bericht, der bereits am 25. November 1986 dem OFD-Präsidenten zur Unterschrift zugeleitet worden war.
Auf Seite 101 Mitte wird der Eindruck erweckt, es seien Ermittlungen im Bundeskanzleramt unterlassen worden. Dabei wird verschwiegen, daß solche nicht erforderlich waren, zumal der OFD das Schreiben von Professor Schreckenberger zum Sachverhalt vorlag.
Auf Seite 102 oben wird der Eindruck erweckt, die OFD habe die Verhängung einer Geldbuße gegen HDW vorgeschlagen, obwohl die Verantwortlichen noch nicht einmal über die förmliche Einleitung eines Verfahrens gegen sie informiert worden waren. Tatsächlich wird in jenem Sachstandsbericht auch ein Vorschlag über das weitere Vorgehen gemacht, woraus auch die beabsichtigte Einhaltung der Verfahrensvorschriften folgt.
Entgegen der Darstellung auf Seite 102 links hat nicht RD Budrat am 9. Dezember 1986 im BMF Gespräche geführt, sondern Finanzpräsident Radomski, der bei der OFD Kiel für den Bereich Zoll zuständig war.
Auf Seite 102 und 103 ist die Darstellung über die Beteiligung des Bundesamtes für Wirtschaft durch die OFD Kiel insofern widersprüchlich, als mal vom 19. Dezember 1986 und mal vom 28. Dezember 1986 die Rede ist. Tatsächlich hat die OFD Kiel das Bundesamt für Wirtschaft am 19. Dezember 1986 in die Angelegenheit eingeschaltet.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Richter (FDP)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG
zu dem Antrag der Fraktion der SPD
betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
(TOP 16) :
Ich habe heute der Beschlußempfehlung auf Bundestags-Drucksache 11/6141 zugestimmt, obwohl der darin enthaltene abweichende Zwischenbericht der Abg. Frau Eid (Berichterstatterin der Fraktion DIE GRÜNEN) zahlreiche unrichtige und tendenziöse Darstellungen enthält, so z. B.:
Entgegen der Darstellung auf Seite 156 oben steht nach den Ermittlungen der OFD Kiel keineswegs fest, daß Oberingenieur Rademann anläßlich seiner Reise nach Südafrika im August/September 1985 dort Gespräche über das U-Boot-Projekt geführt hat.
Die Darstellung auf Seite 156 links oben darüber, daß die Lieferung der Schweiß-Box im Rahmen des U-Boot-Vertrags nach Südafrika möglicherweise hätte unterbunden werden können, ist insofern falsch, als damit der Eindruck erweckt wird, es habe eine solche Lieferung gegeben und diese Lieferung sei im Rahmen des U-Boot-Vertrages nach Südafrika erfolgt.
Dementsprechend sind die Schlußfolgerungen hinsichtlich der OFD Kiel falsch.
Entgegen der Darstellung auf Seite 157 rechts unten gab es die dort erwähnte Drohung gegenüber der OFD nicht.
Entgegen der Darstellung auf Seite 160 links unten wurde die OFD Kiel nicht unter Druck gesetzt.
Auf Seite 162 links wird die Stellungnahme vom 9. Juli 1985 in verfälschter Weise wiedergegeben.
Die Behauptung auf Seite 162 rechts, die Feststellungen der OFD Kiel basierten auf der Grundannahme, daß die Firmen IKL und HDW das U-Boot-Geschäft mit Südafrika im Sommer 1985 beendet haben, ist falsch. Maßgeblich für die OFD Kiel war nicht eine Grundannahme, sondern deren Feststellungen.
Die auf Seite 163 links oben aufgestellte Behauptung, die Prüfungen der OFD seien von vorneherein darauf angelegt gewesen, die Firmen nicht in Verlegenheit zu bringen, wird durch nichts belegt. Die Beweisaufnahme gibt für eine solche Behauptung nichts her. Die Durchführung einer Außenwirtschaftsprüfung zur Feststellung objektiver Sachverhalte außenwirtschaftsrechtlicher Vorgänge ist in einem solchen Falle ein geeigneter Weg, um sich Klarheit hinsichtlich der maßgeblichen Sachverhalte zu verschaffen.
Auf Seite 163 links wird der Eindruck erweckt, die Bekanntgabe der Termine der Betriebsprüfung sei nicht in Ordnung. Tatsächlich ist die Bekanntgabe von Terminen für die Betriebsprüfung vorgeschrieben.
Die auf Seite 163 links aufgestellte Behauptung, das Ermittlungsverfahren gegen IKL sei erst fünf Monate nach der Beauftragung der OFD durch den BMF offiziell eingeleitet worden, ist falsch. Tatsächlich erfolgte die Beauftragung am 14. November 1985 und die Einleitung des Verfahrens gegen IKL am 10. Februar 1986.
Die Behauptung auf Seite 174 links, bei den Ermittlungen der OFD Kiel sei es zu gravierenden Versäumnissen gekommen, ist falsch. Die Behauptung wird auch nicht belegt. Ebensowenig wird die dort angestellte Vermutung hinsichtlich politischer Weisungen höchster Stellen belegt. Es handelt sich um Abwegigkeiten, für die es aufgrund der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses keinerlei Anhaltspunkte gibt.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Hoyer (FDP)
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung
des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG
zu dem Antrag der Fraktion der SPD
betr. Einsetzung eines Unterausschusses
(TOP 16) :
Ich habe heute der Beschlußempfehlung auf Bundestags-Drucksache 11/6141 zugestimmt, obwohl der
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990 15539'
darin enthaltene abweichende Zwischenbericht der SPD-Fraktion zahlreiche unrichtige und tendenziöse Darstellungen enthält, so z. B.:
Auf Seite 107 links oben wird der Eindruck erweckt, erstmals am 20. November 1987 habe es einen Kontakt zwischen der OFD Kiel und der Staatsanwaltschaft Kiel gegeben. Tatsächlich war dem erwähnten Telefonat bereits am 10. September 1987 eine ausführliche Erörterung zwischen der OFD Kiel und der Staatsanwaltschaft Kiel vorausgegangen.
Es ist auch keineswegs offen, weshalb die OFD Kiel erst im Januar 1988 zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens kam. Denn entgegen der Behauptung im Zwischenbericht der SPD lagen die erf order-lichen Voraussetzungen erst später vor. So lag die Stellungnahme des zu beteiligenden Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zu der beabsichtigten Einstellung der OFD erst am 16. Dezember 1987 vor. Daraufhin wurde der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 18. Dezember 1987 die Absicht der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Erst am 7. Januar 1988 erfuhr die OFD Kiel aufgrund ihrer fernmündlichen Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft, daß diese eine Übernahme des Bußgeldverfahrens nicht beabsichtige.
Auf Seite 108 rechts wird fälschlicherweise behauptet, die OFD habe die ihr gemachten Angaben über die Kiste der Firma IKL ungeprüft übernommen. Tatsächlich hat die OFD Kiel die Speditionsunterlagen bei der Firma Hamacher und bei HDW geprüft.
Auf Seite 116 rechts wird entgegen den Erörterungen im Untersuchungsausschuß wider besseres Wissen behauptet, daß bereits mit dem Vertragsabschluß eine Lizenz erteilt wird, wobei unterstellt wird, daß es sich um eine solche handelt, die von § 45 Abs. 3 AWV erfaßt ist.
Die Behauptung auf Seite 117 rechts, die OFD Kiel habe bei der Einstellung des Verfahrens den Tatbestand objektiv verschleiert und sei nicht einmal vor einer Fehlinterpretation des Außenwirtschaftsrechts zurückgeschreckt, ist abwegig und in keiner Weise durch die Ergebnisse der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gedeckt.
Entgegen den Behauptungen auf Seite 121 rechts oben kommt es für das Vorliegen eines strafbaren Versuchs allein auf den Willen des potentiellen Täters an.
Anlage 9
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 1990 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG)
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte
Erstes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
Gesetz zur dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuß
Drucksache 11/1755
Drucksache 11/4363
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/4330
Drucksache 11/5211
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Finanzausschuß
Drucksache 11/6017 Nr. 2.1
Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/6285 Nr. 2.2, 2.3
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/5277 2.15-2.19
Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/6017 Nr. 2.13
Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 11/6324 Nr. 2.34
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/5722 Nr. 2.10
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 21. Februar 1990 gem. § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den
Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1988
mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden.
Die Unterlage liegt im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 23):
Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Vertragspartnern des Schengener Abkommens über den Verzicht auf Sichtvermerke gegenüber der Tschechoslowa-
15540* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990
kei, Ungarn und DDR-Bürgern, die sich mit DDR-Papieren ausweisen, und bis wann ist ein Ergebnis dieser Konsultationen abzusehen?
1. Die Bundesregierung hat bereits 1989 den Vertragspartnern des Schengener Abkommens ihren Wunsch vorgetragen, mit Ungarn über eine generelle Sichtvermerksbefreiung zu verhandeln. Sie hat diesen Wunsch im Februar dieses Jahres bekräftigt und dabei insbesondere auch auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 19. Januar 1990 hingewiesen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Abschluß der Konsultationen noch in diesem Monat die Verhandlungen mit Ungarn über die gegenseitige Sichtvermerksbefreiung aufzunehmen. Als Termin für den Beginn der Verhandlungen mit Ungarn wurde der ungarischen Regierung der 16. und 17. März 1990 vorgeschlagen.
2. Bewohner der DDR können bereits jetzt ohne Visum in die Schengen Staaten einreisen, wenn sie sich mit einem Paß der Bundesrepublik Deutschland ausweisen können.
Über die Frage der Sichtvermerksbefreiung gegenüber Bürgern der Tschechoslowakei und der DDR werden gegenwärtig auf Initiative der Bundesregierung Konsultationen in einer von den Regierungschefs der EG eingesetzten Ad-hoc-Gruppe „Einwanderung" durchgeführt. Die Bundesregierung hat in dieser Arbeitsgruppe empfohlen, die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht aller EG-Mitgliedstaaten gegenüber den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas ernsthaft in Erwägung zu ziehen. In einem ersten Schritt sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Sichtvermerkspflicht gegenüber Ungarn, der DDR und der Tschechoslowakei aufgehoben werden.
Sollten diese Konsultationen nicht bis zur nächsten Sitzung des allgemeinen Rates Anfang April 1990 zu einem erfolgreichen Abschluß führen, so behält sich die Bundesregierung vor, auch der Tschechoslowakei bilaterale Verhandlungen zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Reisen bis zu 3 Monaten vorzuschlagen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6561 Frage 28):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Grenzschutzabteilung Küste 3 in der Zeit vom 19. März 1990 bis zum 23. März 1990 auf dem Truppenübungsplatz Ehra-Lessien Übungen im Gruppen- und Zuggefechtsschießen mit 2 cm-Kanonen, Maschinengewehren, Schnellfeuergewehren und Handgranaten abhält, und wie bewertet sie diese Tatsachen angesichts der demokratischen Entwicklung in der DDR — die Übungen beginnen einen Tag nach den vorgesehenen Wahlen zur DDR-Volkskammer — unter dem Aspekt der Bildung gegenseitigen Vertrauens, der nach Maßgaben früheren Sicherheitsdenkens nicht mehr gegebenen Notwendigkeit der militärischen Grenzsicherung und des erheblichen Kostenaufwandes dieser Übung?
Die Grenzschutzabteilung Küste 3 aus Schwarzenbeck führt vom 19. März bis 23. März 1990 auf dem Truppenübungsplatz Ehra-Lessien ein Übungsschießen unter einsatzmäßigen Bedingungen mit den eingeführten und zugelassenen Polizeiwaffen durch. Schießübungen mit 2 cm-Kanonen und Maschinengewehren sind nicht vorgesehen.
Die langfristig geplante und aufgrund der aktuellen Entwicklung geänderte Übung dient der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter einsatzmäßigen Bedingungen, dem Vertrautmachen der Polizeivollzugsbeamten mit den Funktionen und der Leistungsfähigkeit der zugewiesenen Polizeiwaffen und der Erfüllung der Zielvorgaben des Ausbildungsplanes für das 2. Dienstjahr im Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst. Die Durchführung der Übung der GSA Küste 3 ist zur Erhaltung der aufgabenbezogenen Einsatzbereitschaft erforderlich.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/6561 Frage 29):
Welche verfassungskonformen Gesetzentwürfe sind bisher seitens der saarländischen Landesregierung im Bundesrat zur wirksamen Eindämmung des Zustroms von deutschen Landsleuten aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingebracht worden, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diese Gesetzentwürfe?
Die Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein haben am 7. März 1990 im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes und dessen Durchführungsverordnung eingebracht. Diese Länder haben damit die gemeinsam von allen Ländern mit Ausnahme des Saarlandes noch Ende Januar vertretene Auffassung, das Aufnahmeverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt beizubehalten, aufgegeben.
Die Bundesregierung weist noch einmal darauf hin, daß das Aufnahmeverfahren nicht der Grund für die Übersiedlung, sondern lediglich eine Maßnahme ist, um die große Zahl der Übersiedler zu bewältigen. Die Ursachen für die Übersiedlung liegen ausschließlich in der DDR.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 11/6561 Fragen 38 und 39):
Welche Mittel stellt die Bundesregierung den Trägerorganisationen in der Weiterbildung und Erwachsenenbildung, wie dem Deutschen Volkshochschulverband, Arbeit und Leben oder
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. März 1990 15541*
kirchlichen Einrichtungen, zur Verfügung, damit diese Organisationen im Rahmen der deutschlandpolitischen Aufgaben mit Weiterbildungseinrichtungen in der DDR zusammenarbeiten können, ihnen Lehr- und Lernmittel zur Verfügung stellen. Dozenten zur Unterstützung entsenden und DDR-Dozenten zu Fortbildungsveranstaltungen einladen können, und ist eine Aufstockung solcher Mittel für diese Aufgabe im Nachtragshaushalt 1990 vorgesehen?
Wird politische Bildungsarbeit der anerkannten Trägerorganisationen für Bürger der DDR in der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR finanziell durch die Bundesregierung unterstützt, und werden diese Mittel über den Nachtragshaushalt 1990 entsprechend der deutschlandpolitischen Aufgaben erhöht?
Zu Frage 38:
Zwischen den in Ihrer Frage angesprochenen Trägerorganisationen und der Bundesregierung ist bisher noch keine konkrete Kooperation in bezug auf eine entsprechende Förderung der Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen in der DDR erfolgt. Das gleiche gilt für die Überlassung von Lehr- und Lernmitteln sowie den Austausch von Dozenten. Die Bundesregierung würde derartige Aktivitäten und Initiativen befürworten und versuchen, aus den im Nachtragshaushalt veranschlagten 2 Milliarden DM, die im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuß des Bundestages verteilt werden sollen, einen angemessenen Betrag zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 39:
Die politische Bildungsarbeit der anerkannten Trägerorganisationen für Teilnehmer aus der DDR in der Bundesrepublik sowie in der DDR wird als besonders wichtige Aufgabe, der hohe Priorität zukommt, von der Bundesregierung angesehen. Diese Arbeit wird bereits jetzt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Das dem BMB vorliegende Antragsvolumen beträgt bereits für dieses Jahr mehr als 10 Millionen DM. Auch insoweit wird angestrebt, aus dem 2 Milliarden DM-Fonds des Nachtragshaushalts im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuß einen angemessenen Betrag zur Deckung zur Verfügung zu stellen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/6561 Frage 42):
Welche Finanzmittel werden Trägern der Erwachsenenbildung und der Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Seminare, Lehrgänge und Veranstaltungen auch für Bürger der DDR öffnen bzw. in der DDR durchführen können und nicht auf die Arbeit mit Aussiedlern und Übersiedlern in der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt werden, und sieht der Nachtragshaushalt dafür Mittel vor?
Die politische Bildungsarbeit der anerkannten Trägerorganisationen für Teilnehmer aus der DDR in der Bundesrepublik sowie in der DDR wird als besonders wichtige Aufgabe, der hohe Priorität zukommt, von der Bundesregierung angesehen. Diese Arbeit wird bereits jetzt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Das dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vorliegende Antragsvolumen beträgt bereits für dieses Jahr mehr als 10 Millionen DM. Auch insoweit wird angestrebt, aus dem 2 Milliarden DM-Fonds des Nachtragshaushalts im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuß einen angemessenen Betrag zur Deckung zur Verfügung zu stellen.