Rede:
ID1119804400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 152
    1. der: 26
    2. —: 18
    3. und: 12
    4. die: 12
    5. für: 10
    6. den: 9
    7. Drucksache: 7
    8. auf: 5
    9. ist: 5
    10. Entschließungsantrag: 5
    11. Stimmen: 5
    12. stimmt: 4
    13. SPD: 4
    14. Gegenprobe!: 4
    15. Enthaltungen?: 4
    16. mit: 4
    17. GRÜNEN: 4
    18. ich: 3
    19. kommen: 3
    20. zur: 3
    21. Fraktion: 3
    22. Koalitionsfraktionen: 3
    23. des: 3
    24. Umwelt,: 3
    25. Naturschutz: 3
    26. Nr.: 3
    27. Fraktionen: 3
    28. Beratung: 3
    29. eine: 2
    30. Das: 2
    31. Überweisung: 2
    32. Tagesordnung: 2
    33. jetzt: 2
    34. Abstimmung: 2
    35. über: 2
    36. Der: 2
    37. bei: 2
    38. Enthaltung: 2
    39. Beschlußempfehlung: 2
    40. I: 2
    41. II: 2
    42. Beschlußempfehlung?: 2
    43. sind: 2
    44. gegen: 2
    45. Erste: 2
    46. von: 2
    47. Dr.: 2
    48. —Überweisungsvorschlag:Rechtsausschuß: 2
    49. InnenausschußAusschuß: 2
    50. WirtschaftAusschuß: 2
    51. Kollege: 1
    52. Austermann,: 1
    53. nach: 1
    54. Parlamentsreform: 1
    55. kann: 1
    56. nur: 1
    57. Zwischenbemerkung: 1
    58. Antwort: 1
    59. zulassen.: 1
    60. war: 1
    61. unser: 1
    62. Beschluß.\n: 1
    63. Meine: 1
    64. Damen: 1
    65. Herren,: 1
    66. schließe: 1
    67. Aussprache.Der: 1
    68. Ältestenrat: 1
    69. schlägt: 1
    70. Vorlage: 1
    71. 11/6373: 1
    72. an: 1
    73. in: 1
    74. aufgeführten: 1
    75. Ausschüsse: 1
    76. vor.Sind: 1
    77. Sie: 1
    78. damit: 1
    79. einverstanden?: 1
    80. Dann: 1
    81. so: 1
    82. beschlossen.Wir: 1
    83. Entschließungsanträge.Wer: 1
    84. 11/6456?: 1
    85. CDU/CSU-: 1
    86. FDP-Fraktion: 1
    87. abgelehnt.Wer: 1
    88. DIE: 1
    89. 11/6491?: 1
    90. SPD-Fraktion: 1
    91. abgelehnt.Wir: 1
    92. Ausschusses: 1
    93. Reaktorsicherheit,: 1
    94. 11/6496.Wer: 1
    95. dieser: 1
    96. Die: 1
    97. angenommen.Wir: 1
    98. nun: 1
    99. zu: 1
    100. III: 1
    101. Beschlußempfehlung.Der: 1
    102. Ausschuß: 1
    103. empfiehlt,: 1
    104. 11/4515: 1
    105. abzulehnen.Wer: 1
    106. diese: 1
    107. Damit: 1
    108. angenommen.Ich: 1
    109. rufe: 1
    110. Zusatzpunkte: 1
    111. 6: 1
    112. 7: 1
    113. auf:ZP6: 1
    114. Abgeordneten: 1
    115. Bachmaier,: 1
    116. Däubler-Gmelin,: 1
    117. Schäfer: 1
    118. 11/6449: 1
    119. ReaktorsicherheitZP7: 1
    120. CDU/CSU: 1
    121. FDP: 1
    122. eingebrachten: 1
    123. Entwurfs: 1
    124. eines: 1
    125. ...: 1
    126. Strafrechtsänderungsgesetzes: 1
    127. Zweites: 1
    128. Gesetz: 1
    129. Bekämpfung: 1
    130. Umweltkriminalität: 1
    131. 11/6453: 1
    132. ReaktorsicherheitNach: 1
    133. einer: 1
    134. interfraktionellen: 1
    135. Vereinbarung: 1
    136. gemeinsame: 1
    137. 45: 1
    138. Minuten: 1
    139. vorgesehen.\n: 1
    140. Präsidentin: 1
    141. SüssmuthDazu: 1
    142. sehe: 1
    143. keinen: 1
    144. Widerspruch.: 1
    145. Es: 1
    146. beschlossen.Ich: 1
    147. eröffne: 1
    148. Aussprache.: 1
    149. Wort: 1
    150. hat: 1
    151. Abgeordnete: 1
    152. Bachmaier.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15247 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London und über die Vorbereitungsarbeiten zur 3. INK vom 7. bis 8. März 1990 in Den Haag (Drucksache 11/6373) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor zu dem Entschließungsantrag der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der 2. Internationalen NordseeschutzKonferenz (2. INK) vom 24. bis 25. November 1987 in London zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die weitere Entwicklung der Belastung der Gewässer durch Ammonium-Stickstoff und Phosphor — Drucksachen 11/3847, 11/4213, 11/4515, 11/6496 — Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 15248 A Lennartz SPD 15249 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 15251 B Frau Garbe GRÜNE 15253 C Eylmann CDU/CSU 15255 A Dr. Heydemann, Minister des Landes Schleswig-Holstein 15256C, 15267 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15257 B, 15258 C Harries CDU/CSU 15260 D Schütz CDU/CSU 15262 A Eylmann CDU/CSU 15263 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 15264 A Schütz SPD 15264 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksache 11/6449) in Verbindung mit 11 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG) (Drucksache 11/6453) Bachmaier SPD 15268 A Dr. Laufs CDU/CSU 15269 C Häfner GRÜNE 15270 B Funke FDP 15271 B Eylmann CDU/CSU 15272 A Engelhard, Bundesminister BMJ 15273 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Umwelthaftungsgesetzes — UmweltHG (Drucksache 11/6454) Dr. Hüsch CDU/CSU 15274 B Bachmaier SPD 15276 B Kleinert (Hannover) FDP 15277 B Häfner GRÜNE 15278 C Schütz SPD 15280 B Engelhard, Bundesminister BMJ 15281 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 11/5086) Frau Steinhauer SPD 15282 D Dr. Hüsch CDU/CSU 15284 A, 15290 C Hoss GRÜNE 15286 D Kleinert (Hannover) FDP 15287 D Dr. Pick SPD 15288 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15290A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15291 A Nächste Sitzung 15292 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15293* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15293* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1990 15247 198. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Dr. Apel SPD 16. 02. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 16. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Borchert CDU/CSU 16.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 16. 02. 90 Frau Conrad SPD 16. 02. 90 Daweke CDU/CSU 16.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16.02.90 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Gansel SPD 16.02.90 Gattermann FDP 16.02.90 Gerster (Mainz) CDU/CSU 16. 02. 90 Glos CDU/CSU 16.02.90 Dr. Götz CDU/CSU 16. 02. 90 Grünbeck FDP 16.02.90 Haack (Extertal) SPD 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Heimann SPD 16.02.90 Frau Hillerich GRÜNE 16. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90** Jaunich SPD 16.02.90 Jungmann (Wittmoldt) SPD 16. 02. 90 Kastning SPD 16.02.90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16.02.90 Kolbow SPD 16.02.90 Kühbacher SPD 16.02.90 Kuhlwein SPD 16.02.90 Lamers CDU/CSU 16.02.90 Lattmann CDU/CSU 16.02.90 Leidinger SPD 16.02.90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16.02.90 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 16. 02. 90 Menzel SPD 16.02.90 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 16. 02. 90 Mischnick FDP 16.02.90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 16. 02. 90 Niggemeier SPD 16.02.90 Paintner FDP 16.02.90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90** Poß SPD 16.02.90 Reuschenbach SPD 16.02.90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Roth (Gießen) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Schluckebier SPD 16.02.90 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 von Schmude CDU/CSU 16. 02. 90 Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU 16.02.90 Dr. Schöfberger SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16.02.90 Schröer (Mülheim) SPD 16. 02. 90 Frau Schulte (Hameln) SPD 16. 02. 90 Sielaff SPD 16.02.90 Steiner SPD 16. 02. 90* Stobbe SPD 16.02.90 Straßmeier CDU/CSU 16.02.90 Frau Trenz GRÜNE 16. 02. 90 Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90** Vosen SPD 16.02.90 Dr. Waigel CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 16. 02. 90 Wetzel GRÜNE 16.02.90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 16. 02. 90 Wischnewski SPD 16.02.90 Wissmann CDU/CSU 16.02.90 Würzbach CDU/CSU 16.02.90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 12. Februar 1990 ihren Antrag „Qualitative Veränderung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/Philippinen" - Drucksache 11/4733 - zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/4986 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Finanzausschuß Drucksache 11/4081 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5722 Nr. 2.3 Drucksache 11/5954 Nr. 2.2-2.4, 2.6-2.9 Drucksache 11/6017 Nr. 2.4 -2.7 Drucksache 11/6125 Nr. 1-4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/3200 Nr. 2.33 Drucksache 11/4534 Nr. 2.22, 2.24 Drucksache 11/4680 Nr. 2.16 Drucksache 11/5145 Nr. 3.36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege Carstensen, wir gehen doch in der Annahme konform, daß die Nährstoffeinträge, bezogen auf Phosphat, eine besondere Schlüsselrolle spielen, in manchen Bereichen noch mehr als die von Stickstoff.
    Ich habe in der Landesregierung Schleswig-Holstein in besonderem Maße — Sie haben es mitbekommen — versucht, gerade diese Nährstoffe durch etwa zehn verschiedene Struktur- und chemische Programme, die ich hier nicht alle erwähnt habe, bereits im Binnenland zu eliminieren, damit sie die Nordsee nicht belasten. Das ist beispielhaft für die ganze EG. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies als Basis für weitere Anregungen nähmen.
    Dazu gehört auch die Gülleverordnung, die wir gemeinsam mit Herrn Bundestagsabgeordneten Eigen in Schleswig-Holstein lange diskutiert haben. Sie ist EG-weit die einzige, die mit — verglichen zu anderen Regelungen — doppelt scharfem Anspruch versucht, den Stickstoffaustrag und natürlich, soweit das möglich ist, auch Teile des Phosphataustrages zu verringern oder zu eliminieren.
    Diese Ansätze sind die entscheidenden und beispielhaft für den gesamten Bereich der EG. Ich hätte erwartet, daß gerade die Bundesregierung diese Ansätze im Hinblick auf die EG-weite Durchsetzung aufnimmt.

    (Beifall bei der SPD)

    Statt dessen mußten meine Mitarbeiter auch in der Vorbereitung der Nordseeschutz-Konferenz zu dem Schluß kommen, daß es mehr um Vorbehalte als um verbindliche Regelungen geht Gerade die letzten
    wollen wir. Das Beispiel Gülleverordnung zeigt verbindliche Regelungen auf. Ich halte das für ein Musterbeispiel eines Beitrags eines Landes mit 1 000 km Küsten an Nord- und Ostsee. Bessere Beispiele gibt es nicht.

    (Abg. Austermann [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Kollege Austermann, nach der Parlamentsreform kann ich nur eine Zwischenbemerkung und eine Antwort zulassen. Das war unser Beschluß.

(Dr. Göhner [CDU/CSU]: Da hat Herr Heydemann aber Glück gehabt!)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Vorlage auf Drucksache 11/6373 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor.
Sind Sie damit einverstanden? — Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6456? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der GRÜNEN abgelehnt.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6491? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, auf Drucksache 11/6496.
Wer stimmt für die Nr. I und II dieser Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Nr. I und II sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN angenommen.
Wir kommen nun zu Nr. III der Beschlußempfehlung.
Der Ausschuß empfiehlt, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/4515 abzulehnen.
Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist die Beschlußempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN angenommen.
Ich rufe die Zusatzpunkte 6 und 7 der Tagesordnung auf:
ZP6 Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Dr. Däubler-Gmelin, Schäfer (Offenburg), Becker-Inglau, Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz. Singer, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Hartenstein, Kastner, Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Reuter, Stahl (Kempen), Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Hauchler, Müller (Pleisweiler), Graf, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
— Drucksache 11/6449 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
ZP7 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (. . . StrÄndG — 2. UKG)

— Drucksache 11/6453 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Beratung 45 Minuten vorgesehen.



Präsidentin Dr. Süssmuth
Dazu sehe ich keinen Widerspruch. — Es ist beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Bachmaier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor genau zehn Jahren wurde nach Initiativen des damaligen Justizministers Hans-Jochen Vogel das Umweltstrafrecht nach langen Beratungen neu gefaßt und erstmals in das Kernstrafrecht aufgenommen. Mit dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber damals unmißverständlich deutlich gemacht, daß Umweltstraftaten keine Kavaliersdelikte sind. Wer unsere natürlichen Lebensgrundlagen kriminell beeinträchtigt — das war die Botschaft —, muß damit rechnen, wie ein Straftäter behandelt zu werden.
    Das Umweltstrafrecht aus dem Jahr 1980 war ein entscheidender Schritt im Bewußtsein der Öffentlichkeit, dem Umweltschutz auch strafrechtlich den Stellenwert einzuräumen, der ihm zukommt. Es ist nunmehr höchste Zeit, nach der Pioniertat des Jahres 1980 das Umweltstrafrecht entsprechend den zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen fortzuschreiben, Fehlentwicklungen abzustellen, Lücken zu schließen und Defizite auszugleichen.
    Seit Jahren werden immer mehr Umweltdelikte polizeilich erfaßt und verfolgt. Der Anteil der Anklagen und Verurteilungen an diesen Delikten geht jedoch ebenso kontinuierlich zurück. Über drei Viertel aller Umweltstrafverfahren werden schon durch die zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt. Wenn es dennoch zu Bestrafungen kommt, so liegen die ausgeworfenen Strafen im absolut untersten Bereich des gesetzlichen Strafrahmens. 95 % aller Strafen sind Geldstrafen, die in aller Regel 30 Tagessätze nicht übersteigen. Der größte Teil der erfaßten Delikte sind kleinere Verstöße des beruflichen und privaten Alltags. Vorgänge aus dem gewerblich-industriellen Bereich sind in den Statistiken ebenso selten vertreten wie Fälle aus dem öffentlichen Verantwortungsbereich, also der Umweltverwaltung und ihrem Umfeld. Seltenheitswert haben bei den erfaßten und zur Ahndung gebrachten Delikten die wirklich schwarzen Schafe, diejenigen also, die der Umwelt gezielt und um des wirtschaftlichen Vorteils willen nachhaltigen Schaden zufügen.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Renger)

    Wird man ihrer habhaft, so kommen sie nicht selten nach langen Ermittlungen und Verfahren auch noch ungeschoren davon.
    Wir wissen seit längerem, daß das Umweltstrafrecht unter erheblichen Vollzugsdefiziten leidet. Wir wissen aber auch, daß mittlerweile zutage liegende Schwächen der Umweltstraftatbestände selbst einer wirksamen Bekämpfung der Umweltkriminalität im Wege stehen. Die Defizite und Mängel sind seit Jahren bekannt. Nachdem die Regierung trotz vielfältiger Versprechungen über Jahre hinweg untätig blieb, haben wir aus der Opposition heraus nach gründlichen Beratungen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der — das zeigen erste Vergleiche — weit eher geeignet ist, Schwachstellen und Lücken des geltenden Umweltstrafrechtes zu schließen, als der nunmehr doch noch vorgelegte Entwurf der Koalitionsfraktionen.
    Wir haben die Umweltstraftatbestände so neu gefaßt und bearbeitet, daß reine Bagatellverstöße nicht mehr dem Strafrecht, sondern ausschließlich dem dafür vorgesehenen Bußgeldrecht unterworfen werden. Wir möchten damit erreichen, daß sich die Strafverfolgungsorgane nicht in der Ahndung und Verfolgung von Bagatellverstößen verzetteln müssen, sondern sich auf die ökologisch wirklich bedeutsamen und gravierenden Umweltdelikte konzentrieren können.
    Wir haben den Strafrahmen bei gefährlichen Umweltdelikten in unserem Entwurf zum Teil kräftig angehoben, damit diejenigen, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen in krimineller Weise schwer schädigen, auch streng bestraft werden können. Im Gegensatz zum Koalitionsentwurf sollen nach unseren Vorstellungen die besonders nachhaltigen und rücksichtslosen Umweltstraftäter auch als Verbrecher bestraft werden können. Damit wäre gleichzeitig die Verjährungsfrist für diese wirklich gravierenden Delikte kräftig erhöht, so daß die besonders raffiniert begangenen, häufig erst nach längerer Zeit entdeckten und nicht selten schwer nachweisbaren Delikte mit einer hohen Schädigung unserer Existenzgrundlagen nicht auch noch, wie es nicht selten der Fall ist, der Verjährung anheimfallen.
    Wir sind auch der Ansicht, daß die Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung erheblich verbessert werden müssen. Nach geltendem Recht sind diese Möglichkeiten nur in geringem Umfange gegeben. Umweltkriminelles Verhalten, meine Damen und Herren, darf sich nicht auch noch lohnen und zu wirtschaftlichen Vorteilen führen.
    Im Gegensatz zur Koalition halten wir es für erforderlich, den Tatbestand einer strafrechtlichen Amtsträgerhaftung einzuführen, um eine unbestrittene Grundlage für die Bestrafung von Amtsträgern in den Fällen zu schaffen, in denen öffentlich Bedienstete vorsätzlich oder leichtfertig, also in einer gesteigerten Form der Fahrlässigkeit, die ihnen zum Schutz der Umwelt obliegenden Pflichten verletzt haben. Das geltende Strafrecht hat nicht selten geradezu zu einer strafrechtlichen Privilegierung von öffentlich Bediensteten geführt. Dieser Fehlentwicklung muß — das zeigen auch die entsprechenden Empfehlungen von Sachverständigen — Rechnung getragen werden.
    Nach unseren Vorstellungen muß es endlich auch möglich sein, bei Straftaten, die aus einem Unternehmen heraus begangen werden, diejenigen zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, die hierfür die tatsächliche Verantwortung tragen. Unser Vorschlag, der an frühere Vorstellungen auch der Bundesregierung anknüpft, würde auch die Verfolgung anderer Wirtschaftsstrafdelikte wesentlich erleichtern.
    Noch im Referentenentwurf der Bundesregierung zu dem jetzt zu beratenden Umweltstrafrecht hieß es wörtlich:
    Der Entwurf schlägt daher in Übereinstimmung mit der Sachverständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und einer Empfehlung des Deutschen Juristentages aus dem Jahre 1988 vor, auf das Merkmal der aus-



    Bachmaier
    drücklichen Beauftragung des § 14 Abs. 2 des Strafgesetzbuches künftig zu verzichten.
    Aus der jetzigen Koalitionsvorlage wurde diese wirklich notwendige Verbesserung bei der Verfolgung von Umwelt- und Wirtschaftsstraftaten wieder entfernt.
    Wir haben nach langer und eingehender Diskussion in unserem Entwurf die Abhängigkeit der Umweltstraftatbestände von bestehenden oder nicht bestehenden Verwaltungsakten behutsam gelockert. Umweltkriminelles Verhalten muß auch dann geahndet werden können, meine Damen und Herren, wenn es auf der Grundlage eines durch Täuschung oder Bestechung erschlichenen oder offensichtlich veralteten Verwaltungsakts erfolgt.
    Der bislang lediglich rudimentäre strafrechtliche Schutz des Bodens wird aufgewertet und umfassend in einem neuen Straftatbestand geregelt. Der bisherige Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung wird in unserem Entwurf — auch im Regierungsentwurf — zu einem Straftatbestand gegen den umweltgefährdenden Umgang mit gefährlichen Gütern ausgebaut und erweitert, so daß entsprechend dem Gefährdungspotential ein umweltgefährdender Umgang auch mit Wirtschaftsgütern endlich strafrechtlich erfaßt werden kann.
    Durch den Straftatbestand werden alle Aktivitäten beim kriminellen Umgang mit gefährlichen Gütern, also auch die Lagerung, Beförderung und Verwendung gefahrangemessen unter Strafe gestellt.
    Der strafrechtliche Schutz vor Luftverunreinigungen, der bislang auch wegen der Schwierigkeiten bei der Anwendung dieses Straftatbestandes kaum jemals zu strafrechtlichen Ahndungen geführt hat, muß gegenüber dem geltenden Recht praktikabler ausgestaltet und ausgeweitet werden. Insbesondere soll die wenig verständliche Voraussetzung entfallen, daß strafbare Luftverunreinigungen nur beim Betrieb einer Anlage gegeben sind. Maßgebliches Kriterium, meine Damen und Herren, für die Strafwürdigkeit hat ausschließlich die Gefährlichkeit der Tat zu sein, nicht die Herkunft der erfolgten Luftverschmutzung bzw. Luftverunreinigung.
    Dies waren einige wesentliche Eckpunkte unserer Vorstellungen von der gebotenen Novellierung des Umweltstrafrechts. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, daß trotz der äußerst knappen Zeit, die uns in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung steht, das Umweltstrafrecht so verbessert wird, daß in Zukunft diejenigen, die sich kriminell an den natürlichen Existenzgrundlagen vergehen, auch mit einer harten strafrechtlichen Ahndung rechnen müssen und nicht mehr hoffen können, ungeschoren davon zukommen.
    Umweltkriminalität, meine Damen und Herren, ist nicht selten eine gesteigerte Form der Wirtschaftskriminalität, da viele der Schäden, die der Umwelt aus Gründen des wirtschaftlichen Vorteils zugefügt werden, nicht wieder behoben werden können.
    Das Umweltstrafrecht stellt sicherlich kein Allheilmittel im Kampf um verbesserte Lebensgrundlagen dar. Seine Aufgabe ist es vielmehr, extrem sozialschädliche Verhaltensweisen auch im Umweltbereich in der schärfsten, dem Staat möglich Form zu ahnden. Das Umweltstrafrecht kann aber auch einen Beitrag dazu leisten, unser Bewußtsein für die gesellschaftliche Verwerflichkeit einer immer weiter fortschreitenden Umweltzerstörung zu schärfen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)