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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/197 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 Inhalt: Begrüßung des Bundespräsidenten . . . 15101A Begrüßung des Vizemarschalls des Sejm der Republik Polen und einer Delegation . . 15101 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Deres 15101 B Eintritt des Abg. Schneider (Idar-Oberstein) in den Deutschen Bundestag 15101B Erweiterung der Tagesordnung 15101 B Absetzung des Punktes 11 a — C-WaffenProduktion in Libyen — von der Tagesordnung 15101 D Absetzung des Punktes 9 — Gesetzentwurf über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts — von der Tagesordnung 15175B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat am Zusammenschluß der beiden deutschen Staaten (Drucksache 11/6462) Dr. Kohl, Bundeskanzler 15102 A Dr. Vogel SPD 15110 C Dr. Dregger CDU/CSU 15115 C Hoss GRÜNE 15118C Genscher, Bundesminister AA 15121 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 15123 B Momper, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 15125A Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 15128A Frau Matthäus-Maier SPD 15134 A Glos CDU/CSU 15135B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 15137 A Stratmann GRÜNE 15138D Frau Matthäus-Maier SPD 15139B Dreßler SPD 15140 C Frau Beer GRÜNE 15143 A Wüppesahl fraktionslos 15144 B Glos CDU/CSU 15146 A Gansel SPD 15147 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15148B Häfner GRÜNE 15149A Lintner CDU/CSU 15150A Frau Wieczorek-Zeul SPD 15151 B Dr. Ehmke (Bonn) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 15152 C Vizepräsident Westphal 15152 B Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (Drucksache 11/6156) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) (Drucksache 11/6157) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pick, Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (Drucksache 11/6347) d) Beratung des Antrags des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung des integrierten Entwicklungsvorhabens Bondoc/ Philippinen (Drucksache 11/6199) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bedingungen für die Zustimmung zum neuen Weltbankkredit für das brasilianische Regionalentwicklungsvorhaben Polonoroeste (Drucksache 11/6298) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere (Drucksache 11/6340) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (Drucksache 11/6341) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Förderung des Aufkommens von elektrischem Strom aus Wasserkraft, Wind- und Solarenergie oder anderer, regenerativer unerschöpflicher Energie sowie aus rationellen Energieerzeugungsanlagen (Drucksache 11/6408) 15165 B Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Drucksachen 11/4308, 11/6386) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Verwaltungsvereinbarung vom 26. November 1987 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksachen 11/3815, 11/6393) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Juli 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/5726, 11/6404) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Juni 1989 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/5727, 11/6403) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 11/5455, 11/6115) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Ludwigsburg, Hindenburgstraße 37-45 (Drucksachen 11/5714, 11/6271) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 642 01 — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6107, 11/6394) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 III h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 33 04 Titel 433 03 und 433 04 — Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge sowie Übergangsbeihilfen — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6202, 11/6395) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel apl 688 51 Haushaltsjahr 1990 — Zahlungen in einen gemeinsamen Reisedevisenfonds mit der DDR — b) Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 60 04 Titel apl. 671 51 Haushaltsjahr 1989 — Erstattung von Verwaltungskosten der Kreditinstitute bei der Durchführung des gemeinsamen Reisedevisenfonds mit der DDR — c) Außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel apl. 671 51 Haushaltsjahr 1990 — Erstattung von Verwaltungskosten der Kreditinstitute bei der Durchführung des gemeinsamen Reisedevisenfonds mit der DDR — (Drucksachen 11/6196, 11/6396) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 27 02 Titel 642 21 — Kosten aufgrund des Gesundheitsabkommens mit der DDR und Förderung des Besuchsreiseverkehrs — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6204, 11/6397) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6131, 11/6398) 1) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 54 — Zuschüsse zur Sicherung der späteren Altersversorgung als Arbeitnehmer bei Abgabe landwirtschaftlicher Unternehmen (Nachentrichtungszuschüsse) —Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6103, 11/6399) m) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 55 — Krankenversicherung der Landwirte — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6080, 11/6401) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von der EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — Haushaltsjahr 1989 (Drucksachen 11/6102, 11/6402) 15166B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 681 05 — Einmalige Unterstützung für im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) eintreffende Aus- und Übersiedler — (Drucksachen 11/6159, 11/6426) 15168C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrags des 1. Untersuchungsausschusses der 11. Wahlperiode (Drucksache 11/50 in Verbindung mit Plenarprotokoll 11/8) (Drucksache 11/6463) Eylmann CDU/CSU 15169B Gansel SPD 15170C Frau Seiler-Albring FDP 15172 C Frau Eid GRÜNE 15173 C Bohl CDU/CSU 15174 C Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Struktur der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Strukturgesetz 1990) (Drucksachen 11/5831, 11/6414, 11/6415) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15175D Kirschner SPD 15177 B Heinrich FDP 15179 C Louven CDU/CSU 15180 C Kirschner SPD 15181B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 11/6174, 11/6420, 11/6421) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 11/5977, 11/6420, 11/6422) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Artikel 32 und 28 der Richtlinie 77/388/EWG — Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke (Drucksachen 11/4451 Nr. 2.2, 11/4534 [Berichtigung], 11/6420) Jung (Lörrach) CDU/CSU 15182D Oesinghaus SPD 15184 B Rind FDP 15185 C Hüser GRÜNE 15186D Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentenrechts (Drucksache 11/6452) Müller (Wesseling) CDU/CSU 15188A Dreßler SPD 15188D Cronenberg (Arnsberg) FDP 15190 B Dreßler SPD 15191A Schreiner SPD 15191 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15192 C Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15193 C Schreiner SPD 15193D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beendigung des Neuerwerbs des Vertriebenenstatus und bundeseinheitliche Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts (Drucksache 11/6311) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Neuregelungen für Übersiedlerinnen und Übersiedler (Drucksache 11/6381) Frau Hämmerle SPD 15195 D Dr. Czaja CDU/CSU 15197 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 15197 C Frau Hämmerle SPD . . . . 15198D, 15201A Schreiner SPD 15199D Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15201 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 15202 D Lüder FDP 15203 C Wiefelspütz SPD 15204 C Frau Hämmerle SPD 15204 D Sielaff SPD 15205 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 15206 A Dr. Penner SPD 15206 D Brück SPD 15211A Sielaff SPD 15211B Lüder FDP 15211 C Fellner CDU/CSU 15211 D Dr. Czaja CDU/CSU 15213 B Wiefelspütz SPD 15215 B Dr. Schäuble CDU/CSU 15215 C Dr. Czaja CDU/CSU 15216 B Tagesordnungspunkt 11 b: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Export von TORNADO-Flugzeugen nach Jordanien (Drucksachen 11/3283, 11/5302) Dr. Soell SPD 15217 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 15219A Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15220 B Funke FDP 15221 B Müller (Pleisweiler) SPD 15221 C Schäfer, Staatsminister AA 15222 B Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kernfusion (Drucksachen 11/4561, 11/5425 [neu]) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Vosen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Drucksache 11/6185) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beendigung des Forschungsprojekts Eurobrüter (ERUG) (Drucksachen 11/4179, 11/6108) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 V Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 15223 D Lenzer CDU/CSU 15225 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . 15226B Frau Ganseforth SPD 15227 B Dr.-Ing. Laermann FDP 15229 B Catenhusen SPD 15230 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 15232 C Catenhusen SPD 15233 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 15235 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (Drucksache 11/5651) Frau Saibold GRÜNE 15235 D Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . 15236 C Frau Limbach CDU/CSU 15237 A Frau Dr. Götte SPD 15237 B Frau Würfel FDP 15237 D Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksachen 11/6412 vom 9. Februar 1990 und 11/6451 vom 14. Februar 1990 — Kostenlose Beförderung von Hilfspaketen nach Rumänien DringlAnfr 14.2.90 Drs 11/6451 Dr. Holtz SPD Antw StMin Schäfer AA 15153 A ZusFr Dr. Holtz SPD 15153 C ZusFr Frau Eid GRÜNE 15154 A ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 15154 A ZusFr Reschke SPD 15154 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . . 15154 C ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . . 15155 A Umfang der sogenannten strategischen Kontrolle durch den Bundesnachrichtendienst 1989; Wegfall der Voraussetzungen nach § 3 G-10-Gesetz angesichts der politischen Entwicklungen MdlAnfr 31, 32 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 15155C, 15157A ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . 15155C, 15157 B ZusFr Such GRÜNE 15156A, 15157 C ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . . 15156A ZusFr Lüder FDP 15156B ZusFr Gansel SPD 15156B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 15156 C ZusFr Jäger CDU/CSU 15156 D Sammlung von Informationen über Bundestagsabgeordnete und Mitarbeiter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst in den letzten zehn Jahren MdlAnfr 33, 34 Such GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 15158A ZusFr Such GRÜNE 15158A Ausschluß der Beteiligung Deutscher an der Giftgasproduktion in Libyen und der Inbetriebnahme bundesdeutscher Komponenten für die Steuerungsanlagen MdlAnfr 39 Gansel SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 15158B ZusFr Gansel SPD 15158 C ZusFr Jäger CDU/CSU 15158 D ZusFr Erler SPD 15159A Wiedererrichtung der Wolga-Republik für die Deutschen in der Sowjetunion MdlAnfr 40, 41 Jäger CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA . . . 15159B, 15160B ZusFr Jäger CDU/CSU . . . . 15159C, 15160B ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 15160A Haltung des Bundesaußenministers zur geplanten Aufhebung der EG-Sanktionen gegen das Apartheid-Regime MdlAnfr 42, 43 Frau Eid GRÜNE Antw StMin Schäfer AA . . . 15161A, 15161 C ZusFr Frau Eid GRÜNE . . . . 15161A, 15161 C ZusFr Verheugen SPD 15161B Intervention bei der südafrikanischen Regierung zur Rücknahme der Anwendung des „Gesetzes zur Offenlegung finanzieller Zuwendungen aus dem Ausland" gegen das Wilgespruit Fellowship Centre MdlAnfr 44, 45 Verheugen SPD Antw StMin Schäfer AA . . . 15162A, 15162B ZusFr Verheugen SPD . . . . 15162A, 15162 C ZusFr Frau Eid GRÜNE 15162 C VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 Existenz von Spielgeräten mit Zählwerken entgegen der Behauptung der Automatenwirtschaft MdlAnfr 59 Reschke SPD Antw PStSekr Beckmann BMWi 15163 B ZusFr Reschke SPD 15163 B Schutz für Vielspieler durch ein Verbot der Sonder- und Risikospiele; Beurteilung der Selbstbeschränkung der Automatenwirtschaft bezogen auf Jugendschutz und Spielsucht MdlAnfr 64, 65 Frau Becker-Inglau SPD Antw PStSekr Beckmann BMWi 15163D, 15164 C ZusFr Frau Becker-Inglau SPD 15164 A ZusFr Reschke SPD 15164B, 15164 D Nächste Sitzung 15238 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15239* A Anlage 2 Ursprüngliche Fassung eines Absatzes in der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage 4 des Abgeordneten Gansel in der 193. Sitzung am 7. Februar 1990 (Seite 14845 B, C) 15239* C Anlage 3 Initiativen der Bundesregierung zur Überwachung von Bundestagsabgeordneten durch deutsche Nachrichtendienste, insbesondere im Fall T. MdlAnfr 35, 36 — Drs 11/6412 — Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . .15239* C Anlage 4 Einstellung ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch den Bundesnachrichtendienst; Kompetenz der Parlamentarischen Kontrollkommission im Zusammenhang mit den Rechten des Bundestages MdlAnfr 37, 38 — Drs 11/6412 — Frau Hensel GRÜNE SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen BK . .15239* D Anlage 5 Auswirkungen der vorgeschlagenen Spielverordnungs-Novelle auf die Eindämmung der Spielhallenflut, den Schutz pathologischer Spieler, den Jugendschutz und die Beschaffungskriminalität im Umfeld von Spielhallen MdlAnfr 60, 61 — Drs 11/6412 — Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . .15240* B Anlage 6 Auswirkung der Spielverordnung auf die Entwicklung der Spielhallen seit 1988 und nach Ablauf der Übergangsfristen MdlAnfr 62, 63 — Drs 11/6412 — Westphal SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . .15240* C Anlage 7 Ausklammerung der Konversionsproblematik bei der in Bonn stattfindenden KSZE-Wirtschaftskonferenz MdlAnfr 66 — Drs 11/6412 — Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . .15240* D Anlage 8 Erhöhung der Kinderbetreuungskosten MdlAnfr 67 — Drs 11/6412 — Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . .15241* A Anlage 9 Benachteiligung von Übersiedlern und einheimischen Arbeitnehmern durch Ausschluß der Berufsausbildungsförderung gegenüber Aussiedlern und Asylbewerbern mit Förderung von Sprachkursen MdlAnfr 68, 69 — Drs 11/6412 — Andres SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . .15241* C Anlage 10 Zahl der nur zur Erhöhung der Rente arbeitslos gemeldeten Personen, insbesondere Frauen; Verweigerung der Annahme vermittelter Stellen und Verhängung von Sperrzeiten MdlAnfr 70, 71 — Drs 11/6412 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . .15241* D Anlage 11 Zivile Teilnutzung des kanadischen Militärflugplatzes Söllingen MdlAnfr 72, 73 — Drs 11/6412 — Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15242* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 VII Anlage 12 Abzug von US-Truppen aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 74 — Drs 11/6412 — Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15242* C Anlage 13 Abzug von US-Streitkräften aus besonders belasteten Ballungsgebieten im Rahmen des Truppenabbaus MdlAnfr 75 — Drs 11/6412 — Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15242* D Anlage 14 Arrondierung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord nach der Sperrung gegen den Willen der Bürgerinitiative Breloh; Größe des Umkreises für Bodenproben MdlAnfr 76, 77 — Drs 11/6412 — Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15243* A Anlage 15 Stationierung des Waffensystems Patriot in Peißenberg angesichts der Entwicklung der Ost-West-Beziehungen MdlAnfr 78, 79 — Drs 11/6412 — Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15243* B Anlage 16 Verlegung von Bundeswehr-Truppenteilen bereits im Spannungsfall in die vorgesehenen Einsatzgebiete; vorübergehende Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in den freien Unterkünften MdlAnfr 80, 81 — Drs 11/6412 — Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15243* D Anlage 17 Geringe Nutzung der Kasernenunterkünfte durch einen hohen Heimschläferanteil; zwingende Bereitstellung eines Unterkunftsplatzes für Heimschläfer MdlAnfr 82, 83 — Drs 11/6412 — Steiner SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15244* A Anlage 18 Stand der Planung für den Truppenabbau der Bundeswehr; Auswirkungen für Schleswig-Holstein MdlAnfr 84, 85 — Drs 11/6412 — Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15244* C Anlage 19 Sicherung der Anlagen der chemischen Industrie vor Abstürzen von Militärflugzeugen angesichts des Unfalls von Maxdorf bei der BASF MdlAnfr 86, 87 — Drs 11/6412 — Erler SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15244* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 15101 197. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 16. 02. 90 Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Austermann CDU/CSU 15. 02. 90 Börnsen (Ritterhude) SPD 16. 02. 90 Brandt SPD 15. 02. 90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Duve SPD 16. 02. 90 Dr. Emmerlich SPD 15. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Geldern CDU/CSU 15. 02. 90 Glos CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 16. 02. 90 Frau Hensel GRÜNE 15. 02. 90 Heyenn SPD 15. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90* * Kastning SPD 16. 02. 90 Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90* Klein (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kohn FDP 16. 02. 90 Kolbow SPD 16. 02. 90 Lamers CDU/CSU 15. 02. 90 Lattmann CDU/CSU 16. 02. 90 Lennartz SPD 15. 02. 90 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 16. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16. 02. 90 Mischnick FDP 16. 02. 90 Paintner FDP 16. 02. 90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90* * Repnik CDU/CSU 15. 02. 90 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90* Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16. 02. 90 Schröer (Mülheim) SPD 15. 02. 90 Steiner SPD 16. 02. 90* Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90* * Vosen SPD 15. 02. 90 Wieczorek (Duisburg) SPD 15. 02. 90 Wischnewski SPD 16. 02. 90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ursprüngliche Fassung eines Absatzes in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage 4 des Abgeordneten Gansel in der 193. Sitzung am 7. Februar 1990 (Seite 14845 B, C) Auch Sie selbst, Herr Kollege Gansel, der Sie Ende 1989 noch Ihrer Partei das Prinzip vom Wandel durch Abstand von dieser SED empfohlen hatten, meinten am 23. Januar gegenüber der Presse, eine Unterwanderung der SPD durch SED-Mitglieder bestehe nicht. Sie verwiesen dabei darauf - ich zitiere wörtlich -, daß ehemalige SED-Leute sehr wohl in die SPD aufgenommen werden sollten, wenn die Basis der Partei das entscheide, weil die Betreffenden keinen Dreck am Stecken hätten und ihr Gesinnungswandel glaubwürdig sei. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 11/6412 Fragen 35 und 36): In wie vielen Fällen während der letzten zehn Jahre hat die Bundesregierung über Maßnahmen deutscher Nachrichtendienste gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Parlamentarischen Kontrollkommission und im G 10-Gremium jeweils informiert, und war darunter bereits der aktuelle Fall des Abgeordneten T.? In wie vielen Fällen ging hierbei die Initiative von der Bundesregierung aus? Die Bundesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission sowie das G 10-Gremium und die G 10-Kommission entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 PKK-Gesetz, § 9 Gesetz zu Artikel 10 GG). Soweit Maßnahmen, wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen, durchgeführt wurden, wird auch hierüber unterrichtet. Zu Einzelheiten - dazu möchte ich auch die Zahl der Unterrichtungen rechnen - vermag ich hier nicht Stellung zu nehmen, denn die Bundesregierung ist - wie frühere Bundesregierungen auch - der Auffassung, daß sich diese Materie für eine öffentliche Erörterung nicht eignet. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hensel (GRÜNE) (Drucksache 11/6412 Fragen 37 und 38): Wie viele ehemalige und wie viele heute noch nicht entlassene Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR hat der Bundesnachrichtendienst im Laufe des letzten Jahres jeweils als feste oder freie Mitarbeiter gewonnen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, beim Umfang ihrer Antwort § 1 Abs. 2 des PKK-Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, wonach durch die Kontrolle der PKK die Rechte des Deut- 15240* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 schen Bundestages unberührt bleiben, sowie außerdem die Gesetzes-Kommentierung des BMI-Beamten Roewer zur Kenntnis zu nehmen, wonach hierdurch eine volle Parallelzuständigkeit statt exklusiver Kompetenz der PKK festgeschrieben wird? Zu Frage 37: Ich wiederhole zunächst meine Feststellung aus der Fragestunde am 8. Februar 1990, daß der BND keine ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit einstellt. Er hat das auch in den letzten Jahren nicht getan. Im übrigen entspricht es der Übung aller bisherigen Bundesregierungen, daß sie auf Fragen nach Art und Zahl von Personen, die der BND als Informationsquellen nutzt, zumindest nicht öffentlich antwortet. Selbst das PKK-Gesetz gesteht der Bundesregierung in seinem § 2 Absatz 2 zu und verpflichtet sie gleichzeitig, bei der Unterrichtung dieses Gremiums den notwendigen Schutz der Nachrichtenzugänge zu beachten. Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Antwort auf Ihre vorangegangene Frage mit dem PKK-Gesetz vom 11. April 1978 — also auch mit der von Ihnen genannten Vorschrift des § 1 Absatz 2 — in voller Übereinstimmung steht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 60 und 61) : Teilen die Bundesregierung und die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Auffassung, daß durch den dem Bundesrat vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Spielverordnung die Aufforderung des Deutschen Bundestages zur Eindämmung der Spielhallenflut aus städtebaulichen Gründen und zum Schutz von pathologischen Geldspielern und der Jugend konterkariert wird? Haben die Bundesregierung und die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Vorstellungen, wie sich diese Maßnahmen auf die zunehmende Beschaffungskriminalität im Umfeld der Spielhallen und das pathologische Vielspielen auswirken werden? Zu Frage 60: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Spielverordnung der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. April 1989 konterkariert wird. Die beabsichtigte Änderung ergibt sich zwangsläufig aus der Forderung des Deutschen Bundestages unter Nr. II.3 seines Beschlusses. Hierauf bin ich schon bei der Beantwortung der Frage 12 des Kollegen Dr. Jens eingegangen, auf die ich insoweit verweisen möchte. Zu Frage 61: Weder über Fragen der Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit noch über Entwicklungstendenzen beim pathologischen Vielspielen liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die es gestatten würden, quantifizierende Aussagen zu machen oder eine diesbezügliche Einschätzung vorzunehmen. Eine eher ungünstige Entwicklung kann zwar nicht ganz ausgeschlossen werden, jedoch ist angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden Einflußfaktoren, insbesondere des in Ausführung der Entschließung des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmenpakets eher eine rückläufige Tendenz zu erwarten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 62 und 63): Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Spielhallen und Geldspielgeräte gemessen an Anträgen und Genehmigungen für die Jahre 1988 und 1989 aus, und wie hat sich die seit 1985 geltende Spielverordnung darauf ausgewirkt? Welche Auswirkungen werden mit Ablauf der Übergangsfristen (nach § 3 Abs. 3 SpielV) 1991 bis 1996 erwartet? Zu Frage 62: Die Zahl der Spielhallenerlaubnisse hat sich nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik 1988 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 %, die Zahl der in Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräte um 9,9 % erhöht. Angaben für das Jahr 1989 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Nach Inkrafttreten der Spielverordnung Ende 1985 hat es zwar Steigerungen bei den Spielhallenerlaubnissen gegeben, die durch den Nachholbedarf des Gewerbes auf Grund der zurückhaltenden Zulassungspraxis der Kommunen bis zur neuen Rechtslage zu erklären sind. Wie ich eben ausgeführt habe, sind sie im Jahre 1988 auf 1,2 % zurückgegangen. Dies dürfte sich 1989 fortgesetzt haben. Die Bundesregierung rechnet mit einer Stagnation der Spielhallenerlaubnisse. Die genauen Daten wird der Bericht enthalten, den die Bundesregierung gem. Nr. 1I.6 des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. April 1989 im Jahre 1992 abzuliefern hat. Zu Frage 63: Die erste Übergangsfrist des § 3 Abs. 3 Satz 1 SpielV läuft am 31. Dezember d. J. aus. In Altunternehmen muß danach jedes dritte Gerät entfernt werden, sofern der jetzige Flächenstandard — 15 qm pro Geldspielgerät — nicht eingehalten wird. Die Bundesregierung erwartet, daß mit Ablauf der zweiten Übergangsfrist am 31. Dezember 1995 etwa 30 bis 40 % der ursprünglich in Altunternehmen vorhandenen Geldspielgeräte abgebaut werden müssen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 66): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 15241* Warum ist die Konversionsproblematik bei der demnächst in Bonn stattfindenden KSZE-Wirtschaftskonferenz ausgeklammert? Das Mandat für die Bonner Wirtschaftskonferenz ist durch die 35 Teilnehmerländer am KSZE-Folgetreffen in Wien einhellig beschlossen worden. Von keinem Teilnehmerland ist während der Mandatsverhandlungen vorgeschlagen worden, die Konversionsproblematik zum Konferenzthema zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 67): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Erstattungen von Kinderbetreuungskosten nach § 45 AFG so erhöht werden, daß insbesondere Frauen bei ihrer Rückkehr in das Berufsleben in die Lage versetzt werden, an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung teilzunehmen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der heutige Betrag von 60 DM auf mindestens 100 DM für jedes betreuungsbedürftige Kind erhöht werden muß? Die Bundesregierung widmet den Problemen, vor denen Frauen stehen, die nach einer Phase der Geburt und Betreuung von Kindern wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen, ihre besondere Aufmerksamkeit. Um diesen Frauen die Wiedereingliederung soweit wie möglich zu erleichtern, hat sie gerade im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung eine Reihe von Sonderregelungen getroffen. Die Rahmenfrist von drei Jahren, innerhalb derer die zweijährige Beitragsleistung zur Bundesanstalt für Arbeit erbracht worden sein muß, wird bis zu fünf Jahren für jedes Kind erweitert; sie entfällt ganz, wenn die Frau zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Aufnahme einer Arbeit gezwungen ist. Frauen, die wegen Fortbestehens von Betreuungspflichten gehindert sind, an einer ganztägigen Bildungsmaßnahme teilzunehmen, erhalten in bestimmten Fällen auch bei Teilnahme an Teilzeitbildungsmaßnahmen ein Teilunterhaltsgeld. Zu den Sonderregelungen gehört auch die Übernahme der infolge der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehenden Kinderbetreuungskosten bis zu 60 DM monatlich. Nach ursprünglich sehr enger Auslegung dieser Vorschrift hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Erörterung mit der Bundesanstalt für Arbeit erreicht, daß die Kinderbetreuungskosten auch dann bis zur Höchstgrenze übernommen werden, wenn sie nicht nur während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, sondern auch bei der Erwerbstätigkeit im Anschluß an die Bildungsmaßnahme entstehen. Diese Sonderregelungen sind sehr kostenaufwendig und müssen aus dem Beitragsaufkommen der Versichertengemeinschaft finanziert werden. Da die Beitragsbelastungen und die Höhe der Leistungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen, hält es die Bundesregierung im Augenblick nicht für richtig, diese Kosten-Leistungs-Relation durch Leistungsverbesserungen im Bereich der Kinderbetreuungskosten zu verändern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Andres (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 68 und 69): Welchen Grund sieht die Bundesregierung darin, daß zwar Sprachkurse für Aussiedler im Teilzeitunterricht gemäß § 62 c Abs. 3 AFG gefördert werden, nicht aber für die berufliche Integration der Übersiedler ebenso wichtige berufliche Bildungsmaßnahmen mit Teilzeitunterricht? Sieht die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung darin, daß zwar für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge Sprachkurse im Teilzeitunterricht gefördert werden, für einheimische Arbeitnehmer — abgesehen von den zeitlich befristeten Ausnahmefällen des § 44 Abs. 2 b AFG — eine Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen mit Teilzeitunterricht ausgeschlossen ist? Bei der beruflichen Integration der Aussiedler haben sich in der Praxis insbesondere die Maßnahmen als erfolgreich herausgestellt, in denen das Erlernen der deutschen Sprache und die Anpassung der beruflichen Qualifikationen kombiniert werden. Um den Aussiedlern, die zwar einer Sprachschulung, nicht aber einer Anpassung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten bedürfen, die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Einführung eines Teileingliederungsgeldes nach § 62 c Abs. 3 AFG beschlossen, so daß dieser Personenkreis Arbeit und Sprachschulung kombinieren kann. Bei den Aussiedlern und Übersiedlern, die zur Aufnahme einer Arbeit einer vorherigen Anpassung ihrer Qualifikationen bedürfen, erscheint es sinnvoll, die entsprechenden Maßnahmen schnell und möglichst kompakt durchzuführen. Diesem Ziel dienen am ehesten Vollzeitmaßnahmen. Reichen die Kenntnisse aus, um eine Arbeit aufzunehmen, so ist sowohl den Aussiedlern und Übersiedlern als auch den einheimischen Arbeitnehmern zuzumuten, ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im berufsbegleitenden Unterricht zu verbessern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Fragen 70 und 71): Kann die Bundesregierung darüber Angaben machen, wie viele Personen, insbesondere Frauen, nur deshalb arbeitslos gemeldet sind, weil sich dadurch später ihre Rente erhöht, und in welcher Höhe erhöht sich diese dadurch durchschnittlich? In wie vielen Fällen wurden im Jahre 1988 bzw. 1989 von den Arbeitsämtern vermittelte Stellen, einmal oder mehrmals, verweigert, und wie oft wurden aus diesen Gründen Sperrzeiten verhängt? Zu Ihrer ersten Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Wer, ohne arbeitsbereit zu sein, 15242* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, um sich damit Vorteile für die spätere Rente zu verschaffen, wird dies nicht zu erkennen geben. Denn um als Arbeitsloser geführt zu werden, genügt nicht die Tatsache, daß keine Arbeit ausgeübt wird. Weitere Voraussetzungen sind die Suche nach einer Arbeit und die Bereitschaft, für jede zumutbare Arbeit zur Verfügung zu stehen. Fällt eine dieser Voraussetzungen später weg, so ist der Arbeitslosgemeldete ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Arbeitsloser zu zählen. Im übrigen können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung nur dann als Ausfallzeiten rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn 1. eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) bezogen wird oder 2. durch die Arbeitslosigkeit eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen wird, der Arbeitslose bei einem deutschen Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet ist und Sozialhilfe erhält bzw. Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht erhält. Diese Voraussetzungen werden von Hausfrauen vielfach nicht erfüllt. Ausfallzeiten wegen Arbeitslosigkeit werden mit dem Monatsdurchschnitt bewertet, der sich aus der Bewertung aller bis zum Ende des Kalenderjahres vor der zu bewertenden Zeit zurückgelegten Versicherungs- und Ausfallzeiten ergibt. Bei einem Versicherten mit kontinuierlichem Durchschnittsverdienst beträgt der auf ein Jahr Arbeitslosigkeit entfallende Anteil der Rente z. Z. monatlich 38,39 DM. Die Zahl der Sperrzeiten wegen Ablehnung einer zumutbaren Arbeit betrug im Jahr 1988 16 989 Fälle (davon Männer: 11 713, Frauen: 5 276) und im Jahr 1989 20 074 Fälle (davon Männer: 15 289, Frauen: 6 785). Hinzu kamen Sperrzeiten in 10 589 Fällen wegen Ablehnung oder Abbruches einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Werden Sperrzeitentatbestände mehrfach erfüllt, so erlischt der Leistungsanspruch. Dies betraf — im Jahr 1988 — 4 394 Leistungsfälle und — im Jahr 1989 —4 959 Leistungsfälle. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/6412 Fragen 72 und 73): Kann die Bundesregierung Meldungen der Presse, siehe Badische Neueste Nachrichten vom 3. Februar 1990 sowie die kanadische Tageszeitung Sun (Ottawa), bestätigen, daß derzeit Überlegungen angestellt werden, den kanadischen Militärflughafen in Söllingen für eine zivile Teilnutzung als Regionalflughafen der Region Mittlerer Oberrhein zu öffnen, und in welcher Phase befinden sich diese Überlegungen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Realisierung eines gemischten militärischen und zivilen Flugbetriebs auf dem Flughafen in Söllingen vor dem Hintergrund der abnehmenden militärischen Bedrohung durch den Warschauer Pakt einerseits und der wirtschafts- und umweltpolitischen Zukunftsperspektiven der mittelbadischen Region andererseits? Zu Frage 72: Die Bundesregierung kann solche Meldungen nicht bestätigen. Zu Frage 73: Bei der Erörterung der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang der NATO-Flugplatz Söllingen für eine zivile Mitbenutzung als Regionalflughafen geöffnet werden kann, handelt es sich um Spekulationen, zu denen die Bundesregierung keine Stellung nimmt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 74): Ist die Bundesregierung bereits von den Vereinigten Staaten von Amerika informiert worden, wo und wie in diesem Jahr und später US-Truppen aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden? Die Bundesregierung ist vor Bekanntgabe in den USA durch den amerikanischen Verteidigungsminister Cheney über Planungen unterrichtet worden, ein Depot der US-Armee in Pirmasens bis Ende 1991 aufzulösen und den amerikanischen Militärflugplatz in Zweibrücken im Jahr 1993 zu schließen. Konkrete Aussagen weitergehender Art zu der Frage: „Wo und wie" US-Truppen aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden sollen, sind nach Auffassung der US-Regierung erst nach einem Abschluß der Verhandlungen über „Konventionelle Streitkräfte in Europa" (VKSE) möglich. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie über konkrete Planungsabsichten der US-Regierung rechtzeitig unterrichtet wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 75): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Konkretisierung der Truppenreduzierungspläne der USA zuallererst die durch militärische Einrichtungen besonders belasteten Ballungsräume (wie der Rhein-Neckar-Raum) durch Truppenabzug und Aufgabe militärischer Anlagen entlastet werden müssen, und wird die Bundesregierung zu diesem Zweck schon jetzt mit Planungen zur Reduzierung und Aufgabe militärischer Anlagen gemeinsam mit der amerikanischen Regierung beginnen? Angesichts der gegenwärtigen Fortschritte bei den Wiener Verhandlungen erarbeiten USAREUR und das Pentagon Alternativen für den bei positivem Abschluß zu realisierenden Truppenabzug. Die US-Vorstellun- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 15243* gen werden Gegenstand von Beratungen im Bündnis sein. Die Bundesregierung wird dann auch ihre Überlegungen vorbringen. Die Bundesregierung wird bemüht sein, die vielfältigen, teilweise konträren Interessen der Regionen und Kommunen zu berücksichtigen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/6412 Fragen 76 und 77): Besteht die Bundesregierung auch nach der Sperrung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord noch gegen den Willen der Bürgerinitiative Breloh auf ihrer Absicht, den Truppenübungsplatz um 11 ha im Gebiet der Gemeinde Breloh zu arrondieren? Wie groß wird der Umkreis bemessen, in dem über den Truppenübungsplatz Munster-Nord hinaus Bodenproben gezogen werden, nachdem nun seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Schieß- und Schanzübungen stattgefunden haben? Zu Frage 76: Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, den Truppenübungsplatz Munster-Nord im Gebiet des Altdorfes Breloh zu erweitern. Vor weiteren Maßnahmen wird jedoch die Entschließung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Eingabe der Bürgerinitiative abgewartet. Zu Frage 77: Für die Beseitigung von Altlasten sowie für Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Truppenübungsplatzes Munster-Nord ist das Land Niedersachsen zuständig. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 78 und 79): Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die geplante Stationierung des Waffensystems PATRIOT in der Gemeindeflur Peißenberg (Guselried) vor dem Hintergrund der Entwicklung in Osteuropa und der sich abzeichnenden Vereinigung der beiden Teile Deutschlands? Wie sieht gegebenenfalls der zeitliche Ablauf der Stationierung dieses Waffensystems aus? Zu Frage 78: Das integrierte Luftverteidigungssystem in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich neben Jagdflugzeugen vor allem auf Flugabwehrraketensysteme der Luftwaffe sowie der hier stationierten Verbündeten. Seine Aufgabe ist im Verteidigungsfall der Schutz des deutschen Territoriums, der deutschen Bevölkerung und der Streitkräfte gegen Luftangriffe. Die beiden wesentlichen Stützen des Systems waren bislang das Flugabwehrraketensystem NIKE, welches auch nuklear bestückt war, und das rein konventionelle System HAWK. Auf Grund eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ersetzen beide Staaten ihre Systeme vom Typ NIKE durch das rein konventionelle, moderne Flugabwehrraketensystem PATRIOT. Dies verbessert die Wirksamkeit der Luftverteidigung insgesamt und ermöglicht den Verzicht auf nukleare Systeme in der Luftverteidigung. Wirksame Luftverteidigung entspricht den Zielen, die bei den Wiener Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte verfolgt werden: sie stärkt die militärische Stabilität, und sie ist betont defensiv. Deshalb sind Flugabwehrraketensysteme auch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Die vorgesehene Stationierung von PATRIOT in Guselried wird notwendig, um im Rahmen eines abgestimmten NATO-Konzeptes einen örtlichen Verbund der Luftverteidigungssysteme PATRIOT und HAWK zu erreichen. Die Ausbildung an den Flugabwehrsystemen wird im Frieden in ortsfesten Stellungen, den sogenannten Friedenseinsatzstellungen durchgeführt. Eine solche ist in Guselried geplant. Im Einsatzfall würden die Flugabwehrraketensysteme die Friedenseinsatzstellungen verlassen und ihren Schutzauftrag im beweglichen Einsatz erfüllen. Zu Frage 79: Im Zuge der Umrüstungsmaßnahmen verlegt das Flugabwehrraketengeschwader 22 bis Ende 1992 von Burbach in den Raum Landsberg. Das Geschwader unterhält künftig Guselried, Kaufbeuren sowie Zechfeld als Friedensstellungen. Guselried ist vorgesehen für die 1. und 2. Staffel des FlaRak-Geschwaders 22, das in Penzing untergebracht wird. Das Personal befindet sich zur Zeit in der Ausbildung für das Flugabwehrsystem PATRIOT. Der Gerätezulauf beginnt für das Geschwader Mitte 1991. Die Umrüstung soll bis Ende 1992 abgeschlossen sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 80 und 81) : Ist es richtig, daß bereits im Spannungsfall die Einsatztruppenteile der Bundeswehr in die ihnen zugewiesenen Einsatzräume verlegen, die in der Regel nicht mit ihren Friedensstandorten identisch sind? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auch einen Teil dieser durch die Heimschläfersituation schon jetzt freien Unterkunftskapazität vorübergehend für Aus- und Übersiedler zur Verfügung zu stellen, oder was spricht dagegen? 15244* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 Zu Frage 80: Die Feststellung des Spannungsfalls bedarf nach Artikel 80 a GG einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen des Deutschen Bundestages. Richtig ist, daß in einem Spannungsfall Teile der Einsatztruppen in ihre Einsatzräume verlegen. Dies trifft insbesondere auf Truppenteile des Feldheeres zu. Die Verlegungen würden abgestimmt im Bündnis und mit Zustimmung des Ausschusses für Verteidigungsplanung der NATO (DPC), gesteuert über das NATO-Alarmsystem, erfolgen. Zu Frage 81: Die Bundesregierung hat bereits seit längerer Zeit erhebliche Unterkunftskapazität zur Unterbringung von Aus- und Übersiedlern bereitgestellt. Diese Kapazität wurde in den meisten Fällen durch engere Belegung der Stuben geschaffen. Der Grundsatz, daß jeder kasernenpflichtige Soldat Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne hat, wurde dabei aufrecht erhalten. Für eine Erhöhung der Unterbringungskapazität für Aus- und Übersiedler wird z. Z. keine Notwendigkeit gesehen, da die angebotenen Unterkünfte bisher nur zu etwa einem Drittel genutzt werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 82 und 83): Ist es richtig, daß viele Kasernenunterkünfte, die verkehrsgünstig oder in Ballungsgebieten liegen, einen hohen Heimschläferanteil haben und deshalb diese Unterkunftskapazitäten nur zu einem sehr geringen Teil wirklich genutzt werden? Ist es aus dienstlichen Gründen zwingend geboten, für jeden Heimschläfer einen Unterkunftsplatz nach den Kriterien für kasernenpflichtige Soldaten dienstgradabhängig bereitzustellen? Zu Frage 82: Da keine zentrale Erfassung der Heimschläfergenehmigungen erfolgt, kann die Aussage, daß Kasernen in Ballungsgebieten einen hohen Heimschläferanteil haben, nicht bestätigt werden. Zu Frage 83: Zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung sind nach § 18 SG — neben den wehrpflichtigen Soldaten — alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bis zum Dienstgrad Oberleutnant, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verpflichtet. Der Bataillonskommandeur oder ein Offizier in entsprechender Dienststellung kann im Einzelfall Soldaten von der Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft aus persönlichen oder dienstlichen Gründen auf Widerruf befreien. Hieraus hat sich im täglichen Sprachgebrauch der Begriff „Heimschläfererlaubnis" entwickelt. Der Widerruf kann jederzeit erfolgen, bei der Befreiung ist gem. ZDv 10/5 ein strenger Maßstab anzulegen. Hieraus ergibt sich, daß eine heimatnahe Einberufung allein noch kein Grund zur Erteilung einer „Heimschläfergenehmigung" ist, es bedarf vielmehr persönlicher oder dienstlicher Gründe. Die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes, aber auch aus der Präsenzpflicht bei Krisen oder erhöhter Bereitschaft aus anderen Gründen, wie z. B. Übungen, Katastrophen, erfordert die Bereitstellung entsprechender Unterkünfte auch für die von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreiten Soldaten vom Mannschaftsdienstgrad bis zum Offizier. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 84 und 85): Wie ist der Stand der Planung für die vom Bundeskabinett beschlossene Reduzierung der Bundeswehr auf 400 000 Soldaten? Mit welchen personellen Auswirkungen dieser Reduzierung rechnet die Bundesregierung für das Land Schleswig-Holstein und die einzelnen dortigen Bundeswehrstandorte? Zu Frage 84: Die vom Bundeskabinett beschlossenen Planungen für den aktiven Friedensumfang der Streitkräfte haben unverändert Gültigkeit. Dies bedeutet, daß bei einem erfolgreichen Abschluß der Wiener VKSE-Verhandlungen die ab 1992 vorgesehene Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate aufgehoben und der 15monatige Grundwehrdienst beibehalten wird. Zugleich wird dann zu prüfen sein, inwieweit eine Verringerung des aktiven Umfangs möglich ist. Zu Frage 85: Die aus neuen Personalumfängen resultierenden Strukturveränderungen sind Gegenstand laufender Untersuchungen bei allen drei Teilstreitkräften. Vor Abschluß dieser Untersuchungen können Aussagen über regionale Auswirkungen der Strukturveränderungen verständlicherweise noch nicht getroffen werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Erler (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 86 und 87): Hält die Bundesregierung ihre Empfehlung an die Industrie aufrecht, von Abstürzen militärischer Flugzeuge gefährdete Industrieareale durch „Härtungsmaßnahmen" zu sichern, wie dies die Bundesregierung zuletzt Mitte Januar 1990 gegenüber der BASF vorgeschlagen hat? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1990 15245* Welche Forderungen für die Praxis militärischer Flüge über oder in der Nähe von chemischen Großanlagen zieht die Bundesregierung aus dem Unfall von Maxdorf am 18. Dezember 1989, auf den hin Vorstandssprecher der BASF von einer „unverantwortlichen eher vermeidbaren Gefährdung" gesprochen haben und die Vermeidung einer Katastrophe lediglich auf „riesiges Glück" zurückführten? Zu Frage 86: Eine Unterscheidung von zivilem und militärischem Flugverkehr erscheint in diesem Zusammenhang nicht angebracht. Die Überlegung bezüglich baulicher Schutzmaßnahmen an Anlagen der chemischen Industrie — etwa vergleichbar mit denen an Kernkraftwerken — die in einem Schreiben an den Vorstand der BASF geäußert wurden, basieren auf vier wesentlichen Feststellungen: 1. Notfälle, die zu einem Absturz eines Luftfahrzeuges führen können, ereignen sich in allen Höhenbereichen. 2. Luftfahrzeuge stürzen in der Regel nicht senkrecht ab, sondern folgen einer im wesentlichen von Höhe und Geschwindigkeit abhängigen, nicht vorher bestimmbaren Parabel. 3. In der Bundesrepublik Deutschland ereignen sich mehr Abstürze zivil-zugelassener als militärischer Luftfahrzeuge. 4. Bezüglich der Folgen eines Luftfahrzeugabsturzes besteht bei den im Vergleich zu Kernkraftwerken baulich verhältnismäßig ungeschützten Anlagen der chemischen Industrie kaum ein Unterschied, aus welcher Höhe der Absturz erfolgt und ob es sich dabei um ein ziviles oder militärisches Luftfahrzeug handelt. Dementsprechend müßte ein Gebiet mit Überflugbeschränkung für den gesamten, d. h. sowohl für den zivilen wie den militärischen Luftverkehr gelten und es müßte ausreichende, mit steigender Höhe zunehmende seitliche Ausdehnungen aufweisen. Derartige Beschränkungsgebiete würden eine sichere, geordnete Durchführung des Luftverkehrs erheblich erschweren, wenn nicht unterbinden. Die Einrichtung derartiger Gebiete verbietet sich deshalb aus Sicht der zivilen Luftfahrt aus wirtschaftlichen Erwägungen und seitens der Streitkräfte aufgrund der Ausbildungserfordernisse. Deshalb sieht auch der Bund/Länder-Fachausschuß Luftfahrt von einer Empfehlung ab, Überflugverbote um Industrieanlagen zu erlassen. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus angebracht, über andere als flugbetriebliche oder luftraumstrukturelle Maßnahmen zum Schutz von Industrieanlagen nachzudenken. Zu Frage 87: Auch hier ist es unangebracht, zwischen zivilem und militärischem Flugverkehr zu unterscheiden. Bereits seit mehreren Jahren befaßt sich der Bund/ Länder-Fachausschuß Luftfahrt, in dem der Bundesminister für Verkehr, die Luftfahrtbehörden der Länder und der Bundesminister der Verteidigung vertreten sind, mit der Frage der Gefährdung von Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse durch den Luftverkehr. Es besteht in dem Ausschuß Übereinstimmung, daß Unterschiede zwischen dem militärischen und zivilen Flugbetrieb in dieser Frage nicht angebracht sind. Wie bereits erwähnt, sieht sich dieses Gremium aufgrund der erheblichen einschränkenden Auswirkungen für den gesamten Luftverkehr und zudem fehlender Kriterien für die Klassifizierung der Industrieanlagen entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit nicht in der Lage, Überflugverbote zu empfehlen. Gleiche Gründe veranlassen auch den Bundesminister der Verteidigung, von flugbetrieblichen Eigenbeschränkungen für die Streitkräfte abzusehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ursula Eid-Simon


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich entnehme dem, was Sie gesagt haben, daß die Bundesregierung nicht die Meinung der betroffenen Organisation, des Wilgespruit Fellowship Centre, teilt. Nach Meinung dieser Organisation ist nämlich die Tatsache, daß sie als kleine Organisation jetzt zur Reporting Organization erklärt wurde, sozusagen als ein Testballon zu werten, d. h. die südafrikanische Regierung wartet, wie die internationale Reaktion darauf sein wird.
    Schäfer, Staatsminister: Frau Kollegin, es ist jetzt natürlich müßig zu spekulieren, was diese Maßnahme hervorgerufen hat. Ich habe Ihnen eine Möglichkeit genannt. Sie nennen eine andere. Ich kann das nicht ausschließen, halte sie aber insgesamt gesehen für einigermaßen fraglich, weil es wirklich nicht in die Gesamtpolitik der neuen Regierung paßt. Wir werden ja jetzt sehen, wie die südafrikanische Regierung auf unseren Protest reagieren wird. Dann wird sich sicher herausfinden lassen, was hinter diesem Vorgehen steckt.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Da zwei Fragen zusammen aufgerufen worden sind, haben Sie eine zweite Zusatzfrage, Frau Eid.

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    Rede von Ursula Eid-Simon


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Bundeskanzler Kohl hat bereits im Mai 1988 in einem Gespräch mit südafrikanischen Kirchenvertretern deutlich gemacht, daß es zu einer schwerwiegenden Belastung der Beziehungen zur südafrikanischen Regierung käme, falls diese Leistungen zur Unterstützung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit Südafrikas — die Unterstützung aus dem EG-Sondertopf — behindert würden. Stimmen Sie mir zu, daß diese Behinderung nun Wirklichkeit geworden ist?



    Schäfer, Staatsminister: Wir können auf Grund dieses Einzelfalls, der uns gemeinsam Schwierigkeiten macht, weil er nicht in die neue politische Situation paßt, nicht sagen, daß das jetzt bereits die Anwendung dieses Gesetzes ist. Ich glaube, an diesem Einzelfall wird sich sehr bald zeigen, inwieweit es die südafrikanische Regierung mit tiefgreifenden Reformen ernst meint. Das ist ein weiterer Testfall. Wir sehen mit Interesse der Antwort der südafrikanischen Regierung auf unseren Protest entgegen.