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    Plenarprotokoll 11/196 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 196. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Nachtragshaushalt 1990; ERP-Nachtragsplangesetz 1990; Gesetz zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz) Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 15075B Frau Matthäus-Maier SPD 15076 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15076C Roth (Gießen) CDU/CSU 15076 D Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15076D Lüder FDP 15077 A Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15077A Wieczorek (Duisburg) SPD 15077 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15077B Schulze (Berlin) CDU/CSU 15077 C Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 15077D Frau Matthäus-Maier SPD 15077 D Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15077D Roth (Gießen) CDU/CSU 15078 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15078B Brück SPD 15078 C Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15078C Frau Vennegerts GRÜNE 15078 D Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15078D Dr. Rose CDU/CSU 15079A Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15079A Wieczorek (Duisburg) SPD 15079 B Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 15079B Frau Steinhauer SPD 15079 D Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15079D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 15080 A Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15080 A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15080 C Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15080 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 15081 A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15081 A Frau Teubner GRÜNE 15081 B Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15081 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 15081 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 15081 B Frau Steinhauer SPD 15081 C Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 15081 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6412 vom 9. Februar 1990 — Regelungen für den gewerblichen Mieterschutz zur Verminderung der Verdrängung von Geschäften zugunsten von Spielhallen und Sex-Shops MdlAnfr 5 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 15082 A ZusFr Conradi SPD 15082 B Finanzielle Auswirkung der Veränderungen in der DDR auf das Zonenrandgebiet; Mittel- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 bedarf, insbesondere im Bereich Kultur und Soziales MdlAnfr 6, 7 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 15082D, C ZusFr Seidenthal SPD 15083A, D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . 15083B, 15084 A ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 15083 C ZusFr Frau Blunck SPD 15084 B Meldung, Anerkennung, Ablehnung und Abschiebung von Asylbewerbern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 9, 10 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 15084 C, D ZusFr von Schmude CDU/CSU 15084D, 15085 A ZusFr Conradi SPD 15085 B Beauftragung des Privatdetektivs Mauss mit Ermittlungen zur Strafverfolgung durch niedersächsische Polizeibehörden; Beteiligung dieses Privatdetektivs an der Polizei verbotenen Ermittlungen MdlAnfr 12, 13 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 15085D, 15086 C ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 15085D, 15086 D ZusFr Frau Blunck SPD 15087 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 15087 B ZusFr Vahlberg SPD 15087 B Nennung der Deutschen Jugendpresse e. V. im Verfassungsschutzbericht 1988 hinsichtlich ihrer Beeinflussung durch die DKP; Bewertung für die Vorjahre MdlAnfr 15, 16 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI . 15087 C, 15088 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 15087 D Verbindlichkeit politischer Vorgaben des Bundespostministers gegenüber der Generaldirektion Deutsche Bundespost TELEKOM MdlAnfr 24, 25 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Rawe BMPT 15088 B ZusFr Toetemeyer SPD 15088 D Strafbarkeit des Vertriebs moderner Funkabhörgeräte wie z. B. AIRCONTROL M 6; Werbungsverbot für diese Geräte MdlAnfr 26, 27 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMPT 15089 C ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 15089 D Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zum Schutz städtebaulicher Entwicklung und abhängiger Spieler MdlAnfr 30 Conradi SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 15090 C ZusFr Reschke SPD 15090 D ZusFr Frau Weyel SPD 15091A Hilfe für die betroffenen Arbeitnehmer beim Abzug von US-Truppen aus Bamberg MdlAnfr 46 Dr. de With SPD Antw PStSekr Carstens BMF 15091 C ZusFr Dr. de With SPD 15091D Steuerharmonisierung für Pfeifen- und Schnupftabak MdlAnfr 49, 50 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Carstens BMF 15092 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 15092 B ZusFr Frau Blunck SPD 15092 C Steuerausfall durch die Schätzung der Bemessungsgrundlage nach dem Umsatzsteuergesetz durch die Aufsteller von Spielgeräten trotz vorhandener Zählwerke MdlAnfr 56 Reschke SPD Antw PStSekr Carstens BMF 15092 D ZusFr Reschke SPD 15092 D ZusFr Frau Blunck SPD 15093 C Nächste Sitzung 15093 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . .15095* A Anlage 2 Vorrangiger Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg—Berlin im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 1 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15095* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 III Anlage 3 Einrichtung einer direkten Flugverbindung nach Taiwan MdlAnfr 2 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 15095* C Anlage 4 Höhe der finanziellen Unterstützung für Übersiedler aus der DDR MdlAnfr 8 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15095* D Anlage 5 Ergebnisse der Gespräche mit der CSSR über die Wiedereröffnung der Grenzübergänge und den Ausbau der Straßen und Eisenbahnstrecken MdlAnfr 11 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15096* C Anlage 6 Bewertung der Steigerungsrate von Brandanschlägen auf Aus- und Übersiedlerheime; Sicherung dieser Einrichtungen MdlAnfr 14 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15097* A Anlage 7 Kontrolle der an einen spionageverdächtigen DDR-Bürger gerichteten Post des Bundestagsabgeordneten Tietjen; Ausschluß der Überwachung von Briefsendungen anderer Bundestagsabgeordneter MdlAnfr 19, 20 Brauer GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 15097* B Anlage 8 Anwendung des Verursacherprinzips auf die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen MdlAnfr 21 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMU 15097* C Anlage 9 Einsatz des Technischen Hilfswerks im Umweltschutz MdlAnfr 22, 23 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMU 15097* D Anlage 10 Ergebnisse der „Projektgruppe Belegungsrechte" des Bundesbauministeriums MdlAnfr 28, 29 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 15098* A Anlage 11 Reduzierung des Schießlärms, insbesondere des Nachtschießlärms, auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 47 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15098* C Anlage 12 Bereitstellung von Bundesmitteln für grenzsichernde Maßnahmen an der Grenze zur DDR 1990 MdlAnfr 48 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15098* D Anlage 13 Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Spenden an freie Wählergemeinschaften und politische Parteien MdlAnfr 53 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15099* A Anlage 14 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Geldspielautomaten; Steuerausfall durch zu niedrige Multiplikatoren MdlAnfr 54, 55 Poß SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 15099* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 15075 196. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1990 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. FDP 16. 02. 90 Adam-Schwaetzer Dr. Ahrens SPD 16. 02. 90 Büchner (Speyer) SPD 14. 02. 90* Clemens CDU/CSU 14. 02. 90 Frau Conrad SPD 14. 02. 90 Frau Dempwolf CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Dollinger CDU/CSU 16. 02. 90 Doss CDU/CSU 14. 02. 90 Frau Fischer CDU/CSU 16. 02. 90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. von Geldern CDU/CSU 15. 02. 90 Glos CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Haack SPD 14. 02. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 16. 02. 90 Ibrügger SPD 16. 02. 90*** Kittelmann CDU/CSU 16. 02. 90** Dr. Knabe GRÜNE 16. 02. 90 Kolbow SPD 16. 02. 90 Lamers CDU/CSU 14. 02. 90 Dr. Langner CDU/CSU 14. 02. 90 Lattmann CDU/CSU 16. 02. 90 Lohmann (Witten) SPD 14. 02. 90 Maaß CDU/CSU 16. 02. 90 Neumann (Bremen) CDU/CSU 14. 02. 90 Paintner FDP 16. 02. 90 Petersen CDU/CSU 16. 02. 90*** Pfeifer CDU/CSU 14. 02. 90 Repnik CDU/CSU 15. 02. 90 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 16. 02. 90 Dr. Scheer SPD 16. 02. 90** Frau Schilling GRÜNE 16. 02. 90 Dr. Schmude SPD 16. 02. 90 Schreiber CDU/CSU 16. 02.90 Frau Schulte (Hameln) SPD 14. 02. 90*** Steiner SPD 16. 02. 90** Frau Unruh fraktionslos 16. 02. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 14. 02. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 16. 02. 90*** Dr. Warrikoff CDU/CSU 14. 02. 90 Wetzel GRÜNE 14. 02. 90 Zierer CDU/CSU 16. 02. 90** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6412 Frage 1): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, die verkehrspolitisch sinnvolle, da auf die Verlagerung hin zum öffentlichen Personennahverkehr gerichtete Forderung Hamburgs zum Ausbau der Eisenbahnverbindung Hamburg- Anlagen zum Stenographischen Bericht Berlin im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes vorrangig zu behandeln und für eine Entlastung der zur Zeit stark befahrenen, teilweise eingleisigen Strecke Hamburg-SchwarzenbekBüchen durch die Reaktivierung der bestehenden Strecke Maschen-Wulfsen-Dannenberg-Dömitz Richtung Berlin im besonderen im Hinblick auf den Güterverkehr zu sorgen, da durch diese Reaktivierung der jetzige Schienenverkehr in die DDR entlastet und eine Realisierung des Vorhabens auf Grund der vorhandenen Eisenbahnstrecke schnell durchführbar ist? In der „Kommission Verkehrswege" wird gemeinsam mit der DDR auch die Frage von Infrastrukturverbesserungen auf der Verbindung Hamburg-Berlin behandelt werden. Entgegen Ihrer Darstellung ist eine durchgehende Schienenverbindung in der Relation Maschen-Marxen-Wulfsen-Lüneburg-Dannenberg-Dömitz nicht mehr vorhanden. Diese fast ausschließlich eingleisige Verbindung ist zwischen Marxen und Mechtersen auf 21 km sowie zwischen Dannenberg und Dömitz auf 11 km unterbrochen und kommt schon deshalb für eine schnelle Reaktivierung nicht in Betracht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Frage 2): Wie bewertet die Bundesregierung den Plan der sowjetischen Fluggesellschaft AEROFLOT, eine Direktfluglinie nach Taiwan einzurichten, und ist die Bundesregierung bereit, die Einrichtung einer direkten Flugverbindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan zu befürworten? Der Bundesregierung liegen bezüglich eines Plans der Aeroflot, eine Direktfluglinie nach Taiwan einzurichten, keine konkreten Aussagen, sondern lediglich Hinweise auf ein diesbezügliches sowjetisches Dementi vor. Der Einrichtung von direkten Flugverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan stehen unverändert vorrangige außenpolitische Gesichtspunkte und der Schutz umfangreicher deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsinteressen in der Volksrepublik China entgegen. Die Möglichkeit einer Bedienung von Taipeh über Flughäfen in der Volksrepublik China wird nach hiesigem Wissen von Taiwan abgelehnt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Frage 8): In welcher Höhe erhalten Übersiedler aus der DDR für welche Einzelbereiche finanzielle Unterstützung (Wohnungsbeschaffung, Arbeitslosenunterstützung pp.) am Beispiel eines Ehepaares mit zwei schulpflichtigen Kindern? 15096* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 Im Zuge des Erstaufnahmeverfahrens erhalten Übersiedler die notwendigen Sachleistungen, soweit sie für die Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfs erforderlich sind. Dabei handelt es sich um — Unterkunft, Verpflegung, Erstbetreuung — Festlegung des Aufnahmelandes, damit Verpflichtung des Landes insbesondere auch zur vorläufigen Unterbringung. An eingliederungsspezifischen Leistungen nach der Erstaufnahme sind zu nennen: — Jedem Übersiedler wird eine einmalige Überbrükkungshilfe in Höhe von 200,00 DM pro Person gewährt. Im Beispielsfall erhält die vierköpfige Familie also 800,00 DM. — Ab 1. Januar 1990 wird anstelle des bisherigen Arbeitslosengeldes ein einheitliches Eingliederungsgeld gezahlt, das je nach Familienstand zwischen 1 001,00 DM und 1 219,00 DM pro Monat beträgt. Waren beide Ehegatten berufstätig, erhalten sie beide das Eingliederungsgeld. Ist nur ein Ehegatte anspruchsberechtigt und wird sonstiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht bezogen, enthält das Eingliederungsgeld zusätzlich einen Betrag von 130,00 DM pro Monat (30 DM in der Woche). Eine vierköpfige Familie erhält also + bei einem Anspruchsberechtigten 1 219,40 DM + bei zwei Anspruchsberechtigten 2 002,00 DM + ein Ehegatte anspruchsberechtigt, ein Ehegatte berufstätig 1 001,00 DM — Beim erstmaligen Bezug einer ausreichenden Wohnung erhalten Übersiedler zur Ausstattung mit Möbeln und anderen Hausratsgegenständen ein zinsverbilligtes Einrichtungsdarlehen. Dieses beträgt für ein Ehepaar mit zwei Kindern 7 000,00 DM, die Zinsverbilligung durch den Bund beträgt zur Zeit 4,0 %. — Bei der Wohnraumversorgung sind Übersiedler Einheimischen grundsätzlich gleichgestellt. Allerdings gilt bei der Förderung von Wohnungseigentumsmaßnahmen für Übersiedler bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Einreise eine um 6 300,00 DM erhöhte Einkommensgrenze. — Weitere mögliche Eingliederungshilfen müssen jeweils im Einzelfall geprüft werden und hängen von den individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab. Hilfen aus dem Garantiefonds z. B. werden für schulpflichtige Kinder von Übersiedlern im Gegensatz zu Kindern von Aussiedlern nicht gewährt. Im übrigen sind die Übersiedler als deutsche Staatsangehörige den Einheimischen in vergleichbarer Lebenssituation gleichgestellt, d. h. sie erhalten wie diese z. B. Kindergeld, Leistungen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Wohngeld. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 11) : Welche Ergebnisse hatten die Expertengespräche mit der Regierung der CSSR am 6. und 7. Februar 1990 in Prag über die Wiedereröffnung der Grenzübergänge zur CSSR, und hat die Bundesregierung bei dieser Verhandlungsrunde mit der CSSR einen Zeitplan zur Wiederherstellung entsprechender Straßen- und Schienenverkehrswege abgestimmt? Bei den Expertengesprächen am 6./7. Februar 1990 in Prag zeigte sich die tschechoslowakische Seite grundsätzlich zu einer schrittweisen Errichtung zusätzlicher Grenzübergänge bereit. Beide Seiten kamen überein, zunächst neun neue Grenzübergänge zuzulassen. In einer ersten Stufe sollen für Fußgänger, Radfahrer und Benutzer von Motorfahrrädern zum 1. Juli 1990 die Übergänge — Selb/Asch — Waldsassen/Heiligenkreuz — Mähring/Promenhof — Bärnau/Tachau — Eschlkam/Neumark — Heidmühle/Tusset und zum 1. August 1990 der Übergang — Waldmünchen/Haselbach hergerichtet und freigegeben werden. Für die zweite Stufe ist vorgesehen, 3 dieser Übergänge für den Personenkraftverkehr (Krafträder, Pkw, Busse) zu eröffnen, und zwar — den Grenzübergang Waldmünchen/Haselbach zum 1. November 1990 — den Grenzübergang Waldsasssen/Heiligenkreuz zum Ende des Jahres 1991 und — den Grenzübergang Eschlkam/Neumark in absehbarer Zeit. Zugleich soll die Wiederaufnahme des Schienenverkehrs mit der CSSR über den Eisenbahngrenzübergang Bayrisch Eisenstein/Markt Eisenstein vorbereitet werden. Über diese konkreten Absprachen hinaus wurde das Abkommen über die Errichtung eines Autobahngrenzübergangs bei Waidhaus im Zuge der künftigen Autobahn Nürnberg/Prag unterschriftsreif erstellt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs über die neuen Übergänge kündigte die deutsche Seite an, ab 1. Juli 1990 bis 30. September 1990 in grenznahen Bereichen wohnhaften Staatsangehörigen der CSSR an den Grenzübergängen Schirnding, Waidhaus, Furth im Wald, Bayrisch Eisenstein und Philippsreut auf Antrag gebührenfreie Ausnahmesichtvermerke zu erteilen und danach Jahresvisa durch die deutsche Botschaft in Prag für mehrmalige Einreisen auszustellen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 15097* Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 14): Wie bewertet die Bundesregierung ihre Auskunft, daß es 1988 und 1989 auf Aussiedler, Übersiedler und Asylbewerberheime 32 politisch motivierte Brandanschläge mit einer Steigerungsrate von 50 im letzten Jahr gegeben hat, und welche Maßnahmen hat sie, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Ländern, zur Sicherung solcher Einrichtungen und zur Aufklärung der auf sie verübten Anschläge getroffen? Eine fundierte Bewertung der Steigerungsrate der mutmaßlich politisch motivierten Brandanschläge auf Aussiedler-, Übersiedler- und Asylbewerberheime im Jahr 1989 gegenüber 1988 ist nicht möglich, da es sich bei den Zahlen des Jahres 1989 um vorläufige, noch nicht mit den Bundesländern abgestimmte Zahlen handelt. Um empirisch abgesicherte Aussagen zu machen, sind zudem die Anschlagszahlen zu niedrig. Bei den Maßnahmen zur Sicherung der Aussiedler-, Übersiedler- und Asylbewerberheime handelt es sich um präventivpolizeiliche Aufgaben, für die ausschließlich die jeweiligen Länderpolizeien zuständig sind. Eine Beauftragung des Bundeskrimimalamtes mit der Ermittlungsführung ist nicht erfolgt. Die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes sind auf Steuerung und Übermittlung anfallender oder vorhandener Erkenntnisse beschränkt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Brauer (GRÜNE) (Drucksache 11/6412 Fragen 19 und 20): Warum ist von den zuständigen Sicherheitsbehörden bei der nach bisheriger Erklärung der Bundesregierung allein gegen einen spionageverdächtigen DDR-Bürger gerichteten Überwachung nicht bzw. nicht nur dessen Post, sondern die an diesen gerichtete Abgeordnetenpost des Abgeordneten Tietjen kontrolliert worden? Wie tritt die Bundesregierung unseren danach erwachsenden Befürchtungen entgegen, daß auch Briefsendungen anderer Abgeordneter überwacht werden, sofern sie nur an eine Person gerichtet sind, auf die — für die Absender unerkennbar — ein Verdacht der Sicherheitsbehörden fällt? Eine Beschränkungsmaßnahme nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (GG) (G 10) bedeutet die Einschränkung einer durch Artikel 10 GG geschützten Kommunikation. Inhalt und Gegenstand der Brief-und Postkontrolle nach § 1 G 10 sind sämtliche postalischen Mitteilungen, die für den Verdächtigen, gegen den die Maßnahme angeordnet ist, bestimmt sind oder von ihm herrühren. Diese Rechtslage trägt den praktischen Erfordernissen Rechnung, wonach eine sinnvolle Überwachung ohne Kontrolle auch der beim Verdächtigen eingehenden Post nicht möglich ist. Dies hat zur Folge, daß die Einbeziehung unverdächtiger sog. „Zufallsbetroffener" unvermeidbar ist und damit ggf. auch Abgeordnete treffen kann. Zum Schutz der „Zufallsbetroffenen" ist in § 7 Abs. 3 G 10 eine strenge Verwertungssperre für diese bei der G 10-Maßnahme angefallenen Informationen vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Frage 21) : Warum hat die Bundesregierung das von ihr für Umweltschäden proklamierte Verursacherprinzip bisher noch nicht bei der deutschen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen und der dadurch entstehenden Schadstoffbelastung durch Schwefeldioxyd, Stickoxyde und Kohlendioxyd zur Anwendung gebracht? Die Bundesregierung hat auch bei Anlagen zur Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen das Verursacherprinzip konsequent durchgesetzt. Sie hat im Jahre 1983 die Verordnung über Großfeuerungsanlagen erlassen. Diese Verordnung begrenzt die Emissionen aller relevanten Schadstoffe aus Kraftwerken. Die Verordnung erfüllt in vollem Umfang die in sie gesetzten Erwartungen. Die Nachrüstung der Anlagen mit Entschwefelungseinrichtungen ist bereits Mitte 1988 abgeschlossen worden. Ende 1989 waren ungefähr 50 % der Maßnahmen zur Nachrüstung mit Entstickungsanlagen durchgeführt. Die Emissionen von Schwefeldioxid aus Kraftwerken zur Stromerzeugung sind von ca. 1,55 Mio. t im Jahr 1982 auf ca. 0,53 Mio. t pro Jahr im Jahre 1988 gesunken. Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus diesen Kraftwerken sind bereits von 0,8 Mio. t im Jahre 1982 auf ca. 0,4 Mio. t pro Jahr Ende 1989 verringert worden. Für die Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen besteht z. Z. noch keine technische Lösung. Die Investitionen der Anlagenbetreiber für die Umsetzung der Verordnung belaufen sich auf ca. 28 Mrd. DM. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Fragen 22 und 23) : Was hat die Bundesregierung eingeleitet, um gemäß dem Beschluß der 32. Umweltministerkonferenz vom April 1989 in Düsseldorf die dort begrüßte Bereitschaft des Bundes, das THW bei Umweltschutzaufgaben mit einzusetzen, in praktische Maßnahmen umzusetzen? Wie ist die Prüfung der Umweltsenatoren und -minister von Bund und Ländern zusammen mit den THW-Landesverbänden gemäß dem Beschluß der 32. Umweltministerkonferenz, TOP 16.7 Punkt 2 nach konkreten Einsatzmöglichkeiten ausgefallen? 15098' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 Zu Frage 22: Die 32. Umweltministerkonferenz hat am 13./14. April 1989 in Düsseldorf zu TOP 16.7 „Einsatz des Technischen Hilfswerks für Aufgaben des Umweltschutzes" Übereinstimmung erzielt, daß das vorhandene Potential des THW auch zugunsten des Umweltschutzes genutzt werden sollte. Als Anregungen für Einsatzmöglichkeiten hatte die Bundesregierung den Hilfeleistungskatalog des THW-Landesbeauftragten Rheinland-Pfalz eingebracht sowie weitere Einsatzfelder vorgeschlagen. Zu Frage 23: Vollzugsfragen des Umweltschutzes fallen in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die einzelnen Länder in Zusammenarbeit mit den THW-Landesverbänden derzeit konkrete Einsatzmöglichkeiten prüfen. Sie beabsichtigt, in der 2. Jahreshälfte 1990 die Länder um eine Unterrichtung über die praktischen Erfahrungen mit dem Einsatz des THW für Umweltschutzaufgaben zu bitten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 28 und 29): Zu welchen inhaltlichen Ergebnissen ist die im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gebildete „Projektgruppe Belegungsrechte" bisher gekommen? Warum wurde die Projektgruppe öffentlich angekündigt, wenn das Ergebnis ihrer Arbeit nicht mitgeteilt werden soll? Zu Frage 28: Die interne Projektgruppe „Belegungsrechte" hat Expertengespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, einzelner Städte, der Länder und mit Wissenschaftlern durchgeführt. Die Gespräche haben eine Fülle von Fragen aufgeworfen, denen derzeit im Rahmen eines Forschungsprojekts nachgegangen wird. Hervorzuheben ist vorerst die übereinstimmende Auffassung, daß der Erwerb von Belegungsrechten außerhalb des öffentlich geförderten Wohnungsbaues eine realistische Möglichkeit ist, die die Wirksamkeit der kommunalen Wohnungspolitik verbessern kann. Zu Frage 29: Die Expertengespräche und die Beratung in der ARGEBAU-Ministerkonferenz haben gezeigt, daß ein starkes Informationsinteresse an dem Ergebnis des von der Projektgruppe betreuten Forschungsvorhabens besteht. Das Forschungsergebnis soll daher veröffentlicht und auf seiner Grundlage der Erfahrungsaustausch mit den Ländern, den Kommunen und der Wohnungswirtschaft fortgesetzt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6412 Frage 47): Wie ist der Stand der Verhandlungen zur Reduzierung des Schießlärms, insbesondere des Nachtschießlärms am Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und bis wann rechnet die Bundesregierung jetzt mit einer entsprechenden Vereinbarung? Über den Stand der Verhandlungen zu diesem Themenkomplex habe ich Sie zuletzt mit Schreiben vom 8. November und 7. Dezember 1989 eingehend unterrichtet. Nach weiteren Verhandlungen mit den US-Streitkräften zeichnen sich hinsichtlich des Übungsverhaltens und der künftigen Übungsorganisation der amerikanischen Streitkräfte weitere Verbesserungen für die Bevölkerung ab. Bis Mitte April 1990 wird eine Studie abgeschlossen sein, die zum Ziel hat, beim Übungsschießen der Artillerie in den Monaten August bis April nach Mitternacht nur noch geräuscharme Munition zu verwenden. Die Ausdehnung dieser Übungspraxis auf das ganze Jahr ist je nach den Fortschritten bei den Abrüstungsverhandlungen möglich. Die besonders lärmintensive und in der Nähe des Ortsteils Rosenhof gelegene Schießbahn 112 in Grafenwöhr wird durch die Modernisierung anderer, ortsferner Schießbahnen entlastet. Wie Ihnen die Bundesregierung bereits mitgeteilt hat, verhandelt sie mit den ausländischen Streitkräften über ein völkerrechtliches Abkommen zum Abschluß von Einzelüberlassungsvereinbarungen für Truppenübungsplätze, auf dessen Grundlage dann auch für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr eine entsprechende Einzelüberlassungsvereinbarung entsprechend Art. 48 Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut geschlossen werden soll. Ich kann auch heute noch nicht sagen, wann diese Verhandlungen abgeschlossen sein werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 11/6412 Frage 48): Welche Ausgaben sind seitens der Bundesregierung für grenzsichernde Maßnahmen an der Grenze zur DDR im Jahre 1990 (Neubau von Abfertigungsstellen etc.) vorgesehen? Im Bundeshaushalt 1990 sind für Sofortmaßnahmen an neuen Grenzübergängen zur DDR 8,6 Millionen DM veranschlagt. Nach der Öffnung zusätzlicher Grenzübergänge im Dezember 1990/Januar 1991 und mit Blick auf die Entwicklung an der Grenze zur CSSR enthält der Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 1990 weitere 12,4 Millionen DM. Die Mittel sind ausschließlich für Herrichtung und Unterhalt von provisorischen Grenzabfertigungsstellen vorgesehen. Aufwendungen entstehen insbeson- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1990 15099* dere für die Anmietung von Bürocontainern, die Herrichtung der Standplätze und die Versorgung mit Strom-, Wasser- und Telefonanschlüssen sowie für die Entsorgung. Neubaumaßnahmen werden für die neu eröffneten Grenzübergänge zur DDR z. Z. nicht geplant. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretär Carstens auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6412 Frage 53): Wie beurteilt und rechtfertigt die Bundesregierung — insbesondere im Hinblick auf das Verfassungsprinzip der Gleichbehandlung — die Tatsache, daß die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an freie Wählervereinigungen in einer Höhe von 600 DM bzw. 1 200 DM jährlich zugelassen ist, die Abzugsfähigkeit von Spenden an politische Parteien aber in Höhe von bis zu 100 000 DM jährlich, und gedenkt die Bundesregierung diesen Zustand durch eine Gesetzesinitiative abzuändern? Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen haben sich die gesetzgebenden Körperschaften bei der Bemessung der zu gewährenden Steuerermäßigung von der Überlegung leiten lassen, daß die sachlichen und personellen Kosten unabhängiger Wählervereinigungen in Anbetracht der üblichen Beschränkung ihrer Aufgaben und Tätigkeit auf den örtlichen Bereich begrenzt sind. Auch das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 21. Juni 1988 BVerfGE 78, S. 350-364 mit derselben Begründung nicht die völlige Gleichstellung der Freien Wählergemeinschaften mit politischen Parteien gefordert. Eine unterschiedliche Behandlung ist im Hinblick auf folgende Gesichtspunkte gerechtfertigt: Politische Parteien haben im Vergleich zu den kommunalen Wählervereinigungen — ein sehr viel weiter gestecktes Tätigkeitsfeld, — eine ihnen vom Grundgesetz und vom Parteiengesetz zugedachte besondere Rolle — und die daraus folgende Notwendigkeit einer festgefügten, hohe Kosten verursachenden überregionalen Organisation. Die Bundesregierung sieht angesichts dieser Sachlage keinen Handlungsbedarf. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 11/6412 Fragen 54 und 55) : Wird die Bundesregierung nach der Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß der Vervielfältiger von 1,5 im Rahmen der Schätzung des steuerpflichtigen Umsatzes der Geldspielgeräte mit dem geltenden Umsatzsteuerrecht nicht zu vereinbaren sei, statt dessen ein Vervielfältiger von 3,125 erforderlich sei, der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nachkommen und dafür sorgen, daß das tatsächliche Entgelt als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer herangezogen wird? Trifft es zu, daß ab 1. Januar 1990 in allen Fällen ausnahmslos ein bundeseinheitlicher (zu niedriger) Multiplikator angewendet wird, obwohl zur Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes, je nach Gerätetyp und Aufstellungsort, unterschiedliche Multiplikatoren erforderlich sind, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden Steuerausfall? Zu Frage 54: Der Bundesminister der Finanzen prüft zur Zeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder, auf welche Weise den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Rechnung getragen werden kann. In diesem Zusammenhang sieht ein Änderungsentwurf zur Spielverordnung vom 11. Dezember 1985, die der Bundesminister für Wirtschaft am 3. Januar 1990 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet hat, vor, daß die Umsatzsteuer systemgerecht vor der Gewinnaufteilung vom jeweiligen Einsatz abgezogen wird. Für Geldspielgeräte, die auf der Grundlage der geänderten Verordnung auf den Markt kommen werden, wird das tatsächliche Entgelt Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sein. Für Geldspielgeräte, die bereits auf dem Markt sind, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Zu Frage 55: Es trifft zu, daß auch im Besteuerungszeitraum 1990 die Bemessungsgrundlage für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach Abschnitt 149 Abs. 9 UStR mittels eines Vervielfältigers von 1,5 auf den Kasseninhalt ermittelt wird. Anhebungen des Vervielfältigers für bereits auf dem Markt befindliche Geldspielgeräte sind für diesen Zeitraum aus Billigkeitsgründen nicht erwogen worden. Die Unternehmer haben sich beim Ankauf ihrer Geräte und der anschließenden 4jährigen Nutzung auf die Umsatzsteuerbelastung verlassen und diese ihrer Kalkulation zugrunde gelegt. Die Regelung gilt für alle Unternehmer, da es unbillig erscheint, denjenigen, der die Bemessungsgrundlage mittels Zählung des Einsatzes ermittelt, schlechter zu stellen als denjenigen, der die Bemessungsgrundlage nach Abschnitt 149 Abs. 9 UStR schätzt. Zuverlässige aktuelle Schätzungsgrundlagen für den dadurch entstehenden Steuerausfall liegen mir nicht vor. Für die Jahre 1984 bis 1987 hat der Bundesrechnungshof die Steuerausfälle auf insgesamt 1,1 Milliarden DM geschätzt. Für bereits auf dem Markt befindliche Geräte ist eine Anhebung des Vervielfältigers ab 1. Januar 1991 mittels Verwaltungsvorschrift vorgesehen, deren Ausmaß mit den Ländern zur Zeit abgestimmt wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke schön, Herr Staatssekretär.
    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Der Parlamentarische Staatssekretär Carstens steht zur Beantwortung zur Verfügung.
    Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. de With auf:
    Wird es u. a. auch zu einem Truppenabzug im US-Standort Bamberg kommen, und wird sich die Bundesregierung dabei für Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer einsetzen?*)
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.
    *) Siehe Frage 74


Rede von Manfred Carstens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. de With, auf welche Standorte im Bundesgebiet sich die von Präsident Bush vorgeschlagene Vereinbarung über Truppenreduzierung in Europa auswirken wird, läßt sich in der gegenwärtigen Verhandlungsphase noch nicht abschätzen. Damit ist auch keine Aussage möglich, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Standort Bamberg betroffen sein könnte.
Allgemein — ich sage noch einmal: allgemein — gilt aber, daß die Bundesregierung schon 1971 den Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der örtlichen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte abgeschlossen hat. Danach werden die örtlichen Arbeitnehmer im Falle der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse wegen Verminderung der Truppenstärke bei der Einstellung in den deutschen öffentlichen Dienst bevorzugt berücksichtigt. Daneben erhalten langjährig beschäftigte ältere Arbeitnehmer eine Überbrükkungshilfe zu den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit im Falle der Arbeitslosigkeit oder zu einem geringen Verdienst in einer anderweitigen Beschäftigung.
Die Frage nach Hilfsmaßnahmen für die örtlichen Arbeitnehmer der US-Streitkräfte in Bamberg stellt sich, wie anfangs gesagt, im gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bundesregierung nicht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. de With.