- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Sehr gerne, Herr Dr. Schäuble. Ich werde im Laufe der weiteren Ausführungen auf die Unterschiede eingehen.
Ich werde vor allen Dingen auch darauf eingehen, daß das von Ihnen vorgetragene und so stark betonte Unterscheidungsmerkmal Staatsangehörigkeit dem Problem nicht gerecht wird.
— Die Zuzugsbegrenzungsregelung ist in den ersten Paragraphen des Gesetzes und jeweils in dem Paragraphen über die Art der Aufenthaltserlaubnis enthalten. Ich möchte nicht meine Redezeit darauf verwenden, Ihnen die Lesezeit zu ersparen. Ich möchte gerne fortfahren in meinem Gedanken.
Es geht um Menschen, die hierher zu uns gekommen sind, die den Wunsch haben, mit ihren Familien zusammenzuleben. Es geht um Menschen, die, nachdem sie viele Jahre hier bei uns leben — und das ist keine Frage des Zuzugs; deshalb paßte die Frage hier nicht herein —,
schließlich keine Ausländer im eigentlichen Sinne mehr sind, sondern Inländer mit fremdem Paß, Eingewanderte auf dem Weg zur Integration in die einheimische Bevölkerung. Um solche Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, geht es zu einem ganz wesentlichen Teil bei unserer heutigen Gesetzgebungsaufgabe. Die haben oft sehr große Schwierigkeiten, in der Umgebung weiterzuleben, die rechtlich noch als ihre Heimat gilt. Das wissen alle, die sich damit befaßt haben. Deshalb sind eben außer den Regeln über Familiennachzug und über die Einbürgerung auch die Regeln über das Recht auf Wiederkehr so unerhört wichtig.
Herr Dr. Schäuble, die Unterscheidung zwischen deutschen und fremden Staatsangehörigen allein löst unser Problem nicht. Sie ist zu grobschlächtig. Sie darf nicht die alleinige Grundlage einer Rechtspolitik sein, die auf einem anständigen Umgang mit Menschen, die hier bei uns wohnen, abzielt. Ich brauche vielleicht auch nur das Beispiel British Empire einzuführen. Wenn Sie den Vergleich mit den Einwanderern in England ziehen, dann hat die Staatsangehörigkeit dort eine ganz andere Qualität, eine ganz andere Bedeutung, nämlich eine viel geringere, weil sehr viel mehr Menschen mit anderer Hautfarbe als der der Ureinwohnerschaft von Großbritannien staatsangehörig sind.
Bei diesem Gesetz geht es insbesondere — um das zusammenzufassen — um die Menschlichkeit gegenüber all denen, deren Leben schon durch ihr langes Hiersein bei uns geprägt ist — durch Aufenthalt, durch Schulbildung und ähnliche Verknüpfungen mit unserem Land.
— Ich habe doch schon gesagt: in den ersten Paragraphen des Gesetzes. Lesen Sie es doch bitte nach.
— Die Zuzugsbegrenzung ist drin. Ich werde mich nicht darauf einlassen, hier jetzt von Ihnen abgefragt zu werden. Lesen Sie das bitte nach.