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    Plenarprotokoll 11/194 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 194. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Weiß (Kaiserslautern) 14869 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Biedenkopf, Frau Steinhauer und Cronenberg (Arnsberg) 14869 B Verzicht des Abg. Dr. Friedmann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 14869 B Eintritt des Abg. Hornung in den Deutschen Bundestag 14869 B Erweiterung der Tagesordnung 14869 B Absetzung zweier Punkte von der Tagesordnung 14870 A Kleinert (Hannover) FDP (zur GO) . . . 14870A Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 14870 B Begrüßung einer Delegation der französischen Nationalversammlung 14870 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Rechtspolitik im Jahr des deutsch-deutschen Aufbruchs Engelhard, Bundesminister BMJ 14870 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14873 C Eylmann CDU/CSU 14877 C Dr. Laufs CDU/CSU 14879 C Häfner GRÜNE 14880 D Irmer FDP 14882 A Dr. Weng (Gerlingen) FDP 14883 D Kleinert (Hannover) FDP 14885 A Dr. de With SPD 14886 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14888 A Dr. Wittmann CDU/CSU 14888 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14889 A Funke FDP 14889 D Marschewski CDU/CSU 14891 A Häfner GRÜNE 14892 A Irmer FDP 14892 D Dr. Hüsch CDU/CSU 14894 A Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Drucksache 11/6007) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts (Drucksache 11/6154) Eylmann CDU/CSU 14895 D Wiefelspütz SPD 14896 D Kleinert (Hannover) FDP 14897 D Häfner GRÜNE 14898 B Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle 1985 und Fragen des Urheber- und Leistungs- II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode 194. Sitzung. Bonn; Donnerstag, den 8. Februar 1990 Schutzrechts (Drucksachen 11/4929, 11/5958) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Urheberrecht (Drucksache 11/6258) Duve SPD 14899 B Dr. Gautier SPD 14901 B Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem VN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Drucksachen 11/ 5459, 11/6370) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von dem Abgeordneten Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (VN-GV-Res. 39/146) (Drucksachen 11/3668, 11/6370) Seesing CDU/CSU 14902 B Singer SPD 14903 B Irmer FDP 14904 C Meneses Vogl GRÜNE 14905 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14906 B Duve SPD 14906 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Namensrechts von Ehe, Familie und Kindern (Namensrechtsreformgesetz) (Drucksache 11/6187) Frau Conrad SPD 14919 A Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14920 B Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14921 D Funke FDP 14922 B Dr. Pick SPD 14923 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14924 A Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Antidiskriminierungsgesetz Teil II — ADG II) (Drucksache 11/5153) Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 14924 D Geis CDU/CSU 14926 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 14926 C Dr. de With SPD 14927 B Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 14927 D Marschewski CDU/CSU 14927 D Funke FDP 14928 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 14929 A Dr. Engelhard, Bundesminister BMJ . . 14929 B Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . 14929 C, 14930 A Tagesordnungspunkt 9: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (Drucksache 11/5463) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Ausgabe von Schuldverschreibungen (Drucksache 11/5830) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur unterhaltsrechtlichen Berechnung von Aufwendungen für Körperoder Gesundheitsschäden (Drucksache 11/6153) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 11/6155) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Drucksache 11/6337) f) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Achter Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag über gleiches Entgelt für Männer und Frauen Berichtszeitraum 1986 bis 1988 (Drucksache 11/5785) g) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste (Drucksache 11/6122) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 III Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen (Drucksache 11/5728) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/6339) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz der Yanomami-Indianer in Brasilien (Drucksache 11/6277) 14930 D Tagesordnungspunkt 10: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (Drucksachen 11/5314, 11/6329) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz, SorgeRübkAG) (Drucksachen 11/5315, 11/6329) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Drucksachen 11/3622, 11/6329) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (Drucksachen 11/4946, 11/6294) e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 11. August 1989 zum Abkommen vom 7. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 11. August 1989 zur Durchführung des Abkommens (Drucksachen 11/5725, 11/6359) f) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (. . . StrÄndG) (Drucksachen 11/389, 11/6352) g) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 11/1867, 11/6351) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Reduzierung der gesundheitlichen Gefahren durch Tabakrauch (Drucksachen 11/563, 11/3419) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Tabak und Tabakerzeugnisse (Drucksachen 11/1198 [neu], 11/4997) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Werbung für Tabakerzeugnisse durch Presse und Plakate (Drucksachen 11/5246, 11/6132) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Das Genfer Abkommen zwischen IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Afghanistan und Pakistan vom 14. April 1988 und humanitäre Hilfeleistungen der Bundesrepublik Deutschland an Afghanistan (Drucksachen 11/3272, 11/4762) l) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Flinner, Frau Garbe, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tierschutzbericht 1989 Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes (Drucksachen 11/3846, 11/4146, 11/4800) m) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Knabe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: 00-Raps und Wildsterben (Drucksachen 11/1336, 11/6175) n) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die einzelstaatlichen Ausgleichsbeihilfen für den Fall des Sinkens der in Landeswährung ausgedrückten Agrarpreise aufgrund eines automatischen Abbaus der Währungsausgleichsbeträge (Drucksachen 11/5351 Nr. 2.4, 11/6208) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Fünfundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 11/5340, 11/5995) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/5341, 11/6019) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 148 zu Petitionen (Drucksache 11/6305) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 149 zu Petitionen (Drucksache 11/6306) 14931 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Laufs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Baum, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksachen 11/756, 11/1429, 11/1631, 11/1624, 11/4127) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzugsdefizite beim Abfallexport in die Dritte Welt (Drucksachen 11/5059, 11/6150) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Abfallexport in Nicht-EG- Mitgliedstaaten (Drucksachen 11/4265, 11/6375 [neu]) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vermeidung und umweltverträgliche Verwertung von Sonderabfällen (Drucksache 11/6207) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Gautier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksachen 11/1151, 11/4400) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 V f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Müllverbrennungsanlagen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verringerung der Luftverunreinigung durch bestehende Müllverbrennungsanlagen (Drucksachen 11/2266 Nr. 2.23, 11/5170) Schmidbauer CDU/CSU 14936 B Frau Hensel GRÜNE 14937 D Frau Dr. Hartenstein SPD 14939 D Schmidbauer CDU/CSU 14940 D Baum FDP 14942 D Frau Dr. Hartenstein SPD 14943 B Frau Hensel GRÜNE 14945 B Stahl (Kempen) SPD 14947 B Dr. Friedrich CDU/CSU 14948 A Stahl (Kempen) SPD 14949 D Frau Hensel GRÜNE 14951 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 14952 C Frau Hensel GRÜNE 14955 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bindig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erfolgskontrolle in der Entwicklungspolitik (Drucksache 11/5666) Frau Dr. Niehuis SPD 14956 C Dr. Pinger CDU/CSU 14959 D Frau Eid GRÜNE 14961 B Frau Folz-Steinacker FDP 14961 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . . 14963 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des vom Abgeordneten Müntefering, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 11/5638) Menzel SPD 14964 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 14966 B Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14968 D Dr. Hitschler FDP 14969 B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 14970D Müntefering SPD 14972 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . . 14973 D Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Antarktis-Weltpark-Erklärung (Drucksachen 11/4440, 11/6028) Frau Kottwitz GRÜNE 14975 A Kittelmann CDU/CSU 14976 D Dr. Sperling SPD 14978A Funke FDP 14979 A Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 14979D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rüstungsexporte und Lizenzvergaben im Kleinwaffenbereich, insbesondere bei G 3-Gewehren (Drucksache 11/6313) Frau Vennegerts GRÜNE 14981 B Kittelmann CDU/CSU 14982 B Müller (Pleisweiler) SPD 14983 C Funke FDP 14984 B Müller (Pleisweiler) SPD 14984 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . . 14985 A Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 14985 C Frau Vennegerts GRÜNE 14986 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Abgeordneten Schulte (Hameln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksache 11/6317) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes — WBeauftrG) (Drucksache 11/6367) Heistermann SPD 14987 A Frau Seiler-Albring FDP 14987 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 14988 C Breuer CDU/CSU 14989 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Neununddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 10 Abs. 2, Artikel 19 Abs. 4) (Drucksache 11/3046) Such GRÜNE 14990 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 14990 D Dr. Klejdzinski SPD 14991 C Dr. Olderog CDU/CSU 14991 C Such GRÜNE 14992 A Wiefelspütz SPD 14993 A Dr. Hirsch FDP 14993 C Wiefelspütz SPD 14994 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 14994 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6348 vom 2. 2. 1990 — Vereinbarung mit der DDR über die Einstellung der nachrichtendienstlichen Ausspähung einschließlich der Post- und Telefonkontrolle MdlAnfr 6 Dr. Mechtersheimer GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . . 14907 B ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . . 14907 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 14907D ZusFr Gansel SPD 14907 D ZusFr Bachmaier SPD 14907 D Vereinbarung mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges über die Aufgabe der vom Boden beider deutscher Staaten aus betriebenen nachrichtendienstlichen Aktivitäten MdlAnfr 7 Dr. Mechtersheimer GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . . 14908 A ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . . 14908 A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 14908 C Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft über die Folgen des Aussiedlerstromes für den Arbeitsmarkt; Aussage zur Vermittlungsfähigkeit einheimischer Arbeitsloser MdlAnfr 8, 9 Amling SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 14908C, 14909 C ZusFr Amling SPD 14908D, 14909 D ZusFr Andres SPD 14909A, 14910 A ZusFr Schreiner SPD 14909B, 14910 C ZusFr Lüder FDP 14910B ZusFr Bachmaier SPD 14911 A ZusFr Heyenn SPD 14911A Konsequenzen aus der Ost-West-Situation für die Bundesbahn, insbesondere für die Verbindung Stuttgart—Nürnberg und die Elektrifizierung der Murrbahn MdlAnfr 14, 15 Bachmaier SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14911B, 14912 B ZusFr Bachmaier SPD . . . . 14911C, 14912 C ZusFr Bindig SPD 14911 D ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 14912 A Einrichtung eines Haltepunkts in Ibbenbüren an der Strecke Berlin—Amsterdam MdlAnfr 16 Becker (Nienberge) (SPD) Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14913 A Beibehaltung des Taktverkehrs im Interregio-Verkehr auf der Strecke Osnabrück—Niederlande MdlAnfr 17 Becker (Nienberge) (SPD) Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14913 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14913 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 14913 B Verwendung der ursprünglich vom Bundesminister für Verkehr dem Land Schleswig-Holstein zugesagten Straßenbaumittel in Höhe von 20 Millionen DM für die Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken, insbesondere im Kreis Pinneberg MdlAnfr 18, 19 Frau Blunck (SPD) Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14913C, 14915 C ZusFr Frau Blunck SPD . . . . 14913C, 14915D ZusFr Austermann CDU/CSU 14914 A ZusFr Bindig SPD 14914 A ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD 14914B, 14916B ZusFr von Schmude CDU/CSU 14914 C ZusFr Gansel SPD 14914D, 14916D ZusFr Kuhlwein SPD 14915B, 14916 C ZusFr Frau Wollny GRÜNE 14917 A Ausbau des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen Schleswig-Holstein und der DDR MdlAnfr 20 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14917 C ZusFr Gansel SPD 14917 C Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Hamburg—Neumünster—Flensburg und Hamburg—Lübeck—Puttgarden zur Schließung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 VII der Verkehrslücken in Richtung Skandinavien MdlAnfr 21 Jungmann (Wittmoldt) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 14917 C ZusFr Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 14918 A ZusFr Austermann CDU/CSU 14918 C Nächste Sitzung 14995 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . .14997* A Anlage 2 Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Hamburg—Neumünster—Flensburg und Hamburg—Lübeck—Puttgarden zur Schließung der Verkehrslücken in Richtung Skandinavien MdlAnfr 22 — Drs 11/6348 — Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14997* B Anlage 3 Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken in Norddeutschland; Milderung der Strukturprobleme durch die Bereitstellung von Mitteln für Bundesbahn und Bundesfernstraßen MdlAnfr 23, 24 — Drs 11/6348 — Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14997* C Anlage 4 Einbeziehung von Ulm in die ICE-Neubautrasse Stuttgart—München; Alternative zu den Bundesbahn-Planungen für die Strekkenführung durch das Filstal MdlAnfr 25, 26 — Drs 11/6348 — Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14998* A Anlage 5 Schlechterstellung der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn bei der Gewährung von Familienheimdarlehen MdlAnfr 27 — Drs 11/6348 — Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14998* B Anlage 6 Ökologische und ökonomische Folgewirkungen des vorgesehenen Trassenverlaufs der Schnellbahnverbindung Mannheim—Saarbrücken durch den Pfälzer Wald; Ausbau der bestehenden Strecke bis Neustadt/Weinstraße als alternative Lösung MdlAnfr 28, 29 — Drs 11/6348 — Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14998* C Anlage 7 „Vordringliche" Einstufung der Anbindung des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel an die A 7 im Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau; Zurücknahme der von Staatssekretär Dr. Knittel dem Land Schleswig-Holstein zugesagten Straßenbaumittel in Höhe von 24 Millionen DM wegen verkehrspolitischer Maßnahmen der Kieler Landesregierung MdlAnfr 30, 31 — Drs 11/6348 — Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14999* A Anlage 8 Kriterien für die Vergabe von Straßenbaumitteln; Konsequenzen aus der Aussparung von Schleswig-Holstein bei der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken MdlAnfr 32, 33 — Drs 11/6348 — Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14999* B Anlage 9 Mehrmaliges Überfliegen des Atomkraftwerks Krümmel durch einen Hubschrauber am 28. Januar 1990 MdlAnfr 34, 35 — Drs 11/6348 — Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .14999* D Anlage 10 Aufbau eines Bilanzierungs- und Informationssystems für Kernbrennstoffe MdlAnfr 36, 37 — Drs 11/6348 — Reuter SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15000* A VIII Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Anlage 11 Ergebnisse der deutsch-tschechoslowakischen Verhandlungen über einen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes; Bedenken gegen die Aufarbeitung von Uranerz aus Menzenschwand in der CSSR MdlAnfr 38, 39 — Drs 11/6348 — Frau Teubner GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15000* B Anlage 12 Energieeinsparung in privaten Haushalten und Reduzierung des von Industrie und Verkehr verursachten Stickoxid-Ausstoßes MdlAnfr 40, 41 — Drs 11/6348 — Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 15000* D Anlage 13 Ausstieg aus den geplanten Bundestagsneubauten oder Umplanung für andere Zwecke angesichts einer möglicherweise schon bald erfolgenden Wiedervereinigung Deutschlands MdlAnfr 42 — Drs 11/6348 — von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . .15001* A Anlage 14 Von 1989 bis 1993 fertiggestellte Wohnungen; Erhöhung der Beschäftigtenzahl im Baugewerbe bis 1991 und Erweiterung der Wohnbaukapazität bis 1992 MdlAnfr 43, 44 — Drs 11/6348 — Conradi SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . .15001* B Anlage 15 Intervention gegen die Verhaftung von zwölf katholischen Bischöfen in China MdlAnfr 45, 46 — Drs 11/6348 — Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15001* C Anlage 16 Abschaffung der Visapflicht für Ungarn MdlAnfr 47 — Drs 11/6348 — Lüder FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15001* D Anlage 17 Ergebnis der deutsch-tschechoslowakischen Außenminister-Gespräche über die Wiedereröffnung aller Grenzübergänge und den Abbau des Visumzwangs MdlAnfr 48 — Drs 11/6348 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15002* A Anlage 18 Umfang der Polizei- und Militärhilfe für Somalia MdlAnfr 49 — Drs 11/6348 — Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15002* B Anlage 19 Bericht der Beobachter-Delegation der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) über die Zurückziehung der Kandidatur von 191 Oppositionskandidaten für die Wahlen in Nicaragua auf Grund sandinistischer Bedrohung MdlAnfr 50 — Drs 11/6348 — Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15002* D Anlage 20 Politische Entwicklung in Rumänien MdlAnfr 51 — Drs 11/6348 — Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 15003* A Anlage 21 Vereinbarungen des Bundeskriminalamtes mit Privatpersonen über die Durchführung von Ermittlungstätigkeiten bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr MdlAnfr 52, 53 — Drs 11/6348 — Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . .15003* A Anlage 22 Verhandlungen mit der CSSR über weitere Grenzöffnungen und insbesondere die Abschaffung der Visumpflicht MdlAnfr 54 — Drs 11/6348 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . .15003* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 IX Anlage 23 Demonstrationen, insbesondere Sitzblockaden, in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) im Jahre 1989 MdlAnfr 55, 56 — Drs 11/6348 — Häfner GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . .15004* A Anlage 24 Bodenbevorratung in Berlin für den Fall, daß Berlin wieder Sitz eines gemeinsamen Parlaments wird MdlAnfr 57 — Drs 11/6348 — von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . .15004* B Anlage 25 Freigabe von Kasernengelände in Innenstädten durch abziehende verbündete Streitkräfte MdlAnfr 58 — Drs 11/6348 — Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . .15004* B Anlage 26 Konsequenzen aus dem Truppenabbau der verbündeten Streitkräfte und der Bundeswehr für die Beschäftigten MdlAnfr 59 — Drs 11/6348 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . .15004* D Anlage 27 Strom- und Kohlelieferungen nach Frankreich; Reaktivierung stillgelegter französischer Öl- und Kohlekraftwerke wegen Kühlwassermangels in Atomkraftwerken MdlAnfr 60 — Drs 11/6348 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . .15005* A Anlage 28 Export von Waffensystemteilen durch die Firma Fritz Werner, Geisenheim, nach Burma; Exportgenehmigung MdlAnfr 61, 62 — Drs 11/6348 — Frau Vennegerts GRÜNE SchrAntw PStSekr Beckmann BMWi . . .15005* C Anlage 29 Belastung der Arbeitsämter durch Aus- und Übersiedler zu Lasten der Vermittlung einheimischer Langzeitarbeitsloser MdlAnfr 63, 64 — Drs 11/6348 — Andres SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 15005* D Anlage 30 Benachteiligung bundesdeutscher Arbeitnehmer beim Anspruch auf Arbeitslosengeld und bei der Berufsförderung zugunsten der Aus- und Übersiedler MdlAnfr 65, 66 — Drs 11/6348 — Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 15006* A Anlage 31 Anwendung der nach § 62 a Abs. 6 und § 119 AFG möglichen Sperrzeiten beim Bezug von Eingliederungsgeld durch Übersiedler aus der DDR oder Aussiedler aus Polen bei selbst verursachter Arbeitslosigkeit; Neubewertung der Bestimmungen des § 119 AFG angesichts der geänderten politischen Verhältnisse MdlAnfr 67, 68 — Drs 11/6348 — Hasenfratz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 15006* B Anlage 32 Vergrößerung des Truppenübungsplatzes Baumholder gegen den Willen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz MdlAnfr 69 — Drs 11/6348 — Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15006* D Anlage 33 Sanierungsmaßnahmen für den verseuchten Boden des gesperrten Truppenübungsplatzes Munster-Nord; Schutz von Boden und Grundwasser angesichts der Verseuchung auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord MdlAnfr 70, 71 — Drs 11/6348 — Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15007* A Anlage 34 Studie über die Belastung des Grundwassers im Raum Munster durch Rüstungsaltlasten; Einschränkung des Übungsbetriebes der Bundeswehr für die Zeit der Sperrung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord MdlAnfr 72, 73 — Drs 11/6348 — Frau Wollny GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15007* B X Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Anlage 35 Konzentration der auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord gemessenen Arsen-Verbindungen; Aussagen zu den Verursacherfaktoren MdlAnfr 74, 75 — Drs 11/6348 — Frau Schilling GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15007* D Anlage 36 Vergütung der Mehrbelastungen für Soldaten MdlAnfr 76 — Drs 11/6348 — Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . .15008* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 14869 194. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 09.02.90 Dr. Briefs GRÜNE 09.02.90 Dr. von Bülow SPD 09.02.90 Clemens CDU/CSU 09.02.90 Frau Dempwolf CDU/CSU 09.02.90 Dr. Dollinger CDU/CSU 09.02.90 Dr. Ehrenberg SPD 09.02.90 Frau Fischer CDU/CSU 09.02.90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 08.02.90 Graf SPD 09.02.90 Dr. Hauchler SPD 08.02.90 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 09.02.90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 09.02.90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 09.02.90 Kirschner SPD 08.02.90 Klose SPD 09.02.90 Dr. Knabe GRÜNE 09.02.90 Kohn FDP 09.02.90 Kolbow SPD 09.02.90 Kossendey CDU/CSU 09.02.90 Lattmann CDU/CSU 09.02.90 Müller (Schweinfurt) SPD 09.02.90 Frau Nickels GRÜNE 09.02.90 Opel SPD 09.02.90 Paintner FDP 09.02.90 Pesch CDU/CSU 09.02.90 Rind FDP 09.02.90 Frau Schilling GRÜNE 09.02.90 Seehofer CDU/CSU 09.02.90 Spilker CDU/CSU 09.02.90 Straßmeir CDU/CSU 09.02.90 Dr. Vogel SPD 09.02.90 Voigt (Frankfurt) SPD 09.02.90 Vosen SPD 08.02.90 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 09.02.90 Würtz SPD 09.02.90 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 11/6348 Frage 22): Wie beurteilt die Bundesregierung ein Bewertungsgutachten für die Elektrifizierung der Strecke Hamburg-NeumünsterFlensburg mit Abzweigung nach Kiel, das in seiner gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zu einem sehr positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis kommt? Der Bundesminister für Verkehr hat 1987 dänische Planungen zur festen Überquerung des Großen Belt zum Anlaß genommen, eine gesamtwirtschaftliche Bewertung einer Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hamburg-Neumünster-Flensburg/Kiel nach den Kriterien der Bundesverkehrswegeplanung vor- Anlagen zum Stenographischen Bericht nehmen zu lassen. Die Ergebnisse waren aus dieser Sicht positiv. Für das Gutachten standen allerdings keine mit den Nachbarländern abgestimmten Verkehrsprognosen für den Skandinavienverkehr zur Verfügung. Das Gutachten bestätigt aber auch im wesentlichen betriebswirtschaftliche Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn, die eindeutig für einen Weiterbetrieb mit Dieseltraktion sprechen, um das heutige Wirtschaftsergebnis nicht zu verschlechtern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 11/ 6348 Fragen 23 und 24): Wann wird die Bundesregierung ein europäisches Verkehrskonzept vorlegen, das den erheblichen Nachholbedarf des bundesdeutschen Nordens bei der Elektrifizierung internationaler Hauptstrecken der Deutschen Bundesbahn, beim Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die neuen Erfordernisse zur Verbesserung der Verbindung Richtung Dänemark und in die DDR berücksichtigt? Wann beabsichtigt die Bundesregierung, analog zur Gewährung hoher Geldsummen im Haushaltsplan 1990 für die Region Oberpfalz als Ausgleich für den Verzicht auf die WAA in Wakkersdorf und Einbußen in der Stahlindustrie, die vergleichbaren Strukturprobleme im Norden der Bundesrepublik Deutschland durch eine ähnlich großzügige Mittel-Vergabe für Bundesbahn und Bundesfernstraßen zu mildern? Zu Frage 23: Ein europäisches Verkehrskonzept kann nur auf der Grundlage nationaler Planungen sowie bei grenzüberschreitenden Vorhaben in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten entwickelt werden. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur hat die Bundesregierung bereits mit dem Bundesverkehrswegeplan 1985 (BVWP '85) die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die Verhandlungen mit der DDR über den Ausbau einer Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin werden intensiv fortgesetzt. Zu Frage 24: Die im Zusammenhang mit der Aufgabe der Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf stehenden Finanzhilfen des Bundes können dem Grunde nach nur als besonders gelagerter Einzelfall angesehen werden. Im übrigen gewährt jedoch der Bund nach dem Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern (Strukturhilfegesetz vom 20. Dezember 1988) alleine dem Land Schleswig-Holstein im Zeitraum 1989-1995 jährlich Finanzhilfen in Höhe von 252 Millionen DM für strukturverbessernde Investitionen. Diese Mittel wurden vom Land Schleswig-Holstein im Jahre 1989 mit rund 25 Millionen DM jedoch nur zu 10 Prozent für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen eingesetzt. 14998* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner (Ulm) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Fragen 25 und 26): Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, daß die von der Deutschen Bundesbahn geplante ICE-Neubautrasse zwischen Stuttgart und München durch den Hauptbahnhof Ulm geführt werden muß, und wird sie deshalb auch haushaltsrechtlich keiner Planungsausführung zustimmen, welche eine Umgehung Ulms beinhaltet? Sieht die Bundesregierung in der jüngst von der Deutschen Bundesbahn aufgegriffenen Planungsvariante H (Heimerl) eine Alternative zu den bisher von der Bahn vorgetragenen Trassenvarianten durch das Filstal, welche verkehrstechnisch, raumordnungspolitisch, ökologisch und finanziell vertretbar und realisierbar ist? Zu Frage 25: Die Ausbau-/Neubaustrecke Plochingen—Günzburg ist im Bundesverkehrswegeplan 1985 im Vordringlichen Bedarf enthalten, jedoch ohne Festlegung der Trassenführung. Die Deutsche Bundesbahn hat verschiedene Trassenführungen untersucht sowohl mit einer Führung über den Hauptbahnhof Ulm als auch unter Umgehung von Ulm. Die abschließende Meinungsbildung der Deutschen Bundesbahn liegt noch nicht vor, so daß auch die Bundesregierung sich hierzu nicht vorher festlegen kann. Zu Frage 26: Der Bundesminister für Verkehr hält die sogenannte Heimerl-Trasse für eine erwägenswerte Alternative. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 11/6348 Frage 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost ihren Mitarbeitern unter bestimmten wohnungsfürsorgerischen Voraussetzungen gewährten Familienheimdarlehen, die in Anlehnung an die Richtlinien des Bundes aber doch in jeweiliger eigener Zuständigkeit gewährt werden, deshalb bei der Deutschen Bundesbahn bei großer Nachfrage nur in sehr bescheidenem Maße und unter erheblicher Einschränkung des förderfähigen Personenkreises (z. Z. nur noch für Haushalte mit fünf und mehr Personen, Schwerbehinderte und Härtefälle) gefördert werden können, da die Deutsche Bundesbahn sich in allgemeiner finanzieller Bedrängnis befindet, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit und ist sie bereit, den DB-Mitarbeitern eine Fördermöglichkeit für Familienheimdarlehen zu schaffen, welche die DB-Mitarbeiter nicht schlechter stellt als die Mitarbeiter der Postbetriebe und der Beschäftigten beim Bund? Die Deutsche Bundesbahn gewährt ihren Mitarbeitern im Rahmen der Wohnungsfürsorge Familienheimdarlehen nach den gleichen Förderungsgrundsätzen wie der Bund und die Deutsche Bundespost. Ein erheblicher Teil der abgelehnten Förderungsanträge beruht auf der auch im übrigen Bundesbereich geltenden Bedarfsklausel, nach der die Familienheimförderung ausgeschlossen ist, wenn in absehbarer Zeit die Deutsche Bundesbahn ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen kann. Kürzungen der Förderungsbeträge aufgrund der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundesbahn erfolgen nicht. Die Deutsche Bundesbahn ist darüber hinaus bemüht, die derzeitige Wartezeit von zirka 18 Monaten in angemessener Frist abzubauen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 28 und 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen, ökonomischen und regionalpolitischen Folgewirkungen des von Gutachtern der Universitäten Hannover und Gießen vorgeschlagenen Trassenverlaufs der Schnellbahnverbindung Mannheim—Saarbrücken durch den Pfälzer Wald? Hält die Bundesregierung einen Trassenneubau zwischen dem Haardtrand und Kaiserslautern für erforderlich, oder sieht sie unter Abwägung der ökologischen Gefahren und des finanziellen Aufwandes, die mit einem Trassenneubau verbunden sind, in einem Ausbau der bestehenden Strecke bis Neustadt/ Weinstraße, unter Verzicht auf Ausbaumaßnahmen zwischen Neustadt/Weinstraße und Hochspeyer, eine verkehrspolitisch vertretbare Alternative? Zu Frage 28: Dem Bundesminister für Verkehr liegt von dem Gutachten „Schienenschnellverkehrsverbindung Paris — Saarbrücken — Kaiserslautern — Ludwigshafen/ Mannheim", das im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland erstellt worden ist, bisher nur eine Kurzfassung vor, die keine umfassende Beurteilung erlaubt. Zu Frage 29: In dem Bericht der gemeinsamen deutsch-französischen Arbeitsgruppe zur Schnellbahnverbindung Paris—Ostfrankreich—Südwestdeutschland, der im Januar 1989 vorgelegt wurde, ist ein Ausbau der Strecke Saarbrücken—Mannheim untersucht und seine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen worden. Zwischenzeitlich haben neue Vorstellungen auf deutscher und französischer Seite dazu geführt, daß die deutsch-französische Arbeitsgruppe erneut einberufen worden ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorschläge des Gutachtens im Auftrage der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zu prüfen sein. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 14999* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 30 und 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Anbindung des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel an die BAB 7 angesichts der überragenden wirtschaftspolitischen Bedeutung dieser Maßnahme für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „vordringlich" umzustufen und entsprechend rasch zu realisieren? Trifft es zu, daß Staatssekretär Dr. Knittel im Bundesministerium für Verkehr dem Land Schleswig-Holstein bei der Vergabe von Rückflüssen aus der Quote anderer Länder 1989 für den Bundesfernstraßenbau zunächst 20 Mio. DM — auch als Ausgleich für die Bereitschaft Schleswig-Holsteins, sich am neuen Luftüberwachungssystem zur Erkennung von Meeresverschmutzungen mit 2,7 Mio. DM zu beteiligen — in Aussicht gestellt hatte, dieses Versprechen später aber mit Hinweis auf „ideologisch verbrämte" verkehrspolitische Maßnahmen der Kieler Landesregierung (Tempo-120-Begrenzung auf vier kurzen Teilstücken der Autobahn) zurückzog? Zu Frage 30: Dem Bundesverkehrsministerium liegt seit 31. Januar 1990 ein Antrag des Landes gemäß § 6 Fernstraßenausbaugesetz auf vorzeitige Einstellung der B 433-Umgehung Fuhlsbüttel einschließlich der Anbindung an die A 7 in den Straßenbauplan vor. Die Prüfung des Antrages wird kurzfristig durchgeführt. Eine Umstufung im Bedarfsplan kann grundsätzlich nur der Deutsche Bundestag beschließen. Zu Frage 31: Der Bundesminister für Verkehr hat keine Zusage gemacht, daß Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Mitteln rechnen kann oder einen bestimmten Betrag erhalten soll. Staatssekretär Knittel hat lediglich die Bereitschaft Schleswig-Holsteins, sich — wie die anderen norddeutschen Küstenländer — an der Finanzierung des Luftüberwachungssystems zu beteiligen, zur Voraussetzung für weitere Gespräche über einen Anteil Schleswig-Holsteins an dem Mittelausgleich erklärt. Im übrigen hatte Staatssekretär Knittel in mehreren Gesprächen mit seinen schleswig-holsteinischen Kollegen gleichzeitig Auskunft über die Gründe für die Geschwindigkeitsbegrenzungen erbeten. Letztlich konnte er damals überhaupt keine Zusage geben, weil nicht feststand, ob und in welcher Höhe zum Jahresende überhaupt ein Mittelausgleich stattfinden wird. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 32 und 33): Macht die Bundesregierung ihre Entscheidung über die Vergabe von Mitteln für den Straßenbau davon abhängig, ob sich das jeweilige Bundesland dem verkehrspolitischen Willen der Bundesregierung fügt oder aber — etwa mit der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf vielbefahrenen und stadtnahen Autobahn-Strecken aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes — von diesem abweicht? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ist, an dem die Elektrifizierung von Bahnstrecken bislang völlig vorbeigegangen ist? Zu Frage 32: Nein. Die Zuweisung von Straßenbaumitteln an die Länder für Maßnahmen des Bedarfsplans richtet sich nach der Quotenregelung auf der Grundlage des Bedarfsplans, den der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Zu Frage 33: Bei den topografischen Verhältnissen und den betrieblichen Anforderungen in Schleswig-Holstein sind die elektrische Traktion und die Dieseltraktion als gleichwertig anzusehen. Der Einsatz von Dieselfahrzeugen ist bei der dortigen Verkehrsnachfrage jedoch deutlich kostengünstiger und für die Deutsche Bundesbahn die wirtschaftlichere Zugförderungsart. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6348 Fragen 34 und 35): Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, von welcher Behörde und mit welcher Begründung das mehrmalige Überfliegen des Atomkraftwerks Krümmel durch einen Hubschrauber am 28. Januar 1990 zwischen 11.30 Uhr und 12.00 Uhr genehmigt wurde? Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß nicht entgegen ihren vielfachen Versicherungen, das Atomkraftwerk Krümmel von Flugzeugen der Flugstrecke Hamburg—Berlin (West) — wie jüngst mehrfach geschehen — überflogen wird? Zu Frage 34: Der Leiter des Informationszentrums des Kernkraftwerks Krümmel, Herr Peters, hat auf telefonische Anfrage mitgeteilt, daß er am 28. Januar 1990 während der genannten Zeit Dienst hatte. Er kann sich nicht erinnern, in besagtem Zeitraum einen Hubschrauber gesehen oder gehört zu haben. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 35: Das Kernkraftwerk Krümmel liegt auf der Mittellinie des Korridors Hamburg-Berlin. Das Kernkraftwerk wird durch die Berlinflüge in der Regel in Höhen über 2 000 m überflogen. Ein Überflug läßt sich nicht vermeiden, weil die Flüge den Korridor nach Berlin einhalten müssen. 15000* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 36 und 37): Wann wird nach Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das nationale Bilanzierungs- und Informationssystem für Kernbrennstoffe, das in der Transnuklear-Affäre vermißt wurde, aufgebaut sein? Welche konkreten Schritte zum Aufbau des Bilanzierungssystems, die der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits im Jahre 1988 angekündigt hat, sind bislang erfolgt? Zu Frage 36: Das nationale Kernbrennstoff-Informationssystem soll nach Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegen Ende des Jahres 1990 aufgebaut sein. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Termins ist u. a. die rechtzeitige Einstellung qualifizierter Mitarbeiter für das zuständige Fachgebiet KT 2.4 beim Bundesamt für Strahlenschutz. Zu Frage 37: Zur Vorbereitung eines Konzeptes zum Aufbau eines nationalen Kernbrennstoff-Informationssystems, das den Rahmenvorgaben des Bundesumweltministeriums entspricht, wurden mit der Kernforschungsanlage (KFA Jülich) und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), Köln, intensive Gespräche geführt; beide Institutionen verfügen auf diesem Gebiet über besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Die einschlägigen Vorschriften des Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika und des Ministère de l'industrie Frankreichs wurden beschafft und einbezogen. Der Auftrag zur Erstellung des Konzepts für ein nationales Kernbrennstoff-Informationssystem wurde am 9. Juni 1989 der GRS erteilt. Ein erster Entwurf des Konzepts wurde am 7. November 1989 und am 30. Januar 1990 mit den zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder (Aufsicht über kerntechnische Anlagen und Kernbrennstoff-Transporte) beraten; die Beratung des Konzepts wird am 1. März 1990 fortgesetzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Teubner (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 38 und 39): Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die laut Aussage der Bundesregierung im Oktober 1989 geführten bilateralen Verhandlungen mit der CSSR über einen Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes geführt? Geht die Bundesregierung auch angesichts der von Greenpeace aufgedeckten durch die Uranaufbereitungsanlage in Mydlovary/CSSR hervorgerufenen radioaktiven Verseuchung Südböhmens weiterhin „davon aus, daß in der CSSR die international anerkannten Rahmenvorgaben einschlägiger internationaler Organisationen bezüglich kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz beachtet werden" und daß „gegen die vertraglichen Vereinbarungen, Uranerz aus Menzenschwand in der CSSR aufbereiten zu lassen, deshalb keine Bedenken" bestehen, wie Staatssekretär Stroetmann auf eine entsprechende Frage am 16. Oktober 1989 mitteilte (Drucksache 11/5430 S. 31)? Zu Frage 38: Die mit der CSSR geführten Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Abkommens über Information und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes sind noch im Gange. Innerhalb der nächsten zwei Monate ist eine weitere — möglicherweise abschließende — Gesprächsrunde vorgesehen. Zu Frage 39: Die zitierten „Greenpeace"-Vorwürfe sind dem BMU aus Presseveröffentlichungen (Süddeutsche Zeitung vom 30. Januar 1990 und taz vom 26. Januar 1990) bekannt (Anlage). Sie beziehen sich auf Vorkommnisse aus den Jahren 1960, 1964 und den Folgejahren. So seien bei einem „Unfall" 1964 radioaktive Abwässer in die Moldau geleitet, die Bevölkerung jedoch nicht unterrichtet worden. Die zuständige Behörde und das Landwirtschaftsministerium haben den Presseberichten zufolge die von „Greenpeace" genannten Störfälle bestätigt, die behaupteten Folgen jedoch abgestritten. Eine Bewertung der beschriebenen Vorgänge ist auf der Basis der vorliegenden Informationen nicht möglich. Zunächst müßten hierfür die zuständigen CSSR-Behörden um nähere Auskünfte ersucht werden. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der CSSR innerhalb der nächsten 2 Monate wird BMU diese Punkte mit der Bitte um Aufklärung ansprechen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 40 und 41): Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung in Karlsruhe und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München, die von der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" in Auftrag gegeben worden ist, zum Einsparpotential von Energie in den privaten Haushalten und zur Reduzierung des Stickoxydausstoßes, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung kurz- und mittelfristig zur Erreichung dieses Zieles ergreifen? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der genannten Studie, daß die ausgestoßenen CO2-Mengen bis zum Jahr 2005 bis zu 16 % in den Bereichen Industrie und Verkehr zunehmen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Hauptverursacher, die ständig steigende Verkehrsleistung auf der Straße, in den Griff zu bekommen? Zu Frage 40: Die zitierte Zusammenfassung zum Studienkomplex A 1 „Emissionsminderung durch rationelle Energienutzung" , die gemeinsam vom Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Karlsruhe (ISI) und der Forschungsstelle für Energiewirt- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 15001* Schaft, München (FfE) vorgelegt wurde, ist Teil des Studienprogramms der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", an dem insgesamt 51 Forschungseinrichtungen gearbeitet haben bzw. noch arbeiten. Zur Zeit werden die vorliegenden vorläufigen Forschungsberichte sowohl von der Enquete-Kommission als auch von der Bundesregierung sorgfältig ausgewertet und mit den jeweiligen Projektleitern erörtert. In dieser Auswertungs- und Meinungsbildungsphase ist eine Stellungnahme selbst zu Teilbereichen oder Einzelfragen nicht möglich. Zu Frage 41: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit vor dem Hintergrund der intensiven internationalen Diskussionen über ein abgestimmtes Vorgehen zur Lösung des Treibhauseffekts Zielvorstellungen für eine erreichbare Reduktion der CO2-Emissionen im nationalen Rahmen. In diese Arbeiten fließen selbstverständlich auch die Ergebnisse der von der Enquete-Kommission in Auftrag gegebenen Studien ein, die sich neben den erreichbaren CO2-Reduktionspotentialen im Haushaltsbereich gerade auch mit den Bereichen Industrie und Verkehr befassen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Frage des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Frage 42): Hat die Bundesregierung in Anbetracht einer möglicherweise schon bald erfolgenden Wiedervereinigung beider deutscher Staaten geprüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Ausstieg aus den geplanten Bundestagsneubauten möglich wäre und ob gegebenenfalls eine Umplanung der sogenannten Schürmannbauten für andere Zwecke, etwa für Studentenwohnungen, machbar wäre? Entscheidungen über die Bauvorhaben des Deutschen Bundestages und des Bundesrates treffen diese Verfassungsorgane in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung sieht sich daher zu derartigen Prüfungen ohne Aufforderung des Deutschen Bundestages nicht berechtigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/ 6348 Fragen 43 und 44): Wie hoch war 1989 die Zahl der fertiggestellten neuen Wohnungen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der fertiggestellten neuen Wohnungen in den Jahren 1990/1991/ 1993? Welche Steigerung der Zahl der im Baugewerbe Beschäftigten erwartet die Bundesregierung für die Jahre 1990/1991, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls 1992 zur Steigerung der Kapazität für den Wohnungsbau? Zu Frage 43: Statistische Ergebnisse über die Fertigstellung von Wohnungen im gesamten Jahr 1989 liegen noch nicht vor. Für 1990 geht die Bundesregierung von Fertigstellungen in der Größenordnung von 300 000 Einheiten aus, für 1990 bis 1992 von insgesamt 1 Million zusätzlichen Wohnungen. Zu Frage 44: Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe lag zuletzt wieder bei über 1 Million und damit um 2,8 Prozent über dem Vorjahresstand. Die Bundesregierung geht für die kommenden Jahre von einer weiteren Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft aus. Über die Koalitionsbeschlüsse vom 7. November 1989 hinausgehende Maßnahmen zur Ausweitung der Kapazitäten für den Wohnungsbau sind nicht geplant. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Fragen 45 und 46): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen in der Volksrepublik China zwölf römisch-katholische Bischöfe, die alle älter als 70 Jahre sein sollen, verhaftet wurden? Wie gedenkt die Bundesregierung auf diese eklatante Menschenrechtsverletzung und Mißachtung der Religionsfreiheit politisch und im Hinblick auf die von China angestrebte Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit den westlichen Industrienationen zu reagieren? Zu Frage 45: Nach einem Bericht unserer Botschaft in Peking liegen der Bundesregierung zusätzliche Erkenntnisse von dritter Seite vor, die zwar nicht hinreichen, um diese Presseberichte zu bestätigen, aber in die gleiche Richtung laufen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Angaben in den Presseberichten im wesentlichen zutreffen. Zu Frage 46: Das Auswärtige Amt hat dem chinesischen Botschafter am 1. Februar 1990 seine Betroffenheit und Sorge über die gemeldeten Verhaftungen dargelegt. Es hat bei dieser Gelegenheit den Botschafter eindringlich darauf hingewiesen, daß sich diese Vorgänge auf die von der VR China angestrebte Verbesserung der Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland hinderlich auswirken würden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Lüder (FDP) (Drucksache 11/6348 Frage 47): 15002' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Wie weit sind die Konsultationen mit den europäischen Partnern zur Herstellung von Reisefreiheit durch Abschaffung der Visapflicht mit Ungarn gediehen? Die Bundesregierung wird ihre Konsultationen über die Frage der Abschaffung der Visapflicht gegenüber Ungarn mit den Partnern des Übereinkommens von Schengen, Frankreich und die Benelux-Staaten, in Kürze abschließen. Mit den übrigen Partnern der Europäischen Gemeinschaft haben kürzlich weitere mündliche Konsultationen und schriftliche Kontakte stattgefunden. Nach Abschluß der Konsultationen wird die Bundesregierung rasch eine abschließende Entscheidung treffen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6348 Frage 48): Welches Ergebnis hatten die Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen mit dem CSSR-Außenminister betreffend die Wiedereröffnung aller Grenzübergänge an der deutsch-tschechoslowakischen Grenze, und was wurde bezüglich des Abbaus des Visumzwanges verabredet? Der Bundesminister des Auswärtigen hat bei seiner Begegnung mit Außenminister Dienstbier am 2. Februar 1990 in Nürnberg erneut mit Nachdruck die Frage der Eröffnung weiterer Grenzübergänge zur SSR angesprochen. Dabei ging die tschechoslowakische Seite auf verkehrsmäßige, finanzielle und ökologische Probleme ein, die bei einer Öffnung weiterer Grenzübergänge zu überwinden sind. Die beiden Außenminister bekräftigten die Entschlossenheit beider Seiten zu raschen konkreten Fortschritten in dieser Frage, wobei schrittweise alle Grenzübergänge geöffnet werden sollen. Zur Frage der Sichtvermerke versicherte Bundesminister Genscher, daß er sich für einen mutigen Schritt einsetzen werde. Beide Seiten streben die baldige Aufnahme von Expertenverhandlungen über schrittweise Erleichterungen im SV-Bereich mit dem Ziel der beiderseits gewünschten völligen Aufhebung der Sichtvermerkspflicht an. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Frage 49): In welchem Umfang und in welcher Art erhält die somalische Regierung Polizei- und Militärhilfe aus der Bundesrepublik Deutschland? Im Rahmen des von Haushalts- und Auswärtigem Ausschuß des Deutschen Bundestages am 9. März 1988 gebilligten Ausstattungshilfeprogramms 1988 bis 1990 erhält Somalia Ausstattungshilfe im Wert von DM 12 Millionen. Ein entsprechendes Ressortabkommen wurde zwischen dem BMVg und dem Minister des Innern der Demokratischen Republik Somalia am 16. Juni 1988 unterzeichnet. Empfänger unserer AH ist seit 1962 die somalische Polizei. Die genannten Mittel wurden eingesetzt für — Lieferung von Fahrzeugen, — Ersatzteilen, — Solargeneratoren und eines Krankentransportwagens, — die Generalüberholung eines somalischen Flugzeuges vom Typ DO 28 und — den Betrieb von zwei Instandsetzungswerkstätten für Fahrzeuge und Fernmeldeanlagen. Die für o. a. Zeitraum verfügbaren Haushaltsmittel sind bis auf einen geringen Restbetrag verausgabt bzw. für bereits eingegangene Beschaffungsverträge gebunden. Der Restbetrag soll zur Beschaffung von Sanitätsmaterial für das Polizeikrankenhaus Medina eingesetzt werden. Zur Steigerung der Effektivität der deutschen Hilfe ist eine Beratergruppe der Bundeswehr (1 Offizier/ Dipl.-Ing. und 7 Unteroffiziere/Meisterebene) eingesetzt. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Frage 50): Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der Beobachter-Delegation der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) bezüglich eines fairen Wahlprozesses in Nicaragua, wenn u. a. erwähnt wird, daß 191 Oppositionskandidaten auf Grund sandinistischer Bedrohung und Einschüchterung ihre Kandidatur zurückgezogen haben? Nach dem Bericht der Organisation Amerikanischer Staaten haben bis zum 15. Dezember 1989 insgesamt 47 Oppositions-Kandidaten für die Nationalversammlung, die 96 Sitze hat, und 144 Oppositions-Kandidaten für Kommunalparlamente ihre Bewerbung zurückgezogen. Auf das Wahlbündnis UNO entfallen davon 11 Kandidaten für die Nationalversammlung und 86 Bewerber für Kommunalparlamente. Die Bundesregierung ist über Berichte besorgt, nach denen zumindest ein Teil der Bewerber aufgrund von Drohungen oder Einschüchterungsversuchen zurückgetreten ist. Die OAS beabsichtigt, diesen Vorwürfen im Rahmen des Möglichen nachzugehen. Die Bundesregierung selbst hat eine solche Möglichkeit nicht. Die Bundesregierung hat aber wiederholt bei der NIC-Regierung auf Chancengleichheit für die Opposition gedrängt. Vor allem um zur Transparenz des Wahlprozesses beizutragen, hat sie eine EDV- Ausrüstung zur Wählerregistrierung und Stimmauszählung zur Verfügung gestellt. Auf Bitte des Gene- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 15003* ralsekretärs der Vereinten Nationen wird sie im Rahmen von ONUVEN fünf Wahlbeobachter nach Nicaragua entsenden. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Frage 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung in Rumänien angesichts der zunehmenden Unterdrückung der demokratischen Opposition durch die kommunistische Partei und die Regierung Iliescu? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Rechte der Opposition in Rumänien ein. Sie hat die rumänische Regierung wiederholt darauf hingewiesen, daß nur unter fairer Beteiligung der Opposition die notwendige Stabilität geschaffen werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 52 und 53): Mit welchen Privatpersonen hat das Bundeskriminalamt Vereinbarungen abgeschlossen, in denen diesen die Durchführung von Ermittlungstätigkeiten bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr übertragen worden ist? Auf welche Rechtsgrundlage wird der Abschluß derartiger Vereinbarungen gestützt? Zu Frage 52: Das Bundeskriminalamt hat keine Vereinbarungen mit Privatpersonen geschlossen, in denen diesen die Durchführung von Ermittlungstätigkeiten bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr übertragen worden ist. Soweit im Rahmen von Ermittlungsverfahren im Einzelfall sogenannte V-Personen eingesetzt sind, führen diese keine hoheitlichen Tätigkeiten durch. Zu Frage 53: Der Einsatz von sogenannten V-Leuten im Rahmen der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, wie z. B. des Rauschgifthandels, stellt für die Strafverfolgungsbehörden ein anders nicht zu ersetzendes Instrument dar. Das Bundesverfassungsgericht (mit Beschlüssen vom 26. Mai 1981 und 10. März 1987) sowie der Bundesgerichtshof (in einer Entscheidung vom 23. Mai 1984) haben diesen Einsatz in Fällen schwerer Kriminalität ausdrücklich gebilligt, da er für die rechtsstaatlich gebotene Verfolgung von Straftaten in gewissen Fällen der Kriminalität notwendig und zulässig, ja unerläßlich sei. In diesem Sinne haben die Justiz- und die Innenminister der Länder schon 1985 einen gemeinsamen Beschluß gefaßt. Das Bundeskriminalamt hat die Zusammenarbeit mit sogenannten V-Personen in einer Dienstanweisung geregelt. Sie dient einer streng rechtsstaatlichen Bindung des V-Mann-Einsatzes und einer straffen Führung derartiger Personen. Ich bin gern bereit, Ihnen eine Ausfertigung dieser Dienstanweisung im Zusammenhang mit dem Ihnen bereits im Rahmen der Beantwortung früherer Fragen zugesagten ergänzenden Schreiben zu übermitteln. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Frage 54): Welche Hindernisse werden von seiten der Bundesregierung gesehen, die Visumpflicht mit der CSSR aufzuheben, und bis wann erwartet die Bundesregierung konkrete Schritte für weitere Grenzöffnungen, wie sie die Expertengruppe Anfang Februar diskutiert hat (vgl. Plenarprotokoll 11/188 S. 14615)? Die Frage, wann mit der Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für tschechoslowakische Staatsangehörige zu rechnen ist, kann z. Z. nicht abschließend beantwortet werden. Eine solche sowohl unter außenpolitischen als auch innenpolitischen Gesichtspunkten zu beurteilende Maßnahme beträfe nämlich nicht nur das deutsch-tschechoslowakische Verhältnis, sondern auch die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Schengener Vertragspartnern und zu den übrigen EG-Mitgliedstaaten. Ziel des Schengener Übereinkommens von 1985 ist u. a., die Sichtvermerksbestimmungen der Vertragspartnerstaaten zu harmonisieren. Das gleiche Ziel haben sich EG-Staaten gesetzt. Dem hat die Bundesregierung Rechnung zu tragen. Ohne vorherige Konsultationen der Schengener Vertragspartner, aber auch der übrigen EG-Mitgliedstaaten kann daher die Sichtvermerkspflicht gegenüber Drittstaatsangehörigen und somit auch gegenüber tschechoslowakischen Staatsangehörigen aus Solidaritätsgründen nicht einseitig aufgehoben werden. Die Bundesregierung hat aber bereits die Frage der künftigen Sichtvermerkspolitik gegenüber der CSSR mit ihren Partnern im EG-Kreis aufgegriffen. Abgesehen von diesen Gesprächen werden Überlegungen darüber angestellt, auf der Basis einer Vereinbarung mit der CSSR Sichtvermerkserleichterungen für Bewohner in grenznahen Gebieten einzuführen. So könnte daran gedacht werden, für eine Übergangszeit Ausnahmesichtvermerke an der Grenze zu erteilen. Außerdem könnte generell erwogen werden, dem genannten Personenkreis Jahressichtvermerke für mehrmalige Einreisen mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres auszustellen. Die Überlegungen hierzu sind aber noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Nachdruck für die Eröffnung neuer Grenzübergänge zur CSSR eingesetzt, zuletzt wieder bei den Gesprächen des Bundesministers des Auswärtigen mit dem neuen tschechoslowakischen 15004* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Außenminister am 23. Dezember 1989 in Waidhaus und am 1. Februar 1990 in Nürnberg. Auch bei den Treffen mit der Staatsführung der CSSR am 2. Januar 1990 in München wurde dieses Thema zur Sprache gebracht. Am 6./7. und 8. Februar 1990 werden in Prag darüber Expertengespräche stattfinden. Die deutsche Seite wird dabei das Ziel verfolgen, die umgehende Errichtung möglichst vieler neuer Grenzübergänge durchzusetzen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Häfner (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 55 und 56) : Wie viele Demonstrationen haben 1989 in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) stattgefunden, und wie viele Demonstrationen sind nach den Beurteilungskriterien der Bundesregierung unfriedlich" verlaufen? Wie viele gewaltfreie Sitzblockaden haben 1989 stattgefunden, und werden diese Kundgebungen von der Bundesregierung als .unfriedlich" eingestuft? Die Zahlen aus den Bundesländern liegen noch nicht vor, so daß die beiden Fragen nicht beantwortet werden können. Sobald die Zahlen vorliegen, werde ich sie unaufgefordert den Vorsitzenden des Rechts- und des Innenausschusses wie in den Vorjahren übermitteln. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/6348 Frage 57): Welche Vorbereitungen im Hinblick auf Bodenbevorratung in Berlin trifft die Bundesregierung für den Fall, daß Deutschlands Hauptstadt wieder Sitz eines gemeinsamen Parlaments wird? Wegen der besonderen Situation in Berlin und auf Grund der geänderten Verhältnisse seit November 1989 wird der Bund Liegenschaften, die für seine Verwaltungszwecke und zur Unterbringung seiner Bediensteten geeignet sind, grundsätzlich nicht mehr veräußern. Darüber hinaus ist der Bund bemüht, vorhandene Verwaltungsstandorte zu arrondieren. Weitergehende gezielte Grunderwerbsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordenten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 11/6348 Frage 58): Was unternimmt die Bundesregierung, um zu erreichen, daß abziehende verbündete Truppen zuerst Kasernengelände in Innenstädten freigeben und dieses Gelände umgehend für den Wohnungsbau nutzbar gemacht wird? Eine Freigabe von Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften überlassen sind, setzt voraus, daß Klarheit darüber besteht, welche Standorte im Bundesgebiet von einer Reduzierung der alliierten Streitkräfte betroffen werden. Darüber wird in erster Linie unter militärischen Aspekten entschieden. In diesem Entscheidungsprozeß werden von der Bundesregierung auch die zivilen Aspekte der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt. Dazu gehören ferner Wünsche der Gemeinden auf Freigabe von in ihrem Gemeindegebiet gelegenen militärisch genutzten Liegenschaften. Nach einer Freigabe prüft der Bundesminister der Verteidigung, ob für die Liegenschaft militärischer Anschlußbedarf der Bundeswehr oder der alliierten Streitkräfte vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird die Liegenschaft dem Allgemeinen Grundvermögen des Bundes zugeführt. Danach können die Grundstücke auch für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6348 Frage 59) : Ermittelt die Bundesregierung systematisch die Konsequenzen, die sich durch eine Verringerung der US-Streitkräfte, der anderen verbündeten Streitkräfte und der Bundeswehr auf die einzelnen Standorte ergeben werden, und in welcher Weise bereitet sie Kompensationen für die Beschäftigten und für die Regionen vor? Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit Erklärungen unserer NATO-Verbündeten zur Frage eines eventuellen Abzugs oder einer Reduzierung ihrer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte. Das gilt insbesondere für die von Präsident Bush angekündigte Initiative, im Rahmen der Wiener Verhandlungen eine Begrenzung der US- Streitkräfte auf 195 000 Mann vorzuschlagen und die Äußerungen von US-Verteidigungsminister Cheney, der im US-Kongreß die Schließung der US-Garnison Zweibrücken im Jahre 1993 ankündigte, sowie die Äußerungen des belgischen Verteidigungsministers Coeme über einen eventuellen vollständigen Abzug der belgischen Streitkräfte aus der Bundesrepublik Deutschland. Bisher handelt es sich jedoch hierbei nur um Überlegungen und Planungen, über die im Falle der US- Streitkräfte eine Entscheidung oder eine Vereinbarung herbeigeführt werden soll oder zu denen — wie im Falle der belgischen Streitkräfte — das Oberkommando der belgischen Streitkräfte eine Studie erarbeiten soll. Konkrete Entscheidungen, die zuvor im Rahmen des nordatlantischen Bündnisses erörtert werden müssen, liegen bisher nicht vor. Sie sind auch Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 15005* im Zusammenhang mit den Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa zu sehen. Bei dieser Sachlage besteht für die Bundesregierung zur Zeit noch keine konkrete Veranlassung zur Ermittlung von Konsequenzen, die sich im Falle einer Truppenverminderung unserer NATO-Partner für die einzelnen Standorte und die Beschäftigten ergeben könnten. Die Folgerungen, die sich aus der künftigen Planung zur Struktur der Bundeswehr ergeben, werden erst zu übersehen sein, wenn die militärischen Vorgaben feststehen. Zu den Konsequenzen für Aufgaben und Organisation der Bundeswehrverwaltung wird insbesondere die vom Deutschen Bundestag geforderte unabhängige Kommission Aussagen zu machen haben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Frage 60): Welche Schwierigkeiten sind der Bundesregierung aus Frankreich bekannt, das auf Grund von Kühlwassermangel für die Atomkraftwerke Stromlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Spanien und Kohlelieferungen aus dem Saarland erhalten soll, sowie neun stillgelegte Ölkraftwerke und fünf stillgelegte Kohlekraftwerke reaktiviert haben soll, und wie hoch war die bisherige Stromspitzenlast in diesem Winter in der Bundesrepublik Deutschland? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat anhaltendes Niedrigwasser einiger Flüsse dazu geführt, daß französische Kernkraftwerke in der Leistung zurückgenommen werden mußten. Die Niedrigwasserführung hat zudem auch die Stromerzeugung aus Wasserkraft beeinträchtigt, die in Frankreich in der Größenordnung von 20 Prozent zum Stromaufkommen beiträgt. Darüber hinaus waren zum Jahresende 1989 12 der 55 in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke abgeschaltet. Als Gründe werden neben routinemäßigen Abschaltungen technische Mängel an sieben in Serie gefertigten 1 300 MW- Blöcken genannt. Das Zusammentreffen dieser ungünstigen Faktoren hat dazu geführt, daß Frankreich Stromlieferungen aus den Nachbarländern, darunter auch aus der Bundesrepublik und Spanien, erhalten hat — u. a. auch um vertraglichen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Der Umfang der Lieferungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist ebenso zutreffend, daß fossilbefeuerte Kraftwerke zusätzlich angefahren bzw. länger als geplant in Betrieb genommen werden mußten. Mit den Saarbergwerken wurde der Bezug von 200 000 t Steinkohle vereinbart. Die bisherige Stromspitzenlast trat am 11. Dezember 1989 auf und betrug 59,3 GW (vorläufiger Wert). Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Beckmann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Vennegerts (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 61 und 62): Kann die Bundesregierung den Bericht der Fernsehsendung "Report" vom 30. Januar 1990 bestätigen, demzufolge im Januar dieses Jahres Teile von Waffensystemen durch die Firma Fritz Werner, Geisenheim, nach Burma exportiert wurden, und warum hat die Bundesregierung diese Exporte genehmigt bzw. geduldet? Wann hat die Bundesregierung letztmals den Export von Munition oder Munitionsfertigungsanlagen (beispielsweise durch die Firma Fritz Werner oder deren Tochterunternehmen Metallwerk Elisenhütte, Nassau) nach Burma genehmigt? Zu Frage 61: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß im Januar dieses Jahres Teile von Waffensystemen durch die Firma Fritz Werner, Geisenheim, nach Burma exportiert wurden. Die für die Ausfuhrüberwachung zuständigen Zollbehörden haben die Ladepapiere des in dem Fernsehbericht gezeigten burmesischen Frachters überprüft und keine Anhaltspunkte dafür gefunden, daß gegen Ausfuhrbestimmungen verstoßen worden wäre. Zu Frage 62: Die letzte Genehmigung wurde am 20. September 1988 erteilt. Sie betraf nicht Munition, sondern eine Gerätelieferung für die seit langem in Burma vorhandenen Fabrikationsstätten im Rüstungsbereich. Nach Ausbruch der innenpolitischen Unruhen in Burma Mitte des Jahres 1988 sind Munitionslieferungen nicht mehr genehmigt worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Andres (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Arbeitsbelastung in den Arbeitsämtern durch den Zustrom von Aus- und Übersiedlern angestiegen ist, und ist der Personalbestand entsprechend aufgestockt worden? Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeitsämter nach der stark gestiegenen Belastung durch Aus- und Übersiedler noch in der Lage, die notwendigen intensiven Vermittlungsbemühungen zu erbringen, um einheimische Langzeitarbeitslose wieder in das Beschäftigungssystem zu integrieren? Die Bundesregierung anerkennt ausdrücklich die Leistung, die die Mitarbeiter in den Arbeitsämtern erbringen, um den Aussiedlern und Übersiedlern die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie hat ihren Beitrag dazu geleistet, daß die Arbeitsverwaltung diese Aufgabe mit Erfolg angehen kann. Durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Stellenmehrungen und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen ist es der Bundesanstalt für Arbeit möglich, nunmehr weit über 70 000 Mitarbeiter zu beschäftigen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der durch die Zuwanderung von Aussiedlern und Übersiedlern bedingten Mehrbelastung erhebliche Entlastungen gegenüberstehen. So ist die Zahl der Arbeits- 15006* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 losen im Jahresdurchschnitt 1989 um 200 000 Personen gegenüber 1988 gesunken. Auf Grund der demographischen Entwicklung ist die Zahl der Berufsberatungsfälle gesunken. Auch die Einführung des Eingliederungsgeldes führt wegen dessen pauschalierender Bemessungsgrundlage zu erheblicher Verwaltungsvereinfachung. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die Bundesanstalt für Arbeit nunmehr hinsichtlich ihrer Personalausstattung einen Stand erreicht hat, der sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Langzeitarbeitslosen. Der Erfolg des von der Bundesregierung aufgelegten Sonderprogramms für Langzeitarbeitslose zeigt, daß sich die Vermittlungsstellen der Arbeitsämter dieser Personengruppe besonders annehmen. Im Jahre 1989 konnten durch dieses Programm mehr als 15 000 Langzeitarbeitslose in das Beschäftigungssystem integriert werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordenten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 65 und 66): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland Verständnis dafür aufbringen können, daß für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 312 Tagen Dauer eine vorherige beitragspflichtige Beschäftigungszeit von mindestens 24 Monaten zurückgelegt sein muß, daß aber Aussiedler oder Übersiedler bereits nach 5 Monaten Beschäftigungszeit im Heimatland einen Anspruch auf Eingliederungsgeld von 312 Tagen Dauer geltend machen können? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst nach zweijähriger Vorbeschäftigungszeit einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Bildung nach § 44 AFG haben, während Aussiedler oder Übersiedler diesen Anspruch nach § 62 b AFG bereits nach 150 Tagen Vorbeschäftigungszeit haben? Der Grund für die kürzere Vorbeschäftigungszeit beim Anspruch auf Eingliederungsgeld, das bei Arbeitslosigkeit und Teilnahme an notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahmen gezahlt wird, lag bisher vornehmlich darin, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. In vielen Fällen hatten Aussiedler und Übersiedler Schwierigkeiten, länger zurückliegende Beschäftigungszeiten auch tatsächlich bei der Antragstellung zu belegen. Die Frage, ob dieser Grund auch heute bei fortschreitender Freizügigkeit zwischen Ost und West noch vorliegt, wird im Augenblick in einer Arbeitsgruppe geprüft, die aus Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Koalitionsfraktionen gebildet worden ist. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hasenfratz (SPD) (Drucksache 11/6348 Fragen 67 und 68): Warum macht die Bundesanstalt für Arbeit nicht von der nach § 62 a Abs. 6, § 119 AFG bestehenden Möglichkeit Gebrauch, beim Bezug von Eingliederungsgeld Sperrzeiten eintreten zu lassen, wenn ein Übersiedler oder Aussiedler aus Polen sein Arbeitsverhältnis im Heimatland gelöst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die politischen Verhältnisse in der DDR und in der Republik Polen immer noch so sind, daß in der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ein wichtiger Grund im Sinne des § 119 AFG gesehen werden muß, und geht die Bundesregierung davon aus, daß diese Bewertung auch dann noch zutreffend ist, wenn die Oppositionsparteien und -gruppen in die Regierung Modrow eingetreten sind bzw. nach den Wahlen am 18. März 1990 ein demokratisch gewähltes Parlament die entscheidende politische Kraft in der DDR darstellt? Hat ein Arbeitsloser sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten die Lösung durch den Arbeitgeber veranlaßt, tritt für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen ein, sofern kein wichtiger Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Die Regelung gilt für das Eingliederungsgeld entsprechend. Die Anwendung dieser Vorschrift steht nicht im Ermessen der Bundesanstalt für Arbeit. Soweit die Arbeitsämter im Rahmen der Auslegung derzeit noch davon ausgehen, daß das Verlassen der Herkunftsgebiete durch Aus- und Übersiedler wegen der dort herrschenden Verhältnisse einen wichtigen Grund für die Lösung bestehender Arbeitsverhältnisse darstellt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Wie diese Frage künftig zu beurteilen sein wird, hängt entscheidend von der konkreten weiteren Entwicklung in der DDR und den anderen Ostblockstaaten ab. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/ 6348 Frage 69): Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung weiterhin, den Truppenübungsplatz Baumholder durch Landerwerb von der Gemeinde Rathsweiler um 58,60 ha zu vergrößern, nachdem in den zurückliegenden Jahren bereits 160 ha der Gemarkung Rathsweiler vom Bund aufgekauft und in den Truppenübungsplatz eingegliedert wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des rheinland-pfälzischen Innenministers vom 19. Januar 1990, wonach sich die rheinlandpfälzische Landesregierung dafür einsetzen werde, daß die Bundeswehr auf eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes Baumholder verzichtet? Im Zuge einer im Jahre 1969 eingeleiteten Landbeschaffungsmaßnahme zur Erweiterung des Truppenübungsplatzgeländes sind bis heute in der Gemarkung Rathsweiler rd. 165 ha erworben worden. Dieses Gelände steht für Übungszwecke nicht zur Verfügung, weil es durch ein rd. 50 ha großes gemeindeeigenes Waldgebiet vom Truppenübungsplatz abgetrennt wird. Die Bundeswehr ist bemüht, zur Arrondierung des Grundbesitzes aus dem Bestand der 165 ha großen bundeseigenen Fläche entsprechende Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 15007'* Grundstücke gegen das 50 ha große Waldgebiet zu tauschen. Die Landesregierung hat diesem Landbeschaffungsvorhaben bereits 1971 zugestimmt. Sofern sie jetzt eine neue Erörterung der Angelegenheit wünscht, ist das Bundesministerium der Verteidigung hierzu bereit. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 70 und 71): Welches Sicherungs- bzw. Sanierungsvorhaben kommt nach Ansicht der Bundesregierung für den mit Munition und arsenhaltigen Abbauprodukten chemischer Kampfstoffe verseuchten Boden des jetzt gesperrten Truppenübungsplatzes MunsterNord in Frage? Wie lautet der Maßnahmen-Katalog zum Schutz von Boden und Grundwasser, auf dessen Vorbereitung der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in seiner Antwort auf die schriftliche Frage 123 der Abgeordneten Frau Garbe im Dezember 1987 (Drucksache 11/1586) hingewiesen hat? Zu Frage 70: Die Zuständigkeit für die angesprochenen Sicherungs- bzw. Sanierungsvorhaben liegt beim Land Niedersachsen. Zur Zeit wird die Arsenbelastung des Bodens in einem systematischen Meßprogramm ermittelt. Nach Abschluß der Untersuchung werden im Einvernehmen mit der für die Altlastensanierung zuständigen Niedersächsischen Landesregierung die Möglichkeiten einer Sanierung geprüft. Zu Frage 71: Die Niedersächsische Landesregierung führt zur Zeit für die Altlasten in Niedersachsen — zu denen auch der Truppenübungsplatz Munster-Nord gehört — eine Gefährdungsabschätzung durch. Sie wird dabei soweit wie möglich von der Bundeswehr unterstützt. Nach Abschluß dieser Untersuchungen müssen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser gemeinsam festgelegt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 72 und 73): Zu welchen Ergebnissen kommt eine bisher nicht veröffentlichte Studie über die Belastung des Grundwassers im Raum Munter aus Rüstungsaltlasten, und warum hat die Bundesregierung sie bisher als „vertraulich" eingestuft? Wird die Bundeswehr für die Zeit der Sperrung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord ihren Übungsbetrieb einschränken, oder wird sie auf andere Übungsplätze in der Region ausweichen? Zu Frage 72: Es gibt keine als „vertraulich" eingestufte Studie über die Belastung des Grundwassers im Raum Munster aus Rüstungsaltlasten. Das Grundwasser wird seit vielen Jahren von den zuständigen Landesdienststellen regelmäßig untersucht. Bisher ergaben sich keine kritischen Werte. Der Truppenübungsplatz Munster-Nord wurde für den Ausbildungsbetrieb gesperrt, weil Untersuchungen von Bodenproben der Erdoberfläche aus einem bisher für die militärische Ausbildung genutzten Bereich eine hohe Arsenbelastung ergeben haben. Auch diese Meßergebnisse wurden von der Bundesregierung nicht als „vertraulich" eingestuft. Zu Frage 73: Hauptnutzer des Truppenübungsplatzes MunsterNord ist die Kampftruppenschule 2, an der die Führerausbildung für die gepanzerten Kampftruppen durchgeführt wird. Einschränkungen des Übungsbetriebes bedeuten Laufbahnnachteile für den einzelnen Soldaten. Um diese Einschränkungen zu kompensieren, müssen der Kampftruppenschule 2 auf den Truppenübungsplätzen Munster-Nord und Bergen zu Lasten der dort übenden standortfremden Truppenteile Mitbenutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schilling (GRÜNE) (Drucksache 11/6348 Fragen 74 und 75): Welche Arsen-Verbindungen in welchen Konzentrationen wurden kürzlich von der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle (WWD) auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Munster-Nord gemessen? Welche Aussagen machen die WWD-Analysen zu den Verursachungsfaktoren der Arsen-Kontamination? Zu Frage 74: Bei den arsenhaltigen Substanzen kann es sich nur handeln um: — Diphenylarsinchlorid Clark I Blaukreuz — Diphenylarsincyanid Clark II Blaukreuz — Phenylarsindichlorid Pfiffikus — Methylarsindichlorid Medikus — Äthylarsindichlorid Gelbkreuz 1 Grünkreuz 3 — 2 Chlorvinyldichlorarsin Lewisit — 10-Chlor-5, 10-dihydrophenarsazin Adamsit oder deren Abbauprodukte. 15008* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1990 Es handelt sich ausschließlich um Reiz-/Kampfstoffe aus der Zeit vor 1945. Die systematische und flächendeckende Untersuchung des Truppenübungsplatzes ist angelaufen. Von den bislang ausgewerteten Proben (200) zeigt nur eine eine erhöhte Arsenkonzentration (Meßwert: 81,6 Milligramm pro Kilogramm Erdreich). Der natürliche Arsengehalt liegt bei ca. 5 Milligramm pro Kilogramm Erdreich. Zu Frage 75: Die WWD-Analysen machen hierzu keine Aussagen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 6348 Frage 76): Welche Gründe sprechen dagegen, den Belastungsausgleich — dessen Regelungen für den Belastungsausgleich von Soldaten in der Praxis zu erheblicher Unruhe und Kritik geführt haben —, wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist mit 100 % der jeweiligen — individuellen — Tagesbesoldung zu vergüten, wobei das Wehrbereichsgebührnisamt lediglich eine Mitteilung über die Anzahl der zu berücksichtigenden Ausgleichstage zu erhalten hätte, um den Ausgleichsbetrag zusammen mit dem Gehalt zu überweisen? Der Belastungsausgleich hat deshalb in der Praxis zu zahlreichen Eingaben von Soldaten geführt, weil es sich hier im Gegensatz zur bisherigen pauschalen Abgeltung um einen völlig neuartigen, individuellen Dienstzeitausgleich handelt. Bereits jetzt zeigt sich, daß damit eine Reduzierung der Dienstzeit, vermehrte Freistellung vom Dienst und auch ein individuell höherer finanzieller Ausgleich erreicht wird. Folgende Gründe sprechen gegen den Vorschlag individueller Tagesbesoldungssätze: 1. Ein Ausgleich in Höhe der individuellen Tagesbesoldung widerspricht der bisherigen, vom Bundestag gebilligten Konzeption einheitlicher, vom Dienstgrad unabhängiger Vergütungssätze. 2. Die entstehenden Kosten könnten überdies nur nach langwierigen Feststellungen über die Dienstleistung der einzelnen Dienstgradgruppen ermittelt werden. Der damit verbundene bürokratische Arbeitsaufwand wäre nicht zu rechtfertigen. 3. Der Vorschlag brächte keine Verwaltungsvereinfachung, da auch schon jetzt den Wehrbereichsgebührnisämtern lediglich die Anzahl der großen und kleinen Anrechnungsfälle zu melden ist; der erhöhte Wehrsold wird ohnehin bei der Truppe gezahlt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege Geis, Sie machen also einen Unterschied zwischen der Vergewaltigung außerhalb der Ehe und der Vergewaltigung innerhalb der Ehe. Wie halten Sie es denn mit anderen Verbrechen? Wie halten Sie es denn mit einem Mord außerhalb der Ehe und innerhalb der Ehe? Würden Sie auch hier sagen: Das ist etwas anderes?


Rede von Norbert Geis
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bei einer Vergewaltigung spielt die Beziehung zweier Menschen eine entscheidende Rolle. Das wissen Sie.

(Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE]: Das ist doch um so schlimmer!)

Bei allen Strafprozessen, die sich damit beschäftigt haben, spielt das eine entscheidende Rolle. Deswegen müssen Sie, ob Sie wollen oder nicht, vernünftigerweise zwischen dem Tatbestand innerhalb einer Ehe und dem Tatbestand außerhalb einer Ehe unterscheiden. Wer das nicht tut, der geht glatt an der Wirklichkeit vorbei.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Folz-Steinacker [FDP]: Das darf doch nicht wahr sein!)

Lassen Sie mich diesen einen Gedanken noch zu Ende bringen: Sie treten ein gegen die Gewalt des Mannes gegenüber der Frau, aber Sie kämpfen und treten ein für die freie Gewalt gegenüber dem noch nicht geborenen Kind. Das ist ein Widerspruch, den ich nicht nachvollziehen kann und den man schlechterdings mit normalen Verstand überhaupt nicht nachvollziehen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie versuchen, diesen Widerspruch mit Allgemeinplätzen zu überspielen: „Helfen statt Strafen" oder „Man muß das in die Verantwortung der Frau geben". Aber was meinen Sie eigentlich mit „Verantwortung"? Eine Frau, die sich für ihr Kind verantwortlich fühlt, braucht kein Strafrecht; sie wird das Leben des Kindes gegen alle Bedrängnis schützen. Aber diese Verantwortlichkeit meinen Sie ja gar nicht. Sie meinen freie Verfügung, Sie meinen Willkür, Sie meinen freie Bahn für die Gewalt gegen das Kind, und das ist der Widerspruch.

(Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Zum Thema!)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg)?