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    Plenarprotokoll 11/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Irmer 14651 C Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transporte gefährlicher Güter durch Militärfahrzeuge (Drucksache 11/1379) b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefährdung der Sicherheit auf dem Nord-Ostsee-Kanal durch die Erweiterung der Befreiung von der Lotsenannahmepflicht durch die Bundesregierung (Drucksache 11/5278) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu den Anträgen der Fraktion der SPD aa) Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW bb) Überladung von Gefahrgut-LKW cc) Bruchsichere Transportbehälter und Tanks dd) Bremssystme für Gefahrgut-LKW ee) Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut-LKW ff) Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter gg) Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter hh) Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer ii) Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten jj) Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte kk) Gefahrgutbeauftragte 11) Informationssystem für GefahrgutTransporte mm) Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter nn) Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrgut-Transporte oo) Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter pp) Unfallrisiken bei Gefällestrecken qq) Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter rr) Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksachen 11/1110, 11/1112, 11/1113, 11/1114, 11/1115, 11/1367, 11/1368, 11/1369, 11/1370, 11/1371, 11/1372, 11/1373, 11/1374, 11/1375, 11/1376, 11/1377, 11/1378, 11/1380, 11/4529) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Erhöhung der Sicherheit von LKW-Transporten, insbesondere beim Transport von Sonderabfällen und Gefahrgut (Drucksachen 11/2878, 11/4591) Daubertshäuser SPD 14618 A Jung (Limburg) CDU/CSU 14621 A Frau Rock GRÜNE 14622 D Gries FDP 14623 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14625 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Humanitäres Kriegsvölkerrecht b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäres Kriegsvölkerrecht (Drucksachen 11/2118, 11/3295, 11/5943) Verheugen SPD 14627 B Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 14629 D Verheugen SPD 14630 D Frau Schilling GRÜNE 14631 C Dr. Feldmann FDP 14632 C Schäfer, Staatsminister AA 14633 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Visumzwanges gegenüber Ungarn (Drucksachen 11/2203, 11/5724) Dr. Nöbel SPD 14634 B Clemens CDU/CSU 14635 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14636 B Lüder FDP 14637 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 14637D Dr. Penner SPD 14638 A Dr. Nöbel SPD 14638 B Krey CDU/CSU 14638 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990 bis 1994) (Drucksachen 11/5426 Nr. 3.3, 11/5789) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wissenschaftlichen Programm THE HUMAN FRONTIER (Drucksachen 11/2487, 11/5791) Jäger CDU/CSU 14639 A Vosen SPD 14640 D Timm FDP 14641 D Dr. Briefs GRÜNE 14642 D Catenhusen SPD 14644 B Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 14645 D Dr. Briefs GRÜNE 14646D, 14648 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags des Abgeordneten Bohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gleichstellung der deutschen Sprache als Amtssprache in europäischen Gremien (Drucksache 11/5953) Dr. Rüttgers CDU/CSU 14649 B Brück SPD 14650 A Irmer FDP 14651 C Dr. Wulff CDU/CSU 14652 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14653 D Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/5014) Meneses Vogl GRÜNE 14655 A Höffkes CDU/CSU 14655 D Bindig SPD 14656 D Dr. Hirsch FDP 14657 C Schäfer, Staatsminister AA 14658 B Nächste Sitzung 14659 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14661* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14661* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14617 189. Sitzung Bonn, den 19. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90 * Antretter SPD 19. 01. 90 * Bachmaier SPD 19. 01. 90 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 19. 01. 90 Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 * * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Frau Conrad SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 19. 01. 90 Doss CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Faße SPD 19. 01. 90 Fellner CDU/CSU 19. 01 .90 Francke (Hamburg) CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Friedmann CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Gallus FDP 19. 01. 90 Gattermann FDP 19. 01. 90 Dr. Gautier SPD 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Glos CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19. 01. 90 Dr. Haack SPD 19. 01. 90 Haack (Extertal) SPD 19. 01. 90 Harries CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Häfele CDU/CSU 19. 01. 90 Häuser SPD 19. 01. 90 Heimann SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Hinrichs CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 * * Kirschner SPD 19. 01. 90 Klein (München) CDU/CSU 19. 01. 90 Kolbow SPD 19. 01. 90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Leidinger SPD 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mechtersheimer GRÜNE 19. 01. 90 Nagel SPD 19. 01. 90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90 * Dr. Osswald SPD 19. 01. 90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 * * Pfeifer CDU/CSU 19. 01. 90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Dr. Pick SPD 19. 01. 90 Dr. Pinger CDU/CSU 19. 01. 90 Rauen CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19. 01. 90 Reschke SPD 19. 01. 90 Reuschenbach SPD 19. 01. 90 Schartz CDU/CSU 19. 01. 90 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 19. 01. 90 von Schmude CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Schulte CDU/CSU 19. 01. 90 (Schwäbisch Gmünd) Schütz SPD 19. 01. 90 Schwarz CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 19. 01. 90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Tietjen SPD 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Trenz GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19. 01. 90 Voigt (Frankfurt) SPD 19. 01. 90 Waltemathe SPD 19. 01. 90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 Wissmann CDU/CSU 19. 01. 90 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen Tierzuchtgesetz Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG) Gesetz zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz - KatSErgG) Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz - THW-HelfRG -) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990) Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Verstromungsgesetzes 14662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG): 1. Der Bundesrat begrüßt das Verlangen des Deutschen Bundestages, daß ihm die Bundesregierung a) über die Ergebnisse des zu den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Planspiels sowie b) nach Vorliegen erster Erfahrungen mit der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen — über die Auswirkungen der UVP auf die Dauer der Zulassungsverfahren und — über die Erfahrungen mit den Verwaltungsvorschriften zu § 20 UVPG berichten soll. 2. Der Bundesrat unterstützt die Forderung des Deutschen Bundestages, Nummer 17 des Anhangs zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (Gentechnische Anlagen) an die jeweiligen Anforderungen der betreffenden EG-Richtlinien und eines künftigen Gentechnikgesetzes anzupassen. 3. Der Bundesrat bedauert, daß der Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates im ersten Durchgang — Beschluß vom 23. September 1988, Drucksache 335/88 (Beschluß) — nicht aufgegriffen hat, geringfügige Gewässerausbauten aus der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auszunehmen. Der Bundesrat hatte hierzu in den Ziffern 20 und 22 seiner Stellungnahme eine Aufzählung der umweltverträglichkeitspflichtigen Ausbauvorhaben vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das in diesen Empfehlungen zum Ausdruck kommende Anliegen nach wie vor für grundsätzlich berechtigt. Er bittet deshalb die Bundesregierung, die Forderung des Bundesrates in anderer geeigneter Weise aufzugreifen. Es kommen dazu drei verschiedene Wege in Betracht: — Zum einen könnte daran gedacht werden, bei einer aus anderen Gründen erforderlichen Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes das Plangenehmigungsverfahren anstelle des Planfeststellungsverfahrens neben dem Fall, daß mit Einwendungen nicht zu rechnen ist, auch bei unbedeutenden Ausbaumaßnahmen vorzusehen, etwa nach dem Vorbild des § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes. — Zum zweiten könnten unbedeutende Ausbaumaßnahmen, d. h. solche, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt besorgen lassen, durch Verordnung der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des vorliegenden Gesetzes aus der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgenommen werden. — Schließlich erschiene es auch akzeptabel, der geringeren Umweltrelevanz kleinerer Ausbaumaßnahmen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gemäß Artikel 1 § 20 des Gesetzes die Anforderungen an die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend zurückgeschraubt werden. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung baldmöglichst einen dieser Wege beschreitet, um vom Umweltschutz nicht gebotene Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 UVPG vorzubereiten und mit den Ländern zu beraten, durch die sichergestellt werden kann, daß einerseits alle umweltbedeutsamen wasserbaulichen Vorhaben auch unabhängig davon, oh sie nach den wasserrechtlichen Vorschriften einer Planfeststellung bedürfen, zwingend der Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden, andererseits solche wasserbaulichen Maßnahmen, deren Umwelterheblichkeit gering ist und die nicht in der Anlage 1 zur Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG) genannt sind, zweifelsfrei von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, unverzüglich den Entwurf von Verwaltungsvorschriften nach § 20 UVPG mit den Ländern abzustimmen und dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990 — BeschFG 1990) Der Bundesrat — stellt fest, daß in dem Gesetzesvorhaben aus einer rechtlichen Fehleinschätzung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BT-Drucksache 10/2102) zur Tragweite des § 6 BeschFG hinsichtlich einer tarifvertraglichen Rechtsposition der öffentlichen Hände keine Folgerungen gezogen worden sind; — bedauert dies auf dem Hintergrund der seinerzeit aufgezeigten finanziellen Risiken für die Länder in einer Größenordnung von rd. 500 Millionen DM, die nunmehr durch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tragen kommen, und er behält sich Gesetzesinitiativen zum Beschäftigungsförderungsgesetz vor. Das 1985 in Kraft getretene Beschäftigungsförderungsgesetz mit dem darin verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 Abs. 1 BeschFG) traf bei Bund, Ländern und Gemeinden auf die tarifvertragliche Rechtslage, daß ein zahlenmäßig erheblicher Personenkreis Teilzeitbeschäftigter mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit von der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist (§ 3 Buchst. q BAT). Bei den Ländern sind dies insbesondere nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die unterhalb des BAT-Vergütungsniveaus bezahlt werden. Bei den Beratungen des Entwurfs des Beschäftigungsförderungsgesetzes waren Zweifel aufgetreten, ob diese tarifvertragliche Rechtslage von der Vorschrift des § 6 des Gesetzentwurfs getragen wurde, der vorsieht, daß von dem Gleichbehandlungsgebot durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Um Mehrkosten für die Länderhaushalte zu vermeiden, die in Höhe von rd. 500 Millionen DM entstanden wären, wenn der tarifvertraglichen Grundlage der Boden entzogen worden wäre, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 1984 (BT-Drucksache 10/2102) vorgeschlagen, die rechtlichen Zweifel durch Ergänzung der Vorschrift des § 6 Beschäftigungsförderungsgesetz zu beseitigen. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung (BT-Drucksache 10/2102) nicht zu. Sie teilte zwar die von finanzpolitischen Überlegungen getragenen Erwägungen des Bundesrates, sah jedoch juristisch keinen Handlungsbedarf. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde durch das Bundesarbeitsgericht nicht bestätigt. Aufgrund der damaligen Gegenäußerung der Bundesregierung hätte im Zuge dieses Gesetzesvorhabens dem Willen des Gesetzgebers zur Geltung verholfen werden müssen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1990 (Haushaltsgesetz 1990) 1. Kontinuität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung haben nach Auffassung des Bundesrates wesentlichen Anteil an der guten konjunkturellen Entwicklung. Sie hatte einen deutlich höheren Zuwachs der Steuereinnahmen zur Folge, als bislang angenommen und ermöglichte die Absenkung von Ausgabenansätzen, vor allem der Aufwendungen für Arbeitslose. Der Bundesrat erwartet von den 1990 in Kraft tretenden Steuerentlastungen eine weitere Verstärkung und Verstetigung des wirtschaftlichen Aufschwunges. Er würdigt die entsprechende Absenkung der Nettokreditaufnahme um 6,7 Milliarden DM als konsequente Fortsetzung des Kurses zur Sanierung der Bundesfinanzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Januar 1990 14663* 2. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung weiterhin in dem Bemühen, den Ausgabenanstieg eng zu begrenzen. Er ist der Auffassung, daß im Vollzug sich ergebende Mehreinnahmen oder Minderausgaben möglichst zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden sollten. 3. Die derzeitigen großen Veränderungen in der DDR und in osteuropäischen Staaten werden sich auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden auswirken. Soforthilfen für Bürger und Staat der DDR sind weiterhin von Bund und Kommunen zu tragen. Die Länder sind ihrerseits bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten der DDR und ihren regionalen Gliederungen grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Verkehr, Wissenschaft und Technik anzubieten mit dem Ziel einer Ausweitung der Hilfe und eines Ausbaus der Kooperation. Auch die EG ist aufgefordert, ihren Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas zu leisten. 4. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung wichtigen Anliegen des Bundesrates, wie vor allem der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgaben „Hochschulbau" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie der Ansätze für den Bundesfernstraßenbau (s. Drucksache 270/89 — Beschluß — vom 22. September 1989) nicht gefolgt ist. Er hält es für erforderlich, bei der Gestaltung künftiger Haushaltspläne diese wichtigen Bereiche bedarfsgerecht auszustatten. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz — WoBauFG) Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz/WoBauFG) sieht in Art. 1 Nr. 10 erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung vor. Der Nachweis, daß die Beleg- und Mietpreisbindung eingehalten wird, ist für jedes Jahr durch eine Bescheinigung der nach § 3 Wohnungsbindungsgesetz zuständigen Stelle zu führen. Nach dem neu eingefügten § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG ist u. a. zu bescheinigen, daß der Steuerpflichtige die Wohnung nur an Personen vermietet hat, für die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes oder nach § 88a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgestellt werden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß die Bescheinigung nach § 7 k Abs. 2 Nr. 5 i. V. mit Abs. 3 EStG auch dann zu erteilen ist, wenn der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses nicht mehr die Voraussetzungen des § 5 Wohnungsbindungsgesetz oder nach § 88 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erfüllt, weil er entweder die dort genannten Einkommensgrenzen überschreitet oder die Größe der Wohnung nicht mehr angemessen ist. Die zuständige Stelle hat daher nur zu prüfen, ob zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bescheinigung über die Wohnungsberechtigung ausgestellt worden ist. Würde § 7 k EStG so ausgelegt, daß die Voraussetzungen der Wohnberechtigung in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums vorliegen und bescheinigt werden müßten, so hätte dies zur Folge, daß der Vermieter die Steuervergünstigung rückwirkend für den gesamten Begünstigungszeitraum aufgrund von Umständen verlieren könnte, die seinem Einflußbereich entzogen sind. Eine solche Auslegung ist durch den Wortlaut der Vorschrift nicht geboten. Sie entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers. Dies zeigt sich vor allem daran, daß der Vermieter die Steuervergünstigungen nach einer auf Empfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in das Gesetz aufgenommenen Regelung auch dann nicht verlieren soll, wenn er nach dem Auszug des Mieters einen zu dem begünstigten Personenkreis zählenden Mieter nicht finden und die zuständige Stelle innerhalb von 6 Wochen einen solchen Mieter nicht nachweisen kann. Für den Fall, daß die Auslegung des Bundesrates nicht geteilt wird, hält der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Gesetzes für unabdingbar. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1989 ihren Änderungsantrag auf Drucksache 11/6081 (neu) zurückgezogen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehender Vorlage absieht: Drucksache 11/4607 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 2 Drucksache 11/3311 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/4680 Nr. 2.2 Drucksache 11/5051 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5642 Nr. 3.3-3.6, 3.8, 3.9, 3.11 Drucksache 11/5722 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/4081 Nr. 2,16
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    Rede von Michael Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Daubertshäuser, ich darf drei Vorbemerkungen machen, weil ich auf das eingehen will, was Sie gesagt haben. Das erste: Ich muß mich mit Nachdruck dagegen verwahren, daß Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, als ob lediglich das Stellen Ihrer Anträge zu mehr Sicherheit in diesem wichtigen Bereich führen könnte und als ob die Regierung untätig gewesen wäre. Das Gegenteil ist der Fall.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die zweite Bemerkung: Mich wundert eigentlich — das gilt nicht nur für den Verkehrsbereich, sondern auch für die anderen Felder der Politik — , daß Sie immer dann die großartigen Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn Sie in der Opposition sind. Als Sie in der Regierungsverantwortung waren, haben Sie dieses Feld vollkommen unbeackert gelassen. Warum eigentlich?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Daubertshäuser [SPD]: Erblast!?)

    — Ja, das ist die Erblast. Wenn Sie das selbst schon erkennen, muß es ja stimmen.
    Die dritte Bemerkung: Gerade der Prozeß vor dem Landgericht meiner Heimatstadt hat doch bewiesen, daß es eben nicht nur eine Frage der gesetzlichen Grundlagen, der Vorschriften ist, sondern auch eine Frage der Einhaltung der Bestimmungen. Insofern ist das doch kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern fehlerhaftes Handeln des Menschen, was ja überhaupt die Hauptursache von Unglücken im Straßenverkehr ist, wie Sie eigentlich selbst wissen müßten. Das ist die Problematik.

    (Daubertshäuser [SPD]: Aber der Minister ist für Kontrollen und Sanktionen verantwortlich, Herr Kollege Jung!)

    — Auch durch schärfere Sanktionen wird es nicht möglich sein, das vollkommen zu ändern.

    (Daubertshäuser [SPD]: Damit unterstreichen Sie doch noch einmal die Untätigkeit! Sie heißen die Untätigkeit gut!)

    Lassen Sie mich jetzt zur Sache kommen. Es ist vollkommen richtig — da stimme ich mit Ihnen wieder überein — , daß der Schatten von Herborn auch über dieser Debatte des Bundestages liegt, noch dazu, weil das Landgericht meiner Heimatstadt vor zwei Tagen die strafrechtliche Würdigung dieses schrecklichen Ereignisses vom Juli 1987 vorgenommen hat. Viele Prozeßteilnehmer haben sich natürlich über das Strafverfahren im konkreten Fall hinaus die Frage gestellt, ob denn alles Notwendige getan worden sei, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.
    Der Bundestag und insbesondere der Verkehrsausschuß haben sich intensivst mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben bereits im April 1988 ein sehr umfangreiches öffentliches Anhörungsverfahren mit der Beteiligung vieler Sachverständiger durchgeführt.
    Wie ist die Problemlage? Auf deutschen Verkehrswegen werden jährlich in erheblichem Ausmaß Gefahrguttransporte durchgeführt. Insgesamt waren es — auf dieses Sonderproblem komme ich gleich noch zu sprechen — ohne Straßengüternahverkehr im Jahre 1986 — neuere Zahlen liegen uns nicht vor —186 Millionen t. Davon entfielen 41 Millionen t auf den Straßengüterfernverkehr. Der überwiegende Teil der Gefahrguttransporte im Straßenfernverkehr bestand mit 74 % aus entzündbaren flüssigen Stoffen wie Benzine, Dieseltreibstoffe, Heizöle und sonstige brennbare Flüssigkeiten.
    Nun zum besonderen Problem: Im Straßengüternahverkehr wurden etwa 200 Millionen t befördert. Mit diesem Problem müssen wir uns auseinandersetzen, weil hier eine Verlagerung z. B. auf die Bahn oder das Schiff überhaupt nicht möglich ist, weil es sich z. B. um Verteilerverkehre zu Tankstellen oder zu den einzelnen Wohnhäusern handelt, was nicht anders als mit dem Lkw machbar ist. Das ist die Situation.
    Im übrigen will ich anmerken, daß die Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter von der Straße auf die Bahn kein Allheilmittel ist. Gefahren und Unfälle gibt es auch dort, wie wir wissen, und es bestehen sogar zusätzliche Risiken bei der Umladung von Schiene auf Straße. Im übrigen fehlen teilweise auch die notwendigen Bahnkapazitäten, um die Beförderung umzustrukturieren.
    Das bedeutet: Der Straßentransport muß noch sicherer gemacht werden. Ich habe bereits eingangs gesagt: Diese Aufgabenstellung hat die Bundesregierung unter dem früheren Verkehrsminister Warnke und dem jetzigen Minister Zimmermann gelöst. Es sind Vorschriften zur Verbesserung im technischen Bereich erlassen worden, auch die rechtliche Ausgestaltung wurde den neuen Anforderungen angepaßt, und das Hauptproblem, die Gefahr „Mensch", wurde berücksichtigt. Ich erinnere an die Rechtsverordnung der Bundesregierung, die Sie, Herr Kollege, anscheinend nicht zur Kenntnis genommen haben, die Notwendiges und Sinnvolles veranlaßt hat.
    Beispielhaft will ich hier folgendes erwähnen: Regelung und Verlagerung des Transportes gefährlicher Güter in erheblichem Umfange, soweit dies aus den vorgenannten Gründen überhaupt machbar war. Dazu dienen im übrigen auch die Kooperationsvereinbarungen z. B. in der Chemie und in der Mineralölwirtschaft und zwar untereinander und mit der Deutschen Bundesbahn.
    Nächster Punkt: die Nutzung sicherer Straßenabschnitte, Verbesserung der Schulung von Fahrzeugführern, Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Betrieben, die mindestens 50 t Gefahrgut jährlich verpacken, versenden oder befördern. Dort muß eine besondere Schulung nachgewiesen werden. Sie wissen, daß wir gerade in diesem Punkt eine Anregung von Ihnen aufgenommen haben, weil wir selbstverständlich gemeinsam handeln wollen und jederzeit bereit sind, sinnvolle Anregungen der Opposition in unser Maßnahmepaket mit aufzunehmen.



    Jung (Limburg)

    Wir haben technische Verbesserungen der Fahrzeuge eingeführt; sie bedürfen zum Teil noch der Notifizierung bei der EG-Kommission. Ich nenne beispielhaft automatische Blockierverhinderer, automatische Nachsteller der Bremsgestänge und Vorschriften über eine größere Kippstabilität für kofferförmige Tanks.
    Europa ist im übrigen auch bei der Gefahrgutdebatte ein wichtiges Stichwort. Wir sind das größte Transitland in Europa; der Verkehr wird beim Binnenmarkt ab 1993 noch weiter zunehmen. Wir haben von daher ein besonderes Interesse daran, daß die Vorschriften in Europa harmonisiert werden und daß die geltenden Gesetze und ihre Einhaltung auch kontrolliert werden. Der deutsche Standard ist im übrigen auch in diesem Bereich der höchste in Europa. Auch dies, meine Damen und Herren von der Opposition, sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
    Die Kontrollen in diesem wichtigen Bereich sind Ländersache. Selbstverständlich müssen sie intensiviert werden und in die Betriebe vorverlegt werden. Das Beispiel Herborn hat gezeigt, daß das Problem nicht nur in schärferen Vorschriften liegt, sondern in der Einhaltung bestehender Gesetze.
    Unabhängig davon haben wir auch die Sanktionen verschärft — ich verweise auf die Gefahrgutverordnung Straße — und den ab 1. Januar dieses Jahrs geltenden neuen Bußgeldkatalog.
    Dort haben wir das, was sinnvoll ist, angepackt; wir haben nämlich analysiert, wie und wo Unfälle zustande kommen, und haben diese Ursachen entsprechend aufgenommen und mit Sanktionen bewehrt.
    Ich nenne beispielhaft die drastische Anhebung der Ahndungssätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen, differenziert nach der Gefahrenlage, nämlich nach innerorts und außerorts. Besonders unfallträchtige Verkehrsverstöße im Gefahrengutbereich werden stärker geahndet.
    Es gibt ein früheres Einsetzen der Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie wissen, daß dieses Mittel besonders geeignet ist — das sage ich auch aus meiner anwaltlichen Praxis — , präventiv zu wirken, weil die Möglichkeit, den Führerschein zu verlieren, besonders drakonisch für denjenigen wirkt, der mit dieser Gefahr konfrontiert ist.
    Wir haben eine Differenzierung vorgenommen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Ahndungssätzen für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw nach dem jeweiligen Gefahrenpotential, das dort vorhanden ist.
    Wir haben vor allen Dingen eins gemacht, Herr Kollege, was Sie hier bestreiten: Wir haben nämlich nicht nur, wie Sie es formulieren, das schwächste Glied in der Kette, den Fahrer, herangenommen, sondern wir haben erhebliche Sanktionen gegen die Halter ausgeworfen. Wir haben die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung dort genauso mit hineingenommen wie die Frage der sonstigen Sanktionen. Wir haben dies gemacht, während Sie in Ihrer früheren Tätigkeit darüber immer nur geredet haben.
    Herr Kollege, im übrigen weist ja gerade das Urteil des Landgerichtes Limburg darauf hin, daß der Halter stärker zur Verantwortung gezogen wird als der Fahrer. Insofern muß es die gesetzgeberischen Grundlagen dafür ja geben. Sonst wäre das gar nicht möglich gewesen.

    (Zuruf von der SPD: Vom Richter! Weil der Richter das gemacht hat, was vernünftig ist!)

    — Sie haben doch eine Verschärfung im Strafrechtsbereich gefordert. Wenn es das so nicht gäbe, hätte so nicht geurteilt werden können, Herr Kollege.

    (Zuruf von der SPD: Entzug der Konzession ist nicht Strafrecht, Herr Kollege!)

    — Sie nehmen das nicht zur Kenntnis, was Ihnen nicht paßt, Herr Kollege. So geht es natürlich nicht.
    Ich weise auf weitere Maßnahmen hin, auf solche im baulichen Bereich wie Auslaufstrecken gerade in Herborn, Bremsbetten und anderes mehr. Ich weise hin auf die Realisierung des Ortsumgehungsprogramms, das die Bundesregierung im Straßenbau mit Nachdruck betreibt, den bundesweiten Atlas für Gefälle- und Gefahrgut-Verbotsstrecken und sage, daß alle diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein können, wenn nicht jeder Tätige im Bereich des Gefahrguts um seine besondere Verantwortung weiß.
    Im übrigen — auch das sollte einmal gesagt werden — gibt es viele, die verantwortungsbewußt handeln. Auch denen sollten wir an dieser Stelle Dank sagen. Mein Appell geht deshalb dahin, diese besondere Verpflichtung wahrzunehmen. Ich sage, daß wir alles dafür getan haben und weiterhin dafür tun werden, daß Herborn sich nicht wiederholt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Rock.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helga Brahmst-Rock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier und heute befassen wir uns mit einem Thema, das eigentlich über jede Kontroverse erhaben sein müßte, nämlich mit dem Transport gefährlicher Güter, mit dem Transport gefährlicher Güter insbesondere über die Straße. Nach dem folgenschweren Unfall von Herborn, der sich vor drei Jahren ereignete, wurde hier von allen Parteien, zumindest in öffentlichen Äußerungen, Handlungsbedarf erkannt. Schlagartig schien allen bewußt zu werden, daß jeden Tag geladene Zeitbomben über unsere Straßen rollen.
    Das Thema Gefahrgut ist, wenn man von der Thematisierung der Urteilsverkündung absieht, die am Mittwoch erfolgt ist — wie die Kollegen hier schon ausgeführt haben — , aus dem öffentlichen Interesse anscheinend verschwunden. Es hat den Eindruck, als befaßten sich nur noch wenige Experten und Interessierte mit diesem Thema. Nur in unmittelbarer Umgebung von Herborn sind die Folgen dieses Unfalls nach wie vor präsent. Dort ist es bis heute nach wie vor lediglich glückliche Fügung und keineswegs verabschiedeten Richtlinien und Gesetzen zu verdanken,

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig! Jawohl!)


    Frau Rock
    wenn wir von Unfällen dieses Ausmaßes verschont geblieben sind.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Sondern, woran liegt es denn?)

    — Daß das Problem nicht umfassend erkannt, analysiert und Lösungen nicht umgesetzt worden sind, verehrter Herr Kollege!
    Zur Verabschiedung stehen hier unter anderem eine Vielzahl von Einzelanträgen der SPD, die sich im wesentlichen mit technischen Verbesserungen von Gefahrguttransporten befassen.

    (Zuruf von der SPD: Aber nicht nur!)

    — Nicht nur; ich sage ja: im wesentlichen!
    Niemand, der im Besitz eines gesunden Menschenverstandes ist, kann Verbesserungen, auch technische Verbesserungen, ablehnen. Man muß aber gleichzeitig die Frage stellen, ob damit tatsächlich auch das Problem gelöst ist. Lassen Sie mich hierzu aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes Werkverkehr und Verlader zitieren, da ich annehme, daß dieser den meisten hier wesentlich näher steht als die Fraktion DIE GRÜNEN. Ich zitiere also:
    Ein Zusammenhang zwischen technischem Fortschritt und Risikoverlagerung des Fahrers dürfte als erwiesen gelten. Bessere technische Ausrüstungen verleiten dazu, die gegebenen Möglichkeiten auszunutzen, erhöhen also indirekt die Risikobereitschaft des Fahrers.
    Diesen Punkt, den menschlichen Faktor, müssen wir also in unsere Überlegungen ganz besonders einbeziehen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    wenn wir tatsächlich mehr Sicherheit auf unseren Straßen haben wollen — insbesondere für den Transport gefährlicher Güter, den wir nicht isoliert von den übrigen Transporten sehen dürfen. So halten wir es für dringend erforderlich, die sozialen Bedingungen der Lkw-Fahrer zu verbessern, um hier zu einem höheren Maß an Sicherheit zu kommen. Es geht nicht an, daß den Lkw-Fahrern als dem schwächsten Glied in der Transportkette fast die gesamte Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf von Transporten zugemutet wird, wenn sie derart unter Druck gesetzt werden, daß ihnen nichts anderes übrig bleibt, als Lenk- und Ruhezeiten zu überschreiten, daß ihnen nichts anderes übrig bleibt, als gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verstoßen, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen.

    (Jung [Limburg] [CDU/CSU]: Verteufeln Sie doch nicht einen ganzen Berufsstand!)

    — Gerade das tue ich nicht. Ich benenne das Problem hier, indem ich sage: Es geht nicht an, daß wir versuchen, es auf dem Rücken der Lkw-Fahrer auszutragen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Es ist der absolut falsche Problemansatz, werter Herr Kollege, wenn wir eine Lösung dadurch herbeiführen wollen, daß wir die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw heraufsetzen.

    (Daubertshäuser [SPD]: Richtig!)

    Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind alltäglich. Das ist bekannt. Es ist auch ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten.
    Eine wirkungsvolle Maßnahme wäre es, nicht bei den Lkw-Fahrern, sondern bei den Haltern anzusetzen. Man muß darangehen, einem Halter die Konzession zu entziehen, und zwar sehr schnell und nicht in einem komplizierten Verfahren, das dann irgendwo auf irgendwelchen Schreibtischen ruht. Wir fordern deshalb nachdrücklich auch die Anwendung des Art. 15 der EG-Verordnung, die eine Terminsetzung verhindert, die von vornherein ein rechtswidriges Verhalten von Lkw-Fahrern notwendig macht.
    Mir ist es wegen der Kürze der Zeit nicht mehr möglich, hier alle notwendigen Verbesserungen aufzuführen. Ich greife nur noch einen Punkt heraus, der mir besonders gravierend erscheint, nämlich die Ratifizierung der ILO-Konvention 153. Auch sie schlummert seit Jahren auf den Schreibtischen der Bundesregierung. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, diese Konvention endlich zu ratifizieren.
    Ich schließe mich im wesentlichen dem an, was der Kollege Daubertshäuser über notwendige Schritte wie Verkehrsvermeidung und Verkehrslenkung ausgeführt hat.
    Als Letztes: Wir müssen uns auch zu dirigistischen Maßnahmen im Straßengüterverkehr, ganz besonders im Bereich der gefährlichen Güter, durchringen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)