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    Plenarprotokoll 11/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 Inhalt: Nachruf auf die ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestages, Bundesminister a. D. Dr. Schröder und Klein (Dieburg) . . 14473 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Brandt und Dr. Laermann 14473 B Erweiterung der Tagesordnung 14473 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Erfolgen der Gesundheitsreform Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14474 A Dreßler SPD 14480 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 14485 C Kirschner SPD 14486 D Frau Wilms-Kegel GRÜNE 14488 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 14492 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 14494 A Heyenn SPD 14496 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 14498 A Egert SPD 14498 B Dr. Hoffacker CDU/CSU 14499 A Louven CDU/CSU 14499 D Frau Unruh fraktionslos 14501 C Dr. Hoffacker CDU/CSU 14502 B Wüppesahl fraktionslos 14504 A Egert SPD 14505 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bericht der Bundesregierung über die Verhandlungen mit der DDR (Drucksache 11/6214) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Deutschlandpolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/6231) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten (Drucksache 11/6236) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Garantie der polnischen Westgrenze (Drucksache 11/6237) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens (Drucksache 11/6250) II Deutscher Bundestag — í 1. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18 Januar 1990 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Modernisierung für Waffensysteme, insbesondere sofortiger Stopp der Entwicklung des Jagdflugzeuges 90 (Drucksache 11/6242) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkürzung des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes auf 12 Monate (Drucksache 11/6243) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Reduzierung der Präsenzstärke der Bundeswehr (Drucksache 11/6244) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Abgeordneten Such, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Drucksache 11/6249) Seiters, Bundesminister BK 14508 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 14512 B Lintner CDU/CSU 14516D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14518B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14521 D Roth SPD 14525 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14526 D Dreßler SPD 14530 B Dr. Hornhues CDU/CSU 14532 C Hoss GRÜNE 14534 B Dr. Gerhardt, Staatsminister des Landes Hessen 14535 B Conradi SPD 14536 B Dr. Vogel SPD 14537 C Rühe CDU/CSU 14540A, 14544 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 14543 A Gansel SPD 14544 A Wüppesahl fraktionslos 14544 B Büchler (Hof) SPD 14546 B Dr. Briefs GRÜNE 14546 D Tagesordnungspunkt 4: Überweisung im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 11/6174) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Drucksache 11/6241) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" Wirtschaftsjahr 1988 (Drucksache 11/6186) 14547 D Tagesordnungspunkt 5: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den zeitlichen Ablauf der Verwendung der Tranchen des neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) 1. Juli 1987 bis 31. Dezember 1987 (Drucksachen 11/3021 Nr. 2.2, 11/5202) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den zeitlichen Ablauf der Verwendung der Tranchen des neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) 1. Januar 1988 bis 30. Juni 1988 (Drucksachen 11/4758 Nr. 2.2, 11/5534) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 15 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/6013) . . 14548B Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortprogramm für schwangere Frauen, Müt- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 III ter und Familien — Hilfen mit Rechtsanspruch und Maßnahmen für eine kinder-und familienfreundlichere Gesellschaft (Drucksache 11/2532) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzept zur Sexualaufklärung (Drucksache 11/4978) Frau Dr. Götte SPD 14557 C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 14559 A Jäger CDU/CSU 14560 D Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 14561 C Geis CDU/CSU 14563 B Frau Würfel FDP 14564 C Conradi SPD 14565 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 14567 B Frau Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . . 14569 C Frau Dr. Götte SPD 14571 A Frau Dr. Wegner SPD 14571 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14572 C Frau Dr. Götte SPD 14573 B Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksachen 11/4550, 11/5121, 11/6216) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag des Abgeordneten Schmidbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbot von Pentachlorphenol (PCP) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur 9. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Drucksachen 11/3599, 11/2465 Nr. 2.27, 11/4653) Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 14574 D Müller (Düsseldorf) SPD 14576 C Frau Dr. Segall FDP 14579 A Frau Garbe GRÜNE 14580 B Schmidbauer CDU/CSU 14581 B Weiermann SPD 14582 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . . 14583 C Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des vom Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabegesetzes (Drucksachen 11/6090, 11/6246, 11/6256) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz vor Verbrechen in der Tiermast (Drucksache 11/5732) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung der sozialen Situation der Bäuerinnen (Drucksachen 11/4468, 11/5475) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Susset, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Paintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zum Agrarbericht 1989: Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Flinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN Agrarbericht 1989: Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Agrarbericht 1989: Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 11/3968, 11/3969, 11/4487, 11/4505, 11/4517, 11/5486) Michels CDU/CSU 14586 C Oostergetelo SPD 14588 C Bredehorn FDP 14590 B Frau Weyel SPD 14590 C Oostergetelo SPD 14590 D Frau Flinner GRÜNE 14592 B Kiechle, Bundesminister BML 14593 B Kreuzeder GRÜNE 14594 A Frau Weyel SPD 14594 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Weiss (München), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage des Abgeordneten Weiss (München), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Alpentransitverkehr und seine Auswirkungen auf die Umwelt zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage des Abgeordneten Weiss (München), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Alpentransitverkehr und seine Auswirkungen auf die Umwelt (Drucksachen 11/4099, 11/4949, 11/5243, 11/5256, 11/6143) Weiss (München) GRÜNE 14596 C Oswald CDU/CSU 14598 B Bamberg SPD 14600 C Wimmer (Neuötting) SPD . . 14601D, 14202B Dr. Jobst CDU/CSU 14602 A Weiss (München) GRÜNE 14602 B Gries FDP 14603 C Peter (Kassel) SPD 14604 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Staatsterrorismus und Terrorismus (Drucksachen 11/2124, 11/2984) Frau Beer GRÜNE 14605 A Dr. Olderog CDU/CSU 14606 A Wischnewski SPD 14607 A Schäfer, Staatsminister AA 14607 D Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/6220 vom 12. 1. 1990 — Trassenführung der Eisenbahnschnellverbindung Berlin—Hannover über Stendal MdlAnfr 25 Seidenthal SPD Antw StSekr Dr. Knittel BMV 14548 D ZusFr Seidenthal SPD 14549 A ZusFr Kühbacher SPD 14549 B Ausbau und Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Braunschweig—Magdeburg MdlAnfr 26 Seidenthal SPD Antw StSekr Dr. Knittel BMV 14549 C ZusFr Seidenthal SPD 14549 C ZusFr Kühbacher SPD 14549 D Verhinderung der Abkoppelung des schwäbisch-bayerischen Wirtschaftsraumes durch den Halt aller IC-Züge in Augsburg und Ulm MdlAnfr 27, 28 Amling SPD Antw StSekr Dr. Knittel BMV 14550A, 14551A ZusFr Amling SPD 14550A, 14551 A ZusFr Höpfinger CDU/CSU . 14550C, 14551B Neuregelung der Entsorgungsgrundsätze für Atomkraftwerke; Verhandlungsstand betr. Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zum geplanten atomaren Endlager „Schacht Konrad" in Salzgitter MdlAnfr 31, 32 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . 14551 C, 14552 B ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . 14551D, 14552 C ZusFr Weiss (München) GRÜNE 14552 A Haltung der Bundesregierung zur gemeinsamen lothringisch-saarländischen Kandidatur für die beabsichtigte EG-Umweltagentur MdlAnfr 33 Schreiner SPD Antw PStSekr Gröbl BMU 14552 D ZusFr Schreiner SPD 14552 D Einmischung des deutschen Botschafters in Irland in die Ausweisung von Mülldeponien im Main-Kinzig-Kreis MdlAnfr 44, 45 Reuter SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14553C, 14554 A ZusFr Reuter SPD 14553C, 14554 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 14554 A ZusFr Kühbacher SPD 14554 B Anstieg der Zahl der politischen Gefangenen trotz genereller Verbesserung der Menschenrechtslage in Südkorea MdlAnfr 46, 47 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14554C, 14555 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . 14554D, 14555 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 V Einsatz von G-3-Gewehren der Firma Fritz Werner im Iran MdlAnfr 48 Frau Vennegerts GRÜNE Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14555 C ZusFr Frau Vennegerts GRÜNE 14555 D Unterstützung der baltischen Völker bei der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts MdlAnfr 51 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14556 A ZusFr Jäger CDU/CSU 14556 B Bemühungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verhaftung der deutschen Soziologin Dr. Hella Schlumberger am 10. Januar 1990 in der Türkei MdlAnfr 53 Schreiner SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14556 C ZusFr Schreiner SPD 14556 D Nächste Sitzung 14608 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14609* A Anlage 2 Kosten der Anzeigen „Gutes Neues Jahr 1990" in Tageszeitungen MdlAnfr 7 — Drs 11/6220 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BK 14609* C Anlage 3 Aktivitäten der Sekte „Scientology Church" ; Aufhebung der Gemeinnützigkeit MdlAnfr 20, 21 — Drs 11/6220 — von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 14609* C Anlage 4 Gefahren durch die Arbeit der Scientology-Sekte MdlAnfr 22 — Drs 11/6220 — Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 14610* A Anlage 5 Änderung der Trinkwasserverordnung, insbesondere Neuregelung der bereits in Verbindung mit Sanierungsprogrammen genehmigten Grenzwertüberschreitungen für Pestizide MdlAnfr 23, 24— Drs 11/6220 — Kiehm SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 14610* B Anlage 6 Störungen des Amateurfunks durch die zunehmende Verkabelung MdlAnfr 34, 35 — Drs 11/6220 — Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMPT 14611* A Anlage 7 Auswirkungen der Aktivitäten der Scientology-Sekte MdlAnfr 36 — Drs 11/6220 — Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMPT 14611* C Anlage 8 Ergebnisse des Treffens der EG-Wohnungsbauminister, insbesondere für die bundesdeutsche Wohnungspolitik; Anteil der in Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf lebenden Ausländer MdlAnfr 38, 39 — Drs 11/6220 — Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 14612* A Anlage 9 Förderung der Wiedereingliederung abgeschobener Frauen aus der Dritten Welt, insbesondere in Thailand und auf den Philippinen MdlAnfr 40, 41 — Drs 11/6220 — Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Lengl BMZ 14612* B Anlage 10 Förderung von Kurzausbildungsprogrammen zur Wiedereingliederung von in der Bundesrepublik Deutschland der Prostitution nachgehenden Frauen der Dritten Welt aus dem Einzelplan des BMZ; Sensibilisierung von Mitarbeitern des BMZ für die Bedeutung der Frauenförderung in der Dritten Welt MdlAnfr 42, 43 — Drs 11/6220 — Frau Männle CDU/CSU SchrAntw StSekr Lengl BMZ 14613* A VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 Anlage 11 Haltung der Bundesregierung zu den US-Aktionen in Panama MdlAnfr 49, 50 — Drs 11/6220 — Conradi SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14613*C Anlage 12 Personelle Verstärkung der Botschaften in den reformbereiten Ostblockstaaten MdlAnfr 52 — Drs 11/6220 — Stiegler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14613* D Anlage 13 Verantwortung für die Gutachten des Auswärtigen Amtes zur Verhinderung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 54 — Drs 11/6220 — Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14614* A Anlage 14 Überdurchschnittliche Anhebung der Mittel zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen seit 1983; Anteil des Bundes der Vertriebenen und Verwendung der Mittel MdlAnfr 55, 56 — Drs 11/6220 — Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 14614* B Anlage 15 Bundesmittel und Mittel aus dem von dem ehemaligen DDR-Staatssekretär Schalck-Golodkowski geleiteten Unternehmen für Waffenkäufe zugunsten der Guerillabewegung in El Salvador MdlAnfr 57 — Drs 11/6220 — Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 14614* D Anlage 16 Ausbau des Eisenbahnübergangs zur CSSR in Bayerisch Eisenstein MdlAnfr 58 — Drs 11/6220 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 14615* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 14473 188. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1990 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Ahrens SPD 19. 01. 90* Antretter SPD 19. 01. 90 * Biehle CDU/CSU 19. 01. 90 ** Böhm (Melsungen) CDU/CSU 19. 01. 90 * Büchner (Speyer) SPD 19. 01. 90 * Dr. von Bülow SPD 19. 01. 90 Dr. Diederich (Berlin) SPD 18. 01. 90 Dr. Emmerlich SPD 19. 01. 90 Eylmann CDU/CSU 19.01.90 Dr. Fell CDU/CSU 18. 01. 90 Frau Frieß GRÜNE 19. 01. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 19. 01. 90 Genscher FDP 18.01.90 Glos CDU/CSU 19.01.90 Dr. Götz CDU/CSU 19. 01. 90 Grünbeck FDP 19.01.90 Harries CDU/CSU 19.01.90 Häuser SPD 19.01.90 Heimann SPD 19.01.90 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Hensel GRÜNE 19. 01. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 19. 01. 90 Ibrügger SPD 19. 01. 90 ** Kolbow SPD 19.01.90 Koschnick SPD 18.01.90 Dr. Kreile CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Luuk SPD 19. 01. 90 * Mischnick FDP 18.01.90 Möllemann FDP 18.01.90 Nagel SPD 19.01.90 Niegel CDU/CSU 19. 01. 90* Paterna SPD 18.01.90 Petersen CDU/CSU 19. 01. 90 **' Pfeifer CDU/CSU 19.01.90 Pfuhl SPD 19. 01. 90 * Rauen CDU/CSU 19.01.90 Reddemann CDU/CSU 19. 01. 90 * Repnik CDU/CSU 19.01.90 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 18. 01. 90 Schartz CDU/CSU 18.01.90 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 19. 01. 90 Gmünd) Schwarz CDU/CSU 19.01.90 Sielaff SPD 18.01.90 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 19. 01. 90 Dr. Uelhoff CDU/CSU 19. 01. 90 Uldall CDU/CSU 19.01.90 Vosen SPD 18.01.90 Dr. Warnke CDU/CSU 19. 01. 90 Weiß (Kaiserlautern) CDU/CSU 19. 01. 90 Frau Wieczorek-Zeul SPD 19. 01. 90 Frau Dr. Wilms CDU/CSU 19. 01. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 7): In welchen Tageszeitungen sind die Anzeigen „GUTES NEUES JAHR 1990" vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden, und welche Kosten sind hierfür insgesamt entstanden? Die Anzeigenserie „GUTES NEUES JAHR 1990" ist in der Zeit vom 27. Dezember 1989 bis 11. Januar 1990 in allen Tageszeitungen, in den Wochenzeitungen sowie in der Kirchenpresse erschienen. Die Kosten der Anzeigen betragen etwa 3,4 Millionen DM; die genaue Abrechnung der Verlage steht noch aus. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 11/6220 Fragen 20 und 21): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten der Sekte „Scientology Church" vor, insbesondere über das Geschäftsgebaren und deren Versuche, junge Menschen in ihre Abhängigkeit zu bringen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Vorgehen dieser Sekte zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen, und ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, gegebenenfalls auch die Gemeinnützigkeit dieser Sekte aufzuheben? Zu Frage 20: Die Bundesregierung verfügt über umfangreiches Informationsmaterial über die „Scientology-Church", aus dem Zielsetzung, Aktivitäten und Praktiken dieser Gruppierung und der ihr zuzuordnenden Organisationen hervorgehen. Es handelt sich hierbei um Materialien, die im wesentlichen aus dem Bereich der Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Kirchen und von den im Bereich der sogenannten „Jugendreligionen/Jugendsekten" tätigen Elterninitiativen erstellt worden sind. In diesem Zusammenhang wird z. B. verwiesen auf die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Stuttgart, die Kath.-Sozialethische Arbeitsstelle in Hamm sowie auf die Aktion für geistige und psychische Freiheit - Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen e. V. in Bonn und die Aktion Psychokultgefahren e. V. in Düsseldorf. Die Bundesregierung hat im übrigen in ihrem Bericht an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vom Dezember 1979 „Jugendreligionen in der Bundesrepublik Deutschland", in dem auch die „Scientology-Church" erwähnt ist, zu dem Problembereich Stellung genommen. 14610' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 Zu Frage 21: Die Bundesregierung geht davon aus, daß das rechtliche Instrumentarium ausreicht, um evtl. Verstößen gegen die Rechtsordnung seitens der „Scientology-Church" im Rahmen der bestehenden Gesetze wirksam begegnen zu können. Soweit aus polizeirechtlicher Sicht eine Beobachtung bzw. Überwachung dieser Gruppierung in Betracht kommt, sind hierfür die entsprechenden Behörden der Länder zuständig. Schwerpunkte der Bemühungen der Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit dem Problem „Jugendreligionen/Jugendsekten" ist die Unterstützung einer breit angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Diese wird in enger Kooperation mit den Bundesländern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, den Elterninitiativen, den Beauftragten der Kirchen für Weltanschauungs- und Sektenfragen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen geleistet. Die Anerkennung bzw. der Entzug der Gemeinnützigkeit fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Länderfinanzverwaltungen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 22) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren, die von der Arbeit der Scientology-Sekte für die geistige und seelische Entwicklung von jungen und erwachsenen Menschen ausgehen, und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls ergreifen, um diesen Gefahren zu begegnen? Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Informations- und Aufklärungsarbeit auch auf mögliche Gefährdungen hingewiesen, die nach Einschätzung der Bundesregierung von den Aktivitäten und Praktiken der „Scientology-Church" für die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Bezüge junger Menschen ausgehen können. Die Bundesregierung sieht in einer breit angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit ein wichtiges Instrument, um solchen Gefährdungen frühzeitig zu begegnen. Diese Informations- und Aufklärungsarbeit wird in enger Kooperation mit den Bundesländern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, den Elterninitiativen, den Beauftragten der Kirchen für Weltanschauungs- und Sektenfragen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen geleistet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Kiehm (SPD) (Drucksache 11/6220 Fragen 23 und 24): Welche konkreten Verbesserungen für den Trinkwasserschutz will die Bundesregierung durch die jetzt vorgelegte Änderung der Trinkwasserverordnung erreichen, und wie beurteilt sie die Argumente der EG-Kommission, die Bundesrepublik Deutschland trotz beabsichtigter Änderung der Trinkwasserverordnung wegen nicht ausreichender Umsetzung der EG-Richtlinie insbesondere in bezug auf die Grenzwerte für Nitrat und Pestizide vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen? Wie wird sich durch Einfügen des Begriffs „Notfall" in § 4 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung die Praxis der Gesundheitsämter bei der Genehmigung von Grenzwertüberschreitungen ändern müssen, und was soll in den Fällen geschehen, in denen nach dem 1. Oktober 1989 Pestizid-Grenzwertüberschreitungen — verbunden mit Sanierungsprogrammen — genehmigt wurden? Zu Frage 23: Mit der vorgesehenen Novellierung der Trinkwasserverordnung verfolgt die Bundesregierung drei Ziele: 1. Die Regelungen für die Aufbereitung von Trinkwasser und die Vorschriften über die Qualität und die Untersuchung des Trinkwassers, die bisher in zwei Rechtsverordnungen geregelt waren, sollen im Interesse der Übersichtlichkeit und einer besseren Handhabung in der Praxis in einer Rechtsverordnung zusammengefaßt werden. 2. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Trinkwasserverordnung sollen Verbesserungen vorgesehen werden, die einige bekanntgewordenen Unstimmigkeiten im Vollzug bereinigen sollen. 3. Durch die Herabsetzung von Grenzwerten für gesundheitlich relevante Substanzen, wie z. B. Arsen und organische Chlorverbindungen soll der Gesundheitsschutz weiter verbessert werden. 4. Die Bundesregierung ist entgegen der EG-Kommission der Auffassung, daß die Trinkwasserrichtlinie der EG materiell in innerstaatliches Recht umgesetzt ist. Schon die deutsche Trinkwasserverordnung von 1975 hat eine Reihe strenger Anforderungen festgelegt. Die 1980 zusätzlich durch die EG-Richtlinie vorgesehenen Qualitätsanforderungen wurden durch die neue Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 umgesetzt. Dabei traten die Grenzwerte für chemische Stoffe, somit auch für Nitrat am 1. Oktober 1986 in Kraft. Aus technisch-analytischen Gründen konnte der Grenzwert für Pfanzenschutzmittel also für Pestizide erst am 1. Oktober 1989 in Kraft treten. Der Bundesregierung ist der Inhalt einer EG-Klage nicht bekannt. Um aber die Risiken eines angekündigten Rechtsstreites zu vermindern, hat die Bundesregierung gegenüber der EG die Bereitschaft erklärt, Forderungen der EG-Kommission bei der Änderung der Trinkwasserverordnung, soweit sie aus dem Vorverfahren bekannt sind, zu berücksichtigen. Zu Frage 24: Nach § 4 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung können von den zuständigen Landesbehörden Abweichungen von den Grenzwerten zugelassen werden, und zwar — für einen befristeten Zeitraum, Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 14611 — bis zu einer festzusetzenden Höhe, — wenn dadurch die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird, und — die Trinkwasserversorgung nicht auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann. Dies deckt sich inhaltlich mit den Kriterien, die in der EG-Richtlinie im Art. 10 für Grenzwertüberschreitungen in Notfällen vorgesehen sind. Nach Auffassung der Bundesregierung liegt ein Notfall im Sinne der EG-Richtlinie immer dann vor, wenn die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung nicht sichergestellt werden kann. Mit der beabsichtigten ausdrücklichen Einführung des Begriffes „Notfälle" wird auch dies nochmal klargestellt. Für die Praxis der Gesundheitsbehörden der Länder bedeutet dies, daß Abweichungen von den Grenzwerten nur unter strikter Einhaltung der strengen Bedingungen des § 4 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung genehmigt werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 11/6220 Fragen 34 und 35): Trifft die Feststellung eines renommierten Fachorgans für den Amateurfunkdienst zu, daß im Zuge der zunehmenden Verkabelung allenthalben die „Hausverteilungsnetze auf einem dem Amateurfunk exklusiv zugewiesenen Frequenzband" strahlen und so in vielen Stadtbereichen der Funkbetrieb auf den beeinträchtigten Frequenzen nicht mehr möglich sei, und wie viele Beschwerden über solche Störungen gehen der Bundesregierung zu? Was wird die Bundesregierung tun, um ihren hoheitlichen Aufgaben der Frequenzkoordination und Überwachung gerecht zu werden und diese Störungen des Amateurfunkbetriebs abzustellen? Zu Frage 34: Der Frequenzbereich 144-146 MHz ist dem Amateurfunk als Primärfunkdienst zugewiesen. Die Deutsche Bundespost betreibt keine Sender im Frequenzbereich des Amateurfunks. Bei Nutzung der Amateurfunkfrequenzen in drahtgebundenen und geschirmten Versorgungsanlagen, z. B. in Breitbandverteilanlagen, kann es allerdings zu Störungen des Amateurfunks kommen. Von jedem elektrischen Gerät oder System dürfen unerwünschte elektromagnetische Abstrahlungen in einer durch die Regelungen der Funk-Entstörung vorgegebenen Höhe ausgehen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ist eine Entstörung auf den Wert „Null" nicht realisierbar. Allgemein sind alle Frequenzen mit diesen „Störsignalen" belastet, also auch die für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen im Bereich 144 —146 MHz. Dies steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und muß insoweit geduldet werden. Die Zahl der im obigen Sinne zu Recht bestehenden Funkamateur-Störungsmeldungen — wenn also der Grenzwert überschritten wird — ist statistisch nicht erfaßt, wird aber als gering eingeschätzt. Zu Frage 35: Soweit im Einzelfall der erlaubte Grenzwert von z. B. einer Hausverteilanlage überschritten wird, muß diese auf den Grenzwert nachgebessert werden. Es besteht aber keine Veranlassung, auf die Belegung des sogenannten Sonderkanals 6, der den Amateurfunk berührt, in den Breitbandverteilanlagen zu verzichten, was im übrigen auch aus Gründen der Programmvielfalt nicht möglich ist. Darüber hinaus hat sich auch schon die Deutsche Bundespost TELEKOM um Abhilfemaßnahmen bemüht, indem z. B. ein Frequenzversatz des beeinträchtigenden Ton- oder Bildträgers durchgeführt wurde. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verteilung der Werbezeitung der Scientology-Sekte „Der Freiheitsspiegel" im südlichen Schleswig-Holstein durch die Deutsche Bundespost im Hinblick auf die bekannten Praktiken dieser Sekte, junge und erwachsene Menschen in psychische und finanzielle Abhängigkeit zu bringen? Bei der in der Anfrage genannten Sendung handelt es sich um eine Wurfsendung, die am 8. 1. 90 beim Postamt 2070 Ahrensburg 1 zur Verteilung in Ahrens-burg und in den umliegenden Orten eingeliefert worden ist. Die Verteilung von Wurfsendungen durch die Deutsche Bundespost unterliegt dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit. Die Deutsche Bundespost kann daher die Annahme und Verteilung nur ablehnen, wenn bestimmte gesetzlich vorgesehene Ausnahmetatbestände gegeben sind, bei deren Auswahl und Auslegung die Post zudem eine strenge Abwägung der jeweils mit dieser Ausschlußvorschrift geschützten Rechtsgüter mit den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz vornehmen muß. § 13 Abs. 1 der Postordnung vom 16. Mai 1963 (BGBl. I S. 341) sieht daher einen Ausschluß von aufschriftlosen Postsendungen — und Wurfsendungen sind solche Sendungen — nur vor, wenn deren — Inhalt oder Beförderung gegen strafgesetzliche Bestimmungen verstößt oder — Außenseite oder einsehbarer Inhalt erkennbar gegen das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt, insbesondere, wenn sie wegen des offenen Versands anstößig wirken. Im vorliegenden Falle ist keiner der genannten Ausschlußgründe gegeben. Die Sendungen mußten deshalb bestimmungsgemäß ausgeliefert werden. 14612* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/6220 Fragen 38 und 39): Zu welchen konkreten Ergebnissen und Beschlüssen hat das erste Treffen der Wohnungsbauminister der EG am 18. Dezember 1989 geführt, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Wohnungspolitik der Bundesregierung? Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Anteil von Ausländern an den Haushalten vor, die in Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf leben, und wie ist der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in diesen Gebieten? Zu Frage 38: Wie ich Ihnen bereits bei der Antwort auf eine entsprechende Anfrage für die Fragestunde im Dezember 1989 dargestellt habe, diente das Treffen der EGWohnungsbauminister am 18./19. Dezember in Lille einem ersten Erfahrungsaustausch über die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den Mitgliedstaaten. Dabei standen die Situation von sozialen Problemgruppen und die wohnungspolitischen Maßnahmen zugunsten dieser Gruppen im Mittelpunkt der Diskussion. Eine Harmonisierung der Wohnungspolitik auf EG-Ebene streben die EG-Mitgliedstaaten nicht an. Mit dem Treffen in Lille wollten sie vielmehr einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch auf EG-Ebene über die Wohnungspolitik einleiten. Die wohnungspolitischen Beschlüsse der Bundesregierung vom Herbst 1989 haben bei der Konferenz aufmerksame Beachtung gefunden. Zu Änderungen dieser Beschlüsse im Hinblick auf die Ergebnisse der Konferenz besteht kein Anlaß. Zu Frage 39: Über den Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf sowie über den Anteil der Ausländerhaushalte an den in diesen Gebieten mit einer Sozialwohnung versorgten Haushalten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Lengl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Rönsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 11/6220 Fragen 40 und 41) : Wie ist der Stand der Überlegungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in bezug auf die Förderung von Wiedereingliederungsmaßnahmen für aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobene Frauen aus der Dritten Welt, die hier in der Prostitution tätig waren? Welche Maßnahmen zur Frauenförderung sind in der letzten Zeit in Thailand und auf den Philippinen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit initiiert und finanziert worden? Zu Frage 40: Im BMZ wird gegenwärtig überlegt, wie die Instrumente zur Förderung der beruflichen Eingliederung und Existenzgründung von Fachkräften aus Entwicklungsländern auch für einen Personenkreis geöffnet werden können, der noch nicht über die grundsätzlich vorausgesetzte fachliche Qualifizierung verfügt. Das setzt eine entsprechende Anpassung der bestehenden Förderungsrichtlinien voraus. Ressortgespräche hierüber sollen noch im Frühjahr 1990 begonnen werden. Zu Frage 41: Es wird zur Zeit für die Philippinen geprüft, wie die Einbeziehung und Förderung von Frauen in bereits laufende TZ-Vorhaben verstärkt werden kann. Dazu wurde im August 1989 ein Prüfbericht über „Möglichkeiten der Frauenförderung in den Philippinen" erstellt. Die Ergebnisse wurden von einem interdisziplinären philippinisch-deutschen Team erarbeitet und mit den offiziellen philippinischen Stellen NEDA (National Economic Development Authority) und NCRFW (National Commission on the Role of Filipino Women) in einem kontinuierlichen Dialog abgestimmt. Das Gutachten sieht zwei Teilprojekte vor. So sollen zum einen in drei laufenden TZ-Vorhaben auf den Philippinen (Ländliches Entwicklungsvorhaben „Cebu Upland Projekt", Sonderenergieprogramm, Obstanbau in Luzon) verstärkt Maßnahmen zur Frauenförderung durchgeführt werden. In einem zweiten Teilprojekt soll die NCW (National Commission on Women), die staatliche Dachorganisation für Frauen, institutionell gestärkt werden. Hierzu soll ein Pilotprogramm für eine effektive Implementierung des philippinischen Entwicklungsplans für Frauen finanziert werden. In Thailand werden verschiedene Vorhaben durchgeführt, die Maßnahmen zur Frauenförderung beinhalten. Im Rahmen eines ländlichen TZ-Vorhabens im Nordosten Thailands (Community Based Integrated Rural Development) werden einkommensschaffende Maßnahmen für Frauen und Mädchen angeboten. Das TZ-Vorhaben zur Bergregionenentwicklung sieht die Einbeziehung von Frauen in landwirtschaftliche Beratungsmaßnahmen, Gesundheitsprogramme sowie die Durchführung einkommensschaffender Maßnahmen für Frauen vor. In dem Vorhaben zur Dorf gesundheitsentwicklung durch Parasitenkontrolle werden insbesondere auch Frauen als Zielgruppe angesprochen und in entsprechende Aus- und Beratungsmaßnahmen einbezogen. Über die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert das BMZ ein weiters Vorhaben, das einkommens- und beschäftigungswirksame Aktivitäten von Frauen im ländlichen Raum unterstützt. In dem Vorhaben, das Ende 1987 begonnen wurde, werden Frauengruppen beim Aufbau eigener kleiner Betriebe durch technisch und betriebswirtschaftlich ausgerichtete Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie den Aufbau eines revolvierenden Kreditfonds unterstützt. Es wird erwartet, daß diese Projekte dazu beitragen, den wirtschaftlichen Druck zu verringern, der Frauen vielfach zur Prostitution zwingt. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 14613* Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Lengl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 11/6220 Fragen 42 und 43): Sind mittels der Titelgruppe 02 des Einzelplans 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit „Förderung von Entwicklungsländern durch Maßnahmen der Reintegration oder zur Verbesserung der Beschäftigungslage in diesen Ländern" Förderungsmöglichkeiten von Kurzausbildungsprogrammen zur Wiedereingliederung für solche Frauen aus der Dritten Welt gegeben, die in der Bundesrepublik Deutschland der Prostitution nachgegangen sind? Wie wird im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die in der Frauenförderrichtlinie enthaltene Zusage umgesetzt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses für die Bedeutung der Frauenförderung in der Dritten Welt zu sensibilisieren? Zu Frage 42: Die Förderungsmaßnahmen der Titel 02 stehen gegenwärtig nur Personen offen, die in der Bundesrepublik Deutschland aus- und fortgebildet worden sind (Ausbildungsabsolventen) und/oder eine nachgewiesene mehrjährige Arbeits- und Berufserfahrung erworben haben. Bereits bei der Antwort auf Frage 40 habe ich darauf hingewiesen, daß gegenwärtig überlegt wird, die Förderungsrichtlinien zu überprüfen. Zu Frage 43: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/-innen zum Thema „Förderung von Frauen in Entwicklungsländern" an. Ein solches Seminar wurde erstmalig 1988 durchgeführt. Da durch die Verpflichtung von zwei externen Referentinnen die knapp bemessenen Haushaltsmittel für die allgemeine Fortbildung (außerhalb der Informationstechnologie-Fortbildung) über die Hälfte in Anspruch genommen wurden (ca. 6 000 DM pro Seminar), konnte 1988 und 1989 jeweils nur eine Veranstaltung durchgeführt werden. Für 1990 wurde bei der Bundesakademie beantragt, zwei Seminare in deren Jahresarbeitungsprogramm als geschlossene Veranstaltung für Mitarbeiter/ -innen des BMZ aufzunehmen und zu finanzieren. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen. Bei der Bedarfsmeldung für den Haushalt 1990 wurden durch das BMZ im Hinblick auf die dringend erforderliche Fortbildung zur Einführung der Informationstechnologie, aber auch u. a. wegen der beabsichtigten Veranstaltung von zwei Seminaren zur Frauenförderung insgesamt 260 000 DM beantragt. Davon sollten ca. 20 000 DM für die allgemeine Fortbildung verwandt werden. Durch erhebliche Kürzung dieses Betrages um 95 000 DM wird auch 1990 nur ein Seminar zur Frauenförderung für ca. 20 Personen durchgeführt werden können. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat das BMZ eine Materialie zur „Förderung von Frauen in Entwicklungsländern" in Auftrag gegeben, die auch der Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen dienen soll. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/6220 Fragen 49 und 50): Wie beurteilt die Bundesregierung die völkerrechtswidrigen Aktionen der US-Regierung in Panama, und wie hat sie in den Vereinten Nationen dazu abgestimmt? Auf welche Weise hat die Bundesregierung ihre Meinung zu den völkerrechtswidrigen Gewaltmaßnahmen der USA in Panama geäußert? Zu Frage 49: Gemeinsam mit ihren europäischen Partnern hat die Bundesregierung auf dem Pariser Ministertreffen am 22. Dezember 1989 ihre tiefe Sorge über die Verluste an Menschenleben in Panama geäußert und den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß der Friede in diesem Lande und die persönliche Sicherheit seiner Bürger wiederhergestellt werden, so daß die Rückkehr zu einer verfassungsmäßigen und demokratischen Ordnung gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung bedauert die Entwicklung in Panama, die der Endpunkt einer schwerwiegenden und planmäßigen Zerstörung der Demokratie war. Nach der Annullierung der Wahlen vom 7. Mai 1989, die eine grobe Mißachtung des demokratischen Volkswillens bedeutete, hatte die Bundesregierung zusammen mit ihren europäischen Partnern das Nonega-Regime wiederholt aufgefordert, den Weg zum inneren Frieden und zur Demokratie freizumachen. Die Bundesregierung hat — wie fast alle EG-Partner — in der Generalversammlung der Vereinten Nationen den von Nicaragua und Kuba eingebrachten Resolutionsentwurf nicht unterstützen können, weil er einseitig formuliert war und wichtige Aspekte der Entwicklung der Krise in Panama außer acht ließ. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat sich entsprechend der zu Frage 1 gegebenen Antwort öffentlich geäußert. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 52): Was unternimmt die Bundesregierung, um das Personal der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in der Tschechoslowakei, in Ungarn, in Polen und in den anderen Reformstaaten so aufzustocken, daß der enorme zusätzliche Arbeitsanfall produktiv bewältigt werden kann? Das Personal der Botschaften in Warschau, Prag und Budapest ist durch Zuweisung von Stellen aus den Haushalten 1989 und 1990 und dem Nachtragshaushalt 1989 verstärkt worden. Eine weitere Entlastung werden diese Auslandsvertretungen durch die für Mitte dieses Jahres vorgesehenen Eröffnungen der Generalkonsulate in Krakau und Fünfkirchen erfahren. Auch unsere Auslandsvertretungen in der Sowjetunion, die insbesondere im Aussiedler- und Sichtvermerksbereich immer stärker unter Druck gerieten, 14614* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 wurden personell verstärkt. Außerdem wurde Mitte letzten Jahres das Generalkonsulat in Kiew eröffnet. Angesichts der erweiterten Anforderungen in Osteuropa bleibt die Bundesregierung bemüht, diese Auslandsvertretungen personell und technisch so auszurüsten, daß sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 54): Trifft es zu, daß auch nach der jüngsten Verurteilung des U-Boot-Geschäfts mit Südafrika durch die Vereinten Nationen das Auswärtige Amt den Eintritt einer „erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland" verneint hat, und wer trägt im Auswärtigen Amt dafür die Verantwortung, daß zum wiederholten Male durch sogenannte Gutachten des Auswärtigen Amtes gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel versucht worden ist, die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen der rechtswidrigen Lieferung von Konstruktionsunterlagen für den U-Boot-Bau nach Südafrika zu verhindern? Es trifft zu, daß das AA mit Schreiben vom 15. Dezember 1989, gerichtet an die Staatsanwaltschaft Kiel in Beantwortung einer entsprechenden Anfrage der Staatsanwaltschaft, das Vorliegen einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes verneint hat. Diese Bewertung beruht auf einer sorgfältigen Prüfung, an der alle zuständigen Stellen des Auswärtigen Amtes beteiligt wurden. Die in ihrer Frage enthaltene Unterstellung, hiermit sei versucht worden, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu verhindern, weise ich entschieden zurück. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 11/6220 Fragen 55 und 56): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Kapitel 06 40 der Titel 684 06-246 Förderung der Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen sowie der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (§ 96 BVFG) in den Jahren 1983 bis 1989 von 4,359 Mio. DM auf 17,594 Mio. DM gestiegen ist und im Jahre 1990 noch einmal auf 20,424 Mio. DM steigen soll, was einer unverhältnismäßig hohen Steigerung um 368,55 % in sieben Jahren oder einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 52,65 % entspricht, während im gleichen Zeitraum der Bundeshaushalt von 188,3731 Mrd. DM auf 242,9729 Mrd. DM (Entwurf 1990) gestiegen ist, was einer Steigerung von 28,99 % oder einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 4,14 % entspricht? Wieviel Prozent hat der Bund der Vertriebenen in der Vergangenheit von der Projektförderung erhalten, die 1987 knapp 2 Mio. DM (Kapitel 06 40 Titel 684 05-246) erreichte, 1989 waren das 14 839 000 DM und nun liegt sie bei 39 042 000 DM, und für welche konkreten Projekte hat er bisher Gelder bekommen? Zu Frage 55: Die Steigerung der ostdeutschen Kulturmittel erklärt sich aus der Tatsache, daß sich die Bundesregierung mit Unterstützung des Deutschen Bundestages darum bemüht haben, für die ostdeutschen Kulturaktivitäten ähnliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wie sie für die übrige Kulturarbeit in der Bundesrepublik Deutschland seit langem bestehen. Es geht hierbei schließlich um die Erhaltung und Vermittlung des über Jahrhunderte gewachsenen ostdeutschen Anteils an der gesamten deutschen und auch europäischen Geschichts- und Kulturentwicklung und um eine kulturelle Vielfalt, die vor Flucht und Vertreibung von über 17 Millionen Deutschen getragen war. Darüber hinaus trägt die ostdeutsche Kulturarbeit dazu bei, die Kenntnisse über die verbindenden Elemente unserer Geschichts- und Kulturentwicklung mit der unserer östlichen Nachbarvölker zu vertiefen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß im Mittelzuwachs 1989 0,5 Millionen DM und 1990 1,0 Millionen DM für die kulturelle Integration der Aussiedler enthalten sind. Welche Maßnahmen im einzelnen bis 1993 notwendig sind, ist in dem Aktionsprogramm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit dargelegt, das der Deutsche Bundestag zusammen mit dem genannten Bericht über die ostdeutsche Kulturarbeit in den Jahren 1984 und 1985 ebenfalls zustimmend zu Kenntnis genommen hat. Das Aktionsprogramm baut seinerseits auf den Überlegungen der Grundsatzkonzeption zur Weiterführung der ostdeutschen Kulturarbeit von 1982 auf. Zu Frage 56: Der Bund der Vertriebenen e. V. (BdV) ist wie folgt mit Projektmitteln des BMI aus Kap. 0640 Tit. 684 05 gefördert worden: 1987 0 v. H. 1988 52 600,— DM 2,1 v. H. 1989 240 728,— DM 1,6 v. H. Für 1990 steht die Mittelverteilung gegenüber dem BdV noch nicht fest, weil die Projektmaßnahmen noch nicht endgültig vereinbart sind. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Durchführung von Eingliederungsseminaren für Aus- und Übersiedler, die insbesondere von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den zentralen Vertriebenen- und Flüchtlingsverbänden, den kirchlichen Institutionen, sowie sonstigen zentralen Organisationen wahrgenommen werden. Anlage 15 Antwort Parl. Staatssekretär Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 11/6220 Frage 57): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Januar 1990 14615* Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Betrag von Waffenkäufen zugunsten der Guerillabewegung in El Salvador, der in der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde, und in welchem Umfang hat nach Erkenntnis der Bundesregierung das Unternehmen, das in der DDR von dem ehemaligen Staatssekretär Schalck-Golodkowski geleitet wurde, Waffen mit Mitteln aus der Bundesrepublik Deutschland an die Guerillabewegung verkauft? Nach Veröffentlichungen in der „taz" ( „die tageszeitung") wird von Mitarbeitern dieser Zeitung ein Spendenkonto „Waffen für El Salvador" verwaltet. Über die Herkunft der einzelnen Spenden ist der Bundesregierung nichts bekannt. Über den Kontostand des Spendenkontos wurde in verschiedenen Veröffentlichungen die folgenden Zahlen angegeben: 15. 09. 1988: 4 108 311,74 DM und 28. 11. 1989: 4 281 396,10 DM. Weitere Einzelheiten zu dem von der Frage angesprochenen Sachverhalt sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6220 Frage 58): Was unternimmt die Bundesregierung, auch in Form finanzieller Angebote, um an der Grenze zur CSSR die Möglichkeit der Eröffnung weiterer Grenzübergänge, insbesondere auch des Ausbaus des Eisenbahnübergangs in Bayerisch Eisenstein, voranzubringen, und bis wann wird mit Ergebnissen gerechnet? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die Eröffnung weiterer Grenzübergänge an der Grenze zur CSSR ein. Diese Bemühungen schließen den in der Frage angesprochenen Ausbau des Eisenbahnüberganges in Bayerisch Eisenstein ein. Anfang Februar 1990 werden die bereits im vergangenen Jahr begonnenen Expertengespräche über alle damit zusammenhängenden Fragen fortgesetzt. Im Hinblick auf die großen politischen Veränderungen in der CSSR ist die Bundesregierung zuversichtlich, daß bald mit Ergebnissen gerechnet werden kann.
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.

(Die Abgeordneten erheben sich)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zunächst noch einmal daran erinnern, daß am 31. Dezember 1989 im Alter von 79 Jahren unser ehemaliger Kollege Bundesminister a. D. Dr. Schröder verstorben ist. Am vergangenen Freitag wurden in einem Staatsakt die Verdienste Schröders um unseren demokratischen Staat gewürdigt.
Wenige Tage nach Vollendung seines 57. Lebensjahres erlag am 18. Dezember 1989 unser Kollege Heinrich Klein einem schweren Leiden. Heinrich Klein vertrat im Bundestag den Kreis Dieburg, seinen Heimatort. Dort, in Hergershausen, wurde er am 13. Dezember 1932 geboren. Im Jahre 1976 wurde er für die SPD in den Bundestag gewählt.
Er setzte sich als Mitglied und bald als stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses besonders für den Breitensport und die Förderung der Sportjugend ein. In den Aktivitäten der Sportvereine sah er auch ein hervorragendes Mittel, DDR-Flüchtlingen die Eingliederung bei uns zu erleichtern.
Den Verfolgten und Bedrängten, den Opfern des Nationalsozialismus und den politischen Flüchtlingen und Asylanten galt stets sein besonderer fürsorgender Einsatz.
Wir haben einen engagierten Kollegen verloren, und viele Bürger und Bürgerinnen, die seine Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit erfuhren, trauern mit uns.
Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.
Herr Kollege Brandt feierte am 18. Dezember 1989 seinen 76. Geburtstag und Herr Kollege Dr.-Ing. Laermann am 26. Dezember 1989 seinen 60. Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses nachträglich sehr herzlich.

(Beifall)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung erweitert werden. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:
1. Aktuelle Stunde: Die Haltung der Bundesregierung zur US-Invasion in Panama (In der 187. Sitzung bereits erledigt)

2. Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats — Drucksache 11/6241 —
3. Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" Wirtschaftsjahr 1988 — Drucksache 11/6186 —
4. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bericht der Bundesregierung über die Verhandlungen mit der DDR — Drucksache 11/6214 —
5. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Deutschlandpolitik der Bundesregierung — Drucksache 11/6231 —
6. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten — Drucksache 11/6236 —
7. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Garantie der polnischen Westgrenze — Drucksache 11/6237 —
8. Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens — Drucksache 11/6250 —
Weiterhin ist interfraktionell vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die Anträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 11/6242, 11/6243, 11/6244 und 11/6249 zu erweitern.
Darüber hinaus soll von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen werden, soweit es zu einzelnen Punkten der Tagesordnung erforderlich ist.
Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
zu den Erfolgen der Gesundheitsreform
Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/6240 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6248 vor.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung drei Stunden vorgesehen. — Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.



Präsidentin Dr. Süssmuth
Ich erteile das Wort zur Abgabe der Regierungserklärung dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herrn Blüm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr, am 1. Januar 1989, ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Das ist Anlaß für eine Zwischenbilanz. Die Gesundheitsreform war notwendig. Sie ist die erste Reform der Krankenversicherung seit Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung im Dezember 1914. Unser Krankenversicherungsrecht hat seit seiner Neubekanntmachung im Jahre 1924 insgesamt 281 Novellierungen und punktuelle Änderungen erfahren, aber keine grundlegende Überarbeitung. Reformen wurden mehrfach angekündigt, doch es fehlten Mut und Kraft zur Durchsetzung.
    Ohne Reform wäre unsere Krankenversicherung zusammengebrochen. Eine Verstaatlichung unseres freiheitlichen Gesundheitssystems wäre die Folge gewesen. Ohne Reform wären die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ins unerträgliche gestiegen. Die Reform ist die Rettung der Beitragszahler vor Überlastung.
    Unser Gesundheitssystem kennt nicht nur Überversorgung und Verschwendung, sondern auch Unterversorgung und Not. Wer Not und Unterversorgung beseitigen will, muß Überversorgung und Verschwendung den Kampf ansagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unser Sozialstaat braucht ein neues Gleichgewicht, ein Gleichgewicht zwischen Eigenverantwortung und Solidarität. Wer die Solidarität nicht durch Eigenverantwortung entlastet, der entzieht der Solidarität die Kraft, um denen solidarisch beizustehen, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Wer den medizinischen Fortschritt bezahlen, wer Leben retten und verlängern will, der muß bereit sein, Einschränkungen bei den nicht unbedingt notwendigen Gesundheitsleistungen hinzunehmen. Denn wer alles, was gesundheitlich wünschbar ist, auf Krankenschein finanzieren will, dem fehlt das Geld, um den Schwerkranken, den Herzpatienten, den Krebspatienten, den Dialysepatienten, den Schwerpflegebedürftigen zu helfen.
    Die Krankenversicherung hat durch die Gesundheitsreform neue Instrumente erhalten, um ihren Solidarauftrag zu erfüllen. Mit dem Instrument des Festbetrags sichert die Gesundheitsreform beispielsweise die notwendige medizinische Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln auf marktwirtschaftlicher Grundlage ohne Preisdirigismus, und endlich kommt die Nachfragemacht der Krankenkassen zum Zuge.
    Neuland erschließen wir auch mit dem Modell der Beitragsrückgewähr, mit der ein wirtschaftliches Interesse an der sinnvollen Inanspruchnahme der Kassenleistung durch die Versicherten eingeführt wird. Der Wunsch der Versicherten, die Kosten, die sie verursachen, zu kennen, erhält durch die Beitragsrückgewähr erstmals ein Stimulans aus Eigeninteresse. Kostenkenntnis und Transparenz steuern gegen anonymes Ausnutzen unserer Sozialkassen.
    Meine Damen und Herren, der erste und der größte Erfolg unserer Gesundheitsreform nach einem Jahr ist die Beitragsentlastung von Millionen von Versicherten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Gewinner der Gesundheitsreform sind die Beitragszahler, denn der durchschnittliche Beitragssatz ist Anfang 1989 mit 12,9 % nicht nur erstmals seit vielen, vielen Jahren stabil geblieben, er ist zum Jahresbeginn 1990 um 0,1 % sogar gesunken. Während die Ausgaben von 1984 bis 1988 um durchschnittlich 5,8 %, also fast 6 %, jährlich stiegen — Jahr für Jahr stiegen sie um fast 6 %! —, sind sie 1989 erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung um rund 3 % gesunken. Das sind gut 4 Milliarden DM weniger Ausgaben. Durch die günstige Entwicklung der Wirtschaft stiegen die Beitragseinnahmen auf der anderen Seite um weitere 4 Milliarden DM. Die Krankenkassen werden also 1989 einen Einnahmeüberschuß von 8 Milliarden bis 10 Milliarden DM erhalten. Das ist nicht ein Erfolg mit Worten, das ist ein handfester Erfolg für Millionen von Arbeitnehmern, Handwerksmeistern, Arbeitgebern, die von weiteren Beitragssteigerungen befreit wurden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    8 Milliarden bis 10 Milliarden DM Einnahmeüberschuß, das ist mehr, als der Bund an Arbeitslosenhilfe ausgibt, mehr als die Gesamtaufwendungen des Bundes für Straßenbau, mehr als der Gesamthaushalt des Forschungsministers, etwa das Doppelte dessen, was wir für Erziehungsgeld ausgeben, dasselbe etwa wie das, was wir für Kriegsopferversorgung aufwenden.
    Zum 1. Januar 1990, meine Damen und Herren, konnten deshalb 81 Ortskrankenkassen ihre Beiträge bis zu 1,1 Prozentpunkte senken, 136 Betriebskrankenkassen konnten die Beiträge um 0,3 bis 2,4 Prozentpunkte senken, 74 Innungskrankenkassen konnten die Beiträge bis zu 1,6 Prozentpunkten senken. 4 Ersatzkassen haben ihre Beiträge um bis zu 0,9 Prozentpunkte gesenkt. Zu Beginn dieses Jahres konnten sich die Mitglieder von 295 Krankenkassen über niedrigere Beiträge freuen. Das betrifft 4,8 Millionen Beitragszahler. Für die nächsten Monate wurden von zahlreichen Kassen weitere Beitragssenkungen angekündigt, die noch einmal 5,9 Millionen Beitragszahler entlasten werden.
    Hinzu kommt — worüber ja viel zuwenig gesprochen wird — , daß auch die Rentner an der Gesundheitsreform partizipieren: eine Entlastung bei 15 Millionen Renten. Denn erstmals seit Jahren erhalten die Rentner zum 1. Juli 1990 eine volle Rentenanpassung, die sich durch die Erfolge der Gesundheitsreform sogar noch etwas erhöht. Früher wurden die Rentenerhöhungen fast jedes Jahr durch die höheren Krankenversicherungsbeiträge gekürzt. Jetzt kommt die Rentenerhöhung dank Gesundheitsreform den Rentnern ungeschmälert zugute.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Durch den von 12,9 auf 12,8 % gesunkenen Beitragssatz erhalten die Rentner allein von Mitte 1990 bis 1991 rund 100 Millionen DM mehr auf die Hand. Ohne die Reform hätten sie 700 Millionen DM weni-



    Bundesminister Dr. Blüm
    ger in der Tasche. Auch das ist ein Erfolg der Gesundheitsreform.
    Beitragssatzsenkungen haben bisher noch nicht alle Kassen vorgenommen. Sie entlasten daher noch nicht alle Beitragszahler. Unabhängig von der Gesundheitsreform — auch darauf muß aufmerksam gemacht werden — kommt es wegen der Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze in den betreffenden Einkommensgruppen zu Beitragserhöhungen. Das hat aber mit der Gesundheitsreform nichts zu tun. Ohne Gesundheitsreform wäre diese Beitragserhöhung in diesem Einkommensbereich noch höher.
    Das wahre Ausmaß der Entlastung der Beitragszahler durch die Gesundheitsreform wird allerdings nicht durch den Vergleich mit den Zuständen von gestern deutlich. Das wahre Ausmaß, das wir geleistet haben, kommt erst zum Vorschein, wenn man die Entlastung in Beziehung zur Belastungssteigerung setzt, die ohne Reform notwendig gewesen wäre.
    Was wäre erst ohne Reform gewesen? Ohne Reform wäre der Beitragssatz 1989 auf 13,5 % und 1990 auf 14 % gelandet. Anfang 1990 ist er auf 12,8 % gesunken. Er wäre ohne Reform auf 14 % gelandet! Ohne Reform hätten die Beitragszahler 1989 rund 5,2 Milliarden und 1990 12,5 Milliarden DM mehr zahlen müssen. Das macht einen Unterschied zum jetzigen Zustand von insgesamt 17,7 Milliarden DM aus.
    Die Entlastung kann man sich einmal hochrechnen, die durch die Gesundheitsreform ausgelöst wird. Ich sagte: 1991 17,25 Milliarden DM, 1992 21,7 Milliarden DM, 1993 26,6 Milliarden DM und 1994 30 Milliarden DM. Insgesamt summiert sich der Entlastungsbeitrag für die Beitragszahler auf 115 Milliarden DM. Das entspricht etwa den Bruttoinlandsprodukten von Portugal und Griechenland zusammen

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    oder den kompletten Haushalten des Arbeits- und Verteidigungsministeriums im Jahre 1990. Hochgerechnet, Herr Kollege Egert, auf das Jahr 2000, wird die Entlastung mehr ausmachen als der gesamte Bundeshaushalt 1990 mit 300 Milliarden DM.
    Ja, in der Tat, man muß doch einmal rechnen: Was wäre gewesen, wenn diese Reform nicht gekommen wäre?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dann hätten wir nicht nur die Reform jetzt, sondern dann wäre die Beitragslawine weitergegangen, und sie hätte alle verschüttet. Einem Durchschnittsverdiener mit 3 500 DM brutto brachte die Gesundheitsreform schon 1989 eine Entlastung von rund 120 DM. Dieses Jahr bringt sie ihm eine Entlastung von rund 300 DM. Durchschnittsverdiener sind nicht Millionäre, es sind Millionen von Arbeitnehmern. Sie haben in diesem Jahr Monat für Monat 25 DM mehr, als sie ohne Gesundheitsreform gehabt hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Diese 300 DM übertreffen viele Zuzahlungen, wie z. B. 1,25 DM mehr für eine Massage. Die Beitragsentlastung ist höher als manche Zuzahlung. Ohne Gesundheitsreform müßte ein Durchschnittsverdiener bereits Mitte der 90er Jahre Monat für Monat 150 DM, insgesamt 1 800 DM, mehr an seine Kasse abführen. Das ist die schleichende Selbstbeteiligung durch steigende Beiträge. Sie haben gar nicht gemerkt, daß Beiträge auch Selbstbeteiligung sind. Es ist die krasseste Form der Selbstbeteiligung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist die klammheimliche, indirekte — durch die Hintertür — Selbstbeteiligung. Die haben Sie Jahr für Jahr losgetreten.
    Die Beitragszahler waren lange Zeit die großen Verlierer. Wegen der Feigheit vor der Reform in den 70er Jahren muß der Durchschnittsverdiener mit einem Monatseinkommen von 3 500 DM brutto durch Beitragserhöhungen heute rund 5 % seines Einkommens mehr an die Krankenkasse abführen, als wenn die Reform schon damals durchgeführt worden wäre.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    5 % hätte er sich sparen können, wenn Norbert Blüm früher gekommen wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU) Diese 5 % sind der SPD-Malus.

    Die dramatisch gestiegenen Beiträge belasten den Durchschnittsverdiener — das kann ich auch noch in Mark und Pfennig sagen — mit 2 100 DM im Jahr. Das Abkassieren von Löhnen war darin eingebaut. Von dieser stärkeren Selbstbeteiligung durch jährliche Beitragssteigerung hat bisher niemand gesprochen. Das war die schleichende Enteignung der Arbeitnehmer. Ihre Löhne wurden sozialisiert.
    Mein Appell auch an die Gewerkschaften: Durch diese Beitragssteigerung ist ein Teil ihrer Lohnerfolge in den Tarifverhandlungen ins Nichts verlaufen.
    Die Gesundheitsreform ermöglicht auch die Erprobung von Beitragsrückzahlungen. Auch hier wird es einen Gewinn geben. Mehrere Betriebskrankenkassen mit mehr als 40 000 Mitgliedern haben schon für dieses Jahr die Beitragsrückzahlung eingeführt. Mitglieder, die keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben, können bis zu 580 DM zurückerhalten.
    Entlastet werden die Patienten auch durch die Festbeträge. Für Millionen von Patienten entfällt seit September die Rezeptgebühr von 3 DM. Diejenigen, die bisher 3 DM Rezeptgebühr zahlen mußten, müssen jetzt Null DM bezahlen. Wer spricht eigentlich von der Entlastung, einer Entlastung für diejenigen, die Arzneimittel in Anspruch nehmen müssen? Es sind inzwischen 1 849 Arzneimittel, die vom Festbetrag abgedeckt werden und für die keine 3 DM bezahlt werden müssen.
    Der Festbetrag hat zu bisher unbekannten Preissenkungen der Pharmaindustrie geführt. Meine Damen und Herren, darauf bin ich richtig stolz. Das hätten Sie doch wohl selber nicht geglaubt. Die Firma Bayer hat ihre 100er Packung Adalat von 72,90 DM auf 49,95 DM gesenkt. Das sind 31,5 %.

    (Frau Wilms-Kegel [GRÜNE]: Und welche Preise hat sie erhöht?)

    Ciba-Geigy hat die 50er Packung Voltaren von
    44,59 DM auf 29,10 DM gesenkt. Das ist eine Preis-



    Bundesminister Dr. Blüm
    senkung von 34,7 %. Hoechst-Böhringer hat die 100er Packung Euglucon von 39,40 DM auf 27,65 DM gesenkt. Das ist eine Preissenkung von 29,8 %.
    Kommentar der Ärztezeitung, über jeden Verdacht erhaben, mir nahezustehen:
    Der Bundesarbeitsminister hat recht behalten. Mit Festbeträgen geht alles genausogut, nur sehr viel billiger.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich frage Sie: Wann ist die Pharmaindustrie je unter mehr Preisdruck geraten als durch unsere Reform? Und außerhalb der Regierungserklärung: Wer, meine Damen und Herren, hat die großen Pharmakolosse je mehr in Trab gebracht als der kleine Norbert Blüm?

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Gewinner sind auch die Versicherten, die neue Leistungen und Leistungsausweitungen in Anspruch nehmen können. Das sind bei Erreichen des Gesamtausbaus 5 Milliarden DM für die häusliche Pflege und 1 Milliarde DM für die Gesundheitsvorsorge. Für 630 000 Schwerpflegebedürftige und ihre Helfer bieten wir Verbesserungen an, seit Januar 1989 einen Pflegeurlaub und ab Beginn des nächsten Jahres Pflegegeld oder häusliche Pflegeleistungen. 1989 wurden insgesamt 98 000 Anträge auf Pflegeurlaub gestellt; ich hatte mal mit 100 000 gerechnet. Von den bisher 82 320 Anträgen wurden 14 % wegen fehlender Vorversicherungszeit, rund 11 000, und 15 % wegen fehlender Schwerpflegebedürftigkeit — das sind 10 620 — abgelehnt. 60 180 stille Samariter haben für ihren Pflegeurlaub erstmals eine finanzielle Hilfe, eine Ersatzperson bekommen. Das ist für 60 000 Menschen eine Verbesserung ihrer Lage. Das sind gerade diejenigen, die am meisten für den Nächsten tun: die pflegende Mutter, der pflegende Vater, die Tochter, der Sohn, sie können Pflegeurlaub machen.
    Wir sind noch nicht am Ziel; das ist im Ausbau, das ist der erste Schritt, aber es ist eine spürbare Hilfe für die, die der Hilfe bedürfen. Ich habe die Krankenkassen ermuntert, zwar die Grenzen der Leistungspflicht zu beachten, aber das Angebot nicht kleinlich zu handhaben und von den Anspruchsberechtigten nicht unzumutbare bürokratische Nachweise zu verlangen. Ich bin sicher, daß deshalb die Zahl der Anträge wie der Bewilligung im weiteren Verlauf dieses Jahres stark steigen wird, denn jedes neue Angebot braucht seine Zeit, bis es bei denen, für die es gedacht ist, bekanntgeworden ist und das Verfahren sich eingespielt hat.
    Mit dem Ausbau der Gesundheitsvorsorge stärken wir die Eigenverantwortung der Versicherten. Alle über 35 Jahre alten Versicherten — das sind 24,6 Millionen — haben durch die Gesundheitsreform einen Rechtsanspruch auf einen regelmäßigen Gesundheits-Check-up — seit dem 1. Oktober ist es endlich soweit — , und dafür stehen 200 Millionen DM bereit. Rund 6 Millionen Kinder profitieren von der neuen Verpflichtung der Krankenkassen, zusammen mit den Bundesländern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnkrankheiten mitzufinanzieren. Das bedeutet für die Krankenkassen 200 Millionen DM Mehrausgaben.
    Sie sehen, wir haben nicht nur gespart, sondern das Sinnvolle besser finanziert. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren können jetzt einmal im Jahr auf Kosten der Krankenkasse zahnärztliche Prophylaxe betreiben. Fast 600 000 Kinder können jetzt Jahr für Jahr durch eine weitere Vorsorgeuntersuchung etwa ein Jahr vor der Einschulung auf Seh-, Hör- und Sprachfehler, Haltungsfehler und Übergewicht untersucht werden. Jahr für Jahr erhalten jetzt fast 600 000 Mütter bei der Geburt eines Kindes bei allen Kassen ein auf den Höchstsatz aufgestocktes Entbindungsgeld von 150 DM. Behinderte Kinder erhalten jetzt endlich eine von den Krankenkassen finanzierte Behandlung in Spezialeinrichtungen, den Sozialpädiatrischen Zentren. Davon haben Sie in der ganzen aufgeregten Debatte über die Gesundheitsreform fast kein Wort gehört, daß wir den Schwerstpflegebedürftigen mehr Leistungen anbieten, daß wir die Vorsorge ausbauen, damit auch der Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit eine neue Bahn, neue Chancen und Aufgaben eröffnen.
    Der dritte Erfolg liegt bei der Selbstverwaltung. Gewinner sind die Krankenkassen. Sie erhalten mehr Gestaltungsrechte im Gesundheitssystem als je zuvor. Das entspricht auch unserer Philosophie: Nicht alles durch den Staat.
    Die Gesundheitsreform ermöglicht es den Krankenkassen, Festbeträge festzulegen; die Erfolge im Arzneimittelbereich habe ich gerade erwähnt. Wir sind keineswegs am Ende der Festbeträge angelangt — es ist gerade erst ein Jahr her —, weitere Schritte müssen folgen. Ich mahne auch mit Nachdruck, diese weiteren Schritte jetzt vorzunehmen, um Kompensation und Ausweichmöglichkeiten zu verhindern. Je schneller der Festbetrag vorwärtskommt, um so weniger ist Ausweichen möglich.
    Das Instrument des Festbetrags erweist seine Nützlichkeit weit über den Bereich der Arzneimittel hinaus. So zahlen die Kassen mittlerweile in fast allen Bundesländern Festbeträge für Hörgeräte, die meist gut 20 % unter den bisherigen Vertragspreisen liegen — mit der Folge, daß die Anbieter ihre Preise drastisch senken. In Hamburg liefert ein wettbewerbsbereiter Hörgeräteakustiker das durchschnittliche Hörgerät sogar um 30 % günstiger: statt für bisher 1 250 DM jetzt zum Preis von 875 DM. Was haben Sie eigentlich dagegen, daß die Hörgeschädigten ein billigeres Hörgerät bekommen — so daß die Krankenkassen weniger zahlen —, ein preiswerteres, das qualitativ mindestens genauso gut ist, denn die Garantiezeiten sind trotz Preissenkung verlängert worden. Im übrigen: Jeder Brillenträger konnte feststellen, daß mit dem Inkrafttreten der Gesundheitskostenreform plötzlich fast über Nacht zahlreiche modische Brillengestelle für den neuen Erstattungsbetrag von 20 DM zu haben sind.
    Selbst bei Rollstühlen ist der Preiswettbewerb in Gang gekommen, und zwar noch bevor die ersten Festbeträge in Kraft getreten sind. Anfang des Jahres hat die Barmer Ersatzkasse mit dem Rehabilitationsfachhändler PRO REHA einen bundesweit geltenden Vertrag abgeschlossen, der erhebliche Senkungen gegenüber den vom Hersteller empfohlenen Preisen vorsieht: bei Elektrorollstühlen um 25 % und bei Stan-



    Bundesminister Dr. Blüm
    dardrollstühlen sogar um bis zu 40 %. Es handelt sich um Qualitätsrollstühle. Die Qualität ist nicht gesenkt worden.
    Welcher Spielraum auf einmal für Preissenkungen entstehen kann, zeigt sich am Beispiel der Hörgerätebatterien. Deutsche Krankenkassen mußten bisher 4 DM für die übliche Hörgerätebatterie ausgeben. Für den britischen Gesundheitsdienst liefert der europäische Lieferant dieselbe Batterie für 35 Pfennige. Die Herausnahme dieser Batterie, für die die Krankenkasse bisher 4 DM gezahlt hat, führte dazu, daß sie plötzlich für 99 Pfennige angeboten wird. So ist das mit der Marktwirtschaft. Und so ist es, wenn die Anonymität überhaupt keinen Wettbewerbsdruck auslöst.
    Die Gesundheitsreform gibt den Krankenkassen grünes Licht für Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit ihrer Versicherten. Der Kreativität werden keine Grenzen gesetzt.
    Die Gesundheitsreform ermöglicht es den Krankenkassen, Versorgungsverträge mit unwirtschaftlichen Krankenhäusern zu kündigen. Auch hier sind bereits erste Erfolge eingetreten. Vier Häusern wurde schon gekündigt. Eine Kündigung ist wirksam. Die zweite bedarf noch der Zustimmung des Hamburger Senats. Rund 20 weiteren Häusern steht die Kündigung ins Haus.
    Die Gesundheitsreform ermöglicht den Krankenkassen die Errichtung eines Medizinischen Dienstes in eigener Regie. Ihn gibt es mittlerweile in allen elf Bundesländern. Neben den Aufgaben des bisherigen Vertrauensärztlichen Dienstes stellt er den Kassen vor allem medizinischen Sachverstand zur Seite, der gerade dann erforderlich ist, wenn beispielsweise mit den Krankenhäusern über Pflegesätze, Fehlbelegung oder Verweildauerverkürzung verhandelt wird.
    Die Krankenkassen haben mehr Mitsprache bei der Anschaffung und Plazierung neuer medizinischer Geräte erhalten, deren Verteilung offenbar nicht immer unter gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll war.
    Neu für die Krankenkassen ist auch der Prüfdienst der Krankenversicherung. Denn auch die Krankenversicherung muß selber in ihrer Verwaltung zur Sparsamkeit beitragen. Es gibt da überhaupt keine Tabus. Er hilft ihnen, Wirtschaftlichkeitsreserven im eigenen Unternehmen aufzuspüren. Denn offenbar gibt es hier Spielräume. Das zeigt, daß es bei den Verwaltungsposten der Krankenkassen riesige Unterschiede gibt: von 30 DM pro Mitglied bis 200 DM pro Mitglied. Sparsamkeit gilt also für alle.
    Der vierte Erfolg dieser Gesundheitsreform liegt in der Sicherung des medizinischen Fortschritts. Gewinner der Reform sind in erster Linie die Kranken selber. Die Leistungen der moderner Spitzenmedizin stehen weiterhin allen Bundesbürgern zur Verfügung. Ob Sozialhilfeempfänger, Arbeiter, Angestellter oder Direktor, jeder kann die Spitzenmedizin haben. Wir müssen dafür sparen, daß die Schwerkranken in der Not Spitzenmedizin erhalten können. Das unterscheidet unser System von den sozialistischen Systemen. Dort steht die Spitzenmedizin nur den Funktionären zur Verfügung. Die Klassenmedizin ist eine Erfindung des real existierenden Sozialismus.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das gibt es bei uns nicht. Der Unterschied zwischen dem idealen und dem realen Sozialismus besteht darin, daß den idealen Sozialismus noch niemand erlebt hat.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

    Spitzenmedizin für alle ist die Leistung unseres freiheitlichen Sozialstaates.
    Wer allerdings Spitzenmedizin finanzieren will, der muß auf die Finanzierung von Luxus- und Bagatellmitteln durch die Solidargemeinschaft verzichten. Wir wollen Spitzenmedizin für jedermann absichern.
    Rund 150 000 Bundesbürger tragen heute einen Herzschrittmacher — den gibt es, Gott sei Dank — in ihrer Brust. Jährlich kommen 32 000 Patienten dazu. Die Preise für einen Herzschrittmacher liegen — nur damit man einmal die Proportionen sieht — zwischen 3 000 und 10 000 DM. Damit wird Herzkranken geholfen. Dafür das Geld auszugeben, das ist der Sinn der Gesundheitsreform.
    Jährlich werden 30 000 Herzoperationen mit HerzLungen-Maschinen durchgeführt. Menschen, die früher dem Tod geweiht waren, können wir heute retten, ihr Leben verlängern. Dafür muß das Geld bereitgestellt werden. Dafür brauchen wir die Solidargemeinschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Rund 2 000 Nieren, über 150 Lebern wurden verpflanzt. Eine Lebertransplantation kostet 96 000 DM. Spitzenmedizin wird teurer. Wenn sie bezahlbar bleiben soll, muß man beim Überflüssigen sparen.
    Jedes Jahr kommen in der Bundesrepublik rund 5 000 Kinder mit angeborenen Herzfehlern auf die Welt, die früher nie ihren ersten Geburtstag erlebt hätten. Heute können wir ihnen und ihren Eltern helfen. Das soll so bleiben. An allem, was die Medizin tun kann, den Menschen zu helfen, soll es nicht mangeln. Dafür werden wir jeden Betrag aufbringen. Aber wenn es durch die Solidargemeinschaft finanzierbar bleiben soll, muß anderweitig gespart werden.
    Noch 1970 starben bei uns 2 000 Menschen an chronischem Nierenversagen, weil nur für 743 Patienten eine regelmäßige künstliche Blutwäsche zur Verfügung stand. Heute haben wir Dialysegeräte für 20 000 Kranke — mit Kosten pro Patient von durchschnittlich 48 000 bis 64 000 DM. In ganz Europa erreichen nur vier Länder eine ausreichende Versorgung. Wir liegen dabei an der Spitze.
    Ist unser Geld nicht sinnvoll ausgegeben, wenn beispielsweise die Allgemeine Ortskrankenkasse im Sommer 1989 einem vier Jahre alten, lebensbedrohlich erkrankten deutschen Jungen in einer Spezialklinik in den USA eine neue Leber hat einsetzen lassen? Die Kosten nur für den einen Fall betrugen 500 000 DM.

    (Reimann [SPD]: War doch früher auch möglich!)




    Bundesminister Dr. Blüm
    Und wären sie noch höher gewesen, hätte die Kasse sie auch übernommen. Dafür sparen wir.
    Ja, das war auch vorher so.

    (Zurufe von der SPD)

    — Hören Sie mich doch einmal ganz in Ruhe an. Aber die Leistungen der Medizin wachsen doch, (Günther [CDU/CSU]: So ist es!)

    die Fortschritte wachsen doch. Dann muß doch die Finanzierung nachkommen. Wenn die Finanzierung der Spitzenmedizin nachkommen soll, dann muß sie bei Bagatellen und Luxus sparen, dann muß sie fragen: Was muß die Solidargemeinschaft bezahlen? Das Notwendige, was der einzelne nicht bezahlen kann, muß die Solidargemeinschaft bezahlen. Auch wenn es Millionen kostet, sein Leben zu retten, zahlt ihm das die Solidargemeinschaft. Aber überflüssige Taxifahrten, unwirtschaftliche Arzneimittel, zu viele Pillen, zu hohe Honorare, das muß sie nicht bezahlen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Gewinner der Reform sind auch die im Gesundheitswesen Beschäftigten. Ohne die vorhandenen und noch zu erwartenden Ersparnisse durch die Gesundheitsreform wäre die tarifliche Verbesserung in der Krankenpflege gar nicht möglich gewesen. Den Hunderttausenden von Pflegekräften, Schwestern in den Krankenhäusern hätten wir ihren Tarifvertrag gar nicht verbessern können, wenn nicht vorher die Gesundheitsreform das Geld dafür herbeigeschafft hätte. Wissen Sie, was diese tarifvertraglichen Verbesserungen kosten? 4 Milliarden DM kosten sie. Stellenpläne wurden verbessert. Ausfallzeiten für Urlaub und Krankheit werden in die neuen Anhaltszahlen aufgenommen. Die Pflegekräfte haben das verdient. Aber dann müssen wir an anderer Stelle sparen. Die Bundesregierung hat durch eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung die Anrechnung der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler auf die Stellenpläne der Krankenhäuser deutlich verbessert. Bis Ende letzten Jahres galt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf Grund früherer Vorgaben des Landes ein Anrechnungsschlüssel von vier Krankenpflegeschülern auf eine Schwesternstelle im Krankenhaus. Ab 1. Januar 1990 kommen dank Bonn sieben Krankenpflegeschüler auf eine Stelle.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Hierdurch können allein in Nordrhein-Westfalen etwa 2 300 zusätzliche Krankenschwestern eingestellt und mehr Krankenpflegeschüler ausgebildet werden. In Bayern sind es knapp 1 200. Allein dank der von uns vorgenommenen Verbesserung des Anrechnungsschlüssels können in Nordrhein-Westfalen 2 300 Krankenschwestern mehr eingestellt werden. Ich bin sicher, Johannes Rau wird das wieder als seinen eigenen Erfolg feiern.

    (Günther [CDU/CSU]: Hoffentlich stellt er die auch ein!)

    Die Krankenkassen haben sich darüber hinaus in den Pflegesatzverhandlungen bereit erklärt, bundesweit etwa 13 000 neue Stellen für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger zu schaffen, und zwar gezielt in den Krankenhäusern, wo es im Pflegebereich personelle Engpässe gibt. Mehr Geld für die Pflegekräfte im Krankenhaus ist gut angelegtes Geld; es ist besser angelegt als für Bagatellen und Luxus.
    Die Gesundheitsreform liefert auch ein Höchstmaß an sozialer Rücksichtnahme. Sie ist Politik mit Augenmaß und sozialer Rücksichtnahme. Sozial- und Überforderungsklauseln schützen die sozial Schwächeren, Härte- und Überforderungsklauseln, wie es sie im bisherigen Krankenkassenrecht überhaupt nicht gab. Die Sozialklausel befreit die sozial Schwächeren völlig von Zuzahlungen bei Rezeptgebühren, Heilmitteln, Fahrtkosten und Zahnersatz. Von diesen Zuzahlungen sind ab 1990 alle Versicherten mit einem Einkommen unter 1 316 DM befreit. Kommt ein weiteres Familienmitglied hinzu, liegt der Betrag bei
    1 809,50 DM. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich dieser Betrag um 329 DM. Eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise muß also bis zu einem Monatseinkommen von 2 467,50 DM keine einzige Mark für Rezeptgebühren, Heilmittel, Fahrtkosten oder Zahnersatz zuzahlen. Die Familie mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 2 467,50 DM
    — Durchschnittsverdiener — muß also überhaupt nichts zuzahlen.

    (Heyenn [SPD]: Jetzt hat er es erst begriffen!)

    — Wenn Sie es noch nicht begriffen haben, will ich es gerne wiederholen.

    (Heyenn [SPD]: Sie haben es schon wiederholt!)

    — Wahrheiten, die von Ihnen geheimgehalten werden, will ich gerne öfters wiederholen: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von
    2 467,50 DM muß überhaupt nichts zuzahlen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Das steht in den Broschüren drin!)

    — Broschüren müssen gelesen werden.

    (Egert [SPD]: Viel schlimmer ist: Man muß verstehen, was drinsteht!)

    Auch oberhalb der Sozialklausel ist jedermann vor Überforderung geschützt. Höchstens 2 % des Einkommens muß zuzahlen, wer weniger als 56 700 DM verdient. Höchstens 4 % muß zuzahlen, wessen Einkommen darüber liegt. Was im Jahre 1989 an Zuzahlungen über 2 % bzw. 4 % hinausgegangen ist, wird spätestens in diesen Wochen von den Krankenkassen zurückerstattet. Wer nicht bereits im Laufe des Jahres 1989 von Zuzahlungen befreit wurde, beispielsweise chronisch Kranke, sollte jetzt einen Jahresausgleich für Zuzahlungen beantragen, wenn er mehr als 2 % bzw. 4 % seines Jahreseinkommens aufgewendet hat. Hat beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern bei einem Jahreseinkommen von 37 500 DM mehr als 409 DM zugezahlt, so erstattet ihm die Krankenkasse alles, war darüber ist.
    Meine Damen und Herren, in die Bilanz gehört auch ein Rückblick auf die Diskussion um die Gesundheitsreform vor und nach dem Inkrafttreten. Ich kenne kein Gesetz, gegen das mit mehr Verleumdung, Ver-



    Bundesminister Dr. Blüm
    drehungen und Verunglimpfungen gearbeitet wurde als gegen unser Gesundheits-Reformgesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Angst der kleinen Leute wurde für die großen Interessen schamlos ausgenutzt. Ich will drei Zitate aus der unendlichen Sammlung der Zitate, drei Spitzenleistungen der Unverschämtheit, drei Spitzenleistungen der Schamlosigkeit stellvertretend für viele andere in Erinnerung rufen.
    Erstens: „Ab 1. Januar 1989 dürfen Sie nicht mehr krank werden. "

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: SPD!)

    Zweites Zitat: „Die Bundesregierung läßt Sie jetzt kräftig zuzahlen. "

    (Zuruf von der SPD: Stimmt auch!)

    Drittes Zitat: „Seit dem 1. Januar 1989 wird bei den Kranken abkassiert. "

    (Egert [SPD]: Ist auch wahr!)

    Ich will Ihnen einen Hinweis auf die Quelle geben. Zwei dieser Aussagen stammen vom SPD-Bundesvorstand, eine stammt vom SED-Zentralorgan „Neues Deutschland".

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

    Noch einmal: Zwei dieser drei Unverschämtheiten sind von der SPD, eine Unverschämtheit ist von der SED.

    (Egert [SPD]: Herr Minister, noch billiger sind Sie nicht zu haben, was?! Sie sollten sich schämen! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Zu dem Wort „billiger" : Ich schäme mich, Herr Egert, für das Zitat, das Ihre Partei plakatiert hat, ich schäme mich für Ihr Plakat: „Ab 1. Januar 1989 dürfen Sie nicht mehr krank werden. " Lesen Sie das einmal mit den Augen einer Kranken, die ausgerechnet Ihnen glaubt! Sie muß ja geradezu in Angst und Panik geraten. Schämen Sie sich, Herr Egert, daß Sie einer Partei angehören, die Millionen von Kranken belogen hat!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Egert [SPD]: Sie sind ein billiger Demagoge!)

    Nach einem Jahr wird jeder Kranke feststellen können, daß er wie bisher zum Arzt gehen kann, seine Behandlung bekommt, seine Arzneimittel bekommt,

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    daß er ins Krankenhaus gehen kann. Sie von der SPD haben aber tausendmal plakatiert: „Ab 1. Januar 1989 dürfen Sie nicht mehr krank werden. " — Eine bodenlose Unverschämtheit; Sie sollten sich schämen!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Unsere Sparziele wurden einerseits als „Luftbuchungen", andererseits als „sozialer Kahlschlag" diffamiert. Entweder sind sie Luftbuchungen — dann treffen sie niemanden — , oder sie sind Kahlschlag — dann treffen sie alle. Aber es wurde in diesem Interessenkampf weder auf die Gesetze der Logik noch der Wahrheit Rücksicht genommen. Unsere Gesundheitsreform ist weder Luftbuchung noch Kahlschlag. Sie ist das ausgewogene Konzept eines Sozialumbaus, mit dem Solidarität und Eigenverantwortung ins Gleichgewicht gebracht werden.
    Ich vertraue darauf, daß niemand die Wahrheit auf Dauer vergewaltigen kann, und halte es mit Abraham Lincoln, der gesagt hat:
    Man kann alle Leute für eine gewisse Zeit zum Narren halten. Man kann einige Leute auch ständig zum Narren halten. Aber auf Dauer kann man nicht alle Leute zum Narren halten.

    (Heyenn [SPD]: Aber Sie versuchen das!)

    Deshalb bin ich ganz sicher, daß die Wahrheit dieser Gesundheitsreform Tag für Tag neu zum Vorschein kommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich frage die SPD angesichts dieser Zwischenbilanz: Was ist die Alternative der SPD? Wo liegen ihre Vorschläge für eine Gesundheitsreform — außer allgemeinen Programmsätzen — vor?

    (Dreßler [SPD]: Sie haben das doch niedergestimmt!)

    Ich kenne nur die Positivliste. Sie wollen eine Positivliste, nach der an Stelle von 70 000 Arzneimitteln nur noch 2 000 bis 3 000 bezahlt werden. Wenn wir mit einer Negativliste ein paar hundert Arzneimittel ausschließen, dann schreien Sie Zeter und Mordio. Sie aber wollen mit einer Positivliste überhaupt nur noch 2 000 Arzneimittel zulassen.
    Ich frage die SPD: Ist sie gegen Beitragssatzstabilität? Ist sie gegen Transparenz? Ist sie gegen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei den Ärzten? Ist sie gegen den Ausbau der Pflege? Ist sie gegen den Abbau kostentreibender Überkapazitäten im Krankenhausbereich? Ist sie gegen eine bessere Nachbehandlung der Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden? Ist sie gegen eine wirksame Qualitätssicherung? Ist sie gegen den Ausbau der Gesundheitsvorsorge? — All das sind Maßnahmen, die wir in unserem Gesetz, in unserer Reform durchgeführt haben.

    (Zuruf von der SPD: Wir sind gegen Blüm!)

    Wer gegen unsere Reform ist, muß auch gegen Ausbau der Vorsorge, Verbesserung der Pflege, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sein. Sagen Sie einmal Ihren Anhängern, Sie seien gegen den Ausbau der Pflege.
    Im übrigen: Es gibt auch Sozialdemokraten, auf die ich mich berufen kann. Wenn es in den Kram paßt, hört sich das nämlich ganz anders an. Ich zitiere einfach aus dem Entwurf des nordrhein-westfälischen Finanzministers zur Änderung der Beihilfe-Verordnung vom 19. Dezember 1989 — ganz jung — : „Im übrigen hat auch der Beihilfeberechtigte von der Konzeption des Gesundheits-Reformgesetzes Vorteile." — Er hat Vorteile, sagt der sozialdemokratische Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Also, da muß es doch etwas geben. Wenn die Gesundheitsreform jetzt auf die Beihilfe übertragen wird und ein sozialdemokratischer Finanzminister sagt, davon habe der Beihilfeberechtigte Vorteile, dann scheint die Gesundheitsreform ja nicht so schlecht zu sein. Er findet dafür dann ja auch Beispiele.



    Bundesminister Dr. Blüm
    Ich will in meine Kritik, um diese vollständig zu machen, auch Leistungsanbieter einbeziehen. Sie haben die politische Schamgrenze verletzt. Wartezimmer wurden zu Schlachthöfen der Wahrheit.

    (Lachen bei der SPD)

    Ja, doch.
    Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte möchte diese Art von Agitationspolitik offenbar fortsetzen, wenn er empfiehlt, in Wartezimmern weiter gegen die Gesundheitsreform zu agitieren. Die Krankenkassen haben das zurückgewiesen. Ich schließe mich den Krankenkassen an.
    Wartezimmer sind Zimmer, in die behandlungsbedürftige Menschen kommen, um vom Arzt Rat und Hilfe zu erhalten; sie sind nicht Warteräume der Agitation und der Indoktrination.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Unbeeindruckt vom Geschrei rechts und vom Geplärre links gehen wir unseren Weg, geleitet allein von der Verantwortung für die Zukunft unseres Sozialstaates und von der Sorge für diejenigen, die der Hilfe bedürfen.
    Politik kann nicht alle Probleme lösen, und der Sozialstaat ist nicht der allmächtige Gott. Auch das beste Gesundheitssystem und die beste Medizin können den Tod nicht besiegen.
    Der Anspruch, alle Probleme politisch lösen zu können, ist das Versprechen, den gescheiterten Turmbau zu Babel erneut zu versuchen. Diese Hybris verdrängt den Tod und raubt dem Menschen die Chance, sein Schicksal anzunehmen, sich mit ihm auseinanderzusetzen und es positiv zu wenden. Die Tragödie des Nihilismus ist die Unfähigkeit, im Tod einen Sinn des Lebens zu erkennen.
    Auch die beste Medizin kann dem Menschen nicht die Frage nach dem Sinn des Lebens beantworten. Diesen muß jeder selber finden, egal ob krank oder gesund. So zeigt die Kritik am Gesundheits-Reformgesetz auch die Züge der Ratlosigkeit einer nihilistischen Politik.
    Wir bleiben einer humanen Politik verpflichtet, dem Fortschritt ohne Vollendung; denn dem Zwang zur Vollkommenheit haftet der Geruch der eitlen Barbarei des Perfektionismus an. Fortschritt ist möglich, Vollendung nicht.
    Die Gesundheitsreform bleibt auf dem Weg. In einem selbstverwalteten System sind wir auf die Gestaltungskraft und die Mitarbeit der Selbstverwaltung in hohem Maße angewiesen. Ohne funktionsfähige Selbstverwaltung der Partner ist unser freiheitliches Gesundheitssystem rettungslos verloren.
    Insofern geht die Gesundheitsreform durch die Mitarbeit der Kassen weiter. Wir befinden uns immer auf dem Weg. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich appelliere an alle Gutwilligen, auch an die Opposition, unser gutes, unser freiheitliches Gesundheitssystem zu erhalten. Große Aufgaben liegen noch vor uns. Die Anstrengung lohnt sich, für die Kranken, für die Hilfsbedürftigen und für alle diejenigen, die es bezahlen, für die Millionen von Beitragszahlern.
    Dafür machen wir unsere Politik, für die, die schwach sind, die in Not sind und die der Hilfe bedürfen. Für sie war unsere Gesundheitsreform gedacht.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)