Rede von
Dr.
Hermann
Scheer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Sommer 1990 wird die vierte und vorläufig letzte Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag stattfinden. Dieser Vertrag, der am 1. Juli 1970 in Kraft trat, hat eine vorläufige Geltungsdauer bis zum Jahr 1995. Der Atomwaffensperrvertrag ist das bisher wichtigste internationale Vertragswerk gegen Atomwaffen. Seine Bedeutung wird heute weithin unterschätzt. Sein Bestand ist gleichzeitig in großer Gefahr, und dies hängt mit der gegenwärtigen Unterschätzung seiner Bedeutung zusammen.
Gegenwärtig gibt es fünf offizielle Atomwaffenstaaten und mit Israel einen weiteren inoffiziellen Atomwaffenstaat. In den 90er Jahren droht die Verbreitung von Atomwaffen auf weitere Staaten, die sich in Weltregionen befinden, die schon seit Jahren spannungsgeladener sind, als es der Ost-West-Koflikt in Europa seit den 60er Jahren war. Diese Entwicklung ist alarmierend. Sie kann nur verhindert werden, wenn endlich die Atomwaffenstaaten zu umfassender atomarer
14394 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1989
Dr. Scheer
Abrüstung, zu einer zügigen Einleitung eines entsprechenden Prozesses bereit sind. Dies hängt mit der Bereitschaft zusammen, auf die Atomabschreckung zu verzichten.
Darüber hinaus gibt es einen unverkennbaren Zusammenhang zwischen den Möglichkeiten einer weltweiten Achtung chemischer Waffen und der Bereitschaft zu einem Verzicht auf Atomwaffen und Atomabschreckung. Im Januar 1989 fand in Paris eine internationale Konferenz zu chemischen Waffen statt. Auf dieser Konferenz wurde deutlich, daß eine Reihe arabischer Staaten, die im Besitz von chemischen Waffen sind, nur zur Beteiligung an einem weltweiten Verbot aller chemischen Waffen bereit sind, wenn auch die Atomwaffenstaaten zu einem Verzicht auf Atomwaffen bereit sind.
Alle Verlautbarungen der Bundesregierung, anderer Regierungen oder auch der Koalitionsfraktionen, die eine baldige Vereinbarung zum C-Waffen-Verbot versprechen, sind eine Selbsttäuschung, solange es an der gleichzeitigen Bereitschaft zu einer Ächtung der Atomwaffen fehlt. Es wird zu einem C-Waffen-Vertrag nicht kommen, solange dieser Zusammenhang ignoriert wird.
Dieser Zusammenhang ist ernst zu nehmen. Sie versprechen seit Jahren: Es kommt eine Lösung. Aber es kommt ja keine, und die Gründe dafür sind auf offenem internationalen Forum in Paris im letzten Januar ausgebreitet worden. Es kann bisher keine Rede davon sein, daß die NATO-Regierungen — einschließlich der Bundesregierung — diesen Zusammenhang mit der Bedeutung, die er wirklich hat, wahrzunehmen bereit sind. Sie verleugnen diesen Zusammenhang. Sie empören sich zu Recht über die C-WaffenRüstung anderer, leugnen aber gleichzeitig, daß das Nichtzustandekommen eines Verbots aller chemischen Waffen heute seine wesentliche Ursache im prinzipiellen Festhalten der NATO und anderer Atommächte an Atomwaffen hat.
Der realistische Klartext lautet:
Erstens. Ohne Bereitschaft zur Aufgabe der Atomwaffen wird es allenfalls eine Begrenzung — eine Begrenzung, Herr Staatsminister Schäfer — , aber kein weltweites Verbot der chemischen Waffen geben.
Zweitens. Ohne Bereitschaft zur Aufgabe der Atomwaffen durch die jetzigen Atomwaffenstaaten sind in den nächsten Jahren darüber hinaus ein Auseinanderbrechen des Atomwaffensperrvertrages und eine Ausbreitung atomarer Waffen auf weitere Staaten selbst dann zu befürchten, wenn es zwischen Ost und West zu weiteren Vereinbarungen über eine Reduzierung vorhandener atomarer Waffen kommt.
Drittens. In einer Zeit der Beendigung des OstWest-Konfliktes wachsen damit die globalen Gefahren neuer Konflikte. Die Gefahr von Atomkriegen kann dadurch größer statt geringer werden.
Viertens. Die Verantwortung für solche Entwicklungen liegt eindeutig mit bei den jetzigen Atomwaffenstaaten. Ich sage nicht, sie liegt alleine bei ihnen, aber sie liegt mit bei ihnen. Sie liegt natürlich auch bei denen, die zu solchen Rüstungen greifen. Sie liegt jedenfalls mit bei den jetzigen Atomwaffenstaaten —
ich wiederhole es — , die krampfhaft an diesen Waffen festhalten.
Die einzige realistische Schlußfolgerung ist, daß die einzigartige Chance der Überwindung des jahrzehntelangen Ost-West-Konflikts nun endlich dazu benutzt wird, die Atomwaffen abzuschaffen und das internationale Regime des Atomwaffensperrvertrages zu einer dauerhaft verbindlichen Regel des Völkerrechts zu machen.
Der Zusammenhang zwischen Ost-West-Konflikt und Atomrüstung, der Entstehung der wechselseitigen atomaren Abschreckung, ist historisch unverkennbar. Indem dieser Ost-West-Konflikt überwunden wird, muß man auch bereit sein, das Abschrekkungsprinzip als Folge dieses Ost-West-Konflikts mit aufzugeben. Sonst wird es sich verselbständigen und neue Probleme hervorrufen, an die von Ihnen im Moment nicht gedacht wird; jedenfalls wird nichts dagegen getan. Es wird sogar zu einem unausweichlichen Erfordernis, wenn man die Problemlage genau betrachtet, dies mit den Bemühungen um eine Ächtung der C-Waffen inhaltlich zu verknüpfen. Die Festigung des Atomwaffensperrvertrages durch atomare Abrüstung muß also frühzeitig und vorausschauend eingeleitet werden, d. h. bevor der Atomwaffensperrvertrag zerbricht.
Aber statt die politische Verantwortung mit einer solchen Voraussicht wahrzunehmen, spielen auch die Regierungsparteien diese Gefahr — jedenfalls in der öffentlichen Diskussion — permanent herunter. Auch in dieser Debatte werden wir das wahrscheinlich wieder erleben.
Jedenfalls war das in den Ausschüssen so, als darüber beraten wurde. Das war auch in der ganzen zurückliegenden Zeit der Fall. Wir haben über diese Frage ja zuletzt vor ungefähr eineinhalb Jahren, d. h. in dieser Legislaturperiode diskutiert.
— Mehrfach davor. Aber es gab immer dieselben ausweichenden Antworten, Herr Kollege Feldmann.
1968 gab es eine Konferenz aller Staaten, die nicht im Besitz von Atomwaffen sind — —
— Das Problem, Herr Kollege Mischnick, geht weiter über die Mittelstreckenfrage hinaus.
1969 war es das zentrale Thema des Bundestagswahlkampfs. Damals hat Ihre Partei — gegen die Unionsparteien — für den Atomwaffensperrvertrag mitgefochten.
Das Problem war damals schon ganz aktuell, obwohl
seinerzeit überhaupt nie von atomaren Mittelstrek-
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kenraketen gesprochen wurde. Das heißt, man muß auch an die anderen Dinge denken.
Ich wiederhole: 1968 gab es eine Konferenz aller Staaten, die nicht in Besitz von Atomwaffen sind, um diese zu ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag und damit zu einem vertraglichen Verzicht auf solche Waffen zu motivieren; denn ein vertraglicher Verzicht ist immer besser als einer, der lediglich freiwillig erfolgt und jederzeit zurückgenommen werden kann, ohne daß ein Vertrag gebrochen werden muß. Diese Konferenz aller Nicht-Kernwaffenstaaten fand in der Zeit des Kalten Krieges statt. Die Konferenz fand wenige Tage nach dem Einrollen der sowjetischen Panzer in Prag statt.
Die damalige Bundesregierung nahm an dieser Konferenz teil. Es war die Zeit der Großen Koalition.
r Jetzt fordert die SPD, daß sich die Bundesregierung für eine zweite Konferenz aller nichtatomaren Staaten nach dem Beispiel der Konferenz von 1968 einsetzt, um durch eine gemeinsame Bemühung dieser Staaten den mittlerweile gefährdeten Atomwaffensperrvertrag zu sichern und auf die Atomwaffenstaaten einzuwirken, endlich ihrer Verpflichtung zu atomarer Abrüstung gerecht zu werden. Aber Sie tun diesen Vorschlag einfach ab, tun so, als wäre alles in bester Ordnung, und wollen mit fadenscheinigen Begründungen erklären, daß jetzt, da der Kalte Krieg zu Ende ist, nicht möglich sein soll, was 1968 möglich war. Diesen Widerspruch müssen Sie erst einmal auflösen.
— Der Vertrag, der damals geschlossen worden ist, Herr Kollege Feldmann — das hat sich geändert — , ist jetzt in Gefahr, nachdem er zunächst einmal etwas stabilisiert hat.
In Wahrheit weichen Sie dem Problem also aus. Wollen Sie etwa erst dann mit vollmundigen Appellen reagieren, wenn es wieder einmal zu spät ist, wenn also die Weiterverbreitung von Atomwaffen schon begonnen hat? Hätten wir vor zwei Jahren darüber diskutiert, daß in Libyen chemische Waffen produziert werden, hätten Sie das geleugnet, hätten Sie gesagt, hier wird irgend etwas erfunden.
Ein Jahr später wurde es Realität und hat uns alle und dann die ganze Weltöffentlichkeit beschäftigt.
Die Bundesregierung triefte vor Besorgnis und beschwörenden Appellen, als der Bau der C-WaffenFabrik in Libyen bekannt wurde. Sie triefte zu Recht vor Besorgnis.
Außenminister Genscher sagte — wörtlich — , wer so etwas mache, begehe kriminelles Unrecht. Ich stimme dem zu und füge hinzu: Auch der Besitz von Atomwaffen und das Streben danach sind kriminelles Unrecht.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, daß Irak, bereits berüchtigt durch den Völkermord mit chemischen Waffen im gerade beendeten Golfkrieg, eine Rakete gestartet hat, die zum Atomwaffenträger geeignet ist.
— Israel ohnehin schon. — Es ist nicht zu sehen, daß aus solchen Alarmzeichen — ich könnte noch eine Menge hinzufügen — irgendwelche Konsequenzen gezogen werden. Statt dessen verschanzt man sich hinter Argumenten, die man für Realpolitik hält.
— Das ist eine sattsam bekannte Vorstellung von Realpolitik, Herr Kollege Feldmann, die immer erst reagiert, wenn es fünf Minuten nach zwölf ist.
Art. VI des Atomwaffensperrvertrages enthält die Verpflichtung — wörtlich, Herr Kollege Mischnick, zu Ihrer Erinnerung —
zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung. — Es spricht nicht für Sie, daß Sie bei diesem ernsten Problem nichts weiter als Lächelei übrig haben.
— Ich überziehe überhaupt nicht. Ich zeige das auf, was wirklich um uns herum los ist und geschieht.
Zum dem Thema, was zu chemischen Waffen geschah und geschieht, tagt nachher der Auswärtige Ausschuß. Genauso wichtig ist das Thema atomarer Bewaffnungsversuche, nur daß im Moment kein spektakulärer Anlaß gegeben ist. Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir entsprechende spektakuläre Anlässe, auch was den Export atomwaffenfähigen Materials in andere Länder angeht.
— Spielen Sie das Problem bitte nicht herunter. Es ist zu ernst, Herr Feldmann.
Art. VI des Atomwaffensperrvertrages enthält die Verpflichtung zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zu nuklearer Abrüstung. Mit anderen Worten, die Bereitschaft der Atommächte zu atomarer Abrüstung war die Voraussetzung zum Verzicht der nichtatomaren Staaten auf den Besitz von Atomwaffen. Atomwaffen sind nach diesem Vertrag also Waffen, die nur noch für eine Übergangszeit toleriert werden.
25 Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrages soll
— so bestimmt Artikel X dieses Vertrages — eine Konferenz einberufen werden — so im Vertragstext wörtlich —,
die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird.
Der Zeitpunkt dieser Konferenz wird also 1995 sein, in fünfeinhalb Jahren. Soviel Zeit haben wir also noch. Wer weiß, wie mühsam und zeitraubend das Aushandeln internationaler Vereinbarungen und Vertragser-
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gänzungen möglicherweise ist, der weiß auch, daß eigentlich schon jetzt mit der umfassenden Sicherung dieses Vertrages begonnen werden müßte.
Dabei geht es auch um das, was man bei sich selber tut. Denn diese umfassende Sicherung wird es nur geben, wenn die prinzipielle Bereitschaft zum Verzicht auf alle Atomwaffen bis dahin verbindlicher zugesichert ist, als es bisher der Fall war.
Tatsache ist, daß demgegenüber die NATO heute eine Haltung einnimmt, mit der sie dogmatischer an Atomwaffen festhält als zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Atomwaffensperrvertrages. Erst im Mai hat die NATO auf ihrer Frühjahrstagung das atomare Abschreckungsprinzip in einer Weise bekräftigt, daß von einer Übergangswaffe etwa für den Zeitraum des Atomwaffensperrvertrages zwischen 1970 und 1995 — seine jetzige Geltungsdauer — überhaupt keine Rede sein kann. Diese Waffen sollen jetzt offenbar zur Dauereinrichtung werden.
Das Ziel eines vollständigen atomaren Teststopps, eine der zentralen Forderungen, ist praktisch aufgegeben. Angestrebt wird nur noch eine Verringerung und eine Begrenzung der Tests. Das ist ein Rückfall hinter Positionen, die auch Sie vor über zehn Jahren und weit davor in noch viel schwerwiegenderen spannungsgeladenen Zeiten mit vertreten haben. Warum nicht jetzt?
— Ich brauche nur die letzte Debatte zu zitieren.
1963 scheiterte der vollständige Atomteststopp an der Weigerung der damaligen sowjetischen Führung, eine Kontrolle des Atomteststopps auf ihrem Territorium zuzulassen. Jetzt läßt die Sowjetunion alle Kontrollen zu. Aber die NATO — und im Schlepptau auch die Bundesregierung — erklärt, Atomwaffentests müßten so lange stattfinden, wie es Atomwaffen gibt, wenigstens in einer bestimmten Anzahl. Das ist ein klarer Rückfall.
Zwar wird natürlich darüber gesprochen — möglicherweise kommt es auch zu einem Ergebnis — , daß Amerika und die Sowjetunion 50 % ihrer Interkontinentalraketen abbauen. Gleichzeitig finden umfassende atomare Neurüstungen statt, nicht nur bei der NATO, auch auf dem Boden der Bundesrepublik, und zwar nicht nur bei Kurzstreckenraketen. Es geht dabei auch um britische und französische Waffen und Antisatellitenwaffen.
Das heißt, es ist ein Zusammenhang klar erkennbar. Wenn Sie nicht endlich die Konsequenz zu ziehen bereit sind, das eigene atomare Abschreckungsprinzip aufzugeben und entsprechende bilaterale atomare Abrüstungsverhandlungen zu führen — denn dieser Prozeß muß beidseitig geschehen —, wird atomare Aufrüstung in anderen Ländern provoziert. Vor dieser Entwicklung kann man nur warnen. Sie werden nicht irgendwann sagen können, andere seien daran schuld, und man hätte leider nichts dagegen tun können.