Rede von
Herbert
Werner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Unterhaltsvorschußgesetz hat sich prinzipiell bewährt. Aber angesichts der steigenden Zahl von Alleinerziehenden mit Kindern und auch der geringen Durchschnittsverdienste der alleinerziehenden und alleinstehenden Mütter haben die GRÜNEN die Probleme mit diesem Gesetz, glaube ich, nicht ganz zu Unrecht aufgegriffen. Das Anliegen ist zunächst einmal grundsätzlich bedenkenswert. Allerdings liegt, wie so oft, die Schwierigkeit im Detail. Sie wollen das Kindesalter vom 6. auf das 18. Lebensjahr hinaufsetzen, Sie wollen die Bezugshöchstdauer ohne Begrenzung auf 36 Monate nach oben offen gestalten. Sie weisen am entscheidenden Punkt nicht darauf hin, wie dies alles finanzierbar wäre. Denn Sie müßten wissen, daß im Bundesrat ein entsprechender Vorstoß des Landes Berlin bereits abgewiesen worden ist. Man muß sich natürlich die Frage stellen, ob der Bund von daher 240 Millionen DM im Jahr zusätzlich übernehmen könnte.
Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Sie fordern gleichfalls, daß die Mutter in Zukunft nicht mehr zur Mitwirkung etwa bei der Feststellung der Vaterschaft, bei der Feststellung des Aufenthaltsorts des Unterhaltspflichtigen anzuhalten sei. Man kann hier allen Ernstes doch nicht so verfahren, daß man die Frau von jeglicher Mitwirkung mehr oder weniger freistellt und der Gesetzgeber damit im Grunde automatisch darauf verzichtet, einen möglichen Regreßanspruch irgendwann auch einmal umsetzen zu können oder den Unterhaltspflichtigen auch nur an seine Pflicht zu mahnen.
Sie haben dann in einem zweiten Gesetzentwurf den Regelunterhalt angesprochen. Dazu hat mein Vorredner, glaube ich, schon das Entscheidende bemerkt. Es muß festgestellt werden: Wenn es nach Ihren Vorstellungen ginge, dann ist in der Tat zu befürchten, daß die Zahl der Klagen auf Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltspflichtigen sprunghaft in die Höhe steigen würde und die Kinder davon letzten Endes nichts hätten. Ähnlich verhält es sich bei der von Ihnen geforderten Freistellung sämtlicher Sozialleistungen. Auch hier muß man dem Vater fairerweise doch das gleiche zubilligen, was man für das Kind fordert, nämlich einen einigermaßen angemessenen Lebensstandard zu erreichen, soll er seinerseits nicht unter die Sozialhilfegrenze zurückfallen. Auch hier wäre eine Riesenkette von Prozessen die Folge, und im Endergebnis müßte auf dem Wege über die Sozialhilfe wiederum die öffentliche Hand eintreten. Dies, meine ich, kann doch nicht der Sinn dessen sein, was Sie anstreben.
In dem Gesetzentwurf Drucksache 11/3824 streben Sie zum zweiten an, daß der Pfleger von Amts wegen nicht mehr automatisch eintreten soll. Ich möchte darauf hinweisen, daß der Pfleger von Amts wegen dem Schutzbedürfnis zunächst einmal des nichtehelichen Kindes dient und nicht auf Diskriminierung der Frau angelegt ist. Ich könnte mir umgekehrt sehr wohl vorstellen, daß die Frau begründet beantragen können müßte, auf den Amtspfleger zu verzichten; aber dies dann bitte begründet.
Ich meine, derartige Überlegungen, so begründet sie sind, sind in den Gesetzesvorschlägen, die Sie vorlegen, eigentlich fehl am Platze.
Sie gehören in den Rahmen der Gesamtneuregelung des Nichtehelichenrechts und auch des Sorgerechts, einer Gesamtregelung, die wir, wie Sie wissen, gerade den zuständigen Ministerien zur Überprüfung anheim gegeben haben. Deswegen meinen wir von der CDU/ CSU, daß die Anliegen, die Sie heute vortragen, verfrüht sind. Gleichwohl stimmen wir der Überweisung in die Ausschüsse, Frau Nickels, zu.