Rede von
Rainer
Funke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wenn Sie sich meinen nächsten Satz noch angehört hätten und Ihre Zwischenfrage nicht gestellt hätten, dann hätten Sie gehört, daß ich der Auffassung bin, daß natürlich diese behutsame Erweiterung, die jetzt die Bundesregierung vorschlägt, auch mitberücksichtigt, daß eine gewisse Sorge der alleinerziehenden Mutter berechtigt sein kann, daß das Umgangsrecht des Vaters die Erziehung des Kindes konterkarieren könnte und daß auch bei neu eingegangenen Ehen oder Lebensgemeinschaften mit einem anderen Mann der leibliche Vater die für das Kind gefundene Familienbindung verletzen könnte. Mit der hier gefundenen Regelung werden mögliche Bedenken der Mütter berücksichtigt, da sie ja beim Vormundschaftsgericht hinsichtlich des Umgangsrechtes angehört werden. Insoweit ist der Vorschlag der Bundesregierung sachgemäß.
Zu den Gesetzesvorschlägen der GRÜNEN möchte ich in aller Kürze noch folgendes sagen:
Erstens zum Unterhaltsvorschußgesetz. Dieses Gesetz ist sicherlich gut gemeint, aber auf Grund der Haushaltslage zur Zeit nicht zu verwirklichen, zumal wenn Sie das bis zum 18. Lebensjahr ausdehnen. Dies gilt im übrigen nicht nur für die Bundeskassen, sondern noch viel mehr für die Länderkassen, die ja da auch eingeschränkt sind.
Zweitens. Soweit der Unterhalt für nichteheliche Kinder durch die GRÜNEN verändert werden soll, sehen wir keinen Handlungsbedarf, da bereits heute ausreichend Möglichkeiten bestehen, den im Einzelfall nach dem Einkommen des Vaters angemessenen Unterhalt festzusetzen. Es wird ja nicht immer nur der Regelsatz genommen, sondern es wird, wenn Sie sich die Praxis der Gerichte und des Unterhaltsrechts einmal ansehen, sofort erkennbar, daß das Einkommen des Vaters als Bemessungsgrundlage genommen wird.
Soweit Ihr Vorschlag dahin geht, Sozialleistungen künftig nicht mehr auf den Regelunterhalt anzurechnen, führt das im wirtschaftlichen Ergebnis genau dazu, daß Väter nichtehelicher Kinder Abänderungsklagen auf Herabsetzung des Regelunterhalts einreichen werden. Doch das ist genau das, was Sie gar nicht wollen. Ich glaube, Sie müssen Ihren Vorschlag da noch einmal ein bißchen intensiver durchdenken.
Drittens. Auch die Vorschläge der GRÜNEN zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder sind zum Teil überflüssig und zum Teil auch nicht schlüssig.
Das geforderte Benennungsrecht der Mutter entspricht bereits geltendem Recht. Die Hinzuziehung des nichtehelichen Vaters liegt in dem am Kindeswohl orientierten Ermessen des Vormundschaftsgerichts.
Lassen Sie mich zum vierten Punkt kommen, nämlich dem Namensrecht. Da sind wir gemeinsam mit Ihnen, aber auch mit der SPD bereit, intensiv zu diskutieren. Schließlich gibt es ja Rechtsordnungen, die vorsehen, daß kein Ehepartner bei Eheschließung den Geburtsnamen verliert. Für mich ist es keine Frage einer Diskriminierung, ob der Ehename gemeinsam oder nicht gemeinsam ist oder ob das vom Gesetz vorgeschrieben ist. Das ist in erster Linie eine Frage der
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14371
Funke
Zweckmäßigkeit und hat sicherlich auch einen gewissen ordnenden Charakter.
— Ob das zweckmäßig ist oder ob das unzweckmäßig ist, das müssen wir miteinander diskutieren. Nehmen Sie z. B. die iranische Regelung; dort ist es in der Regel so, daß die Ehefrau ihren Namen behält und die Kinder den Namen des Vaters annehmen.
— Wissen Sie, das ist eine sehr alte und gute Rechtsordnung, und sie sollte sich nicht durch Systeme, die zeitweise an der Macht sind, in den Rechtsordnungen irremachen lassen. Die haben in vielen Dingen gute Rechtsordnungen, auch im Erbrecht, mit denen wir durchaus leben können. Warum soll man nicht auch insoweit einmal rechtsvergleichende Betrachtungen anstellen? — Dort funktioniert es auch. Es muß nicht unbedingt so sein, daß immer nur ein Familienname da ist. Das hat meines Erachtens auch nichts mit Art. 6 des Grundgesetzes zu tun. Ich achte das Institut der Ehe mindestens genauso wie Sie, Herr Dr. Stark, und ich möchte das auch in Zukunft so sehen.
— Das werden wir noch gemeinsam erörtern.
Lassen Sie mich abschließend sagen, daß ich für eine Zumutung halte, was hier mit uns gemacht wird: daß wir in 45 Minuten grundlegende familienrechtliche Fragen in erster Lesung beraten müssen.