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    Plenarprotokoll 11/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Inhalt: Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs — Umsatzsteuergesetz (Drucksache 11/5977) — an den Haushaltsausschuß 14269 A Erweiterung der Tagesordnung 14269 A Begrüßung des Marschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 14272 C Begrüßung einer Besuchergruppe aus OstBerlin 14283 C Zur Geschäftsordnung Such GRÜNE 14269D Bohl CDU/CSU 14270 D Lüder FDP 14272A Tagesordnungspunkt 5: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksachen 11/6018, 11/6083) 14272D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 11/2583, 11/5723, 11/6097) Neumann (Bremen) CDU/CSU 14273 B Duve SPD 14275B, 14280D Lüder FDP 14277 B Frau Teubner GRÜNE 14278 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 14279 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksachen 11/4792, 11/5744) Dr. Kreile CDU/CSU 14281 D Stiegler SPD 14283 D Kleinert (Hannover) FDP 14286 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14287 A Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14287D Präsidentin Dr. Süssmuth 14288 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur EG-Charta sozialer Grundrechte (Drucksache 11/5906) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Drucksache 11/5332) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts (Drucksache 11/5333) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur sozialen Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/4340, 11/5996) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Rat in Straßburg am 8./9. Dezember 1989 (Drucksache 11/6089) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14289 A Fuchtel CDU/CSU 14291 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14294 A Heinrich FDP 14296 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14299 C Peter (Kassel) SPD 14303 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14305 D Dr. Wieczorek SPD 14308 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksachen 11/4793, 11/5952) 14310D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksache 11/6090) 14310 D Zusatztagesordnungspunkte 10 bis 12: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 142, 143, 144 zu Petitionen (Drucksachen 11/5921, 11/5980, 11/5981) 14311A Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 (Drucksache 11/6087) 14311 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Frau Abgeordneten Wieczorek-Zeul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stationierung von Flugzeugen der US-Streitkräfte auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Stationierung von US-Kampfhubschraubern auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rücknahme der Einverständniserklärung der Bundesregierung zur Stationierung von amerikanischen Kampfhubschraubern auf dem Militärflughafen Wiesbaden-Erbenheim (Drucksachen 11/2868 [neu], 11/2890, 11/2891, 11/4883) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14314 A Petersen CDU/CSU 14316D Frau Schilling GRÜNE 14318 C Ronneburger FDP 14319 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 14321B Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14322 D Horn SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Vizepräsident Stücklen 14320D, 14321A Namentliche Abstimmungen 14323 D Ergebnisse 14324 A, 14325 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag nach dem Gipfeltreffen von Malta, Brüssel und Straßburg Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14327 C Frau Geiger CDU/CSU 14328 C Wischnewski SPD 14329 D Mischnick FDP 14330 C Schäfer, Staatsminister AA 14331 B Verheugen SPD 14333 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 14334 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 14335 A Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14336 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14337 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14337 D Dr. Soell SPD 14338 C Uldall CDU/CSU 14339 B Lummer CDU/CSU 14340 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutz im Strafverfahren (Drucksachen 11/173, 11/1878) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14341 C Eylmann CDU/CSU 14343 B Häfner GRÜNE 14345 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 III Funke FDP 14347 B Dr. de With SPD 14348 B Wüppesahl fraktionslos 14350 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14350 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (AIDS-Bekämpfung) (Drucksache 11/5474) Peter (Kassel) SPD 14352 B Geis CDU/CSU 14353 C Frau Nickels GRÜNE 14355 A Funke FDP 14356 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14357 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Kernkraftwerk Nekkar-Westheim II) (Drucksache 11/5695) Frau Teubner GRÜNE 14358 A Dr. Göhner CDU/CSU 14358 D Reuter SPD 14359 D Funke FDP 14361 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksache 11/3823) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 11/3824) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG) (Drucksache 11/5494) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter (Drucksache 11/4277) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Namensrecht (Drucksache 11/4437) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14363 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14365 B Dr. Pick SPD 14367 C Funke FDP 14369 D Werner (Ulm) CDU/CSU 14371 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14371 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/5465) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 14373 D Frau Steinhauer SPD 14374 D Frau Würfel FDP 14376 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 14377 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verhandlungen über ein neues Abkommen EWG-AKP (Drucksache 11/3738) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen (Lomé IV) (Drucksache 11/5935) Brück SPD 14378 C Höffkes CDU/CSU 14380 A Volmer GRÜNE 14381 D Frau Walz FDP 14382 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 14383 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swings und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksachen 11/3661, 11/6094) Bohl CDU/CSU (zur GO) 14385 A Dr. Knabe GRÜNE 14385 C Harries CDU/CSU 14386 B Schütz SPD 14387 C Frau Dr. Segall FDP 14388 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14389 A Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 14390 A Lüder FDP (zur GO) 14390 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika durch die bundesdeutsche UNO-Vertretung MdlAnfr 39 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 14311D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14312 A Beurteilung und Finanzierung des Einsatzes von Bundesgrenzschutzbeamten im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen zur Beobachtung der Wahlen in Namibia MdlAnfr 48, 49 Frau Dr. Timm SPD Antw StMin Schäfer AA 14312B, 14312D ZusFr Frau Dr. Timm SPD 14312C, 14312D Nächste Sitzung 14390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14391* A Anlage 2 Kosten für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" MdlAnfr 9 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BPA 14391* C Anlage 3 Vereinbarungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zur Wiedervereinigung Deutschlands; beharrliche Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs durch die Bundesregierung, insbesondere gegenüber dem französischen Verteidigungsminister und dem sowjetischen Staatspräsidenten MdlAnfr 51, 52 — Drs 11/6009 — Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 14391* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14269 185. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14. 12. 89 * Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Gautier SPD 14. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Haungs CDU/CSU 14. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Leonhart SPD 14. 12. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 14. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Möllemann FDP 14. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Sieler (Amberg) SPD 14. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Spranger CDU/CSU 14. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 14. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Dr. de With SPD 14. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/ 6009 Frage 9): Wieviel Geld hat die Bundesregierung für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" in den letzten Tagen und Wochen ausgegeben? Viele Bürger sind zunehmend interessiert zu erfahren, welche Auswirkungen die 3. Stufe der Steuerreform ab 1. Januar 1990 für sie hat. Die Bundesregierung trägt diesem aktuellen Informationsbedürfnis durch Herausgabe eines Beihefters Rechnung. Diese achtseitige Informationsschrift, die als Anzeige gekennzeichnet ist, wird Publikumszeitschriften, vor allem Programmzeitschriften beigeheftet. Bei einer Gesamtauflage von ca. 28 Millionen Exemplaren entstehen Kosten von ca. 4,7 Millionen DM, davon ca. 2,7 Millionen DM für die Beiheftung und ca. 2 Millionen DM für Druck und Gestaltung der Informationsschrift. (Damit liegen die Kosten übrigens deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Anzeige.) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 51 und 52): Welche Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bzw. der drei Westmächte USA, Großbritannien und Frankreich bzw. der Verbündeten einschließlich der Verpflichtung der drei Westmächte bei der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU (Erklärung der Westmächte vom 3. Oktober 1954, 9. Final act of the Nine-Power Conference 28. September bis 3. Oktober 1954 V. 4.) und des Deutschlandvertrages vom 23. Oktober 1954 Artikel 7 Abs. 2 existieren, in denen sich die vorgenannten Mächte zur friedlichen Wiedereinigung Deutschlands bekannten, und in welcher Weise hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Auftrags des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 (Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten) diese Vereinbarungen nachdrücklich und „beharrlich" in Erinnerung gebracht? Wie tritt die Bundesregierung der Auffassung des französischen Verteidigungsministers Chevénement in der WEU-Versammlung vom 6. Dezember 1989 und der ähnlichen Auffassung des Staatspräsidenten der Sowjetunion, Generalsekretär Gorbatschow, entgegen, daß durch die Schlußakte der HelsinkiKonferenz (KSZE) die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges so festgeschrieben sei, daß sie einer Wiedervereinigung im Wege stünde, obwohl in der Schlußakte der Grundsatz festgehalten wurde, daß die Grenzen durch friedliche Mittel und durch Vereinbarungen verändert werden können? Zu Frage 51: Die Fülle der Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, nach denen gefragt wird und die alle veröffentlicht sind, läßt sich in einer kurzen Antwort nicht darstellen. Als Beispiele aus jüngster Zeit erwähne ich: Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 30. Mai 1989 und die Erklärung des Europäischen Rates zu Mittel- und Osteuropa vom 9. Dezember 1989. Der Kern beider Erklä- 14392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 rungen ist die Bekräftigung des auch im Brief zur Deutschen Einheit festgelegten politischen Ziels der Bundesrepublik Deutschland, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt" . Die Beharrlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung ergibt sich u. a. aus allen Kommuniqués der NATO-AM-Konferenzen seit Mai 1955. Zu Frage 52: Die Bundesregierung beruft sich zur Interpretation der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki auf die im Prinzipienkatalog der Schlußakte selbst enthaltenen Anwendungs- und Interpretationsbestimmungen. Das Prinzip X bestimmt: Alle die vorstehend aufgeführten Prinzipien sind von grundlegender Bedeutung und werden folglich gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Das gilt auch für das Verhältnis des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III.) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (Prinzip VIII.) und zur Möglichkeit friedlichen Wandels (Prinzip I.).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stark, ich habe mich auch mit der Begründung zum Antrag „Namensrecht" beschäftigt. Ich habe diesen Antrag etwas anders interpretiert. Aber ich komme noch auf Ihre Argumentation zu sprechen. Ich würde nur empfehlen, sich innerhalb des „europäischen Hauses" , von dem Sie so häufig reden, zu informieren, wie das anderswo geregelt wird. Dann kann man zumindest nicht den Verdacht hegen — zumal das auch in romanischen Ländern so ist — , daß hier die Familie plötzlich in Gefahr sei.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Dr. de With [SPD]: In katholischen Ländern!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln unter dem Punkt 14 — das ist in der Tat die Crux der Diskussion — sehr unterschiedliche Initiativen. Das macht die Diskussion etwas schwierig.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das stimmt!)

    Es sind einerseits Aufforderungsanträge, es sind andererseits Gesetzesinitiativen. Sie haben eigentlich nur eines gemeinsam — Herr Dr. Stark, hier möchte ich Ihnen zustimmen — : Es gibt einen gemeinsamen familienpolitischen oder familienrechtlichen Bezug.
    Ich will mich zunächst mit dem Entwurf der Bundesregierung befassen, der den schönen Titel trägt — man muß sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen — : „Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz)". Dann kommt eine Abkürzung, die ich schlecht zitieren kann. Es wird also eine Neuordnung des Rechts des Vaters auf Umgang mit seinem nichtehelichen Kind verheißen.
    Ich beginne mit diesem Gesetzentwurf deswegen, weil da die Gefahr, daß er Gesetzeskraft erlangt, am größten ist. Materiell, meine Damen und Herren, geht es um eine Änderung des § 1711 Abs. 2 Satz 1 BGB, der bisher dem Vater — Herr Stark hat das schon ausgeführt — des nichtehelichen Kindes mit Hilfe des Vormundschaftsgerichts ein Umgangsrecht gegen den Willen der Mutter ermöglicht, und zwar unter der Voraussetzung, daß dieser Umgang dem Wohle des Kindes dient. Es ist in der Tat ganz wichtig, daß man diesen Wortlaut im Gedächtnis behält. Nun soll offen-
    14368 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Dr. Pick
    bar eine ziemlich unscheinbar wirkende Änderung dieses Wortlauts das Umgangsrecht auf völlig neue Füße stellen. Statt „dem Wohle des Kindes dient" soll es heißen: „dem Wohle des Kindes nicht widerspricht" .

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig!)

    Das heißt — und da muß ich Frau Oesterle-Schwerin zustimmen — , die Anforderungen an die Voraussetzungen der Einräumung des Umgangsrechts werden heruntergeschraubt.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Nicht die Förderung des Wohls des Kindes ist entscheidend, sondern in einer sozusagen ganz neutralen Beurteilung wird formuliert: Das Umgangsrecht darf zwar nicht schaden, aber es schadet auch nichts, wenn es nichts nützt, so würde ich das einmal ausdrükken.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig!)

    Man fragt sich also, warum diese Operation notwendig ist.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das ist die entscheidende Frage!)

    Es stellt sich die Frage: Ist denn auch ein noch so kleiner Fortschritt im Hinblick auf das Kindeswohl wirklich entbehrlich? Mir scheint eher, Herr Minister, daß die ganze Neuregelung entbehrlich ist.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ich finde, meine Damen und Herren, wenn wir schon Gesetze machen, dann doch mit dem Ziel, daß Recht und Gerechtigkeit wenigstens ein klein wenig nach vorne gebracht werden.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Das scheint mir hier in der Tat zweifelhaft.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein!)

    Diese Zweifel, Herr Kollege Stark, werden auch nicht durch die relativ umfängliche Begründung ausgeräumt, zumal es dort ja ausdrücklich heißt — das werden Sie der Begründung schon entnommen haben —, daß auch der geltenden Vorschrift, wie sie jetzt im BGB steht, nicht schlechthin die Eignung zu bestreiten sei — und jetzt zitiere ich wörtlich — , „bei sensibler Handhabung am Wohl des nichtehelichen Kindes orientierte Entscheidungen zu ermöglichen". Also, eigentlich kommt die bisherige Rechtsprechung mit dieser Vorschrift recht gut zu Rande. Um so mehr frage ich mich — da erinnere ich mich an den Kollegen Kleinert, der immer sagt, man solle unnütze Gesetze möglichst nicht machen — , warum das Ganze hier eigentlich notwendig sein soll.
    Der Entwurf, meine Damen und Herren, knüpft zwar verbal an die Kritik, die in der rechtspolitischen Diskussion zum Teil gegen diese Vorschrift geltend gemacht wird, an. Das ist zuzugeben, da gibt es durchaus eine Kontroverse. Aber in einem sind sich diese Kritikerinnen und Kritiker jedenfalls einig: Sie fordern mindestens auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts der Eltern. Das ist die Mindestforderung. Häufiger wird sogar eine Gesamtreform des Nichtehelichenrechts gefordert — bis hin zur Schaffung
    eines einheitlichen Kindschaftsrechts für eheliche und nichteheliche Kinder. Das heißt also, alle wollen eigentlich mehr. Sie wollen eine Gesamtlösung.
    Was tut die Bundesregierung? Sie greift hier ein Sonderproblem heraus und etikettiert den Fall zum „nichtehelichen Umgangsgesetz". Sozusagen zur eigenen Rechtfertigung wird das Vorhaben auch ein bißchen in Frage gestellt, denn es wird hier gesagt: „Der Entwurf" — ich zitiere jetzt wörtlich — „gibt jedoch einem vorsichtigen, schrittweisen Vorgehen gegenüber grobflächigen Reformansätzen den Vorzug." Ist denn das die Alternative zu dem, was gesagt wird und wie hier gehandelt wird? Wir sagen nein.

    (Frau Schoppe [GRÜNE]: Wir auch!)

    Für uns steht fest, daß die nichteheliche Lebensgemeinschaft als eine gesellschaftliche Realität einer Regelung zugeführt werden muß, über die man sich sicher im einzelnen streiten kann — insbesondere über die Frage: Wie dicht muß diese Regelung sein? —, die aber mit Sicherheit nicht grobflächig, sondern nach unserer Auffassung differenziert ausgestaltet werden muß. Sie hat auch auf die unterschiedlichen soziologischen Befunde in diesem Bereich einzugehen, und zwar in einer Form, die nicht, wie in diesem Entwurf, einseitig nur die Stellung des Vaters gegenüber Mutter und Kind verstärkt, ohne die Belange von Mutter und Kind zu berücksichtigen, sondern die auch die Frage nach den Pflichten des Vaters stellt.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Rechte und Pflichten müssen sich entsprechen, und es kann z. B. auch nicht beliebig sein, ob sich der Vater, der sich dieses Recht erstritten hat, dann jederzeit ohne weiteres von diesem Kontakt wieder zurückziehen kann. Wir wissen, daß in diesen Fällen ein eher seelisch geschädigtes Kind zurückbleibt.
    In der Anhörung der SPD-Fraktion zu den Problemen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft am 23. und 24. August letzten Jahres ist deutlich geworden, daß sorgerechtliche Regelungen sehr differenziert die Vater-Kind-Beziehung aufnehmen müssen. So kann ein gemeinsames Sorgerecht in vielen Fällen dem Willen des Vaters zu einer positiven Vater-Kind-Beziehung und dem Einverständnis der Mutter entsprechen. In anderen Fällen kann ein abgestuftes Umgangsrecht angemessen sein.
    Wir kritisieren an dem vorliegenden Entwurf, daß er sich allein auf die konflikthafte Beziehung zwischen der sorgeberechtigten Mutter einerseits und dem Vater andererseits beschränkt, der mit Hilfe des Vormundschaftsgerichts sein „Recht" erstreiten muß. Es gibt sicher solche Fälle, wo dies das einzige Mittel sein kann, um eine — was es ja auch gibt — eigensüchtige Mutter zur Gestattung des Umgangs zum Wohle des Kindes zu zwingen, aber das ist mit Sicherheit nicht der Normalfall. Es ist schon gesagt worden: Die Mehrzahl der Mütter wünscht den Kontakt mit dem Vater. Auf der Vaterseite ist das ganz anders; die meisten nichtehelichen Väter wünschen überhaupt keinen Kontakt zu ihren Kindern.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die verkrümeln sich! Die machen sich aus dem Staub! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Da sind Sie nicht auf dem neuesten Stand!)

    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14369
    Dr. Pick
    — Auch diese soziologischen Befunde, Herr Kollege Stark, werden in diesem Entwurf noch nicht einmal angesprochen, geschweige denn aufgearbeitet. Wir meinen, daß man heute solche Gesetze ohne entsprechende Grundlagen nicht machen kann und daß sie insbesondere dann unnötig sind, wenn sie an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen und in diesem Fall aus unserer Sicht die Rechtslage eher verschlechtern als verbessern. Wir sind aber gern zur Hilfestellung bereit und stellen der Bundesregierung die Erkenntnisse, auch die Aussagen der Gutachter aus unserer Anhörung vom letzten Jahr, gerne zur Verfügung.
    Ich möchte jetzt zum Antrag der GRÜNEN kommen, zunächst zum Tagesordnungspunkt 14 d. Hier fordert die Fraktion DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Sorgerecht für nichteheliche Kinder beim Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter ändern soll. Wir wissen — auch das ist schon gesagt worden — , daß regelmäßig das Sorgerecht für nichteheliche Kinder der Mutter zusteht. Das Problem tritt dann auf, wenn sie nicht in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben, weil sie stirbt oder es aus anderen Gründen nicht ausüben kann. Dann steht das Vormundschaftsgericht vor der schwierigen Entscheidung, wem das Sorgerecht nun anvertraut werden soll.
    Auch die Rechtsprechung, die hier schon zitiert worden ist, begünstigt im allgemeinen das Vorschlagsrecht der Mutter in einer entsprechenden letztwilligen Verfügung. Auch das sei noch einmal betont. Die Frage, Frau Oesterle-Schwerin, ist in der Tat, ob man ihr ein unbeschränktes Bestimmungsrecht geben soll. Ich denke, es gibt Fälle, in denen man von diesem Grundsatz durchaus eine Ausnahme machen sollte. Aber es muß im Regel-Ausnahme-Verhältnis sein. Es gibt Fälle, in denen diese Entscheidung dem Wohl des Kindes widerspricht, in denen eine andere Entscheidung möglich sein muß.
    Wenn die Mutter keine Regelung für das Sorgerecht getroffen hat, dann soll nach dem Vorschlag ihrer Fraktion diejenige Person das Sorgerecht erhalten, der das Kind am nächsten steht. Das Vormundschaftsgericht soll dabei gehalten sein, die besonderen Bindungen des Kindes zu berücksichtigen. Wir halten diesen Ansatz für richtig, wobei allerdings auch nicht immer die Bereitschaft der betreffenden Person zur Übernahme der Verantwortung unterstellt werden kann.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das ist klar!)

    Das Problem ist damit natürlich nicht gelöst; sicher auch nicht damit, daß man es immer dem biologischen Vater zuerkennt.
    Wir begrüßen auch Ihren Vorschlag, eine intensivere Mitwirkung des Kindes einzubeziehen, gestaffelt nach Alter und entsprechender Einsichtsfähigkeit.
    Was uns an diesem Entwurf ein bißchen stört, ist, daß hier ein Detailproblem aus dem Bereich des Nichtehelichenrechts herausgegriffen wird, ohne daß
    eine Gesamtlösung angeboten ist. Aber ich denke, das ist ein geringerer Vorwurf.
    Ich will, weil die Zeit drängt, nur noch etwas zu Ihrem Antrag zum Namensrecht sagen, der so großen Widerspruch des Kollegen Stark erfahren hat. Das ist sicher einer der spektakulären Bereiche der familienrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und Kindern. Er betrifft praktisch jeden und jede. Sie haben in Ihrem Antrag drei Grundsätze festgelegt.
    Erstens. Jede Person soll auch bei Eheschließung ihren Geburtsnamen behalten. Dem würden wir eigentlich gern zustimmen. Die SPD-Fraktion hat einen ausformulierten Gesetzesantrag zur Reform des Namensrechts in der letzten Fraktionssitzung verabschiedet. Wir werden ihn Anfang Januar der Öffentlichkeit vorstellen. Insofern stimmen wir mit Ihnen überein.
    Kinder erhalten den Namen ihrer Mutter. Das ist der zweite Grundsatz. Da tun wir uns etwas schwerer, weil — immer unter der Voraussetzung, daß der Name des Vaters der Ehename geworden ist — zwar auch wir von der jetzigen Automatik nicht überzeugt sind, aber die Gefahr sehen, daß hier eine neue Automatik von Gesetzes wegen eingebaut wird. Wir versuchen hier eine andere Lösung,

    (Dr. de With [SPD]: Eine sehr schöne!)

    über die wir dann gern auch mit Ihnen diskutieren werden. Wir sagen auch: Der Geburtsname ist persönlichkeitsprägend. Wenn ein Ehegatte seinen Geburtsnamen behalten will, muß er ihn behalten können. Deswegen wollen wir diese Lösung vertreten.
    Zu den beiden anderen Anträgen nur ganz kurz: Hier sind Ansätze, mit denen wir uns anfreunden können. Zum anderen meine ich, daß die Dinge doch noch sehr intensiv diskutiert werden müssen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Funke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind vorgelegt hat.
    Die bisherige gesetzliche Regelung, wonach praktisch der Vater mit seinem nichtehelichen Kind keinen Umgang haben kann, wenn die Mutter einer entsprechenden Besuchsregelung widerspricht, kann allzu oft dazu führen, daß aus Gründen, die mit dem Wohl des Kindes überhaupt nichts zu tun haben, die Kindesmutter den Umgang des Kindes mit dem Vater verhindert. Auch nichteheliche Kinder wünschen einen Bezug zu ihrem leiblichen Vater oder wollen zumindest die Möglichkeit haben, mit dem Vater Umgang zu pflegen.
    Die Bundesregierung — darauf hat der Kollege Dr. Stark zu Recht hingewiesen — hat in weiser Beschränkung radikale Änderungen des Umgangsrechts nicht vorgeschlagen. Vielmehr werden nach dem Entwurf die gesetzlichen Möglichkeiten des Um-
    14370 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Funke
    gangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind behutsam erweitert.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Herr Funke, glauben Sie das wirklich?)

    — Ja. Sonst würde ich es nicht sagen. Ich schreibe ja meine Reden selber, wie Sie wissen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das kann ich fast nicht glauben!)

    Danach soll die Mutter als Personensorgeberechtigte entscheiden, ob und in welchem Rahmen der Vater zu seinem Kind Kontakt aufnehmen und unterhalten kann. Wenn Vater und Mutter dieses Kindes sich nicht zu einer einvernehmlichen Regelung verstehen können, so soll das Vormundschaftsgericht entscheiden und dem Vater auch gegen den Willen der Mutter den persönlichen Umgang mit dem Kind gestatten können.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Das geschieht doch schon!)

    — Nein. Das Vormundschaftsgericht ist hierbei an dem Kindeswohl orientiert. Dies wird sich dann auch in der Praxis zeigen.