Rede:
ID1118527900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 146
    1. Frau: 20
    2. des: 16
    3. und: 12
    4. der: 12
    5. —: 8
    6. Drucksache: 7
    7. den: 7
    8. das: 6
    9. für: 6
    10. ist: 5
    11. Beratung: 5
    12. —Überweisungsvorschlag: 5
    13. Jugend,: 5
    14. Familie,: 5
    15. Frauen: 5
    16. Fraktion: 4
    17. DIE: 4
    18. Wer: 4
    19. von: 4
    20. Abgeordneten: 4
    21. Oesterle-Schwerin,: 4
    22. Nickels,: 4
    23. Ältestenrates:Rechtsausschuß: 4
    24. Ausschuß: 4
    25. Änderungsantrag: 3
    26. GRÜNEN: 3
    27. die: 3
    28. Beschlußempfehlung: 3
    29. Erste: 3
    30. eingebrachten: 3
    31. Entwurfs: 3
    32. eines: 3
    33. Gesetzes: 3
    34. auf: 2
    35. zuzustimmen: 2
    36. wünscht,: 2
    37. bitte: 2
    38. ich: 2
    39. um: 2
    40. Handzeichen.: 2
    41. stimmt: 2
    42. dagegen?: 2
    43. Dann: 2
    44. dieser: 2
    45. mit: 2
    46. Stimmen: 2
    47. CDU/CSU: 2
    48. FDP: 2
    49. nunmehr: 2
    50. über: 2
    51. Ihnen: 2
    52. vor.: 2
    53. Schoppe,: 2
    54. Trenz: 2
    55. zur: 2
    56. Änderung: 2
    57. Antrags: 2
    58. Beck-Oberdorf,: 2
    59. Frieß,: 2
    60. Meine: 1
    61. Damen: 1
    62. Herren,: 1
    63. wir: 1
    64. haben: 1
    65. einen: 1
    66. 11/6072: 1
    67. vorliegen.: 1
    68. diesem: 1
    69. abgelehnt: 1
    70. worden.Wir: 1
    71. kommen: 1
    72. zu: 1
    73. Abstimmung: 1
    74. Petitionsausschusses.: 1
    75. Sie: 1
    76. liegt: 1
    77. 11/5695: 1
    78. Petitionsausschusses: 1
    79. diese: 1
    80. angenommen: 1
    81. worden.Ich: 1
    82. rufe: 1
    83. Tagesordnungspunkt: 1
    84. 14: 1
    85. auf:a): 1
    86. Unterhaltsvorschußgesetzes—: 1
    87. 11/3823: 1
    88. Ältestenrates:Ausschuß: 1
    89. Gesundheit: 1
    90. RechtsausschußHaushaltsausschuß: 1
    91. gemäß: 1
    92. §: 1
    93. 96: 1
    94. GOb): 1
    95. Bürgerlichen: 1
    96. Gesetzbuches—: 1
    97. 11/3824: 1
    98. Gesundheitc): 1
    99. Bundesregierung: 1
    100. rechtliche: 1
    101. Möglichkeit: 1
    102. Umgangs: 1
    103. zwischen: 1
    104. Vater: 1
    105. nichtehelichem: 1
    106. Kind\n: 1
    107. 11/5494: 1
    108. Gesundheitd): 1
    109. Krieger,: 1
    110. Schoppe: 1
    111. GRÜNENSorgerecht: 1
    112. nichteheliche: 1
    113. Kinder: 1
    114. bei: 1
    115. Ruhen: 1
    116. Sorgerechts: 1
    117. oder: 1
    118. beim: 1
    119. Tod: 1
    120. sorgeberechtigten: 1
    121. Mutter—: 1
    122. 11/4277: 1
    123. Gesundheite): 1
    124. Schmidt: 1
    125. Namensrecht—: 1
    126. 11/4437: 1
    127. GesundheitDer: 1
    128. Ältestenrat: 1
    129. schlägt: 1
    130. eine: 1
    131. Debattenzeit: 1
    132. 45: 1
    133. Minuten: 1
    134. Wenn: 1
    135. Haus: 1
    136. damit: 1
    137. einverstanden: 1
    138. Fall: 1
    139. ,: 1
    140. dann: 1
    141. so: 1
    142. beschlossen.Zunächst: 1
    143. hat: 1
    144. Abgeordnete: 1
    145. OesterleSchwerin: 1
    146. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Inhalt: Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs — Umsatzsteuergesetz (Drucksache 11/5977) — an den Haushaltsausschuß 14269 A Erweiterung der Tagesordnung 14269 A Begrüßung des Marschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 14272 C Begrüßung einer Besuchergruppe aus OstBerlin 14283 C Zur Geschäftsordnung Such GRÜNE 14269D Bohl CDU/CSU 14270 D Lüder FDP 14272A Tagesordnungspunkt 5: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksachen 11/6018, 11/6083) 14272D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 11/2583, 11/5723, 11/6097) Neumann (Bremen) CDU/CSU 14273 B Duve SPD 14275B, 14280D Lüder FDP 14277 B Frau Teubner GRÜNE 14278 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 14279 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksachen 11/4792, 11/5744) Dr. Kreile CDU/CSU 14281 D Stiegler SPD 14283 D Kleinert (Hannover) FDP 14286 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14287 A Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14287D Präsidentin Dr. Süssmuth 14288 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur EG-Charta sozialer Grundrechte (Drucksache 11/5906) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Drucksache 11/5332) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts (Drucksache 11/5333) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur sozialen Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/4340, 11/5996) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Rat in Straßburg am 8./9. Dezember 1989 (Drucksache 11/6089) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14289 A Fuchtel CDU/CSU 14291 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14294 A Heinrich FDP 14296 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14299 C Peter (Kassel) SPD 14303 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14305 D Dr. Wieczorek SPD 14308 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksachen 11/4793, 11/5952) 14310D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksache 11/6090) 14310 D Zusatztagesordnungspunkte 10 bis 12: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 142, 143, 144 zu Petitionen (Drucksachen 11/5921, 11/5980, 11/5981) 14311A Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 (Drucksache 11/6087) 14311 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Frau Abgeordneten Wieczorek-Zeul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stationierung von Flugzeugen der US-Streitkräfte auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Stationierung von US-Kampfhubschraubern auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rücknahme der Einverständniserklärung der Bundesregierung zur Stationierung von amerikanischen Kampfhubschraubern auf dem Militärflughafen Wiesbaden-Erbenheim (Drucksachen 11/2868 [neu], 11/2890, 11/2891, 11/4883) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14314 A Petersen CDU/CSU 14316D Frau Schilling GRÜNE 14318 C Ronneburger FDP 14319 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 14321B Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14322 D Horn SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Vizepräsident Stücklen 14320D, 14321A Namentliche Abstimmungen 14323 D Ergebnisse 14324 A, 14325 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag nach dem Gipfeltreffen von Malta, Brüssel und Straßburg Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14327 C Frau Geiger CDU/CSU 14328 C Wischnewski SPD 14329 D Mischnick FDP 14330 C Schäfer, Staatsminister AA 14331 B Verheugen SPD 14333 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 14334 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 14335 A Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14336 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14337 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14337 D Dr. Soell SPD 14338 C Uldall CDU/CSU 14339 B Lummer CDU/CSU 14340 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutz im Strafverfahren (Drucksachen 11/173, 11/1878) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14341 C Eylmann CDU/CSU 14343 B Häfner GRÜNE 14345 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 III Funke FDP 14347 B Dr. de With SPD 14348 B Wüppesahl fraktionslos 14350 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14350 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (AIDS-Bekämpfung) (Drucksache 11/5474) Peter (Kassel) SPD 14352 B Geis CDU/CSU 14353 C Frau Nickels GRÜNE 14355 A Funke FDP 14356 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14357 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Kernkraftwerk Nekkar-Westheim II) (Drucksache 11/5695) Frau Teubner GRÜNE 14358 A Dr. Göhner CDU/CSU 14358 D Reuter SPD 14359 D Funke FDP 14361 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksache 11/3823) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 11/3824) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG) (Drucksache 11/5494) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter (Drucksache 11/4277) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Namensrecht (Drucksache 11/4437) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14363 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14365 B Dr. Pick SPD 14367 C Funke FDP 14369 D Werner (Ulm) CDU/CSU 14371 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14371 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/5465) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 14373 D Frau Steinhauer SPD 14374 D Frau Würfel FDP 14376 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 14377 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verhandlungen über ein neues Abkommen EWG-AKP (Drucksache 11/3738) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen (Lomé IV) (Drucksache 11/5935) Brück SPD 14378 C Höffkes CDU/CSU 14380 A Volmer GRÜNE 14381 D Frau Walz FDP 14382 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 14383 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swings und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksachen 11/3661, 11/6094) Bohl CDU/CSU (zur GO) 14385 A Dr. Knabe GRÜNE 14385 C Harries CDU/CSU 14386 B Schütz SPD 14387 C Frau Dr. Segall FDP 14388 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14389 A Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 14390 A Lüder FDP (zur GO) 14390 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika durch die bundesdeutsche UNO-Vertretung MdlAnfr 39 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 14311D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14312 A Beurteilung und Finanzierung des Einsatzes von Bundesgrenzschutzbeamten im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen zur Beobachtung der Wahlen in Namibia MdlAnfr 48, 49 Frau Dr. Timm SPD Antw StMin Schäfer AA 14312B, 14312D ZusFr Frau Dr. Timm SPD 14312C, 14312D Nächste Sitzung 14390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14391* A Anlage 2 Kosten für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" MdlAnfr 9 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BPA 14391* C Anlage 3 Vereinbarungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zur Wiedervereinigung Deutschlands; beharrliche Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs durch die Bundesregierung, insbesondere gegenüber dem französischen Verteidigungsminister und dem sowjetischen Staatspräsidenten MdlAnfr 51, 52 — Drs 11/6009 — Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 14391* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14269 185. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14. 12. 89 * Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Gautier SPD 14. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Haungs CDU/CSU 14. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Leonhart SPD 14. 12. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 14. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Möllemann FDP 14. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Sieler (Amberg) SPD 14. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Spranger CDU/CSU 14. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 14. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Dr. de With SPD 14. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/ 6009 Frage 9): Wieviel Geld hat die Bundesregierung für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" in den letzten Tagen und Wochen ausgegeben? Viele Bürger sind zunehmend interessiert zu erfahren, welche Auswirkungen die 3. Stufe der Steuerreform ab 1. Januar 1990 für sie hat. Die Bundesregierung trägt diesem aktuellen Informationsbedürfnis durch Herausgabe eines Beihefters Rechnung. Diese achtseitige Informationsschrift, die als Anzeige gekennzeichnet ist, wird Publikumszeitschriften, vor allem Programmzeitschriften beigeheftet. Bei einer Gesamtauflage von ca. 28 Millionen Exemplaren entstehen Kosten von ca. 4,7 Millionen DM, davon ca. 2,7 Millionen DM für die Beiheftung und ca. 2 Millionen DM für Druck und Gestaltung der Informationsschrift. (Damit liegen die Kosten übrigens deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Anzeige.) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 51 und 52): Welche Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bzw. der drei Westmächte USA, Großbritannien und Frankreich bzw. der Verbündeten einschließlich der Verpflichtung der drei Westmächte bei der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU (Erklärung der Westmächte vom 3. Oktober 1954, 9. Final act of the Nine-Power Conference 28. September bis 3. Oktober 1954 V. 4.) und des Deutschlandvertrages vom 23. Oktober 1954 Artikel 7 Abs. 2 existieren, in denen sich die vorgenannten Mächte zur friedlichen Wiedereinigung Deutschlands bekannten, und in welcher Weise hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Auftrags des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 (Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten) diese Vereinbarungen nachdrücklich und „beharrlich" in Erinnerung gebracht? Wie tritt die Bundesregierung der Auffassung des französischen Verteidigungsministers Chevénement in der WEU-Versammlung vom 6. Dezember 1989 und der ähnlichen Auffassung des Staatspräsidenten der Sowjetunion, Generalsekretär Gorbatschow, entgegen, daß durch die Schlußakte der HelsinkiKonferenz (KSZE) die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges so festgeschrieben sei, daß sie einer Wiedervereinigung im Wege stünde, obwohl in der Schlußakte der Grundsatz festgehalten wurde, daß die Grenzen durch friedliche Mittel und durch Vereinbarungen verändert werden können? Zu Frage 51: Die Fülle der Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, nach denen gefragt wird und die alle veröffentlicht sind, läßt sich in einer kurzen Antwort nicht darstellen. Als Beispiele aus jüngster Zeit erwähne ich: Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 30. Mai 1989 und die Erklärung des Europäischen Rates zu Mittel- und Osteuropa vom 9. Dezember 1989. Der Kern beider Erklä- 14392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 rungen ist die Bekräftigung des auch im Brief zur Deutschen Einheit festgelegten politischen Ziels der Bundesrepublik Deutschland, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt" . Die Beharrlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung ergibt sich u. a. aus allen Kommuniqués der NATO-AM-Konferenzen seit Mai 1955. Zu Frage 52: Die Bundesregierung beruft sich zur Interpretation der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki auf die im Prinzipienkatalog der Schlußakte selbst enthaltenen Anwendungs- und Interpretationsbestimmungen. Das Prinzip X bestimmt: Alle die vorstehend aufgeführten Prinzipien sind von grundlegender Bedeutung und werden folglich gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Das gilt auch für das Verhältnis des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III.) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (Prinzip VIII.) und zur Möglichkeit friedlichen Wandels (Prinzip I.).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Gröbl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Minister Töpfer hat diesen Brief in Form und mit dem Inhalt zu Recht geschrieben. Die Fragen, die bei dieser Anhörung zur Debatte standen,

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Die Antworten kannte er schon?!)

    wurden seit 1981 immer wieder von verschiedenen Kommissionen, verschiedenen Gutachtern geprüft. Ich werde darauf im einzelnen noch zu sprechen kommen, Herr Kollege.

    (Hüser [GRÜNE]: Warum hat die Anhörung denn stattgefunden? Das ist doch lächerlich! — Frau Teubner [GRÜNE]: Warum ging es denn so knapp aus, nämlich 9: 8?)

    — Ich verstehe gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Warten Sie doch auf das, was ich Ihnen jetzt berichte.
    Die Fragen der Standortsicherheit, Frau Kollegin, wurden bei der Planung, Genehmigung und Errichtung der Kernkraftwerke am Standort Neckarwestheim mit der hierfür erforderlichen fachlichen Sorgfalt behandelt. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß sich neben der im Auftrag der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes Baden-Württemberg erfolgten Begutachtung durch das Geologische Landesamt in Stuttgart im bundesaufsichtlichen Auftrag, also im Auftrag des Innenministers bzw. des Umweltministers, die Reaktorsicherheitskommission und ihre fachlich zuständigen Ausschüsse mehrfach mit Geologie und Tektonik des Standorts Neckarwestheim beschäftigt haben.
    Abgesehen davon, daß die Eingabe dem Bundesumweltminister erst nach der Inbetriebnahme von Neckarwestheim II zuging — was Herr Göhner ausgeführt hat — , kann dem Begehren auch aus sachlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Ich beziehe mich dabei auf die ausführliche Stellungnahme meines Hauses vom 20. Juli dieses Jahres und darf daraus die Kernsätze zitieren.
    Die in der Petition für das Begehren auf Nichterteilung der Betriebsgenehmigung herangezogenen Auffassungen des Geologen Dr. Behmel sind den zuständigen Bundes- und Landesbehörden seit langem bekannt. Sie waren bereits Gegenstand der Baugrundbegutachtung im Jahr 1981 sowie der Beratungen der Reaktorsicherheitskommission zu Standort und Konzept der Anlage GKN II im Jahre 1982.
    Nachdem Herr Dr. Behmel 1988 seine Auffassungen erneuerte, beauftragte die Reaktorsicherheitskommission ihre fachlich zuständigen Mitglieder, sich mit den genannten Bedenken inhaltlich nochmals
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14363
    Parl. Staatssekretär Gröbl
    auseinanderzusetzen und den Sachverhalt mit dem Gutachter der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes zu erörtern. Die Kommission gelangte auf ihrer 235. Sitzung am 12./13. Oktober 1988 zu der Auffassung — ich zitiere — , „daß die Schwierigkeiten des Baugrunds bei der Auslegung des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckarwestheim II bekannt waren, ausreichend berücksichtigt wurden und bautechnisch beherrscht werden.

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Alles unwahr!)

    Sie nimmt zur Kenntnis, daß ein betriebsbegleitendes Meßprogramm vorgesehen ist, zu dem geodätische, seismische und hydrogeologische Messungen gehören" .
    Lassen Sie mich im Zusammenhang mit diesem Meßprogramm darauf hinweisen, daß entgegen den Befürchtungen der Petenten und ihre Sachverständigen Setzungen bei den sicherheitstechnisch wichtigen Anlagengebäuden in der bisherigen Betriebszeit nicht aufgetreten sind. Das bedeutet, die gemessenen Werte sind gleich Null.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Ich darf zusammenfassen: Auf Grund der im Laufe des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Anlage GKN II durchgeführten bundesaufsichtlichen Prüfungen und Beratungen ist festzustellen, daß fachliche Bedenken des Umweltministers gegen die Entscheidungen der Genehmigungsbehörden des Landes Baden-Württemberg zur Standortsicherheit des Kernkraftwerks II weder bestanden noch bestehen.
    Dem Begehren der Petenten kann, selbst wenn es terminlich rechtzeitig geäußert worden wäre, aus sachlichen Gründen nicht entsprochen werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6072 vorliegen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP abgelehnt worden.
Wir kommen nunmehr zu der Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses. Sie liegt Ihnen auf Drucksache 11/5695 vor. Wer dieser Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Dann ist diese Beschlußempfehlung mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP angenommen worden.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 14 auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes
— Drucksache 11/3823 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (federführend)

Rechtsausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
— Drucksache 11/3824 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind

(Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG)

— Drucksache 11/5494 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Beck-Oberdorf, Frau Frieß, Frau Krieger, Frau Nickels, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter
— Drucksache 11/4277 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Beck-Oberdorf, Frau Frieß, Frau Nickels, Frau Schmidt (Hamburg), Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Namensrecht
— Drucksache 11/4437 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von 45 Minuten vor. — Wenn das Haus damit einverstanden ist — das ist der Fall — , dann ist das so beschlossen.
Zunächst hat die Abgeordnete Frau OesterleSchwerin das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jutta Oesterle-Schwerin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Rechte von Frauen geht, hat der Bundestag immer wenig Zeit. Deswegen müssen wir heute in 45 Minuten sage und schreibe
    14364 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Frau Oesterle-Schwerin
    fünf Gesetzesinitiativen beraten. Vier der eingebrachten Gesetzentwürfe fordern mehr Rechte für Frauen. Sie stammen von den GRÜNEN. In einem Gesetzentwurf sollen die Rechte von Frauen eingeschränkt werden. Es ist nicht schwer zu erraten, woher dieser Gesetzentwurf kommt. Er kommt von der Bundesregierung.
    Auf diesen Gesetzentwurf möchte ich zuerst eingehen. Es geht um die Erweiterung des Umgangsrechts für unverheiratete Väter mit ihren nichtehelichen Kindern. Das Sorgerecht für das nichteheliche Kind, zu dem auch die Bestimmung über seinen Umgang gehört, ist der einzige Bereich, in dem Frauen mehr Rechte haben als Männer. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dieses Gesetz zu ändern. Denn wenn es dem Wohle des Kindes dient — so steht es in dem bestehenden Gesetz, das Sie ändern wollen —, können Gerichte dem unverheirateten Vater den Umgang mit seinem nichtehelichen Kind schon heute gegen den Willen der Mutter gestatten.
    Daß das häufig auch so gemacht wird, beweisen verschiedene Beispiele, von denen ich nur einige zitieren möchte. Das Umgangsrecht wird dem unverheirateten Vater auch gegen den Willen der Mutter gestattet, wenn er sich in den ersten Lebensjahren intensiv um das Kind gekümmert hat — so das Landgericht München, 13. Zivilkammer — oder wenn eine echte Anteilnahme des Vaters am Wohlergehen und der Entwicklung des Kindes und eine echte Zuneigung vorhanden sind — so das Landgericht Nürnberg, 13. Zivilkammer — oder wenn die Eltern in einem eheähnlichen Verhältnis zusammengelebt und das Kind zwei Jahre ab Geburt bei beiden Eltern aufgewachsen ist — so das Amtsgericht München.
    Das sind nur wenige Beispiele. Wir halten solche Entscheidungen für richtig.
    Was die Regierung auf Druck der Lobby einiger unverheirateter Väter jetzt allerdings vorschlägt — wohlgemerkt, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter ist gegen dieses Gesetz —, ist eine Verschärfung des Rechts zuungunsten der Mütter. Es handelt sich um nichts anderes als um eine Umkehr der Beweislast.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Unsinn! Absoluter Unsinn! — Gegenruf von den GRÜNEN: Das stimmt!)

    Während im Streitfall der Vater bisher nachweisen mußte, daß der Umgang mit ihm dem Wohl des Kindes diene, wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Zukunft die Mutter nachweisen müssen, daß der Umgang mit dem Vater dem Wohle des Kindes widerspricht. Das heißt: Im Konfliktfall wird der Gang zu den Gerichten der ökonomisch meist wesentlich schwächeren Mutter aufoktroyiert. Das lehnen wir ab.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Die zitierten Gerichtsentscheidungen beweisen, daß hier überhaupt kein Handlungsbedarf besteht.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig!)

    Väter, die sich von Anfang an um ihre Kinder kümmern, bekommen das Umgangsrecht, und zwar meist
    schon von den Müttern selbst oder per Gerichtsentscheidung. Diejenigen, die sich nicht um ihre Kinder kümmern, sollen es gegen den Willen der Mütter auch nicht bekommen. Sie sollen nicht die Möglichkeit bekommen, Frauen unter Druck zu setzen und ihnen etwas zuzumuten, was sie nicht ertragen können.
    Das Amtsgericht Bonn stellt in einer Entscheidung zu Recht fest:
    Eltern eines Kindes sind vornehmlich diejenigen, die sich der Mühe unterwerfen, es zu einem vollwertigen, gemeinschaftsfähigen Menschen heranzubilden. Die biologische Elternschaft ist dafür weder erforderlich noch genügend. Erst die Übernahme von Elternaufgaben macht Erzeuger zu Eltern.
    Das kann ich nur bekräftigen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Werner [Ulm] [CDU/CSU]: Etwas kurz gegriffen!)

    Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf im Interesse der Mütter und der Kinder zurückzuziehen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Ich habe hier auf ein weiteres Problem einzugehen, und zwar auf die Frage, wie das Sorgerecht für das nichteheliche Kind geregelt wird, wenn die sorgeberechtigte Mutter stirbt oder ernsthaft erkrankt. Diese Frage besorgt viele Menschen, die in nichtehelichen Gemeinschaften mit Kindern zusammenleben. Nach geltender Rechtsprechung erhält in einem solchen Fall in der Regel der leibliche Vater das Sorgerecht, wenn er es beantragt. Die Fälle, in denen Mutter und Kind mit anderen Personen als mit dem leiblichen Vater zusammenleben, werden aber immer häufiger.
    Ich will das Problem an Hand eines Beispiels schildern: Frau A lebt seit acht Jahren mit Frau B zusammen. Frau A hat eine neunjährige Tochter, die ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebt. Frau A stirbt plötzlich. Frau B nimmt sich der neunjährigen Tochter selbstverständlich an und führt den gemeinsamen Haushalt weiter. Sie war ja acht Jahre lang Bezugsperson für das Kind. Das kann sie jetzt aber nicht mehr lange; denn der leibliche Vater der Tochter beansprucht jetzt sein Sorgerecht. Er bekommt es nach geltendem Recht zugesprochen und gibt das Kind in den Haushalt seiner Mutter, mit dem das Kind bislang kaum Kontakt hatte. Das Kind, das durch den Tod der Mutter ohnehin schon angeschlagen ist, wird aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen und verliert faktisch auch die zweite Bezugsperson. Das ist ein Beispiel. Davon gibt es viele, und zwar in ganz verschiedenen Konstellationen.
    Deswegen beantragen die GRÜNEN folgendes: Das Sorgerecht bekommt die Person, die im Testament der Mutter dazu bestimmt ist. Wenn kein Testament vorhanden ist — normalerweise ist keines vorhanden — , bekommt diejenige Person das Sorgerecht, der das Kind am nächsten steht. Ausgangspunkt ist das Kind! Das Vormundschaftsgericht ist gehalten, bei seiner Entscheidung die besonderen Bindungen des Kindes zu berücksichtigen. Der leibliche Vater kann das Sorgerecht bekommen, wenn das Kind ihm am nächsten steht. Er bekommt es aber nicht automatisch. Kinder ab sechs Jahren müssen im Verfahren
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14365
    Frau Oesterle-Schwerin
    angehört werden. Der Entscheidung von Kindern ab 14 Jahren ist zwingend zu folgen.
    Unser Vorschlag ist ein Schritt zur Herstellung von größerer Sicherheit in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die gemeinsam mit Kindern leben. Ich bitte Sie, dem ebenfalls zuzustimmen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der dritte Antrag, auf den ich hier eingehen möchte, ist auch ein Antrag der GRÜNEN. Als weiteren Schritt zur Aufhebung der Diskriminierung von Frauen beantragen wir, die gesetzlichen Bestimmungen des Namensrechtes wie folgt zu ändern: Jede Person behält grundsätzlich — auch bei Eheschließung — ihren Namen. Kinder bekommen den Namen der Mutter. Wie Sie wissen, muß bei Eheschließungen eine der beiden Personen, die heiraten wollen, ihren Namen aufgeben und den Namen der anderen Person annehmen. In 98 % der Fälle wird der Name des Mannes übernommen. Wenn Frauen ihren Namen nicht freiwillig aufgeben, wird automatisch der Name des Mannes Familienname. Das steht aber in krassem Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
    Diese Situation ist aber nicht nur verfassungswidrig, sondern sie führt auch zu chaotischen Verhältnissen. Geschiedene Frauen tragen Namen von Männern, mit denen sie gar nichts mehr zu tun haben. Der umgekehrte Fall ist selten. Eine Frau kann mehrere Kinder mit verschiedenen Namen haben. Kinder wiederverheirateter Frauen tragen oft einen anderen Namen als den Namen der Familie, in der sie leben, was für diese Kinder nicht besonders angenehm ist.
    Unser Vorschlag trägt hingegen der Tatsache Rechnung, daß die Mutterschaft immer, die Vaterschaft jedoch nicht immer feststellbar ist.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Das, was Sie da erzählen, ist im Zeitalter der Fortpflanzungsmedizin etwas ganz Neues!)

    Unser Vorschlag hat außerdem noch weitere Vorteile: Der Name würde dann nur noch Auskunft über die Identität der Person, nicht jedoch — wie z. B. bei Doppelnamen — Auskunft über den Familienstand geben. Auch die Tatsache, ob ein Kind aus bestehender Ehe oder aus einer anderen Verbindung stammt, würde nicht schon über den Namen erkennbar werden. Keine Frau wäre mehr gezwungen, ihren Namen und damit einen Teil ihrer Identität zu ändern. Nichtehelichen Kindern sowie Kindern aus geschiedenen Ehen bliebe die Namensfrage erspart. Die Führung des mütterlichen Namens wäre Normalität.
    Ich denke, das Namensrecht der GRÜNEN ist emanzipatorisch, weil es jeder Person ihre Identität beläßt und weil der Stellung der Frau als derjenigen, die die Kinder bekommt und in den meisten Fällen auch aufzieht, mehr Anerkennung zuteil würde.

    (Beifall bei den GRÜNEN)