Rede:
ID1118520400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Eylmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Inhalt: Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs — Umsatzsteuergesetz (Drucksache 11/5977) — an den Haushaltsausschuß 14269 A Erweiterung der Tagesordnung 14269 A Begrüßung des Marschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 14272 C Begrüßung einer Besuchergruppe aus OstBerlin 14283 C Zur Geschäftsordnung Such GRÜNE 14269D Bohl CDU/CSU 14270 D Lüder FDP 14272A Tagesordnungspunkt 5: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksachen 11/6018, 11/6083) 14272D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 11/2583, 11/5723, 11/6097) Neumann (Bremen) CDU/CSU 14273 B Duve SPD 14275B, 14280D Lüder FDP 14277 B Frau Teubner GRÜNE 14278 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 14279 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksachen 11/4792, 11/5744) Dr. Kreile CDU/CSU 14281 D Stiegler SPD 14283 D Kleinert (Hannover) FDP 14286 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14287 A Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14287D Präsidentin Dr. Süssmuth 14288 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur EG-Charta sozialer Grundrechte (Drucksache 11/5906) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Drucksache 11/5332) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts (Drucksache 11/5333) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur sozialen Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/4340, 11/5996) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Rat in Straßburg am 8./9. Dezember 1989 (Drucksache 11/6089) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14289 A Fuchtel CDU/CSU 14291 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14294 A Heinrich FDP 14296 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14299 C Peter (Kassel) SPD 14303 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14305 D Dr. Wieczorek SPD 14308 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksachen 11/4793, 11/5952) 14310D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksache 11/6090) 14310 D Zusatztagesordnungspunkte 10 bis 12: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 142, 143, 144 zu Petitionen (Drucksachen 11/5921, 11/5980, 11/5981) 14311A Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 (Drucksache 11/6087) 14311 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Frau Abgeordneten Wieczorek-Zeul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stationierung von Flugzeugen der US-Streitkräfte auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Stationierung von US-Kampfhubschraubern auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rücknahme der Einverständniserklärung der Bundesregierung zur Stationierung von amerikanischen Kampfhubschraubern auf dem Militärflughafen Wiesbaden-Erbenheim (Drucksachen 11/2868 [neu], 11/2890, 11/2891, 11/4883) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14314 A Petersen CDU/CSU 14316D Frau Schilling GRÜNE 14318 C Ronneburger FDP 14319 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 14321B Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14322 D Horn SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Vizepräsident Stücklen 14320D, 14321A Namentliche Abstimmungen 14323 D Ergebnisse 14324 A, 14325 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag nach dem Gipfeltreffen von Malta, Brüssel und Straßburg Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14327 C Frau Geiger CDU/CSU 14328 C Wischnewski SPD 14329 D Mischnick FDP 14330 C Schäfer, Staatsminister AA 14331 B Verheugen SPD 14333 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 14334 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 14335 A Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14336 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14337 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14337 D Dr. Soell SPD 14338 C Uldall CDU/CSU 14339 B Lummer CDU/CSU 14340 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutz im Strafverfahren (Drucksachen 11/173, 11/1878) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14341 C Eylmann CDU/CSU 14343 B Häfner GRÜNE 14345 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 III Funke FDP 14347 B Dr. de With SPD 14348 B Wüppesahl fraktionslos 14350 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14350 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (AIDS-Bekämpfung) (Drucksache 11/5474) Peter (Kassel) SPD 14352 B Geis CDU/CSU 14353 C Frau Nickels GRÜNE 14355 A Funke FDP 14356 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14357 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Kernkraftwerk Nekkar-Westheim II) (Drucksache 11/5695) Frau Teubner GRÜNE 14358 A Dr. Göhner CDU/CSU 14358 D Reuter SPD 14359 D Funke FDP 14361 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksache 11/3823) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 11/3824) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG) (Drucksache 11/5494) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter (Drucksache 11/4277) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Namensrecht (Drucksache 11/4437) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14363 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14365 B Dr. Pick SPD 14367 C Funke FDP 14369 D Werner (Ulm) CDU/CSU 14371 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14371 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/5465) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 14373 D Frau Steinhauer SPD 14374 D Frau Würfel FDP 14376 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 14377 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verhandlungen über ein neues Abkommen EWG-AKP (Drucksache 11/3738) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen (Lomé IV) (Drucksache 11/5935) Brück SPD 14378 C Höffkes CDU/CSU 14380 A Volmer GRÜNE 14381 D Frau Walz FDP 14382 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 14383 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swings und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksachen 11/3661, 11/6094) Bohl CDU/CSU (zur GO) 14385 A Dr. Knabe GRÜNE 14385 C Harries CDU/CSU 14386 B Schütz SPD 14387 C Frau Dr. Segall FDP 14388 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14389 A Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 14390 A Lüder FDP (zur GO) 14390 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika durch die bundesdeutsche UNO-Vertretung MdlAnfr 39 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 14311D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14312 A Beurteilung und Finanzierung des Einsatzes von Bundesgrenzschutzbeamten im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen zur Beobachtung der Wahlen in Namibia MdlAnfr 48, 49 Frau Dr. Timm SPD Antw StMin Schäfer AA 14312B, 14312D ZusFr Frau Dr. Timm SPD 14312C, 14312D Nächste Sitzung 14390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14391* A Anlage 2 Kosten für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" MdlAnfr 9 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BPA 14391* C Anlage 3 Vereinbarungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zur Wiedervereinigung Deutschlands; beharrliche Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs durch die Bundesregierung, insbesondere gegenüber dem französischen Verteidigungsminister und dem sowjetischen Staatspräsidenten MdlAnfr 51, 52 — Drs 11/6009 — Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 14391* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14269 185. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14. 12. 89 * Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Gautier SPD 14. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Haungs CDU/CSU 14. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Leonhart SPD 14. 12. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 14. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Möllemann FDP 14. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Sieler (Amberg) SPD 14. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Spranger CDU/CSU 14. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 14. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Dr. de With SPD 14. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/ 6009 Frage 9): Wieviel Geld hat die Bundesregierung für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" in den letzten Tagen und Wochen ausgegeben? Viele Bürger sind zunehmend interessiert zu erfahren, welche Auswirkungen die 3. Stufe der Steuerreform ab 1. Januar 1990 für sie hat. Die Bundesregierung trägt diesem aktuellen Informationsbedürfnis durch Herausgabe eines Beihefters Rechnung. Diese achtseitige Informationsschrift, die als Anzeige gekennzeichnet ist, wird Publikumszeitschriften, vor allem Programmzeitschriften beigeheftet. Bei einer Gesamtauflage von ca. 28 Millionen Exemplaren entstehen Kosten von ca. 4,7 Millionen DM, davon ca. 2,7 Millionen DM für die Beiheftung und ca. 2 Millionen DM für Druck und Gestaltung der Informationsschrift. (Damit liegen die Kosten übrigens deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Anzeige.) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 51 und 52): Welche Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bzw. der drei Westmächte USA, Großbritannien und Frankreich bzw. der Verbündeten einschließlich der Verpflichtung der drei Westmächte bei der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU (Erklärung der Westmächte vom 3. Oktober 1954, 9. Final act of the Nine-Power Conference 28. September bis 3. Oktober 1954 V. 4.) und des Deutschlandvertrages vom 23. Oktober 1954 Artikel 7 Abs. 2 existieren, in denen sich die vorgenannten Mächte zur friedlichen Wiedereinigung Deutschlands bekannten, und in welcher Weise hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Auftrags des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 (Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten) diese Vereinbarungen nachdrücklich und „beharrlich" in Erinnerung gebracht? Wie tritt die Bundesregierung der Auffassung des französischen Verteidigungsministers Chevénement in der WEU-Versammlung vom 6. Dezember 1989 und der ähnlichen Auffassung des Staatspräsidenten der Sowjetunion, Generalsekretär Gorbatschow, entgegen, daß durch die Schlußakte der HelsinkiKonferenz (KSZE) die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges so festgeschrieben sei, daß sie einer Wiedervereinigung im Wege stünde, obwohl in der Schlußakte der Grundsatz festgehalten wurde, daß die Grenzen durch friedliche Mittel und durch Vereinbarungen verändert werden können? Zu Frage 51: Die Fülle der Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, nach denen gefragt wird und die alle veröffentlicht sind, läßt sich in einer kurzen Antwort nicht darstellen. Als Beispiele aus jüngster Zeit erwähne ich: Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 30. Mai 1989 und die Erklärung des Europäischen Rates zu Mittel- und Osteuropa vom 9. Dezember 1989. Der Kern beider Erklä- 14392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 rungen ist die Bekräftigung des auch im Brief zur Deutschen Einheit festgelegten politischen Ziels der Bundesrepublik Deutschland, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt" . Die Beharrlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung ergibt sich u. a. aus allen Kommuniqués der NATO-AM-Konferenzen seit Mai 1955. Zu Frage 52: Die Bundesregierung beruft sich zur Interpretation der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki auf die im Prinzipienkatalog der Schlußakte selbst enthaltenen Anwendungs- und Interpretationsbestimmungen. Das Prinzip X bestimmt: Alle die vorstehend aufgeführten Prinzipien sind von grundlegender Bedeutung und werden folglich gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Das gilt auch für das Verhältnis des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III.) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (Prinzip VIII.) und zur Möglichkeit friedlichen Wandels (Prinzip I.).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es um den Datenschutz im Strafverfahren, eigentlich um den nicht vorhandenen Datenschutz im Strafverfahren. Wie Sie gesehen haben, haben wir dazu eine Menge parlamentarischer Initiativen gemacht, eine Große Anfrage — die wurde dann auch beantwortet —, einen Entschließungsantrag; und heute reden wir darüber. Das ist gut so; denn es ist geradezu auf den Tag vor sechs Jahren gewesen, daß das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts gesprochen wurde. Dieses Urteil ist Anlaß für unsere Überlegungen.
    Dieses Urteil hat das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung als Freiheitsrecht im elektronischen Zeitalter zum Grundrecht erhoben. Das war unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung mit ihrer ins Unendliche gesteigerten Möglichkeit zum Sammeln, Weitergeben und Weiterverwerten jeder Art von Informationen notwendig. Das Urteil war auch notwendig, um die Sammelwut von Behörden und Verwaltungen, die sich für alles und jedes interessieren und jetzt auch die technischen Möglichkeiten haben, das zu tun und durchzusetzen, zu stoppen.
    Gleichzeitig — und das ist das Wichtigste — hat das Bundesverfassungsgericht ernst gemacht mit dem Auftrag unseres Grundgesetzes, unseren Grundrechten immer gerade dann wieder Geltung zu verschaffen, wenn sich die äußeren Bedingungen verändern. Die Einführung der Kommunikations- und Informationstechnologien hat in der Tat die Bedingungen dramatisch verändert.
    Das hat ein ehemaliger Präsident des Bundeskriminalamts schon vor mehreren Jahren auf den Punkt gebracht, der sagte: Möglichkeiten von Angriffen auf die Menschenwürde finden sich bereits in den Strukturen der Elektronik angelegt. Er sprach davon, daß die Isoliertheit der Ressorts aufgehoben werden könne, daß internationale und nationale Grenzen überwunden würden, daß das Wissen immer größer werde, daß man immer mehr sammeln könne, daß die Grenzenlosigkeit der Informationsverarbeitung es gestatte, das Individuum auf seinem ganzen Lebensweg von der Wiege bis zur Bahre zu begleiten, daß Momentaufnahmen, Ganzbilder, Profile der Persönlichkeit geliefert werden könnten und daß es die Gnade des Vergessens von Daten nicht mehr gebe, sondern daß alles präsent bleibe, daß der „Große Bruder" eben nicht nur eine Gefahr in der Literatur sei.
    Das ist eine prägnante Umschreibung und zugleich eine Aufforderung an den Gesetzgeber gewesen, dies alles zu verhindern. Wie er das verhindern soll, dazu hat das Bundesverfassungsgericht in eben jenem Urteil, das jetzt gerade sechs Jahre alt wird, die genauen Merkmale geliefert. Es hat gesagt: Wir brauchen die Feststellung, daß Erhebungen von personenbezogenen Informationen, personenbezogenen Daten, immer Eingriffe sind. Die sind nur dann zulässig, wenn sie im überwiegenden Allgemeininteresse liegen, wenn klare Gesetze da sind, die dem Gebot von Normenklarheit, Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit
    14342 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    entsprechen, wenn Mißbrauch und auch Zweckentfremdung verhindert werden.
    Meine Damen und Herren, es ist wichtig, sich das auch in dieser Stunde immer wieder in Erinnerung zu rufen, weil das auch für den Rechtsbereich des Strafrechts und des Strafprozeßrechts gilt; denn die Strafprozeßordnung hat die Aufgabe, im Strafverfahren die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und damit einen wichtigen Beitrag für den inneren Frieden zu leisten.
    Warum ist das so? Weil eine ganze Menge von Beschuldigten, Zeugen, Verletzten und Hinweisgebern beteiligt sind und weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte von all denen persönliche Daten und Umstände brauchen. Deshalb brauchen wir auch klare Normen, die sagen, was möglich ist und was nicht.
    Jetzt muß die Strafprozeßordnung dem angepaßt werden, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, und zwar nicht in einzelnen Fällen, sondern insgesamt. Das ist umfangreich, das ist schwierig, zumal es wirklich auch um heikle Entscheidungen geht, weil z. B. die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, also auch zwischen Justiz- und Innenbereich, neu geordnet werden muß.
    Zeit genug, das zu tun, meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen und auch von der Regierung, hätten Sie wahrhaft gehabt, auch wenn es nicht einfach ist, das alles zu tun. Ihre Untätigkeit grenzt mittlerweile an die ausdrückliche Mißachtung unseres höchsten Gerichts.
    Aber das ist es nicht allein. Es ist schlimm, aber zutreffend, wenn mehrere Strafgerichte sagen: Der zeitliche Übergangsbonus des Gesetzgebers ist endgültig vorbei. Meine Damen und Herren, das ist deswegen schlimm, weil wir die Folgen sehen müssen. Die sind klar. Die Gefahr wird größer, daß bald einmal ein an sich überführter Straftäter allein deswegen freigesprochen werden muß, weil die Anpassung der Strafprozeßordnung eben nicht erfolgt ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, wer das nicht will, muß jetzt handeln, vor allem auch deshalb, weil Sie mit jedem Tag des Säumens Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei zumuten, sich zunehmend auf schwankendem Boden zu bewegen. Das schafft Unsicherheit, und zwar auch in bezug auf den Beitrag, den unsere Strafprozeßordnung leisten muß. Deswegen prangern wir diese Versäumnisse an.
    Uns ist klar, warum Sie nichts zuwege gebracht haben. Das liegt an den enormen Unterschieden der Auffassungen in Ihren Reihen. Das können wir aus jeder Stellungnahme herauslesen, wenn z. B. Teile von Ihnen — es sind ja nie alle — Datenschutz als Täterschutz diffamieren oder wenn man einmal das eine, einmal das andere zur Rasterfahndung oder auch zum Problem des verdeckten Ermittlers liest. Freilich ist es so: Je konkreter die Probleme sind, die gelöst werden müssen, desto schwieriger wird es.

    (Zuruf von der FDP: Eben!)

    Das wissen wir auch. Wir haben deshalb die kritischen
    Punkte sehr frühzeitig herausgestellt, eben in unserer
    Großen Anfrage. Mit der Beantwortung haben Sie
    sich über ein Jahr Zeit gelassen und sich dann noch um klare Antworten herumgedrückt.

    (Dr. de With [SPD]: So ist es!)

    Ich finde das bedauerlich. Wir sagen deshalb: Es müssen jetzt vier Punkte klargestellt werden.
    Erstens. Die Eingriffsvoraussetzungen der Strafverfolgungsbehörden müssen neu definiert werden.
    Zweitens muß jener Bereich genau umrissen und auch geschützt werden, in dem Ermittlungshandlungen überhaupt nicht stattfinden dürfen, auch nicht durch elektronische Lausch- oder sonstige Geräte.
    Drittens. Die strafverfahrensrechtlichen und die polizeirechtlichen Befugnisse müssen klar voneinander getrennt werden, auch dann, wenn dies Spannungen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft auslöst. Wir sagen: Die Befugnisse der Staatsanwaltschaft in Ermittlungsverfahren müssen gestärkt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Viertens. Wir müssen mit äußerster Zurückhaltung gesetzlich regeln, wie die Einbeziehung unbeteiligter Dritter z. B. auf Fotos, Tonbändern oder Filmen möglichst gering gehalten werden kann. Außerdem brauchen wir flankierende Schutzvorschriften, Verwertungsverbote , Löschungsvorbehalte, Richtervorbehalte und Befristungen der Datenspeicherung.
    Wir haben das zur Kenntnis genommen, was Sie an Vorentwürfen in die Öffentlichkeit gebracht haben, Herr Justizminister. Wir haben natürlich auch die negativen, ja vernichtenden Stellungnahmen dazu gelesen und ausgewertet. Deswegen sage ich Ihnen: So können wir nicht weitermachen. Sie sollten bald einen Gesetzentwurf vorlegen, der erstens umfassend und zweitens sehr deutlich ist.
    Lassen Sie mich einen einzigen Punkt herausgreifen — mein Kollege de With wird nachher weiteres tun —, den ich für besonders heikel halte, der aber zeigt, daß wir uns vor kritischen Punkten keineswegs drücken. Das ist die Frage des Einsatzes von verdeckten Ermittlern.
    Wir wissen: Gerade da spitzen sich die Fragen ungewöhnlich scharf zu, etwa die: Wie weit darf der dem inneren Frieden verpflichtete Rechtsstaat von seinem Grundsatz des öffentlichen Handelns lassen? Wie weit darf er sich ins Verborgene zurückziehen, das Visier herunterlassen, wenn er durch Polizei oder in Strafverfahren tätig wird? Müssen sich nicht die Verteidiger des Rechtsstaats, also die ermittelnden Polizeibeamten, unter allen Umständen zweifelsfrei an die Gesetze halten? Darf der Rechtsstaat, wie Adolf Arndt 1961 schon gefragt hat, betrügen? Das sicher nicht. Aber wie ist es denn? Müssen wir nicht doch verdeckte Ermittler haben, weil wir eben im Bereich des Terrorismus, der Drogenmafia, des Menschenhandels, des Waffenhandels Verbrecherstrukturen haben, die wir anders nicht bekämpfen können?
    Uns ist die Antwort auch nicht leicht gefallen, weil wir Adolf Arndts damalige Warnungen für sehr zutreffend halten. Der Rechtsstaat kann hier sehr schnell zugrunde gehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat Adolf Arndt recht gegeben, gerade im Volkszählungsurteil.
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14343
    Frau Dr. Däubler-Gmelin
    Wir brauchen rechtsstaatliche Mittel. Gegen verdeckte Ermittler haben wir allerdings genau wie gegen V-Leute erhebliche Bedenken, auch aus tatsächlichen Gründen. Ich möchte einmal den Innenminister oder den Behördenleiter sehen, der guten Gewissens verantworten kann, junge Leute in diesen Bereich hineinzuschicken, wenn er ganz genau weiß: Deren Möglichkeiten zu operieren sind ohnehin gering, weil sie sich an die Gesetze halten müssen. Das fällt in diesem hochkriminellen Bereich sehr schnell auf. Eine perfekte Gegenwelt, in der so jemand operieren könnte, können wir gar nicht errichten. Ein Innenminister, ein Behördenleiter weiß auch, daß er diese hochqualifizierten jungen Leute, die maximal zwei Jahre zum Einsatz kommen könnten, nicht schützen kann, wenn sie enttarnt werden. Die dann das ganze Leben lang vor Verfolgung in Obhut zu nehmen, das wird sehr schwierig.
    Wir sagen deswegen — gerade auch, weil wir als Gesetzgeber eine Fürsorgepflicht diesen jungen Beamten gegenüber haben — : Wenn verdeckte Ermittler eingeschaltet werden sollen, dann muß eine ganz schmale Gratwanderung vorgenommen werden. Dann muß der Ausnahmefall festgelegt werden. Und dann muß in dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage sehr deutlich gemacht werden, was wir alles brauchen — vom Richtervorbehalt bis zu der Klarstellung, daß die Rechts- und Wahrheitsfindung vor Gericht auf keinen Fall behindert werden darf.
    Meine Damen und Herren, ich wiederhole: Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der in der Sache sehr hilfreich sein könnte, Herr Bundesjustizminister. Wir fänden es gut, wenn Sie über Ihren Schatten sprängen, diesen Entschließungsantrag annähmen und dann möglichst umgehend einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen könnten, der diese und andere heikle Fragen dann wirklich zur Zufriedenheit regelt.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Eylmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in seinem Volkszählungsurteil das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht als ein Recht des einzelnen Individuums statuiert. Es hat dieses Recht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird seitdem gern und häufig zitiert. Und auch Sie, Frau Kollegin Däubler-Gmelin, haben das getan — durchaus zu Recht, denn es ist ein wichtiges Grundrecht. Das wird überhaupt nicht in Zweifel gezogen.
    Es wäre allerdings schön, wenn man in diesem Zusammenhang nicht verschweigen würde, daß es nicht in jedem Falle uneingeschränkt gilt. Sie haben das zwar einmal kurz anklingen lassen, aber doch sehr am Rande. Es ist nach dem besagten Urteil nicht schrankenlos gewährleistet. Wörtlich heißt es in dem Urteil:
    Der einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten uneingeschränkten Herrschaft über seine Daten, er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Grundsätzlich muß daher der einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.
    Ich möchte dem ein anderes Zitat gegenüberstellen, und zwar aus der Ziffer 2 Ihrer Großen Anfrage, in der es zu Beginn heißt:
    Ein Gegensatz zwischen Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz einerseits und einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung andererseits besteht nicht.

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD])

    Wenn das richtig wäre, müßte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung also ohne Einschränkung auch bei der Strafverfolgung gelten.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Das ist nicht der Fall. Deshalb ist dieser Satz aus Ihrer Großen Anfrage ein typisches Beispiel dafür, wie man ein Problem aus durchsichtigen politischen Gründen vernebeln kann.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Aber Herr Eylmann, das ist doch nicht zutreffend!)

    — Doch, das ist genau zutreffend.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ich habe das auch nicht gesagt!)

    — Sie haben gesagt, es besteht kein Gegensatz.