Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Schlußberatung dieses Gesetzentwurfs möchte ich sehr herzlich den Mitgliedern des Rechtsausschusses und den Mitgliedern des mitberatenden Wirtschaftsausschusses danken. Besonders danke ich den Berichterstattern.
Weil das Stichwort gefallen ist, möchte ich Herrn Kollegen Stiegler dafür danken, daß er Gelegenheit genommen hat, einen Mitarbeiter meines Ministeriums hier in einer so herausgehobenen, aber, wie ich meine, auch gebührenden Art und Weise zu erwähnen. Herr Krieger wäre möglicherweise hier, wenn er heute nicht bei der Luxemburger Konferenz zum Gemeinschaftspatent wäre.
Nun habe ich kürzlich gelesen, Peter Bamm habe gesagt, eine Laudatio habe immer so etwas von einem Nachruf unter Lebenden an sich. Nur: Was Herr Stiegler heute sagte, ist wohlangemessen und angebracht bei einem Manne, der über so viele Jahrzehnte in diesem Bereich gearbeitet hat und dessen Ruhestand für Ende April des nächsten Jahres ansteht. Ich finde es gut, wenn bei passender Gelegenheit gerade auch aus dem Ministerialbereich Namen genannt und entsprechend gewürdigt werden.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf haben wir zusätzlich zu den schon getroffenen ersten Einzelmaßnahmen zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums sozusagen als Schlußstein ein den Gesamtbereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts umfassendes Gesetz zur Bekämpfung der Produktpiraterie vorgelegt. Der Gesetzentwurf kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen; nein, ich meine, mehr noch: Mit dem Instrumentarium dieses Gesetzes kann die Bundesregierung eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die Produktpiraterie übernehmen. Es ist nicht zu hoch gegriffen, wenn ich sage, daß dieses Gesetz auch Vorbildcharakter für andere Länder hat.
Das Instrumentarium, welches das Gesetz zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen zur Verfügung stellen wird, ist wohlausgewogen. Es ist ausreichend scharf, um die Verletzer wirksam zu treffen. Es wird den durch die Produktpiraterie für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Volkswirtschaft verursachten Schaden weitgehend reduzieren können. Aber es ist auch so gestaltet, daß redlich handelnde Personen und Firmen nicht betroffen werden können. Bei der Erarbeitung des Entwurfs haben wir auch besonders darauf geachtet, daß ein Mißbrauch des Gesetzes zur Behinderung von Konkurrenten nicht möglich ist.
In einem Punkt — dieser Punkt ist von allen Vorrednern bereits deutlich angesprochen worden — hätten wir es allerdings sehr gern gesehen, wenn der Gesetzentwurf wie in den anderen Teilen auch unverändert
geblieben wäre. Ich meine die bereits angesprochene Frage des Auskunftsanspruchs und der zusätzlichen eidesstattlichen Versicherung. Ich hoffe, daß die Streichung dieser letzteren Möglichkeit nicht auf eine ganz erhebliche Schwächung des Instrumentariums hinausläuft.
Nun wird die Bundesregierung — auch dies ist bereits angesprochen worden — selbstverständlich wie in anderen Bereichen auch sehr sorgfältig die Auswirkungen des Gesetzes beobachten. Einen zusätzlichen Antrieb hierfür haben wir durch den Auftrag des Bundestages erhalten, einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Nun mag man die Frage stellen, ob zwei Jahre zu einer umfassenden Beobachtung bereits ausreichen. Aber es werden uns in diesem Zeitraum ganz sicher eine ganze Fülle von Erkenntnissen zuwachsen, die wir dann in diesem Bericht verarbeiten und Ihnen mitteilen werden.
Ihr Anliegen, meine Damen und Herren, nachgeahmte, ansonsten aber durchaus brauchbare Ware anstatt der Vernichtung karitativen Zwecken zuzuführen, greifen wir für den dort vorgesehenen Fall gerne auf. Wir werden gemeinsam mit den Bundesländern durch Änderung der Strafvollstreckungsordnung Mittel und Wege suchen, solche Waren einer sinnvollen, gemeinnützigen Verwendung zuzuführen.
Zum Abschluß ein Wort noch zu den vom Rechtsausschuß beschlossenen zusätzlichen Änderungen des Urhebergesetzes, um die sich Herr Kollege Dr. Kreile in ganz besonderer Weise verdient gemacht hat,
und zur Einbeziehung des Gebrauchsmustergesetzes. Diese Bestimmungen, die in das Produktpirateriegesetz eingefügt werden, gehen im wesentlichen auf Vorschläge der Bundesregierung in ihrem Bericht zur Urheberrechtsnovelle 1985 sowie auf meine Vorschläge im Bericht zur Frage des Verzichts auf das Raumerfordernis im Gebrauchsmusterrecht zurück. Ich begrüße es sehr, daß der Rechtsausschuß diese Vorschläge aufgegriffen und unverzüglich umgesetzt hat. Ich bin davon überzeugt, daß mit den vorgesehenen Regelungen eine weitere Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums erreicht wird. Wir handeln damit im Interesse der Schutzrechtsinhaber und zum Wohle der gesamten Wirtschaft, insbesondere auch der kleinen und der mittleren Unternehmen.