Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!
Als ich zum Wasserwerk ging, habe ich schon überlegt, daß das Besondere heute eine ungewöhnlich einige Verabschiedung eines ganz normalen, wenn auch sehr wichtigen, Gesetzes ist, fernab von irgendwelchen Parteiungen. Der festschriftartige Beitrag von Herrn Stiegler soeben hat sich ja, wie Eingeweihte wissen, ebenfalls erkennbar außerhalb der Parteigrenzen abgespielt, so daß es wirklich sehr schwerfällt, Ihre Erwartungen an eine auch nur einigermaßen kämpferische Rede zu erfüllen.
Das gibt die Sache nicht her.
Wir sind sehr zu Dank verpflichtet
den einschlägigen Verbänden der Wirtschaft, die wenigstens noch etwas Feuer in die Geschichte gebracht haben mit den empörten Telefaxen, mit denen sie uns in den letzten Tagen zugedeckt haben, in völliger Unkenntnis, daß wir, wenn wir die Beratungen im Ausschuß endlich abgeschlossen haben, uns höchst selten entschließen, in der zweiten Lesung auf Grund
solcher Telefaxe noch einmal verändernd tätig zu werden.
Aber vielleicht hat die Empörung gutgetan. Wenn man bedenkt, was sowohl Herr Kreile wie Herr Stiegler hier dargestellt haben, was alles hier zusätzlich an Schutz des geistigen Eigentums sowohl im zivilrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Bereich geschaffen worden ist, dann ist schwer verständlich — das geht ja weit über die Sache mit dem halbvollen und halbleeren Glas hinaus — , daß an einem einzigen Punkt festgemacht werden soll, dies alles sei nichts.
Dieser eine Punkt wird sehr falsch gesehen, meine ich. Denn wir müssen natürlich in erster Linie an die gesamte Rechtsordnung und an die Einordnung einer hier zu treffenden gesetzlichen Regel in unser System denken, nicht an das Interesse einer noch so bedeutenden Gruppe von Interessenten an dieser Regelung.
Wenn man das tut, muß man zu dem Ergebnis kommen, daß die sogenannte einstufige Einführung einer eidesstattlichen Versicherung den Rahmen all dessen, was uns vertraut ist, in diesem Zusammenhang erheblich gesprengt hätte.
Die Richter verwenden sehr viel Sorgfalt und Mühe darauf, sich in den Beratungen zu überlegen, ob man im Einzelfall einen Eid abnimmt. Sie möchten nicht, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, jemanden in das Risiko eines etwaigen falschen Eides hineinbringen.
Aus dem gleichen Grund haben wir sehr komplizierte und sorgfältig geregelte Verfahren zur Ablegung der eidesstattlichen Versicherung. Nun in einem Einzelfall es in die Hand des Privatmanns, des Geschäftsmanns und Konkurrenten zu legen, jedermann ohne jedes vorgeschaltete Verfahren eine eidesstattliche Versicherung zuzuschieben, geht einfach zu weit.
Wir sind der Meinung, daß z. B. die bereits erwähnte doppelte Gebühr in den Fällen, in denen die Auskünfte nicht anständig erteilt worden sind, ein viel vernünftigeres und ebenfalls greifendes Mittel ist, ganz zu schweigen von den wiederum verschärften Strafvorschriften.
Die Bundesregierung ist gebeten worden — vielleicht wäre die Bitte gar nicht erforderlich gewesen, weil ja üblicherweise der Erfolg von Gesetzen in der praktischen Anwendung kontrolliert zu werden pflegt — , uns einen Bericht zu geben, wie sich die Vorschriften in der Praxis entwickeln. Wir werden dann über etwaige Konsequenzen erneut, natürlich auch in Zusammenarbeit mit den unmittelbar Betroffenen in der Wirtschaft, nachzudenken haben und in der nächsten Wahlperiode sicherlich der einen oder anderen Anregung, die soeben Herr Stiegler vorgetragen hat, entsprechen.
Daß wir dieses Gesetz so einvernehmlich haben verabschieden können, ist sicher in erster Linie der tadellosen Vorarbeit des Bundesjustizministers und aller seiner Mitarbeiter, einschließlich des Herrn Ministerialdirektor Krieger und des Herrn Ministerialdirigen-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14287
Kleinert
ten Faupel, zuzuschreiben. Auch wir bedanken uns für diese Leistung sehr herzlich.