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    Plenarprotokoll 11/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14193 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Herabstufung von Bundesfernstraßen entsprechend der Bundesrechnungshofkritik (Drucksache 11/4414) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer wehrrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/6030) 14193 B Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages über Beratungen des Ältestenrates zur Erprobung geänderter Verfahren (Drucksache 11/5999) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Drucksache 11/1) — Weitergeltung von Geschäftsordnungen — (Drucksache 11/5) zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Drucksache 11/1) — Weitergeltung von Geschäftsordnungen — (Drucksache 11/6) zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zu Nummer 1 des Antrags der Frakionen der CDU/CSU und FDP (Drucksache 11/1) — Weitergeltung von Geschäftsordnungen — (Drucksache 11/9) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §0 20, 42, 56, 61, 62, 68, 69, 75, 80, 100, 104, 106a (neu), 122a (neu), Anlage 4 zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: §§ 6, 13, 30, 32, 69, 78, 127 zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher und weiterer Abgeordneter: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Umstellung der Kapitel I bis V und Änderung der Kapitel VI und VIII (Drucksachen 11/5, 11/7, 11/9, 11/2206, 11/2208, 11/2209, 11/5962) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher und weiterer Abgeordneter: Wiedereinsetzung der Ad-hoc-Kommission Parlamentsreform (Drucksachen 11/245, 11/1195) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Auskunfts- und Aktenvorlagepflicht sowie Antwortpflicht der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/6020) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: § 69 Nichtöffentliche Ausschußsitzungen (Drucksache 11/6021) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: § 35 Rededauer (Drucksache 11/6022) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung hier: § 57 Mitgliederzahl der Ausschüsse (Drucksache 11/6023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einfügung eines § 86a „Sondersitzungen" (Drucksache 11/6024) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: § 104 Kleine Anfragen (Drucksache 11/6025) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Häfner, Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Reform des Parlaments und der politischen Willensbildung (Drucksache 11/6046) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion der SPD zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/6071) Frau Dr. Süssmuth, Präsidentin des Deutschen Bundestages 14195 D Porzner SPD 14197 C, 14239 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14199 A, 14235 A, 14239 B Dr. Rüttgers CDU/CSU 14201 B, 14240 A Frau Dr. Hartenstein SPD 14202 B Gallus FDP 14203 B Häfner GRÜNE 14205 C, 14240 A, 14240 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 14208 D Frau Renger SPD 14209 C Buschbom CDU/CSU 14211 C Peter (Kassel) SPD 14212 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 14213 C Conradi SPD 14216 A Eylmann CDU/CSU 14217 B Frau Beer GRÜNE 14218 B Frau Dr. Götte SPD 14219 C Richter FDP 14220 D Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14221 D Wüppesahl fraktionslos 14223 B Dr. Lammert CDU/CSU 14224 D Wiefelspütz SPD 14226 A Dr. Mechtersheimer GRÜNE 14227 A Eimer (Fürth) FDP 14227 C Frau Schoppe GRÜNE 14228 C Werner (Ulm) CDU/CSU 14229 D Schmidt (Salzgitter) SPD 14230 D Geis CDU/CSU 14231 D Frau Unruh fraktionslos 14232 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14233 B Jahn (Marburg) SPD 14234 B Kleinert (Hannover) FDP 14235 C Eimer (Fürth) FDP (zur GO) 14238 B Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . 14238 C, 14241 B Frau Unruh fraktionslos (Erklärung nach § 32 GO) 14240 C Frau Beer GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 14240 D Frau Saibold GRÜNE 14241 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts; Rentenanpassungsgesetz 1990; Fünftes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften [Strukturgesetz 1990]) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 III Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14242 A Dr. Penner SPD 14242 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 14242 D Dr. Laufs CDU/CSU 14243 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 14243 C Dr. Hirsch FDP 14243 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . 14243 D Bernrath SPD 14244 A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 14244 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14244 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14244 D Frau Beer GRÜNE 14244 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14245 A Eich GRÜNE 14245 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14245 C Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 14245 D Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14245 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 14246 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14246 A Frau Schoppe GRÜNE 14246 B Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14246 C Dr. Olderog CDU/CSU 14247 A Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14247B Fellner CDU/CSU 14247 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 14247D Lüder FDP 14248 A Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK 14248 A Dr. Nöbel SPD 14248 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 14248 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Entwicklung und finanzielle Auswirkungen der innerdeutschen Sport- und Jugendbegegnungen MdlAnfr 19, 20 Büchner (Speyer) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 14249 A, 14249 B ZusFr Büchner (Speyer) SPD . 14249 A, 14249 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 14249 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 14250 A Amnestien der DDR für politische Häftlinge in jüngster Zeit MdlAnfr 17, 18 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 14250 B, 14250 D ZusFr Jäger CDU/CSU 14250 C, 14250 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 14251 A Zuleitung der Gutachten des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit den Ermittlungen im U-Boot-Geschäft mit Südafrika an die Staatsanwaltschaft Kiel; Zuleitung des Berichts des Bundesministers der Finanzen über Ermittlungsfehler der OFD Kiel gegen IKL und HDW im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika an die Staatsanwaltschaft Kiel und den 1. Untersuchungsausschuß des Bundestages MdlAnfr 11, 12 Frau Beer GRÜNE Antw PStSekr Carstens BMF 14251 C ZusFr Frau Beer GRÜNE 14251 C Änderung der Kostenerstattungsregelung für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen im Gesundheits-Reformgesetz MdlAnfr 21, 22 Kirschner SPD Antw PStSekr Seehofer BMA 14252 C ZusFr Kirschner SPD 14252 D Erhebung von Zinsen bei den Nachforderungen der Rentenversicherungsträger auf Grund der Jahresabrechnungen der pauschalen Beiträge für Wehr-, Grenzschutz- und Zivildienstpflichtige im Zehnjahrszeitraum 1978 bis 1987 MdlAnfr 23, 24 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Seehofer BMA 14253 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 14254 B Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf Wunsch von Bundesbahnbeamtinnen; Wartelisten bei der Sozialverwaltung Nord der Bundesbahn in Münster MdlAnfr 25, 26 Dr. Klejdzinski SPD Antw StSekr Dr. Knittel BMV 14255 A, 14255 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 14255 A, 14255 D ZusFr Frau Weiler SPD 14255 B, 14256 A Ausschluß insulinspritzender Diabetiker von der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Einführung des europäischen Führerscheins MdlAnfr 29, 30 Frau Würfel FDP Antw StSekr Dr. Knittel BMV 14256 A, 14256 C ZusFr Frau Würfel FDP . 14256 B, 14256 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 Auswirkung der Errichtung eines zentralen Paketamtes in Mainz auf die Arbeitsplätze im Raum Koblenz/Trier und die Baumaßnahmen der Bundespost in Koblenz MdlAnfr 38 Pauli SPD Antw StSekr Dr. Florian BMPT 14257 B ZusFr Pauli SPD 14257 C Einspeisung des DDR-Fernsehprogramms in das deutsche Kabelnetz und Ausbau der Fernsprechverbindungen mit der DDR MdlAnfr 36, 37 Roth SPD Antw StSekr Dr. Florian BMPT 14258 A ZusFr Roth SPD 14258 C Gründe für die Verlegung der kulturellen Integration der Aussiedler/innen in die Zuständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank an Stelle des Deutschen Kulturrates MdlAnfr 53, 54 Frau Weiler SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14259 A, 14259 B ZusFr Frau Weiler SPD 14259 C ZusFr Duve SPD 14259 D Konzept der Arbeitsgemeinschaft zur kulturellen Integration der Aussiedler; Verwendung der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel für die Eingliederung MdlAnfr 57, 58 Duve SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14260 A, 14260 C ZusFr Duve SPD 14260 B, 14260 C ZusFr Frau Weiler SPD 14261 A Dienstliche Veränderungen für die Bundesgrenzschutz- und Zollbeamten durch die neu eröffneten Grenzübergänge zur DDR; Fürsorgemaßnahmen angesichts des Weihnachtsverkehrs MdlAnfr 59, 60 Graf SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14261 C, 14261 D ZusFr Graf SPD 14261 C, 14262 A Kontrolle des innerdeutschen Grenzverkehrs MdlAnfr 61 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14262 A ZusFr Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 14262 B Einbeziehung der im Schichtdienst beschäftigten Post- und Bundesbahnbediensteten in die Erschwerniszulagenverordnung MdlAnfr 63 Pauli SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14262 C ZusFr Pauli SPD 14262 C Nächste Sitzung 14262 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14263* A Anlage 2 Prüfung zweier landwirtschaftlicher Rechtsverordnungen auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien MdlAnfr 2, 3 — Drs 11/6009 — Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 14263* B Anlage 3 Nichtgenehmigung des Auftritts der Big Band der sowjetischen Streitkräfte in der DDR in der Fernsehsendung „III nach neun" MdlAnfr 4, 5 — Drs 11/6009 — Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 14263* C Anlage 4 Kosten der Broschüre „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" MdlAnfr 6 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 14264* A Anlage 5 Aufstellung von Notunterkünften (sog. „mobile homes") durch bundeseigene Wohnungsunternehmen MdlAnfr 7, 8 — Drs 11/6009 — Großmann SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 14264* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 V Anlage 6 Zusätzliche Einstellungs- und Beförderungsmöglichkeiten für die Zollverwaltung 1990, insbesondere in Nürnberg MdlAnfr 10 — Drs 11/6009 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF 14265* A Anlage 7 Hindernisse für die Vermietung von im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geförderten Fremdenverkehrswohnungen oder -zimmern an Aus- und Übersiedler MdlAnfr 13, 14 — Drs 11/6009 —Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 14265* B Anlage 8 Letzte Genehmigung zur Herstellung von G 3-Gewehren für Iran MdlAnfr 15 — Drs 11/6009 — Frau Vennegerts GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi 14265* D Anlage 9 Verzicht auf den Bau einer zusätzlichen Auffahrt auf die A 24 bei Gudow aus ökologischen Gründen MdlAnfr 31 — Drs 11/6009 — Wüppesahl fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV 14266* A Anlage 10 Auswirkungen der radioaktiven Strahlung auf Kinder und Erwachsene laut Untersuchung von Frau Dr. Rosalie Bertell vom Juni 1989 MdlAnfr 32, 33 — Drs 11/6009 — Frau Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 14266* B Anlage 11 Kriterien für die Berechnung der Lärmgrenzen für die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem MdlAnfr 34, 35 — Drs 11/6009 — Diller SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 14266* C Anlage 12 Einbeziehung der Post- und Bundesbahnbediensteten in die Erschwerniszulagenverordnung MdlAnfr 62 — Drs 11/6009 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 14267* A Anlage 13 Schüler-Praktika beim Bundesgrenzschutz, z. B. in Schwarzenbek MdlAnfr 64 — Drs 11/6009 — Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Spranger BMI 14267* B Anlage 14 Vereinbarkeit der früheren Tätigkeit des ehemaligen Chefs der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, Markus Wolf, insbesondere im Hinblick auf die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Spionagetätigkeit, mit der neuen Rolle als „demokratischer Erneuerer" MdlAnfr 65, 66 — Drs 11/6009 — Fellner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 14267* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 14193 184. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Conrad SPD 13. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 13. 12. 89 Gansel SPD 13. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Frau Kelly GRÜNE 13. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12.89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 13. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Neuling CDU/CSU 13. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Petersen CDU/CSU 13. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Poß SPD 13. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Schartz CDU/CSU 14. 12. 89 Frau Seuster SPD 13. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Vogel SPD 13. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Weiskirchen (Wiesloch) SPD 13. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 2 und 3): Anlagen zum Stenographischen Bericht Sind die „Verordnung über das Verfahren bei den Mitverantwortungsabgaben im Sektor Getreide" und die „Verordnung über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel" (BGBl. I Nr, 51 vom 11. November) anhand der Prüffragen zur Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit von Rechtssetzungsvorhaben des Bundes (Kabinettsbeschluß vom 11. Dezember 1984) getestet worden? Zu welchen Veränderungen in den genannten Verordnungen ist es dadurch gekommen? Sowohl die fragliche Verordnung über das Verfahren bei den Mitverantwortungsabgaben im Sektor Getreide wie auch die erste Änderungsverordnung zur Durchführung der EWG-Verordnung über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel sind anhand der genannten Prüffragen für Rechtsvorschriften des Bundes auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit getestet worden. Diese Prüfung erfolgte, wie üblich, schon bei der Konzeption und Erarbeitung der Verordnungsentwürfe, so daß deshalb spätere Änderungen der Verordnungen nicht notwendig wurden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß der Bundesminister der Verteidigung den Auftritt der Big Band der sowjetischen Streitkräfte in der DDR in der Fernsehsendung „III nach neun" nicht genehmigt hat, und wenn ja, welche Gründe haben ihn dazu bewogen? Auf welcher rechtlichen Grundlage ist diese Entscheidung getroffen worden? Zu Frage 4: Zutreffend ist, daß der Bundesminister der Verteidigung der Bitte des Senders Radio Bremen nicht entsprochen hat, das Militärorchester des Stabes der Westgruppe der Truppen für einen Auftritt in der Fernsehsendung „III nach Neun" in Uniform in die Bundesrepublik einreisen zu lassen. Die Bitte ist insbesondere mit Blick auf die eingeleiteten engeren Beziehungen zur Sowjetunion und die verstärkten Kontakte zwischen den Streitkräften geprüft worden. Für die Entscheidung war ausschlaggebend, daß der uniformierte Auftritt von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgen muß. Dieses entspricht internationaler politischer Gepflogenheit und hat seinen Niederschlag in der Vereinbarung zwischen den Streitkräften der Sowjetunion und der Bundeswehr gefunden, die in gegenseitigem Einverständnis solche Auftritte von Orchestern oder Kapellen, die den Streitkräften angehören, erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen hat. Derzeit sind Gespräche mit der sowjetischen Seite im Gange, die unter anderem auch zum Ziel haben, die Vereinbarung in diesem Punkt zu aktualisieren. 14264* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 Sofern der BW dabei die Möglichkeit eröffnet wird, möglichst bald auch in der Sowjetunion mit einem Militärorchester aufzutreten und dem Prinzip der Gegenseitigkeit Rechnung getragen wird, entfallen Ablehnungsgründe für einen Auftritt eines Militärorchesters aus der Sowjetunion bei uns. Zu Frage 5: Grundlage dieser Entscheidung ist der völkerrechtlich unumstrittene Grundsatz, daß Soldaten in anderen Staaten nur mit Einverständnis des Gastlandes dienstlich auftreten und Uniform tragen dürfen. Dieser Grundsatz beruht auf der staatlichen Souveränität. Die in diesem Sinne vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebenen Hinweise für ausländische Militärattachés in der Bundesrepublik Deutschland enthalten eine dafür verbindliche Regelung. Die Angehörigen des in der DDR stationierten Militärorchesters der sowjetischen Westgruppe der Truppen sind gemäß Auskunft der Botschaft der UdSSR Angehörige von Truppeneinheiten und Soldaten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/6009 Frage 6): Was hat die Broschüre „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" gekostet, und in welcher Auflage ist sie erschienen? Die Broschüre „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ist als ein erläuterndes Handbuch zur Wanderausstellung „40 Jahre Gleichberechtigung von Mann und Frau" erstellt worden. Sie steht den Besucherinnen und Besuchern der Ausstellung zur Verfügung. Die Startauflage beträgt 10 000 Stück. Die Gesamtkosten dieser Startauflage belaufen sich auf DM 110 672,91. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 7 und 8): In welchem Zeitraum und in welchen Orten sollen die von bundeseigenen Wohnungsunternehmen zu beschaffenden „mobile homes" aufgestellt werden? Welche baurechtlichen Voraussetzungen müssen für das Aufstellen solcher Notunterkünfte vorhanden sein oder sind gegebenenfalls zu schaffen? Zu Frage 7: Bis zu einer durchgreifenden Verbesserung der Wohnungssituation wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit vergehen. Damit Aus- und Übersiedler möglichst schnell ihre Notunterkünfte verlassen können, sind geeignete Übergangslösungen erforderlich. Dies ist grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung hat von sich aus Demonstrationsvorhaben angeregt, um beispielhafte Lösungen für interessierte Investoren und Kommunen anbieten zu können. Auf Grund dieser Anregungen verhandeln gegenwärtig bundeseigene Wohnungsbaugesellschaften mit verschiedenen Gemeinden über die befristete Aufstellung von Mobilheimen und anderen Fertigbauten auf schon erschlossenen oder kurzfristig erschließbaren Grundstücken, die zumindest zunächst nicht für eine Wohnbebauung in Frage kommen. Bei den angesprochenen Vorhaben handelt es sich nicht um Notunterkünfte für die Erstunterbringung, sondern um Bauten für eine zeitlich begrenzte Unterbringung bis zu einer allgemeinen Entspannung der Gesamtsituation. Die endgültige Entscheidung darüber, ob, wo und in welchem Zeitraum „Mobile homes" aufgestellt werden, liegt bei den beteiligten Gesellschaften und vor allem bei den Kommunen. Zu Frage 8: „Mobile homes" sind im allgemeinen baugenehmigungspflichtig. Im baurechtlichen Sinne handelt es sich dabei um Wohngebäude, teilweise um Anlagen für soziale Zwecke. In einem großen Teil der Baugebiete bestehen für „Mobile homes" ausreichende Genehmigungsmöglichkeiten. Soweit in Abweichung von den für das jeweilige Grundstück anzuwendenden Vorschriften „Mobile homes" errichtet werden sollen, kommt häufig die Erteilung einer Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit in Betracht. Die Bundesregierung ist zur Zeit mit den für den Vollzug der Bauvorschriften zuständigen Länder darum bemüht, kurzfristig eine Stellungnahme zu den baurechtlichen Genehmigungsmöglichkeiten bei der Unterbringung von Aussiedlern und Übersiedlern in Übergangswohnungen und -heimen zu erarbeiten, um Hemmnisse in der Genehmigungspraxis soweit wie möglich auszuschließen. Verbesserte Genehmigungsmöglichkeiten für Übergangswohnungen und -heime, also auch für „Mobile homes", sind in der anstehenden Vierten Änderungsverordnung zur Baunutzungsverordnung sowie in dem zur Zeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwurf eines Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes (BT-Drucks.: 11/5972) vorgesehen: Durch Änderung des § 3 der Baunutzungsverordnung sollen in reinen Wohngebieten Anlagen für soziale Zwecke künftig ausnahmsweise zugelassen werden. Diese Änderung hat in den Fällen Bedeutung, in denen „Mobile homes" Bestandteile entsprechender sozialer Einrichtungen für Aus- und Übersiedler darstellen. In § 4 Abs. 1 des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes sind weitergehende Möglichkeiten für die Erteilung von Befreiungen aus dringendem Wohnbedarf, insbesondere zur vorübergehenden Unterbringung, vorgesehen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 14265' Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6009 Frage 10) : Wie viele zusätzliche Einstellungs- und Beförderungsmöglichkeiten wurden im Bundeshaushalt 1990 für den Bereich der Bundeszollverwaltung geschaffen, und wie wirkt sich das konkret auf die Zollbeamten im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektionen Nürnberg und München aus? Auf Grund der Entwicklung in der DDR und der damit verbundenen Schaffung einer Vielzahl neuer Übergänge sowie im Hinblick auf den Flughafen München II sind die Einstellungsermächtigungen für das Jahr 1990 insgesamt um 100 auf 350 erhöht worden. Davon entfallen 25 statt ursprünglich 10 auf die Oberfinanzdirektion Nürnberg und 51 statt ursprünglich 35 auf die Oberfinanzdirektion München. An den zusätzlich eröffneten Grenzübergängen zur DDR werden Grenzkontrollstellen eingerichtet, die mit Dienstposten des Grenzabfertigungsdienstes ausgestattet werden. Für die Beamten des Grenzaufsichtsdienstes eröffnen sich dadurch Verwendungsmöglichkeiten im grenznahen Raum, die im Rahmen der besseren Dienstpostenausstattung möglicherweise auch zu besseren Beförderungsaussichten führen. Genaueres läßt sich dazu z. Z. noch nicht sagen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 13 und 14): Gibt es hinsichtlich der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur geförderten Fremdenverkehrswohnungen oder -zimmer Hindernisse für die Vermietung an Aus- und Übersiedler, die aus den mit der Förderung verbundenen Auflagen resultieren? Ist die Bundesregierung bereit, zum Zweck der Unterbringung von Aus- und Übersiedlern Regelungen, die eine dauerhafte Vermietung solchen Wohnraumes verhindern, befristet auszusetzen? Zu Frage 13: Die Vergabe von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durch die Bundesländer ist nur in Übereinstimmung mit den Regelungen des Rahmenplanes möglich. Nach Ziffer 5.2 dieser Regelungen können im Fremdenverkehrsbereich nur Betriebsstätten gefördert werden, die dauerhaft dem Fremdenverkehr dienen. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermietung aus sozialen Gründen an Aus- und Übersiedler grundsätzlich nicht gegeben. Ziffer 5.2. des Rahmenplanes steht daher einer Förderung entgegen, wenn ein Investor von vornherein eine Vermietung an Aus- und Übersiedler beabsichtigt. Wenn später der Nutzungszweck einer fremdenverkehrsgewerblichen Betriebsstätte geändert wird, besteht grundsätzlich gemäß Ziffer 6.1 der Rahmenplanregelungen (ggfls. auch auf der Grundlage entsprechender Auflagen der einzelnen Bundesländer) die Möglichkeit einer Rückforderung von Zuschüssen. Eine solche Rückforderung steht im Ermessen der zuständigen Behörden der Bundesländer. Auf einer Besprechung mit den Förderreferenten der Bundesländer im April dieses Jahres bestand Übereinstimmung darüber, daß politische, betriebliche und Strukturgründe gegen eine Rückforderung in solchen Fällen sprechen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Unterbringung von Aus- und Übersiedlern in den Fremdenverkehrsbetriebsstätten nur vorübergehend ist. Zu Frage 14: Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist es, daß strukturschwache Regionen und Regionen, die in besonderem Maße vom sektoralen Strukturwandel betroffen sind, sowie das Zonenrandgebiet Anschluß an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Dazu werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Fremdenverkehr und wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Grundlage hierfür ist das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe vom 6. Oktober 1969. Die Förderung von Wohnungen für Aus- und Übersiedler dient nicht direkt der Förderung der Wirtschaftskraft der Regionalfördergebiete. Sie ist kein regionalwirtschaftliches Anliegen, wie es im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe formuliert wird. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß zur Förderung von Wohnungen für Aus- und Übersiedler andere Maßnahmen eingesetzt werden müssen. Mit den wohnungspolitischen Koalitionsbeschlüssen vom 7. November 1989 ist ein umfangreiches Maßnahmepaket beschlossen worden. Aus- und Übersiedler werden hiervon ebenso wie die einheimische Bevölkerung begünstigt. Die Koalitionsbeschlüsse umfassen auch eng begrenzte mietrechtliche Änderungen, u. a. um die befristete Unterbringung in Ferienhausgebieten zu erleichtern. Für Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen in entsprechend ausgewiesenen Bebauungsplangebieten sollen vorübergehende Mietverträge ohne von vornherein festgelegte Frist oder als Zeitmietverträge abgeschlossen werden können. Bei ihnen soll das Mietverhältnis entweder durch Kündigung oder durch Zeitablauf enden können, ohne daß besondere Bedingungen vorliegen müssen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage der Abgeordneten Frau Vennegerts (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/6009 Frage 15): 14266* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 Wann hat die Bundesregierung zuletzt Genehmigungen für Einzelteile zur Herstellung von G3-Gewehren bzw. Munition für den Iran erteilt? Die Bundesregierung hat in dem Zeitraum, in dem eine EDV-mäßige Überprüfung der Ausfuhrgenehmigungsanträge möglich ist — das heißt seit 1982 —, keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Einzelteilen von G3-Gewehren nach Iran erteilt. Sofern sich Ihre Frage auf Lieferungen von Ersatz- und Verschleißteilen von Maschinen und Industrieausrüstungen für die von 1966 bis 1968 errichtete Fabrikationsstätte beziehen sollte, so hat die Bundesregierung mehrfach bestätigt, daß diesbezügliche Ausfuhrgenehmigungen in Einzelfällen in den letzten Jahren erteilt wurden, zuletzt 1987. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Antwort auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion, Drucksache 11/5399 vom 18. Oktober 1989 hinweisen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6009 Frage 31) : Wie stellt sich die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, daß der Bund Träger der Straßenbaulastpflicht der Bundesautobahn 24 Hamburg—Berlin ist, zu der Problematik, daß auch nach der Öffnung der deutsch-deutschen Grenze auf Grund des Naturschutzes eine zusätzliche Auffahrt bei Gudow für die A 24, die ohnehin eine starke Belastung für den Naturhaushalt im Naturpark Lauenburgische Seen darstellt, nicht nur überflüssig, sondern auch abzulehnen ist und im Gegenteil die Ausnahmegenehmigungen für momentan berechtigte Benutzer überprüft und gegebenenfalls eingeschränkt werden sollten? Die Bundesregierung hält nach wie vor eine Anschlußstelle an der L 205 bei Gudow nicht für erforderlich. Eine Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen ist im Hinblick auf die eingetretene Entwicklung im Verhältnis Bundesrepublik Deutschland/DDR nicht auszuschließen. Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hämmerle (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 32 und 33): Ist der Bundesregierung die Untersuchung von Frau Dr. Rosalie Bertell vom Juni 1989 bekannt, in der die Auswirkungen von radioaktiver Strahlung, der Kinder und Erwachsene ausgesetzt waren, dargestellt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche Konsequenzen sind ihrer Meinung nach für die Strahlenschutzpolitik daraus zu ziehen? Die Publikationen von Frau Rosalie Bertell, beispielsweise das „Handbook for Estimating Health Effects from Exposure to Ionizing Radiation" und auch ein Interview im „Strahlentelex 6/1989" sind der Bundesregierung bekannt. Frau Bertell verwendet darin zwar Daten, wie sie in Publikationen wie UNSCE-AR oder dem BEIR-Report veröffentlicht sind. Die von Frau Bertell verwendeten Methoden halten jedoch wissenschaftlichen Kriterien nicht stand. Die von ihr in der Öffentlichkeit vorgetragenen Behauptungen sind nicht durch entsprechende Veröffentlichungen in anerkannten Fachzeitschriften belegt. Die von ihr am Rande des Kongresses der „Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)" im Juni 1989 in Berlin vorgetragenen Vorstellungen zum Ersatz epidemiologischer Studien durch die Befragung kranker Menschen können keine sinnvollen Ergebnisse zur Fragestellung Strahlung und Krebs bringen. Auch gibt es keinen Beweis für die Behauptung, daß mit geringen Dosen strahlenexponierter Personen eher an AIDS erkranken. Aus den Folgerungen von Frau Bertell sind keine Konsequenzen für die Beurteilung des Strahlenrisikos zu ziehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/6009 Fragen 34 und 35): Wurde bei der Errechnung der Lärmgrenzen für die Flugplätze Bitburg und Spangdahlem berücksichtigt, daß die Flugplätze regelmäßig von „Airbase-fremden'' und extrem lauten Maschinen (F 104, F 4, F 16, Awacs, Tankflugzeugen, Transportmaschinen, Tornados, F 111) angeflogen werden? Wie rechtfertigt die Bundesregierung z. B. die Grenzziehung mitten durch die Gemeinde Gondorf, wo doch die tatsächlichen Flugbewegungen genau über das kleine Dorf hinwegführen? Zu Frage 34: Für die Berechnung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz wird der gesamte Flugverkehr des Flugplatzes in den verkehrsreichsten sechs Monaten des Jahres erfaßt. Das bedeutet, daß auch die Flugbewegungen von Flugzeugen, die zwar nicht auf dem Platz stationiert sind, dort aber starten und landen, mit in die Berechnungen eingehen. Auch bei den Flugplätzen Bitburg und Spangdahlen sind daher die „Airbase-fremden" Flugzeuge berücksichtigt worden. Zu Frage 35: Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm werden die zur Festsetzung der Schutzzonen erforderlichen äquivalenten Dauerschallpegel unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaus des Flugplatzes berechnet. Eingangsdaten für die Berechnung sind insbesondere durch präzise Schallpegelmessungen ermittelte Geräuschemissionsdaten der relevanten Flugzeugmuster sowie die Streckenführungen und Flugverkehrsdaten des betreffenden Flugplatzes. Die Berechnung erfolgt einheitlich für sämtliche Flugplätze nach strengen Rechenregeln allein auf der Basis der prognostizierten Schallbelastung. Da für den Verlauf der Schutzzonengrenzen ausschließlich akustisch relevante Daten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 14267* maßgebend sind, können Ortschaften, Wohnviertel, Grundstücke und Gebäude durch die Schutzzonengrenze geschnitten werden. Die Ortschaft Gondorf liegt nordwestlich des militärischen Flugplatzes Bitburg in Verlängerung der Start- und Landebahn. Die meisten der nach Nordosten gehenden An- und Abflugstrecken führen über die Ortschaft. Wegen der damit verbundenen Lärmbelastung liegt der größte Teil von Gondorf in Schutzzone 1. Ein kleinerer Ortsteil im Südosten der Ortschaft mit größerem Abstand zu den An- und Abflugstrecken liegt wegen seiner objektiv geringeren akustischen Belastung in Schutzzone 2. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/6009 Frage 62): Trifft es zu, daß die von den Polizeien der Länder gewährten Wechseldienstzulagen durch den Bund an die Beschäftigten bei Bahn und Post nicht gewährt werden, und mit welcher Begründung wird hier die Gleichbehandlung verweigert? Eine Wechseldienstzulage wird den Polizeien der Länder auch künftig nicht gewährt. Soweit die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten gemeint ist, ist zu bemerken, daß diese Zulage bisher schon bei Bahn und Post gezahlt wird. Diese Zulage soll nach dem Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ab 1. Januar 1990 auch für den Betriebs- und Verkehrsdienst bei Bahn und Post in gleicher Höhe wie für den Polizeivollzugsdienst gewährt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/6009 Frage 64): Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß dreiwöchige Praktika von Schülern beim Bundesgrenzschutz (BGS) (siehe Bericht in der Bergedorfer Zeitung vom 25. November 1989 über ein Praktikum in Schwarzenbek bei der Grenzschutzabteilung „Küste 3") ein verklärtes Bild vom Alltag im Dienst des BGS vermitteln, wenn Besuche der Fliegerstaffel, bei BGS-Einheiten zu Wasser, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen — was im praktischen Dienst bloß selten bzw. isoliert bei Spezialdiensten auftritt — und „jede Menge Sport" geboten werden, und wieso ist sie der Auffassung, daß der BGS beim Rekrutieren seines Nachwuchses inzwischen solche Nachwuchswerbeveranstaltungen nötig hat? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die beim Bundesgrenzschutz durchgeführten Schüler-Praktika ein verklärtes Bild vom Alltag des Dienstes des Bundesgrenzschutzes vermitteln. Die Durchführung von Schüler-Praktika ist ein allgemein anerkanntes Mittel der Nachwuchswerbung. Die Praktikanten wurden über die Aufgaben und das Berufsbild des BGS unterrichtet. Dies schließt auch einen Besuch der Spezialverbände und besonderen Fachbereiche ein. Auch der Dienstsport gehört zu den berufsspezifischen Tätigkeiten eines Polizeivollzugsbeamten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 65 und 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der frühere Chef der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), Markus Wolf, zunehmend in der Rolle des „demokratischen Erneuerers" auftritt, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, daß Wolf über nahezu 30 Jahre hinweg verantwortlich war für die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Spionagetätigkeit der DDR? Ist die Annahme zutreffend, daß Wolf auf Grund seiner Position für die Plazierung mehrerer tausend Agenten der DDR in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere Guillaume) und den damit verursachten immensen materiellen und politischen Schaden sowie menschliches Leid verantwortlich war? Zu Frage 65: Große Teile der deutschen Öffentlichkeit, und ich sage bewußt der deutschen Öffentlichkeit, erleben zur Zeit mit ungläubigem Erstaunen die Metamorphose eines ehemals führenden Geheimdienstlers der DDR, dessen Name Synonym für die DDR-Spionage schlechthin war und auch heute noch ist. Auf Grund seiner früheren Stellung als stellvertretender Minister für Staatssicherheit steht sein Name auch für den Unterdrückungsapparat nach innen. Für die von der DDR-Staatssicherheit jahrzehntelang ausgehenden Repressionen gegen große Teil der Bevölkerung sowie die Verhaftung von Regimekritikern ist Markus Wolf an vorderster Stelle mitverantwortlich. Daß derselbe Markus Wolf nach über 30jähriger Tätigkeit für die Staatssicherheit heute in scharfer Form deren bisherige Sicherheitsdoktrin kritisiert und deren Aufgabenstellung für falsch hält, erlaubt kaum noch eine Interpretation der Motive seines Handelns und derer, die ihm dieses Handeln ermöglichen. So es denn eine Einsicht sein sollte und worauf auch immer sie sich begründen mag, sie kommt in jedem Fall einige Jahrzehnte zu spät. Ich möchte im übrigen die Aufmerksamkeit des Deutschen Bundestages und der deutschen Öffentlichkeit auch darauf lenken, daß offenbar gegenwärtig die Verwicklungen Wolfs in Waffengeschäfte des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in der DDR untersucht werden. Zu Frage 66: Es trifft zu, daß Wolf als langjähriger Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit (HVA) die Verantwortung für den Einsatz einer Vielzahl von heute noch tätigen Agenten der DDR in der Bundesrepublik Deutschland oblag. Die Bundesregierung und die deutsche Öffent- 14268* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989 lichkeit halten es für ein leicht durchschaubares Manöver, sich durch elastische Positionswechsel der Verantwortung für die durch die HVA angerichteten und noch entstehenden großen Schäden entziehen zu wollen. Unter Führung von Wolf gewann die HVA hauptsächlich unter Ausnutzung persönlicher Schwächen, aber auch ernsthafter persönlicher Anliegen Personen für eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Mißbrauch persönlicher Vertrauensverhältnisse zwischen Werbern der HVA und Angeworbenen ist Standard der HVA. Nicht vergessen werden sollte auch, daß es Wolfs Agent Guillaume war, dessen Verrat 1974 zum Rücktritt des damaligen Bundeskanzlers Brandt führte und damit eine schwere politische Krise auslöste. Nach gerichtlich abgesicherten Erkenntnissen in einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit hat Wolf als langjähriger Leiter der HVA alle von seinem Amt während seiner Amtszeit gegen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland gerichteten nachrichtendienstlichen Aktionen verantwortlich gesteuert. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes hat deshalb gegen ihn wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit, und zwar in einem besonders schweren Fall (§ 99 Abs. 2 StGB), Haftbefehl erlassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das wird zu Protokoll genommen.
    Ich rufe jetzt die Nr. 3 — mit den ergänzend angeführten Ziffern — der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf Drucksache 11/5962 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6027 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen jetzt über die Nr. 3 der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 11/5962 in der Ausschußfassung ab.
    Wer stimmt dafür? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
    Wir kommen nun zu den Entschließungsanträgen. Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher, Frau Adler, Dr. Ahrens und weiterer Abgeordneter auf Drucksache 11/6045 an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu überweisen.
    Sind sie damit einverstanden? — Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 11/6070.
    Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag?
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf Drucksache 11/1195.
    Wer stimmt für Nr. 1 der Beschlußempfehlung?
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist die Nr. 1 angenommen.
    Wer stimmt für Nr. 2 der Beschlußempfehlung?
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Nr. 2 ist angenommen.
    Wer stimmt für Nr. 3 der Beschlußempfehlung?
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Nr. 3 ist angenommen.
    Damit ist die Beschlußempfehlung angenommen.
    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Anträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 11/6020, 11/6022, 11/6023 und 11/6025 an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu überweisen.
    Sind Sie damit einverstanden? — Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über weitere Anträge.
    Wer stimmt für den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6021? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen die Stimmen der GRÜNEN abgelehnt.
    Wer stimmt für den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/6024? — Gegenprobe! —

    (Porzner [SPD]: Nein, nein!)

    — Geht es zu schnell? Herr Porzner, bitte.


Rede von Konrad Porzner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Die Anträge auf den Drucksachen 11/6024 und 11/6071 sind identisch.

(Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Richtig!)

Es geht hier darum, bei Sondersitzungen, die auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Bundestags stattfinden, Anträge auf die Tagesordnung zu bringen. Das wurde im Ausschuß abgelehnt. Wir haben den Antrag wieder eingebracht. Der Antrag der SPD und der Antrag der GRÜNEN sind identisch.
Die Mehrheit lehnt diesen Antrag ab. Aber es besteht die Möglichkeit, daß die Ziffern 1 und 2 doch beschlossen werden, wenn wir sie nochmals miteinander im Ausschuß beraten haben. Da meiner Fraktion die Hälfte lieber ist als die Ablehnung des Ganzen, stimmen wir dem Wunsch der Fraktion der CDU/CSU zu, daß unser Antrag an den Ausschuß überwiesen wird. Zu dem Antrag von den GRÜNEN will ich nichts empfehlen.

(Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Beide überweisen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darf ich davon ausgehen, daß beide Anträge — 11/6024 und 11/6071 — an
    14240 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1989
    Präsidentin Dr. Süssmuth
    den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden?
    Herr Häfner.