Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Ahrens SPD 08. 12. 89
Antretter SPD 08. 12. 89 * *
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 08. 12. 89
Frau Becker-Inglau SPD 08. 12. 89
Dr. Biedenkopf CDU/CSU 08. 12. 89
Bindig SPD 08. 12. 89 * *
Frau Blunck SPD 08. 12. 89* *
Dr. Bötsch CDU/CSU 08. 12. 89
Büchner (Speyer) SPD 08. 12. 89*
Frau Conrad SPD 08. 12. 89
Daubertshäuser SPD 08. 12. 89
Daweke CDU/CSU 08. 12. 89
Duve SPD 08. 12. 89
Ehrbar CDU/CSU 08. 12. 89
Eich GRÜNE 08. 12. 89*
Frau Eid GRÜNE 08. 12. 89
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 08. 12. 89
Frau Frieß GRÜNE 08. 12. 89
Frau Ganseforth SPD 08. 12. 89
Dr. Gautier SPD 08. 12. 89
Frau Geiger CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Geißler CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. von Geldern CDU/CSU 08. 12. 89
Genscher FDP 08. 12. 89
Dr. Haack SPD 08. 12. 89
Frau Dr. Hartenstein SPD 08. 12. 89
Dr. Häfele CDU/CSU 08. 12. 89
Heimann SPD 08. 12. 89
Hiller (Lübeck) SPD 08. 12. 89
Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 08. 12. 89
Hoss GRÜNE 08. 12. 89
Dr. Hüsch CDU/CSU 08. 12. 89
Jaunich SPD 08. 12. 89
Dr. Jenninger CDU/CSU 08. 12. 89
Kittelmann CDU/CSU 08. 12. 89 * *
Kißlinger SPD 08. 12. 89
Klein (Dieburg) SPD 08. 12. 89
Dr. Klejdzinski SPD 08. 12. 89*
Dr. Kohl CDU/CSU 08. 12. 89
Kolbow SPD 08. 12. 89
Dr. Kreile CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 08. 12. 89
Lamers CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Laufs CDU/CSU 08. 12. 89
Frau Luuk SPD 08. 12. 89*
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 08. 12. 89
Dr. Mertens (Bottrop) SPD 08. 12. 89
Meyer SPD 08. 12. 89
Michels CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Müller CDU/CSU 08. 12. 89* *
Nagel SPD 08. 12. 89
Niegel CDU/CSU 08. 12. 89* *
Petersen CDU/CSU 08. 12. 89* *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Rawe CDU/CSU 08. 12. 89
Reddemann CDU/CSU 08. 12. 89*
Reschke SPD 08. 12. 89
Reuschenbach SPD 08. 12. 89
Dr. Riedl (München) CDU/CSU 08. 12. 89
Frau Rock GRÜNE 08. 12. 89
Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 08. 12. 89
Schäfer (Offenburg) SPD 08. 12. 89
Dr. Scheer SPD 08. 12. 89 * *
Frau Schilling GRÜNE 08. 12. 89
Schmidt (München) SPD 08. 12. 89 *
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 08. 12. 89
Schmidt (Salzgitter) SPD 08. 12. 89
von Schmude CDU/CSU 08. 12. 89* *
Schröer (Mülheim) SPD 08. 12. 89
Schütz SPD 08. 12. 89
Dr. Soell SPD 08. 12. 89 * *
Steiner SPD 08. 12. 89* *
Dr. Stoltenberg CDU/CSU 08. 12. 89
Frau Teubner GRÜNE 08. 12. 89
Frau Trenz GRÜNE 08. 12. 89
Dr. Unland CDU/CSU 08. 12. 89* *
Voigt (Frankfurt) SPD 08. 12. 89
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 08. 12. 89
Dr. Vondran CDU/CSU 08. 12. 89
Dr. Waigel CDU/CSU 08. 12. 89
Frau Wieczorek-Zeul SPD 08. 12. 89
Frau Wilms-Kegel GRÜNE 08. 12. 89
Wischnewski SPD 08. 12. 89
Wissmann CDU/CSU 08. 12. 89
Würzbach CDU/CSU 08. 12. 89
Zierer CDU/CSU 08. 12. 89* *
Dr. Zimmermann CDU/CSU 08. 12. 89
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU)
zu Tagesordnungspunkt 11
(Entwurf eines Tierzuchtgesetzes) * )
Anlaß für das neue Tierzuchtgesetz sind Rechtsvorschriften der EG zur Harmonisierung des Tierzuchtrechtes. Die Neuregelungen bringen wesentliche Vereinfachungen und erweitern den tierzüchterischen Gestaltungsraum.
Gegenüber dem bisherigen Tierzuchtrecht wird vor allem künftig die staatliche Körung als Voraussetzung für die Verwendung männlicher Zuchttiere zur Zucht abgeschafft. Andere EG-Mitgliedstaaten haben das Instrument der staatlichen Körung zum Teil nie gehabt.
Ich will dahinstehen lassen, ob das alte Tierzuchtrecht die Tierzucht wirklich gefördert hat. Ich bin keineswegs sicher, daß in der Vergangenheit die Tierzuchtbeamten besser gewußt haben, was für die Tierzucht gut war, als die praktischen Landwirte. Und man kann auch nicht behaupten, daß die Tierzucht in
*) Vgl. 182. Sitzung Seite 14092 A
14188* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989
Ländern, z. B. in England, wo es nie eine staatliche Körung gab, deshalb zurückgeblieben sei. Im Gegenteil: In einigen Bereichen ist uns die Tierzucht in diesen Ländern überlegen.
Für mich persönlich war es nie überzeugend, daß nach dem alten Tierzuchtrecht der Staat eine Entscheidung darüber traf, welche Zuchtbullen oder Zuchthengste z. B. zur Zucht zugelassen werden sollten. Der Vollzug des alten Tierzuchtrechts wurde — erfreulicherweise — nicht ganz so ernst genommen, wie die Buchstaben des Gesetzes es vorsahen. Mir ist jedenfalls in den letzten Jahren nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wonach eine Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, weil jemand ein nicht vom Staat gekörtes Vatertier zur Zucht eingesetzt hat. Daß dies gleichwohl in der Praxis häufig geschah, ist jedermann, der sich mit Tierzucht ein wenig befaßt, hinlänglich bekannt.
Wir schaffen mit diesem neuen Gesetz den Anachronismus ab, staatlichen Behörden Entscheidungen über die Tierzucht zu überlassen. Die Tierzüchter sind kompetent und mündig genug, solche Entscheidungen allein und selbständig zu treffen. Auch die Zuchtverbände bedürfen für ihre Zuchtpolitik keiner staatlichen Bevormundung. Überflüssige Rechtsstreitigkeiten zwischen Tierzüchtern und Körbehörden entfallen künftig. Insoweit werden mit dem neuen Tierzuchtgesetz überflüssige staatliche Einmischung und Bürokratie abgebaut, die tierzüchterische Eigenverantwortung des einzelnen Tierzüchters und der Zuchtverbände wird gestärkt.
Die Auswirkungen des neuen Tierzuchtgesetzes und die Abschaffung der Staatskörung werden allerdings offensichtlich zum Teil von den Zuchtverbänden unterschätzt. Die vielfach zu lesende Behauptung, an Stelle der bisherigen staatlichen Körung trete künftig die Verbandsanerkennung der Zuchtverbände und im übrigen bleibe alles beim alten, entspricht nicht den Tatsachen. Selbstverständlich ist es den Zuchtverbänden auch nach dem neuen Tierzuchtgesetz unbenommen, künftig z. B. Eliteherdbücher oder ein Elitezuchtbuch für besonders anerkannte Zuchttiere zu führen. Aber entscheidend ist, daß die Zuchtverbände die Nachkommen auch von solchen Zuchttieren in ihr Zucht- oder Herdbuch eintragen müssen, die den Qualitätsanforderungen dieser Verbände nicht genügen. Erst dadurch wird letztlich die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Tierzüchters gewährleistet. Dabei mag es durchaus sinnvoll sein, daß die Zuchtverbände differenzierte, qualifikations- und leistungsbezogene, unterschiedliche Zucht- oder Herdbücher führen. Ein anerkannter Zuchtverband bleibt jedoch in jedem Falle verpflichtet, die Nachkommen auch nicht besonders anerkannter Zuchttiere einzutragen. Diese gravierende Neuerung darf von den Zuchtverbänden nicht länger übersehen werden. Sie geht letztlich zurück auf entsprechende EG-Richtlinien, deren Umsetzung durch die Bundesrepublik zwingend geboten ist.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in einigen Punkten durch übernommene Vorschläge des Bundesrates geändert worden, und darüber hinaus ist an einigen Punkten eine Klarstellung durch nachgereichte Vorschläge der Bundesregierung vorgenommen worden. Ich finde es erfreulich, daß diesen ergänzenden Vorschlägen der Bundesregierung auch die SPD-Fraktion beigetreten ist und daß wir dieses Gesetz in grundsätzlichem Konsens verabschieden können.
Unterschiedliche Auffassung zwischen Koalition und SPD-Fraktion gab es nur im Hinblick auf die Ermächtigung der Landesregierungen, durch besondere Rechtsverordnung vorschreiben zu können, daß männliche Tiere zur Erzeugung von Nachkommen nur verwendet werden dürfen, wenn sie Zuchttiere sind. Damit hat die Koalition einem ausdrücklichen Wunsch der süddeutschen Bundesländer entsprochen, um auf einige regionale Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können. Es gibt z. B. in Baden-Württemberg kleinere ländliche Gemeinden, in denen man eine solche Rechtsverordnung wünscht. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich gerne auf diese Verordnungsermächtigung verzichtet hätte; aber wir müssen andererseits einräumen, daß auch nichts dagegen spricht, auf solche regionalen Situationen mit traditionellen Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Falsch ist in jedem Fall die Behauptung, damit würde die Benutzung nicht gekörter Vatertiere strafbar. Sie würde nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit zur Folge haben. Insofern sollte man diese Kontroverse nicht überbewerten.
Eine gravierende Änderung haben wir im Bereich der künstlichen Besamung für die Tierzucht vorgenommen. Um nationale Zuchtprogramme zu sichern, haben wir hier die Position der Besamungsstationen rechtlich gestärkt.
Einvernehmlich geregelt haben wir auch die künftige Rolle der Zuchtunternehmen. Entgegen den in der Fachpresse und von den Zuchtunternehmen selbst verbreiteten Behauptungen sind die rechtliche Stellung und der Gestaltungsspielraum der Zuchtunternehmen im neuen Tierzuchtgesetz gestärkt und erweitert worden. Schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah keine nachteilige Veränderung im Verhältnis zum alten Tierzuchtrecht vor. In der jetzt zur Verabschiedung stehenden Fassung ist im Zusammenhang mit Fragen der Besamung und Leistungsprüfung ausdrücklich klargestellt worden, daß natürlich auch ein Zuchtunternehmen mit Reinzuchtlinien züchten kann. Allerdings: Ein privates Zuchtunternehmen kann nicht ein Zuchtbuch für Reinzucht führen; das bleibt den Züchtervereinigungen vorbehalten. Wenn ein Zuchtunternehmen Reinzucht im Sinne des Gesetzes mit Herdbuch betreiben will, muß es die Tiere bei einer Züchtervereinigung eintragen lassen. Aber selbstverständlich hindert niemand ein Zuchtunternehmen daran, ob ohne oder mit Herdbuch, ob ohne oder mit Züchtervereinigung, auch mit Tieren aus Reinzucht zu züchten.
In diesem Gesetz ist kein Platz für Fragen des Tierschutzes. Dafür gibt es ein besonderes Tierschutzgesetz. Wenn wir Erweiterungen dieses Gesetzes auf diesem Bereich abgelehnt haben, so nicht, weil wir
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14189*
den Tierschutz nicht ernst nehmen, sondern weil wir dann überschneidende Regelungen zwischen Tierzucht- und Tierschutzgesetz schaffen würden. Mit dem neuen Tierzuchtgesetz wird die bäuerliche Tierzucht insgesamt gestärkt. Die tierzüchterische Freiheit wird erweitert, und Staat und Zuchtverbände können dem einzelnen Tierzüchter nicht mehr so viel hereinreden, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Ich bin davon überzeugt, daß dieser Schritt der Tierzucht dienen wird.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Punkt 12 der Tagesordnung
(Antrag der Abgeordneten Frau Garbe
und der Fraktion DIE GRÜNEN:
Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits-
und Umweltgefahren durch Perchloräthylen
und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe)*)
Dr. Göhner (CDU/CSU): Die umfangreiche und detallierte Beschlußempfehlung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu diesem Tagesordnungspunkt ist bereits vor mehr als einem Jahr gefaßt worden. Die Koalitionsfraktionen haben in diesem Konzept konkrete Schritte zur Verminderung der PER-Belastungen verlangt. Wir können heute feststellen, daß ein erheblicher Teil dieser Forderungen bereits erfüllt ist, die übrigen Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung. Ob das reicht, um die Probleme der Umweltbelastung mit PER zu lösen, ist zu bezweifeln. Eines ist allerdings klar: Der Antrag der GRÜNEN und die Beschlußempfehlung des Ausschusses sind weitgehend überholt. Wir beantragen daher auch die Zurückverweisung an den Ausschuß. Das gibt uns Gelegenheit, die Umsetzung unserer Forderungen zu überprüfen und notwendige weitergehende Überlegungen zu diskutieren.
Perchloräthylen steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes müssen wir deshalb Sorge dafür tragen, daß Arbeitnehmer, Verbraucher, Anwohner PER-verwendender Betriebe sowie die Umwelt vor einer Belastung mit PER geschützt werden. PER und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe müssen soweit wie möglich durch unschädliche Substanzen ersetzt werden.
Die in der Beschlußempfehlung des Umweltausschusses geforderte Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung ist verabschiedet und tritt am 1. Januar 1990 in Kraft — mit besonders strengen Grenzwerten für Lebensmittel. Daß den GRÜNEN dies nicht ausreicht, kann nicht verwundern. DIE GRÜNEN verweisen auf die USA, wo PER als krebserzeugend gilt, ohne allerdings derart strenge Grenzwerte zu haben, wie sie bei uns am 1. Januar in Kraft treten.
Der Entwurf zur Novellierung der zweiten BundesImmissionsschutz-Verordnung (BIMSchVO) liegt vor:
*) Vgl. 182. Sitzung Seite 13093 A
In diesem Entwurf sind als Innenraumgrenzwerte die Maßstäbe zugrunde gelegt worden, die der Länderausschuß für Immissionsschutz empfohlen hat. Wichtig ist, daß mit dieser neuen Verordnung ein geschlossenes System vorgeschrieben wird — mit einer maximalen Rückgewinnung von PER und entsprechenden technischen Vorkehrungen. Dennoch bleibt die Frage, ob in chemischen Reinigungen Stoffe mit PER eingesetzt werden müssen.
Diese Frage liegt nahe: Es liegt schließlich auch auf dem Tisch der Entwurf der Bundesregierung für eine Verbotsverordnung nach § 17 des Chemikaliengesetzes, eine sogenannte „Aliphatische CKW-VO". Wir begrüßen diese Verordnung ausdrücklich. Mit großer Verwunderung höre ich, daß es dagegen Widerstände gibt, z. B. aus dem Wirtschaftsministerium. Wir fordern die Bundesregierung nachhaltig auf, diesen Verordnungsentwurf aus dem Hause Töpfer so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.
Die Frage bleibt, ob man PER nicht generell in Reinigungsmitteln verbieten sollte, also auch bei solchen Reinigungsmitteln oder Produkten, mit denen der Verbraucher nicht direkt in Berührung kommt. Damit würde auch das Problem gelöst, bauordnungsrechtliche Anforderungen an einzuhaltende Abstände zwischen Räumen mit unverträglichen Nutzungen zu stellen, vor allem bei chemischen Reinigungsanlagen, die mit Lebensmittelbetrieben unter einem Dach untergebracht sind. Ein Mustererlaß auf der Basis des bestehenden Bauordnungsrechtes ist in Vorbereitung. Ich würde es bevorzugen, wenn man ein Verwendungsverbot von PER möglicherweise im Rahmen der aliphatischen CKW-VO vorsehen würde. Auch die heute noch zulässigen maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen bei PER müssen überprüft werden. Jedenfalls sind die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Innenraumgrenzwerte um ein Vielfaches strenger als die geltenden MAK-Werte.
Besonderer Dank ist dem Länderausschuß für Immissionsschutz und der entsprechenden Arbeitsgruppe auszusprechen, die Vorschläge zur Lösung des Problems bei chemischen Reinigungsanlagen gemacht haben, welche bereits heute für die Vollzugsbehörden in den Ländern maßgebend sind. Bundesregierung und Bundesländer haben gemeinsam gehandelt. Die Kritik der GRÜNEN an den Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe aus allen Bundesländern hat wohl seinen Grund darin, daß damit den GRÜNEN ein vermeintliches Thema aus der Hand genommen worden ist.
Baum (FDP): Erstens. Das in etwa 85 % aller Chemisch-Reinigungsanlagen als Reinigungsmittel verwendete Perchloräthylen ist in den letzten Jahren auf Grund neuerer Erkenntnisse über seine Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Das Umweltbundesamt schätzt die jährlichen Lösemittelverluste auf ca. 17 000 Tonnen, die zu Umwelt- und Gesundheitsbelastungen führen; dies insbesondere auch auf Grund überwiegend eingesetzter veralteter Techniken sowie Hand-
14190* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989
habung und Wartung der Anlagen. Das Beispiel PER zeigt den deutlichen Wandel, den manche Stoffe, die früher als Weiterentwicklung angesehen wurden, in der Bewertung erfahren. 90 % der verbrauchten PER-Mengen gehen in die Atmosphäre, auch Grundwasser kann regional und lokal belastet werden.
Zweitens. Mit der 2. BImSchV hat die Bundesregierung 1986 bereits einen ersten Schritt getan. Allerdings gibt es Übergangsfristen für Altanlagen bis 1991, und es gibt auch noch Umsetzungsdefizite in bezug auf die 2. BImSchV. So hielten 1987 von ca. 4 000 überprüften Anlagen 60 % die Anforderungen der 2. BImSchV nicht ein.
Drittens. Die Emissionsuntersuchungen bei Chemisch-Reinigungsbetrieben haben zudem gezeigt, daß auch in Wohnräumen, die sich in der Nachbarschaft von Textilreinigungsbetrieben befinden, das bei der Reinigung überwiegend eingesetzte PER festgestellt wurde. Auch für Lebensmittel, die in der Nähe verkauft wurden, trifft dies zu. EG-Kommission und die neue MAK-Wert-Liste von 1988 stufen PER als krebsverdächtigen Stoff ein. Das Bundesgesundheitsamt hat entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Die Umweltministerkonferenz hat sich mehrfach mit dem Thema befaßt, so im Dezember 1987 und jetzt im November 1989. Auf Grund der Beschlüsse der Umweltministerkonferenz von 1987 wurden eine Reihe von Initiativen beschlossen. Die 33. Umweltministerkonferenz hat Mitte November weitere Beschlüsse gefaßt, die ich voll unterstütze.
Fünftens. Mit unserer Beschlußempfehlung haben wir ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Reduzierung und zum Ersatz von PER zusammengefaßt. Es handelt sich um die Anforderungen, die sich kurz und mittelfristig realisieren lassen. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen aus diesem Forderungskatalog umgesetzt. Auch die weiteren Maßnahmen müssen schnellstmöglich realisiert werden.
Sechstens. Bei der Bekämpfung von PER ist wie bei anderen problematischen Stoffen vor allem an der Quelle anzusetzen. Die Vorschläge zur Novellierung der 2. BImSchV mit einem Stufenprogramm liegen seit geraumer Zeit vor. Diese Novellierung muß nun schnellstens in Kraft treten, damit die Anforderungen an die Anlagen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, der Lösemittelgehalt der gereinigten Ware zum Schutz vor Lösemittelfreisetzungen beim Kunden so minimal wie möglich wird, strenge Grenzwerte für die Emission der Absaugluft aus den Reinigungsanlagen festgelegt werden und die Lösemittelfreisetzung soweit wie irgend möglich minimiert wird. Bei Altanlagen müssen überall da, wo die Gefährdungsstellen überschritten werden, sofort Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Gegebenenfalls muß Stillegung erfolgen. Automatische Reinigungsanlagen, die PER verwenden und kein Bedienungspersonal haben, sind zu verbieten.
Siebtens. Wir brauchen strenge Grenzwerte, etwa für den Lebensmittelbereich. Die LösungsmittelHöchstmengen-Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft, ebenso die Verordnung zur Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösungsmittel.
Achtens. Bau- und Gewerbeaufsichtsbehörden sollten künftig nicht mehr die Errichtung von ChemischReinigungen in Wohn- und Ladenzentren genehmigen, solange jedenfalls PER verwendet wird. Würden künftig neue Chemisch-Reinigungsanlagen nur noch außerhalb von Wohnhäusern zugelassen, so würde dies weitere Emissionsminderungen bei angemessenem Aufwand ermöglichen. Zudem könnten umweltfreundlichere Ersatzstoffe angewandet werden, die bei Betrieb der Anlagen in Wohngebäuden nicht in Betracht kommen.
Neuntens. Mit der neuen Sachkundenachweispflicht für Chemisch-Reinigungen durch Ergänzung der Umweltverhütungsvorschrift wurde ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation getan.
Zehntens. Ich unterstütze den UMK-Vorschlag, die Möglichkeiten zu prüfen, Konzentrationswerte von PER in der Innenraumluft benachbarter betriebsfremder Wohnräume festzulegen, bei dessen Überschreitung Maßnahmen ggfs. bis hin zur Stillegung der Anlage zu treffen sind.
Elftens. Erforderlich ist die verstärkte Förderung von Forschungsvorhaben, die sich mit der Bereitstellung von Ersatzstoffen befassen. Ich erwarte daher mit großem Interesse die möglichst rasche Vorlage eines Sachstandsberichts darüber, wo PER heute noch wirklich erforderlich ist, wo umweltfreundliche Ersatzstoffe bereitstehen und wie die Forschung nach umweltfreundlichen Ersatzstoffen gefördert wird.
Zwölftens. Einig dürften wir uns in diesem Hohen Hause auch sicherlich darüber sein, daß FCKW als Ersatz ausscheidet. Deshalb muß der Einsatz von FCKW in Chemisch-Reinigungsanlagen grundsätzlich untersagt werden. Solange wir keinen weniger problematischen Stoff als PER haben, müssen wir jedenfalls alles daransetzen, den PER-Verbrauch und die PER-Immissionen und damit die Umwelt- und Gesundheitsgefahren so drastisch wie irgendwie möglich zu senken.
Dreizehntens. Ich appelliere an Bundesregierung und Länder, ihre Anstrengungen zur Minimierung der Risiken durch PER entschlossen fortzusetzen und weiter zu verstärken. Notwendig ist ein möglichst baldiger vollständiger Ersatz.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992)
Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG)
Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Zehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14191*
Zehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Neuntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz — ProdHaftG)
Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz — RohstoffStatG)
Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 20. April 1989 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Innenausschuß
Drucksache 11/2899 Nr. 3.1 Drucksache 11/3021 Nr. 2.1 Ausschuß für Post und Telekommunikation
Drucksache 11/5051 Nr. 44